Kapitel 84
Kernreaktoren,
Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte;
Teile dieser Maschinen oder Apparate
Allgemeines
A. Geltungsbereich
Unter Vorbehalt der
Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines, umfasst dieses Kapitel alle
Maschinen, Apparate, Geräte und Teile davon, die im Kapitel 85 nicht genauer
erfasst sind, ausgenommen:
a) der Waren aus Spinnstoffen zu technischen
Zwecken (Nr. 5911),
b) der Waren aus Steinen usw. des Kapitels 68,
c) der keramischen Waren des Kapitels 69,
d) der Glaswaren für Laboratorien (Nr. 7017)
und der Glaswaren zu technischen Zwecken (Nrn. 7019 und 7020),
e) der Raumheizöfen, Heizapparate, Radiatoren
für Zentralheizungen und anderen Geräte der Nrn. 7321 und 7322 sowie ähnlicher
Waren aus anderen unedlen Metallen,
f) der elektromechanischen Haushaltgeräte der
Nr. 8509; der digitalen Fotoapparate der Nr. 8525,
g) der mechanischen Besen ohne Motor, zum
Handgebrauch (Nr. 9603).
Es handelt sich
hierbei im Allgemeinen um Maschinen und mechanische Apparate und Geräte. Zu Kapitel
84 gehören jedoch nicht alle Maschinen und mechanischen Apparate und Geräte, da
manche von ihnen im Kapitel 85 namentlich aufgeführt sind, wie z.B. elektromechanische
Haushaltsgeräte usw. Andererseits gehören zu Kapitel 84 ausser den mechanischen
Apparaten und Geräten auch gewisse nichtmechanische Apparate und Geräte, wie
elektrische Zentralheizungskessel der Nr. 8403, Dampfkessel und Hilfsapparate
hierfür, Filtrierapparate usw.
Im Allgemeinen gehören
elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zu Kapitel 85. Maschinen, Apparate
und Geräte der im Kapitel 84 aufgeführten Art verbleiben jedoch auch dann im
Kapitel 84, wenn sie elektrisch sind. Hierbei handelt es sich vor allem um
folgende Waren:
1) Elektrisch angetriebene Maschinen oder
Apparate.
2) Elektrisch beheizte Maschinen oder Apparate,
z.B. Apparate der Nr. 8419 und andere Apparate oder Maschinen mit eingebauten
elektrischen Heizelementen (Kalander, in der Textilindustrie verwendete Tröge
zum Waschen, Bleichen oder dergleichen, Pressen usw.).
3) Elektromagnetisch arbeitende Maschinen oder
Apparate (z.B. elektromagnetische Ventile) oder lediglich mit
elektromagnetischen Vorrichtungen versehene Maschinen, Apparate und Geräte, wie
Krane mit elektromagnetischen Hebeköpfen, Drehmaschinen mit elektromagnetischem
Spannfutter, Webmaschinen mit elektromagnetischem Kett- oder Schussfadenwächter
usw.
4) Elektronisch arbeitende Maschinen oder
Apparate (z.B. Rechenmaschinen und automatische Datenverarbeitungsmaschinen)
oder mit fotoelektrischen oder elektronischen Vorrichtungen versehene
Maschinen, Apparate und Geräte, wie Walzwerke mit fotoelektrischen
Kontrollvorrichtungen, Werkzeugmaschinen mit elektronischen Kontrollvorrichtungen,
usw.
Da Maschinen, Apparate
oder Geräte (z.B. Pumpen), aus keramischen Stoffen, und keramische Teile von
Maschinen, Apparaten oder Geräten aus Stoffen aller Art (Kapitel 69) Glaswaren
für Laboratorien (Nr. 7017) und Glaswaren zu technischen Zwecken (Nrn. 7019 und
7020) von diesem Kapitel ausgenommen sind, gehören Maschinen, Apparate oder
Geräte mit dem Charakter einer Keramik- oder Glasware auch dann nicht zu diesem
Kapitel, wenn sie ihrer Bezeichnung oder ihrer Natur nach vom Wortlaut einer
Nummer dieses Kapitels erfasst sein sollten.
Dies ist insbesondere
der Fall bei Waren aus keramischen Stoffen oder aus Glas, die in unbedeutendem
Ausmass Teile aus anderen Stoffen besitzen, wie Stopfen, Verbindungsstücke,
Armaturen, Befestigungsschellen oder andere Vorrichtungen zum Befestigen oder
Stützen (Untersätze, Dreibeine usw.).
Dagegen haben in der
Regel den Charakter von Waren aus keramischen Stoffen, Glaswaren für Laboratorien
oder Glaswaren zu technischen Zwecken verloren:
1. Waren, bei denen Keramik- oder Glasteile in
einem hohen Ausmass mit Teilen aus anderen Stoffen (z.B. aus Metall) verbunden
sind sowie Waren, bei denen verhältnismässig viele Keramik- oder Glasteile in
aus anderen Stoffen bestehende Gestelle, Rahmen, Gehäuse oder dergleichen
eingebaut oder fest darauf montiert sind.
2. Waren, bei denen statische (ruhende,
unbewegliche) Teile aus keramischen Stoffen oder Glas mit aus anderen Stoffen
(z.B. Metall) bestehenden mechanischen Vorrichtungen, wie Motoren, Pumpen usw.,
verbunden sind.
B. Aufbau des
Kapitels
1) Zu Nr. 8401 gehören Kernreaktoren, nicht
bestrahlte Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren sowie Maschinen und
Apparate für die Trennung von Isotopen.
2) In den Nrn. 8402 bis 8424 sind Maschinen und
Apparate hauptsächlich nach ihrer Arbeitsweise aufgeführt.
3) In den Nrn. 8425 bis 8478 sind Maschinen und
Apparate vor allem nach Industrie- oder Gewerbezweig, in dem sie verwendet
werden, aufgeführt.
4) Der Nr. 8479 werden Maschinen, Apparate und
mechanische Geräte zugewiesen, die nicht zu den vorhergehenden Nummern gehören.
5) Nebst den Giesserei-Formkästen und den Modellen
für Giessformen umfasst die Nr. 8480 Formen, die bei der Handarbeit oder in
Maschinen zum Formen oder Giessen gewisser Stoffe dienen, mit Ausnahme der
Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen.
6) Die Nrn. 8481 bis 8484 beziehen sich auf
gewisse allgemein verwendbare Waren, die als Teile sowohl von Maschinen,
Apparaten und Geräten dieses Kapitels als auch von solchen anderer Kapitel
Verwendung finden.
7) Die Nr. 8486 umfasst Maschinen und Apparate,
ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren,
Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten
Schaltungen oder Flachbildschirmen; in Anmerkung 9 C) zu diesem Kapitel
genannte Maschinen und Apparate.
8) Zu Nr. 8487 gehören nichtelektrische Teile,
die für mehrere Arten von Maschinen und Apparaten verwendet werden können und
anderweit nicht genauer erfasst sind.
C. Teile
In Bezug auf die
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen wird auf die
Erläuterungen zum Abschnitt XVI, Allgemeines, verwiesen.
Elektrische Teile für
Maschinen oder Apparate des Kapitels 84, die Waren einer Nummer des Kapitels 85
sind, gehören zu Kapitel 85. Dies ist insbesondere der Fall bei elektrischen
Motoren (Nr. 8501), elektrischen Transformatoren (Nr. 8504), Elektromagneten,
Dauermagneten, elektromagnetischen Hebeköpfen und Spannfuttern der Nr. 8505,
elektrischen Anlassern, Zündapparaten und Zündvorrichtungen für Motoren mit
Funken- oder Kompressionszündung (Nr. 8511), Kommutatoren, Schalttafeln, Verbindungskästen
usw. (Nrn. 8535 bis 8537), Elektronenröhren der Nr. 8540, Dioden, Transistoren
und ähnlichen Halbleitern (Nr. 8541), elektronischen integrierten Schaltungen
(Nr. 8542), Kohlen für die Elektrotechnik der Nr. 8545, Isolatoren der Nr.
8546, Isolierteilen der Nr. 8547 usw. Dies gilt auch dann, wenn diese Waren
eigens für die Verwendung für eine bestimmte Maschine (oder Apparat oder Gerät)
des Kapitels 84 gebaut sind, es sei denn, dass sie durch den Zusammenbau mit
anderen Teilen den eigentlichen Charakter elektrischer Waren verlieren.
Die übrigen
elektrischen Teile werden wie folgt eingereiht:
1) In die Nrn. 8409, 8431, 8448, 8466 oder
8473, wenn sie nach ihrer Beschaffenheit den in diesen Nummern erfassten Teilen
entsprechen.
2) Andernfalls in die Nummer des Kapitels 84,
zu der die Maschine oder die Maschinen gehören, für die sie bestimmt sind, oder
aber, sofern sie für Maschinen, Apparate oder Geräte verschiedener Nummern
verwendet werden können, in die Nr. 8548.
D. Maschinen und
Apparate, die in mehrere Nummern
eingereiht werden können
(Anmerkungen 2, 7 und 9
D) zu Kapitel 84)
Vorbehältlich der
Bestimmungen der Anmerkung 1 zum Abschnitt XVI und der Anmerkung 1 zum Kapitel
84 müssen die Maschinen und Apparate, die dem Geltungsbereich der Nummer 8486
entsprechen, unter diese Nummer und nicht unter eine andere Nummer der
Nomenklatur eingereiht werden.
Die unter die Nrn.
8401 bis 8424 fallenden Maschinen und Apparate können nach ihrer Arbeitsweise
in mehreren Industriezweigen verwendet werden, während die Maschinen und
Apparate der anderen Nummern des Kapitels nach der Industrie oder dem Arbeitsbereich,
in dem sie verwendet werden, speziell genannt oder erfasst sind. Gemäss
Anmerkung 2 zu Kapitel 84 haben die Nummern der ersten Gruppe den Vorrang gegenüber
denen der zweiten Gruppe. Ist daher eine Maschine oder ein Apparat in zwei oder
mehr Nummern erfasst, von denen eine zu den Nrn. 8401 bis 8424 gehört, so ist
die betreffende Maschine oder das betreffende Gerät in diese Nummer
einzureihen. So sind z.B. Antriebsmaschinen ohne Rücksicht auf ihren
Verwendungszweck unter die Nrn. 8406 bis 8408 und Nrn. 8410 bis 8412
einzureihen. Dasselbe gilt für Pumpen, auch wenn sie besonders für die Landwirtschaft
oder einen bestimmten Industriezweig gebaut sind (z.B. Spinnpumpen zur Herstellung
von künstlichen oder synthetischen Spinnstoffen), ferner für Zentrifugen,
Kalander, Filterpressen, Öfen, Dampferzeuger usw.
Ausnahmen von dem in
der vorzitierten Anmerkung 2 festgelegten Grundsatz betreffend die Nrn. 8419,
8422 und 8424 sind in dieser Anmerkung selbst erwähnt. Von der Nr. 8419 sind
ausgenommen:
1) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die
Geflügelzucht sowie Keimschränke und Keimkammern (Nr. 8436);
2) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Nr.
8437);
3) Diffuseure für die Zuckerfabrikation (Nr.
8438);
4) Maschinen und Apparate für die
Wärmebehandlung von Garnen, Geweben oder anderen Waren aus Spinnstoffen (Nr.
8451);
5) Apparate und Vorrichtungen, die eine
mechanische Arbeit verrichten, im Zusammenhang mit der eine Temperaturänderung
- Erhitzung oder Kühlung - zwar notwendig, aber im Hinblick auf die
Hauptfunktion der Apparate oder Vorrichtungen von untergeordneter Bedeutung
ist.
Zu Nr. 8422 gehören
nicht:
1. Nähmaschinen zum Verschliessen von
Verpackungen (Nr. 8452).
2. Maschinen zum Anbringen von Streifbändern an
Schriftstücken, Kuvertier- oder Briefschliessmaschinen und Geldzähl- oder
Verpackungsmaschinen (Nr. 8472).
Ebenso gehören Tintenstrahldruckmaschinen,
obwohl sie möglicherweise von der Nummer 8424 erfasst sind, schlussendlich zur
Tarifnummer 8443.
Im Übrigen gilt der
obenerwähnte Grundsatz des Vorranges selbstverständlich nur für Einzelmaschinen.
Kombinationen von Maschinen, die zwei oder mehr verschiedene Tätigkeiten
ausüben können, sind nach Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, funktionelle Einheiten
nach Anmerkung 4 zu diesem Abschnitt zu tarifieren (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt XVI, Allgemeines, Ziffern VI und VII).
Maschinen, die in zwei
(oder mehr) Nummern erfasst sind, von denen jedoch keine zu den Nrn. 8401 bis
8424 gehört, sind der Nummer zuzuweisen, die sich auf den Industriezweig oder
auf den Verwendungszweck bezieht, für den sie hauptsächlich hergerichtet worden
sind. Besteht eine solche Nummer nicht oder ist es nicht möglich, den
Hauptverwendungszweck zu ermitteln, sind sie in die Nr. 8479 einzureihen. Dies
trifft zu für Maschinen, die in gleichem Masse in verschiedenen
Tätigkeitsbereichen verwendet werden können, wie z.B. Maschinen zum Anbringen
von Ösen, die sowohl in der Textilindustrie als auch in der Papier-, Leder-,
Kunststoffindustrie usw. einsetzbar sind.
E. Maschinen mit
eigener Funktion, die eine eingebaute automatische
Datenverarbeitungsmaschine aufweisen, oder die in Verbindung
mit einer Datenverarbeitungsmaschine arbeiten
(Anmerkung 5 E) zu
Kapitel 84)
Nach den Bestimmungen
des letzten Absatzes der Anmerkung 5 E) zu Kapitel 84 müssen bei einer Maschine
mit eigener Funktion, die eine eingebaute automatische Datenverarbeitungsmaschine
aufweist, oder die in Verbindung mit einer Datenverarbeitungsmaschine und deren
Einheiten arbeitet, folgende Einreihungsgrundsätze beachtet werden:
1. Eine Maschine mit eigener, nicht
datenverarbeitender Funktion, die eine eingebaute automatische
Datenverarbeitungsmaschine aufweist, ist in die ihrer Funktion entsprechende
Nummer oder - sofern keine solche vorhanden ist - in eine Sammelnummer und
nicht in die Nr. 8471 einzureihen.
2. Maschinen mit eigener, nicht
datenverarbeitender Funktion, die in Verbindung mit einer automatischen
Datenverarbeitungsmaschine arbeiten, sind wie folgt einzureihen:
Die automatische
Datenverarbeitungsmaschine ist für sich der Nr. 8471 zuzuweisen, und die
anderen Maschinen sind in die Nummer einzureihen, die der Funktion entspricht,
für die sie bestimmt sind, sofern das Ganze gestützt auf die Anmerkung 4 zu
Abschnitt XVI nicht in eine andere Nummer des Kapitels 84, des Kapitels 85 oder
des Kapitels 90 einzureihen ist.
8401. Kernreaktoren; nicht bestrahlte
Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die
Trennung von Isotopen
I. Kernreaktoren
Die Bezeichnung
Kernreaktoren umfasst in der Regel sämtliche vom biologischen Schild umgebenen
Geräte und Vorrichtungen, allenfalls einschliesslich des Schildes selbst, sowie
die übrigen Geräte und Vorrichtungen ausserhalb dieses Raumes, sofern sie mit
den Geräten und Vorrichtungen innerhalb des Schildes ein Ganzes bilden.
Ein Kernreaktor
umfasst in der Regel:
A) Das Reaktorherz (Reaktorkern), bestehend
aus:
1) Dem (spalt- oder brütbaren) Kernbrennstoff,
der sich in gelöster oder fein verteilter Form im Moderator befindet (homogene
Reaktoren) oder in Brennstoffelementen (Patronen) konzentriert ist (heterogene
Reaktoren).
2) Dem Moderator und allenfalls dem
Neutronenreflektor (z.B. aus Beryllium, Grafit, Wasser, schwerem Wasser oder
bestimmten Kohlenwasserstoffen, wie Diphenyl oder Terphenyle).
3) Dem Kühlmittel zum Abtransport der im
Reaktor erzeugten Wärme (z.B. Kohlendioxid, Helium, Wasser, schweres Wasser,
geschmolzenes Natrium oder Wismut, geschmolzene Salze, bestimmte
Kohlenwasserstoffe usw.). Der Moderator dient jedoch oft selbst als Kühlmittel.
4) Den Kontroll- oder Steuerstäben aus Stoffen
mit hohem Neutronen-Absorbiervermögen (wie Bor, Cadmium, Hafnium) oder aus
Legierungen, Dispersionen oder Verbindungen dieser Stoffe.
B) Die mechanische Konstruktion (z.B.
Reaktorbehälter [Reaktorkessel], Brennstoffelemente
[Patronen]-Beschickungsgitter, Rohrleitungen für den Kühlmittelumlauf, Ventile,
Vorrichtungen zum Führen und Betätigen (Bewegen) der Kontroll- und Sicherheitsstäbe).
C) Die Messgeräte, selbsttätigen Regler und
Kontrollgeräte (z.B. Neutronenquellen, Ionisationskammern, Thermoelemente,
Fernsehkameras, Druck- und Durchflussmesser usw.).
D) Die
thermischen und biologischen Schilde (aus Stahl, Beton, Blei usw.).
Insbesondere in
Atomkraftwerken kommt es vor, dass noch andere als die vorstehend erwähnten Maschinen,
Apparate oder Vorrichtungen innerhalb des biologischen Schildes aufgestellt
werden. Diese Maschinen, Apparate oder Vorrichtungen werden dadurch nicht zu Kernreaktorenteilen
und sind infolgedessen nach eigener Beschaffenheit einzureihen (siehe
nachstehende Ausnahmen c) bis i).
Kernreaktoren können
jedoch nach Art, charakteristischen Merkmalen und Art und Weise des
Zusammenbaus ihrer Bestandteile grundverschieden sein. So unterscheidet man in
der Regel folgende Kernreaktoren:
1) nach der Energie der Neutronen, die die
Kettenreaktion auslösen: thermische (langsame), intermediäre (mittelschnelle)
oder schnelle Reaktoren;
2) nach der Verteilung des Kernbrennstoffes im
Reaktorherz: homogene oder heterogene Reaktoren;
3) nach dem beabsichtigten Verwendungszweck:
Forschungsreaktoren, Reaktoren zum Gewinnen von Isotopen,
Materialprüfreaktoren, Reaktoren zum Umwandeln von Brutstoff in Spaltstoff
(Konverter [Umwandlungsreaktoren] und Brutreaktoren), Antriebsreaktoren und
Reaktoren zum Erzeugen thermischer oder elektrischer Energie usw.;
4) nach den verwendeten Stoffen und der
Arbeitsweise: Reaktoren für natürliches Uran, Reaktoren für angereichertes
Uran, Thorium-Uran-Reaktoren, natriumgekühlte, grafitmoderierte Reaktoren,
gasgekühlte, grafitmoderierte Reaktoren, Druckwasser-Reaktoren,
Siedewasser-Reaktoren, Schwerwasser-Druckreaktoren, Schwimmbad-Reaktoren,
Reaktoren mit organischen Moderatoren usw.
Im Allgemeinen haben Reaktoren
die sogenannte kritische Grösse, um zu vermeiden, dass der nach aussen
eintretende Neutronenverlust die Kettenreaktion unterbricht. Jedoch verwendet
man in besonderen Fällen, z.B. für Forschungszwecke, auch unterkritische Reaktoren,
die mit Hilfe einer zusätzlichen Neutronenquelle arbeiten. Unterkritische Reaktoren
gehören ebenfalls zu dieser Nummer.
Separat zur
Abfertigung gestellte Kernreaktorenteile sind in der Regel nach Massgabe der
Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI einzureihen.
Als Kernreaktorenteile
gehören somit zu dieser Nummer insbesondere Kontroll- oder Sicherheitsstäbe und
ihre mechanischen Betätigungsvorrichtungen, montierte Neutronenquellen zum
Auslösen der Kettenreaktion, der Reaktorbehälter, das Brennstoffelemente
(Patronen)-Beschickungsgitter und Druckerzeuger für drucklose Wasserreaktoren.
Dagegen sind folgende Teile nicht als Kernreaktorenteile zu betrachten:
a) Blöcke aus Grafit (Nrn. 3801
oder 6815), aus Beryllium (Nr. 8112) oder aus Berylliumoxid (Nr. 6914).
b) Nicht zusammengesetzte Metallrohre von
besonderer Form oder auch einfach zugerichtet, selbst wenn sie offensichtlich
für die Herstellung von Kernreaktoren bestimmt sind (Abschnitt XV).
c) Dampferzeuger (Nr. 8402).
d) Wärmeaustauscher (Nrn. 8404 oder 8419).
e) Dampfturbinen (Nr. 8406).
f) Pumpen (Nrn. 8413 oder 8414).
g) Gebläse (Nr. 8414).
h) Apparate zum Gewinnen von Mineralien aus
Wasser (in der Regel Nrn. 8419 oder 8421).
i) Apparate zum Einführen und Herausnehmen von
Brennstoffelementen und Brückenkrane (in der Regel Nr. 8426).
k) Mechanische Fernbetätigungen für radioaktive
Erzeugnisse (Nr. 8428).
II. Maschinen und Apparate für die Trennung von Isotopen
Diese Nummer umfasst alle mechanischen, thermischen oder elektrischen
Apparate und Geräte, die speziell für die Anreicherung eines chemischen
Elements oder einer Verbindung dieses Elements an eines seiner Isotope oder
allenfalls für die vollständige Trennung der darin enthaltenen Isotope
hergerichtet sind.
Die wichtigsten sind
diejenigen zur Herstellung von schwerem Wasser (Deuteriumoxid) oder zur Anreicherung
von Uran an U 235.
Von den zur Herstellung
von schwerem Wasser durch Anreicherung von natürlichem Wasser verwendeten
Apparaten und Vorrichtungen sind zu erwähnen:
1) Spezialapparate für die fraktionierte
Destillation und die Rektifikation, die eine grosse Anzahl von in Form von
Batterien oder Kaskaden angeordneten Glockenböden aufweisen und den geringen
Siedepunktunterschied zwischen schwerem und natürlichem Wasser ausnützen, um an
schwerem Wasser immer ärmer werdende Kopfprodukte sowie Schwanzprodukte, die an
schwerem Wasser immer reicher sind, zu erhalten.
2) Apparate für die fraktionierte
Tieftemperaturdestillation von flüssigem Wasserstoff, zum Abtrennen des
Deuteriums, das dann zu schwerem Wasser verbrannt werden kann.
3) Isotopenaustauschapparate zur Herstellung
von schwerem Wasser oder von Deuteriumverbindungen, allenfalls unter Verwendung
von Katalysatoren, z.B. nach dem sog. "Heiss-Kalt-Verfahren" oder
durch Berührung verschiedener flüssiger oder gasförmiger Wasserstoffphasen
arbeitend.
4) Elektrolysezellen zum Erzeugen von schwerem
Wasser durch die Elektrolyse von Wasser sowie Apparate, bei denen neben der
Elektrolyse ein Isotopaustausch zwischen dem erzeugten Wasserstoff und dem
entsprechenden Wasser vorgenommen wird.
Zur Anreicherung von
Uran an U 235 werden folgende Apparate am häufigsten verwendet:
1) Spezialzentrifugen, sog. Gaszentrifugen (für
Uranhexafluorid), bei denen der aus Kunststoff oder Stahl bestehende
zylindrische Rotor mit sehr hoher Geschwindigkeit arbeitet.
Um sie gegenüber
Uranhexafluorid korrosionsbeständig zu machen, sind diese Zentrifugen innen
besonders behandelt. In der Praxis verwendet man eine sehr grosse Anzahl von in
Kaskaden angeordneten und im Gleich- oder Gegenstrom zusammenarbeitenden
Einheiten.
2) Apparate für die Trennung von Uranisotopen
durch Gasdiffusion. Bei diesen Apparaten strömt das Uranhexafluoridgas in
geschlossenen, allenfalls röhrenförmigen Räumen durch feinporige Kanäle, die
auch "poröse Wände" genannt werden. Der Gasstrom teilt sich in zwei
Fraktionen, deren Gehalt an U 235 geringfügig von dem des ursprünglich für den
Prozess verwendeten Gases abweicht. Durch häufiges Wiederholen des Vorganges
kann aus Hexafluorid reines Uran 235 gewonnen werden.
3) Apparate, die nach dem "Trenndüsenverfahren"
(BECKER-Verfahren) arbeiten. Dabei wird ein aus Uranhexafluorid und Helium oder
Wasserstoff bestehender Gasstrom mit grosser Geschwindigkeit in eine stark
gekrümmte Düse geführt, an deren Ende die angereicherte
Uranhexafluorid-Fraktion mit Hilfe einer "Abschäler" genannten Vorrichtung
abgetrennt werden kann.
Zu dieser Nummer
gehören auch sog. Calutrone, die die Trennung auf elektromagnetischem Weg vornehmen.
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen und Apparate
dieser Gruppe hierher.
III. Nicht bestrahlte
Brennstoffelemente (Patronen) für Kernreaktoren
Nichtbestrahlte
Brennstoffelemente (Patronen) bestehen aus einem spaltbaren oder brütbaren
Stoff, der in einer im Allgemeinen aus unedlen Metallen (z.B. Zirkonium,
Aluminium, Magnesium, rostfreier Stahl) gefertigten und mit einer besonderen
Handhabungsvorrichtung versehenen Umhüllung eingeschlossen ist.
Die spaltbaren
Brennstoffelemente können natürliches Uran in metallischer Form oder in Form
von Verbindungen (Oxide, Carbide, Nitride usw.) aufweisen. Daneben können sie
auch an U 235 oder U 233 oder Plutonium angereichertes Uran in metallischer
Form oder in Form von Verbindungen oder schliesslich an Plutonium
angereichertes Thorium enthalten. Die brütbaren Brennstoffelemente (z.B. aus
Thorium oder aus verarmtem Uran) werden an der Peripherie des Kernreaktors
angebracht, um die Neutronen zu reflektieren; nach Absorption eines Teils
dieser Neutronen erfolgt ihr Einsatz als spaltbare Brennstoffelemente.
Die Brennstoffelemente
sind verschieden in ihrer Ausführung. Sie bestehen z.B.:
1) aus radioaktiven metallischen Brennstoffen
oder Legierungen daraus, in Form von Stäben oder Röhren, die in einer Hülse aus
unedlen Metallen enthalten sind, welche ggf. zur Erleichterung des
Wärmeaustauschs mit Kühlrippen und mit einem Halter und besonderem Kopfstück
zum Einführen und Herausnehmen der Stäbe versehen ist.
2) aus Dispersion des Spaltstoffs in Grafit, in
Form von Stäben, Platten oder Kugeln mit Grafitüberzug oder aus anderen
Dispersionen, ausgestattet wie die unter Ziffer 1) hiervor erwähnten Brennstoffelemente.
3) aus einer Anordnung:
1. von aufeinander geschichteten Platten, die
abwechselnd den spalt- oder brütbaren Brennstoff in Form von Metall oder einer
keramischen Zusammensetzung enthalten und aussen mit einem Überzug aus inertem
Metall versehen sind;
2. von Röhren aus inertem Metall, die mit
Urandioxid- oder Urancarbidkügelchen gefüllt sind;
3. von konzentrischen Röhren, die aus
spaltbarem Metall bestehen und mit einem Überzug aus inertem Metall versehen
sind.
Diese
Brennstoffelemente (Patronen) weisen Vorrichtungen zur Handhabung, Abstandhalter
oder Befestigungsvorrichtungen und oft eine äussere Umhüllung (Mantel) auf; die
Einzelteile eines Brennstoffelements (Patrone) sind an einem gemeinsamen
Kopfstück angebracht.
Separat zur
Abfertigung gestellte Einzelteile (z.B. Hülsen aus rostfreiem Stahl, gefüllt
mit Kernbrennstoff und versiegelt) bleiben als Teile von Brennstoffelementen
(Patronen) hier eingereiht.
Die mit einer Carbid-
oder Siliciumcarbidschicht überzogenen, zum Füllen von kugel- oder prismenförmigen
Brennstoffelementen bestimmten Kernbrennstoff-Mikrokügelchen und die gebrauchten
(bestrahlten) Kernbrennstoffelemente (Patronen) gehören zu Nr. 2844.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind im Weiteren:
a) Öfen für die Trennung von bestrahlten
Kernbrennstoffen durch pyrometallurgische Verfahren (Nrn. 8417 oder 8514, je
nach Fall).
b) Apparate für die Trennung von bestrahlten
Brennstoffen oder für die Trennung von radioaktiven Abfällen durch
fraktionierte Destillation (andere als solche zur Erzeugung von schwerem
Wasser) (Nr. 8419).
c) Luftfilter, die besonders für die
Ausscheidung von radioaktivem Staub hergerichtet sind (mit physikalischer oder
elektrostatischer Arbeitsweise), Aktivkohlereiniger zum Zurückhalten von
radioaktivem Jod, Ionenaustauscher zum Trennen von radioaktiven Elementen
(einschliesslich der durch Elektrodialyse arbeitenden Apparate) und Apparate
zum Trennen von bestrahlten Kernbrennstoffen oder zum Behandeln von radioaktiven
Abfällen durch Ionenaustausch oder auf chemischem Weg (Nr. 8421).
8402. Dampfkessel (Dampferzeuger), andere
als Zentralheizungskessel, die sowohl zum Erzeugen von heissem Wasser als auch
zum Erzeugen von Niederdruckdampf hergerichtet sind; Kessel zum Erzeugen von
überhitztem Wasser
A. Dampfkessel
(Dampferzeuger)
Zu dieser Gruppe
gehören die Apparate zum Erzeugen von Dampf (z.B. von Wasserdampf oder Quecksilberdampf),
die Antriebsmaschinen (z.B. Dampfturbinen) oder andere Maschinen, die mit Dampf
betrieben werden (z.B. Dampfhämmer und Pumpen), oder auch Heizapparate,
Kochapparate, Sterilisierapparate usw. mit Dampf versorgen, einschliesslich der
Dampfkessel für Zentralheizungen.
Separat zur
Abfertigung gestellte Dampfkessel bleiben auch dann in dieser Nummer, wenn sie
ihrer Bauart nach offensichtlich dazu bestimmt sind, in eine bestimmte
Maschine, einen bestimmten Apparat oder ein bestimmtes Fahrzeug eingebaut zu
werden (z.B. Lokomotivkessel).
Dampfkessel können
eine Heizung für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe besitzen oder auch
elektrisch beheizt sein.
Um bei mit Brennstoffen
beheizten Dampfkesseln eine bessere Wärmeausnutzung oder eine raschere
Dampfentwicklung zu erzielen, sind verschiedene Kesselbauarten entwickelt
worden, die sich in ihrem Aufbau voneinander unterscheiden. Die Hauptarten
sind:
1) Rauchrohrkessel (z.B. Lokomotivkessel), bei
denen der Kesselkörper von Rohren durchzogen ist, durch welche die von der
Feuerung kommenden heissen Gase strömen.
2) Wasserrohrkessel, bei denen die Rauchgase
der Feuerung um die Wasserrohre oder Wasserrohrbündel strömen. Bei manchen
Wasserrohrkesseln bestehen die Innenwände ebenfalls aus Wasserrohren.
3) Hybridkessel, die in der Regel eine
Kombination von Rauchrohrkessel und Wasserrohrkessel sind.
Bei manchen
Dampfkesseln sind die Rohre oder Rohrbündel durch einen Sammler mit einem oder
mehreren, in der Regel zylindrischen Körpern verbunden, die zum Speichern von
Wasser oder zum Trennen des Wassers von Dampf dienen. Bei anderen Dampfkesseln,
den sogenannten Zwangsumlaufkesseln, die manchmal keinen Dampfsammelbehälter
besitzen, wird der Wasserumlauf mit Hilfe einer Pumpe beschleunigt.
Die Grösse der Dampfkessel
ist sehr unterschiedlich. Kleine Dampfkessel werden gewöhnlich zusammengesetzt
geliefert. Alle ihre Teile sind von einem gemeinsamen Gehäuse umschlossen oder
auf einer gemeinsamen Grundplatte montiert. Grosse Dampfkessel bestehen in der
Regel aus einer Anzahl von getrennten Bauteilen, die am Kesselstandort in ein
gemeinsames Gehäuse oder in eine Kesselummauerung eingebaut werden.
B. Kessel für überhitztes Wasser
Das sind Kessel, in denen das Wasser einem verhältnismässig hohen Druck
ausgesetzt wird, damit es weit über seinen normalen Verdampfungspunkt (d.h. in
der Regel auf etwa 180°C oder mehr) erhitzt werden kann.
Diese Kessel sind
ähnlich gebaut wie die im vorstehenden Abschnitt A beschriebenen Dampfkessel.
Der für ihren Betrieb erforderliche Druck wird entweder durch Speichern von
Dampf z.B. in einer Dampfsammeltrommel oder, bei manchen dieser Kessel, mit
Hilfe eines inerten Gases (Stickstoff in der Regel) erzielt. Da das vom Kessel
erzeugte überhitzte Wasser dauernd unter Druck gehalten werden muss, läuft es
in einem geschlossenen Kreislauf vom Kessel weg und zu ihm zurück.
Derartige Kessel
dienen - in der Regel über weite Entfernungen - zur Wärmeversorgung von
Industrieanlagen (z.B. von Tunneltrocknern für lackierte Autokarosserien) oder
zum Heizen grosser Gebäudekomplexe oder ganzer Stadtteile. Im letzteren Falle
wird die Wärme über Wärmeaustauscher zugeführt, in denen das überhitzte Wasser
(als primäres Heizmedium) einen Teil seiner Kalorien an ein sekundäres
Heizmedium abgibt, das dann zum Heizen der Gebäude dient.
Kessel dieser Nummer
können zur Steigerung oder Regulierung ihrer Leistung mit einer gewissen Anzahl
von Hilfsapparaten ausgestattet sein. Hilfsapparate für Kessel sind insbesondere:
Speisewasservorwärmer (Economiser), Luftvorwärmer, Dampfüberhitzer,
Heissdampfkühler, Dampfspeicher, Russentferner, Rauchgasrückführungen, Brennkammerwasserrohrwände
und andere Vorrichtungen der Nr. 8404 sowie Speisewasserreiniger, -entlüfter,
-entgaser und -enthärter der Nr. 8421.
Hilfsapparate für
Kessel gehören mit den Kesseln hierher, wenn sie gleichzeitig mit den Kesseln
zur Abfertigung gestellt werden und mit den Kesseln ein Ganzes bilden bzw. später
bilden sollen. Trifft dies nicht zu, sind sie nach eigener Beschaffenheit zu
tarifieren.
Ebenso gehören Rostfeuerungen
mit den Kesseln hierher, wenn sie zusammen mit den Kesseln zur Abfertigung
gestellt werden und dazu bestimmt sind, mit den Kesseln ein Ganzes zu bilden.
Dies gilt sowohl für Rostfeuerungen, die in die Kessel eingebaut sind
(Innenfeuerungen), als auch für diejenigen Rostfeuerungen, die mit den Kesseln
durch ein Mauerwerk zu einem Ganzen verbunden werden sollen.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind Kessel aller Art, die lediglich dazu dienen, Wasser auf eine unter
seinem normalen Verdampfungspunkt liegende Temperatur zu erhitzen, sowie
Zentralheizungskessel der Nr. 8403, die sowohl heisses Wasser als auch Niederdruckdampf
erzeugen können.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Kessel dieser Nummer
hierher, wie Kesselmäntel und Kesselböden, aus montierten Rohren bestehende
Kesselinnenteile (Rohrbündel, Rohrwände und andere Rohrsysteme), Verschlüsse
für Wasserrohre, Sammler, Kesseltrommeln, Kesseldome (Dampfdome),
nichtautomatische Feuerungen, Mannlochdeckel, Schmelzpfropfen.
Nichtmontierte
(einzelne) Metallrohre, die gebogen oder gekrümmt, aber sonst nicht weiter
bearbeitet sind, werden nicht als erkennbare Teile für Kessel betrachtet und
gehören daher zu Abschnitt XV.
8403. Zentralheizungskessel, andere als
solche der Nr. 8402
Hierher gehören
Heizkessel mit beliebigem Brennstoffsystem (Holz, Steinkohle, Koks, Gas,
Schweröl usw.), elektrische Heizkessel, von beliebiger Grösse, zum Heizen von
Häusern, Wohnungen, Fabriken, Werkstätten, Gewächshäusern usw. mit
Wasserumlauf, ausgenommen Raumheizöfen und Küchenherde, die ausserdem noch für
Zentralheizungen verwendet werden können (Nr. 7321).
Heizkessel können mit
zusätzlichen Teilen, wie Druckreglern, Manometern, Wasserstandsanzeigern,
Armaturen, Brennern versehen sein.
Hierher gehören auch
Heizkessel, die gleichzeitig zur Erzeugung von Niederdruckdampf und heissem
Wasser hergerichtet sind.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Heizkessel hierher, wie
Mäntel, Böden, Dome, Mannlochdeckel, Handlochdeckel.
Nicht als Teile für
Heizkessel sind zu betrachten:
a) Rohrleitungen, die die Heizkessel mit den
Heizkörpern verbinden, und ihr Zubehör (in der Regel Nrn. 7303 bis 7307).
b) Expansions- oder Ausdehnungsgefässe (Nrn.
7309, 7310 oder 8479).
c) Brenner für Feuerungen (Nr. 8416).
d) Zuleitungshähne für Dampf und heisses Wasser
(Nr. 8481).
8404. Hilfsapparate für Kessel der Nrn.
8402 oder 8403 (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Russbläser, Rauchgasrückführungen);
Kondensatoren für Dampfmaschinen
A. Hilfsapparate für Kessel der Nrn. 8402 oder 8403
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Economiser (Speisewasservorwärmer), die zum
Vorwärmen des Kesselspeisewassers dienen und zu diesem Zweck die Abgase der
Feuerung (oder manchmal auch den Abdampf einer Dampfkraftmaschine) ausnützen.
Sie bestehen gewöhnlich aus einer Schlange oder einem Bündel aus, häufig gerippten,
Rohren aus Gusseisen oder Stahl, durch die das vorzuwärmende Wasser fliesst;
die Rohrschlange oder die Rohre können von einem weiträumigen Blechgehäuse
umgeben sein. Bei den sogenannten Mischvorwärmern wird Wasser in einem
geschlossenem Raum durch einen Abdampfstrahl unmittelbar vorgewärmt.
2) Luftvorwärmer, die ebenfalls die Abgase der
Feuerung ausnützen. Sie bestehen meistens aus einem grossen Blechgehäuse, in
dem die verschiedenen Wärmeaustauschvorrichtungen (Bündel dünner Rohre, mit
oder ohne Rippen, durch Wände aus Blech voneinander getrennte Taschen usw.) den
Gasen und der zu erhitzenden Luft einen getrennten Durchgang verschaffen. Gase
und Luft bewegen sich dabei in entgegengesetzter Richtung. Manche dieser
Apparate enthalten eine rotierende Trommel.
3) Überhitzer. Sie bestehen aus einem System
von Hochdruckstahlrohren, in denen der aus dem Kessel kommende gesättigte Dampf
abermals erhitzt wird, um ihn von mitgerissenen Wassertröpfchen zu befreien und
so trockenen Dampf mit höherer Temperatur zu erhalten. Überhitzer sind häufig
im Anschluss an das Verdampferbündel des Kessels im gleichen Feuerraum
untergebracht, besitzen aber manchmal auch eine eigene Heizung.
4) Heissdampfkühler, die dazu dienen, eine
übermässige Erhöhung der Temperatur in den Überhitzern zu verhindern. Sie
bestehen in der Regel aus einem gusseisernen Körper, in dem der Dampf durch
fliessendes Wasser abgekühlt wird, und befinden sich gewöhnlich zwischen zwei
Abteilungen des Überhitzers.
5) Dampfsammler. Das sind zylindrische Körper,
die dazu bestimmt sind, den Dampf einer Kesselgruppe aufzunehmen.
6) Dampfspeicher. Das sind grosse,
zylindrische, sehr widerstandsfähige und gut isolierte Behälter aus Stahl, in
denen ein Dampfvorrat angesammelt wird.
7) Wärmespeicher, die dazu dienen, die
überschüssige Wasser- oder Dampfwärme der Kessel aufzuspeichern, um sie später
wieder abgeben zu können.
8) Brennkammerwasserrohrwände, die aus einem
Netz senkrecht angeordneter Wasserrohre bestehen, das in der Regel an die
Speisewasserleitung des Kessels angeschlossen und längs der Innenwände der
Kesselfeuerung angebracht ist. Sie haben eine zweifache Aufgabe: einmal
schützen sie die Wand des Feuerraumes und verhindern so, dass diese durch das
Feuer Schaden nimmt, zum anderen erwärmen sie das Speisewasser.
9) Russbläser, die selbsttätig sein können und
zum Beseitigen von Russ oder Asche, die sich auf oder in den röhrenförmigen
Teilen des Kessel (Wasserrohre, Rauchrohre, Überhitzer, Speisewasservorwärmer
usw.) ablagern, dienen. Diese Apparate, die feststehend oder zurückziehbar sein
können, verwenden den Dampf- oder Druckluftstrahl, der aus einem an die Dampf-
oder Druckluftleitung angeschlossenen Rohr entweicht.
10) Rauchgasrückführungen. Das sind Vorrichtungen,
durch die die Abgase der Rauchleitung gesammelt, mit Luft vermischt und dann
wieder der Feuerung zugeführt werden, damit die darin noch enthaltenen
unverbrannten Bestandteile verbrennen.
11) Vorrichtungen zum Entschlammen von Kesseln
(Schlammkratzer).
B. Kondensatoren für
Dampfmaschinen
Hierunter werden
Kondensatoren verstanden, deren Aufgabe darin besteht, den Druck des aus der
Dampfkraftmaschine austretenden Dampfes herabzumindern, um die Leistung der
Dampfmaschine zu steigern. Dies wird durch Abkühlung und Kondensation des Abdampfes
erreicht. Von den verschiedenen Arten von Dampfkondensatoren können genannt
werden:
1) Oberflächenkondensatoren, die entweder aus
einem zylindrischen Körper bestehen, in dem der Dampf durch Berührung mit
Rohren, in denen kaltes Wasser fliesst, kondensiert oder aus einer Vorrichtung
mit umgekehrter Arbeitsweise.
2) Mischkondensatoren, in denen die
Kondensation durch unmittelbare Berührung des Dampfes mit dem Wasser erreicht
wird. Zu dieser Kategorie gehören auch die Ejektorkondensatoren (Strahlkondensatoren),
bei denen - wie bei Strahlpumpen (Ejektoren) - in einer Kammer ein
unvollständiges Vakuum mit Hilfe eines durch eine Düse eingespritzten starken
Wasserstrahls erzeugt wird.
3) Luftgekühlte Kondensatoren, bei denen der in
einer Rohrschlange strömende Dampf mit Hilfe des von einem Ventilator erzeugten
Luftstroms gekühlt wird.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Apparate dieser Nummer
hierher.
Nichtmontierte
(einzelne) Metallrohre, gebogen oder gekrümmt, aber sonst nicht weiter
bearbeitet, sind nicht als erkennbare Teile für Apparate dieser Nummer zu
betrachten und gehören daher zu Abschnitt XV.
Nicht hierher gehören folgende, separat zur Abfertigung gestellte Waren,
gleichgültig, ob sie für Dampfkessel oder die hierher gehörenden Apparate
bestimmt sind oder nicht:
a) Pumpen (einschliesslich
Speisewasser-Injektoren für die Wasserversorgung von Dampfkesseln),
Ventilatoren und andere Apparate der Nrn. 8413 oder 8414.
b) Brenner für Feuerungen, mechanische
Beschicker, mechanische Roste und ähnliche Apparate zur Versorgung der
Feuerungen (Nr. 8416).
c) Kondensatoren für Destillierkolonnen und
andere Kondensatoren der Nr. 8419.
d) Apparate zum Filtrieren und Reinigen von
Wasser, Gasen usw. (Nr. 8421).
Schweizerische Erläuterungen
8404.9090 Als
rostfreier Stahl gilt legierter Stahl im Sinne der Anmerkung 1 e) zu Kapitel
72.
8405. Gaserzeuger (Gasgeneratoren) für
Generator- oder Wassergas, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und
ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Wege, auch mit ihren Gasreinigern
Hierher gehören
Apparate, die ein einheitliches Ganzes bilden und zum Erzeugen von Gasen aller
Art und für jeden Zweck (Beleuchtung, industrielle Heizung, Speisung von Gasmotoren,
Schweissen oder Schneiden von Metallen, chemische Synthesen usw.) dienen. Die
gebräuchlichsten Apparate dieser Art sind die Generatoren für Luft-, Wasser-
oder Mischgas sowie die Erzeuger von Acetylengas auf feuchtem Wege.
Hierher gehören auch
Gaserzeuger, die besonders für die Speisung von Automobilmotoren hergerichtet
sind. Nicht hierher gehören dagegen Acetylengaserzeuger, die durch einfaches
Aufsetzen eines Brenners Beleuchtungszwecken dienen (Nr. 9405).
A. Generatorgaserzeuger
(Luftgaserzeuger)
Diese Apparate
bestehen im Prinzip aus einem zylindrischen, geschlossenen Schacht, der in der
Regel feuerfest ausgekleidet oder mit einem Doppelmantel mit Wasserdurchlauf um
den feststehenden, beweglichen oder drehbaren Rost und einem Ventilator
versehen ist. Durch Blasen oder Saugen erzeugt der Ventilator einen
fortwährenden Luft- oder Luft-Dampf-Strom.
Letzterer wird so geregelt, dass die auf dem Rost lagernde dicke Brennstoffschicht
nur unvollständig verbrennt. Durch die Aufspaltung des Wassers und die unvollständige
Verbrennung bilden sich Kohlenoxid und Wasserstoff. Das laufend aus dem oberen
Teil des Apparates entnommene Generatorgas ist ein Gemisch aus Kohlenoxid,
Wasserstoff und Stickstoff.
Bei den sogenannten Gaserzeugern
mit absteigender Vergasung (Gasentwickler mit umgekehrter Verbrennung), wird
die Luft oben und an den Seiten des Schachtes eingeblasen, während das Gas aus
dem unteren, unterhalb des Rostes liegenden Teil abgesaugt wird. Dieses
Verfahren ermöglicht die vollkommenere Verbrennung der Staub- und Teerrückstände.
B. Wassergaserzeuger
Wassergaserzeuger sind ähnlich gebaute Apparate, in die abwechselnd Luft
und Wasser oder Wasserdampf eingeblasen wird. Das eingespritzte Wasser oder der
eingeblasene Wasserdampf zersetzen sich bei Berührung mit der glühenden
Schicht. Während des Einblasens von Luft gibt der Gaserzeuger Generatorgas und
während der Wasser- oder Wasserdampfeinspritzung Wassergas ab, das aus einem
Gemisch von Wasserstoff und Kohlenoxid besteht und einen höheren Heizwert als
Generatorgas besitzt. Diese beiden Gase werden teils in zwei getrennten
Behältern gesammelt, teils gemischt (Mischgas) unmittelbar verwendet.
In den vorgenannten
Gaserzeugern können zahlreiche feste Brennstoffe vergast werden: Steinkohle,
Koks, Braunkohle, Holzkohle, Holz, pflanzliche und andere Abfälle usw.
Für bestimmte
Verwendungszwecke (insbesondere zum Speisen von Motoren) muss das vom
Gaserzeuger abgegebene Gas von den schädlichen Rückständen, mit denen es behaftet
ist, wie Staub, Teer, Holzessig, Schwefelverbindungen usw., vollständig befreit
werden; manchmal muss es anschliessend wieder erhitzt oder gekühlt werden. Zu
diesem Zweck sind die Gaserzeuger oft mit verschiedenen Hilfsapparaten, wie
Gasreinigern (mit Lochblechen, mit Koksbett und Wasserzerstäuber oder
Gaswäscher), Gaskühlern, Gastrocknern, Gaserhitzern usw. ausgestattet. Diese
Hilfsapparate gehören ebenfalls hierher, wenn sie mit den Gaserzeugen zur
Abfertigung gestellt werden und wenn es sich zweifelsfrei um Apparate handelt,
die besonders für die Ausstattung von Gaserzeugern hergerichtet sind. Separat
zur Abfertigung gestellt, sind sie nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren
(z.B. Gasreiniger nach Nr. 8421).
C. Erzeuger von Acetylengas auf feuchtem Wege
Das sind in der Regel sehr einfach gebaute Apparate, die gewöhnlich
einen Gassammler enthalten. Der Gassammler besteht aus einer in einen
zylindrischen Wasserbehälter eintauchenden Metallglocke. Diese Metallglocke
reguliert durch die Bewegung, die bei ihrer Füllung oder ihrer Entleerung
hervorgerufen wird, automatisch die Wasser-Karbid-Berührungsvorrichtung.
Wasser-Karbid-Berührungsvorrichtungen arbeiten nach drei Hauptverfahren:
1) Zeitweiliges Eintauchen (Tauchsystem).
2) Verteilen des Karbids im Wasser (Verdrängungssystem).
3) Zerstäuben des Wassers über dem Karbid
(Spülsystem).
D. Andere Erzeuger
von Gas auf feuchtem Wege
Von diesen Apparaten
sind die Sauerstofferzeuger (Oxylith- und andere Sauerstofferzeuger) zu
erwähnen, die hauptsächlich in U-Booten verwendet werden, sowie Äthylenerzeuger,
bei denen Äthylen z.B. durch die Einwirkung von Wasser auf bestimmte chemische
Erzeugnisse gewonnen wird.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Apparate dieser Nummer
hierher, wie Schächte (Behälter) oder Körper für Gaserzeuger, nicht mechanische
Spezialroste, Glocken, Wasser-Karbid-Berührungsvorrichtungen.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind im Weiteren:
a) Freikolbenkompressoren (Nr. 8414).
b) Koksöfen (z. B. Stadtgas-Generatoren) (Nr.
8417).
c) Elektrische Ozonerzeuger und -verteiler für
nicht therapeutische Zwecke (z.B. zur Verwendung in Industrien, zur
Ozonanreicherung von Räumen), elektrolytische Gasgeneratoren zur Gewinnung von
Stickstoffdioxid, Schwefelwasserstoff oder Blausäure (Nr. 8543) und
Ozontherapieapparate (Nr. 9019).
8406. Dampfturbinen
Dampfturbinen dieser
Nummer nützen die bei der Entspannung des Dampfes entstehende kinetische
Energie (Bewegungsenergie) aus, die auf die Schaufeln oder Lamellen eines Rades
einwirkt. Dampfturbinen bestehen im Wesentlichen aus:
1) Einem rotierenden Körper oder Rotor
(Läufer), der aus einem oder mehreren, auf einer gemeinsamen Welle sitzenden
Rädern besteht, die am Rande mit einem besonders geformten und angeordneten
Schaufel- oder Lamellenkranz versehen sind.
2) Einem feststehenden Gehäuse oder Stator, in
dem sich der Rotor (Läufer) bewegt. Der Stator enthält ein System von
feststehenden Leitschaufeln oder Düsen, die dazu dienen, den Dampf auf die
Schaufeln oder Lamellen des Rotors zu leiten.
Bei
Gleichdruckturbinen (Aktionsturbinen) ist der Stator mit Düsen versehen, die so
angebracht sind, dass sie den Dampfstrahl tangential auf die Schaufeln des
Rotors lenken. Bei Überdruckturbinen (Reaktionsturbinen) drehen sich die
Rotorschaufeln an ähnlich geformten feststehenden Leitschaufeln vorbei, die in
umgekehrter Richtung wie die Rotorschaufeln am Stator angebracht und so
ausgebildet sind, dass der Dampf axial durch die Schaufeln des Stators strömt
und danach auf die Rotorschaufeln einwirkt.
Um die Energie besser
auszunützen, werden diese beiden Turbinenarten manchmal kombiniert
(Verbundturbinen), oder - noch häufiger - man zwingt den Dampf, sich durch eine
Reihe von aufeinanderfolgenden, auf einer gemeinsamen Welle angebrachten
Rotoren hindurch immer mehr zu entspannen (Trommelturbinen, Kammerturbinen oder
Stufenturbinen).
Wegen ihrer hohen
Drehzahl sind Dampfturbinen besonders gut geeignet, elektrische Generatoren
(Turbogeneratoren), Kompressoren, Ventilatoren oder Zentrifugalpumpen (Kreiselpumpen)
anzutreiben. Sollen Dampfturbinen andere Maschinen (z.B. Dampfschiffe oder
bestimmte Lokomotiven) antreiben, werden sie in der Regel mit
Untersetzungsgetrieben und oft auch mit Wendegetrieben ausgestattet. Separat
zur Abfertigung gestellte Untersetzungsgetriebe und Wendegetriebe gehören zu
Nr. 8483.
Quecksilberdampfmaschinen,
die von gleicher Bauart sind und zu den gleichen Zwecken verwendet werden wie
die Wasserdampfturbinen, gehören ebenfalls zu dieser Gruppe.
Teile
Hierher gehören auch
Regler, die einen wesentlichen Bestandteil der Dampfturbinen bilden. Sie regeln
die Dampfzufuhr der Drehzahl entsprechend.
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch die anderen Teile für Dampfturbinen zu
dieser Nummer, wie Statoren und ihre Segmente, Rotoren (Läufer), Lauf- und Leitschaufeln
usw.
8407. Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren
mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
Hierher gehören, mit
Ausnahme der Motoren des Kapitels 95, alle Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren
(bogendreieckförmige Rotoren aufweisende Motoren) mit Funkenzündung,
einschliesslich derjenigen zum Antrieb von Beförderungsmitteln.
Diese Motoren weisen
in der Regel folgende Bestandteile auf: Zylinder, Kolben, Pleuelstange,
Kurbelwelle, Schwungrad, Einlass- und Auslassvorrichtung usw. Sie nützen die
Expansionskraft eines aus Luft und gasförmigem oder zerstäubtem Treibstoff bestehenden
Gemisches aus, das im Innern des Zylinders entzündet wird.
Diese Motoren sind an
der Zündkerze, die am Zylinderkopf angebracht ist, und an einer elektrischen
Hochspannungszündvorrichtung, die durch die Antriebswelle des Motors betätigt
wird, zu erkennen. Die Zündvorrichtung besteht aus Zündspule oder Magnetzünder
sowie aus Kondensator, Verteiler, Unterbrecher usw.
Bei den am häufigsten
vorkommenden Arten wird das Explosionsgemisch (Luft-Gas-Gemisch oder Gemisch
aus Luft und zerstäubtem Treibstoff) in einem Hilfsapparat (Vergaser)
hergestellt und durch die Saugwirkung des Kolbens in den Zylinder eingesogen.
In gewissen Fällen (insbesondere bei Flugmotoren und gewissen Automobilmotoren)
wird der Treibstoff durch eine Pumpe direkt in den Zylinder eingespritzt.
Der gebräuchlichste
Treibstoff ist Benzin; es kann aber auch Petroleum, Alkohol, Wasserstoff, Leuchtgas,
Methan usw. verwendet werden.
Gasmotoren werden im
Allgemeinen von Gasgeneratoren gespeist, die manchmal in den Motor eingebaut,
meistens aber von diesem getrennt sind. Im letzteren Fall gehören die
Gaserzeuger zu Nr. 8405.
Motoren dieser Nummer
können ein- oder mehrzylindrig sein. Im letzteren Fall sind die Pleuelstangen
an der gleichen Kurbelwelle befestigt. Die getrennt gespeisten Zylinder können
auf verschiedene Art angeordnet sein: senkrecht (stehend oder hängend), in zwei
im Winkel geneigten, symmetrischen Reihen (V-Motoren), waagrecht einander
gegenüberliegend oder bei Flugmotoren in Stern- oder Doppelsternform. Der
Kreiskolbenmotor (Wankel-Motor) arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie der
hiervor beschriebene Hubkolbenmotor. An Stelle der Kurbelwelle, die durch einen
sich hin und her bewegenden Kolben und eine Kolbenstange angetrieben wird,
weist der Kreiskolbenmotor jedoch einen bogendreieckförmigen Rotor auf. In
einem Verbrennungsraum von besonderer Form setzt dieser Rotor eine Achse in
Bewegung. Der Kolben unterteilt den Verbrennungsraum in mehrere Kammern und
jede vollständige Kolbenumdrehung entspricht für jeden Rotorflügel einem Viertaktzyklus.
Diese Motoren können mehrere Verbrennungskammern und mehrere Rotoren aufweisen.
Motoren dieser Nummer
eignen sich für zahlreiche Einsatzgebiete: zum Einbau in landwirtschaftliche
Maschinen, zum Betrieb von elektrischen Generatoren, Pumpen oder Kompressoren,
zum Antrieb von Flugzeugen, Automobilen, Motorrädern oder Traktoren.
Motoren dieser Nummer
können mit Einspritzpumpen, Zündvorrichtungen, Treibstoff- oder Ölbehältern,
Ventilatoren, Benzinpumpen, Ölpumpen usw., Wasser- oder Ölkühlern, Luft- oder
Ölfiltern, Kupplungen oder anderen Kraftabnahmevorrichtungen oder auch einem elektrischen
oder nichtelektrischen Anlasser versehen sein. Sie können auch mit Untersetzungsgetrieben,
Wechselgetrieben oder anderen Vorrichtungen zum Ändern der Drehzahl ausgestattet
sein. Ferner können diese Motoren eine biegsame Welle aufweisen.
In dieser Nummer
verbleiben auch Aussenbordantriebe für kleine Wasserfahrzeuge, die aus einem
Motor dieser Nummer, einer Schiffsschraube und einer Steuervorrichtung bestehen
und zusammen eine untrennbare Einheit bilden. Solche Antriebe, die ausserhalb
der Schiffsschale angebracht werden, sind auswechselbar (d.h. sie können sehr
leicht aufgesetzt und installiert werden) und, indem das Ganze auf dem
Befestigungssockel geschwenkt wird, in der Richtung veränderbar. Zur
Befestigung an der hinteren Bordwand im Innern von kleinen Wasserfahrzeugen
bestimmte Motoren, die zusammen mit dem aus Schiffsschraube und Steuerruder
bestehenden Block, der auf der Aussenseite der gleichen Wand montiert wird, ein
Ganzes bilden, gelten dagegen nicht als Aussenbordmotoren.
Hierher gehören auch
bewegliche, auf Schlitten oder Fahrgestellen angebrachte Motoren für
landwirtschaftliche Zwecke, Baustellen usw. einschliesslich der Motoren, die
mit einer einfachen Hilfskupplung versehen sind, die lediglich eine
Ortsveränderung des Motors aus eigener Kraft erlaubt, sofern dem Ganzen durch
diese Vorrichtung nicht der Charakter von Fahrzeugen des Kapitels 87 verliehen
wird.
Zu dieser Nummer
gehören nicht Kolbenmotoren mit Funkenzündung, mit veränderlicher Kompression,
die besonders zum Feststellen der Oktan-, Cetan- usw. -Zahl von Treibstoffen
hergerichtet sind (Kapitel 90).
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für
Motoren dieser Nummer zu Nr. 8409.
8407.10 Als Motoren für
Luftfahrzeuge gelten Motoren, die zur Befestigung eines Propellers oder eines
Rotors hergerichtet oder abgeändert sind.
8407.31,32,33,34
Bei Motoren mit
Zylindern ist der Hubraum gleich dem Volumen desjenigen Teils eines Zylinders,
der vom Kolben zwischen dem unteren und dem oberen Totpunkt bestrichen wird,
multipliziert mit der Anzahl der Zylinder.
Schweizerische Erläuterungen
8407. Motoren dieser
Tarifnummer, deren Verwendungszweck aufgrund ihrer Konstruktion eindeutig zu
erkennen ist, können gestützt auf die Verwendungsbezeichnung in der Einfuhrdeklaration
definitiv verzollt werden. Hinsichtlich der Abfertigungsvorschriften für die
übrigen Motoren siehe die nachfolgenden Bestimmungen.
Motoren, die im Rahmen
eines Freihandelsabkommens oder der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer
zollfrei eingeführt werden, können definitiv nach der ihrem Verwendungszweck
entsprechenden Tarifnummer abgefertigt werden.
8407.2920,9010
Motoren zum Antrieb von Schiffen, im Stückgewicht von
nicht mehr als 5000 kg, und Motoren für Schienenfahrzeuge, die sich zum Einbau
in Automobile oder allenfalls Motorräder eignen, sind vorerst provisorisch nach
den Nrn. 8407.3100/3320 oder 8407.3410 zu verzollen (vgl. Erläuterungen zu Nrn.
8407.3310, 3410).
8407.3310,3410
Als Motoren für Automobile im Sinne dieser Nummern
gelten alle für Motorfahrzeuge der Nrn. 8702 - 8705 oder 8710 geeigneten
Hubkolbenmotoren. Sofern solche Motoren für andere Zwecke bestimmt sind, können
sie auf Antrag des Zollpflichtigen im Hinblick auf die Vorlage einer
Einbaubestätigung provisorisch verzollt werden. (Siehe Erläuterungen zu den
Nrn. 8407.3390, 3490 hiernach).
8407.3420 Für Automobile geeignete
Motoren dieser Nummer werden vorerst provisorisch nach Nr. 8407.3410 verzollt.
Die definitive Abfertigung nach Nr. 8407.3420 kann erfolgen, wenn dem Eingangszollamt
eine Einbaubestätigung vorgelegt wird. (Siehe Erläuterungen zu den Nrn.
8407.3390, 3490 hiernach).
8407.3390,3490
Zu diesen Nummern gehören Hubkolbenmotoren der zum
Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, die jedoch in Maschinen
des Abschnitts XVI oder in andere Beförderungsmittel des Abschnitts XVII
eingebaut werden.
Diese Motoren sind vorerst provisorisch nach den Nrn.
8407.3310 oder 8407.3410 zu verzollen (vgl. Erläuterungen zu dieser Nummer; für
jeden Motor eine Einfuhrdeklaration). Gegen Vorlage einer schriftlichen
Einbaubestätigung der Einbaufirma (innert 12 Monaten nach erfolgter Verzollung,
mit Möglichkeit der Fristverlängerung) können sie von den Zollämtern definitiv
nach der ihrer Verwendung entsprechenden Tarifnummer abgefertigt werden. Die
Einbaubestätigung hat zu enthalten:
- Name und Adresse der Einbaufirma
- Datum und Nummer der provisorischen Quittung
- Marke und Nummer des Motors
- Bezeichnung und Beschreibung der Maschine bzw. des Fahrzeuges
mit allen für die Tarifeinreihung erforderlichen Angaben (z.B. Marke, Typ, Art,
Stückgewicht)
- Ort und Datum
- Unterschrift der Einbaufirma
8407.9091/9093
Diese Tarifgruppe umfasst alle in den vorstehenden
Unternummern nicht genannten Hubkolbenmotoren sowie Kreiskolbenmotoren, mit
Funkenzündung. Bei den hier eingereihten Hubkolbenmotoren handelt es sich um
Motoren, die von ihrer Konstruktion her nicht zum Antrieb von
Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII geeignet sind.
8408. Kolbenmotoren mit
Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
Hierher gehören
Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (ausgenommen jene des Kapitels 95), einschliesslich
solcher für den Antrieb von Beförderungsmitteln.
Da diese Motoren auf
dem gleichen Konstruktionsprinzip wie Kolbenmotoren mit Funkenzündung beruhen,
weisen sie auch die gleichen Hauptbestandteile auf: Zylinder, Kolben,
Pleuelstange, Kurbelwelle, Schwungrad, Ein- und Auslassvorrichtung usw. Von den
Kolbenmotoren mit Funkenzündung unterscheiden sie sich jedoch dadurch, dass der
flüssige Treibstoff meistens durch eine Einspritzpumpe in der zuvor im Zylinder
verdichteten Luft, die manchmal mit brennbaren Gasen angereichert ist,
zerstäubt wird. Durch die im Zylinder infolge der Luftverdichtung erzeugte
Hitze, die wesentlich grösser ist als bei Motoren mit Funkenzündung, entzündet
sich der Treibstoff von selbst.
Ausser dem Dieselmotor
gibt es noch eine Zwischenstufe des Motors mit Kompressionszündung, den
Halbdieselmotor, der mit schwächerer Verdichtung arbeitet. Bei dieser Motorenart
muss entweder der Zylinderkopf vor dem Anlassen des Motors erwärmt werden oder
zum Anlassen desselben ist die Verwendung einer elektrischen Glühkerze erforderlich.
Motoren mit
Kompressionszündung werden mit schweren, flüssigen Treibstoffen, wie Schwerölen
aus Erdöl oder Steinkohlenteer, Braunkohlenölen, pflanzlichen Ölen (Erdnuss-,
Rizinus-, Palmöl usw.) betrieben.
Motoren dieser Nummer
können ein- oder mehrzylindrig sein. Im letzteren Fall sind die Pleuelstangen
an der gleichen Kurbelwelle befestigt. Die getrennt gespeisten Zylinder können
auf verschiedene Art angeordnet sein: senkrecht (stehend oder hängend), in zwei
im Winkel geneigten, symmetrischen Reihen (V-Motoren) oder waagrecht einander
gegenüberliegend.
Kolbenmotoren mit
Kompressionszündung sind für zahlreiche Einsatzzwecke geeignet, insbesondere
zum Einbau in Landwirtschaftsmaschinen, zum Betrieb von elektrischen Generatoren,
Pumpen oder Kompressoren, zum Antrieb von Automobilen, Traktoren oder grossen
Schiffen, zur Ausrüstung von Elektrizitätswerksanlagen usw.
Motoren dieser Nummer
können mit Einspritzpumpen, Zündvorrichtungen, Treibstoff- oder Ölbehältern,
Ventilatoren, Ölpumpen usw., Wasser- oder Ölkühlern, Luft- oder Ölfiltern,
Kupplungen oder anderen Kraftabnahmevorrichtungen oder auch einem elektrischen
oder nichtelektrischen Anlasser versehen sein. Sie können auch mit
Untersetzungsgetrieben, Wechselgetrieben oder anderen Vorrichtungen zum Ändern
der Drehzahl ausgestattet sein. Ferner können diese Motoren eine biegsame Welle
aufweisen.
Hierher gehören auch
bewegliche, auf Schlitten oder Fahrgestellen angebrachte Motoren für
landwirtschaftliche Zwecke, Baustellen usw. einschliesslich der Motoren, die
mit einer einfachen Hilfskupplung versehen sind, die lediglich eine
Ortsveränderung des Motors aus eigener Kraft erlaubt, sofern dem Ganzen durch
diese Vorrichtung nicht der Charakter von Fahrzeugen des Kapitels 87 verliehen
wird.
Zu dieser Nummer
gehören nicht Kolbenmotoren mit Kompressionszündung, mit veränderlicher Kompression,
die besonders zum Feststellen der Oktan-, Cetan- usw. -Zahl von Treibstoffen
hergerichtet sind (Kapitel 90).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Motoren dieser Nummer zu Nr.
8409.
Schweizerische Erläuterungen
8408. In Bezug auf die
Einreihung der Motoren dieser Nummer je nach ihrer Verwendung sind die
schweizerischen Erläuterungen zu Nr. 8407 sinngemäss anwendbar.
8409. Teile, erkennbar als ausschliesslich
oder hauptsächlich für Motoren der Nrn. 8407 oder 8408 bestimmt
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören hierher Teile von Motoren der Nrn. 8407
oder 8408, wie Kolben, Zylinder und Zylinderblöcke, Zylinderköpfe,
Zylinderlaufbüchsen, Ventile, Ansaugleitungen, Auspuffsammelrohre, Kolbenringe,
Pleuelstangen, Vergaser, Einspritzdüsen.
Hierher gehören nicht:
a) Einspritzpumpen (Nr. 8413).
b) Kurbelwellen und Nockenwellen (Nr. 8483);
Schaltgetriebe: für Fahrzeuge der Kapitel 86 - 88, Verzollung wie Teile und
Zubehör für die betreffenden Fahrzeuge; andere, Nr. 8483.
c) Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen
und Anlasser, einschliesslich Zünd- oder Glühkerzen (Nr. 8511).
Schweizerische Erläuterungen
8409.1000/9990
Kolbenringe
(Kompressionsringe und Ölabstreifringe) mit einem äusseren Durchmesser bis 160
mm gehören einheitlich in die Nr. 8409.9112.
8410. Wasserturbinen, Wasserräder und
Regler dazu
Hierher gehören
Wasserturbinen und Wasserräder, die die Energie von bewegten oder unter Druck
stehenden Flüssigkeiten (strömendes oder herabstürzendes Wasser, Druckwasser,
Drucköl oder unter Druck stehende Spezialflüssigkeiten) direkt in mechanische Antriebsenergie
umwandeln. Die Bewegung der Flüssigkeit wirkt dabei auf die am Aussenrand eines
Rades angebrachten Becher, Schaufeln, Zellen oder Flügel (Propeller).
A. Wasserturbinen
Wasserturbinen
bestehen aus einem Laufrad (Rotor), das von einem Leitrad (Stator) umgeben ist.
Das Leitrad hat die Aufgabe, den Wasserstrahl auf die Schaufeln des Laufrades
zu leiten.
Man unterscheidet
hauptsächlich zwischen:
1) Peltonturbinen (Freistrahlturbinen), die für
hohe oder mittlere Gefälle mit mittlerer Wassermenge (Druckrohrleitungen)
bestimmt sind und deren Laufrad an seinem Aussenrand strahlenförmig mit einer
grossen Anzahl becherförmiger Schaufeln versehen ist. Das Leitrad besteht
lediglich aus einem massiven Gehäuse, das mit einer oder mehreren Düsen
versehen ist, die den Wasserstrahl tangential auf die Schaufeln hinleiten
(Teilbeaufschlagung).
2) Francisturbinen (Propellerturbinen), die für
mittlere oder niedere Gefälle mit grosser Wassermenge bestimmt sind. Sie sind
einfacher gebaut und bestehen aus einem Laufrad aus Stahl, das in einem Stück
gegossen worden und mit grossen feststehenden propellerartigen Schaufeln
versehen ist, sowie aus einem Leitrad, das in der Regel von einem Spiralgehäuse
mit grossen verstellbaren Leitschaufeln gebildet wird. Die Leitschaufeln
verschaffen den Wassermassen einen radialen Zugang zum ganzen Aussenrand des
Laufrades (Vollbeaufschlagung) und einen axialen Abfluss.
3) Kaplanturbinen (Propellerturbinen mit
verstellbaren Schaufeln), die für niedere Gefälle bestimmt sind. Es handelt
sich dabei um vollbeaufschlagte Turbinen, die mit den Francisturbinen nahe
verwandt sind. Bei ihnen besitzen sowohl Leitrad als auch Laufrad verstellbare
Schaufeln.
Wasserturbinen werden
nahezu ausschliesslich zum Antrieb von Stromerzeugern (Turbodynamos, Turbo-Wechselstromerzeugern
usw.) verwendet.
B. Wasserräder
Wasserräder sind von
sehr einfacher Ausführung. Sie bestehen in der Hauptsache aus einem grossen
Rad, das an seinem Aussenrand mit flachen oder gewölbten Schaufeln aus Holz
oder Metall besetzt ist. An der Radachse ist in der Regel ein
Übersetzungsgetriebe angebracht. Die erzeugte mechanische Energie wird meistens
unmittelbar in kleinen handwerklichen Betrieben, wie Sägewerken, Mühlen usw.,
verwendet.
Obwohl sie im Aussehen
den Wasserrädern ähnlich sind, gehören Schiffsschaufelräder, die - wie
Schiffsschrauben - im Grunde einfache Antriebe darstellen, zu Nr. 8487.
Ebenfalls nicht
hierher gehören Strömungsmesser (Nr. 9015).
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Wasserturbinen und Wasserräder hierher, wie Zellen, Schaufeln, Becher,
Laufräder, Leiträder, Spiralgehäuse, Düsennadeln, Regler, die - je nach Art der
Turbine - automatisch entweder den Wasserdurchfluss durch die Düsen oder die
Einstellung (Beaufschlagung) der Leitschaufeln oder der verstellbaren,
propellerartigen Laufschaufeln regeln, um die Umlaufgeschwindigkeit (Drehzahl)
trotz der auf die Turbinenwelle einwirkenden Belastungsschwankungen konstant zu
halten.
8411. Turbostrahltriebwerke,
Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen
Hierher gehören
Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke sowie andere Gasturbinen.
Turbinen dieser Nummer
sind im Allgemeinen Verbrennungsmotoren, die gewöhnlich ohne die z.B. bei
Dampfturbinen erforderliche externe Wärmequelle arbeiten.
A. Turbostrahltriebwerke
Ein
Turbostrahltriebwerk besteht aus einer Kombination von Kompressor und Turbine,
einem Verbrennungssystem und einer Düse, d.h. einem konisch zusammenlaufenden
Ausstosskanal, der sich im Schubrohr befindet. Die aus der Turbine austretenden
heissen Druckgase werden beim Passieren der Düse in einen zu hoher
Geschwindigkeit angeregten Gasstrom verwandelt. Die Rückstosswirkung dieses aus
dem Motor austretenden Gasstroms liefert die Triebkraft, die zum Antrieb eines
Luftfahrzeugs verwendet werden kann. Bei Turbostrahltriebwerken einfachster
Bauweise sitzen der Kompressor und die Turbine auf einer gemeinsamen Welle.
Andere komplexere Arten bestehen aus einem zweiteiligen Kompressor, wobei jeder
Kompressor mittels einer eigenen Turbine durch eine separate Welle angetrieben
wird. In den meisten Fällen ist ein Ventilator an der Frontseite des
Kompressors angebracht, der entweder durch eine dritte Turbine angetrieben wird
oder mit dem ersten Kompressorteil in Verbindung steht; er schleudert die Luft
durch ein Kanalsystem nach hinten. Der erwähnte Ventilator arbeitet wie ein
strömungsgünstiger Propeller, indem der grösste Teil des angesaugten und
zurückgeschleuderten Luftstroms nicht in den Kompressor und die Turbine
gelangt, sondern sich mit dem durch letztere ausgestossenen Gas- und Luftstrom
vereinigt und auf diese Weise für einen zusätzlichen Schub sorgt. Ein
Turbostrahltriebwerk dieser Art wird mithin als doppelflutiges Strahltriebwerk
bezeichnet.
Zur kurzfristigen
Erhöhung der Leistung weisen Turbostrahltriebwerke eine Hilfsvorrichtung auf,
den sog. Nachbrenner. Diese Einrichtung verfügt über eine eigene
Brennstoffzufuhr und nützt den in den Abgasen des Turbostrahltriebwerks
vorhandenen Sauerstoffüberschuss aus.
B. Turbopropellertriebwerke
Die
Turbopropellertriebwerke arbeiten nach dem gleichen Prinzip wie
Turbostrahltriebwerke; sie weisen jedoch hinter dem Turbokompressor ein
Turbinenrad auf, das durch eine Welle mit einem wie bei Flugzeugen mit
Kolbenmotor verwendeten Propeller verbunden ist. Dieses Turbinenrad, bisweilen
Freiturbine genannt, ist nicht mechanisch an den Kompressor und an die Welle
der Kompressorgruppe gekuppelt. An Stelle der Entspannung in einer Düse, wie
dies in Turbostrahltriebwerken der Fall ist, werden die heissen Gase in
Turbopropellertriebwerken durch die Freiturbine in mechanische Energie
umgewandelt, welche ihrerseits die Propellerwelle antreibt. In gewissen Fällen
werden die aus der Freiturbine austretenden Gase in einer Düse entspannt; sie
erzeugen dadurch einen zusätzlichen Schub, der die Antriebskraft des Propellers
unterstützt.
C. Andere Gasturbinen
Zu dieser Gruppe gehören Industrie-Gasturbinen. Es handelt sich dabei um
speziell für industrielle Zwecke hergerichtete Turbinen oder um
Turbostrahltriebwerke oder um Turbopropellertriebwerke, die Anpassungen im Hinblick
auf andere Verwendungen als zum Antrieb von Luftfahrzeugen erfahren haben.
Bei den Gasturbinen
fallen die zwei folgenden thermodynamischen Zyklen in Betracht:
1) Der einfache Zyklus, bei dem die Luft
angesaugt und durch einen Kompressor verdichtet, in der Brennkammer erhitzt und
beim Passieren der Turbine entspannt wird. Schliesslich erfolgt der Ausstoss in
die Atmosphäre.
2) Der Zyklus mit Wärmerückgewinnung, bei dem
die Luft angesaugt und verdichtet und dann durch das Kanalsystem eines
Wärmerückgewinners gedrückt wird. Die mit Hilfe des von der Turbine
ausgestossenen Luftstroms vorerwärmte Luft gelangt in die Brennkammer, wo sie
nach Vermischung mit einem Brennstoff weiter erhitzt wird. Dieses
Brennstoff/Luft-Gemisch passiert die Turbine und wird dann durch die Heissgas-Auspuffleitung
des Wärmerückgewinners ausgestossen, um schliesslich in die Atmosphäre zu
gelangen.
Es wird zwischen den nachstehenden zwei Arten von Gasturbinen
unterschieden:
a) Einwellige Gasturbinen, bei denen der
Kompressor und die Turbine auf der gleichen Welle sitzen. Die Turbine liefert
sowohl die für die Rotation des Kompressors als auch die zum Antrieb der
angekuppelten Maschinen notwendige Kraft. Diese Turbinenart gelangt
insbesondere für Einsatzgebiete zur Anwendung, die konstante Rotationsgeschwindigkeiten
erfordern, wie z.B. bei der Erzeugung von elektrischem Strom.
b) Zweiwellige Gasturbinen, bei denen der
Kompressor, die Brennkammer und die Kompressor/Turbinen-Gruppe eine Einheit
bilden, die im Allgemeinen als Gasgenerator bezeichnet wird. Eine zweite, an
einer separaten Welle angebrachte Turbine, wird von den aus dem Gasgenerator
ausgestossenen heissen Druckgasen gespiesen. Diese zweite Turbine, auch
Freiturbine oder Nutzkraftturbine genannt, wird mit einer in Betrieb zu setzenden
Maschine, z.B. einem Kompressor oder einer Pumpe, verbunden. Zweiwellige
Gasturbinen werden üblicherweise eingesetzt, wenn Belastungsunterschiede
Turbinen erfordern, deren Kraft und Rotationsverhältnis schwanken können.
Die genannten
Gasturbinen werden insbesondere zum Antrieb von grossen Schiffen und
Schienenfahrzeugen, zum Betrieb von elektrischen Stromerzeugern oder mechanischen
Vorrichtungen in der Erdölindustrie, Gasindustrie, bei Pumpstationen von Erdöl-Rohrleitungen
und in der petrochemischen Industrie eingesetzt.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Gasturbinen ohne Brennkammer. Sie weisen lediglich einen Stator
und einen Rotor auf und nützen die durch andere Maschinen (z.B. Gaserzeuger,
Dieselmotoren, Freikolbenkompressoren) produzierte Gasenergie aus. Ferner gehören
hierher Druckluft- oder andere Druckgasturbinen.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Geräte und Motoren dieser
Nummer hierher, wie Gasturbinenrotoren, Brennkammern und Düsen für Strahltriebwerke,
Elemente und Teile des Kompressor/Turbinen-Aggregats von Turbostrahltriebwerken
(Statorringe, mit oder ohne Leitschaufeln; Rotorscheiben oder -räder, mit oder
ohne Laufschaufeln; Leitschaufeln und Laufschaufeln), Treibstoffzuflussregler,
Einspritzdüsen.
8411.11,12 Unter Schubkraft versteht
man das Produkt aus der je Sekunde durchgesetzten Gasmasse und der
Übergeschwindigkeit des austretenden Strahls gegenüber der Einlaufgeschwindigkeit.
8412. Andere Motoren und Kraftmaschinen
Diese Nummer umfasst
die weder zu den vorstehenden Nrn. 8406 - 8408, 8410 und 8411 noch zu den Nrn.
8501 oder 8502 gehörenden Motoren und Kraftmaschinen. Sie bezieht sich somit
auf andere nicht elektrische Motoren als Dampfturbinen, Kolbenmotoren mit
Funken- oder Kompressionszündung, Wasserturbinen, Wasserräder,
Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke oder andere Gasturbinen.
Hierher gehören nicht
nur andere Strahltriebwerke als Turbostrahltriebwerke, sondern insbesondere
Druckluftmotoren, Windkraftmaschinen, Federmotoren, mit Gegengewicht betriebene
Kraftmaschinen usw., sowie gewisse Wasser- oder Dampfkraftmaschinen.
A. Strahltriebwerke (andere als Turbostrahltriebwerke)
1) Staustrahltriebwerke (Thermo-Schubtriebwerke)
Das sind in
maschineller Hinsicht sehr einfache Motoren. Sie können aber nur funktionieren,
wenn sie in Geräte (Flugzeuge) eingebaut werden, die sich sehr schnell fortbewegen.
Der Turbokompressor zur Versorgung mit Verbrennungsluft, der für das
Turbostrahltriebwerk kennzeichnend ist, fehlt beim Staustrahltriebwerk. Die
erforderliche Verbrennungsluft wird der Brennkammer schon allein durch die
Fahrgeschwindigkeit über eine Düse zugeführt und verdichtet. Die
Rückstosswirkung wird ebenfalls allein durch die Entspannung der Abgase in
einer Düse erzielt.
2) Verpuffungsstrahltriebwerke
Sie unterscheiden sich
von Staustrahltriebwerken dadurch, dass sie durch die Schubdüse nicht einen
fortwährenden Gasstrom, sondern einzelne Gasstrahlstösse abgeben. Die
Verbrennung erfolgt in der Brennkammer in Form von ständig aufeinanderfolgenden
Explosionen. Zum Unterschied vom Staustrahltriebwerk kann dieses Triebwerk vom
Stand aus in Gang gesetzt werden, da durch die pulsierende Verbrennung das
Einsaugen der Verbrennungsluft gewährleistet ist.
Dieses Triebwerk wird
in der Luftfahrt besonders als Start-Hilfsmotor verwendet.
3) Raketentriebwerke
Das sind Triebwerke,
bei denen die Verbrennung der Treibstoffe nicht mit Hilfe der Aussenluft,
sondern durch andere Sauerstoffträger bewirkt wird. Man unterscheidet zwischen
den folgenden zwei Hauptarten:
1. Triebwerke mit flüssiger Treibladung; sie
bestehen hauptsächlich aus einer Brennkammer, die durch ein Pumpen- und
Röhrensystem mit einem Treibladungstank oder mehreren Treibladungstanks
verbunden ist, und einer Schubdüse. Die Pumpen werden von einer Turbine
angetrieben, die ihrerseits durch einen Generator in Gang gesetzt wird. Die
wichtigste Kategorie dieser Raketenart sind die Einspritztriebwerke. Die zur
Verwendung gelangenden Treibstoffe sind insbesondere Äthylalkohol und
Wasserstoffhydrat. Die Verbrennung unterhaltenden Stoffe (Sauerstoffträger)
sind: Wasserstoffsuperoxid, Kaliumpermanganat, flüssiger Sauerstoff,
Salpetersäure usw.
2. Triebwerke mit fester Treibladung; sie
bestehen im Wesentlichen aus einer zylindrischen Brennkammer und einer
Schubdüse. Brennkammer und Treibladung bilden eine Einheit. In diesen Raketen
verwendet man hauptsächlich Ammoniumperchlorat als Treibstoff und Polyurethane
als Sauerstoffträger. Für gewisse Raketentypen werden sogar Pulver und
Sprengstoff des Kapitels 36 verwendet.
Hierher gehören, ohne
Rücksicht auf die Art der Treibladung, nur Raketen, die z.B. als Zusatz- oder
Startantrieb für Flugzeuge dienen, einschliesslich Raketentriebwerke zum Einbau
in Fernlenkgeschosse oder in Trägerraketen für Raumfahrzeuge.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Pyrotechnische Raketen, wie
Feuerwerksraketen, Hagelschutzraketen, Rettungsraketen (Nr. 3604).
b) Trägerraketen für Raumfahrzeuge (Nr. 8802).
c) Raketen und Raketengeschosse für
Kriegszwecke (Nr. 9306).
B. Hydraulische Kraftmaschinen
Zu dieser Gruppe gehören:
1) Wasserkraftmaschinen (andere als Turbinen
und Wasserräder der Nr. 8410), welche die Energie der Wellen oder der Dünung
(Savonius-Laufrad mit halbzylindrischer Zwillingsbeschaufelung) oder die
Energie von Ebbe und Flut ausnützen.
2) Wassersäulenmaschinen, in denen Druckwasser
zwei oder mehr Kolben bewegt, die in Zylindern laufen und eine Welle antreiben.
3) Hydraulische Arbeitszylinder (Hydrozylinder),
bestehend z.B. aus einem Zylindergehäuse aus Messing oder Stahl, in dem ein
Kolben durch unter Druck stehendes Öl (oder eine andere Flüssigkeit) dadurch
bewegt wird, dass die Druckflüssigkeit auf eine oder beide Kolbenseiten
einwirkt (einfach- oder doppeltwirkende Hydrozylinder) und wodurch die Energie
der Druckflüssigkeit in eine geradlinige Bewegung umgewandelt wird. Mit
Hydrozylindern werden z.B. Werkzeugmaschinen, Baumaschinen und Lenkvorrichtungen
ausgestattet.
4) Hydraulische Stellvorrichtungen, separat zur
Abfertigung gestellt, zum Betätigen von Drehschiebern oder anderen Apparaten
oder Maschinen mit einem sich drehenden Organ. Sie bestehen aus einem
Metallgehäuse, in dem sich ein Kolben hin- und herbewegt, der seinerseits
mittels einer senkrecht zur Kolbenstange angeordneten Welle die durch die
Einwirkung von Druckflüssigkeit verursachte geradlinige Bewegung in eine
Drehbewegung umformt.
5) Hydraulische Servomotoren, die für End- oder
Zwischenbetätigungen in Steuerungen oder Regelkreisen eingesetzt werden. Solche
Motoren gelangen z.B. in der Luftfahrt zur Anwendung.
6) Hydraulische Systeme, die als Ganzes eine
funktionelle Einheit im Sinne der Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI bilden (siehe
die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines). Sie bestehen aus einem
Hydraulikaggregat (im Wesentlichen eine hydraulische Pumpe, einen Elektromotor,
Steuerventile und einen Öltank umfassend), hydraulischen Arbeitszylindern und
den für den Anschluss der Zylinder an die hydraulische Kraftmaschine
(Hydraulikaggregat) erforderlichen Rohr- oder Schlauchleitungen. Diese Systeme
werden insbesondere zum Antrieb von Geräten für den Tiefbau verwendet.
7) Wasserrückstossmotoren für Motorboote, sog.
"Hydrojets". Diese Motoren bestehen aus einer starken Pumpe, die das
Fluss- oder Meerwasser ansaugt und dann mit grosser Geschwindigkeit durch eine
hinten oder unter dem Bootsrumpf angebrachte einstellbare Düse wieder
ausstösst.
C. Druckluft- und
Druckgasmotoren
Druckluft- und
Druckgasmotoren verwenden als fremde Energiequelle Druckluft oder andere
Druckgase und gleichen Dampfkraftmaschinen hinsichtlich Arbeitsweise und
Bauart. Sie sind meistens wie eine Kolbendampfmaschine, manchmal aber auch wie
eine Dampfturbine gebaut. Häufig sind sie mit Brennern oder anderen
Heizvorrichtungen ausgestattet, die dazu dienen, den Druck und damit die
Spannungsenergie der Luft zu erhöhen, und die daneben auch verhindern, dass
sich die Zylinder infolge des plötzlich eintretenden Unterdrucks mit Reif
beschlagen.
Diese Motoren werden
wegen ihrer Schlagwettersicherheit vor allem in Bergwerken verwendet, und zwar
besonders zum Antrieb von Kleinlokomotiven und Seilwinden. Bei manchen
Lokomotiven, Flugzeugen, Unterseebooten usw. dienen sie auch als Hilfsmotor zum
Anlassen von Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung. Ferner werden sie
zum Antrieb von Torpedos verwendet.
Zu dieser Gruppe
gehören ebenfalls:
1) Flügelmotoren, Zahnradmotoren und Axial-
oder Radialkolbenmotoren, die die Energie von Druckluft oder anderen Druckgasen
in eine Drehbewegung umwandeln.
2) Pneumatische Arbeitszylinder
(Pneumatikzylinder), bestehend z.B. aus einem Zylindergehäuse aus Messing oder
Stahl, in dem ein Kolben durch Druckluft dadurch bewegt wird, dass die
Druckluft auf eine oder beide Kolbenseiten einwirkt (einfach- bzw.
doppeltwirkende Pneumatikzylinder) und wodurch die Energie des Druckgases
(Druckluft) in eine geradlinige Bewegung umgewandelt wird. Mit
Pneumatikzylindern werden z.B. Werkzeugmaschinen, Baumaschinen und
Lenkvorrichtungen ausgestattet.
3) Separat zur Abfertigung gestellte
pneumatische Stellvorrichtungen zum Betätigen von Drehschiebern oder anderen
Apparaten oder Maschinen mit einem sich drehenden Organ. Sie bestehen aus einem
Metallgehäuse, in dem sich ein Kolben hin- und herbewegt, der seinerseits mittels
einer senkrecht zur Kolbenstange angeordneten Welle, die durch die Einwirkung
von Druckgas (Druckluft) verursachte geradlinige Bewegung in eine Drehbewegung
umwandelt.
D. Windkraftmaschinen
Zu dieser Gruppe
gehören alle Kraftmaschinen (Windmotoren, Windturbinen, Windräder usw.), die
die Energie des auf einen Propeller- oder ein Flügelrad wirkenden Windes unmittelbar
in mechanische Energie umwandelt. Die Propeller- oder Flügelradblätter oder ‑flügel
sind gewöhnlich drehbar und im Neigungswinkel verstellbar.
Die im Allgemeinen auf
einem Metallmast von entsprechender Höhe angebrachten Propeller oder
Flügelräder haben senkrecht zu ihrer Fläche eine Stange oder ähnliche Vorrichtung
als Windfahne, die die Aufgabe hat, das Ganze in die Windrichtung zu stellen. Die
Antriebsenergie wird in der Regel durch eine senkrechte Welle auf die am Boden
angebrachte Kraftabnahmewelle übertragen. Gewisse Windkraftmaschinen, die
sogenannten Unterdruck- oder Depressionsmotoren, haben hohle Schaufeln, in
denen durch die Rotation ein Vakuum entsteht, das durch eine luftdichte
Rohrleitung zum Boden übertragen wird und das Betreiben einer kleinen
Unterdruckturbine ermöglicht.
Windkraftmaschinen,
deren Leistung gewöhnlich gering ist, werden meistens in landwirtschaftlichen
Betrieben zum Antreiben von Be- oder Entwässerungspumpen oder kleinen
elektrischen Generatoren verwendet.
Bilden
Windkraftmaschinen eine mit einem elektrischen Generator fest verbundene Einheit,
so gehören sie zu Nr. 8502. Das gleiche gilt für die kleinen Flugzeug-Aussenbordgeneratoren,
die von einem ein- oder zweiflügeligen, vom Fahrtwind bewegten Propeller
angetrieben werden.
E. Mit Federkraft,
Gegengewichten usw. betriebene Kraftmaschinen
Zu dieser Gruppe
gehören mechanische Triebwerke, die - wie das Uhrwerk - die Expansionskraft
einer gespannten Feder, die Schwerkraft eines Gegengewichtes oder die Energie
einer anderen derartigen Vorrichtung ausnützen. Kraftmaschinen dieser Art, die
mit einer Hemmung ausgestattet oder so konstruiert sind, dass eine Hemmung
eingebaut werden kann, gehören jedoch zu Nr. 9108 oder 9109.
Die hierher gehörenden
mechanischen Triebwerke, insbesondere die Federmotoren, dienen zum Betätigen
von sehr verschiedenen Apparaten, wie Spieldosen, Registrierapparaten,
Schaufensterdrehtischen, Bratenwendern, Gravierwerkzeugen usw.
F. Kolbendampfmaschinen ohne Dampfkessel
Kolbendampfmaschinen erzeugen mechanische Energie, indem sie durch den
Druckunterschied in einem Zylinder einen Kolben hin- und herbewegen. Dieser
Druckunterschied besteht zwischen dem Druck des vom Dampfkessel gelieferten
Dampfes einerseits und dem atmosphärischen Druck (bei Auspuffdampfmaschinen)
oder dem noch schwächeren Druck eines Kondensators (bei Kondensationsdampfmaschinen)
andererseits. Die hin- und hergehende Bewegung des Kolbens wird durch eine aus
Kolbenstange und Kurbel oder aus Kolbenstange, Kurbel und Schwungrad bestehende
Vorrichtung (Kurbelgetriebe) in eine drehende Bewegung umgesetzt.
Bei
Kolbendampfmaschinen einfachster Bauart drückt der Dampf nur gegen eine Seite
des Kolbens (einfach wirkende Maschinen), bei anderen wirkt er abwechselnd auf
beide Seiten des Kolbens (doppelt wirkende Maschinen). In gewissen
Kolbendampfmaschinen höherer Leistung, den Verbundmaschinen mit zwei-, drei-
oder vierfacher Expansion, wird der Dampf nacheinander in zwei oder mehr
Zylinder von immer grösserem Durchmesser geleitet, deren Kolbenstangen mit
einer gemeinsamen Kurbelwelle verbunden sind. Insbesondere Lokomotiven- und
Schiffsdampfmaschinen gehören zu dieser zuletzt genannten Art.
G. Dampfkraftmaschinen
mit fest verbundenem
Dampfkessel (Kesseldampfmaschinen)
Die hierher gehörenden
Maschinen bestehen im Wesentlichen aus einem Dampfkessel (meistens einem
Rauchrohrkessel), der mit einer Kolbendampfmaschine mit einfacher oder
doppelter Expansion fest verbunden ist. Die Kolbendampfmaschine ist mit einem
oder zwei Schwungrädern versehen, die auch zur Kraftabgabe durch Treibriemen
dienen.
Diese Maschinen mit
meistens kleiner oder mittlerer Leistung sind insbesondere so beschaffen, dass
sie auf einem Fundament befestigt werden können (ortsfeste Kesseldampfmaschinen).
Sie sind von robuster Bauart, die ein rasches Abbauen und ein verhältnismässig
leichtes Befördern ermöglicht.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Motoren und Kraftmaschinen
dieser Nummer hierher, wie Brennkammern und Düsen für Strahltriebwerke,
Treibstoffzuflussregler, Einspritzdüsen, Flügelräder für Windkraftmaschinen,
Zylinder, Kolben, Schieber, Ventile, Fliehkraftregler mit Kugeln oder anderen
Schwungmassen, Kolbenstangen.
Teile für
Dampfkraftmaschinen mit fest verbundenem Dampfkessel sind im Allgemeinen
entweder wie Dampfkesselteile (Nr. 8402) oder wie Teile für Dampfkraftmaschinen
dieser Nummer zu tarifieren.
Transmissionswellen
und Kurbelwellen gehören zu Nr. 8483.
8413. Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit
Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für Flüssigkeiten
Hierher gehören die
zum Heben oder Fördern von Flüssigkeiten (auch zähen Flüssigkeiten) bestimmten
Maschinen und Apparate, gleichgültig, ob sie hand- oder kraftbetrieben sind.
Hierher gehören auch derartige Maschinen und Apparate mit eingebautem Motor
(Motorpumpen, Turbopumpen, Elektropumpen).
Zu dieser Nummer gehören
auch Ausgabepumpen für Flüssigkeiten mit Mess- und Zählvorrichtung, auch mit
Preisanzeigevorrichtung, wie sie von Tankstellen zum Ausgeben von Benzin oder
Öl verwendet werden. Auch Pumpen, die besonders zum Einbau in andere Maschinen,
in Fahrzeuge usw. hergerichtet sind, wie Wasser-, Öl- oder Benzinpumpen für
Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung und Pumpen für Düsenspinnmaschinen
zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen Spinnfäden gehören hierher.
Nach ihrer
Arbeitsweise können die hierher gehörenden Maschinen und Apparate in die
folgenden fünf Gruppen eingeteilt werden.
A. Oszillierende Verdrängerpumpen
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere die Kolbenpumpen, deren Arbeitsweise auf der Saug- oder
Druckwirkung beruht, die durch das lineare Hin- und Hergehen eines in einem
Zylinder befindlichen Kolbens hervorgerufen wird. Unterteilungselemente (z.B.
Klappen oder Ventile) verhindern, dass die angesaugte oder weitergedrückte
Flüssigkeit zurückfliesst. Solche Pumpen werden als einfach wirkende Pumpen
bezeichnet, wenn die Saugwirkung nur von einer Seite des Kolbens hervorgerufen
wird und als doppelt wirkende Pumpen, wenn beide Seiten des Kolbens die
Saugwirkung auslösen. Bei den reinen Saugpumpen ist die Förderhöhe (Saughöhe)
durch den äusseren Luftdruck begrenzt. Um die Förderleistung zu steigern,
werden daher Pumpen gebaut, die die Saug- und Druckwirkung gleichzeitig
ausnützen (Saug- und Druckpumpen). Sollen grössere Leistungen erzielt werden,
verwendet man mehrzylindrische Pumpen. Die Zylinder können linear oder sternförmig
angeordnet sein.
Zu dieser Gruppe
gehören auch:
1) Membran- oder Diaphragmapumpen, die eine
Membrane aus Metall, Leder usw. besitzen. Diese wird entweder unmittelbar durch
eine mechanische Vorrichtung oder mittelbar durch ein Flüssigkeitspolster in
Schwingung versetzt, wodurch die Flüssigkeit gefördert wird.
2) Pumpen mit Ölpolster, in denen eine nicht
vermischbare Flüssigkeit die Aufgabe der Membrane übernimmt. Diese Pumpen
werden zum Ent- und Bewässern, zum Fördern von zähen Flüssigkeiten, von Säuren
usw. verwendet.
3) Pumpen mit elektromagnetisch (durch die
Schwingungen eines in einem Magnetfeld angeordneten Plättchens) hin- und
herbewegten Kolben.
4) Auf der Saug- und Druckwirkung von zwei
Kolben beruhende Maschinen, wie besonders zum Fördern von Flüssigkeiten
hergerichtete Pumpen (Betonpumpen). Ausgeschlossen sind jedoch die auf
Automobil- oder Lastwagenchassis montierten Betonpumpen (Nr. 8705).
B. Rotierende
Verdrängerpumpen
In diesen Pumpen wird
die Flüssigkeit ebenfalls durch fortgesetzt aufeinanderfolgenden Unterdruck und
Druck angesaugt und weitergedrückt. Dies geschieht durch einen oder mehrere
Körper (Verdränger), die sich ständig um ihre eigene Achse drehen. Diese Elemente
bleiben an einer oder mehreren Stellen mit der Wand des Pumpengehäuses in Berührung
und bilden auf diese Weise Kammern, in denen die Flüssigkeit gefördert wird.
Entsprechend der Art
ihres rotierenden Pumpenmechanismus können diese Pumpen eingeteilt werden in:
1) Zahnradpumpen, deren besonders geformte
Zähne zum Fördern der Flüssigkeit dienen.
2) Flügelpumpen, bestehend aus einem mit radial
verschiebbaren Flügeln ausgestatteten, exzentrisch drehenden Rotor. Infolge der
Rotation bleiben die verschiebbaren Flügel mit der Gehäuseinnenwand in
Berührung und fördern dadurch die Flüssigkeit. Hierher gehören auch Pumpen
dieser Art, die Walzkörper oder ein Rad mit beweglichen Schaufeln an Stelle der
Flügel aufweisen oder aus einem radial verschiebbaren, am Pumpengehäuse
angebrachten Flügel bestehen, der an einem glatten, exzentrisch drehenden Rotor
reibt.
3) Kreiskolbenpumpen (Wälzkolbenpumpen) mit
zwei Trennelementen, die sich wechselseitig im Pumpenkörper drehen.
4) Spindelpumpen (Schraubenpumpen), in denen
die Flüssigkeit durch den Druck der Gewindegänge von mehreren
ineinandergreifenden und sich drehenden Spindeln in Längsrichtung der
Pumpengehäuse (axial) gefördert wird.
5) Schlauchpumpen, bestehend aus einem
biegsamen Schlauch, der der Innenwand des Pumpenkörpers entlang geführt wird,
und einem rotierenden Flügel mit einer Walze an jedem Flügelende. Der Schlauch
enthält die Flüssigkeit. Die Walzen üben einen Druck auf den biegsamen Schlauch
aus und fördern die Flüssigkeit durch die Rotationsbewegung.
C. Zentrifugalpumpen
Zentrifugalpumpen sind
axial gespeiste Pumpen, in denen die von einem Schaufel- oder Flügelrad in
drehende Bewegung versetzte Flüssigkeit durch die Zentrifugalkraft in ein
ringförmiges Gehäuse geschleudert wird. Das Gehäuse ist mit einem tangential
angeordneten Auslaufstutzen (Druckstutzen) und manchmal mit einem Schaufelkranz
divergierender Schaufeln ausgestattet, der Leitvorrichtung genannt wird und der
die Bewegungsenergie (Geschwindigkeit) der Flüssigkeit in Druck umsetzt.
Um eine grössere
Förderleistung zu erzielen, werden mehrstufige Zentrifugalpumpen verwendet, bei
denen - wie bei den Stufenturbinen - die Leistung mehrerer, auf der gleichen
Weise angeordneter Schaufelräder (Laufräder) vereinigt wird.
Wegen ihrer hohen
Umlaufgeschwindigkeit werden Zentrifugalpumpen stets von einem Motor oder einer
Turbine angetrieben, mit denen sie in der Regel direkt gekuppelt sind, während
bei den oszillierenden Pumpen und den rotierenden Verdrängerpumpen ein Untersetzungsgetriebe
dazwischengeschaltet werden muss.
Zu dieser Gruppe
gehören Unterwasserpumpen, Umwälzpumpen für Zentralheizungen, Kanalräderpumpen,
Seitenkanalpumpen und Radialräderpumpen.
D. Andere Pumpen
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Elektromagnetische Pumpen. Das sind Pumpen
ohne bewegliche Teile, in denen die Flüssigkeit durch die Leiteigenschaften der
Elektrizität in Bewegung versetzt wird. Diese Pumpen dürfen weder mit gewissen
oszillierenden Verdrängerpumpen, bei denen die Hin- und Herbewegung des Kolbens
auf elektromagnetischem Weg erfolgt, noch mit den mittels magnetischer
Induktion arbeitenden Pumpen verwechselt werden.
2) Strahlpumpen. Bei dieser Pumpenart bewirkt
die kinetische Energie eines unter Druck aus einer Düse ausgestossenen Luft-,
Dampf-, Wasser- usw. -Strahls das Ansaugen und Ausstossen der
Förderflüssigkeit. Diese Apparate verfügen über ein mehr oder weniger komplexes
System von divergierenden und konvergierenden Düsen, die in einem geschlossenen
Gehäuse, in das die Rohrleitungen münden, angeordnet sind.
Die nach dem gleichen
Prinzip arbeitenden Dampfkesselspeiseinjektoren vom Typ "Giffard" und
Einspritzpumpen für Motoren gehören ebenfalls hierher.
3) Mammutpumpen, bei denen die Flüssigkeit im
Steigrohr mit Druckgas vermischt (emulgiert) wird und die Förderwirkung auf der
Verringerung des spezifischen Gewichtes der emulgierten Flüssigkeit beruht.
Wenn das Druckgas aus Luft besteht, handelt es sich um Luftemulsionspumpen.
4) Pumpen, in denen die Flüssigkeit durch einen
unmittelbar auf ihre Oberfläche wirkenden Luft-, Dampf- oder Gasdruck gehoben
wird, wie:
a) Gasverbrennungspumpen. Sie nützen die
Explosionskraft eines Treibstoffs (oder Gases) direkt zum Heben von
Flüssigkeiten aus.
b) Dampfdruckpumpen (Pulsatoren), bei denen der
Ausstoss der Förderflüssigkeit durch den Dampfeintritt in die Pulsationskammer
hervorgerufen wird; das Ansaugen erfolgt durch den Druckabfall, der als Folge
der Dampfkondensation in dieser Kammer in Erscheinung tritt.
c) Hebewerke mit Luftglocke
(Monte-Jus-Hebewerke), die Druckluft verwenden.
d) Hydraulische Widder (Stossheber), bei denen
der Energieanstieg der zu pumpenden Flüssigkeit aus der periodischen und
schlagartigen Absperrung der Flüssigkeitssäule in der Zufuhrleitung resultiert,
so dass ein beschränkter Teil dieses Antriebswassers unter Druck gesetzt wird
und die Förderleitung des Apparates darstellt.
E. Hebewerke für
Flüssigkeiten
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Schöpfräder mit Schöpfeimern, Schaufeln usw.
2) Ketten- und Kabelhebewerke mit Trögen,
Schöpfeimern, Kautschukbechern usw.
3) Bandelevatoren mit endlosen Textilgurten
oder endlosen biegsamen Metallbändern, die viele Zellen, spiralförmig
angeordnete Leisten usw. aufweisen, zwischen denen das mitgeführte Wasser
infolge der Kapillarität bleibt und anschliessend durch die Zentrifugalkraft
herausgeschleudert wird.
4) Wasserschnecken (Wasserschrauben).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören hierher auch Teile für Flüssigkeitspumpen
oder Teile zu Hebewerken für Flüssigkeiten, wie: Pumpengehäuse, speziell zum Verbinden
und Antreiben des Kolbens hergerichtete Stangen für Pumpen, die entfernt von
der Kraftquelle angeordnet sind (z.B. Pumpenstangen), Kolben, Schaufeln,
Wälzkörper, Ventile, Klappen, Spindeln, Räder, Leitvorrichtungen, Schöpfeimer
und Kellen mit Schöpfeimern, Bänder für Flüssigkeits-Bandelevatoren,
Paternosterbänder, Druckbehälter.
Hierher gehören nicht:
a) Pumpen aus keramischen Stoffen (Nr. 6909).
b) Ölkannen und Handfettpressen (Nr. 8205),
Druckluftschmierpistolen und dergleichen (Nr. 8467).
c) Flaschenabfüllapparate der Nr. 8422.
d) Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder
Zerstäuben von Flüssigkeiten und Strahlapparate der Nr. 8424.
e) Spritzenwagen (Nr. 8705).
8413.11,19 Es wird darauf
hingewiesen, dass zu diesen Unternummern nur Pumpen gehören, die mit einer
Vorrichtung zum Messen des ausgegebenen Flüssigkeitsvolumens eine Einheit, d.h.
einen in sich geschlossenen Block, bilden oder zur Aufnahme einer derartigen
Vorrichtung hergerichtet sind. Es ist dabei belanglos, ob diese Vorrichtung gleichzeitig
mit der Pumpe zur Abfertigung gestellt wird oder nicht.
Eine solche
Messvorrichtung kann sehr einfach konzipiert sein und z.B. lediglich aus einem
Messgefäss oder aus einem geeichten Pumpengehäuse bestehen. Die Flüssigkeitsmesser
können jedoch auch komplexe mechanische Vorrichtungen darstellen, welche die
Pumpe automatisch ausser Betrieb setzen, sobald eine bestimmte Gesamtmenge ausgegeben
worden ist. Dies ist der Fall z.B. bei einer Ausgabepumpe, die mit einem
geeichten Zylinder (Messzylinder) und einer Vorrichtung ausgestattet ist, die
es erlaubt, die gewünschte Menge einzustellen und den Pumpenmotor nach Ausgabe
der vorgewählten Menge abzuschalten. Flüssigkeitsmesser mit komplexen
mechanischen Vorrichtungen können indessen auch dazu ausgelegt sein, andere
Funktionen im Zusammenhang mit der eigentlichen Volumenmessung zu erfüllen
(Pumpen mit Addiervorrichtung, Geldeinwurf, Preisangabe, Einrichtung zu
Probeentnahme, automatischer Mischeinstellung, selbständiger Dosierung usw.).
Ist der Flüssigkeitsmesser
demgegenüber beispielsweise dazu hergerichtet, lediglich in das Rohrsystem
eingebaut zu werden, in dem die von der Pumpe in Bewegung gesetzte Flüssigkeit
zirkuliert, sind Pumpe und Flüssigkeitsmesser für sich nach eigener Beschaffenheit
zu tarifieren, auch wenn sie gleichzeitig zur Abfertigung gestellt werden.
Zu diesen Unternummern
gehören z.B. Zapfsäulen für Benzin, andere Treibstoffe oder Schmiermittel sowie
Pumpen mit Flüssigkeitsmesser für Lebensmittelgeschäfte, Laboratorien und
verschiedene industrielle Bereiche.
8414. Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder
andere Gaskompressoren und Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben, mit
eingebautem Ventilator, auch mit Filter
Hierher gehören,
gleichgültig, ob sie hand- oder kraftbetrieben sind, alle Maschinen und
Apparate zum Verdichten von Luft oder Gasen oder - ganz im Gegenteil - zum
Erzeugen eines Vakuums in einem geschlossenen Raum sowie Maschinen und Apparate
zum Fördern von Luft oder Gasen.
A. Pumpen und
Kompressoren
Da Luft- oder
Gaspumpen, Vakuumpumpen und Kompressoren nach denselben physikalischen Gesetzen
wie die Flüssigkeitspumpen arbeiten, sind sie im Allgemeinen auch wie die in
den Erläuterungen zu Nr. 8413 beschriebenen Flüssigkeitspumpen (Kolbenpumpen,
rotierende Verdrängerpumpen, Zentrifugalpumpen, Strahlpumpen usw.) gebaut.
Zu den Vakuumpumpen
gehören jedoch auch Pumpen von spezieller Bauart, die besonders zur Schaffung
eines Hochvakuums hergerichtet sind, wie Diffusionspumpen, bei denen der
Antriebsstrahl aus Öl oder Quecksilber besteht, Molekularluftpumpen sowie Absorptionspumpen
und Kryopumpen. Zu erwähnen ist, dass aus Glas hergestellte Pumpen dieser Art
zu Kapitel 70 gehören.
Luft- und Vakuumpumpen
werden zur Erzeugung eines mehr oder weniger hohen Vakuums gebraucht. In
gewissen Apparaten dienen sie dazu, verschiedene Arbeitsvorgänge, wie Sieden,
Destillieren, Verdampfen usw. zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie werden
auch zum Evakuieren, z.B. von elektrischen Lampen und Röhren oder von Behältern
mit Wärmeisolierung, verwendet. Luftpumpen dienen auch zum Aufpumpen von
Luftschläuchen.
Zum Unterschied von
Flüssigkeitspumpen weisen Kompressoren (mit Ausnahme der Niederdruckkompressoren
und der mit Unterbrechungen arbeitenden Kompressoren) Wasserumlaufvorrichtungen,
Windflügel oder andere Luftkühleinrichtungen (Aussenkühlung) auf, um die beim
Verdichten der Luft oder der Gase entstehende Wärme abzuleiten.
Es sind verschiedene
Arten von Kompressoren bekannt; darunter insbesondere die Hubkolbenkompressoren,
die Turbo-, Axial- und Rotationskolbenkompressoren. Eine besondere Art von
Kompressor stellen die in Kolbenmotoren mit Kompressionszündung zur Leistungssteigerung
verwendeten Abgas-Turbolader dar.
Kompressoren werden
entweder unmittelbar (als Winderzeuger für Hochöfen, Kupolöfen und andere
Metallhüttenöfen; zum Verdichten von Gasen, die in Flaschen abgefüllt werden
sollen; bei der Durchführung chemischer Synthesen; für Kältemaschinen; usw.) verwendet
oder dienen mittelbar zum Speichern von Druckluft in einem Behälter, um
zahlreiche mit Druckluft arbeitende Maschinen und Apparate, wie
Druckluftmotoren, Abbauhämmer, Seilwinden, Druckluftbremsen, Rohrpostanlagen,
Ballasttanks (Tauchvorrichtungen) für Unterseeboote usw., mit Druckluft
versorgen zu können.
Zu dieser Nummer
gehören auch Freikolbenkompressoren. Sie bestehen aus einem liegenden
(horizontalen) Motorzylinder, an dessen beiden Enden sich je ein geschlossener
Zylinder grösseren Durchmessers (Kompressorzylinder) anschliesst. Im
Motorzylinder bewegen sich zwei einander gegenüberliegende Motorkolben, die je
mit einem grossen Kolben verbunden sind. Diese grossen Kolben bewegen sich
ihrerseits in den seitlich angebrachten Kompressorzylindern. Der durch die
Verbrennung im Motorzylinder erzeugte Gasdruck drückt die beiden Motorkolben
nach aussen, die dadurch ihrerseits die beiden Kompressorkolben in ihren
Zylindern vortreiben. Durch die Federwirkung des in diesen Zylindern vorhandenen
Luftpolsters werden die Kompressorkolben wieder zurückgestossen. Auf diese
Weise wird ein Gemisch aus angesaugter atmosphärischer Luft und den aus dem
Motorzylinder kommenden Abgasen verdichtet. Da der Freikolbenkompressor einen
unter Druck stehenden Gasstrom von hoher Temperatur abgibt, der unmittelbar zum
Antreiben eines Gasturbinenläufers verwendbar ist, kann er zugleich Kompressor
und Brennkammer einer Gasturbine ersetzen.
Luft- oder
Vakuumpumpen und Kompressoren dieser Gruppe sowie Pumpen der Nr. 8413 können
mit Motoren oder Turbinen zusammengebaut sein. Turbinen sind gewöhnlich mit
Hochleistungskompressoren, die nach dem umgekehrten Prinzip der
Stufengasturbinen arbeiten, gekuppelt.
B. Ventilatoren
Diese Apparate, die
auch einen eingebauten Motor besitzen können, dienen entweder zum Erzeugen
eines regelmässigen Luft- oder anderen Gasstromes mit verhältnismässig
schwachem Druck oder lediglich zum Erzeugen einer Luftbewegung in Räumen.
Bei Ventilatoren der
ersten Art ist der rotierende, mit Propellern oder Flügelrädern versehene
Körper in ein Gehäuse oder in eine Rohrleitung eingebaut. Sie arbeiten wie
gewisse Rotationskolben- oder Turbokompressoren, können aber sowohl blasend
(zum Beispiel Industriegebläse zum Einbau in Windkanäle) als auch saugend
wirken.
Ventilatoren der
zweiten Art sind einfacher gebaut. Sie bestehen lediglich aus einem sich frei
in der Luft bewegenden und von einem Motor angetriebenen Propeller.
Ventilatoren werden
insbesondere zum Bewettern von Bergwerken, zum Be- oder Entlüften von Räumen,
Schiffen, Silos usw., zum Absaugen von Staub, Dampf, Rauch, heissen Gasen usw.,
zum Trocknen von verschiedenartigen Stoffen (Leder, Papier, Geweben, Farben
usw.), in Zugerzeugungsanlagen für Feuerungen usw. verwendet.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Zimmerventilatoren (z.B. Deckenventilatoren, Wandventilatoren und
Ventilatoren zum Einbau in Wände oder Fenster). Solche Ventilatoren besitzen
manchmal auch Schwing- oder Kippvorrichtungen.
Nicht hierher gehören
Ventilatoren, die ausser mit Motor und Gehäuse noch mit anderen Vorrichtungen
ausgestattet sind, wie Staubabscheidern (Zyklonen), Filtern, Heiz- oder Kühlelementen,
Wärmeaustauschern usw., wenn sie durch diese Vorrichtungen den Charakter von
komplexen, zu anderen Nummern gehörenden Maschinen erhalten, z.B. von
nichtelektrischen Raumluftheizgeräten (Nr. 7322), Klimageräten (Nr. 8415),
Apparaten zum Entstauben von Luft oder Gasen (Nr. 8421), Luftkühlern zur
industriellen Behandlung von Stoffen (Nr. 8419) oder von Raumluftkühlgeräten
(Nr. 8479), elektrischen Apparaten zum Heizen von Räumen, mit integriertem
Ventilator (Nr. 8516) usw.
C. Abluft- oder Umluftabzugshauben, mit eingebautem
Ventilator, auch mit Filter
Diese Gruppe umfasst sowohl Dunstabzugshauben mit eingebautem
Ventilator, wie sie im Haushalt oder z.B. in Restaurants, Kantinen, Spitälern
verwendet werden, als auch Hauben mit integriertem Ventilator für Laboratorien
und industrielle Zwecke.
Luft- oder
Vakuumpumpen, Kompressoren, Freikolbenkompressoren und Ventilatoren werden,
selbst wenn sie für die Verwendung in anderen Maschinen besonders hergerichtet
sind, nicht als Teile dieser Maschinen eingereiht, sondern verbleiben in dieser
Nummer.
Teile
Vorbehältlich der
Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen dieser Nummer hierher,
wie Pumpen- oder Kompressorengehäuse, Kolben, Ventile, Flügelräder, Propeller
und andere rotierende Teile, Propellerschaufeln, Flügel für Flügelräder.
Hierher gehören nicht:
a) Abgasturbinen (Nr. 8411).
b) Mammutpumpen (Nr. 8413).
c) Pneumatische Hebevorrichtungen und
Längsförderer (Nr. 8428).
d) Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder
Sieben von Körnern oder Hülsenfrüchten (Nr. 8437).
8415. Klimageräte, bestehend aus einem
motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des
Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad
nicht separat regulierbar ist
Hierher gehören aus
Maschinen oder Apparaten zusammengesetzte Vorrichtungen, die dazu dienen, in
geschlossenen Räumen einen Luftzustand zu schaffen und aufrechtzuerhalten, der in
zweifacher Hinsicht bestimmt ist, nämlich sowohl hinsichtlich der Lufttemperatur
als auch hinsichtlich der Luftfeuchtigkeit. Diese Klimageräte besitzen manchmal
auch Vorrichtungen zum Reinigen der Luft.
Sie dienen zum
Aufrechterhalten bestimmter klimatischer Verhältnisse in Büroräumen, Wohnungen,
öffentlichen Lokalen, Schiffen, Motorfahrzeugen usw. und auch in Werkstätten
oder Fabriken, in denen die Herstellung oder Verarbeitung von Textilien,
Papier, Tabak, Lebensmitteln usw. besondere klimatische Verhältnisse erfordert.
Hierher gehören nur
Maschinen und Apparate, die:
1) mit einem motorbetriebenen Ventilator
ausgestattet und
2) dazu hergerichtet sind, sowohl die
Lufttemperatur (durch eine Heizvorrichtung, eine Kühlvorrichtung oder durch
eine Heiz- und Kühlvorrichtung) als auch die Luftfeuchtigkeit zu ändern (durch
einen Luftbefeuchter, einen Luftentfeuchter oder gleichzeitig durch einen
Luftbefeuchter sowie einen Luftentfeuchter), und
3) bei denen die in den Ziffern 1 und 2
erwähnten Vorrichtungen gleichzeitig zur Abfertigung gestellt werden.
Bei den Vorrichtungen
zum Befeuchten oder Entfeuchten der Luft kann es sich um besondere, von der
Luftheiz- oder Luftkühlvorrichtung getrennte Vorrichtungen handeln. Manche
Geräte besitzen jedoch nur eine Vorrichtung, die sowohl die Lufttemperatur als
auch - durch Kondensation - die Luftfeuchtigkeit ändert. Diese Klimageräte
kühlen und entfeuchten aufgrund des sich auf der Kühlbatterie kondensierenden
Wasserdampfes die sie umgebende Luft des Raumes, in dem sie arbeiten, oder -
falls sie mit Frischluft von aussen versorgt werden - ein Gemisch aus
Frischluft und Raumluft. Sie sind gewöhnlich mit Abtropfschalen zum Auffangen
des Kondenswassers ausgestattet.
Maschinen oder
Apparate dieser Art können aus einer einzigen Vorrichtung mit allen erforderlichen
Elementen bestehen wie dies bei "Kompaktgeräten zum Einbau in Wände oder
Fenster" der Fall ist. Es kann sich auch um Systeme handeln, bei denen der
ausserhalb des Gebäudes angebrachte Kondensator mit dem im Innern angebrachten
Verdampfer verbunden ist, wobei deren Funktionsfähigkeit durch Verbindung der
verschiedenen Blöcke erreicht wird. Die "Split-Systeme" arbeiten ohne
Verbindungskanäle, verfügen dafür aber in jedem mit klimatisierter Luft zu
versehenden Bereich (z.B. in jedem Raum einer Wohnung) über einen eigenen Verdampfer.
Was ihre Bauart
anbetrifft, so müssen die Klimageräte dieser Nummer demnach ausser dem
motorbetriebenen Ventilator zum Umwälzen der Luft zumindest folgende Vorrichtungen
aufweisen:
entweder |
eine Heizvorrichtung (mit Rohren für heisses Wasser, Dampf oder heisse
Luft oder auch mit elektrischen Heizwiderständen usw.) und einen
Luftbefeuchter (in der Regel bestehend aus einem Wasserzerstäuber) oder einen
Luftentfeuchter; |
oder |
eine Kaltwasserbatterie bzw. einen Kältemittelverdampfer (die jeweils
sowohl zum Ändern der Lufttemperatur als auch - durch Kondensation - zum
Ändern der Luftfeuchtigkeit dienen); |
oder |
eine andere Kühlvorrichtung und eine separate Vorrichtung zum Ändern
der Luftfeuchtigkeit. |
Manche Luftentfeuchter
nützen die absorbierende Wirkung von hygroskopischen Stoffen aus.
Hierher gehören
insbesondere die reversiblen Wärmepumpen; diese sind dazu hergerichtet, mit
Hilfe eines einzigen, ein Ventil zum Umkehren der Richtung des Wärmekreislaufs
aufweisenden Systems in Ausübung einer Doppelfunktion Räume zu heizen oder zu
kühlen. Im Kühlbetrieb leitet das Umkehrventil den unter Hochdruck stehenden
Heissdampf der Ausseneinheit zu, wo die durch Kondensation frei gewordene Wärme
nach aussen abgeführt wird, währenddem die komprimierte Kühlflüssigkeit in
einem innen platzierten Verdampfer zirkuliert, wo sie verdampft, dabei Wärme
absorbiert und die Luft abkühlt, die ein Ventilator in einem Raum zur
Zirkulation bringt. Im Heizbetrieb bewirkt die Einstellungsänderung des
Umkehrventils für den Wärmekreislauf eine Richtungsänderung bei der Zirkulation
der Kühlflüssigkeit, so dass die Wärme im Innern des Raumes freigesetzt wird.
Klimageräte können von
einer fremden Wärme- oder Kältequelle versorgt werden. Sie sind in der Regel
mit Filtern ausgestattet, in denen die Luft vom Staub befreit wird, indem sie
eine oder mehrere, oft mit Öl benetzte Filterschichten (aus Textilien,
Glaswolle, Stahlwolle, Kupferspänen, Streckmetall usw.) passiert. Klimageräte
können auch mit Vorrichtungen zum Einstellen oder Regeln der Lufttemperatur und
der Luftfeuchtigkeit ausgestattet sein.
Diese Nummer umfasst
auch Apparate, die keine Vorrichtung zur separaten Regulierung des Feuchtigkeitsgrades
aufweisen, diesen jedoch durch Kondensation verändern. Nebst den oben
beschriebenen Kompaktgeräten und den "Split-Systemen" mit ausserhalb
des Gebäudes angebrachtem Kondensator und die in jedem mit klimatisierter Luft
zu versehenden Bereich (z.B. in jedem Raum einer Wohnung) über einen Verdampfer
verfügen, gehören hierher auch Apparate zum Einbau in Kühlräume, bestehend aus
einem Verdampfer zum Abkühlen und einem motorbetriebenen Ventilator, die in
einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sind. Ferner können Heiz- und/oder
Kühleinheiten für einen geschlossenen Raum (Lastwagen, Anhänger oder
Warenbehälter) erwähnt werden, bestehend aus einem ausserhalb des Warenabteils
anzubringenden Gehäuse, in dem sich ein Kompressor, ein Kondensator und ein
Motor befinden, sowie einem Ventilator und einem Verdampfer, die im Innern des
Warenabteils in einer Verschalung montiert sind.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind indessen Kälteeinheiten in Form von Anlagen, die besonders zur
Kälteerzeugung im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer Temperatur von
wesentlich unter 0 °C in einem geschlossenen Raum (z.B. Lastwagen, Anhänger
oder Warenbehälter) hergerichtet sind und über eine Heizvorrichtung verfügen,
deren Zweck darin besteht, die Temperatur der Raumluft innerhalb eines
bestimmten Grenzbereichs zu erhöhen, wenn die Aussentemperatur sehr niedrig
ist. Derartige Vorrichtungen sind als Maschinen und Apparate zur Kälteerzeugung
in die Nr. 8418 einzureihen. Verglichen mit der Hauptfunktion dieser Apparate,
die darin besteht, Kälte zu erzeugen, um verderbliche Waren während ihrer
Beförderung zu schützen, ist die Heizfunktion nebensächlich.
Teile
Nach den Bestimmungen
der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI gehören zu dieser Nummer separat zur
Abfertigung gestellte Innen- und Ausseneinheiten für hierher gehörende Klimageräte
in Form von "Split-Systemen" (Systeme bestehend aus getrennt
voneinander platzierten Elementen).
Andere Teile von
Klimageräten, gleichgültig ob sie für Kompaktgeräte hergerichtet sind oder
nicht, sind nach den Bestimmungen der Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI (Nrn.
8414, 8418, 8419, 8421, 8479 usw.) oder, falls die Anmerkung 2 a) nicht
anwendbar ist und je nachdem, ob sie erkennbar ausschliesslich oder
hauptsächlich für Klimageräte bestimmt sind oder nicht, nach den Bestimmungen
der Anmerkung 2 b) oder der Anmerkung 2 c) zu Abschnitt XVI einzureihen.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Heisslufterzeuger und Heissluftverteiler der
Nr. 7322, die auch als Verteiler von Frischluft oder klimatisierter Luft dienen
können.
b) nicht reversible Wärmepumpen der Nr. 8418
und Kühlapparate für Klimaanlagen (Nr. 8418).
c) Apparate, die, obwohl sie einen
motorbetriebenen Ventilator besitzen, nur eine einzige Funktion haben, d.h.
entweder nur die Lufttemperatur oder nur die Luftfeuchtigkeit ändern (Nrn.
8479, 8516 usw.).
8415.10 Diese Unternummer
beinhaltet Kompaktklimageräte zum Einbau in Wände oder Fenster oder
"Split-Systeme" (bestehend aus getrennt voneinander platzierten
Elementen).
Kompaktgeräte bestehen
aus nur einer einzigen Vorrichtung, die alle zu einem Kompaktgerät erforderlichen
Elemente aufweist.
"Split-Systeme"
sind Apparate, die ohne Verbindungskanäle arbeiten; sie verfügen dafür aber in
jedem mit klimatisierter Luft zu versehenden Bereich (z.B. in jedem Raum einer
Wohnung) über einen eigenen Verdampfer.
Ausgeschlossen von
dieser Unternummer sind hingegen Kanal-Klimazentralen, die mittels
Rohrleitungen klimatisierte Luft von einem Verdampfer zu mehreren
kühlbedürftigen Stellen leiten.
8415.20 Diese Unternummer
umfasst Gegenstände, die hauptsächlich zur Ausrüstung von Automobilen aller Art
zur Beförderung von Personen bestimmt sind, die jedoch als Klimageräte für die
Kabine oder den Personenraum auch in andere Arten von Automobilen eingebaut
werden können.
8415.90 Diese Unternummer
umfasst die Innen- und Ausseneinheiten von Klimaanlagen aus getrennt von
einander platzierten Elementen der Tarifnummer 8415.10, sofern sie separat zur
Abfertigung gestellt werden. Die Einheiten werden untereinander mit
elektrischen Leitungen und Kupferrohren, in denen das Kühlmittel zwischen den
Innen- und Ausseneinheiten zirkuliert, verbunden.
8416. Brenner für Feuerungen, die mit
flüssigen Brennstoffen, pulverisierten festen Brennstoffen oder Gas betrieben
werden; automatische Feuerungen, einschliesslich ihrer Beschicker, mechanischen
Roste, mechanischen Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und ähnlichen
Vorrichtungen
Hierher gehört eine
Reihe mechanischer oder automatischer Apparate, die in Feuerungsanlagen zum
Beschicken mit Brennstoff, zum wirtschaftlichen Verbrennen dieses Brennstoffes
und gegebenenfalls zum Entfernen von Asche und Schlacken dienen.
A. Brenner für Feuerungen
Diese Apparate sind dadurch gekennzeichnet, dass sie einen langen
Flammenstrahl abgeben, der den Wandungen des Feuerraumes entlangstreicht, so
dass sich in den Feuerungen die Verwendung von Rosten und Aschekästen erübrigt.
Es können folgende Arten genannt werden:
1) Ölbrenner.
Bei ihnen wird Heizöl
durch Druckluft, Dampfstrahl oder eine mechanische Vorrichtung zerstäubt und in
einem Verbrennungsluftstrom in den Feuerraum eingeführt. Im letzteren Fall (bei
Ölfeuerungen mit mechanischer Vorrichtung) bildet der Apparat eine kleine, in
sich geschlossene mechanische Einheit aus Motor, Pumpe, Gebläse usw.
2) Kohlenstaubbrenner.
Bei ihnen wird
feingemahlene Kohle durch einen mechanischen Zuteiler der Verbrennungsluftleitung
zugeführt und von einem Ventilator in die Brennerdüse geblasen. Die Brennerdüse
mündet in den Feuerraum. Diese Apparate, die oft sehr gross sind, können neben
dem Gebläse noch mit einem Kohlenbunker und einer Mühle zum Feinmahlen der
Kohle ausgestattet sein. Bei gewissen Ausführungen wird der Kohlenstaub durch
wechselweises Einwirken von hoch- und niedergespanntem Dampf stossweise in den
Ofen eingeblasen.
3) Gasbrenner.
Sie bestehen aus einer
Düse mit zwei nebeneinander angeordneten oder konzentrischen Zuführungsrohren,
wovon das eine zum Zuführen der verdichteten oder nicht verdichteten
Verbrennungsluft und das andere zum Zuführen des Brenngases dient.
4) Mischbrenner.
Das sind kombinierte
Brenner, die gleichzeitig Mineralöle, Kohlenstaub und Gas oder auch nur zwei
dieser Brennstoffe verwenden können.
B. Automatische
Feuerungen, Beschicker, mechanische Roste
und Vorrichtungen zum Entfernen der Asche
Zu dieser Gruppe
gehören verschiedene mechanische Apparate, deren Aufgabe es ist, den Feuerraum
von Öfen, in denen feste Brennstoffe verwendet werden, zu beschicken und den
entzündeten Brennstoff zweckmässig zu verteilen. Beide Hauptelemente dieser
Gruppe, die mechanischen Beschicker und die mechanischen Roste, werden häufig
kombiniert und darüber hinaus mit Vorrichtungen zum selbsttätigen Entfernen der
Asche und Schlacken ausgestattet, so dass sie eine vollautomatische Feuerung
bilden. Es gibt auch halbautomatische Feuerungen, in denen eine mechanische
oder automatische Vorrichtung mit einer nichtmechanischen Vorrichtung
kombiniert ist. Unter die Bezeichnung automatische Feuerungen fallen alle
Anlagen, die aus solchen vollautomatischen oder halbautomatischen Kombinationen
bestehen.
1) Mechanische Beschicker.
Bei den mechanischen
Beschickern gibt es sehr verschiedene Ausführungen. Sie haben im Allgemeinen
einen Fülltrichter, der die Kohlenzufuhr zur Öffnung des Feuerraumes dosiert.
Von dort wird die Kohle dann mittels einer handbetätigten oder automatischen
Vorrichtung in das Innere des Feuerraumes geworfen oder gestossen (z.B. durch
Förderschnecken, Wurfschaufeln, Gleitschieber, Vorschubkolben usw.). Manchmal
besitzen diese Beschicker auch noch eine Zerkleinerungsvorrichtung, die eine
gleichmässige Körnung der Kohle ermöglicht. Mechanische Beschicker für Zentralheizungen,
auch für Zentralheizungen für Wohngebäude, gehören ebenfalls hierher.
2) Mechanische Roste.
Mechanische Roste sind automatische oder halbautomatische Vorrichtungen,
die, um eine möglichst vollständige Verbrennung zu erzielen, die rationelle
Verteilung oder den ununterbrochenen Vorschub der Kohlendecke (des Feuerbettes)
im Feuerraum gewährleisten. Die gebräuchlichsten Arten sind die Wanderroste mit
gegliedertem, endlosem Stabrostband, die von oben beschickt werden, und die feststehenden
Schrägroste mit schwingenden Treppen (Treppenroste), die von unten beschickt werden.
Diese Roste sind häufig mit Vorrichtungen versehen, die zum Entfernen der Asche
und Schlacken dienen. Selbst wenn die Vorrichtungen zum Entfernen der Asche und
Schlacken, von denen es verschiedene Bauarten gibt, nicht mit den Rosten verbunden
sind, bleiben sie unter dieser Nummer eingereiht.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen und Apparate
dieser Nummer hierher, wie Brennerköpfe, Vorschubkolben und Schieber für
mechanische Beschicker; Stabrostbänder und andere Teile von Wanderrosten;
Rahmen, Gleitschienen und Rollen von mechanischen Rosten.
Hierher gehören nicht
Roststäbe und nichtmechanische Roste für industrielle oder sonstige Zwecke.
Nichtautomatische Feuerungen, deren feststehender Rost dazu bestimmt ist, in
den Feuerraum von gewissen Kesseln eingesetzt zu werden, und die aus diesem Grunde
einen integrierenden Bestandteil der Kessel bilden, werden als zu Nr. 8402
gehörende Kesselteile angesehen. Ebenso werden gewisse Arten nichtmechanischer
Roste, bei denen erkennbar ist, dass sie in bestimmte Maschinen, z.B.
Gaserzeuger der Nr. 8405, eingebaut werden sollen, wie Teile dieser Maschinen
tarifiert. Roststäbe und Roste aus Gusseisen oder Stahl, die dazu bestimmt
sind, in ein Mauerwerk eingebaut zu werden, gehören zu Kapitel 73 (Nrn. 7321,
7322 oder 7326, je nach Bauart).
8417. Industrie- oder Laboratoriumsöfen,
einschliesslich Verbrennungsöfen, nicht elektrisch
Hierher gehören, mit
Ausnahme der elektrisch beheizten Öfen, alle Industrie- und Laboratoriumsöfen,
die aus geschlossenen Räumen bestehen, in denen verhältnismässig hohe
Temperaturen erzeugt werden. Die Wärme geht hierbei von einer innen oder aussen
liegenden Feuerung aus. Industrie- und Laboratoriumsöfen dienen dazu,
verschiedene Erzeugnisse einer Wärmebehandlung (wie Brennen, Schmelzen,
Kalzinieren, Zersetzen usw.) zu unterwerfen. Die Erzeugnisse befinden sich
dabei entweder direkt auf dem Boden des Ofens oder in Tiegeln, Retorten, auf
Platten usw. oder werden - was jedoch seltener der Fall ist - unter den
Brennstoff gemengt. Hierher gehören auch die mit Dampf beheizten Öfen.
Bei manchen Ofenarten
(Tunnelöfen) werden die zu behandelnden Gegenstände oder Stoffe im Ofen ständig
weiterbewegt, z.B. durch einen Bandförderer.
Von den hierher gehörenden Öfen sind zu nennen:
1) Öfen zum Rösten oder
Schmelzen von Erzen.
2) Metall-Schmelzöfen (einschliesslich
Kupolöfen).
3) Öfen zum Glühen, Härten oder für ähnliche
Wärmebehandlungen von Metallen.
4) Einsatzhärteöfen.
5) Backöfen (einschliesslich Tunnelöfen) für
Bäckereien, Konditoreien oder für die Bis-kuitfabrikation.
6) Kokereiöfen.
7) Holzverkohlungsöfen.
8) Drehöfen für die Zementerzeugung und
Mischöfen für die Herstellung von ge-branntem Gips.
9) Öfen (einschliesslich Tunnelöfen) für
Ziegeleien, für die keramische Industrie und für die Glasindustrie.
10) Emaillieröfen.
11) Öfen, die speziell zum Schmelzen, Ausbrennen
oder für eine ähnliche Behandlung von verbrauchten, spaltbaren Stoffen
hergerichtet sind, um deren Wiederverwendung zu ermöglichen. Öfen für die
Trennung von bestrahlten Kernbrennstoffen durch pyrometallurgische Verfahren.
Öfen zum Verbrennen von radioaktivem Grafit oder radioaktiven Filtern oder zum
Brennen oder Einschmelzen von radioaktive Schlacken enthaltendem Ton oder Glas.
12) Krematoriumsöfen.
13) Einrichtungen und Apparate, die speziell zum Verbrennen
von Abfällen usw. hergerichtet sind.
Öfen, die
hauptsächlich aus feuerfesten oder keramischen Stoffen bestehen, gehören zu
Kapitel 69. Das gleiche gilt für Backsteine, feuerfeste oder keramische
Bauteile und andere Erzeugnisse dieser Art, die zum Aufbau oder zur Auskleidung
der Öfen bestimmt sind. Metallteile, die gleichzeitig mit diesen Materialien
zur Abfertigung gestellt werden, sind indessen dem Abschnitt XV zuzuweisen.
Jedoch bleiben die der Ofenauskleidung dienenden keramischen oder feuerfesten
Bauteile und andere vollständige Spezialteile für einen überwiegend aus Metall
bestehenden Ofen in dieser Nummer, wenn sie mit diesem Ofen zur Abfertigung
gestellt werden, ohne Rücksicht darauf, ob sie in den Ofen eingebaut sind oder
nicht.
Zahlreiche Industrieöfen
verfügen über Maschinen oder mechanische Vorrichtungen, insbesondere zum
Beschicken oder Entleeren der Öfen, Handhaben der Ofentüren, Herdplatten oder
anderer beweglicher Ofenteile oder auch zum Kippen der Öfen. Diese Hebe- oder
Fördervorrichtungen sind wie der Ofen zu tarifieren, wenn sie mit ihm einen
geschlossenen Block bilden. Andernfalls gehören sie zu Nr. 8428.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Öfen dieser Nummer hierher,
wie Ofentüren, Ofenschliessklappen, Beobachtungsfenster, Ofenwände und Ofengewölbe;
Winddüsen und Schlackenaugen für Hochöfen oder ähnliche Schachtöfen.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Andere Öfen als Industrie- oder
Laboratoriumsöfen (Nr. 7321).
b) Apparate der in der Nr. 8419 erfassten Art,
einschliesslich Öfen für das Krackverfahren, Autoklaven, Dämpfapparate,
Trockenöfen usw.
c) Konverter (Nr. 8454).
8418. Kühlschränke, Gefrierschränke und
andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit
elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, andere als Klimageräte der
Nr. 8415
I. Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Einrichtungen,
Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung
Unter den hier
erfassten Maschinen, Apparaten, Geräten und Einrichtungen zur Kälteerzeugung
sind in der Regel Maschinen oder Einrichtungen zu verstehen, die in einem ununterbrochenen
Arbeitskreislauf an ihrem Kühlelement (Verdampfer) eine niedrige Temperatur
(von etwa O °C oder darunter) erzeugen. Diese niedrige Temperatur entsteht
durch Absorption der gebundenen Wärme bei der Verdampfung eines vorher
verflüssigten Gases (Ammoniak, Schwefeldioxid, Methylchlorid), einer leicht
verdampfenden Flüssigkeit oder auch lediglich bei der Verdampfung von Wasser in
bestimmten, hauptsächlich auf Schiffen verwendeten Apparaten.
Hierher gehören nicht:
a) Mechanische Geräte, in denen die
Temperatursenkung durch die Einwirkung von Kältemischungen, wie Kochsalz- oder
Kalziumchlorid und Eis, herbeigeführt wird (Nrn. 8210 oder 8419, je nach
Gewicht).
b) Einfache Wärmeaustauscher, wie Kühler mit
Kaltwasserumlauf oder Kaltwasserberieselung (Nr. 8419).
c) Eistruhen, Eisschränke und dergleichen sowie
Möbel mit Wärmeisolierung, die nicht für den Einbau einer Kältemaschine
hergerichtet sind (in der Regel Nr. 9403).
Bei den Kältemaschinen
dieser Nummer unterscheidet man zwei Hauptarten:
A. Kompressionskältemaschinen
Die Hauptbestandteile
dieser Maschinen sind:
1) Der Kompressor, der eine doppelte Aufgabe
hat, nämlich das aus dem Verdampfer austretende Gas anzusaugen und dann
verdichtet in den Kondensator weiterzuleiten.
2) Der Kondensator, in dem das verdichtete Gas
abkühlt und dadurch verflüssigt wird.
3) Der Verdampfer, der eigentliche Kälteerzeuger,
der aus einem Rohrsystem besteht, welches das aus dem Kondensator kommende
flüssige Kältemittel aufnimmt. Menge und Druck des Kältemittels werden durch
ein Druckminderventil geregelt. Im Verdampfer wird, umgekehrt wie beim Kondensator,
die kondensierte Flüssigkeit unter Absorption der Wärme, die den Verdampfer im
zu kühlenden Raum umgibt, rasch verdampft. In Grosskälteanlagen wird jedoch die
Kältewirkung des Verdampfers indirekt verwendet, indem man den Verdampfer auf
eine Kochsalz- oder Kalziumchloridlösung wirken lässt, die sich in einem
Behälter befindet oder in einem Rohrsystem zirkuliert.
Die im ersten Absatz
erwähnten, auf Schiffen benutzten Dampfstrahl-Kältemaschinen verwenden Wasser
(oder Meerwasser) als Kältemittel und besitzen an Stelle eines Kompressors
einen Ejektor, der mit aus dem Dampfkessel entnommenem gespanntem Dampf betrieben
wird. Dieser Ejektor hat eine doppelte Aufgabe. Er beschleunigt durch ein im Verdampfer
geschaffenes Vakuum die Verdampfung des Wassers und verdichtet gleichzeitig den
nach der Verflüssigung nicht zurückgewonnenen Wasserdampf in Richtung des Kondensators.
B. Absorptionskältemaschinen
Bei diesen Maschinen ist der Kompressor durch einen Kocher ersetzt, in
dem eine wässerige, mit Ammoniak gesättigte Lösung mit Hilfe einer elektrischen
Heizvorrichtung, einer Gasheizung, einer Ölheizung oder dergleichen erwärmt
wird, wodurch das Ammoniakgas unter Druck in den Kondensator entweicht.
Kondensation und Verdampfung vollziehen sich nacheinander im Kondensator und
Verdampfer wie bei den Kompressionskältemaschinen. Das entspannte Gas wird beim
Durchströmen eines Absorber genannten Apparates von neuem von der ungesättigten
Lösung absorbiert. Der Absorber speist den Kocher entweder mittels einer Pumpe
oder lediglich durch das bei der Absorption entstehende Vakuum. Manchmal ist
der Kocher so gebaut, dass er sowohl als Absorber als auch als Kocher arbeitet,
was durch zeitweises Abstellen der Heizung erreicht wird. Diese umfassen auch solche, die als Kühlapparate in
Klimaanlagen verwendet werden.
Bei gewissen Maschinen
mit trockener Absorption (oder Adsorption) wird das Ammoniakgas nicht in einer
Flüssigkeit gelöst, sondern von einem festen Stoff (Kalziumchlorid, Silicagel
usw.) lediglich absorbiert oder fixiert.
Die vorstehend
erwähnten Kältemaschinen gehören nur hierher, wenn sie folgende Bauformen aufweisen:
1) Kompressionskältemaschinen, die aus
Kompressor (mit oder ohne Motor) und Kondensator bestehen und mit oder ohne
Verdampfer entweder auf einer gemeinsamen Grundplatte ruhen oder ein aus einem
Block bestehendes Ganzes bilden, oder Absorptionskältemaschinen, die einen
geschlossenen Block bilden. Diese Kältemaschinen werden gewöhnlich zum Einbau
in Haushaltkühlschränke und andere Kühlmöbel oder Kühleinrichtungen verwendet.
Bei bestimmten Kompressionskältemaschinen (Kältesätzen), den sog.
"Flüssigkeitskühlaggregaten", sind Kompressoren und ein
Wärmeaustauscher (Verdampfer mit Rohren, in denen die zu kühlende Flüssigkeit
zirkuliert) - mit oder ohne Kondensatoren - auf einer gemeinsamen Grundplatte
vereinigt.
2) Kühlschränke und andere Kühlmöbel und
Kühleinrichtungen, die mit einer vollständigen Kältemaschine oder mit einem
Kältemittel-Verdampfer ausgerüstet sind, und die auch Zusatzeinrichtungen, wie
Rührwerke, Mischer, Eiszellen usw. enthalten können, z.B. Haushaltkühlschränke,
Kühlvitrinen, Kühl-Ladentische, Kühlbehälter zum Aufbewahren von Speiseeis oder
gefrorenen Erzeugnissen, Zapfstellen mit eingebauter Kühlung für Wasser oder
Getränke, Apparate zum Kühlen von Milch oder Bier, Speiseeismaschinen usw.
3) Grössere kühltechnische Einrichtungen, die
aus Aggregaten bestehen, welche weder auf einer gemeinsamen Grundplatte ruhen
noch zu einem Block vereinigt sind, aber doch dazu hergerichtet sind,
zusammenzuarbeiten. Sie kühlen entweder durch direkte Verdampfung (in diesem
Falle ist in das Element, das die Kälte anwendet, ein Verdampfer eingebaut)
oder mit Hilfe eines Kälteträgers (Sole), der von der Kältemaschine gekühlt
wird und in einer Rohrleitung zwischen der Kältemaschine und dem Kälte
anwendenden Element zirkuliert (indirekte Verdampfung). Derartige
kältetechnische Einrichtungen werden zum Ausrüsten von Kühlhäusern und zu
industriellen Zwecken verwendet, z.B. zum Herstellen von Blockeis, zum raschen
Tiefkühlen von Lebensmitteln, zum Kühlen von Schokoladenmasse, zum
Entparaffinieren von Erdöl, in der chemischen Industrie usw.
Die in derartigen
Einrichtungen für die Kälteanwendung notwendigen Hilfsvorrichtungen gehören
ebenfalls hierher, wenn sie zusammen mit den anderen Elementen dieser Kühleinrichtungen
zur Abfertigung gestellt werden. Solche Hilfsvorrichtungen sind z.B. Kühlzellen
mit ausziehbaren Platten, Schnellgefriertunnels, Kühltische für die Süss- oder
Schokoladenwarenherstellung, usw.
Hierher gehören auch
Kühleinrichtungen, die Kälte dadurch erzeugen, dass sie ein Flüssiggas in einem
Raum verdampfen. Sie bestehen in der Regel aus einem oder mehreren Behältern
für das flüssige Gas, einem Thermostaten (Temperaturregler), einem elektromagnetischen
Ventil, einem Steuergerät, elektrischen Schaltern und einem gelochten
Sprührohr. Diese Teile gehören (als Kühleinrichtung) hierher, wenn sie
gleichzeitig zur Abfertigung gestellt werden.
II. Wärmepumpen
Die Wärmepumpe stellt eine Vorrichtung dar, die einer geeigneten
Wärmequelle (hauptsächlich dem Grundwasser oder dem Oberflächenwasser, dem
Erdreich oder der Luft) Wärme entzieht und diese dank einer zusätzlichen
Energiequelle (z.B. Gas oder Elektrizität) auf ein höheres Temperaturniveau
bringt.
Die Wärmeübertragung
von der Wärmequelle zur Wärmepumpe einerseits sowie von der Wärmepumpe auf die
zu erwärmende Umgebung andererseits erfolgt im Allgemeinen mit Hilfe einer
Wärmeträgerflüssigkeit.
Man unterscheidet
zwischen zwei Arten von Wärmepumpen, nämlich den Kompressionswärmepumpen und
den Absorptionswärmepumpen.
Die Kompressionswärmepumpen bestehen im Wesentlichen aus folgenden
Elementen:
1) einem Verdampfer, welcher der
Umwelt Energie entzieht und diese an das flüssige Kältemittel abgibt;
2) einem Kompressor, der das in gasförmigem
Zustand aus dem Verdampfer austretende Kältemittel durch einen mechanischen
Vorgang ansaugt und den Gasstrom verdichtet an den Kondensator weitergibt;
3) einem Kondensator, d.h. einen
Wärmeaustauscher, in dem sich das Gas verflüssigt, wobei die Wärme an die zu
erwärmende Umgebung abgegeben wird.
Bei den
Absorptionswärmepumpen ist der Kompressor durch einen Kocher ersetzt. Der mit
einem Brenner ausgestattete Kocher enthält Wasser und ein Kältemittel.
Wärmepumpen werden
üblicherweise durch die Verbindung von zwei Begriffen gekennzeichnet. Der erste
Begriff bezieht sich auf die Wärmequelle und der zweite auf die Umgebung, deren
Temperatur geändert werden soll. Von den wichtigsten Wärmepumpentypen sind zu
erwähnen:
1. Die Luft/Wasser- oder Luft/Luft-Wärmepumpen,
die der Umgebungsluft Wärme entziehen und diese in Form von Warmwasser oder
Warmluft wieder abgeben.
2. Die Wasser/Wasser- oder
Wasser/Luft-Wärmepumpen. Sie entnehmen die Wärme dem Grund- oder dem
Oberflächenwasser.
3. Die Boden/Wasser- oder Boden/Luft-Wärmepumpen.
Bei dieser Bauart wird die Wärme mit Hilfe eines unterirdisch verlegten
Schlauch- und Rohrsystems dem Boden entzogen.
Wärmepumpen können als
eingehäusige Apparate vorliegen, d.h. die verschiedenen Elemente des
Wärmepumpenkreislaufs bilden einen geschlossenen Block. Es handelt sich in
solchen Fällen um Kompaktgeräte; man spricht von Monoblockbauweise. Wärmepumpen
können aber auch aus mehreren voneinander getrennten Einzelelementen bestehen
(Splitgeräte). Ausserdem können gewisse Wärmepumpen ohne Verdampfer vorliegen,
wenn sie zum Einbau in eine Einrichtung bestimmt sind, die bereits einen
Verdampfer besitzt. Derartige Apparate sind als unfertige Wärmepumpen zu
betrachten; sie bleiben deshalb hier eingereiht.
Wärmepumpen werden
hauptsächlich für die Raumheizung oder zum Aufheizen von Brauchwasser
verwendet. In diesen Fällen handelt es sich in der Regel um nicht reversible
Wärmepumpen, d.h. um Wärmepumpen ohne Umschaltmöglichkeit von Wärme- auf Kältebetrieb.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind indessen reversible Wärmepumpen, die aus einem motorbetriebenen
Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des
Feuchtigkeitsgehaltes der Luft bestehen. Derartige Erzeugnisse sind als
Klimageräte der Nr. 8415 zu betrachten.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören hierher
auch Teile der für den Haushalt, das Gewerbe oder die Industrie bestimmten
Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen dieser Nummer, wie Kondensatoren,
Absorber, Verdampfer und Kocher sowie Schränke, Ladentische und andere
vorstehend unter Abschnitt I, Buchstabe B, Ziffer 2) aufgeführte Möbel, die
noch nicht mit einer vollständigen Kältemaschine oder einem Verdampfer ausgestattet
sind, aber offensichtlich zur Aufnahme einer derartigen Vorrichtung
hergerichtet sind.
Kompressoren sind als
solche der Nr. 8414 zuzuweisen, auch wenn sie speziell für die Kälteerzeugung
hergerichtet sind. Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, wie Rohre,
Tanks und andere Behälter, sind nach eigener Beschaffenheit einzureihen.
Hierher gehören
ausserdem nicht:
a) Klimageräte, die mit einer Kältemaschine
(Kältesatz) oder einem Kältemittel-Verdampfer ausgestattet sind (Nr. 8415).
b) Maschinen zum Verflüssigen von Gasen, z.B.
Luftverflüssigungsmaschinen der Bauart Linde (Nr. 8419).
8419. Apparate und Vorrichtungen, auch
elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Nr. 8514), zum
Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge,
wie Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren,
Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen,
ausgenommen Haushaltapparate; nichtelektrische Warmwasserbereiter
(Durchlauferhitzer oder Heisswasserspeicher)
Mit Ausnahme:
a) der Raumheizöfen, Küchenherde und anderen
Haushaltgeräte der Nr. 7321;
b) der Heisslufterzeuger und -verteiler, nicht
elektrisch beheizt, der Nr. 7322;
c) der Haushaltkoch- oder Heizgeräte der Nr. 7418;
d) der Apparate für die fraktionierte
Destillation (z.B. zur Herstellung von schwerem Wasser) und Rektifikation, die
speziell zur Isotopentrennung hergerichtet sind, und der Apparate, deren
Arbeitsweise auf dem Austausch von Isotopen nach dem Heiss-Kalt-Verfahren beruht
(Nr. 8401);
e) der Dampfkessel und der Kessel für
überhitztes Wasser (Nr. 8402) und ihrer Hilfsapparate (Nr. 8404);
f) der Zentralheizungskessel der Nr. 8403;
g) der Industrie- oder Laboratoriumsöfen,
einschließlich der Öfen für die Trennung von bestrahlten Kernbrennstoffen durch
pyrometallurgische Verfahren und der Mikrowellenöfen (Nrn. 8417 oder 8514, je
nach Beschaffenheit);
h) der Kühlapparate und Wärmepumpen der Nr.
8418;
i) der Brutapparate und Aufzuchtapparate für
die Geflügelzucht und der Keimschränke und Keimkammern (Nr. 8436);
k) der Getreidenetzapparate für die Müllerei
(Nr. 8437);
l) der Diffuseure für die Zuckerherstellung
(Nr. 8438);
m) der thermischen Maschinen und Apparate, für
die Behandlung von Garnen, Geweben oder Spinnstoffwaren, wie Wasch-, Bleich-,
Färbe- und Dekatiermaschinen, Maschinen zum Dämpfen von Garnen,
Spannrahmen-Trockenmaschinen, Sengmaschinen (Nr. 8451);
n) Apparate, auf dem Prinzip der chemischen
Gasphasenabscheidung beruhend, zur Herstellung von Halbleiterbauelementen (Nr.
8486);
o) Industrie- oder Laboratoriumsapparate zur
thermischen Behandlung von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer
Erwärmung, einschließlich der Mikrowellenapparate (Nr. 8514);
p) der Mikrowellen-Öfen zur Verwendung in der
Industrie oder im Handel, von der Art wie sie in Gaststätten oder ähnlichen
Geschäften verwendet werden (Nr. 8514);
q) Nicht fest eingebaute Tauchsieder zum
Erwärmen von Flüssigkeiten, pastenförmigen (andere als feste) oder gasförmigen
Stoffen sowie nur zur Warmwasseraufbereitung eingerichtete, fest an Tanks,
Wannen und anderen Behältern montierte Tauchsieder (Nr. 8516);
r) der elektrischen Apparate zum Heizen von
Räumen oder zu ähnlichen Zwecken sowie der elektrothermischen Haushaltapparate
der Nr. 8516,
gehören zu dieser
Nummer alle Apparate und Vorrichtungen, die dazu dienen, feste, flüssige oder
auch gasförmige Stoffe einer mehr oder weniger intensiven Wärmebehandlung zu
unterwerfen oder sie, im Gegenteil, zu kühlen, entweder um lediglich die
Temperatur der Stoffe zu ändern oder aber um eine hauptsächlich auf
Temperaturänderung (Kochen, Verdampfen, Destillieren, Trocknen, Rösten, Kondensieren
usw.) beruhende Umwandlung der Stoffe zu erreichen. Dagegen sind Maschinen und
Apparate von dieser Nummer ausgeschlossen, die, obwohl das Erhitzen oder
Abkühlen bei ihnen notwendig ist, keine der vorerwähnten Prozesse durchführen,
wobei der Temperaturänderung offensichtlich nur eine untergeordnete Bedeutung
im Hinblick auf die mechanische Hauptfunktion zukommt, z.B.: Reibemaschinen (Conchen)
und Überziehmaschinen, für die Schokoladeindustrie (Nr. 8438), Waschmaschinen
(Nrn. 8450 oder 8451), selbstfahrende Maschinen zum Verteilen und Verdichten
von bituminösen Strassenbelägen (Nr. 8479).
Nach ihrer Bauweise
sind zahlreiche Apparate dieser Nummer rein statische Vorrichtungen (ohne Mechanismus).
Die hier erfassten
Apparate können verschiedenartige Heizvorrichtungen besitzen (z.B. eine Kohle-,
Öl-, Gas- oder Dampfheizung oder eine elektrische Heizung). Ausgenommen sind
jedoch elektrisch beheizte Warmwasserbereiter und Badeöfen. Sie gehören zu Nr.
8516.
Mit Ausnahme der
nachstehend in den Erläuterungen zu dieser Nummer erwähnten Warmwasserbereiter
und Badeöfen gehören zu dieser Nummer nur Apparate, die nicht für den Haushalt
bestimmt sind.
Die Waren dieser
Nummer können eingeteilt werden in:
I. Heiz- oder
Kühlapparate
Hier handelt es sich
um allgemein verwendbare Apparate, die in den verschiedensten Industrien dazu
dienen, Erzeugnisse einfachen Behandlungen, wie Erhitzen, Sieden, Kochen, Verdampfen
von flüssigen Stoffen, Kühlen von Flüssigkeiten oder Gasen, Kondensieren von
Dämpfen usw., zu unterwerfen. Dazu gehören:
A) Kessel, Kochapparate und ähnliche
Heizapparate sowie Kühlbottiche und andere Kühlgefässe. Bei diesen
unterscheidet man zwischen:
1) Indirekt beheizten oder gekühlten Apparaten
mit doppelten Wänden oder doppelten Böden, zwischen denen Dampf, Sole oder ein
anderes wärmendes oder kühlendes Medium zirkuliert. Jedoch gehören Behälter mit
doppelten Wänden oder doppeltem Boden, aber ohne Umlaufvorrichtung (vor allem
Behälter mit Wärmeschutzverkleidung) zu den Abschnitten XIV oder XV (z.B. zu
Nr. 7309) bzw. zu Nr. 8418, wenn in sie ein Kältemittelverdampfer eingebaut ist
(direkte Kühlung).
2) Apparate mit einfachen Wänden, in die eine beliebige
Vorrichtung für die direkte Beheizung eingebaut ist (einschliesslich jener
Apparate mit gelochten Schlangenrohren, die durch Einblasen von Dampf beheizt
werden). Ausgenommen sind jedoch Behälter der Art, wie sie üblicherweise im
Haushalt verwendet werden. Derartige Behälter gehören in der Regel zu Nr. 7321.
Die in der Industrie verwendeten Typen unterscheiden sich im Allgemeinen durch
ihre grossen Abmessungen und ihre robuste Bauweise oder auch noch dadurch, dass
sie mit Filtern, Kondensationsdomen (Brüdenräumen) oder mechanischen
Vorrichtungen, wie Rührwerken oder Kippvorrichtungen, versehen sind.
Sowohl die einwandigen
als auch die doppelwandigen Behälter sind im Hinblick auf gewisse besondere,
vor allem in der chemischen Industrie und in den mit ihr verwandten Industrien
vorkommende Arbeitsvorgänge oft für den Betrieb unter Druck (Autoklaven) oder
unter Vakuum hergerichtet.
Behälter, die
lediglich mit den vorstehend erwähnten mechanischen Vorrichtungen ausgestattet
sind, in die aber keine Heizvorrichtung (für direkte oder indirekte Beheizung)
eingebaut ist, sind von dieser Nummer ausgenommen und der Nr. 8479 zuzuweisen,
sofern es sich nicht offensichtlich um Apparate handelt, die in einer anderen
Nummer genauer erfasst sind.
Gewisse Heizapparate
dieser Kategorie werden Pasteurisierapparate genannt, weil sie speziell dazu
hergerichtet sind, gewisse Flüssigkeiten oder Lebensmittel (Milch, Butter,
Wein, Bier usw.) einer bestimmten Temperatur zu unterwerfen, um die gegebenenfalls
darin vorhandenen Mikroben zu vernichten. Diese Apparate, von denen es sehr
verschiedene Arten gibt, arbeiten sehr häufig unter Vakuum.
B) Wärmeaustauscher. Sie werden sowohl zum
Erhitzen als auch zum Kühlen verwendet. In ihnen zirkuliert, gewöhnlich im
Gegenstrom, ein warmer und ein kalter Stoff (Flüssigkeit, Dampf, Luft oder Gas)
in langen, parallelen, nur durch eine dünne Wand voneinander getrennten
Leitungen. Auf diese Weise gibt der wärmere Stoff während des Durchgangs einen
Teil seiner Wärme an den kälteren ab. Es gibt hauptsächlich drei Bauarten von
Wärmeaustauschern:
1. Wärmeaustauscher mit Rohrschlangen oder
Rohrbündeln aus konzentrisch angeordneten Rohren. Der eine Stoff strömt in den
ringförmig angeordneten Rohren, der andere im Zentralrohr.
2. Wärmeaustauscher, die nur aus einem
Rohrsystem (Rohrschlangen oder Rohrbündeln) bestehen, das in einem Behälter
angeordnet ist. Der eine Stoff strömt durch den Behälter, der andere durch das
Rohrsystem.
3. Wärmeaustauscher, bei denen der Stoff durch
parallel angeordnete Kammern strömt, an deren Scheidewände Umlenkbleche
angebracht sind.
Wie bereits im ersten
Absatz in der Ausschliessung e) der Erläuterungen zu Nr. 8419 ausgeführt, gehören
Hilfsapparate für Dampfkessel nicht hierher, sondern zu Nr. 8404, obwohl viele
von ihnen (Speisewasservorwärmer, Luftvorwärmer, Kondensatoren usw.) nach dem
gleichen Prinzip wie die vorstehend erwähnten Wärmeaustauscher arbeiten.
Soweit in den
vorstehenden Erläuterungen zu dieser Nummer nichts Gegenteiliges bestimmt ist,
gehören vor allem folgende Waren zur Gruppe der Heiz- oder Kühlapparate:
1) Kühlgeräte und -behälter (andere als die der
Nr. 8210), für Kältemischungen, wie Mischungen von Kochsalz oder Kalzium mit
Eis.
2) Kondensatoren für Stickstoff oder andere
Gase.
3) Von den Apparaten und Geräten für die
Milchwirtschaft: Lagergefässe und Lagerbehälter, mit Kühlvorrichtung,
Pasteurisierapparate, Kühlapparate sowie Apparate zum Herstellen von
Kondensmilch.
4) Kochkessel und Kochbottiche, für die
Käserei.
5) Apparate zum Eindicken oder Kühlen von Fruchtsäften,
Wein usw.
6) Von den Apparaten und Geräten für die
Landwirtschaft: Autoklaven zum Kochen von Knollenfrüchten (Futterdämpfer),
Wasserbadkessel zum Einschmelzen von Honigwaben, einschliesslich solcher mit
einfacher Spindelpresse.
7) Kühlkolonnen für die Müllerei.
8) Von den Apparaten und Geräten der
Nahrungsmittelindustrie: Autoklaven, Kochapparate, die verschiedenen
Bratapparate (Grillapparate) und vor allem Kochschränke für Schinken, Pasteten
usw., Fischbratmaschinen für die Fischkonservenindustrie, Apparate zum
Blanchieren oder Kochen von Gemüse oder Früchten, Autoklaven und Apparate zum
Sterilisieren oder Kühlen von Büchsenkonserven, Kochkessel und Siedepfannen für
die Süsswarenfabrikation.
9) Von den Brauereimaschinen und -apparaten:
Hopfensudpfannen, Maischbottiche, Braupfannen sowie Pasteurisierapparate und
Kühler.
10) Von den Maschinen, Apparaten und Geräten für
die Zuckerherstellung: Apparate zum Eindicken des Zuckersaftes, Scheidepfannen,
Saturationspfannen für die Saturation mit Kohlensäure oder Schwefeldioxid,
Saftvorwärmer, Kessel zum Raffinieren.
Separat zur Abfertigung
gestellte Kalorisatoren gehören hierher. Wenn sie mit Zuckerrüben-Diffuseuren
zur Abfertigung gestellt werden, gehören sie wie diese zu Nr. 8438 (siehe
Ziffer V, B3), der Erläuterungen zu Nr. 8438).
11) Autoklaven zum Ausschmelzen von Talg oder zum
Verseifen von Fetten; Härtekessel für Margarinefabriken; sie besitzen einen
rotierenden, durch die Entspannung von Druckluft gekühlten Zylinder, auf dem
die Margarine gehärtet wird.
12) Kochkessel zum Herstellen von Papierhalbstoff
aus Holz, Lumpen usw. oder für die Holzverzuckerung (Hydrolyse).
13) Kessel für die Färberei, sogenannte
"Farbküchen".
14) Autoklaven zum Vulkanisieren von Kautschuk.
15) Heizbottiche zum Dekapieren oder Entfetten von
Metallen.
16) Tauchrohrbündel, bestehend aus einem System
von parallelen oder miteinander verflochtenen Kunststoffrohren, die an beiden
Enden in eine bienenwabenförmige, von einem Rohrverbindungsstück umschlossene
Konstruktion (Abschlussteil) einmünden. Diese Vorrichtungen werden in ein Bad
getaucht, um es durch das in den Rohren umlaufende Medium (Flüssigkeit oder
Dampf) auf konstanter Temperatur zu halten oder zu heizen bzw. zu kühlen.
17) Spezialheiz- oder -kochgeräte, die üblicherweise
nicht im Haushalt verwendet werden (z.B. in Gaststätten, Kantinen usw.
verwendete Grosskaffeemaschinen, Teemaschinen, Milcherhitzer und andere
dampfbeheizte Getränkebereiter; dampfbeheizte Kochapparate, Heiztische,
Wärmeschränke, Schranktrockner usw.; Friteusen).
18) Ausgabeautomaten für kalte oder warme Getränke
ohne Vorrichtung zum Bezahlen.
Ausser den
vorgenannten, in der Industrie verwendeten Apparaten und Geräten gehören auch
Warmwasserbereiter und Badeöfen (Durchlauferhitzer oder Heisswasserspeicher,
einschliesslich der mit Sonnenenergie betriebenen Warmwasserbereiter) für den
Haushalt oder andere Zwecke hierher, jedoch mit Ausnahme der elektrischen, die
zu der Nr. 8516 gehören.
Aus unedlen Metallen
bestehende, für den Haushalt bestimmte Dampfkochtöpfe (Schnellkocher) und
gewisse Haushalt-Kaffeemaschinen gehören zu Abschnitt XV.
II. Destillier- oder
Rektifizierapparate
Zu dieser Gruppe
gehören alle Vorrichtungen und Apparate zum Destillieren und Rektifizieren von
festen oder flüssigen Stoffen, jedoch mit Ausnahme der Apparate aus keramischen
Stoffen (Nr. 6909) oder Glas (Nrn. 7017 oder 7020). Von den Destillierapparaten
für Flüssigkeiten gibt es zwei Hauptarten:
A) Apparate für die einfache
Destillation
Diese Apparate bestehen im Prinzip aus einer geschlossenen Heizblase, in
der die zu destillierende Flüssigkeit verdampft, einer Kühlvorrichtung
(Schlangen- oder Oberflächenkühler) zum Kondensieren der aus der Heizblase
übergehenden Dämpfe und einem Sammelbehälter für das Destillat. Sie können für
diskontinuierlichen Betrieb eingerichtet sein und durch Dampfrohrschlangen oder
direkt durch eine Feuerung beheizt werden. Sie können aber auch für
kontinuierlichen Betrieb eingerichtet sein. Im letzteren Fall besitzt die
fortlaufend gespeiste Destillierblase im Innern eine in der Regel aus
Rohrbündeln bestehende, mit Dampf betriebene Heizvorrichtung. Bei der kontinuierlichen
Destillation werden meist mehrere dieser Blasen hintereinander angeordnet und
miteinander verbunden, wobei nur die erste mit Dampf oder auch direkt beheizt
wird. Jede der folgenden Blasen wird von der vorhergehenden mit Destillat
gespeist und durch die Destillationsdämpfe beheizt.
B) Apparate für die
fraktionierte Destillation oder Rektifikation
Im Gegensatz zu den
vorstehenden Apparaten, mit denen ein Gemisch nur durch aufeinanderfolgende
Destillation getrennt werden kann, ermöglichen diese Apparate die Trennung in
einem einzigen Arbeitsgang durch Vorrichtungen für die stufenweise Verdampfung
und Kondensation. Bei der am meisten verbreiteten Ausführung, der sogenannten
Glockenbodenkolonne, bestehen diese Vorrichtungen aus ringförmigen, waagrecht
übereinander angeordneten Rektifizierböden, von denen einer in den anderen
mündet und deren Dampfdurchtrittsöffnung durch eine Glocke abgedeckt ist. Die
aus jedem Boden austretenden Dämpfe können in der so unterteilten Kolonne nur
dann aufsteigen, wenn sie die Flüssigkeit des darüberliegenden Bodens
durchströmt und sich dabei zum Teil verdichtet haben. Infolge der abnehmenden
Temperatur kann man die einzelnen Gemischbestandteile ihren Siedepunkten
entsprechend in verschiedenen Höhen auffangen.
Apparate zum
Destillieren fester Stoffe (Steinkohle, Braunkohle, Holz usw.) arbeiten nach
dem gleichen Prinzip. Diese Stoffe werden jedoch gewöhnlich nicht in einer
Destillierblase, sondern in einem einheitlichen, in der Regel zu Nr. 8417
gehörenden Ofen erhitzt. Die zu verarbeitenden Stoffe werden in Retorten, auf
Wagen oder anderen Beschickungsvorrichtungen in den Ofen eingebracht. Zu Nr.
8419 gehören Apparate, die an Öfen angeschlossen werden und zum Kondensieren
oder Rektifizieren der flüchtigen Bestandteile dienen.
Die meisten
Destillier- oder Rektifizierapparate bestehen in ihren wesentlichen Teilen aus
Metallen, und zwar vorwiegend aus korrosionsbeständigen Metallen, wie Kupfer,
Nickel oder rostfreiem Stahl. Sie sind im Innern oft mit Glas oder feuerfestem
Material ausgekleidet. Da gewisse Destillationen in einem Vakuum oder - im
Gegenteil - unter Druck durchgeführt werden müssen, können Destillierapparate
mit Vakuumpumpen oder Kompressoren ausgestattet sein.
Destillierapparate für
diskontinuierlichen Betrieb werden hauptsächlich zum Gewinnen von ätherischen
Ölen oder Trinkbranntweinen benutzt, während die kontinuierlich arbeitenden
Apparate für die einfache oder fraktionierte Destillation in verschiedenen
Industrien verwendet werden, z.B. zum Gewinnen von technischen Alkoholen oder
Fettsäuren, zum Destillieren von flüssiger Luft, synthetischen Treibstoffen
oder anderen chemischen Erzeugnissen, zum Destillieren von rohem Erdöl
(Raffination), Holz, Steinkohle, Schiefer, Braunkohle, Steinkohlenteer usw.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Apparate für die Trennung von bestrahlten Kernbrennstoffen oder
für die Behandlung von radioaktiven Abfällen durch fraktionierte Destillation.
III. Apparate zum
Verdampfen oder Trocknen
Diese Apparate sind je
nach Art der Stoffe, die sie behandeln sollen, und deren Hitzeempfindlichkeit,
verschieden gebaut. Sie arbeiten manchmal auch unter Vakuum und können direkt
oder indirekt beheizt sein. Diese mit verhältnismässig niedriger Temperatur
arbeitenden Apparate dürfen - das trifft vor allem auf Trockner zu - nicht mit
den Öfen der Nr. 8417 verwechselt werden, in denen zur Erzielung einer tiefer greifenden
Umwandlung der behandelten Stoffe bedeutend höhere Temperaturen entwickelt werden.
Von den am häufigsten
vorkommenden Arten dieser Kategorie können genannt werden:
A) Verdampfer, die zum Konzentrieren von
Flüssigkeiten verwendet werden. Im Allgemeinen sind das direkt oder häufiger
noch durch Rohrschlangen oder Rohrbündel aus Spezialrohren indirekt beheizte
Behälter mit grosser Berührungsfläche. Die Behälter sind im Allgemeinen offen
oder mit einer Dampfabzugsvorrichtung versehen. Verdampfer können entweder Ein-
oder Mehrkörperverdampfer sein. Im letzteren Falle ähneln sie - wenn sie keine
Vorrichtungen zum Kondensieren oder Wiedergewinnen des Dampfes besitzen - den
mehrstufigen Destillierapparaten, die ebenfalls zum Konzentrieren von Flüssigkeiten
verwendet werden.
B) Apparate zur Lyophilisation oder
Gefriertrocknung. Sie dienen dazu, biologischen Erzeugnissen (z.B. Antitoxinen,
Bakterien, Viren, Plasmen und Seren) das Wasser zu entziehen, um sie zu
stabilisieren und zu konservieren. Die zu behandelnden Stoffe werden zunächst
gefroren und dann langsam unter sehr niedrigem Druck erwärmt. Das Eis
verflüchtigt sich und es bleibt das entwässerte Erzeugnis zurück.
C) Tunneltrockner, die aus grossen, im
Allgemeinen mit Fördervorrichtungen ausgestatteten Kammern bestehen. Die
Fördervorrichtungen bewegen die zu behandelnden Stoffe mit einer bestimmten
Geschwindigkeit gegen einen Warmluftstrom. Diese Apparate werden zu
vielfältigen Zwecken verwendet; in der keramischen Industrie, in der
Glasindustrie, zum Trocknen von Holz, Futtermitteln usw. Bestimmte, in der Nahrungsmittelindustrie
verwendete Typen besitzen ausserdem Räuchereinrichtungen zum Behandeln von
Fleischwaren, Fischen usw.
D) Rotierende Trockner. Sie bestehen aus
rotierenden, innen oder aussen beheizten Zylindern oder Trommeln. Diese
Apparate werden in den verschiedensten Industrien, u.a. auch bei der
Herstellung von Kartoffelflocken, verwendet.
E) Etagentrockner oder Darren. Sie bestehen aus
senkrechten Kammern, die innen mit waagrecht übereinander angeordneten festen
oder beweglichen, geschlitzten Platten ausgestattet sind. Oft ist in die
Platten eine Heizung eingebaut. Eine in der Mitte angebrachte rotierende Welle
mit Rührarmen verteilt das zu trocknende Gut auf den Platten und lässt es durch
die Schlitze von Platte zu Platte fallen. Derartige Apparate werden vor allem
in Mälzereien oder Brauereien zum Behandeln der gekeimten Gerste (Grünmalz)
verwendet.
F) Zerstäubungstrockner. Mit ihnen erhält man
dasselbe Arbeitsergebnis wie bei Verdampfern. Sie bestehen im Allgemeinen aus
einem Gehäuse aus Metall, das innen mit einer waagrecht angebrachten, mit
grosser Geschwindigkeit rotierenden Scheibe sowie mit einer Heizvorrichtung und
einem Ventilator ausgestattet ist. Ventilator und Heizvorrichtung erzeugen im
Gehäuseinnern einen aufsteigenden Heissluftstrom. Die in dünnem Strahl auf die
Mitte der rotierenden Scheibe gespritzte Flüssigkeit wird durch die
Zentrifugalkraft gegen den Scheibenrand geschleudert und zerteilt. Die
Tröpfchen werden vom Heissluftstrom erfasst und sofort in ein feines, trockenes
Pulver verwandelt. Bei einem anderen Apparatetyp wird die Flüssigkeit in einer
Kammer zerstäubt, die von sehr heisser Luft durchströmt wird und in der meist
ein Vakuum aufrechterhalten wird. Zerstäubungstrockner werden vor allem zum
Herstellen von Milchpulver verwendet.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Apparate zum Verdampfen von spaltbaren oder radioaktiven Lösungen
oder zum Trocknen von spaltbaren oder radioaktiven Stoffen.
Hierher gehören nicht:
a) Zentrifugen zum Trocknen von radioaktiven
Niederschlägen (Nr. 8421).
b) Maschinen und Apparate zum Trocknen von
Flaschen oder anderen Behältnissen (Nr. 8422).
c) Maschinen, die speziell zum Trocknen von
Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren hergerichtet sind (Nr. 8451).
IV. Röstapparate
Diese Apparate bestehen oft aus rotierenden, zylindrischen oder
kugelförmigen Behältern, in denen die zu behandelnden Erzeugnisse
(Kaffeebohnen, Kakaobohnen, Getreide, Nüsse usw.) einer bestimmten Temperatur
ausgesetzt werden, entweder lediglich durch Berührung mit den beheizten
Behälterwänden oder durch einen durch Gas- oder Ölbrenner, Koksfeuer usw.
erzeugten Heissluftstrom. Röstapparate sind im Allgemeinen mit Rührwerken
versehen, die die Erzeugnisse ständig in Bewegung halten, um ein gleichmässiges
Rösten zu gewährleisten und ein Verkohlen zu vermeiden. Manche Apparate
besitzen perforierte Behandlungsflächen (schräge Flächen, rotierende Scheiben
usw.), durch welche die Heizgase strömen.
Röstapparate dieser
Gruppe dürfen nicht mit den Industrie- oder Laboratoriumsöfen der Nr. 8417 verwechselt
werden.
V. Dämpfapparate
Sie bestehen meist aus geschlossenen Behältern, in denen Stoffe
verschiedener Art einer feuchten Hitze ausgesetzt werden. Dies geschieht
entweder lediglich durch Verdampfen des in den zu behandelnden Erzeugnissen natürlicherweise
vorhandenen Wassers oder durch Zufuhr von Wasserdampf.
Dämpfapparate werden
in den verschiedensten Industrien verwendet, z.B. zum Herstellen pflanzlicher
oder tierischer Extrakte, zum Zubereiten vieler Lebensmittel und häufig bei Arbeitsvorgängen,
die Dampf zum Entfetten, Reinigen usw. benötigen. Manche Arten haben Kammern
von sehr grossen Ausmassen, in denen voluminöse Stoffe einer mehr oder weniger
langen Dampfeinwirkung unterzogen werden, z.B. beim Konditionieren von textilen
Rohstoffen, beim Behandeln von Holz mit Dampf vor dem Schälen oder Schneiden.
Dagegen gehören
Maschinen und Apparate, die speziell zum Konditionieren von Garnen oder Geweben
hergerichtet sind, zu Nr. 8451.
VI. Sterilisierapparate
Diese Apparate
bestehen im Wesentlichen aus mit Dampf, kochendem Wasser oder auch mit heisser
Luft beheizten Behältern, Schränken und Kammern, in denen flüssige oder feste
Stoffe so lange auf einer bestimmten Temperatur gehalten werden, bis die
schädlichen Keime abgetötet sind, ohne dass hierbei die Zusammensetzung oder
Beschaffenheit der behandelten Stoffe verändert wird.
Sterilisierapparate
für Flüssigkeiten ähneln den Heiz- oder Kühlapparaten (siehe Teil I),
insbesondere den Pasteurisierapparaten, von denen einige auch zum Sterilisieren
verwendet werden. Es gibt grosse Sterilisierapparate, die mit einer
Fördervorrichtung ausgestattet sind, mit der das zu behandelnde Gut durch den
Heizraum und manchmal anschliessend auch durch eine Kühlvorrichtung befördert
wird. Die Kühlvorrichtung kann in den Sterilisierapparat eingebaut sein.
Die Gruppe umfasst
nicht nur Sterilisierapparate für industrielle Zwecke (für Milch, Wein,
Fruchtsäfte, Watte, hydrophile Baumwolle usw.), sondern auch
Sterilisierapparate für Krankenhäuser, Operationssäle usw.
VII. Apparate zum Verflüssigen von Luft und speziell zum Gebrauch
in Laboratorien hergerichtete Apparate
Zu dieser Gruppe gehören auch Apparate der Bauart Claude oder Linde, zum
Verflüssigen von Gasen.
Auch die in der Regel
kleinen, speziell für den Gebrauch in Laboratorien hergerichteten Apparate und
Vorrichtungen (Autoklaven, Destillierapparate, Sterilisierapparate, Dämpfapparate,
Trockner usw.) gehören hierher. Nicht hierher gehören jedoch Apparate dieser
Art für Vorführzwecke (Nr. 9023) oder im Kapitel 90 genauer erfasste
Messapparate, Prüfapparate usw.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Apparate dieser Nummer hierher, wie Kessel für Destillierblasen oder für
andere Destillierapparate, gewisse Teile für Rektifizierkolonnen (insbesondere
Zylinder, Glocken und Böden), gewisse Rohrsysteme, rotierende Scheiben und
Trommeln für Trockner, Kugeln und Trommeln für Röstapparate.
Nichtmontierte (einzelne)
Metallrohre, die gebogen oder gekrümmt, aber sonst nicht weiter bearbeitet
sind, werden nicht als erkennbare Teile für Apparate oder Vorrichtungen dieser
Nummer betrachtet und gehören daher zu Abschnitt XV.
Schweizerische Erläuterungen
8419. Als rostfreier Stahl
gilt legierter Stahl im Sinne der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72.
8420. Kalander und Walzwerke, andere als
für Metalle oder Glas, und Walzen für diese Maschinen
Hierher gehören, ohne
Rücksicht auf Bauart und Verwendungszweck, alle Maschinen zum Walzen oder
Kalandern, mit Ausnahme derjenigen, die für die Metallbearbeitung (Nrn. 8455,
8462 oder 8463) oder die Bearbeitung von Glas (Nr. 8475) verwendet werden. Diese
Nummer umfasst auch Walzen-Wring-Maschinen für den Haushalt.
Kalander und Walzwerke
bestehen hauptsächlich aus zwei oder mehr Walzen oder Zylindern, die parallel
zueinander angeordnet sind und sich bei mehr oder weniger enger Berührung
drehen. Mit diesen Maschinen können entweder nur durch Walzendruck oder durch
Walzendruck in Verbindung mit anderen Faktoren (Wärme, Feuchtigkeit, Reibung
der mit verschiedener Geschwindigkeit umlaufenden Walzen usw.) folgende
Arbeitsgänge durchgeführt werden:
1) Verformen von Kautschuk oder anderen vorher
in teigförmigen Zustand überführten plastischen Massen zu Platten und Folien,
Auswalzen von Teigen und Massen für die Herstellung von Backwaren, Teigwaren,
Süsswaren oder Schokoladewaren.
2) Oberflächenbearbeitungen, wie Glätten,
Glänzendmachen, Körnen, Gaufrieren (Prägen), Moirieren usw. von Geweben oder
anderen Materialien in Platten oder Folien (ausgenommen Metall und Glas), oder
auch nur Bügeln (Plätten) von Geweben oder Wäschestücken.
3) Auftragen
von Appreturmitteln und Überzugs- oder Imprägnierstoffen.
4) Zusammenfügen mehrerer Gewebelagen durch
Kleben.
Kalander und Walzwerke
dieser Nummer werden in zahlreichen Industrien, z.B. in der Papier-, Textil-,
Leder-, Linoleum-, Kunststoff-, Kautschuk- und Nahrungsmittelindustrie, verwendet.
In manchen Industrien
haben diese Maschinen oft besondere Namen (z.B. Wäscherei-Bügelkalander,
Glanzkalander in der Textilindustrie, Superkalander in der Papierindustrie).
Kalander sind oft als
Hilfs- oder Zusatzvorrichtungen mit Maschinen verbunden (z.B. mit
Papiermaschinen). In diesem Fall richtet sich die Einreihung der genannten
Erzeugnisse nach den Bestimmungen der Anmerkungen 3 und 4 zu Abschnitt XVI.
Dagegen bleiben
Kalander, die mit Hilfsvorrichtungen, wie Imprägnierbädern und Auftragswalzen,
Schneide- oder Aufwickelvorrichtungen ausgestattet sind, in dieser Nummer.
Hierher gehören auch
Walzen-Glättemaschinen und Walzen-Bügelmaschinen für den Haushalt.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Kalander oder Walzwerke dieser Nummer hierher, insbesondere Walzen. Diese
können massiv oder hohl, in Länge und Durchmesser sehr verschieden und aus
Metall, Holz, gepresstem Papier oder anderen geeigneten Stoffen hergestellt
sein. Im Übrigen kann ihre Oberfläche je nach ihrem Verwendungszweck glatt,
geriffelt, gekörnt oder mit eingravierten Mustern versehen oder auch mit
anderen Stoffen, wie z.B. Gewebe, Leder, Kautschuk usw. überzogen sein. Kalanderwalzen
aus Metall sind im Allgemeinen so gebaut, dass sie innen mit Dampf, Gas usw.
beheizt werden können. Bei manchen Spezialkalandern besteht der Walzensatz aus
Walzen aus verschiedenem Material oder mit verschiedenartigem Überzug.
Nicht hierher gehören
Maschinen, die zwar den Kalandern oder Walzwerken ähnlich sind, aber nicht den
vorstehend beschriebenen Zwecken dienen, vor allem:
a) Walzentrockner mit geheizten, nicht eng
aufeinanderliegenden Walzen, für Gewebe, Papier usw. (Nrn. 8419 oder 8451).
b) Walzenmühlen für Trauben und andere Früchte
usw. (Nr. 8435).
c) Walzenbrecher und Walzenmühlen (Nrn. 8436,
8474 und 8479).
d) Walzenstühle für die Müllerei (Nr. 8437).
e) Wringmaschinen für Wäschereien und
Bleichereien (Nr. 8451).
f) Metallwalzwerke (Nr. 8455).
g) Maschinen zum Richten von Blechen (Nr. 8462)
und Maschinen zum Gaufrieren von Blechen (Nr. 8463).
h) Walzmaschinen zum Herstellen von Spiegelglas
oder anderem Flachglas und Kalander zum Bearbeiten von Glas (Nr. 8475)
8421. Zentrifugen, einschliesslich
Trockenschleudern; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder
Gasen
Hierher gehören:
I. Rotierende Maschinen und Apparate, die mit
Hilfe der Zentrifugalkraft festen, feuchtigkeitshaltigen Stoffen die
Flüssigkeit entziehen oder die Bestandteile von Gemischen nach ihrer
verschiedenen Dichte bzw. ihrem verschiedenen spezifischen Gewicht vollständig
oder teilweise voneinander trennen.
II. Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von
Flüssigkeiten oder Gasen, mit Ausnahme der einfachen Trichter, die lediglich
mit einem Filtertuch ausgestattet sind, der Milchsiebe, der z.B. für Farben
verwendeten Siebe (im Allgemeinen Kapitel 73).
I. Zentrifugen,
einschliesslich Trockenschleudern
Die meisten
Zentrifugen bestehen im Wesentlichen aus einem in der Regel durchlochten oder
durchbrochenen Körper (Platte, Trommel, Korb, Teller usw.), der sich mit hoher
Geschwindigkeit in einem feststehenden, gewöhnlich zylindrischen Sammelbehälter
dreht, gegen dessen Wände die durch die Zentrifugalkraft abgesonderten Stoffe
geschleudert werden. Bei gewissen Typen mit mehreren übereinanderliegenden
Tellern werden die Bestandteile entsprechend ihrer Dichte in verschiedenen
Höhen im Sammelbehälter aufgefangen. Bei den Apparaten mit Trommel oder Korb
werden die festen Stoffe im durchbrochenen, rotierenden Körper (Trommel oder
Korb) zurückgehalten, während die durch die Öffnungen fliessende Flüssigkeit
weggeschleudert wird. Maschinen der letztgenannten Art können auch dazu
verwendet werden, gewisse Stoffe mit Flüssigkeit zu durchtränken, z.B. in der
Wäscherei oder Färberei.
Als Maschinen dieser Art können genannt werden:
1) Trockenschleudern für
Wäschereien, zum Bleichen oder Färben von Textilien, zum Entwässern von
Papierhalbstoff oder Zentrifugaltrockenkolonnen für die Müllerei.
2) Zentrifugen zum Raffinieren von Zucker.
3) Zentrifugen (Milchentrahmer und -klärer) zum
Behandeln von Milch (Milchzentrifugen).
4) Zentrifugen zum Klären von Öl, Wein, Likör
usw.
5) Zentrifugen zum Entwässern oder
Entparaffinieren von Erdölprodukten.
6) Zentrifugen zum Entwässern von Wein, Talg,
Stärkemehl usw.
7) Zentrifugen zum Nitrieren von
Schiessbaumwolle.
8) Trennschleudern für Hefe.
9) Schnelllaufende Zentrifugen für die
Extraktion von Antibiotika und andere in der chemischen Industrie verwendete
Zentrifugen.
10) Laborzentrifugen, in denen die Trennung der
Bestandteile in übereinanderliegenden Schichten erfolgt, die dann dekantiert
werden.
11) Zentrifugen zum Extrahieren von Blutplasma.
12) Zentrifugen zum Trocknen von radioaktiven
Niederschlägen.
13) Honigschleudern.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Zentrifugen hierher, wie
Platten, Trommeln, Körbe, Teller, Sammelbehälter.
Bestimmte Maschinen
gehören, obwohl ihre Wirkungsweise auf der Zentrifugalkraft beruht, nicht hierher,
z.B.:
a) Spezialzentrifugen, sog. Gaszentrifugen, zum
Trennen von Uranisotopen (Nr. 8401).
b) Zentrifugalpumpen (Kreiselpumpen) für
Flüssigkeiten (Nr. 8413).
c) Zentrifugalpumpen für Luft, Gase usw. (Nr.
8414).
d) Zentrifugalsichter für die Müllerei (Nr.
8437).
e) Schleudergiessmaschinen zum Herstellen von
gusseisernen Rohren oder anderen Metallwaren (Nr. 8454) oder von Zement- oder
Betonrohren (Nr. 8474).
f) Zentrifugalmühlen mit Reibrollen,
Pendelhämmern usw. (Nr. 8474).
g) Zentrifugal-Trockenschleudern und andere
Trocknungsapparate zum Herstellen von Halbleiterscheiben (Nr. 8486).
II. Apparate zum
Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen
Eine grosse Anzahl von
Apparaten dieser Gruppe sind ihrer Bauweise nach rein statische Vorrichtungen
(ohne Mechanismus). Hierher gehören Filter und Reiniger aller Art (mechanisch,
chemisch, dauermagnetisch, elektromagnetisch, elektrostatisch usw.). Hierher gehören
sowohl kleine Haushaltapparate und Filter für Verbrennungsmotoren als auch grosse,
in der Industrie verwendete Apparate, nicht aber einfache Trichter, Behälter,
Wannen usw., die lediglich mit einem Filtertuch oder Sieb ausgestattet sind,
oder gewöhnliche allgemein verwendbare Behälter, die lediglich mit Schichten
aus filtrierenden Stoffen, wie Sand, Holzkohle usw. ausgestattet werden sollen.
Im Allgemeinen sind
Flüssigkeitsfilter gut von Gasfiltern zu unterscheiden.
A) Filter und Reiniger für
Flüssigkeiten (einschliesslich Wasserenthärtungsapparate)
Die Abscheidung der in
Flüssigkeiten suspendierten festen, fetten oder kolloiden Teilchen wird dadurch
erreicht, dass z.B. Flüssigkeiten durch geeignete poröse Schichten oder Massen,
wie Gewebe, Filze, Metallsiebe, Häute, Steingut, Porzellan, Kieselgur,
gesinterte Metallpulver, Asbest, Zellulose, Papierhalbstoff, Holzkohle,
Tierkohle, Sand usw. geleitet werden. Bei der Behandlung von Trinkwasser mit
gewissen dieser Stoffe, namentlich Porzellan und Holzkohle, wird das Wasser
nicht nur filtriert, sondern auch auf physikalische Weise gereinigt. Manche
dieser Filter werden daher Reiniger genannt. Andererseits werden gewisse Filter
zum Entwässern oder Trocknen von verschiedenen teigförmigen Stoffen
(Porzellanmasse, Erzkonzentraten usw.) verwendet. Je nach dem gewünschten
Durchsatz erfolgt das mechanische oder physikalische Filtrieren der
Flüssigkeiten nur durch Schwerkraft (einfache Filter) oder es wird beschleunigt
entweder durch Druck auf die Flüssigkeit (Druckfilter, Filterpressen) oder umgekehrt
durch einen auf der anderen Seite der Filterfläche geschaffenen Unterdruck
(Vakuumfilter).
Apparate dieser Art sind:
1) Haus-Wasserfilter (Haushaltsfilter),
physikalisch arbeitende kleine, im Allgemeinen am Wasserleitungshahn befestigte
Druckfilter, die aus einem Metallbehälter bestehen, in den eine Filterkerze aus
porösem Porzellan eingebaut ist. Hierher gehören auch
Brunnenwasser-Haushaltfilter, die unter Ausnutzung der Schwerkraft mit
Filterkerzen oder Platten aus Porzellan, Asbest usw. arbeiten. Filter dieser
Art, hauptsächlich aus keramischen Stoffen oder aus Glas, sind jedoch ausgenommen
(Kapitel 69 oder 70).
2) Filterkerzen zum Filtrieren der Spinnlösung
bei der Herstellung künstlicher Spinnstoffe. Sie werden vor den Spinndüsen
eingebaut und bestehen aus einem Körper aus rostfreiem Material, in dem sich
ein feinmaschiger Filterbeutel befindet.
3) Physikalisch, dauer- oder elektromagnetisch
arbeitende Filter zum Filtrieren des Schmieröls von Motoren und anderen
Maschinen oder zum Filtrieren des Schneidöls von Werkzeugmaschinen. Je nach
ihrer Bauart werden bei diesen Filtern die Verunreinigungen entweder durch
Filze, übereinanderliegende Siebe oder Metallschwämme zurückgehalten oder ein
Dauer- bzw. Elektromagnet zieht Feilspäne oder andere im Öl befindliche
Eisenteilchen an.
4) Physikalisch oder mechanisch arbeitende
Filter zum Reinigen des Kesselspeisewassers. Sie bestehen im Allgemeinen aus
einem geräumigen zylindrisch-konischen Behälter, der innen mit mehreren
übereinanderliegenden Schichten aus verschiedenen Filtermaterialien
ausgestattet ist. Sie haben ausser den Zu- und Abflussrohren für das
Speisewasser ein System von Leitungen und Ventilen, das die Reinigung der
Filtermaterialien durch einen in entgegengesetzter Richtung fliessenden
Wasserstrom ermöglicht.
5) Filterpressen. Sie bestehen aus einer Reihe
nebeneinander senkrecht angeordneter, abnehmbarer Filterkammern, die in ein mit
einem Schraubmechanismus versehenes Metallgestell eingesetzt sind und stark
gegeneinander gedrückt werden. Die zu filtrierende Flüssigkeit wird mit hohem
Druck von einer Pumpe durch die Filterkammer gedrückt. Jede Filterkammer
besteht aus einem Rahmen, der mit Filtertuch bezogen oder mit
Zellulosefiltermasse ausgefüllt ist und zwischen zwei ausgekehlten, manchmal
innen mit Dampf beheizten Platten angebracht ist. Eine am Fuss der Filterpresse
angebrachte Sammelrinne fängt die aus den Filterkammern austretende Flüssigkeit
auf, während sich die festen Stoffe in Form von Filterkuchen zwischen den
Rahmen und Platten sammeln. Die zum Filtrieren und Klären von vielen Flüssigkeiten
sehr gebräuchlichen Filterpressen werden in der chemischen Industrie und der
Kunstfaserindustrie, in Zuckerfabriken, in Brauereien, bei der Weinbereitung,
in Ölmühlen, in der keramischen Industrie, bei der Erzaufbereitung usw.
verwendet.
6) Vakuumtrommelfilter. Sie bestehen aus einer
mit Filtertüchern überzogenen Trommel, die in einen mit der zu filtrierenden
Flüssigkeit gefüllten Behälter eingetaucht ist. Die hohle Achse der Trommel ermöglicht
im Trommelinnern die Bildung eines Vakuums. Eine mechanische, mit Bürsten
ausgestattete Vorrichtung dient zum Abnehmen der festen Teilchen
(Filterkuchen), die sich auf den Filterflächen abgelagert haben.
7) Saug-Blattfilter (Tauchnutschen). Sie
arbeiten gleichfalls unter Vakuum und bestehen aus einer Anzahl kleiner
zylindrischer Filter-Hohlrahmen (Filterblätter), deren zwei Grundflächen mit
Filtertuch bespannt sind. Die in die zu filtrierende Flüssigkeit eingetauchten
Filterblätter sind mit einer in ein geschlossenes Sammelgefäss mündenden
gemeinsamen Sammelleitung verbunden. Im Sammelgefäss selbst herrscht Unterdruck.
8) Chemisch arbeitende Wasserreiniger, wie
Permutit- oder Zeolithwasserenthärter, Kalkwasserreiniger.
9) Elektromagnetisch arbeitende Wasserreiniger.
Bei diesen Reinigern wird das Wasser der Wirkung von Magnetwechselfeldern
ausgesetzt. Dadurch wird das Kristallisieren und Festsetzen von Kalksalzen in
Rohrleitungen verhindert, denn die Kalksalze verwandeln sich in nichthaftenden,
leicht zu entfernenden Schlamm.
In diese Gruppe sind
auch Membranfilter oder Dialysatoren einzuordnen, mit denen dispergierte
kolloidale Stoffe von der Flüssigkeit, in der sie enthalten sind, getrennt
werden können. Diese Stoffe vermögen die Membrane nicht zu durchdringen.
B) Gasfilter und Gasreiniger
Die Apparate dieser Gruppe
haben die Aufgabe, in Gasen suspendierte feste oder flüssige Teilchen
zurückzuhalten, um verwertbare Stoffe (z.B. Kohlenstaub oder Metallteilchen,
die in Abgasen von Feuerungen oder Metallhüttenöfen enthalten sind) zurückzugewinnen
oder um schädliche Rückstände abzuscheiden (z.B. um Luft oder Rauchgase zu
entstauben, Teer aus Gasen abzuscheiden oder den Dampf von Dampfkraftmaschinen
zu entölen).
Nach der Arbeitsweise
unterscheidet man bei diesen Apparaten:
1) Filter und Reiniger mit ausschliesslich physikalischer
oder mechanischer Wirkungsweise. Diese gliedern sich wieder in zwei Klassen:
die eigentlichen Filter, die - wie die Flüssigkeitsfilter - mit Hilfe von
verschiedenen porösen Flächen (Filzen, Geweben, Glasfasern, Metallschwämmen
usw.) arbeiten und die Reiniger, die mit Hilfe verschiedener Einrichtungen die
Geschwindigkeit der vom Gas mitgerissenen Teilchen plötzlich verlangsamen, so
dass sie entweder infolge der Schwerkraft in eine Ablagerungskammer fallen oder
an geölten Flächen haften bleiben. Derartige Apparate sind sehr oft mit
Ventilatoren oder Wasserzerstäubern ausgerüstet.
Zu den Gasfiltern und
Gasreinigern mit ausschliesslich physikalischer Wirkungsweise zählen:
1. Luftansaugfilter für Motoren mit Funken-
oder Kompressionszündung, bei denen zuweilen beide vorstehend beschriebenen
Systeme kombiniert sind.
2. Schlauchfilter. Sie bestehen aus einer Reihe
von Spinnstoffschläuchen, die in einer geschlossenen Kammer angeordnet und mit
einem Rüttelmechanismus verbunden sind.
3. Drehbandfilter. Sie bestehen aus einem
endlosen, über zwei Walzen laufenden Filtertuch, das in einer von den Gasen
durchströmten Kammer aufgespannt ist und durch eine Abstreifvorrichtung gereinigt
wird.
4. Trommelfilter. Sie sind vor allem in
Werkstätten, die mit Sandstrahlgebläsen arbeiten, sehr gebräuchlich und
bestehen aus einer mit Filtertuch bespannten, in einer geschlossenen Kammer
rotierenden Trommel, die von einer Bürst- oder Abstreifvorrichtung fortlaufend
gereinigt wird.
Von den Gasfiltern oder
Gasreinigern mit mechanischer Wirkungsweise können genannt werden:
5. Rauchgasentstauber, die sehr unterschiedlich
gebaut sind und stauscheibenförmig angeordnete Platten, mehrere parallel
angeordnete Trennwände mit versetzter Lochung, kreis- oder spiralförmige, mit
Stauscheiben besetzte Kanäle, Kegel aus jalousieartig übereinander angeordneten
Ringscheiben usw. besitzen.
6. Zyklon-Reiniger, die im Allgemeinen aus
einem Kegelstumpf aus Blech bestehen, der sich in einem zylindrischen Gehäuse
befindet. Durch eine tangential angeordnete Leitung werden dem Kegelstumpf an
seinem engeren Teil Gase zugeführt. Die Gase werden im Kegelstumpfinnern in
eine starke, von oben nach unten verlaufende Wirbelbewegung versetzt. Die
Wirbelbewegung wird sehr schnell schwächer, wodurch erreicht wird, dass der
Staub in den unteren Teil des Gehäuses fällt.
2) Elektrostatische Luftfilter oder
elektrostatische Filter für andere Gase. Ihr Hauptteil besteht in der Regel aus
Reihen senkrecht gespannter und mit statischer Elektrizität geladener Drähte.
Der in der durchströmenden Luft enthaltene Staub wird von den Drähten angezogen
und festgehalten, von wo er durch eine entsprechende Vorrichtung von Zeit zu
Zeit entfernt wird.
3) Gaswäscher oder Skrubber, die insbesondere
zum Reinigen von Generatorgas oder Leuchtgas verwendet werden. Diese Apparate
bestehen aus hohen Metallkolonnen, die innen mit filtrierenden Stoffen (Koks,
Raschig-Ringen usw.) und im oberen Teil mit einem Wasserzerstäuber ausgestattet
sind.
4) Chemisch arbeitende Filter und Reiniger für
Luft oder andere Gase (einschliesslich der katalytischen Abgasreiniger, die das
Kohlenmonoxid in den Abgasen von Motorfahrzeugen umwandeln.
Zu dieser Gruppe
gehören auch folgende, in der Nuklearindustrie verwendete Apparate: Luftfilter,
die besonders für die Ausscheidung von radioaktivem Staub hergerichtet sind
(mit physikalischer oder elektrostatischer Arbeitsweise); Aktivkohlereiniger
zum Zurückhalten von radioaktivem Jod; Ionenaustauscher zum Trennen von
radioaktiven Elementen (einschliesslich der durch Elektrodialyse arbeitenden
Apparate); Apparate zum Trennen von bestrahlten Kernbrennstoffen oder zum
Behandeln von radioaktiven Abfällen durch Ionenaustausch oder auf chemischem
Weg (mit Lösungsmitteln, durch Ausfällung usw.).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören zu dieser Nummer auch Teile für die
vorstehend beschriebenen Filter und Reiniger, wie:
Filterschalen für
Flüssigkeitsfilter, Gestelle, Rahmen und Platten für Filterpressen, Trommeln
für Flüssigkeits- oder Gasfilter, perforierte oder mit Stauscheiben versehene
Metallplatten für Gasfilter.
Jedoch gehören
Filterplatten aus Papierhalbstoff zu Nr. 4812. Auch die übrigen Filtermaterialien
(aus keramischen Stoffen, Textilien, Filz usw.) sind grundsätzlich nach
Material und Beschaffenheit zu tarifieren.
Hierher gehören
ausserdem nicht:
a) Apparate für die Trennung von Uranisotopen
durch Gasdiffusion (Nr. 8401).
b) Klimageräte der Nr. 8415 und Luftentfeuchter
der Nr. 8479.
c) Pressen zum Herstellen von Wein, Most usw.
(Nr. 8435).
d) Dialyseapparate, die auch als
"künstliche Nieren" bezeichnet werden (Nr. 9018).
8422. Geschirrspülmaschinen; Maschinen und
Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen;
Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschliessen, Verkorken oder Etikettieren
von Flaschen, Büchsen, Säcken oder anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate
zum Verkapseln von Flaschen, Töpfen, Tuben und dergleichen Behältnissen; andere
Maschinen und Apparate zum Verpacken von Waren (einschliesslich Maschinen und
Apparate zum Verpacken mittels Schrumpffolie); Maschinen und Apparate zum
Versetzen von Getränken mit Kohlensäure
Hierher gehören
Maschinen zum Spülen von Geschirr, Gläsern, Bestecken usw., mit oder ohne
Vorrichtung zum Trocknen, einschliesslich der elektrisch betriebenen Maschinen,
auch für den Haushalt. Die Nummer umfasst auch Maschinen zum Reinigen und
Trocknen von Flaschen oder anderen Behältnissen, Maschinen zum Füllen oder Verschliessen
dieser Behältnisse (auch mit Vorrichtung zum Versetzen von Getränken mit
Kohlensäure) und, ganz allgemein, alle Maschinen und Apparate zum Absacken oder
Verpacken (auch mittels Schrumpffolie) von Waren für den Verkauf, die
Beförderung oder Lagerung. Es handelt sich hierbei um folgende Maschinen und
Apparate:
1) Maschinen und Apparate zum Reinigen (mit
Dampf oder anderen Mitteln), Waschen, Bürsten, Spülen oder Trocknen von
Flaschen, Milchkannen, Konservendosen, Milchzentrifugeneinsätzen, Fässern oder
anderen Behältnissen. Diese Maschinen oder Apparate können auch mit einer
Vorrichtung zum Desinfizieren oder Sterilisieren der Behältnisse versehen sein.
2) Maschinen und Apparate zum Füllen von
Flaschen, Töpfen, Tuben, Ampullen, Metallkannen, Metalldosen, Pappschachteln,
Papiersäcken, Papierbeuteln, Säcken aus Geweben oder anderen Umschliessungen.
Diese Maschinen und Apparate sind oft mit automatischen Einrichtungen zum
Kontrollieren des Rauminhalts oder Gewichts und mit Vorrichtungen zum Verkorken
oder anderweitigen Verschliessen oder zum Versiegeln der Umschliessungen
ausgestattet.
3) Maschinen und Apparate zum Verschliessen von
Flaschen, Töpfen usw. mit Korken, Gummipfropfen, Metallkapseln, Überkapseln,
Deckeln, Spannring- oder Spannbügelverschlüssen usw., einschliesslich der
Maschinen und Apparate zum Befestigen der Deckel auf Metalldosen durch
Umbördeln oder Löten.
4) Maschinen und Apparate, die dazu dienen,
Waren einzuwickeln, zu banderolieren, in Hülsen zu stecken oder in Pakete oder
Schachteln zu verpacken. Diese Maschinen und Apparate können auch noch mit
einer Vorrichtung zum Herstellen und gleichzeitigen Bedrucken der
Umschliessungen oder mit einer Vorrichtung zum Verschliessen der gefüllten
Umschliessungen (durch Heften, Leimen, Verschnüren oder auf andere Weise) oder
jeder anderen Vorrichtung ausgestattet sein, welche die Verpackung vervollständigt.
Hierher gehören auch Maschinen, die Waren, welche bereits in Umschliessungen,
wie Flaschen, Konservendosen usw. enthalten sind, in Kisten oder Kartons
einpacken.
5) Maschinen und Apparate zum Etikettieren,
ohne Rücksicht auf die Art der Anbringung der Etiketten. Diese Maschinen können
auch zum Schneiden, Gummieren oder Bedrucken der Etiketten eingerichtet sein.
6) Maschinen und Apparate zum Versetzen von
Getränken mit Kohlensäure. Es sind dies im Wesentlichen Flaschenabfüll- und
-verschliessmaschinen, die ausser dem Abfüllmechanismus noch einen damit
verbundenen Kohlensäureinjektor besitzen.
7) Maschinen und Apparate zum Anlegen von
Reifen oder Bändern an Ballen, Kisten usw., einschliesslich der tragbaren
Handapparate mit Auflageplatte oder ähnlicher Vorrichtung, mit welcher der
Apparat während des Gebrauchs auf das zu umreifende Packstück aufgesetzt werden
kann.
Die hierher gehörenden
Maschinen verrichten oft mehrere der vorstehend genannten Arbeiten. Sie können
ausserdem mit Vorrichtungen zum Füllen oder Verschliessen der Behältnisse unter
Vakuum oder unter besonderen atmosphärischen Bedingungen (wobei die Luft durch
inertes Gas ersetzt werden kann) ausgestattet sein.
Maschinen, die ausser
dem Verpacken usw. noch andere Arbeiten verrichten, verbleiben hier, wenn diese
Arbeiten gegenüber dem Verpacken usw. nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Es gehören daher Maschinen hierher, welche die Waren in der Form und Aufmachung
verpacken, in der sie üblicherweise im Handel versandt und verkauft werden und
zwar auch dann, wenn diese Maschinen mit Vorrichtungen zum Verwiegen, Dosieren,
Messen usw. ausgestattet sind. Hierher gehören auch Verpackungsmaschinen mit
einem Zusatzmechanismus zum Schneiden, Formen oder Pressen der an sich
verpackungsbereiten Waren, sofern diese weitere Formgebung nur den Zweck hat,
die Waren in besser verkäufliche Formen zu bringen (z.B. Maschinen, die Butter
oder Margarine zu Tafeln, Würfeln usw. formen und dann verpacken). Dagegen
gehören Maschinen, deren Hauptaufgabe nicht im Verpacken, sondern im
Verarbeiten von Roh- oder Halberzeugnissen zu Fertigwaren besteht (z.B.
Maschinen zum Herstellen und Verpacken von Zigaretten), nicht hierher.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen oder Apparate dieser Nummer hierher. Jedoch ist eine grosse Zahl
dieser Teile für Maschinen bestimmt, die zu anderen Nummern gehören, wie
Wiegevorrichtungen (Nr. 8423), Maschinen zum Bearbeiten oder Verarbeiten von
Papier oder Pappe (Nr. 8441), Druckmaschinen (Nr. 8443).
Hierher gehören nicht:
a) Von Hand zu betätigende mechanische Haushaltgeräte,
zum Füllen von Flaschen, zum Verkorken, Verkapseln oder sonstigen
Verschliessen, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger (Nr. 8210).
b) Stroh- oder Futtermittelpressen (Nr. 8433).
c) Maschinen zum Herstellen von Papiersäcken
oder Pappschachteln (Nr. 8441).
d) Nähmaschinen zum Verschliessen von
Verpackungen (Nr. 8452).
e) Schrottpaketierpressen usw. (Nr. 8462).
f) Kistennagelmaschinen (Nr. 8465).
g) Maschinen zum Anbringen von Streifbändern an
Schriftstücken sowie Kuvertier- und Briefverschliessmaschinen (Nr. 8472).
8422.11 Zu dieser Unternummer
gehören Geschirrspülmaschinen - auch elektrisch betriebene - der im Haushalt
verwendeten Art, und zwar ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Verwendung.
Solche Maschinen, sofern sie auf den Boden gestellt werden, weisen folgende
Aussenmasse auf:
Breite: |
bis 65 cm |
Höhe: |
bis 95 cm |
Tiefe: |
bis 70 cm |
Die Masse der auf
einen Tisch oder auf ein schrankartiges Möbel zu stellenden Maschinen und
Apparate sind wesentlich kleiner.
8423. Wiegevorrichtungen, einschliesslich
Stück-Kontrollwaagen, ausgenommen Waagen mit einer Empfindlichkeit von 5 cg
oder weniger; Gewichte für Waagen aller Art
Mit Ausnahme der zu der Nr. 9016 gehörenden Waagen mit einer
Empfindlichkeit von 5 cg oder weniger gehören hierher:
A) Waagen für die direkte Bestimmung des
Gewichtes von Gegenständen. Bei diesen wird das Gewicht entweder durch
Ausbalancieren der zu wägenden Gegenstände mit losen Gewichten bzw. durch
Verschieben eines Laufgewichtes auf einem mit Gewichtseinteilung versehenen
Waagbalken (Laufgewichtswaagen) bestimmt oder durch automatische
Gewichtsanzeige mit Hilfe von Zeiger und Skala oder durch jedes andere bei
Waagen mit Hebel und Gegengewicht, Biege-, Zug- oder Druckfederwaagen,
hydraulischen Waagen usw. gebräuchliche Gewichtsanzeigesystem oder auch durch
Messen der Veränderungen eines elektrischen Signals, das von einer oder von mehreren
Kraftmessdosen stammt (elektronische Waagen), ermittelt.
B) Waagen, die zwar das Gewicht auf ähnliche
Weise bestimmen, aber nicht das Gewicht, sondern andere, mit dem Gewicht in
direkter Beziehung stehende Messeinheiten (Rauminhalt, Stückzahl, Preis, Länge
usw.) anzeigen.
C) Waagen, die mit einem Vergleichs- oder
Meistergewicht arbeiten, entweder um die Gewichtsgleichheit bearbeiteter Teile
oder anderer Gegenstände zu prüfen, mit oder ohne Anzeige des Über- oder
Untergewichts, oder um genau festgelegte Gewichtsmengen von Waren abzugeben,
die zum Verpacken bestimmt sind.
Von diesen Waagen können genannt werden:
1) Schnellwaagen (Federwaagen).
2) Haushalt- oder Ladenwaagen.
3) Briefwaagen.
4) Personenwaagen (auch mit Münzeinwurf),
einschliesslich Säuglingswaagen.
5) Fahrbare Waagen.
6) Brückenwaagen (auch hydraulische) sowie
andere Plattformwaagen.
7) Förderband- oder Hängebahnwaagen.
8) Stückzählwaagen.
9) Waagen zur Verwiegung gleichbleibender
Gewichtsmengen, wie Kontrollwaagen (sie zeigen das Über- oder Untergewicht
gegenüber einem festgelegten Gewicht an) und kontinuierlich arbeitende Waagen
zum Prüfen der Gleichmässigkeit des Gewichtes je Flächeneinheit bei der
Herstellung von Geweben.
10) Dosierwaagen, die aus einem Trichter
zugeführte Materialien automatisch wiegen, einschliesslich der Waagen mit
mehreren Trichtern, die automatisch die verschiedenen Bestandteile eines
Gemisches wiegen.
11) Abfüll- und Absackwaagen, mit Ausnahme der
Waagen, welche die Waren ausserdem noch so verpacken, wie sie üblicherweise im
Handel angeboten und verteilt werden.
12) Automatische Waagen zum Wiegen kontinuierlich
strömender Flüssigkeiten.
13) Vollautomatische Waagen zum Wiegen und
Etikettieren von vorverpackten Erzeugnissen. Sie bestehen aus einer Waage,
einem Rechner sowie einem Drucker mit Zählwerk und einer Etikettenausgabevorrichtung.
Die hierher gehörenden
Waagen können mit Einrichtungen zum Drucken und Ausgeben von Wiegekarten, mit
Einrichtungen zum Registrieren und Zusammenzählen der einzelnen
Wiegeergebnisse, mit optisch vergrösserten Ableseskalen usw. ausgestattet sein.
Hierher gehören
ausserdem die für Waagen aller Art (auch für Präzisionswaagen der Nr. 9016)
bestimmten Gewichte jeder Art aus beliebigen Stoffen, einzeln oder in Sätzen,
mit oder ohne zugehörigen Aufbewahrungskästen, sowie Laufgewichte,
Gegengewichte, Waagbalkenreiter und andere Gewichte zum Regulieren oder Wiegen
(auch aus Platin) für Waagen. Gewichte für Präzisionswaagen der Nr. 9016, die
zusammen mit diesen Waagen zur Abfertigung gestellt werden, sind mit den Waagen
in die Nr. 9016 einzureihen.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Waagen dieser Nummer
hierher, wie:
Waagbalken und
Waagbalkenschieber, mit oder ohne Gewichtseinteilung, Waagschalen, Plattformen,
Säulen, Ständer, Sockel und Gestelle, Schneiden und Pfannen (mit Ausnahme der
nichtmontierten, ganz aus Achat oder anderen Edelsteinen oder Schmucksteinen
gefertigten Schneiden und Pfannen, die zu Nr. 7116 gehören), hydraulische
Stossdämpfer (Schwingungsdämpfer), Skalen und andere Anzeigevorrichtungen.
Hierher gehören nicht:
a) Hydrostatische Waagen und ähnliche Waagen
zur Bestimmung des spezifischen Gewichtes (Nr. 9016).
b) Auswuchtmaschinen für mechanische Teile (Nr.
9031).
c) Dynamometer (Kraftmesser), deren
Hauptaufgabe nicht das Wiegen von Waren, Personen oder Tieren, sondern das
Messen der Zugkraft, Druckkraft und anderer Kräfte als der Schwerkraft (des Gewichtes)
ist (Nrn. 9024 oder 9031).
8423.20 Die zu dieser
Unternummer gehörenden Waagen zum kontinuierlichen Wiegen auf Fördereinrichtungen
ermitteln und registrieren das Gewicht von Materialien, die ununterbrochen über
Förderorgane mit Eimern, Förderketten oder dergleichen geleitet werden. Es kann
sich dabei um addierende oder integrierende Waagen handeln.
8424. Mechanische Apparate (auch
handbetrieben) zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten
oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche
Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und dergleichen
Hierher gehören
Maschinen oder Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Dampf,
Flüssigkeiten oder festen Stoffen (Körner, Pulver usw.) in Form eines Strahls,
Regens (auch tropfenweise) oder Nebels.
Hingegen umfasst diese
Nummer nicht die Wasserstrahl- und die Wasserschleifstrahl-
maschinen, welche zum genauen Zerschneiden von ganz verschiedenen Materialien
dienen (z.B. Steine, zusammengesetzte Materialien, Kautschuk, Glas, Metall).
Diese Maschinen erzeugen gewöhnlich einen Richtstrahl aus Wasser oder aus mit
feinen Schleifmitteln vermischtem Wasser. Der Druck beträgt zwischen 3000 und
4000 Bar. Die Geschwindigkeit kann die zwei- bis dreifache
Schallgeschwindigkeit erreichen (Nr. 8479).
A. Feuerlöscher, auch
mit Füllung
Diese Geräte stellen
eine in sich geschlossene mechanische Einheit dar; sie können eine Füllung aus
Schaumlöschmitteln oder anderen Chemikalien aufweisen oder ungefüllt sein.
Hierher gehören auch einfache Feuerlöscher mit Hähnen, Durchschlagbolzen,
Ventilen usw.
Hierher gehören nicht:
a) Feuerlöschbomben und Feuerlöschgranaten
sowie Ersatzfüllungen für Feuerlöschgeräte (Nr. 3813).
b) Feuerlöschpumpen, selbstfahrend oder
nichtselbstfahrend, mit oder ohne Behälter (Nrn. 8705 oder 8413, je nach Fall).
B. Spritzpistolen und
ähnliche Apparate
Spritzpistolen und
ähnliche Handapparate sind in der Regel sowohl an eine Schlauchleitung für das
Druckmittel (Pressluft oder Dampf) als auch an einen Behälter oder eine Leitung
für das Spritzmittel angeschlossen. Sie besitzen eine Vorrichtung zum Auslösen
des Strahls von Hand (Abzug, Hebel, Druckknopf usw.) und eine Vorrichtung zum
Regulieren der Strahlbreite. Sie werden zum Auftragen von Farben, Lacken, Ölen,
Kunststoffen, Kalk- oder Zementmilch, Metallpulver, Scherstaub usw. verwendet.
Manchmal dienen sie auch nur zum Reinigen von Fassaden, Statuen usw. mit Hilfe eines
kräftigen Druckluft- oder Dampfstrahls.
Hierher gehören auch
separat zur Abfertigung gestellte, Druckbestäuber genannte von Hand zu führende
Spritzvorrichtungen für Druckmaschinen sowie von Hand zu führende
Metallspritzpistolen zum Auftragen von schmelzflüssigem Metall, und zwar sowohl
Flammspritzpistolen (mit Brennspitze) als auch elektrisch beheizte Pistolen,
bei denen die elektrische Heizvorrichtung und der Druckluftstrahl zusammenwirken.
Von Hand zu führende
Spritzpistolen mit eingebautem Elektromotor, die eine Pumpe und einen Behälter
für die zu zerstäubenden Materialien (Farben, Lacke usw.) besitzen, gehören
ebenfalls hierher.
C. Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und dergleichen
Sandstrahlmaschinen und dergleichen sind oft von schwerer Bauart und
besitzen manchmal eingebaute Kompressoren. Sie werden insbesondere zum Reinigen
oder Entzundern von Metallteilen, zum Mattieren oder Gravieren von Glas,
Steinen usw. verwendet, was durch einen mit hoher Geschwindigkeit auftreffenden
Schleifmittelstrahl (Sandstrahl, Metallkörnerstrahl usw.) geschieht. Diese
Maschinen sind im Allgemeinen mit Absaugvorrichtungen zum Entfernen des
schädlichen Staubnebels ausgestattet. Zu dieser Gruppe gehören auch die
insbesondere zum Reinigen von Metallteilen usw. verwendeten Dampfstrahlapparate.
D. Spritzen und Zerstäuber
Diese Apparate dienen insbesondere zum Ausstreuen oder Verteilen von
Insektiziden, Fungiziden usw. in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im
Haushalt. Hierher gehören sowohl handbetriebene Apparate (auch einfache
Kolbenspritzen), fussbetätigte Apparate und Pulverblasbälge, mit oder ohne
eingebautem Behälter, als auch die auf dem Rücken oder auf andere Weise
tragbare Spritzen und Zerstäuber sowie derartige Apparate zum Ziehen. Hierher
gehören auch selbstfahrende Spritzen und Zerstäuber, bei denen der als Pumpen-
und Verteilerantrieb dienende Motor eine auf die Funktionsausübung beschränkte
Fortbewegung des Apparates gestattet. Nicht hierher gehören dagegen eigentliche
Automobile, die speziell für Verwendungswecke im Sinne der Nr. 8705
ausgestattet sind.
Unter der
Voraussetzung, dass sie mit mechanischen Vorrichtungen zum Regeln der Flüssigkeitsverteilung
oder Strahlrichtung ausgestattet sind oder einfache bewegliche Teile haben, die
durch Wasserdruck in Bewegung gesetzt werden, gehören zu dieser Gruppe auch:
1) Ortsfeste oder fahrbare Wasserstrahlapparate
(Drehkreuze, bewegliche oder sich hin und her bewegende Berieselungsrohre,
Regenkanonen usw.) zum Besprengen (Beregnen) von Rasen, Gärten, Feldern usw.
2) Wasserkanonen, die einen starken
Wasserstrahl abgeben, zum Gewinnen von goldhaltigem Sand, diamantenführender
Erde usw. durch Auswaschen des Erdreichs sowie Wasserkanonen, die in der
Papierindustrie zum Entrinden von Rundholz verwendet werden.
Hierher gehören auch
mit einem Flüssigkeitsstrahl arbeitende mechanische Windschutzscheiben- und
Scheinwerfer-Waschvorrichtungen für Automobile sowie Spezial-Flammenwerfer zur
Unkrautvertilgung oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Hierher gehören nicht:
a) Einfache Behälter
(Sprühdosen), die unter Druck mit gasförmigen oder flüssigen Insektiziden
gefüllt worden sind und deren Austrittsöffnung nur mit einem Ventilknopf
(Sprühkopf) verschlossen ist (Nr. 3808).
b) Einfache Schlauchmundstücke (Nr. 8481 oder
Abschnitt XV, je nachdem, ob sie mit einem Hahn oder Strahlregler ausgestattet
sind oder nicht).
c) Medizinische Instrumente der Nr. 9018.
d) Zerstäuber zu Toilettenzwecken (Nr. 9616).
E. Berieselungssysteme
Diese Berieselungssysteme, deren verschiedene Bestandteile miteinander
verbunden sind, bestehen insbesondere aus:
1. einer Kopfstation (mit Siebfiltern,
Düngerinjektoren, Schiebern, Rückschlagklappen, Druckreglern, Manometern,
Entlüftungsventilen usw.);
2. einem in die Erde verlegten Rohrleitungsnetz
(aus Haupt- und Nebenleitungen, in denen das Wasser von der Kopfstation bis zu
der Parzelle, die bewässert werden soll, geleitet wird) und
3. einem über dem Erdboden installierten
Rohrleitungsnetz (aus Leitungen mit Tropfapparaten zur tropfenweisen
Wasserzuteilung).
Das Ganze ist in diese
Nummer einzureihen, da es eine funktionelle Einheit im Sinne der Anmerkung 4 zu
Abschnitt XVI darstellt (siehe die Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines).
Hierher gehören
ebenfalls:
1) Sprühmaschinen zum Beschichten verschiedener
Waren (Becher, Pappen, Schachteln usw.) mit schmelzflüssigem Paraffin oder
Wachs.
2) Apparate zum elektrostatischen Farbspritzen,
deren Spritzpistole durch einen die Farbe zuführenden Schlauch mit einem
Farbbehälter und durch ein elektrisches Kabel mit einem Hochspannungsgenerator
verbunden ist. Das zwischen dem zu lackierenden Gegenstand und der Spritzdüse
entstehende elektrostatische Feld bewirkt, dass die durch Druckluft versprühten
Farbteilchen von diesem Gegenstand angezogen und nicht ausserhalb der zu
lackierenden Oberfläche verstreut werden.
3) Industrieroboter, die speziell zum
Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver
hergerichtet sind.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher, wie Behälter, Zerstäuberdüsen (Zerstäuberköpfe),
Spritzmechanismen (ausgenommen Waren der Nr. 8481) usw.
Hierher gehören auch
nicht:
a) Schmierkannen, Öler und Handfettpressen (Nr.
8205) sowie Druckluftschmierpistolen und dergleichen (Nr. 8467).
b) Russbläser für Dampfkesselrohre, die mit
Dampfstrahl arbeiten (Nr. 8404).
c) Brenner für Feuerungen (Nr. 8416).
d) Apparate zum Reinigen von Behältnissen mit
Dampf-, Wasser-, Sand- usw. -Strahl (Nr. 8422).
e) Tintenstrahl-Druckmaschinen (Nr. 8443).
f) Parfümverkaufsautomaten, die Parfüm durch
einen Zerstäuber abgeben (Nr. 8476).
g) Maschinen zum Verteilen von Mörtel oder
Beton und Maschinen zum Verteilen von Schotter auf dem Strassenbett oder auf
ähnlichen Oberflächen (Nr. 8479).
h) Salz- und Sandstreuer zur Schneeräumung, für
die Montage auf einen Lastwagen bestimmt (Nr. 8479).
i) Zerstäuber zum Ätzen, Entwickeln,
Dekapieren oder Reinigen von Halbleiterscheiben oder Flachbildschirmen;
Hochdrucksprühvorrichtungen (deflash machines) für die Reinigung der
Metall-Anschlussstifte von Halbleitergehäusen vor dem Galvanisieren (Nr. 8486).
k) Elektrische Maschinen und Apparate zum
Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets der Nr. 8515.
l) Mit Schleifmittelstrahl arbeitende
Dentalbohrmaschinen (Nr. 9018) und Nebelapparate für medizinische Zwecke (Nr.
9019).
8424.20 Zu dieser Unternummer
gehören die im Teil B der Erläuterungen zur Nr. 8424 beschriebenen Apparate.
8424.81 Diese
Nummer umfasst die Druckzerstäuber (im Handel auch als Sprühpistolen bezeichnet),
bestehend aus einem Druckbehälter mit Einfülltrichter und eingebauter Druckpumpe,
Tragriemen, flexiblem Schlauch, Handzerstäuber mit Kupferlanze und
verstellbarem Aufsatz (Sprühdüse). Die technischen Eigenschaften zeigen, dass
diese Zerstäuber offensichtlich an eine Verwendung in der Landwirtschaft oder
im Gartenbau angepasst sind (z.B. mit einem Druck von 3 Bar arbeitend,
Fassungsvermögen 5 Liter und ausgerüstet mit einer verstellbaren Sprühdüse).
8425. Flaschenzüge; Zugwinden und Spille;
Hubwinden und Hebeböcke
Diese Nummer umfasst einfache Hebe- oder Fördergeräte. Zu erwähnen ist,
dass die Bestimmungen der Erläuterungen zu Nr. 8426 betreffend selbstfahrende
und andere bewegliche Geräte sowie Mehrzweckgeräte und Maschinen und Geräte zum
Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, die für den Einbau in verschiedene
Maschinen oder Geräte oder für den Aufbau auf Beförderungsmittel des Abschnitts
XVII hergerichtet sind, sinngemäss auch für Geräte dieser Nummer gelten. Sofern
eine Zugwinde jedoch zur Normalausrüstung eines Traktors gehört, ist das Ganze
(Traktor und Zugwinde) der Nr. 8701 zuzuweisen.
Hierher gehören:
I. Flaschenzüge
Flaschenzüge sind mehr
oder weniger komplizierte Hebezeuge. Sie bestehen aus einem Rollensystem, das
durch Seile oder Ketten mit einer Untersetzungsvorrichtung (Rollen verschieden
grossen Durchmessers, Zahnrad und Schnecke, Zahnradgetriebe usw.) verbunden
ist.
Zu dieser Gruppe gehören
insbesondere:
1) Flaschenzüge der gebräuchlichsten Bauarten,
bei denen die Lasten mit einer Kette mit Lasthaken gehoben werden, die über
eine mit entsprechenden Taschen versehene Kettennuss läuft.
2) Trommel-Flaschenzüge, die den Zugwinden
ähnlich sind und anstelle der Kette eine Trommel besitzen, die den
Flaschenzugmechanismus enthält. Auf dieser Trommel wird das Förderseil
aufgerollt. Dieses zu einem Block vereinigte Aggregat ist hauptsächlich bei den
ebenfalls hierher gehörenden Flaschenzügen mit Elektromotor oder
Druckluftantrieb gebräuchlich, die häufig auf einer auf Hängeschienen rollenden
Laufkatze angebracht sind.
3) Eine den Flaschenzügen sehr ähnliche, nach
dem Hubwindenprinzip arbeitende Geräteart, bei der die starre Zahnstange durch
eine Rollenkette ersetzt ist.
Einfache
Rollenflaschenzüge, die aus zwei oder mehr, in einer Hakengabel lose nebeneinander
angeordneten Seilrollen (Rollenblöcken) bestehen, gehören - wie die Seilrollen
allein - zu Nr. 8483.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Davits, bei denen es sich um zwei kippbare oder um die Achse
schwenkbare, mit je einem Flaschenzug ausgerüstete Ausleger handelt, die auf
Schiffen oder in Häfen zum Einholen oder Aussetzen von Booten verwendet werden.
II. Zugwinden und
Spille
Zugwinden bestehen aus
einer liegend angeordneten, mit Sperrrad und Sperrklinke versehenen, hand- oder
motorbetriebenen Trommel, auf der sich ein Seil oder eine Kette aufrollt.
Spille sind einfache Zugwinden mit senkrecht angeordneter Trommel.
Hierher gehören:
1) Schiffs-Zugwinden und -Spille
zum Bedienen der Ladebäume, zum Einholen der Anker, zum Betätigen des
Steuerruders, zum Einholen der Ankerleinen, Schleppnetze, Baggertrossen usw.;
derartige Zugwinden und Spille sind oft mit ihrem Antriebsmotor zu einem Block
vereinigt.
2) Zugwinden für Traktoren usw.
3) Fördermaschinen, die in Bergwerken zum
Hochziehen und Herablassen der Förderkörbe und Skips dienen. Sie bestehen im
Wesentlichen aus einer grossen Zugwinde, die von einer Dampfmaschine oder einem
Elektromotor angetrieben wird.
4) Spille zum Bewegen von Drehscheiben oder zum
Ziehen von Eisenbahnwagen. Seil-Umlenkrollen, die aus senkrechten, sich auf
Kugel- oder Rollenlagern frei drehenden Trommeln bestehen und in gewissen
Abständen zur besseren Seilführung längs der Gleise aufgestellt sind, gehören
zu Nrn. 7325 oder 7326.
5) Zugrollen für Metalldrahtziehmaschinen.
III. Hubwinden und Hebeböcke
Die Geräte dieser Gruppe haben eine geringe Hubhöhe, können aber eine
beträchtliche Hubkraft entwickeln. Hierher gehören Zahnstangenwinden, die aus
einem robusten Gehäuse bestehen, in dem sich eine durch ein Ritzel betätigte
Zahnstange bewegt, sowie Schraubenwinden, in denen das
Ritzel-Zahnstangen-System durch eine starke, flachgängige, senkrecht
angeordnete Schraubenspindel ersetzt ist. Die Schraubenspindel hebt sich, wenn
entweder sie selbst oder eine am Windensockel angebrachte Schraubenmutter
gedreht wird. Die sogenannten Teleskopwinden besitzen zwei konzentrisch
angeordnete Schraubenspindeln.
Es gibt auch
hydraulische und pneumatische Hebeböcke, deren Huborgan ein Kolben ist. Der
Kolben wird in einem Zylinder durch den Druck eines Mediums bewegt, das durch
eine Flüssigkeitspumpe oder einen Kompressor komprimiert worden ist.
Flüssigkeitspumpe und Kompressor können in den Hebebock eingebaut oder von ihm
getrennt sein.
An Hubwinden und Hebeböcken für besondere Zwecke können erwähnt werden:
1) Tragbare Zahnstangen- und
Schraubenwinden für Automobile (Wagenheber).
2) Fahrbare hydraulische oder pneumatische
Hebeböcke zum Heben von Fahrzeugen, Kisten usw.
3) Hydraulische oder hydraulisch-pneumatische
ortsfeste Auto-Hebebühnen für Garagen.
4) Hebeböcke für Fahrzeug-Kippvorrichtungen.
5) Hebeböcke zum Aufbocken von Fahrzeugen
(Waggons, Lastwagen, Kranen, Werkstattwagen, Artillerieständen usw.).
6) Hubwinden und Hebeböcke zum Heben von
Schienen.
7) Hebeböcke zum Heben von Lokomotiven, Waggons
usw.
8) Mechanische oder hydraulische Hubwinden zum
Verschieben von Metallgerüsten, Konstruktionen, Schleusentoren usw., die
manchmal auch in horizontaler Richtung wirken.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläutungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Geräte dieser Nummer zu Nr. 8431.
Ebenfalls von dieser Nummer ausgenommen sind:
a) Hydraulische oder
pneumatische Arbeitszylinder der Nr. 8412.
b) Vorrichtungen zum Betätigen von
Bahnschranken (Schrankenwinden) oder Vorrichtungen zum Stellen von
Bahnsignalen, der Nr. 8608.
8426. Derrickkrane; andere Auslegerkrane
sowie Kabelkrane; Laufkrane, Verladebrücken, Hubportale, Brückenkrane,
Portalkarren und Krankarren
Diese Nummer umfasst
gewisse unstetig arbeitende Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder
Fördern.
Selbstfahrende und andere
bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte
Mit Ausnahme von gewissen - nachstehend aufgeführten Spezialbauarten -
die auf Beförderungsmitteln des Abschnitts XVII montiert sind, gehören hierher
sowohl die ortsfesten als auch die beweglichen (einschliesslich der
selbstfahrenden) Maschinen, Apparate und Geräte.
Die vorstehend
erwähnten Ausnahmen sind:
a) Auf Fahrzeugen des Kapitels 86 montierte
Maschinen, Apparate und Geräte.
Hebe- oder
Fördervorrichtungen gehören zu Nr. 8604, wenn sie auf Waggons montiert sind,
wie sie für Züge eines Eisenbahnnetzes mit beliebiger Spurweite verwendet
werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kranwagen zum Aufgleisen von
Fahrzeugen, Kran- oder Zugwindenwagen für Gleisarbeiten (z.B. zum Verlegen oder
Abbauen von Schienen) und Kranwagen für Verladearbeiten. Schienenfahrzeuge mit
eigenem Fahrantrieb, die zum Unterhalt und zur Überwachung von Bahnstrecken dienen,
gehören ebenfalls zu Nr. 8604. Hier verbleiben dagegen Hebe- oder Fördervorrichtungen,
die auf einfachen Fahrgestellen, Plattformen oder Karren angebracht sind, die
kein rollendes Bahnmaterial im eigentlichen Sinne darstellen. Dies trifft in
der Regel auf die auf Schienen fahrenden Krane zu, die auf Baustellen, in
Steinbrüchen usw. verwendet werden.
b) Auf Traktoren oder Automobilen des Kapitels
87 montierte Maschinen, Apparate und Geräte.
1) Auf Traktoren montierte Maschinen, Apparate
und Geräte.
Gewisse Arbeitsorgane
von Maschinen dieser Nummer oder der Nr. 8431 werden auf Traktoren montiert,
die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder
Lasten gebaut und - ähnliche wie Landwirtschaftstraktoren - mit einfachen
Vorrichtungen zum Betätigen der Arbeitsorgane ausgestattet sind. Derartige
Arbeitsorgane bilden eine Zusatzausrüstung zum Durchführen von gelegentlich
anfallenden Hebe- oder Förderarbeiten. Sie sind in der Regel verhältnismässig
leicht und können an der Arbeitsstelle durch den Verwender selbst montiert oder
ausgewechselt werden. In diesem Falle verbleiben die Arbeitsorgane hier oder
unter Nr. 8431, auch wenn sie mit dem Traktor - an diesen montiert oder nicht -
zur Abfertigung gestellt werden, während der Traktor mit seiner Betätigungsvorrichtung
für die Arbeitsorgane für sich der Nr. 8701 zuzuweisen ist.
Dagegen verbleiben
hier selbstfahrende Maschinen, bei denen das mit Motor ausgestattete Fahrgestell
(Grundmaschine), die Bedienungsvorrichtungen, die Arbeitsorgane und ihre
Betätigungsvorrichtungen so aufeinander abgestimmt sind, dass sie eine in sich
geschlossene mechanische Einheit bilden. Dies ist insbesondere der Fall bei
einem Fahrgestell, das zwar demjenigen eines Traktors ähnlich, aber eigens
dafür entworfen, gebaut oder verstärkt worden ist, um einen integrierenden
Bestandteil einer Maschine zu bilden, die eine oder mehrere in dieser Nummer
erwähnte Funktionen (Heben, Fördern usw.) ausführt. Separat zur Abfertigung
gestellt, gehören derartige Fahrgestelle ebenfalls hierher, und zwar als
unvollständige Maschinen, welche die wesentlichen Merkmale vollständigen
Maschinen aufweisen. Fahrgestelle (Grundmaschinen), für deren Einreihung
mehrere der Nrn. 8425 bis 8430 in Frage kommen, weil sie in gleicher Weise mit
verschiedenen Maschinen oder Geräten dieser Nummern ausgestattet werden können,
sind gestützt auf die Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI oder allenfalls in Anwendung
der Regel 3c) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten
Systems zu tarifieren.
Nähere Hinweise für
die Unterscheidung zwischen Traktoren der Nr. 8701 und den mit Motor
ausgestatteten Fahrgestellen (Grundmaschinen) dieses Kapitels sind in den
Erläuterungen zu Nr. 8701 angeführt.
2) Auf Automobilchassis oder Lastwagen
montierte Maschinen, Apparate und Geräte.
Gewisse Hebe- oder
Fördervorrichtungen (gewöhnliche Krane, leichte Abschleppkrane usw.) sind oft
auf einem normalen Automobilchassis oder Lastwagen montiert, die somit
mindestens folgende mechanische Vorrichtungen besitzen: Fahrmotor, Getriebe mit
Gangschaltung, Lenkvorrichtung und Bremsvorrichtung. Das Ganze gehört als
Automobil zu besonderen Zwecken zu Nr. 8705, gleichgültig, ob die Hebe- oder
Fördervorrichtung bloss auf das Fahrzeug montiert wurde, oder ob sie mit diesem
eine mechanische Einheit bildet (soweit es sich nicht um zu Nr. 8704 gehörende,
ihrer Bauart nach hauptsächlich für Beförderungszwecke bestimmte Automobile
handelt).
Hier verbleiben dagegen
selbstfahrende, auf einem Fahrgestell mit Rädern angebrachte Maschinen, bei
denen eine oder mehrere der vorstehend erwähnten Antriebs- oder
Bedienungsvorrichtungen in der Kabine der Hebe- oder Fördervorrichtung (meist
einem Mobilkran) vereinigt sind. Dies gilt auch, wenn sich das Ganze durch
eigene Kraft auf der Strasse fortbewegen kann.
Die zu dieser Nummer
gehörenden Krane bewegen sich in der Regel nicht mit der Last fort; bewegen sie
sich doch mit der Last fort, ist ihre Ortsveränderung von geringem Ausmass und
gegenüber der von ihnen ausgeübten Hebefunktion (Heben) von untergeordneter
Bedeutung.
c) Auf Schwimmkörpern des Kapitels 89 montierte
Maschinen, Apparate und Geräte.
Alle auf Pontons oder
anderen Schwimmkörpern, mit oder ohne Antriebsmaschine, montierten Hebe- oder
Fördervorrichtungen (Ladebäume, Krane usw.) gehören zu Kapitel 89.
Mehrzweckmaschinen, -apparate und -geräte
Zahlreiche Maschinen
können infolge ihrer Bauart in gleicher Weise sowohl Arbeiten von Maschinen der
Nrn. 8429 oder 8430 (Erdbewegungen, Erdabbau, Tiefbohrungen usw.) als auch
gewisse Arbeiten von Maschinen dieser Nummer oder der Nrn. 8425, 8427 oder 8428
(Heben, Laden usw.) verrichten. Derartige Maschinen sind aufgrund der Anmerkung
3 zu Abschnitt XVI oder allenfalls in Anwendung der Regel 3c) der Allgemeinen
Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems zu tarifieren. Die
gebräuchlichsten Maschinen dieser Art sind die Löffelbagger und die
Schleppschaufelbagger, die als Kran verwendet werden können (z.B. nach dem Auswechseln
des Auslegers oder nach dem Austauschen des Baggerlöffels bzw. der
Schleppschaufel gegen einen Kranhaken oder Greifer), die Maschinen, die sowohl
Gräben ausheben als auch Rohre verlegen und Rohre herausheben können, usw.
Maschinen, Apparate
und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, die für den Einbau in die
verschiedensten Maschinen, Apparate oder Geräte oder für den Aufbau auf
Beförderungsmittel des Abschnitts XVII konstruiert sind, verbleiben hier, wenn
sie separat zur Abfertigung gestellt werden.
Die meisten Maschinen,
Apparate und Geräte dieser Nummer weisen im Allgemeinen Flaschenzüge, Zugwinden
oder Hubwinden als mechanische Vorrichtungen auf und ihr Aufbau besteht oft aus
Metallkonstruktionen von beträchtlichem Umfang.
Die Tragkonstruktionen
dieser Vorrichtungen (z.B. Kranportale und Kranbrücken) gehören hierher, wenn
sie mit der Hebe- oder Fördervorrichtung zur Abfertigung gestellt werden.
Separat zur
Abfertigung gestellt gehören sie zu Nr. 8431, sofern sie mit mechanischen
Vorrichtungen (Räder, Laufrollen, Seilrollen, Laufschienen, Gleitschienen,
andere Schienen usw.) ausgerüstet sind, welche zur Betätigung der beweglichen
Teile der vollständigen Maschine unerlässlich sind, oder wenn sie zur Aufnahme
solcher Vorrichtungen hergerichtet sind; im gegenteiligen Fall gehören sie zu
Nr. 7308.
Hierher gehören:
1) Brückenkrane. Das sind auf
Schienen rollende Portale, bei denen sich über die ganze Länge der Kranbrücke
eine Laufkatze mit starkem Flaschenzug oder starker Zugwinde hin- und herbewegt.
Zu dieser Nummer gehören auch Brückenkrane und ähnliche Apparate zum Einsetzen
und Herausnehmen von Brennstoffelementen bei Kernreaktoren.
2) Laufkrane und Laufbalken. Sie bestehen aus
einer Kranbrücke, deren Enden auf Laufschienen ruhen, die waagrecht auf
Konsolen angebracht sind. Die Konsolen sind entweder an zwei parallel
zueinander stehenden Mauern oder auf zwei geeigneten Metallstützen angebracht.
3) Verladebrücken, die feststehend oder auf
Schienen fahrbar sind und manchmal eine sehr grosse Länge haben. In der Regel
besitzen sie eine über das Hafenbecken oder den Ladeplatz vorspringende
Auslegerbrücke, die auch hochklappbar sein kann, und sind mit einer über die
ganze Länge der Verladebrücke fahrbaren, mit Hebezeug ausgestatteten Laufkatze
ausgerüstet. Bei den Verladebrücken gibt es Sonderausführungen zum Heben und
Fördern von Hausteinen oder Warenbehältern (Containern) oder für die Verwendung
in Schiffswerften.
4) Fahrbare Hubportale auf luftbereiften
Rädern, insbesondere solche zum Umsetzen von Warenbehältern (Containern).
Derartige Maschinen können selbstfahrend sein, sofern sie entweder für die
Arbeit aus dem Stand hergerichtet sind oder - im Fall von Hubportalen, die ihre
Last über kurze Strecken fortbewegen können - wenn es sich um einfache
Hubportale handelt. Letztere bestehen meist aus zwei - manchmal teleskopartigen
- senkrechten Stützen, die jeweils auf einem Radfahrwerk ruhen und oben durch
einen waagerechten Querträger miteinander verbunden sind.
5) Portalkarren bestehen aus einem portalförmigen
Fahrgestell, das in der Regel mit Hilfe von Teleskopstützen in der Höhe
verstellt werden kann. Dieses Fahrgestell ruht gewöhnlich auf vier oder mehr
luftbereiften Rädern, die üblicherweise sowohl dem Antrieb als auch der Lenkung
dienen und so das Wenden auf engstem Raume ermöglichen.
Infolge ihrer
besonderen Bauweise sind sie in der Lage, über der Last anzuhalten, die Last
mit Hilfe von zwischen den Rädern angeordneten Greifvorrichtungen (Lastschuhen)
hochzuheben, sie über eine kurze Strecke zu befördern und sie dann abzusetzen.
Manche dieser Karren sind breit und hoch genug, um, direkt über den Transportfahrzeugen
stehend, die Last hochzuheben oder abzusetzen.
Portalkarren dienen in
Fabriken, Lagerhallen, Hafenanlagen und auf Flugplätzen zum Befördern und
Umsetzen von langen Gütern (Profilen, Baumstämmen, Schnittholz, Balken usw.)
oder von Containern, die sie manchmal auch stapeln.
6) Turmdrehkrane. Diese Krane bestehen im
Wesentlichen aus einem feststehenden oder auf Schienen laufenden und im Allgemeinen
aus verschiedenen Abschnitten bestehenden Turm (Mast) von sehr grosser Höhe,
einem waagrechten Hauptauslegearm, Karren, Winden, einer Bedienungsbühne und
einer Führerkabine, einem Auslegearm mit dem Gegengewicht, Halteseilen für die
Arme und einer Drehvorrichtung (entweder an der Spitze oder am Fuss) zum
Ausrichten des Krans. Diese Krane können mit hydraulischen Zylindern oder
mechanischen Vorrichtungen versehen sein, mit denen der Auslegearm angehoben
werden kann, um dem Turm oder Mast zusätzliche Abschnitte hinzuzufügen und so
die Arbeitshöhe des Krans zu vergrössern.
7) Portalkrane, die oft in Häfen verwendet
werden. Ihr Unterbau besteht aus einem Portal mit vier Füssen, das auf Schienen
rollt und ein oder mehrere Eisenbahngleise überspannt.
8) Andere Auslegerkrane, mit denen Lasten
gehoben und oft auch seitlich verlagert werden können. Auslegerkrane bestehen
im Wesentlichen aus einem waagrechten oder schrägen Arm oder Ausleger, der an
seiner Spitze mit einer Seilrolle ausgestattet ist, über die das von einer
Seilwinde betätigte Lastseil läuft. Der Ausleger kann zur Veränderung der
Reichweite des Kranes oder zum schnelleren Anheben in mehrere, verschieden
lange Abschnitte gegliedert sein. Die Kransäule kann aus einem feststehenden,
manchmal sehr hohen Mast (Turm) bestehen (was die Eisenbahnkranwagen, die
Automobilkrane und die Schwimmkrane anbetrifft, wird auf die einleitenden
Erläuterungen zu dieser Nummer hingewiesen).
9) Kabelkrane, die zum Heben und Fördern von
Material dienen. Sie besitzen ein oder mehrere von feststehenden oder
schwenkbaren (kippbaren) Masten (Türmen) gehaltene Tragseile, auf denen sich
eine mit einem Hebezeug ausgerüstete Seillaufkatze hin- und herbewegt. Diese
Anlagen werden vor allem auf Grossbaustellen (Dammbau, Brückenbau), in
Steinbrüchen usw. zur Materialförderung verwendet.
10) Derrickkrane, bestehend aus einer
feststehenden, senkrechten Säule und einem an deren Basis drehbar gelagerten
Ausleger. Der Ausleger kann durch einen zwischen Ausleger- und Säulenspitze
angebrachten Flaschenzug gehoben und gesenkt werden (was die auf Pontons
angebrachten Derrickkrane anbetrifft, wird auch auf die einleitenden
Erläuterungen zu dieser Nummer hingewiesen).
11) Krankarren dienen in Fabriken, Lagerhallen,
Hafenanlagen und auf Flugplätzen zum Bewegen von Lasten über kurze Strecken.
Sie bestehen aus einem leichten Kran, der auf einem in der Regel kastenförmigen
Karrenfahrgestell angebracht ist. Um ein Umkippen des Krans zu verhindern, hat
das Fahrgestell einen langen Radstand (Achsabstand) und eine grosse Spurweite.
Teile
Vorbehältlich der
Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Maschinen, Apparate und Geräte dieser
Nummer zu Nr. 8431.
Von dieser Nummer
ausgenommen sind Kranwagen der Nr. 8705.
8427. Stapelkarren; andere mit
Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren
Abgesehen von den
Portalkarren und den Krankarren der Nr. 8426 umfasst diese Nummer die mit
Hebevorrichtung ausgerüsteten Karren für den Warenumschlag.
Als Karren dieser
Nummer gelten insbesondere folgende Geräte:
A. Stapelkarren
1) Selbstfahrende Stapelkarren sind manchmal
verhältnismässig gross; sie besitzen eine Lastenhebevorrichtung, die in einem
senkrechten Hubgerüst auf- und abgleitet. Die Hebevorrichtung ist gewöhnlich
vor dem Fahrersitz angebracht und dient zum Tragen der Last während ihrer
Beförderung sowie zum Heben derselben beim Stapeln im Lager oder beim Verladen
auf ein Fahrzeug.
Hierher gehören auch
Stapelkarren mit seitlich angeordneter Lastenhebevorrichtung (Seitenstapler),
die zum Heben und Fördern von langen Gegenständen (Balken, Brettern, Rohren,
Containern usw.) dienen und im Allgemeinen eine Plattform besitzen, auf der die
Last ruht, während sie über kurze Strecken befördert wird.
Die Hebevorrichtung
der Stapelkarren wird meistens vom Fahrmotor angetrieben und kann in der Regel
mit verschiedenartigen, der jeweils zu befördernden Warenart angepassten
Lastträgern (Gabeln, Auslegern, Mulden, Greifern usw.) ausgerüstet werden.
2) Andere Stapelkarren. Sie besitzen eine
waagrechte Gabel oder Lastenhebeplattform, die durch eine hand- oder
motorbetriebene Zugwinde oder Zahnstange in einem senkrechten Hubgerüst hinauf-
und hinabbewegt wird. Mit ihnen können Säcke, Kisten, Fässer usw. einige Meter
gehoben und aufgestapelt werden.
Die stetig arbeitenden
Bandförderer, die ebenfalls Stapler genannt werden, gehören zu Nr. 8428.
B. Andere mit
Hebevorrichtung ausgerüstete
Karren zum Fördern und für das Hantieren
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Karren mit mechanisch betätigter Hebebühne
zum Instandhalten der elektrischen Leitungen, der Strassenbeleuchtung usw. (was
derartige, auf Lastwagen angebrachte Hebebühnen anbetrifft, wird auf die
einleitenden Erläuterungen zu Nr. 8426 hingewiesen).
2) Andere mit einer Hebevorrichtung
ausgerüstete Karren, einschliesslich der Spezialkarren für bestimmte Industrien
(für die Textilindustrie, die keramische Industrie, Molkereien usw.).
Teile
Vorbehältlich der
Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt,
Allgemeines) gehören Teile für Karren dieser Nummer zu Nr. 8431.
8428. Andere Maschinen und Apparate zum
Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z.B. Aufzüge, Rolltreppen,
Längsförderer, Seilschwebebahnen)
Abgesehen von den
Maschinen, Apparaten und Geräten zum Heben oder Fördern der Nrn. 8425 bis 8427
gehört hierher eine grosse Anzahl verschiedenartiger Maschinen, Apparate und
Geräte, mit denen Schütt- oder Stückgut mechanisch bewegt, z.B. gehoben,
verlagert, ein- oder ausgeladen werden kann, ohne Rücksicht darauf, in welchem
Bereich sie eingesetzt werden (also einschliesslich der Landwirtschaft,
Hüttenindustrie usw.). Hierher gehören auch Maschinen, Apparate und Geräte
dieser Art, die zum Befördern von Personen dienen. Diese Nummer umfasst nicht
nur Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder zur Handhabung von festen
Stoffen. Hierher werden überdies auch solche für Flüssigkeiten oder Gase
eingereiht. Ausgenommen von dieser Nummer sind jedoch Hebewerke für Flüssigkeiten
der Nr. 8413 sowie Vorrichtungen für die Schifffahrt zum Anheben und
Wiederflottmachen, die nur den hydrostatischen Auftrieb ausnützen, wie z.B.
Senkkästen, Schwimmdocks (Nrn. 8905 oder 8907).
Die Bestimmungen der
Erläuterungen zu Nr. 8426 betreffend selbstfahrende und andere bewegliche
Geräte sowie Mehrzweckgeräte und Maschinen und Geräte zum Heben, Beladen,
Entladen oder Fördern, die für den Einbau in verschiedene Maschinen oder Geräte
oder für den Aufbau auf Beförderungsmittel des Abschnitts XVII hergerichtet
sind, gelten sinngemäss auch für Maschinen und Apparate dieser Nummer.
Die meisten Maschinen,
Apparate und Geräte dieser Nummer weisen im Allgemeinen Flaschenzüge, Zugwinden
oder Hubwinden als mechanische Vorrichtungen auf; ihr Aufbau besteht oft aus
Metallkonstruktionen von beträchtlichem Umfang.
Die Tragkonstruktionen
dieser Vorrichtungen (z.B. Maste für Seilschwebebahnen) gehören hierher, wenn
sie mit der Hebe- oder Fördervorrichtung zur Abfertigung gestellt werden.
Separat zur
Abfertigung gestellt gehören sie zu Nr. 8431, sofern sie mit mechanischen
Vorrichtungen (Räder, Laufrollen, Seilrollen, Laufschienen, Gleitschienen,
andere Schienen usw.) ausgerüstet sind, welche zur Betätigung der beweglichen
Teile der vollständigen Maschine unerlässlich sind, oder wenn sie zur Aufnahme
solcher Vorrichtungen hergerichtet sind; im gegenteiligen Fall gehören sie zu
Nr. 7308.
Derartige Erzeugnisse
werden eingeteilt in:
I. Unstetig
arbeitende Maschinen, Apparate und Geräte
A) Personen- und Lastenaufzüge (Lifts).
Personen- und Lastenaufzüge sind meist mit Winde und Seil oder mit
Druckluftkolben oder hydraulischem Kolben betriebene Vorrichtungen zum Heben
und Senken einer zwischen senkrechten Führungsschienen laufenden Personenkabine
oder Lastenplattform. In der Regel ist das Gewicht der Personenkabine oder der
Lastenplattform teilweise durch Gegengewichte ausgeglichen. Fangvorrichtungen
zum automatischen Blockieren der Personenkabinen oder Lastenplattformen im
Falle eines Seilbruches und sonstige elektrische oder nichtelektrische Steuer-
und Sicherheitsvorrichtungen gehören hierher, wenn sie mit dem Aufzug zur
Abfertigung gestellt werden. Hierher gehören auch kleine Handaufzüge, wie
solche für Speisen, Aktenaufzüge (für Büros, Banken usw.), Keller-Lastenaufzüge.
Aufzüge mit
Zahnradantrieb gehören ebenfalls zu dieser Gruppe. Diese Personen- und
Lastenaufzüge bestehen aus einem Korb, welcher mit einen Motor, der ein Zahnrad
antreibt, ausgerüstet ist, und einem mit einer Zahnstange ausgerüsteten Mast.
Wenn das Zahnrad und die Zahnstange ineinander greifen, kann der Korb mit der gewünschten
Geschwindigkeit am Mast herauf- oder heruntergefahren werden.
Hierher gehören auch
sogenannte Schiffshebewerke. Das sind sehr leistungsfähige, mit Hubwinden
arbeitende oder hydraulisch betriebene Hebevorrichtungen, die anstelle von
Kanalschleusen verwendet werden.
B) Fördervorrichtungen mit Kippkübel (Skips)
sind Lastenaufzüge für Schüttgüter. Sie verwenden besondere, Skips genannte
Fördergefässe, die sich in einem senkrechten Schacht oder auf einer schrägen
Rampe bewegen. Derartige Fördervorrichtungen dienen vor allem zum Fördern von
Kohle in Bergwerken, zum Beschicken von Hochöfen, Kalköfen usw. mit
Brennstoffen, Erzen, Kalkstein usw.
Die ebenfalls hierher
gehörenden Skips sind metallene Behälter oder Kästen mit grossem
Fassungsvermögen und automatisch sich öffnendem Boden. Die Skips für Bergwerke,
die von der Fördermaschine hochgezogen werden, besitzen in der Regel über dem
Lastenbehälter noch eine Kabine zum Hinaufbefördern der Bergleute.
C) Hebevorrichtungen
(eigentliche Hebezeuge), wie:
1) Zwei- oder Dreibäume
(Montagemaste), die aus einer Handwinde bestehen, welche an einem einfachen
zwei- oder dreibeinigen Gerüst angebracht ist.
2) Metallene Maste mit Zugwinde (Derricks) zum
Handhaben der Rohre an Bohrstellen (Erdölbohrstellen, artesischen Brunnen
usw.), jedoch mit Ausnahme der auf Traktoren oder Lastwagen montierten Derricks
(siehe die einleitenden Erläuterungen zu Nr. 8426).
3) Einschienen-Hebevorrichtungen, die nach Art
der Verladebrücken arbeiten, d.h. sie heben und befördern gleichzeitig Lasten
an Hängeschienen, bisweilen über sehr grosse Strecken.
D) Seilschwebebahnen. Sie dienen in der Regel
im Gebirge zum Hinauf- oder Hinunterbefördern von Personen oder Waren. Es sind
im Allgemeinen sehr umfangreiche Anlagen mit Zugwinde. Seilschwebebahnen
bestehen aus Zug- und Tragseilen, die von am Berghang in Abständen
aufgestellten Stützen getragen werden, sowie aus zwei Kabinen (oder Wagen,
Kübeln, Mulden, Zangen für Rundholz usw.), die am Tragseil hängend berg- oder
talwärts fahren.
E) Standseilbahnen. Sie arbeiten im Prinzip wie
Seilschwebebahnen. Ihre zwei Pendelwagen laufen jedoch auf Schienen. Hierher
gehören aber lediglich der Zugmechanismus und die dazugehörige Winde, während
die Wagen der Nr. 8605 und die Gleisanlage - je nach Art - der Nr. 7302 oder
der Nr. 8608 zuzuweisen sind.
F) Kipper und Wipper für Eisenbahnwagen,
Förderwagen usw. Das sind Plattformen mit Schienen oder Rillen, denen die zum
Entladen bestimmten Wagen zugeführt und auf denen sie blockiert werden. Durch
Neigen, Kippen oder vollständiges Wenden (Stürzen) der Plattform mit einer
Hubwinde oder einer anderen Hebevorrichtung werden die Wagen auf einen Schlag
entleert. Hierher gehören auch Wagenrüttelapparate, eine Art von vibrierenden
Rahmen, mit denen Trichterwagen leichter entleert werden können.
II. Stetigförderer
A) Umlaufaufzüge, die in ununterbrochener Folge
Waren oder Personen in senkrechter oder geneigter Richtung fortbewegen. Sie
bestehen im Wesentlichen aus einer Reihe von Lastträgern unterschiedlicher
Bauart (Kabinen, Eimer, Plattformen, Greifer usw.), die in regelmässigen
Abständen an einem gegliederten, endlosen Fördermechanismus angebracht sind,
der umläuft. Von den Personenförderern sind die aus zahlreichen Kabinen
bestehenden sogenannten Paternosteraufzüge zu nennen.
B) Rolltreppen und Rollsteige.
C) Längsförderer, die vor allem in waagrechter
Richtung fördern. Mit ihnen können Waren aller Art, manchmal über grosse
Entfernungen (in Bergwerken, Steinbrüchen usw.), befördert werden:
1) Entweder durch ununterbrochenes Fortbewegen
von in einer feststehenden Rinne laufenden Förderorganen, wie Kübeln, Eimern,
Schaufeln, von einer sich in einem Zylinder drehenden Förderschnecke, von
Metallbändern, Förderketten, Fördergurten usw.
2) Oder durch nebeneinander angeordnete, sich
drehende Rollen, die eine Rollenbahn, einen Rollentisch usw. bilden. Hierher
gehören sowohl Rollenbahnen mit motorbetriebenen Antriebswalzen (Rollen) als
auch Rollenbahnen mit Rollen ohne motorischen Antrieb, die in der Regel auf
Kugellagern laufen. Rollenbahnen werden zu verschiedenen Zwecken, insbesondere
als Zubringervorrichtungen für Walzwerke, verwendet. Ähnliche
Fördervorrichtungen, die keine Rollen besitzen, sondern lediglich aus feststehenden,
geneigten Flächen bestehen, wie Rinnen, Rutschen usw., gehören jedoch zu Nrn.
7308, 7325 oder 7326, je nach Art.
3) Oder auch nur dadurch, dass feststehende
Förderorgane, wie Förderrinnen, Tische, in Rüttel- oder Schüttelbewegung
versetzt werden.
D) Pneumatische Förderer. Das sind sehr
unterschiedlich konstruierte Fördervorrichtungen, mit denen Schüttgüter
(Getreide, Zement, Kohlenstaub, Sägemehl usw.) oder Spezialbehälter mit
Schriftstücken, kleinen Werkstücken usw. in Rohren durch Druckluft bzw.
Saugluft, die von einem Kompressor bzw. einer Vakuumpumpe erzeugt wird,
befördert werden. Zu dieser Gruppe gehören auch die pneumatischen Getreideförder-
und -reinigungsvorrichtungen für die Müllerei sowie Spezialgebläseförderer für
die Landwirtschaft zum Fördern von losem Heu oder Stroh im freien Luftstrom.
E) Stützrollentische (sogenannte Castors). Sie
erleichtern das Handhaben von Blechen, die Blechscheren zugeführt werden.
Rollentische gleichen den Rollenbahnen. Sie bestehen aus zahlreichen gleichartigen,
röhrenförmigen Stützen, die an ihrem oberen Ende in Kugel- oder Rollenlagern
schwenkbare Rollenköpfe tragen. Diese Stützen sind in kurzen Abständen
senkrecht im Fabrikboden so befestigt, dass die Rollenköpfe einen nach allen
Richtungen hin verwendbaren Rollentisch bilden.
F) Schleppseil- und Schleppkettenförderer, die
im Wesentlichen aus einem in ständiger Bewegung befindlichen endlosen Seil
(oder Kette) bestehen, an dem in regelmässigen Abständen Mitnehmer angebracht
sind. Sie dienen zum Schleppen von Wagen oder Grubenwagen (z.B. auf
Grubenhalden) oder schleppen Schiffe, Schlitten oder - als Skischlepplifte,
Sessellifte usw. - auch Personen.
III. Andere
Spezialfördervorrichtungen
A) Schiebebühnen zum Umsetzen von Lokomotiven,
Wagen usw. von einem Gleis auf ein anderes.
B) Förderwagen- und Wagenschieber verschiedener
Art, wie:
1) Feststehende Vorrichtungen, die zwischen den
Schienen angebracht werden und aus zwei durch Druckluft abwechselnd betätigten
Kolben bestehen. Die Kolben bewegen die Förderwagenzüge fort, indem sie
fortwährend gegen einen an den Radachsen angebrachten Mitnehmer stossen.
2) Vorrichtungen mit hydraulischen Kolben zum
Hineinschieben der Wagen in die Förderkörbe.
3) Waggonschieber, die aus einem kleinen
einrädrigen Karren bestehen, der auf einer der Schienen des Gleises rollt, von
einem Verbrennungsmotor fortbewegt und vom Bedienungsmann wie eine Schubkarre
gehalten wird. Die kleinen Spezialtraktoren, ebenfalls Wagenschieber genannt
und zum gleichen Zweck verwendet, gehören zu Nr. 8701.
C) Mechanische Lademaschinen und Schrapper zum
Aufnehmen von Kohle, Erzen, Abraum, Geröll, Sand und anderen losen
Schüttgütern. Derartige Vorrichtungen werden meist mit einem Förderer oder
Hebewerk kombiniert (Lader, verbunden mit Schüttelrutsche, Ladekratzband usw.).
D) Mechanische Hilfsgeräte zum Handhaben der
von Hand zu führenden, mit Druckluft, Hydraulik oder eingebautem
nichtelektrischem oder elektrischem Motor betriebenen Werkzeuge (Bohrmaschinen,
Hämmer, Betonbrecher usw.). Sie dienen zum Halten oder Vorwärtsbewegen des
Werkzeugs. Es sind dies z.B. pneumatische Stützen, mechanische
Seilaufhängevorrichtungen, pneumatische Vorschubgeräte, "Jumbos" genannte
Bohrwagen, die die Verwendung mehrerer Werkzeuge gestatten, usw., mit Ausnahme
der rein statischen Stützen.
E) Industrieroboter, die ausschliesslich zum
Heben, Beladen, Entladen oder Fördern hergerichtet sind.
F) Mechanische Leitern, die aus mehreren, mit
Hilfe eines Flaschenzuges oder einer Zugwinde gegeneinander verschiebbaren
Teilen bestehen.
G) Fahrbühnen für Filmaufnahmen. Dies sind
fahrbare mechanische, mit Plattformen und verstellbaren Tragstützen versehene
Vorrichtungen.
H) Mechanische Fernbetätigungen (Manipulatoren)
für radioaktive Erzeugnisse. Es kann sich um ortsfeste oder bewegliche Vorrichtungen
handeln. Sie bestehen aus einem von Hand zu führenden Arm, der sich ausserhalb
der abgeschirmten Zelle befindet, und einem innerhalb der Zelle angebrachten
Manipulierarm (Arbeitsarm), der die von der Bedienungsperson ausgeführten
Bewegungen nachvollzieht. Die Bewegungsübertragung erfolgt mit Hilfe von
mechanischen Vorrichtungen, auf hydraulischem oder pneumatischem Weg oder durch
elektrische Impulse.
Von freier Hand
geführte Manipulatoren (nach Art der Handwerkzeuge) gehören zu den Nrn. 8203,
8204 oder 8205.
I) Container- oder Paletten-Ladebühnen (auch
selbstfahrende) zum Beladen oder Entladen von Luftfahrzeugen auf Flughäfen.
Diese Geräte bestehen hauptsächlich aus einer Hebebühne, die von zwei
scherenförmig angeordneten Stützen getragen wird. Oben auf der Hebebühne
befindet sich ein Förderband, durch das die Last verschoben werden kann.
Derartige Ladebühnen werden vor dem Einsatz unbeladen neben dem Luftfahrzeug
aufgestellt. Sie dienen nicht dazu, Warenbehälter oder Paletten von Ort zu Ort
zu befördern, und zwar weder über grosse noch über kurze Strecken.
K) Palettisiergeräte. Das sind elektrisch
angetriebene Maschinen zum automatischen Aufreihen leerer Glaswaren mittels
Förderbändern oder Rollenförderern, sie anschliessend genau ausgerichtet auf
eine Palette zu überstellen und dort übereinander in Lagen anzuordnen. Diese
Palettisiergeräte, welche nicht zum Füllen, Verschliessen, Etikettieren von
Glaswaren oder zum Anlegen von Bändern dienen, können selbständig funktionieren
oder in eine Produktionskette eingeschaltet sein, welche andere Maschinen zum
Füllen dieser Behältnisse oder zum Verpacken derselben in Schrumpffolie
enthält.
L) Patientenlifte. Das sind aus einem Gestell
und einem beweglichen Sitz bestehende Vorrichtungen um Personen z. B. im Badezimmer
oder auf dem Bett aufzurichten oder zu setzen. Der bewegliche Sitz ist mittels
Seilen oder Ketten am Gestell befestigt.
M) Treppenaufzüge. Das sind mit einer Plattform
ausgestattete Aufzugsvorrichtungen, die am Treppengeländer, an der Wand oder auf
der Treppe befestigt sind und mit denen behinderte oder im Rollstuhl sitzende
Personen die Treppe hinauf- oder herunterfahren können.
Hebe- oder
Fördervorrichtungen werden oft zusammen mit Öfen, Konvertern, Walzwerken usw.
verwendet, z.B. um das Gut in die Öfen einzubringen oder herauszunehmen, um Türen,
Deckel, Herdplatten oder andere bewegliche Teile zu handhaben oder auch, um
diese Apparate zu kippen. Wenn die Hebe- oder Fördervorrichtungen selbständige,
von den Öfen, Konvertern, Walzwerken usw. vollständig getrennten (unabhängigen)
Einheiten darstellen, verbleiben sie hier und zwar auch dann, wenn sie zusammen
mit den Öfen usw. zur Abfertigung gestellt werden. Das gilt z.B. für:
1) Dechargiervorrichtungen für Koksöfen. Sie
bestehen aus einer fahrbaren Vorrichtung, die die Ofenrückseite befährt und mit
einem mechanischen Ausstosser zum Abheben der Ofentüren und Entleeren der
Ofenkammern ausgestattet ist.
2) Mit Stosskolben ausgestattete
Chargiermaschinen für Siemens-Martin-Öfen.
3) Spezial-Hebevorrichtungen. Sie dienen zum
Einbringen und Herausnehmen von Metallblöcken (Ingots) oder zum Abheben der
Deckel von Tieföfen genannten Hüttenöfen oder von Glockenöfen.
4) Fahrbare oder an Hängeschienen laufende, mit
Greifern oder Spannbacken ausgerüstete Schmiede- oder Walzwerkmanipulatoren zum
Handhaben der Metallblöcke (Ingots), Schmiedestücke usw.
5) Stossmaschinen, die aus mehreren Zylindern
mit Stosskolben bestehen, mit denen bei bestimmten Öfen die in Bearbeitung
befindlichen Metallstücke eingebracht oder ausgestossen werden.
Sind jedoch die Hebe-
oder Fördervorrichtungen in die Öfen, Konverter usw. eingebaut oder bilden sie
mit diesen eine in sich geschlossene Einheit, so sind sie - wenn sie mit den
Öfen, Konvertern usw., zu denen sie gehören, zur Abfertigung gestellt werden -
den Nrn. 8417, 8454, 8455 usw. zuzuweisen. Separat zur Abfertigung gestellt,
gehören sie hierher.
Mechanische Roste
gehören jedoch zu Nr. 8416.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Maschinen, Apparate oder Geräte
dieser Nummer zu Nr. 8431.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Hebewerke für Flüssigkeiten (Nr. 8413).
b) Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben
oder Waschen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen
Stoffen (Nr. 8474).
c) Passagierbrücken (Nr. 8479).
d) Maschinen und Apparate, die ausschliesslich
oder hauptsächlich verwendet werden zum Heben, Fördern, Laden und Entladen von
Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen,
elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen (Nr. 8486).
e) Drehscheiben oder Drehbrücken für
Lokomotiven (Nr. 8608).
f) Muldenkipper, sog. Dumper (Nr. 8704).
8429. Selbstfahrende Planiermaschinen
(Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Strassenhobel, Schürfwagen (Scrapers),
Löffelbagger und andere Bagger, Schaufellader und Schürflader, Strassenwalzen
und andere Bodenverdichter
Diese Nummer umfasst
bestimmte, speziell genannte Maschinen, Apparate und Geräte für Erdbewegungen,
zum Baggern oder Verdichten des Bodens, deren gemeinsames Merkmal darin
besteht, dass sie selbstfahrend sind.
Die Bestimmungen der
Erläuterungen zu Nr. 8430 bezüglich selbstfahrende Maschinen, Apparate oder
Geräte oder Mehrzweckmaschinen, -apparate oder -geräte gelten sinngemäss auch
für selbstfahrende Maschinen dieser Nummer. Hierher gehören folgende Maschinen,
Apparate und Geräte:
A) Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer),
die aus einer motorbetriebenen, meist auf Raupen (Gleisketten) laufenden
Grundmaschine sowie aus einem an der Stirnseite angebrachten Planierschild
bestehen und eine in sich geschlossene mechanische Einheit bilden. Diese
Maschinen werden insbesondere zur Abraumbeseitigung und zum groben
Bodenplanieren verwendet; manche von ihnen sind ihrer Beschaffenheit nach
hauptsächlich zum Roden und zur Gestrüppbeseitigung bestimmt.
B) Nivelliermaschinen, auch Strassen- oder
Erdhobel (Grader) genannt. Diese Maschinen, von denen es verschiedene Bauarten
gibt, dienen zum Planieren oder Begradigen (Nivellieren) des Erdbodens, auch
von Böschungen. Hierzu wird ein horizontal verstellbares, meist zwischen den
Vorder- und Hinterrädern angebrachtes Planierschild verwendet.
C) Schürfwagen (Scrapers), die mit einer
waagrechten, hobelartig arbeitenden Schneidkante die obere Bodenschicht
abschürfen und auf diese Weise eine gewisse Nivellierung herbeiführen. Das von
den selbstfahrenden Schürfwagen gelöste Erdreich wird mit Hilfe eines
Ladewagens oder durch einen Bandförderer abtransportiert.
Zu dieser Nummer
gehören Schürfwagen, bei denen der motorbetriebene Unterbau und der arbeitende
Teil (Schneidkante) eine mechanische Einheit bilden und zusammen einen
geschlossenen Maschinenblock darstellen (z.B. Schürfwagen auf Raupen, mit zwischen
den Raupen angebrachtem Laderaum, an dem eine waagrecht stehende Schneidkante
befestigt ist). Hierher gehören auch Gelenkschürfwagen, die aus einem
Antriebselement (Motorschlepper), allenfalls mit nur einer Achse, und einer
Mulde (Laderaum) für den Schuttabtransport bestehen. Ihre Mulde ist mit einer
feststehenden Schneidkante oder einer beweglichen Vorrichtung mit mehreren
Schneidkanten ausgestattet.
D) Erdstampfer, Pflasterrammen und
Gleisstopfmaschinen (bezüglich der auf Fahrzeugen des Kapitels 86 montierten
Maschinen siehe Absatz a) der einleitenden Erläuterungen zu Nr. 8430).
E) Selbstfahrende Strassenwalzen, die im
Strassenbau oder bei anderen öffentlichen Arbeiten zum Ebnen des Bodens oder
zum Festdrücken des Strassenschotters verwendet werden.
Diese Maschinen laufen
auf schweren, gusseisernen oder stählernen Walzen grossen Durchmessers, die
glatt oder mit in den Boden eindringenden, langen Metalldornen versehen sind
(sog. "Schaffusswalzen") oder sie laufen auf Rädern mit schwerer Vollgummi-
oder Luftbereifung.
F) Löffelbagger, die das Erdreich mit einem
Schneidkanten oder Zähne aufweisenden Löffel (Hochlöffel oder Tieflöffel)
lösen, der an einem durch Seile oder hydraulische Hubwinden betätigten,
gegliederten Ausleger befestigt ist. Hierzu gehören auch Schleppschaufelbagger,
die eine grössere Reichweite haben und mit Hilfe einer am äussersten Ende eines
Kippauslegers an Seilzügen hängenden Schleppschaufel eine ähnliche Arbeit
verrichten. Kabelbagger können über noch grössere Entfernungen arbeiten, da der
freihängende Baggerkübel zwischen zwei beweglichen Masten durch Seile betätigt
wird.
G) Eimerketten- oder Schaufelradbagger mit an
einer endlosen Kette oder am Aussenrand eines Rades angebrachten Baggereimern
oder Schaufeln. Diese oft mit einer Fördervorrichtung zum Abtransport des
Schutts kombinierten Maschinen sind auf einem Fahrgestell mit Raupen oder
Rädern montiert. Manche derartige Bagger sind zum Ausheben und Reinigen von
Durchstichen, Entwässerungskanälen, Gräben (Grabenbagger), für Ausbeutungen im
Obertagbau usw. besonders hergerichtet.
H) Selbstfahrende Rad- oder
Raupen-Schaufellader mit frontal angebrachter Schaufel, die Materialien bei der
Vorwärtsbewegung des Laders aufnehmen, dann transportieren und wieder
ausschütten.
Manche dieser Geräte,
die sog. Schürflader, können gewachsenes Erdreich abtragen. Die Schürflader
zeichnen sich dadurch aus, dass die Schneidkante ihrer Schaufel bei waagrecht
gestellter Schaufel unter die Ebene der Räder oder der Gleisketten abgesenkt
werden kann.
I) Lade-Transporter, wie sie in Bergwerken
verwendet werden und deren Hauptaufgabe nicht im Transportieren, sondern im
Handhaben der abgebauten Materialien besteht. Diese Maschinen sind auf der
Frontseite mit einer Ladeschaufel ausgerüstet, mit der Schüttgüter aufgenommen
und dann in den Laderaum der Maschine (Transportmulde) geschüttet werden.
Hierher gehören auch
selbstfahrende Schaufellader, die hinten mit einem Gelenkausleger ausgestattet
sind, an dem eine Baggerschaufel angebracht ist.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen
Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Maschinen, Apparate oder Geräte
dieser Nummer, wie Arbeitsgeräte (Schilde, Schaufeln usw.), auch mit Gelenkauslegern,
pneumatischen oder hydraulischen Arbeitszylindern versehen, die zur
unmittelbaren Befestigung auf der Grundmaschine vorbereitet sind, zu Nr. 8431.
8430. Andere Maschinen und Apparate zur
Erdbewegung, zum Abtragen, Baggern, Verdichten oder Bohren des Bodens oder zum Abbauen
von Erzen oder anderen Mineralien; Rammen und Pfahlzieher; Schneeräumer
Hierher gehören - mit
Ausnahme der selbstfahrenden Maschinen der Nr. 8429 und der Maschinen, Apparate
und Geräte für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft der
Nr. 8432 - Maschinen, Apparate und Geräte zum Abbauen von Gestein, Kohle,
Erdreich usw., Baggern, Graben, Tiefbohren usw. oder zum Herrichten des
Erdbodens (Aufschütten von Erde, Abtragen, Nivellieren, Stampfen oder Walzen
des Bodens, Einrammen von Pfählen usw.). Hierher gehören auch Rammen und
Pfahlzieher sowie Schneeräumer.
Selbstfahrende und andere bewegliche Maschinen, Apparate und
Geräte
Mit Ausnahme von
gewissen - nachstehend aufgeführten - Spezialbauarten, die auf Beförderungsmitteln
des Abschnitts XVII montiert sind, gehören hierher sowohl die ortsfesten als
auch die beweglichen (einschliesslich der selbstfahrenden) Maschinen, Apparate
und Geräte.
Die vorstehend
erwähnten Ausnahmen sind:
a) Auf Fahrzeugen des Kapitels 86 montierte
Maschinen, Apparate und Geräte.
Bagger usw. dieser
Nummer gehören zu Nr. 8604, wenn sie auf Waggons montiert sind, wie sie für
Züge eines Eisenbahnnetzes mit beliebiger Spurweite verwendet werden.
Kombinierte Schotterräum- und -siebmaschinen sind oft auf solchen Waggons angebracht.
Schienenfahrzeuge mit eigenem Fahrantrieb, die zum Unterhalt oder zur
Überwachung von Bahnstrecken dienen, gehören ebenfalls zu Nr. 8604. In der Nr.
8430 bleiben dagegen Bagger usw., welche auf einfachen Fahrgestellen, Plattformen
oder Karren angebracht sind, die kein rollendes Bahnmaterial im eigentlichen
Sinn darstellen.
b) Auf Traktoren oder Automobilen des Kapitels
87 montierte Maschinen, Apparate und Geräte.
1) Auf Traktoren montierte Maschinen, Apparate
und Geräte.
Gewisse Arbeitsgeräte
von Maschinen dieser Nummer oder der Nr. 8431 (z.B. Planierschilde, Schaufeln)
werden auf Traktoren montiert, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben
anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten hergerichtet und ‑ ähnlich wie
Landwirtschaftstraktoren - mit einfachen Vorrichtungen zum Betätigen der
Arbeitsgeräte ausgestattet sind. Derartige Arbeitsorgane stellen eine
Zusatzausrüstung zur Durchführung von Sonderarbeiten dar. Sie sind in der Regel
verhältnismässig leicht und können an der Arbeitsstelle durch den Verwender
selbst montiert oder ausgewechselt werden. In diesem Falle verbleiben die Arbeitsgeräte
hier oder sind der Nr. 8431 zuzuweisen, auch wenn sie mit dem Traktor - an
diesen montiert oder nicht - zur Abfertigung gestellt werden, während der
Traktor mit seiner Betätigungsvorrichtung für die Arbeitsorgane für sich der
Nr. 8701 zuzuweisen ist.
Dagegen verbleiben
hier selbstfahrende Geräte und Maschinen, bei denen das mit Motor ausgestattete
Fahrgestell (Grundmaschine), die Bedienungsvorrichtungen, die Arbeitsorgane und
ihre Betätigungsvorrichtungen so aufeinander abgestimmt sind, dass sie eine in
sich geschlossene mechanische Einheit bilden. Dies ist insbesondere der Fall
bei einem Fahrgestell, das zwar demjenigen eines Traktors ähnlich, aber eigens
dafür entworfen, gebaut oder verstärkt worden ist, einen integrierenden
Bestandteil einer Maschine zu bilden, die eine oder mehrere in dieser Nummer
erwähnte Funktionen (Baggern, Planieren usw.) ausführt. Separat zur Abfertigung
gestellt, gehören derartige Fahrgestelle ebenfalls hierher, und zwar als
unvollständige Maschinen, welche die wesentlichen Merkmale der vollständigen
Maschinen aufweisen. Fahrgestelle (Grundmaschinen), für deren Einreihung
mehrere der Nrn. 8425 bis 8430 in Frage kommen, weil sie in gleicher Weise mit
verschiedenen Maschinen oder Geräten dieser Nummern ausgestattet werden können,
sind gestützt auf Anmerkung 3 zu diesem Abschnitt oder in Anwendung der Regel
3c) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems
zu tarifieren.
Nähere Hinweise für
die Unterscheidung zwischen Traktoren der Nr. 8701 und den mit Motor
ausgestatteten Fahrgestellen (Grundmaschinen) dieses Kapitels sind in den
Erläuterungen der Nr. 8701 angeführt.
2) Auf Automobilchassis oder Lastwagen montierte
Maschinen, Apparate und Geräte.
Gewisse Maschinen,
Apparate oder Geräte dieser Nummer (Rammen, Tiefbohrgeräte usw.) sind oft auf
einem normalen Automobilchassis oder Lastwagen montiert, die somit mindestens
folgende mechanische Vorrichtungen besitzen: Fahrmotor, Getriebe mit
Gangschaltung, Lenkvorrichtung und Bremsvorrichtung. Das Ganze gehört als
Automobil zu besonderen Zwecken zu Nr. 8705.
In der Nr. 8430
verbleiben dagegen selbstfahrende, auf einem Fahrgestell mit Rädern angebrachte
Maschinen, Apparate und Geräte, bei denen eine oder mehrere der vorstehend
erwähnten Antriebs- oder Bedienungsvorrichtungen in der Kabine der
Arbeitsmaschine vereinigt sind. Dies gilt auch, wenn sich das Ganze durch
eigene Kraft auf der Strasse fortbewegen kann.
Hierher gehören auch
selbstfahrende Maschinen auf Rädern, bei denen Fahrgestell und Arbeitsmaschine
konstruktiv so aufeinander abgestimmt sind, dass sie eine in sich geschlossene
mechanische Einheit bilden. In diesem Falle ist die Arbeitsmaschine nicht auf
ein Automobilchassis montiert, wie bei den im ersten Absatz genannten
Maschinen, sondern in ein zu anderen Zwecken nicht verwendbares Fahrgestell
vollständig integriert, das mit den oben erwähnten wesentlichen mechanischen
Vorrichtungen eines Automobils ausgestattet sein kann.
c) Auf Schwimmkörpern des Kapitels 89 montierte
Maschinen, Apparate und Geräte.
Alle Maschinen,
Apparate und Geräte, welche die in dieser Nummer aufgeführten Arbeiten
verrichten (Schwimmbagger usw.) gehören zu Kapitel 89, wenn sie auf Pontons oder
anderen Schwimmkörpern, mit oder ohne Antriebsmaschine, montiert sind.
Mehrzweckmaschinen, -apparate
und -geräte
Zahlreiche Maschinen
können wegen ihrer Bauart in gleicher Weise sowohl Arbeiten von Maschinen der
Nrn. 8429 oder 8430 (Erdbewegungen, Erdabbau, Tiefbohrungen usw.) als auch
gewisse Arbeiten von Maschinen der Nrn. 8425, 8426, 8427 oder 8428 (Heben, Laden
usw.) verrichten. Dazu gehören insbesondere die Kohlenschrämlader und die Maschinen,
welche sowohl Gräben ausheben als auch Rohre verlegen und herausnehmen können.
Derartige Maschinen
sind aufgrund der Anmerkung 3 zu diesem Abschnitt oder in Anwendung der Regel
3c) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems
zu tarifieren.
Die hierher gehörenden
Waren können eingeteilt werden in:
I. Rammen und Pfahlzieher
Rammen werden zum Eintreiben von Pfählen, Spundwänden usw. verwendet.
Sie besitzen einen schweren, metallenen Rammbären, der mit einer Seilwinde an
einem Gerüst mit senkrechten Führungsschienen hochgezogen wird und von dort auf
den Kopf des einzurammenden Pfahles herunterfällt. Der Rammbär wirkt entweder
durch sein Eigengewicht (einfach wirkende Rammen) oder durch sein Eigengewicht
und die Antriebskraft eines Motors (doppelt wirkende Rammen).
Diese Gruppe umfasst
auch Pfahlzieher.
II. Schneeräumer
Mit Ausnahme der
Schneeräumfahrzeuge mit nicht abnehmbarer Räumvorrichtung des Abschnitts XVII
gehören Schneeräumer aller Art hierher, wie Schneepflüge mit keilförmiger
Pflugschar, zum Ziehen oder Schieben, sowie Schneeräumer zum Anbau an Lastwagen
oder Traktoren.
III. Maschinen,
Apparate oder Geräte zum Abbauen oder Bohren
Von diesen
hauptsächlich im Bergbau, für Tiefbohrungen, beim Tunnelbau, in Steinbrüchen,
Lehmgruben usw. verwendeten Maschinen können genannt werden:
A) Schrämmaschinen, die zum maschinellen Abbau
von Kohle, Erzen usw. dienen, entweder mit einer sich drehenden, mit
Schrämpicken usw. versehenen Schrämstange oder Scheibe (Schrämrad) oder
häufiger mit einer endlosen Schrämkette, die über einen manchmal in der
Schneidhöhe und im Schneidwinkel verstellbaren metallene Ausleger geführt wird.
Schrämmaschinen sind oft auf einem selbstfahrenden Rad- oder
Gleiskettenfahrgestell montiert; solche Maschinen können eine beträchtliche
Grösse erreichen, mit einer Anzahl nebeneinander angeordneter Schrämketten ausgestattet
und mit einer Fördervorrichtung (Bandförderer, Kettenförderer usw.) verbunden
sein (Schrämlader).
B) Tunnelbohrmaschinen oder andere
Streckenvortriebsmaschinen, insbesondere Vortriebsschilde für den Tunnelbau.
Sie bestehen aus einem dem Profil des Tunnels entsprechenden Metallrahmen, der
mit starken Schutzblechen mit Schneidkanten umgeben ist und mit grosser Kraft
durch besonders angeordnete hydraulische Hubwinden in den Erdwall
hineingedrückt wird.
C) Stossbohrmaschinen zum Bohren von
Sprenglöchern im Gestein, in der Kohle usw. und Stossschneidemaschinen, deren
Bohrmeissel derart geführt werden kann, dass er im Gestein waagrecht oder
schräg verlaufende Schnitte ausführt, ausgenommen tragbare, von Hand zu
führende, pneumatische, hydraulische oder mit eingebautem Elektromotor
betriebene Werkzeuge (Nr. 8467).
D) Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräte zum
Erschliessen von Erdöl oder Erdgas, zum Gewinnen von Schwefel
(Frasch-Verfahren), zum Entnehmen von Bohrproben aus tiefen Erdschichten
(Schichtproben), zum Bohren von artesischen Brunnen usw. Bei diesen Geräten
unterscheidet man zwei Hauptarten:
1) Rotary-Tiefbohrgeräte. Sie bestehen im
Wesentlichen aus Drehtisch, Hebewerk (mit Zugwinde, Drehtischantrieb, Bremsen usw.),
Spülkopf und Bohrturm (mit Rollenblock und Flaschenzug).
Das Hebewerk versetzt
den Drehtisch in eine Drehbewegung, die unter Einschaltung des Spülkopfes auf
das Bohrgestänge übertragen wird. Ausserdem bewerkstelligt das Hebewerk über
Rollenblock und Flaschenzug auch das Hoch- und Niederfahren des Bohrgestänges.
2) Schlag-Tiefbohrgeräte
(Freifalltiefbohrgeräte). Sie besitzen einen durch einen Exzenter bewegten
Schwinghebel, der das Bohrgestänge mit dem am Ende angebrachten Bohrmeissel
abwechslungsweise hebt und wieder in das Bohrloch fallen lässt.
Hierher gehören nur
die Tiefbohrgeräte selbst. Die übrigen, eindeutig davon zu unterscheidenden
Maschinen, die zusammen mit dem Tiefbohrgerät eine Tiefbohranlage bilden, sind
auch dann nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren, wenn sie mit den
Tiefbohrgeräten zur Abfertigung gestellt werden. So gehören z.B. Pumpen und Kompressoren
zum Herausspülen von Schlamm, Steinbrocken usw. aus dem Bohrloch zu Nrn. 8413
oder 8414.
Unter dieser Nummer
verbleiben auch ortsfeste Plattformen zum Erforschen oder Ausbeuten von unter
Wasser befindlichen Erdöl- oder Erdgasvorkommen. Schwimmende oder unter Wasser
absenkbare Plattformen gehören zu Nr. 8905.
E) Hand- oder motorbetriebene Erdbohrmaschinen
zum Bohren von Pflanzlöchern (für Bäume usw.) oder Löchern für Pfähle, jedoch
mit Ausnahme von Handwerkzeugen des Kapitels 82.
F) Hydraulische Keile oder sogenannte Krokodile
(Sprengpumpen). Sie bestehen aus einem langen Zylinder, der an den Seiten mit
einer Anzahl senkrecht angeordneter Druckkolben ausgerüstet ist. Die Kolben
werden, nachdem der Zylinder in eine Gesteinsplatte oder ein Bohrloch
eingeführt worden ist, hydraulisch aus dem Zylinder herausgespresst, wodurch
das Gestein oder die Kohle abgesprengt wird.
G) Pflüge, Abbauhobel usw., deren Arbeitsorgane
aus Schneidmessern, Pflugscharen, Schneidpicken, Schneidkeilen usw. bestehen,
die beim Entlangführen an der Abbauwand Kohle, Ton usw. abschälen und direkt in
darunter angebrachte Stetigförderer verladen.
IV. Maschinen,
Apparate und Geräte zum Stampfen
oder Verdichten des Bodens
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
A) Bodenverdichtungswalzen ohne eigenen
Fahrantrieb, zum Schieben oder Ziehen. Hierher gehören auch die sogenannten
Schaffusswalzen mit feststehenden oder beweglichen, langen Metalldornen, die in
den Boden eindringen, sowie sogenannte Gummiradwalzen. Letztere bestehen aus
einer Anzahl von, den Lastwagenrädern ähnlichen Rädern mit schwerer
Luftbereifung. Die Räder sind nebeneinander auf einer gemeinsamen Achse
montiert, die in einem metallenen Fahrgestell befestigt ist.
Selbstfahrende
Strassenwalzen (einschliesslich solcher mit Schaffusswalzen oder mit vollgummi-
oder luftbereiften Rädern) gehören jedoch zu Nr. 8429, Ackerwalzen zu Nr. 8432.
B) Nichtselbstfahrende Maschinen, Apparate und
Geräte zum Stampfen, d.h. Erdstampfer, Pflasterrammen und Gleisstopfmaschinen,
jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge der Nr. 8467.
C) Druckluftbetriebene Plattenrüttler. Sie
dienen zum Feststampfen von Erddämmen, Böschungen usw. durch vibrierende
Platten.
V. Maschinen, Apparate und Geräte zum Baggern,
zur Erdbewegung, zum Abtragen usw.
Von dieser Gruppe können erwähnt werden:
A) Nichtselbstfahrende Maschinen zur
Erdbewegung oder zum Baggern, entsprechend den in den Erläuterungen zu Nr. 8429
beschriebenen selbstfahrenden Maschinen dieser Art.
B) Nichtschwimmende Nassbagger. Sie sind wie
Eimerketten- oder Schaufelradbagger der Nr. 8429 gebaut, jedoch mit einer
endlosen Kette von Nassbaggereimern oder mit Schaufeln für das Nassbaggern
ausgestattet.
Schwimmbagger gehören
zu Nr. 8905.
C) Schotterräum- oder -siebmaschinen. Sie sind
auf einem auf Schienen laufenden Fahrgestell angebracht, bestehen aus einer
endlosen Schürfeimerkette und sind mit einem Stetigförderer und einem
Siebapparat kombiniert (was solche auf Fahrzeuge des Kapitels 86 montierte
Maschinen anbetrifft, wird auf den Absatz a) der einleitenden Erläuterungen zu
dieser Nummer verwiesen).
D) Strassenaufreisser und Reisspflüge (für
Flugplätze, Sportplätze usw.), die mit Vielfachwerkzeugen zum Aufreissen der
erneuerungsbedürftigen Strassen- bzw. Bodenoberfläche ausgestattet sind.
E) Flachlöffelbagger (Planierbagger, Skimmer).
Sie stellen eine Art Löffelbagger im Sinne der Nr. 8429 dar. Der Schürfeimer
arbeitet rückläufig und gleitet in Gleitschienen auf einem waagerechten
Ausleger.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile für Maschinen, Apparate oder Geräte
dieser Nummer zu Nr. 8431.
Hierher gehören nicht:
a) Wasserkanonen zum Gewinnen von goldhaltigem
Sand, Abbauen von weichem Gestein, usw. (Nr. 8424).
b) Ackerwalzen, die manchmal von einem kleinen
Verbrennungsmotor angetrieben werden und eine leichtere, breite Walze kleinen
Durchmessers besitzen (Nr. 8432).
c) Abbauhämmer oder Betonbrecher, Stampfer,
Bohrmaschinen und ähnliche von Hand zu führende Werkzeuge der Nr. 8467.
d) Apparate zum Zerstückeln von Betonwaren oder
zum Durchbohren von Felsschichten (thermisches Bohren) mit Hilfe eines
Verfahrens, das auf der hohen Wärmeabgabe von Eisen oder Stahl beim Abbrennen
in einem Sauerstoffstrahl beruht (Nr. 8479).
8430.31,39 Zu diesen Unternummern
gehören die in den Erläuterungen zu Nr. 8430, Ziff. III, Buchstaben A), B) und
G) beschriebenen Maschinen, Apparate oder Geräte.
8431. Teile, erkennbar als ausschliesslich
oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8425 bis 8430 bestimmt
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören hierher Teile, die ausschliesslich oder
hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8425 bis 8430 bestimmt sind.
Viele Teile von
selbstfahrenden Maschinen, Apparaten oder Geräten gehören nicht hierher:
a) weil sie in der Nomenklatur anderswo genauer
erfasst sind, wie Tragfedern (Nr. 7320), Motoren (Nrn. 8407 oder 8408
usw.) oder elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser (Nr. 8511).
b) weil es sich um gleiche Teile wie
Motorfahrzeugteile handelt, die nicht als ausschliesslich oder hauptsächlich
für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8425 bis 8430 bestimmt erkennbar sind, und
die daher als Teile für Motorfahrzeuge eingereiht werden müssen. Dies gilt
insbesondere für Räder oder Lenk- oder Bremsvorrichtungen (Nr. 8708).
oder
c) Teile, ausschliesslich oder hauptsächlich
für Maschinen oder Apparate zum Heben, Fördern, Laden und Entladen von
Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen,
elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen bestimmt (Nr.
8486).
Hierher gehören insbesondere:
1) Kübel, Zangen, Greifer und
dergleichen, wie gewöhnliche Kübel (einfache Behälter mit Bügel oder Haken),
Kippkübel, Kübel mit Bodenentleerung, Klappkübel, bestehend aus zwei gleichen,
durch Gelenke verbundene Schalen zum Aufnehmen von pulverförmigen oder körnigen
Stoffen, Zangen und Gelenkgreifzeuge mit zwei oder mehr Zangenbacken zum Heben
und Fördern von Werksteinen, Felsblöcken, Kieselsteinen usw.
Elektromagnetische
Hebeköpfe zum Heben von Eisenschrott gehören zu Nr. 8505.
2) Trommeln für Zugwinden oder Spille;
Kranausleger; Einschienenlaufkatzen und andere Laufkatzen; Kübel, Kästen und
Wagen für Schwebe- oder Hängebahnen; Kabinen, Fahrkörbe und Plattformen für
Aufzüge; Treppenstufen für Rolltreppen; Förderketten mit Querstegen für
Stetigförderer; Becher (Eimer) für Becherwerke (Umlaufaufzüge) oder
Längsförderer; Traggerüste, Rollenböcke und Trommeln oder Rollen (auch mit
Motoren) für Bandförderer oder Rollenbahnen; Antriebs- und Bremsköpfe für Rütteltische
und andere Schwingförderer; Fangvorrichtungen für Fahrkörbe und Kabinen von
Aufzügen, für Skips usw.
3) Schrämstangen, Schrämketten und Ausleger für
Schrämmaschinen; Planierschilde für Strassen- und Erdhobel, Schürfmesser,
Schneiden für Kohlehobel, Tonhobel usw.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Planierschilde (Bulldozer- oder Angledozerschilde), die als
Anbaugeräte dazu bestimmt sind, an Fahrzeuge des Kapitels 87 angebracht zu
werden.
4) Folgende Teile von Tiefbohrgeräten:
Drehtische, Spülköpfe, Mitnehmerstangen, Mitnehmereinsätze oder -stücke,
Gestängeverbinder, Schwerstangen, Übergänge, Führungsstangen oder -stücke,
Sicherheitsgliederklemmen, Keiltöpfe, Abfangkeile davon; Bohrschwengel
(Schlaghebel, Beams) für Schlagtiefbohrgeräte sowie Rutschscherenhalter, mit
oder ohne Rutschschere.
5) Löffel, Schleppschaufeln und Ausleger, für
Löffelbagger, Schleppschaufelbagger, Flachlöffelbagger; Baggereimer und Ketten
mit Baggereimern, für Eimerkettenbagger; Greifer mit Schneidbacken; Rammbären
für Rammen.
6) Nichtselbstfahrende Fahrgestelle auf
Gleisketten oder auf Rädern, die mit einem Drehkranz oder mit anderen
Drehvorrichtungen versehen sind.
Mit Ausrüstungen
(Seilklemmen, Ringe, Karabinerhaken und andere Haken, Beschläge usw.) versehene
Seile und Ketten sind wie die Maschinen oder Apparate einzureihen, zu denen sie
gehören, sofern sie mit diesen zur Abfertigung gestellt werden. Separat zur Abfertigung
gestellt gehören sie dagegen zu Abschnitt XV (im Allgemeinen Nrn. 7312 oder
7315). Seile und Ketten ohne solche Ausrüstungen und in Rollen gehören
ebenfalls in jenen Abschnitt, auch wenn sie auf Längen zugeschnitten sind und
mit den Maschinen, Apparaten oder Geräten (Zugwinden, Seilschwebebahnen,
Kabelkrane, Schleppvorrichtungen, Schleppschaufelbagger, andere Bagger usw.),
für die sie bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Förderbänder aus Kunststoffen (Kapitel 39),
aus vulkanisiertem Kautschuk (Nr. 4010), aus Leder (Nr. 4205) oder aus
Spinnstoffen (Nr. 5910).
b) Seilschlingen (Abschnitte XI oder XV).
c) Hohlbohrerstäbe (Nr. 7228).
d) Futterrohre (casing) oder Steigrohre
(tubing) und Bohrstangen (drill pipes) (Nrn. 7304 bis 7306).
e) Verstell- oder ausziehbare Stützen und
Streben (Nr. 7308).
f) Lasthaken (Nrn. 7325 oder 7326).
g) Stossbohrer, Bohrkronen, Bohrmeissel,
Hohlbohrer, Stangenbohrer und ähnliche Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge
(Nr. 8207).
h) Spezialschlösser (Schachtsperren) für
Personen- oder Lastenaufzüge usw. (Nr. 8301).
i) Seilrollen, Rollenblöcke und Getriebe (Nr.
8483).
8432. Maschinen, Apparate und Geräte für
die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft zum Vorbereiten,
Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der Pflanzen; Walzen für
Rasenflächen oder Sportplätze
Hierher gehören, ohne
Rücksicht auf die Art ihrer Fortbewegung, Maschinen, Apparate und Geräte für
die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft, mit denen anstelle
von Handwerkzeugen eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen
Arbeiten, Gartenarbeiten oder forstwirtschaftlichen Arbeiten ausgeführt werden
können:
I. Aufbereiten des Bodens für die Bestellung:
Urbarmachen, Umgraben, Pflügen, Auflockern usw.
II. Streuen von Dünger oder Verteilen von
Bodenverbesserungsmitteln.
III. Pflanzen oder Säen.
IV. Säubern und Pflegen des Bodens während der
Wachstumszeit der Pflanzen (Hacken, Jäten, Unkrautvernichten usw.).
Diese verschiedenen
Maschinen, Apparate und Geräte können entweder durch Tiere oder durch Fahrzeuge
(z.B. Ein- oder Zweiachstraktoren) gezogen werden oder an bzw. auf Fahrzeugen
(z.B. Ein- oder Zweiachstraktoren, Fahrgestelle) befestigt sein.
Maschinen, Apparate
oder Geräte, die dazu hergerichtet sind, als auswechselbare Ausrüstung von Ein-
oder Zweiachstraktoren getragen oder gezogen zu werden.
Gewisse Land- oder
Gartenbaumaschinen oder forstwirtschaftliche Maschinen (Pflüge, Eggen usw.)
sind einzig dazu bestimmt, von einem Ein- oder Zweiachstraktor gezogen oder
geschoben zu werden, mit dem sie durch eine Kupplungsvorrichtung (zu der auch eine
Hebevorrichtung gehören kann) verbunden sind. Andere Land- oder Gartenbaumaschinen
oder forstwirtschaftliche Maschinen (z.B. rotierende Grubber) werden durch Ein-
oder Zweiachstraktoren über eine allgemein verwendbare Kraftabnahmevorrichtung
(Universal- Zapfwelle) angetrieben. Alle diese Maschinen können sowohl auf dem
Feld als auch auf dem Bauernhof oder im Wald montiert oder ausgewechselt
werden. Sie bleiben in dieser Nummer, selbst wenn sie mit dem Ein- oder
Zweiachstraktor - auch auf diesen montiert - zur Abfertigung gestellt werden.
Der Ein- oder Zweiachstraktor ist dagegen für sich nach Nr. 8701 einzureihen.
Die getrennte
Einreihung ist auch dann vorzunehmen, wenn anstelle des Ein- oder Zweiachstraktors
ein anderes Fahrzeug (z.B. eines der Nr. 8704) verwendet wird oder wenn eine
rotierende Hacke als auswechselbares Werkzeug auf der Antriebsachse eines
Einachstraktors anstelle der Räder so angebracht wird, dass sie sowohl das
Hacken als auch die Fortbewegung bewerkstelligt.
Selbstfahrende Land-,
Gartenbaumaschinen oder forstwirtschaftliche Maschinen.
Derartige Maschinen
(z.B. Motorpflüge) bewegen sich mit Hilfe eines Triebwerks fort, das mit ihnen
ein untrennbares Ganzes bildet. Diese selbstfahrenden Maschinen verbleiben
hier.
Jauchesprengfahrzeuge
sind dagegen wie die anderen Automobile zu besonderen Zwecken der Nr. 8705
zuzuweisen.
Hierher gehören auch
kleine Ackerbaugeräte, die zum Ziehen oder Schieben mit der Hand bestimmt sind,
wie Pflüge, Eggen, Kultivatoren (Grubber), Hacken, Walzen, Sämaschinen.
Von den verschiedenen Maschinen, Apparaten und Geräten dieser Nummer
können genannt werden:
1) Pflüge aller Bauarten und für
alle Zwecke, wie Pflüge mit Schar- und Streichblech (einscharige Pflüge,
mehrscharige Pflüge und Kehrpflüge), Untergrundpflüge (in der Regel ohne
Streichblech), Scheibenpflüge.
2) Eggen, deren Hauptaufgabe im Zerkrümeln der
durch das Pflügen aufgeworfenen Schollen besteht. Es handelt sich um Geräte mit
Zinken, die in Reihen entweder an einem waagrechten, starren oder gegliederten
Rahmen oder auf einer Trommel oder auf sich drehenden Walzen (Walzeneggen)
angebracht sind. Bei einer Eggenart, den sogenannten Scheibeneggen, sind die
Zinken durch eine oder mehrere Reihen Scheiben mit Schneidkanten ersetzt. Die
Scheiben sind auf einer oder mehreren waagrechten Achsen angebracht.
3) Messereggen, Kultivatoren (Grubber),
einschliesslich der Grubber mit Federzinken und Federzahn-Eggen, sowie
Jätmaschinen zum Auflockern, Jäten und Ebnen des Bodens nach dem Pflügen, sowie
Hackmaschinen zur Pflege der Kulturen (Jäten oder Bodenauflockerung). Diese
Maschinen bestehen aus einem waagrechten, auf Rädern ruhenden Rahmen, der mit
mehreren Reihen feststehender oder beweglicher, starrer oder federnder
Werkzeuge (Zinken, Schare, Scheiben usw.) versehen ist. Sie unterscheiden sich
voneinander nur durch Art und Form ihrer Werkzeuge.
4) Sämaschinen, Pflanzmaschinen und
Pikiermaschinen für Saatgut, Knollen oder Setzlinge. Sie bestehen aus einem
manchmal mit Rädern versehenen Kasten, Trichter oder anderen Behälter, an denen
ein Verteilmechanismus in Form von Furchenziehern und im Allgemeinen eine
Furchendeckvorrichtung angebracht ist.
5) Düngerstreuer und Düngerverteiler für feste
Düngemittel (Kunstdünger, Stallmist usw.). Sie bestehen aus einem manchmal mit
Rädern versehenen Trichter mit Verteilmechanismus (beweglicher Kastenboden,
sich drehende Stachelwalzen, endlose Ketten, Wurfrad usw.). Die dem gleichen
Zweck dienenden tragbaren mechanischen Apparate gehören ebenfalls hierher. Zu
dieser Gruppe müssen auch die abnehmbaren Düngereinleger gerechnet werden, die
hinten an Pflügen angebracht werden. Sie bestehen lediglich aus einem mit
breiten Zähnen versehenen und frei um eine geneigte Achse drehbaren,
kegelstumpfförmigen Trichter aus Stahl.
Verteiler und Anhänger
auf Rädern und mit beweglichem Boden, die mit einer Verteileinheit ausgestattet
sind, damit sie beim Entladen als Mistverteiler arbeiten können, sowie
Jaucheverteiler, bestehend aus einem Behälter, an dem gewöhnlich einfache
Verteilplatten oder -rinnen angebracht sind, gehören zu Nr. 8716.
Hierher gehören auch
tragbare Düngelanzen zum Einbringen von flüssigen Nährstoffen in tiefere
Bodenschichten. Sie bestehen aus einem langen Rohr mit scharfer Spitze, das
durch eine Schlauchleitung an das Düngefass und an eine Pumpe angeschlossen
ist.
6) Urbarmacher (Gestrüppentferner) zum Säubern
des Geländes von Gestrüpp, Unterholz, Pflanzenresten früherer Ernten, Wurzeln
usw. Sie bestehen in der Regel aus einem Fahrgestell mit zwei grossen Rädern
und einer mit Schneidklingen ausgestatteten Trommel.
7) Steinräumer, eine Art Eggen mit Hakenzähnen.
Die Hakenzähne sind in zwei Reihen angeordnet, die in Richtung auf einen aus
Stäben gebildeten, zum Sammeln der Steine dienenden Behälter zusammenlaufen.
8) Walzen, deren Hauptaufgabe im leichten
Festdrücken der Erde besteht. Von ihnen gibt es folgende Bauarten: Glattwalzen
mit glatter Manteloberfläche, Rauwalzen mit profilierter Manteloberfläche,
Walzen aus einzelnen, in der Regel gezackten Scheiben (Ringelwalzen, Sternwalzen
usw.). Hierher gehören auch kleine, zum Instandhalten von Laufbahnen auf
Sportplätzen oder Rasenflächen dienende Glattwalzen.
9) Vereinzelungsmaschinen (Ausdünner) für Rüben
oder andere Pflanzen. Sie führen automatisch das Auslichten und Vereinzeln der
jungen Pflanzen durch. Manche von ihnen sind komplizierte Maschinen, deren
Werkzeuge durch eine optoelektronische Einrichtung oder einen elektrischen
Fühler betätigt werden.
10) Maschinen zum Köpfen oder Beschneiden
(Maschinen mit Kupierzangen). Sie dienen zum Kürzen der übermässig entwickelten
Stiele oder Triebe von Pflanzen.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen, Apparate und Geräte dieser Nummer hierher, wie:
Pflugbalken (Grindel),
Pflugrümpfe (Griessäulen), Seche, Schare, Streichbleche und Scheiben für Pflüge
(einschliesslich der mit Diamanten besetzten Seche, Schare und Pflugscheiben);
Werkzeuge und Zinken (auch biegsame oder federnde) für Messereggen,
Kultivatoren (einschliesslich für solche mit Federzinken) oder Jätmaschinen;
Zinken, Trommeln, Stachelwalzen und Scheiben für Eggen; Zylinder,
Zylindersegmente und andere Walzenteile; Verteilmechanismen für Düngerstreuer,
Sämaschinen, Pflanzmaschinen oder Pikiermaschinen; Schare, Zinken, Scheiben und
andere Werkzeuge für Hackmaschinen.
Hierher gehören nicht:
a) Sästöcke, Pflanzhölzer und andere derartige
Handwerkzeuge (Nr. 8201).
b) Flüssigkeitspumpen und Hebewerke für Flüssigkeiten,
einschliesslich der an den Rädern von Landmaschinen zu montierenden
Radantriebspumpen (Nabenpumpen) zum Zerstäuben und Beregnen (Nr. 8413).
c) Für landwirtschaftliche, gartenbauliche oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte mechanische (auch handbetriebene)
Apparate zum Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver (Nr.
8424).
d) Mistlader und andere Hebe- oder
Fördervorrichtungen für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die
Forstwirtschaft (Nr. 8428).
e) Schaufellader, Schürflader und
selbstfahrende Bodenverdichtungswalzen (Nr. 8429).
f) Maschinen, Apparate und Geräte zur
Erdbewegung, zum Baggern oder Bohren und nicht selbstfahrende
Bodenverdichtungswalzen (Nr. 8430).
g) Baumstumpfrodemaschinen und
Baumverpflanzmaschinen (Nr. 8436).
h) Landwirtschaftliche Transportfahrzeuge
(Kapitel 87).
8433. Maschinen, Apparate und Geräte zum
Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, einschliesslich
Stroh- oder Futtermittelpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen;
Reinigungs- oder Sortiermaschinen für Eier, Früchte oder andere
landwirtschaftliche Erzeugnisse, ausgenommen Maschinen und Apparate der Nr.
8437
Hierher gehören
Maschinen, Apparate und Geräte, mit denen anstelle von Handwerkzeugen folgende
Arbeiten maschinell ausgeführt werden können:
A. Die verschiedenen landwirtschaftlichen
Arbeiten beim Ernten der Erzeugnisse (Mähen, Ausmachen, Einsammeln, Pflücken,
Dreschen, Entkörnern, in Garben oder Bündel legen usw.). Hierher gehören auch
Rasenmäher und andere Mähmaschinen sowie Stroh- und Futterpressen.
B. Das Reinigen und Sortieren von Eiern, Obst
und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, mit Ausnahme der Maschinen,
Apparate und Geräte der Nr. 8437.
Die Bestimmungen der
Erläuterungen zu Nr. 8432 gelten sinngemäss auch für Maschinen, Apparate und
Geräte dieser Nummer, insbesondere soweit es sich um auswechselbare
Ausrüstungen für Ein- oder Zweiachstraktoren, wie Mähbalken, Mähmaschinen,
Rechen, handelt.
A. Maschinen zum Ernten oder Dreschen, einschliesslich Stroh- oder
Futtermittelpressen; Rasenmäher und andere Mähmaschinen
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
1) Hand- oder Motorrasenmäher.
Davon können die Rasenmäher genannt werden, die einen kleinen Mähbalken
aufweisen, der dem Mähbalken des Grasmähers gleicht, sowie die Mäher mit
waagrecht angeordneter, zylindrischer, aussen mehrere schraubenförmige Messer
aufweisender Drehhaspel, wobei diese Messer das Gras beim Umlaufen der
Drehhaspel gegen ein ebenfalls waagrecht angeordnetes, feststehendes Messer
drücken und dadurch abschneiden, oder schliesslich die Mäher, welche über eine
rotierende, aussen herum mit Messern ausgestattete Scheibe verfügen.
2) Futtermähmaschinen (einschliesslich
Motormäher). Es sind im Allgemeinen zwei verschiedene Arten bekannt. Die eine
Art besteht aus einem waagrechten, kammartig mit Fingern versehenen Mähbalken,
in dem sich eine mit auswechselbaren Klingen versehene Messerstange hin- und
herbewegt. Bei der anderen Art sind rotierende Scheiben oder Trommeln mit
Messern vorhanden.
3) Mähmaschinen mit einer Vorrichtung
(Anhaublech), die das Schnittgut auf dem Feld in Schwaden legt (Schwadenmäher).
4) Wender, Schwadenleger (mit Gabeln, Trommeln
usw.).
5) Heurechen. Sie bestehen gewöhnlich aus einem
Fahrwerk, das eine Reihe halbkreisförmiger Zinken trägt, die automatisch
angehoben werden können.
6) Wenderechen, Schwadenrechen und
Schwadenwender.
7) Aufnahme-Ballenpressen und
Aufwickel-Pressen, die das auf dem Felde liegende Heu oder Stroh aufnehmen,
aufwickeln oder zu Ballen pressen.
8) Mähdrescher, die das Getreide in einem
Arbeitsgang mähen, dreschen und die Körner reinigen.
9) Maismähmaschinen und Maispflücker
(Maiseinzieher) oder Maisvollerntemaschinen.
10) Selbstladeanhänger mit nichtabnehmbarem
Schneideaggregat, zum Mähen, Häckseln und Befördern von Gras, Mais usw.
11) Baumwollpflücker.
12) Flachsraufmaschinen.
13) Traubenlesemaschinen (zum Ziehen oder
selbstfahrende).
14) Maschinen, mit denen z.B. Bohnen, Tomaten,
Rüben geerntet werden können.
15) Kartoffelerntemaschinen (mit Pflugschar,
Siebrost, Rodegabel, Schleuderrad usw.)
16) Heber, Köpfmaschinen (zum Entblättern), Roder
und Abklopfer (zur Verwendung auf dem Felde) oder komplette Erntemaschinen für
Rüben oder andere Wurzelpflanzen.
17) Ernte-Häcksel-Lademaschinen für
Futterpflanzen.
18) Maschinen zum Schütteln und Rütteln von
Bäumen.
19) Erntemaschinen für andere landwirtschaftliche
Erzeugnisse (z.B. Ölfrüchte).
20) Getreidedreschmaschinen. Hierher gehören auch
Selbsteinleger, selbst wenn sie separat zur Abfertigung gestellt werden. Das
sind an Dreschmaschinen anzubringende Hilfsvorrichtungen, die durch vorheriges
Öffnen und Ausbreiten der Garben ein gleichmässiges Einlegen (Beschicken der
Dreschmaschinen) bewirken.
21) Maschinen zum Entblättern von Maiskolben und
Maisrebler.
Hierher gehören auch die
sog. Aufsitz-Rasenmäher. Sie bestehen aus einem mit drei oder vier Rädern und
einem Fahrersitz ausgestatteten Maschinenkörper und weisen ein fest
angebrachtes, nur für Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten demontierbares Mähwerk
auf. Sie sind auch in diese Nummer einzureihen, wenn eine zum Ziehen oder
Schieben von leichten Zusatzgeräten (z.B. Anhängern) bestimmte Kupplung
vorhanden ist.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind dagegen tragbare Motortrimmer, die z.B. zum Begradigen von
Rasenkanten, zur Unkraut- oder Wildwuchsbeseitigung entlang von Mauern,
Bordüren oder unter Büschen, verwendet werden. Diese Maschinen bestehen aus einem
Verbrennungsmotor, der in einen Leichtmetallrahmen eingebaut ist, oder aus
einem an einem Metallstiel mit Handbedienungsgriff befestigten Elektromotor
sowie einem Schneidsystem in Form eines oder mehrerer dünner Nylonfäden. Sie
sind in die Nr. 8467 einzureihen.
B. Reinigungs- oder Sortiermaschinen für Eier, Obst
oder andere landwirtschaftliche Erzeugnisse
Hierher gehören, ohne Rücksicht darauf, ob sie in der Landwirtschaft
oder in der Industrie verwendet werden, Maschinen, Apparate und Geräte zum
Sortieren landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie Eier, Obst, Kartoffeln,
Zwiebeln, Spargel, Gurken, Karotten usw., nach Grösse, Form, Gewicht. Daneben
umfasst diese Nummer auch Maschinen, Apparate oder Geräte zum Reinigen der
genannten Erzeugnisse. Solche Maschinen, Apparate oder Geräte gehören hierher,
gleichgültig, ob sie nichtelektrisch oder elektrisch arbeiten (wie z.B. die
elektronischen Sortiermaschinen und Durchleucht-Sortiermaschinen) oder mit
Hilfsvorrichtungen zum Kennzeichnen der sortierten Ware ausgestattet sind, wie
dies bei manchen Durchleucht-Sortiermaschinen oder Eiersortiermaschinen der
Fall ist.
Demgegenüber sind
Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Körnerfrüchten oder Hülsenfrüchten
unter die Nr. 8437 einzureihen.
Manche Maschinen,
Apparate oder Geräte dieser Nummer (Mähdrescher, Dreschmaschinen,
Aufnahme-Ballenpressen, Trieure, Ausleser usw.) besitzen oft eingebaute Hilfsvorrichtungen
zum Fördern oder Beschicken, wie Bandförderer, Garbenaufzüge, Strohelevatoren,
Eimerketten usw., die - wenn sie mit den Maschinen, Apparaten oder Geräten zur
Abfertigung gestellt werden - wie diese einzureihen sind. Für sich zur
Abfertigung gestellt, gehören die erwähnten Hilfsvorrichtungen zu Nr. 8428.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen, Apparate und
Geräte dieser Nummer hierher, wie:
Mähbalken,
Mähbalkenhebevorrichtungen und Finger, für Grasmähmaschinen oder andere
Mähmaschinen; Mähschwingen, die dazu dienen, die Antriebsbewegung auf den Mähbalken
von Rasenmähern oder Grasmähmaschinen zu übertragen; Aussenableiter, Halmteiler,
Rechen, Plattformen, Bindetische oder Bindevorrichtungen für Bindemäher; Vorrichtungen
zum Schwadenlegen; Mähplattformen, Dreschtrommeln, Dreschkörbe, Strohschüttler
und Strohauswerfer für Mähdrescher oder Dreschmaschinen; Schare, Zinken, Gabeln
und andere Werkzeuge von Rodern für Kartoffeln oder andere Wurzelpflanzen;
Trommeln und Gabeln für Heuwender; Zähne und Hebevorrichtungen für Heurechen;
Aufnahmerechen (Pickup-Rechen) für Aufnahmebinder.
Hierher gehören nicht:
a) Messer und Klingen für Mähmaschinen und
Rasenmäher (Nr. 8208).
b) Garbenaufzüge, Strohelevatoren, Sackheber,
Gebläseförderer für Heu oder Stroh, Greiferaufzüge, Becherwerke und
pneumatische Förderer für Getreide, Krane für die Landwirtschaft und andere
Hebe- oder Fördervorrichtungen (Nrn. 8426 oder 8428).
c) Maschinen zum Fällen oder Ausreissen von
Bäumen sowie Strohhäckselmaschinen, Rübenschneider, Häckselsiliermaschinen,
Schrotmühlen und Mehlmühlen der in der Landwirtschaft verwendeten Art,
Eierdurchleuchtungsapparate (Nr. 8436).
d) Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder
Sieben von Körner- oder Hülsenfrüchten sowie Maschinen und Apparate für die
Müllerei (Nr. 8437).
e) Baumwollentkörnungsmaschinen (Nr. 8445).
f) Maschinen zum Entrippen oder Schneiden von
Tabakblättern (Nr. 8478).
8434. Melkmaschinen und
milchwirtschaftliche Maschinen und Apparate
Hierher gehören alle
in der Landwirtschaft oder Industrie zum Behandeln von Milch oder Verarbeiten
von Milch zu Milcherzeugnissen dienenden Maschinen, Apparate und Geräte.
I. Melkmaschinen
Melkmaschinen bestehen aus innen mit einer Kautschukhülse (Zitzengummi)
ausgekleideten Zitzenbechern, die durch Schläuche einerseits über einen
Pulsator mit einer Vakuumpumpe und andererseits mit einem Melkeimer verbunden
sind, der gewöhnlich aus rostfreiem Metall besteht. Der am Deckel des
Melkeimers befestigte Pulsator wirkt auf die Zitzenbecher ein, indem er
zwischen Zitzengummi und Zitzenbecher abwechslungsweise einen gewissen
Unterdruck und dann wieder den atmosphärischen Druck herstellt. Das aus den
Zitzenbechern, dem Pulsator und dem Melkeimer gebildete Ganze wird Melkzeug genannt.
Bei manchen
Melkmaschinen mit geringer Leistung können Melkzeug und Vakuumpumpe auf einer
gemeinsamen Grundplatte montiert sein (Einzelmelker und Doppelmelker).
Bei Melkmaschinen
grösserer Leistung sind die verschiedenen Aggregate und Bestandteile gewöhnlich
voneinander getrennt. Diese letztgenannten Maschinen besitzen eine unterschiedliche
Anzahl von Melkzeugen, die mit der Vakuumpumpe durch eine Rohrleitung verbunden
sind. Manche dieser Maschinen haben keine Melkeimer, weil bei ihnen die Milch
von den Zitzenbechern durch in der Regel ortsfeste Rohrleitungen direkt in die
Kühlapparate oder Lagerbehälter geleitet wird. Zu dieser Gruppe gehören auch
Melkroboter, auch automatische Melksysteme genannt. Diese Systeme, welche alle
zum automatischen Melken nötigen Elemente, namentlich einen gelenkigen
Roboterarm, elektronische Vorrichtungen, eine Vakuumpumpe, einen Kompressor,
eine Waschmaschine, Milchmengenzähler usw. umfassen, sind so hergerichtet, dass
die Kühe aus eigenem Antrieb gemolken werden können. Jede Kuh trägt ein mit
einem Transponder ausgerüstetes und sie identifizierendes Halsband, so dass das
System bestimmen kann, ob das Tier gemolken werden muss. Das Melken erfolgt mit
Hilfe des Roboterarms, der mit einem Laser-Bildverarbeitungssystem ausgestattet
ist, das es ermöglicht, die Milchansaugvorrichtung direkt zu den Zitzen des
Tieres zu führen.
Werden alle
Bestandteile dieser Melkmaschinen gleichzeitig zur Abfertigung gestellt, dann
ist das Ganze als funktionelle Einheit im Sinne der Anmerkung 4 zu
Abschnitt XVI (siehe Erläuterungen zu Abschnitt XVI, Allgemeines) dieser
Nummer zuzuweisen. Jedoch gehören Apparate und Vorrichtungen, die nicht
unmittelbar zum Melken beitragen (Filter, Kühlapparate, Lagerbehälter,
Zitzenbecher- oder Leitungsreinigungsgeräte usw.) nicht hierher, sondern sind
nach eigener Beschaffenheit einzureihen.
II. Milchbehandlungsmaschinen,
-apparate und -geräte
Von den zu dieser Gruppe gehörenden Apparaten können die
Homogenisiermaschinen genannt werden, die zum Zerkleinern der Fettkügelchen
dienen, wodurch diese leichter verdaulich werden und vor allem, ohne Rahm zu
bilden, viel länger im Emulsionszustand verbleiben.
Die Mehrzahl der zum
Konservieren von Milch verwendeten Milchbehandlungsapparate ist wegen ihrer auf
einer Temperaturänderung beruhenden Arbeitsweise von dieser Nummer ausgenommen
und gehört zu Nr. 8419. Dies gilt insbesondere für einfache, als Wärmeaustauscher
gebaute Milchkühler sowie für Maschinen und Apparate, die durch Erhitzen auf
bestimmte Temperaturen lediglich die Mikroben in der Milch vernichten
(Pasteurisieren, Stassanisieren, Sterilisieren usw.). Ebenso sind Maschinen,
die der Milch das Wasser teilweise (Kondensmilch) oder nahezu vollständig
entziehen (Trockenmilch, Milchpulver), der Nr. 8419 zuzuweisen.
Hierher gehören auch
nicht:
a) Kühlapparate mit Kältemaschinen, auch wenn
sie besonders zum Behandeln oder Konservieren der Milch hergerichtet sind,
sowie Wannen zum Kühlen der Milch, in die ein Kältemittel-Verdampfer eingebaut
ist (Nr. 8418).
b) Milchentrahmer, Klärzentrifugen, Filter und
Filterpressen (Nr. 8421).
c) Maschinen und Apparate zum Waschen von
Milchbehältern oder zum Abfüllen von Milch in Flaschen oder Dosen (Nr. 8422).
III. Maschinen, Apparate und Geräte zum Verarbeiten
von Milch zu Milcherzeugnissen
Da die zur Trennung des Rahms von der Milch verwendeten Zentrifugen in
der Nr. 8421 erfasst sind, gehören zu dieser Gruppe nur Maschinen, Apparate und
Geräte zum Herstellen von Butter oder Käse.
A) Maschinen, Apparate und Geräte zum
Herstellen von Butter:
1) Butterschlagmaschinen. Sie bestehen meist
aus einem einfachen, gewöhnlich aus rostfreiem Stahl bestehendem Fass, das
durch einen Motor in Bewegung versetzt, sich in waagrechter Lage dreht. In
diesem Fass wird der Rahm kräftig durchgearbeitet und gegen feststehende, im
Fassinnern befestigte Schlagbretter geschlagen (Sturzbutterfass).
2) Butterfertiger. Diese Apparate, die Butter
kontinuierlich herstellen, bestehen im Wesentlichen aus Elektromotoren, welche
die Trommeln antreiben, dessen schnell rotierende Elemente den Rahm in Butter
verwandeln. Die Butter wird durch die Arbeitselemente gepresst und verlässt die
Maschine in Form eines endlosen Bandes.
3) Butterformmaschinen, die der Butter die
verschiedenen handelsüblichen Formen geben. Hierher gehören jedoch nicht
Butterformmaschinen, die die Butter ausserdem noch verpacken oder abwiegen
(Nrn. 8422 oder 8423, je nach Fall).
B) Käsereimaschinen, -apparate
und -geräte. Von den wenigen Käsereimaschinen, ‑apparaten und -geräten,
die hierher gehören, können insbesondere genannt werden:
1) Glättmaschinen. Sie dienen bei der
Frischkäseherstellung zum Homogenisieren der Dickmilch-Rahm-Mischungen und zum
Zerkleinern der Klümpchen.
2) Formmaschinen für Hart-, Halbhart- und
Frischkäse, ausgenommen solche, die den Käse noch verpacken oder abwiegen (Nrn.
8422 oder 8423, je nach Fall).
3) Käsepressen (mechanische, pneumatische
usw.), die - besonders bei der Hartkäseherstellung - gleichzeitig zum Formen
und zum Entziehen der Molke dienen.
Die Milchwirtschaft
verwendet ausser den vorstehend aufgeführten Maschinen, Apparaten und Geräten
zahlreiche, zu anderen Nummern des Tarifs gehörende Maschinen, Apparate und
Geräte. So gehören Wannen und andere Behälter zum Lagern, Kochen, Reifen usw.,
sofern sie mit Kühl- oder Heizvorrichtung ausgestattet sind, zu den Nrn. 8418
oder 8419, gleichgültig, ob sie daneben noch ein Rührwerk oder eine andere
mechanische Vorrichtung besitzen oder nicht. Besitzen sie weder mechanische
noch wärmetechnische Vorrichtungen, so gehören sie, je nach
Stoffbeschaffenheit, zu den Nrn. 7309, 7310, 7419 oder 7611 und 7612. Nicht mit
Kühl- oder Heizvorrichtung, sondern nur mit mechanischen Vorrichtungen, wie
Rührwerken, Kippvorrichtungen usw. ausgestattete Wannen und andere
Lagerbehälter gehören hierher, sofern zu erkennen ist, dass sie für die
Milchwirtschaft bestimmt sind. Andernfalls sind sie der Nr. 8479 zuzuweisen.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen, Apparate und
Geräte dieser Nummer hierher, wie:
Melkeimer,
Melkeimerdeckel, Pulsatoren und Zitzenbecher für Melkmaschinen (mit Ausnahme
der zu Nr. 4016 gehörenden Zitzengummis), Fässer für Butterschlagmaschinen,
Riffelwalzen und Platten für Butterknetmaschinen, Formen für Butter- oder
Käseformmaschinen, usw.
Ausserdem gehören
nicht hierher Haushaltgeräte der Nrn. 8210 oder 8509.
8435. Pressen, Mühlen und ähnliche
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Wein, Most, Fruchtsäften oder
ähnlichen Getränken
Hierher gehören sowohl
landwirtschaftliche als auch industrielle Pressen, Mühlen und ähnliche
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Wein, Apfelmost, Birnenmost, Fruchtsäften
oder ähnlichen vergorenen oder unvergorenen Getränken.
Diese Nummer umfasst
insbesondere:
A) Maschinen zum Gewinnen von nicht zur
Vergärung bestimmten Fruchtsäften (Zitrusfrucht-, Pfirsich-, Tomaten-,
Aprikosen-, Beeren-, Ananas- usw. -Saft), wie handbetriebene oder mechanische
Fruchtsaftpressen sowie automatische Zitrusfruchtentsafter mit Zellenwalzen.
B) Apfelmühlen oder Birnenmühlen, die mit einer
Handkurbel oder durch einen Motor angetrieben werden. Sie besitzen einen Einfülltrichter,
der über einem Mahlwerk angeordnet ist, welches das Fruchtfleisch durch Raspeln
(mit Reiben, sich drehenden gezahnten Walzen usw.) oder durch Zerquetschen
zwischen Walzen in Maische überführt.
C) Mechanische (auch hydraulische) Obstpressen
(Mostpressen), die zum Auspressen des zerkleinerten Fruchtfleisches dienen.
Hierher gehören auch sogenannte fahrbare Mostereien, bei denen Apfelpressen
zusammen mit einer Mühle auf einem Fahrgestell montiert sind.
D) Maschinen, Apparate und Geräte zum Keltern
von Weintrauben. Die wichtigsten unter ihnen sind:
1) Weintraubenmühlen, bei denen es sich um
Maschinen mit zwei Riffelwalzen oder einer mit Schlagarmen ausgestatteten Walze
handelt, die, ohne die Weintraubenkämme oder die Kerne zu zerdrücken, zum Auspressen
des Saftes aus den Weintrauben dienen (Herstellung von Tropfweinen). Hierher
gehören auch Weintraubenmühlen mit Pumpe, bei denen die Pumpe zum Überführen
des Mahlgutes in den Gärbottich dient.
2) Abbeermaschinen, die meist aus einem
gelochten, innen mit rotierenden Schlägern ausgestatteten Behälter bestehen und
dazu dienen, den Saft (oder Most) der frischgemahlenen Weintrauben von den
Weintraubenkämmen zu trennen (Entrappen der Beeren). Es gibt auch
Abbeer-Weintraubenmühlen, die die beiden vorstehenden Arbeitsvorgänge (Mahlen
und Entrappen der Beeren) miteinander verbinden.
3) Traubenpressen (Keltern) zum Gewinnen des
Saftes, der noch im abgetropften Mahlgut und in den Trestern (Trebern) aus den
Gärbottichen enthalten ist (Presswein). Von diesen Pressen gibt es zwei
Hauptarten:
1. Diskontinuierlich arbeitende, mechanische
(oder hydraulische) Traubenpressen, deren Kolben das in einem sehr niedrigen
Behälter (Pressbiet, Kelterboden) verteilte, seitlich von einem abnehmbaren
Lattengestell (Presskorb) gehaltene Pressgut auspresst. Der Saft fliesst durch
den Presskorb ab. Hierher gehören auch sehr leistungsfähige, aus einer
hydraulischen Portalpresse bestehende Traubenpressen, mit denen mehrere,
gewöhnlich fahrbare Pressbiete nacheinander abgepresst (abgekeltert) werden
können.
2. Kontinuierlich arbeitende Traubenpressen,
bei denen eine Schneckenwelle, die sich in einem Zylinder dreht, das Pressgut
zuführt und auspresst.
E) Tresterschleudern. Das sind Maschinen mit
Krallen oder rotierenden Schaufeln, die zum Zerkleinern der für ein nochmaliges
Pressen bestimmten abgepressten Tresterkuchen dienen.
Hierher gehören nicht
Apparate zum Behandeln von Fruchtsäften, Traubenmost, Wein, Apfel- und
Birnenmost, z.B.:
a) Kühlapparate, Sterilisierapparate,
Pasteurisierapparate und Verdampfer (Nr. 8419).
b) Zentrifugen, Filter (einschliesslich
Filterpressen) und ähnliche Apparate zum Klären von Getränken (Nr. 8421).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen, Apparate und
Geräte dieser Nummer hierher, wie:
Zellenwalzen für
Maschinen zur Fruchtsaftgewinnung, gezahnte Walzen sowie Reiben für
Apfelmühlen, Walzen für Weintraubenmühlen, Behälter für Abbeermaschinen,
Presskörbe, Pressbiete, Pressgerüste, Pressplatten und Pressvorrichtungen für
Weintraubenmühlen (Keltern), Krallen und Schaufeln für Tresterschleudern usw.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Obstpressen der Nrn. 4419, 8210 oder 8509.
b) Pumpen zum Fördern des Mahlgutes
(Traubenpumpen) sowie Fruchtsaft-, Wein- und Mostpumpen, auch wenn sie hierfür
besonders hergerichtet sind (Nr. 8413).
c) Zentrifugen zum Trennen des Saftes von den
Trestern (Nr. 8421).
d) Behälterreinigungsmaschinen,
Flaschenfüllmaschinen, Verkorkmaschinen und alle anderen Maschinen und Apparate
der Nr. 8422, einschliesslich der Dampfstrahlapparate zum Reinigen von Fässern
usw. (Nr. 8422).
e) Obstförderer (Nrn. 8426 oder 8428).
f) Maschinen zum Schälen, Entkernen oder
Entsteinen von Früchten (Nr. 8438).
8436. Andere Maschinen und Apparate für
die Landwirtschaft, den Gartenbau, die Forstwirtschaft, die Geflügel- oder
Bienenzucht, einschliesslich Keimapparate mit mechanischen oder
wärmetechnischen Vorrichtungen und Brutapparate und Aufzuchtapparate für die
Geflügelzucht
Hierher gehört eine
Vielzahl von Maschinen, Apparaten oder Geräten, die keine der in den Nrn. 8432
bis 8435 beschriebenen Arbeiten verrichten und von einer auf Bauernhöfen oder
in ähnlichen Betrieben (landwirtschaftlichen Genossenschaften, Schulen,
Versuchsanstalten usw.) oder in der Forstwirtschaft, in Geflügelfarmen oder
Bienenzüchtereien verwendeten Art sind. Nicht hierher gehören jedoch Maschinen,
Apparate und Geräte, die nach ihrer Art offensichtlich für die Industrie bestimmt
sind.
I. Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft,
den Gartenbau oder die Forstwirtschaft; Keimapparate
Von dieser Gruppe können genannt werden:
A) Saatgutbestäuber
(Trockenbeizapparate), die zum Bestäuben (Beizen) der Saatkörner mit
Schädlingsbekämpfungsmitteln, Giften usw. dienen. Sie bestehen meist aus einer
einfachen, in einem Gestell befestigten Drehtrommel, die von einem oder
mehreren Trichtern gespeist wird (Trockenbeiztrommeln).
Hierher gehören nicht
Pulverzerstäuber der Nr. 8424.
B) Düngermahl- und -mischmaschinen.
C) Maschinen zum Schneiden der Pfropfreiser von
Reben, Obstbäumen usw.
D) Maschinen zum Beschneiden der Hecken.
E) Maschinen und Apparate für die
Futterbereitung, wie:
1) Ölkuchenbrecher.
2) Krautschneider und andere Maschinen zum
Zerkleinern von Grünfutter.
3) Rübenschneider und Quetschen für Rüben,
Karotten und ähnliche Futterpflanzen.
4) Stroh- und Heuhäckselmaschinen,
einschliesslich Häckselsiliermaschinen, die mit einem Bandförderer zum
Einlagern der Häcksel in Silos ausgerüstet sind.
5) Körnerquetschen zum Zerquetschen der Körner
und Aufreissen der Schalen von Hafer, Gerste usw.
6) Schrotmühlen für Getreide und dergleichen
sowie Mehlmühlen der in der Landwirtschaft verwendeten Art.
7) Viehfuttermischer.
F) Automatische Tränken für Rinder, Pferde,
Schweine usw., wie z.B. Tränkebecken aus Metall, bei denen innen eine
bewegliche Klappe angebracht ist, die beim Niederdrücken durch das Tiermaul
Wasser zufliessen lässt.
G) Mechanische Tierscherapparate.
Die gewöhnlichen
Handscherapparate gehören zu den Nrn. 8214 oder 8510.
H) Maschinen und Geräte für die
Forstwirtschaft, wie:
1) Maschinen zum Ausreissen von Bäumen mit den
Wurzeln, ausgestattet mit Klemmbacken zum Umklammern des Baumstammes und
Entwurzeln des Baumes mit Hilfe von hydraulischen Hebevorrichtungen.
2) Baumfällmaschinen mit hydraulischen Scheren
oder mit Sägen, auch mit Entast- und Stammzerteilvorrichtungen oder mit
Greifern zum Erfassen und Stapeln der Baumstämme sowie Baumfällgeräte für den
frontalen Anbau an Traktoren, die mit einer die Wurzel abschneidenden
Schneidkante und einem die Schubkraft des Traktors verstärkenden, teleskopisch
ausfahrbaren Stossarm arbeiten.
3) Baumverpflanzungsmaschinen, die mit Messern
zum Ausschneiden des Wurzelballens ausgestattet sind und nötigenfalls die
Bäume, über kurze Stecken befördern können.
4) Baumstumpfrodemaschinen, die die Baumstümpfe
mit messerbesetzten Scheiben bis zu einer gewissen Tiefe unter der
Erdoberfläche zerstückeln.
5) Astzerkleinerungsmaschinen, die nach dem
Entasten die losen Äste, Zweige usw. mit Hackmessern zu kleinen Stücken
zerschneiden, welche dann durch ein Gebläse wegbefördert werden.
I) Keimapparate (z.B. Keimkästen,
Aufzuchtschränke usw.), sofern sie mit mechanischen Vorrichtungen (Motoren, Pumpen,
Ventilatoren usw.) oder wärmetechnischen Vorrichtungen ausgestattet sind.
Hierher gehören nicht einfache Kästen und Schubladen ohne derartige
Vorrichtungen; diese sind nach Material und Beschaffenheit zu tarifieren.
Hierher gehören nicht:
a) Schneideklingen und Messer für
Rübenschneider, Strohhäckselmaschinen, Heuhäckselmaschinen usw. (Nr. 8208).
b) Apparate, die wegen ihrer Arbeitsweise zu
Nr. 8419 gehören, wie Kartoffeldämpfer, Futterdämpfer usw., ausgenommen
Keimapparate sowie Brut- und Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht.
c) Mechanische Apparate zum Verteilen,
Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten (Beregner usw.) oder Pulver (Nr.
8424).
d) Gebläseförderer sowie Zugwinden zum
Ausreissen, Abschleppen, Fortbewegen oder Verladen von Bäumen oder Baumstümpfen
und andere Hebe- und Fördervorrichtungen (Nrn. 8425, 8426 oder 8428).
e) Pflanzlochbohrmaschinen, Planiermaschinen
(Bulldozers, Angledozers), zum Fällen von Bäumen oder zum Roden (Nrn. 8429 oder
8430).
f) Zuckerrübenschnitzelmaschinen für Zuckerfabriken
(Nr. 8438).
g) Hackmaschinen zum Herstellen von
Holzschnitzeln, der Nr. 8439.
h) Maschinen zum Entrinden von Baumstämmen oder
Rundholz mittels Wasserstrahl (Nr. 8424) oder auf mechanischem Wege (Nrn. 8465
oder 8479).
i) Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz
(Nrn. 8465 oder 8467).
k) Staubsauger von der Art, wie sie zum
Striegeln von Pferden oder Vieh verwendet werden (Nr. 8508).
l) Traktoren, die speziell zum Wegschleppen
von Bäumen hergerichtet sind (Nr. 8701).
m) Apparate für Tiergeburtshilfe (Nr. 9018).
n) Hagelabwehrkanonen (Nr. 9303).
II. Maschinen und Apparate für die Geflügelzucht
Diese Gruppe umfasst insbesondere folgende Maschinen und Apparate:
A) Brutapparate. Diese Apparate, in denen die
Temperatur, die Luftzirkulation und die Luftfeuchtigkeit genau eingestellt
werden können, sind mit einer Vorrichtung zum automatischen Wenden der auf
Platten liegenden Eier ausgestattet. Diese Apparate können mit einem
Steuersystem arbeiten, das an einen Personalcomputer angeschlossen werden kann,
um den Brutvorgang zu optimieren. Bestimmte Brutapparate weisen auch die
Funktionen eines Schlupfbrüters auf.
B) Schlupfbrüter. In diesen Apparaten, welche
Vorrichtungen zum Regeln der Temperatur und der Luftzirkulation aufweisen,
liegen die Eier zum Ausschlüpfen in Schubladen oder auf speziellen Platten.
C) Aufzuchtapparate. Das sind grössere Kammern
mit Heiz- und Kühlvorrichtungen zum Aufziehen der Küken.
D) Automatische Aufzucht- oder
Eierlegebatterien. Das sind geräumige Anlagen, die aus Reihen von nebeneinander
angeordneten Zellen bestehen und dort mit automatischen Vorrichtungen zum
Füllen der Futterbehälter, zum Reinigen der Zellenböden und zum Einsammeln der
Eier ausgestattet sind.
E) Mechanische Eierdurchleuchtungsapparate ohne
Sortiervorrichtung (einschliesslich der elektronischen
Eierdurchleuchtungsapparate, aber mit Ausnahme der einfachen Lampen zum
Durchleuchten).
Eiersortiermaschinen
sowie kombinierte Eierdurchleuchtungs- und -sortiermaschinen gehören zu Nr.
8433.
F) Geschlechtsunterscheidungs- und
Impfausrüstungen, mit denen in der Kükenaufzucht die männlichen von den
weiblichen Küken getrennt und die Küken geimpft werden. Diese Maschinen sind
nicht dazu hergerichtet, von Tierärzten verwendet zu werden.
Nicht in diese Nummer
gehören Maschinen, mit denen Küken automatisch gezählt und in Schachteln gelegt
werden (Nr. 8422); Hauptfunktion dieser Maschinen stellt das Einlegen der Küken
dar, das Zählen, dank der eine von der Grösse der Schachtel bestimmte Anzahl
Küken in die Schachtel gelegt werden, ist als zweitrangig zu betrachten.
III. Maschinen und Apparate für die Bienenzucht
Diese Gruppe umfasst insbesondere:
A) Honigpressen.
B) Maschinen zum Prägen von Wachs in Wabenform.
Hierher gehören nicht:
a) Bienenstöcke und Bienenkörbe
(sie sind nach Material und Beschaffenheit einzureihen, z.B. Bienenstöcke aus
Holz nach Nr. 4421).
b) Wasserbadkessel zum Einschmelzen von
Honigwaben, auch solche mit einfacher Spindelpresse (Nr. 8419).
c) Honigschleudern (Nr. 8421).
d) Tragbare Zerstäuber und Räucherapparate (Nr.
8424).
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen, Apparate und Geräte dieser Nummer hierher.
8437. Maschinen zum Reinigen, Sortieren
oder Sieben von Körnerfrüchten oder Hülsenfrüchten; Maschinen und Apparate für
die Müllerei oder zum Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen
Maschinen und Apparate der in der Landwirtschaft verwendeten Art
I. Maschinen zum
Reinigen, Sortieren oder Sieben
von Körnerfrüchten oder Hülsenfrüchten
Zu dieser Gruppe
gehören die verschiedenen Maschinen, Apparate und Geräte, die in der
Landwirtschaft oder Industrie dazu verwendet werden, Getreidekörner,
Hülsenfrüchte, Futtersamen, Gemüsesämereien usw. durch aufeinanderfolgende
Wind- und Siebsichtung zu sortieren oder deren Qualität zu verbessern. Durch
die Wind- und Siebsichtung werden Schmutz, Unkrautsamen, andere Körnerfrüchte,
Bruchkörner und manchmal auch noch die schönen, zu Saatzwecken geeigneten
Körner von den durchschnittlichen Körnern abgesondert. Von dieser Gruppe können
genannt werden:
1) Putzmühlen. Sie bestehen aus einem Gestell
mit aufgebautem Einschütttrichter, einem Gebläse (Flügelrad), Sieben
(gewöhnlich Schüttelsieben) und einer Kraftübertragungsvorrichtung.
2) Windfegen, Steigwindfegen (Steigsichter),
rotierende Trieure (Zellenausleser) und sonstige Körnerausleser. Dies sind
leistungsfähigere Maschinen (als Putzmühlen), welche die Körner durch den
Windstrom nicht nur reinigen, sondern auch nach ihrem Gewicht, ihrer Grösse
oder Form sortieren und manchmal auch noch mit Insektiziden bestäuben
(Trockenbeizung).
3) Bandausleser, die gewöhnlich zum Reinigen
von Rübensamen verwendet werden (Rübensamenstoppelauslesemaschinen). Sie bestehen
aus einem metallenen Gestell mit einer Anzahl von Walzen, über die ein von
ihnen bewegtes, stark geneigtes endloses Band läuft. Über dem Band ist ein
Einschütttrichter angebracht. Die aus dem Einschütttrichter kommenden Körner
rollen ungehindert bis zum unteren Teil des Bandes, wogegen die leichteren
pflanzlichen Abfälle an der rauen Oberfläche des Bandes haften bleiben.
4) Spezialmaschinen zum Sortieren (Sichten) von
Saatgut (Saatgutbereiter).
Diese Gruppe umfasst
auch Maschinen, Apparate und Geräte, die in der Müllerei verwendet werden, um
die Körner vor dem Mahlen zu reinigen, zu sortieren oder zu sieben. Manchmal
arbeiten diese Maschinen nach den nämlichen Prinzipien wie die hiervor beschriebenen
Putzmühlen, Windfegen und Trieure. Sie sind jedoch viel umfangreicher und
speziell für die Müllerei und damit für sehr grosse Leistungen gebaut. Von
diesen Maschinen können genannt werden:
1) Zyklonreiniger zum Aussondern der
Verunreinigungen, die sich unter den Körnern befinden.
2) Reinigungs- und Sortiermaschinen mit
umlaufenden Zellenwalzen oder gelochten Walzen.
3) Pneumatische Separatoren mit Schüttelsieben.
4) Magnetabscheider mit Dauer- oder
Elektromagneten.
5) Wasch- und Steinauslesemaschinen, mit oder
ohne Trockenkolonnen, zum Auslesen der Steine, Waschen der Körner und Wegspülen
der leichten Verunreinigungen.
6) Getreidebürstmaschinen.
7) Getreidenetzapparate, auch mit Heiz- oder
Wiegevorrichtung.
Hierher gehören ferner
kombinierte Reinigungs-, Sieb- und Sortiermaschinen, auch wenn sie mit einem elektromagnetischen
Abschneider ausgerüstet sind.
II. Maschinen und
Apparate für die Müllerei
Abgesehen von den
Maschinen, Apparaten und Geräten zum Reinigen, Sortieren oder Sieben der Körner
vor dem Mahlen (siehe Teil I hiervor), gelten als Maschinen und Apparate für
die Müllerei:
A) Gewisse Maschinen und Apparate zum Mischen
oder Aufbereiten der Körner vor dem Mahlen, wie:
1) Getreidemess- und Mischapparate, die eine
genaue Dosierung der Getreidemischungen gewährleisten.
2) Spitzmaschinen, deren mit Spitzen besetzte
Walzen sich gegen Kautschukzylinder drehen und dabei die weicheren Körner mit
den Spitzen aufspiessen und aussondern.
Hierher gehören
nicht:
a) Apparate, deren Arbeitsweise auf einer
Temperaturänderung beruht, wie Trockenkolonnen (mit Dampfrohren,
Vakuum-Trockenkolonnen usw.) oder Kühlkolonnen, mit Ausnahme der
Getreidenetzapparate (Nr. 8419).
b) Zentrifugal-Trockenkolonnen (Nr. 8421).
c) Förderer aller Art, z.B. Becherförderer,
Bandförderer, pneumatische Förderer usw. (Nr. 8428).
B) Maschinen und Apparate zum Vermahlen der
Körner. Diese Gruppe umfasst:
1) Mühlen mit Mühlsteinen (Mahlgänge).
2) Riffelwalzenstühle, die aus mehreren Sätzen
geriffelter, manchmal innen gekühlter Metallwalzen bestehen. Je nach der Anzahl
der Walzen, ihrer Einstellung und Umlaufgeschwindigkeit werden die Körner zu
Grütze, Griess oder Mehl vermahlen.
3) Glattwalzenstühle, bei denen es sich um
Walzenstühle mit nahezu glatten Walzen handelt, die besonders zum Vermahlen von
Grütze und Griess zu Mehl dienen.
4) Detacheure (Auflösemaschinen) zum Auflösen
des von den Walzen der Riffel- oder Glattwalzenstühlen plättchenförmig
zusammengedrückten Mahlgutes.
5) Zuführungsvorrichtungen. Das sind Apparate,
die zum gleichmässigen Verteilen des Mahlgutes zwischen den Mahlwalzen dienen.
Die kleinen Mühlen für
die Landwirtschaft gehören zu Nr. 8436.
C) Maschinen und Apparate zum Sortieren oder
Trennen von Mehl oder Abfällen
Diese Gruppe umfasst
Maschinen, die dazu dienen, Mehl, Grütze, Griess und Kleie, die beim Mahlen
angefallen sind, voneinander zu trennen.
Die Trennung dieser
verschiedenen Erzeugnisse erfordert eine Anzahl ziemlich komplizierter
Arbeitsgänge, die von den folgenden, oft in Gruppen aufgestellten Maschinen und
Apparaten verrichtet werden:
1) Sichtmaschinen zum Trennen von Mehl, Grütze
und Griess. Die wichtigsten Arten sind die Zentrifugalsichter und die
Plansichter. Die Zentrifugalsichter bestehen aus vieleckigen oder zylindrischen
Trommeln, deren Wände mit Beuteltuch (Müllergaze) verschiedener Maschenweite
bespannt sind. Innen sind die Trommeln mit einem Schlägerwerk ausgerüstet. Die
Plansichter bestehen aus mehreren übereinander angebrachten Siebkästen, die
unabhängig voneinander in schwingende Bewegung versetzt werden und innen ein
besonderes Fachwerk und mehrere übereinander angeordnete Siebtücher besitzen.
2) Griessputzmaschinen zum Sortieren von Griess
und zum Absondern von Bestandteilen, wie Schalen usw. mit Hilfe von
Schüttelsieben, durch die ein Luftstrom hindurchgeht.
3) Kleiereinigungsmaschinen.
4) Mischmaschinen für Mehl, Kleie usw. sowie
Apparate zum Anreichern des Mehles mit Vitaminen.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Mehltrockner (Nr. 8419).
b) Luftfilter und Zyklone zum Entstauben der
aus den Sicht- und Siebmaschinen austretenden Gebläseluft (Nr. 8421).
c) Sogenannte Leistungsregistrierapparate zum
Ermitteln der Mehlausbeute sowie andere Mehlprüfapparate (Kapitel 90).
III. Maschinen und Apparate zum Behandeln
von Getreide oder Hülsenfrüchten
Den hier beschriebenen Behandlungen gehen im Allgemeinen Vorarbeiten
voraus, die sich auf das Reinigen, Sortieren oder Sieben erstrecken (siehe Teil
I hiervor).
Von den hierher gehörenden Maschinen und Apparaten können genannt
werden:
1) Maschinen zum Schälen oder Enthülsen von
Getreide oder Hülsenfrüchten.
2) Maschinen zum Schälen, Polieren oder
Glasieren von Reis.
3) Maschinen zum Brechen von Erbsen, Linsen,
Bohnen usw.
4) Maschinen zum Quetschen von Getreidekörnern,
auch mit Hilfsvorrichtung zum Heizen.
5) Spezialmühlen und Spezialbrecher, zum
Vermahlen von anderem Getreide als Brotgetreide oder zum Vermahlen von
Hülsenfrüchten.
6) Maschinen zum Entfernen der Grannen oder
Spitzen von Gerste- oder Haferkörnern.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Dämpfapparate, Trockner, Darren und
Röstapparate, zum Herstellen von gequollenen oder gerösteten Getreidekörnern,
zur Bereitung von Braumalz oder zum Rösten von Mehl (Nr. 8419) sowie ganz
allgemein alle Maschinen und Apparate, die wegen ihrer Arbeitsweise zu Nr. 8419
gehören.
b) Maschinen, Apparate und Geräte, die eine
über die Mehlbereitung hinausgehende Behandlung durchführen, z.B. Herstellen
von Teigwaren, Konserven oder Backwaren (Nr. 8438).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen, Apparate und
Geräte dieser Nummer hierher, wie:
Siebe (ausgenommen
Beuteltücher, als Meterware oder konfektioniert, der Nr. 5911), Zellenwalzen,
gelochte Walzen, Mischwalzen, Trennwalzen, Walzen für Riffelwalzenstühle oder
Glattwalzenstühle usw.
Mühlsteine gehören zu
Nr. 6804.
8438. Maschinen und Apparate, in diesem
Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Aufbereiten
oder Herstellen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen
Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von pflanzlichen oder
tierischen Ölen oder Fetten
Hierher gehören in
diesem Kapitel anderweit weder genannte noch inbegriffene Maschinen und
Apparate zum industriellen Aufbereiten oder Herstellen von Nahrungsmitteln,
Futtermitteln oder Getränken, um diese für die menschliche oder tierische
Ernährung zum unmittelbaren Verbrauch zuzubereiten oder zu Konserven zu
verarbeiten, mit Ausnahme der Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder
Aufbereiten von pflanzlichen oder tierischen Ölen oder Fetten (Nr. 8479).
Eine grosse Anzahl der
zu diesen Zwecken verwendeten Maschinen und Apparate gehört jedoch zu anderen
Nummern, insbesondere:
a) Haushaltmaschinen und -geräte, wie
Fleischhackmaschinen, Brotschneidemaschinen (Nrn. 8210 oder 8509).
b) Industrie- und Laboratoriumsöfen (Nrn. 8417
oder 8514).
c) Apparate zum Kochen, Rösten, Sterilisieren,
Dämpfen usw. (Nr. 8419).
d) Zentrifugen oder Filter der Nr. 8421.
e) Maschinen zum Reinigen oder Füllen von
Behältern, Verpacken von Waren usw. (Nr. 8422).
f) Maschinen, Apparate und Geräte zum
Behandeln von Getreide oder Hülsenfrüchten usw. (Nr. 8437).
I. Maschinen und Apparate zur Herstellung von
Backwaren, Patisserie oder Biskuits
Von dieser Gruppe können genannt werden:
1) Teigknet- und Teigmischmaschinen. Sie
bestehen aus rotierenden oder feststehenden Behältern, die innen eine
Vorrichtung mit knieförmig gebogenen Armen oder Schaufeln zum Kneten des Teigs
besitzen. Manche schnell laufenden Maschinen haben einen wassergekühlten Mantel,
um die Erwärmung des Teigs zu verhindern.
2) Teigteilmaschinen, die den aus einem
Einfülltrichter kommenden Teig in gleich grosse Teigstränge zerteilen. Diese
Teigstränge werden zudem manchmal noch gewogen und gerollt.
3) Teigformmaschinen, die den geteilten Teig in
die zum Backen gewünschte Form bringen.
4) Brotschneidemaschinen,
Zwiebackschneidemaschinen, Cakeschneidemaschinen usw.
5) Spezialreibmaschinen zum Zerkleinern von
getrocknetem Brot.
6) Maschinen zum Dressieren, Ausstechen,
Formen, Füllen oder Zerschneiden von Kuchen, Biskuits usw.
7) Dosierapparate für die Patisserie, welche
die zum Herstellen von Cakes, Kuchen usw. benötigten Mengen an Teig und Zutaten
in Backformen abfüllen.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Backöfen sowie Öfen zum Herstellen von
Patisserie oder Biskuits (Nrn. 8417 oder 8514).
b) Biskuitteig-Walzmaschinen (Nr. 8420).
II. Maschinen und
Apparate für die Teigwarenfabrikation
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Spezialteigknetmaschinen.
2) Maschinen zum Ausschneiden und Ausstechen
bestimmter Formen aus dem ausgewalzten Teig. Sie sind oft mit einer Teigwalze
ausgestattet.
3) Kontinuierlich arbeitende Pressen zum
Herstellen von Makkaroni, Spaghetti usw. und Pressen zum Herstellen von
Suppenteigwaren (Buchstaben, Ziffern, Sterne usw.), bei denen der aus den
profilierten Düsen kommende Teig von einem rotierenden Messer abgeschnitten
wird.
4) Apparate zum Füllen von Ravioli, Cannelloni
usw.
5) Legemaschinen zum Legen von Makkaroni,
Spaghetti usw. in Bündel, Flechten usw.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Teigwarenvortrockner und Teigwarentrockner
(Nr. 8419).
b) Teigwalzmaschinen (Nr. 8420).
III. Konfiseriemaschinen
und -apparate
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Spezialmühlen zum Herstellen von
Glasierzucker.
2) Knet- und Mischmaschinen. Sie bestehen aus
einem Gefäss mit umlaufendem Rühr- oder Mahlwerk und sind manchmal noch mit
Rohrschlangen oder einem wassergefüllten Mantel zum Heizen oder Kühlen des
Gutes während des Arbeitsvorganges ausgestattet.
3) Zuckerziehmaschinen, welche die zähen
Zuckermassen mit rotierenden Armen und Haken ziehen und kneten.
4) Dragierkessel, die zum Auftragen eines
harten und glatten Zucker- oder Schokoladenüberzuges auf Mandeln, Haselnüsse,
verschiedene Hartteigmassen usw. dienen. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem
halbkugelförmigen Kessel aus Kupfer oder manchmal auch aus Glas, der sich um
eine geneigte Achse dreht. Der Kessel wird in der Regel entweder durch eine
externe Heizquelle (Heizung durch Einblasen von Heissluft in den Kessel oder
Erhitzen der Kesselwandungen durch einen Gasbrenner), oder, seltener, durch
eine eingebaute Heizvorrichtung (Gasbrenner, Dampfrohrschlange usw.) beheizt.
5) Tablettiermaschinen,
Bonbonsherstellungsmaschinen und andere Maschinen zum Schneiden, Giessen oder
Formen von Bonbons oder anderen Konfiseriewaren.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht Sirupkochkessel und andere Apparate zum Erhitzen (Nr. 8419)
oder Kühlen (Nrn. 8418 oder 8419).
IV. Maschinen und Apparate zum Herstellen
von Kakao oder Schokolade
Von dieser Gruppe können genannt werden:
1) Maschinen zum Schälen,
Brechen oder Entkeimen der gerösteten Kakaobohnen.
2) Mahl- und Mischmaschinen zum Herstellen von
Kakaomasse aus gebrochenen (zerkleinerten) Kakaobohnen sowie Mahlgänge und
Walzenstühle zum Feinmahlen (Zerreiben) der Kakaomasse.
3) Pressen zum Auspressen der Kakaobutter aus
der Kakaomasse. Sie sind mit einer Heizvorrichtung zum Verflüssigen der
Kakaobutter ausgestattet, damit das Auspressen leichter vonstatten geht.
4) Maschinen zum Herstellen von Kakaopulver
durch Mahlen des nach dem Auspressen der Kakaobutter zurückgebliebenen Kuchens.
Gewöhnlich sieben und sortieren diese Maschinen das gewonnene Pulver und
mischen es manchmal mit anderen Stoffen, um den Geschmack zu verbessern oder
die Löslichkeit zu erhöhen.
5) Mischer zum Herstellen von Schokolademasse
(Melangeure), mit oder ohne Vorrichtungen zum Dosieren von Kakaopulver, Zucker,
Kakaobutter usw.
6) Schokoladewalzwerke zum Feinmahlen der
Schokolademasse.
7) Schokolade-Reibmaschinen (Conchen). Sie bestehen
aus einem gewöhnlich halbkugelförmigen, mit Heizvorrichtung und starken
Zerkleinerungsorganen ausgestatteten Behälter, in dem die Schokolademasse
erwärmt und gründlich zerrieben wird.
8) Strangpressen, die zum Homogenisieren der
Schokolademasse dienen und diese in regelmässigen, zum Formen geeigneten
Stücken abgeben.
9) Maschinen zum Formen von Schokolade zu
Tafeln usw. Sie besitzen gewöhnlich einen Rütteltisch und können auch mit
Hilfsvorrichtungen zum Heizen und mit Kühltischen ausgestattet sein.
10) Überziehmaschinen zum Überziehen von Biskuits,
Kuchen, Bonbons usw. mit einem Überzug aus Schokolade oder anderen gezuckerten
Massen. Diese Maschinen besitzen stets eine Heizvorrichtung und bestehen
gewöhnlich aus einem Bandförderer, auf dem die Waren in ein Bad getaucht oder
durch Sprühvorrichtungen mit einer Überzugsmasse versehen werden.
V. Maschinen und Apparate für die Zuckerherstellung
Maschinen und Apparate
zur Zuckersaftgewinnung aus Zuckerrohr unterscheiden sich eindeutig von den
Maschinen und Apparaten zur Zuckersaftgewinnung aus Zuckerrüben, während die
Maschinen und Apparate zum Gewinnen von Zucker aus diesen Säften in beiden
Fällen praktisch die gleichen sind. Die Maschinen und Apparate dieser Gruppe
können demnach unterteilt werden in:
A) Maschinen und Apparate zum
Gewinnen von Zuckerrohrsaft, wie:
1) Entfaserer, die das Zuckerrohr in lange
Streifen schneiden. Sie haben waagrecht angeordnete, rotierende Achsen, die mit
dicht nebeneinander angeordneten Kränzen aus Messern mit doppelter Schneide
besetzt sind.
2) Zuckerrohrbrechmaschinen, welche die
Zuckerrohrstreifen in kürzere Stücke zerkleinern. Sie besitzen gezahnte, mit
verschiedener Geschwindigkeit drehende Walzen.
3) Zuckerrohrquetscher, die in der Regel
Riffelwalzen besitzen und dazu dienen, die Zuckerrohrteile in ganz kleine
Stückchen zu zerkleinern. Sie sind manchmal mit einer Brechvorrichtung
kombiniert.
4) Walzenmühlen zum Extrahieren des Safts aus
dem zerriebenen Zuckerrohr. Sie bestehen gewöhnlich aus einer
Beschickungsvorrichtung, einem Walzwerk aus Quetschwalzen, einer
Wasserberieselungsanlage zum Verdünnen des Saftes und aus einem oder mehreren
Einweichbottichen.
B) Maschinen und Apparate zum Gewinnen von
Zuckerrübensaft, wie:
1) Rübenwaschmaschinen, die aus langen, von
Wasser durchströmten Rinnen bestehen, in denen die Rüben durch ein Rührwerk
ständig bewegt werden.
2) Rübenschnitzelmaschinen, die die Rüben in
dünne Streifen oder Schnitzel schneiden. Sie bestehen entweder aus
zylindrischen Behältern, deren Boden von einer mit Messern besetzten
rotierenden Scheibe gebildet wird, oder aus rotierenden Trommeln, deren
Innenwand mit dicht nebeneinander angeordneten Messern bestückt ist. Bei den
rotierenden Trommeln werden die Rüben infolge der Zentrifugalkraft oder durch
eine mechanische Vorrichtung mit Schaufeln gegen die Messer geschleudert und
dabei zerschnitten.
3) Diffuseure, in denen durch Osmose der
Zuckersaft aus den Rübenschnitzeln ausgelaugt wird. Diese Apparate bestehen aus
zwei seitlich miteinander verbundenen zylindrischen Behältern, dem Vorwärmer
(Kalorisator), einer Art Wassererhitzer mit Dampfrohrschlange, und dem mit dem
Kalorisator in Verbindung stehenden Diffusionsbehälter, der die zu behandelnden
Schnitzel enthält. Der Diffusionsbehälter besteht lediglich aus einem weiten,
geschlossenen Gefäss, das oben mit einer Einfüllöffnung und unten mit einer
Ablassöffnung versehen ist. Separat zur Abfertigung gestellt, gehört der
Diffusionsbehälter ebenfalls hierher, der Kalorisator dagegen zu Nr. 8419.
4) Schnitzelpressen.
C) Apparate zum Behandeln des Zuckersaftes oder
zum Raffinieren von Zucker, wie:
1) Saturationspfannen, sofern sie mit einem
Rührwerk ausgestattet sind, aber ausgenommen solche mit einer Heizvorrichtung
(Nr. 8419).
2) Kühl- oder Kristallisationsbehälter (Kristallisatoren)
mit einem langsam laufenden Rührwerk. In ihnen wird die eingekochte Masse mit
Hilfe von Luft abgekühlt und die im Kocher eingeleitete Kristallisierung
fortgesetzt.
3) Maschinen zum Sägen oder Brechen von Zucker.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Scheidepfannen, Apparate zum Eindicken des
Zuckersaftes (Verdampfer), Koch- und Vorkristallisationsapparate, auch
Vakuumkocher genannt (Nr. 8419).
b) Zentrifugen zum Ausscheiden der
Zuckerkristalle oder zum Raffinieren des Rohzuckers sowie Filterpressen (Nr.
8421).
VI. Brauereimaschinen und -apparate
An Brauereimaschinen und -apparaten, die hierher gehören, können genannt
werden:
1) Mälzbottiche mit Rührwerk und Mälztrommeln,
zur Keimung der Braugerste.
2) Darrmalzentkeimungsmaschinen mit rotierenden
Walzen und Malzputzmaschinen.
3) Malzschrotmühlen zum Zerkleinern des Malzes.
4) Maischbottiche, sofern sie ein Rührwerk,
jedoch keine Heizvorrichtung besitzen. In ihnen wird das geschrotete Malz mit
heissem Wasser angerührt, um die Stärke in Maltose umzuwandeln (Verzuckerung).
5) Läuterbottiche. Das sind grosse, mit
Rührwerk und doppeltem, gelochtem Boden ausgestattete Behälter zum Zurückhalten
der festen Rückstände (Treber), die in der vom Maischbottich kommenden Maische
enthalten sind.
Unter dieser Nummer verbleiben
auch Brauereianlagen, die funktionelle Einheiten im Sinne der Anmerkung 4 zu
Abschnitt XVI darstellen, und insbesondere aus Saturationspfannen,
Malzschrotmühlen, Maischbottichen, Läuterbottichen usw. bestehen. Ausgenommen
sind jedoch Hilfsmaschinen und -apparate, wie z.B. Flaschenabfüllmaschinen,
Etikettiermaschinen, die nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren sind (siehe
die Erläuterungen zum Abschnitt XVI, Allgemeines).
Zu dieser Gruppe gehören nicht:
a) Gärbottiche ohne mechanische
Einrichtung oder Kühlvorrichtung (Tarifierung nach Material und
Beschaffenheit).
b) Darren zum Trocknen von Malz, Vormaischer
(Heizapparate zum Umwandeln der Stärke des Malzes in Stärkekleister),
Maischbottiche mit Heizvorrichtung, Kochpfannen (Maischpfannen, Würzepfannen)
und Hopfensudpfannen (Nr. 8419), Würzekühler sowie Gärbottiche mit
Kühlschlangen (Nrn. 8418 oder 8419).
c) Filterpressen (Nr. 8421).
VII. Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch
Diese Gruppe umfasst insbesondere:
1) Maschinen und Apparate zum
Schlachten und zur nachfolgenden Behandlung der Tierkörper.
2) Maschinen zum Enthaaren von Schweinen. Sie
bestehen aus einer drehbaren Wiege aus Metall, in die das geschlachtete Schwein
gelegt wird. Über der Wiege laufen, entgegengesetzt zu deren Drehrichtung, mit
Schabern besetzte Bänder.
3) Maschinen zum Zerlegen oder Zerschneiden von
Tierkörpern mit Kreissägen oder rotierenden Messern.
4) Maschinen zum Zersägen oder Zerteilen von
Knochen.
5) Maschinen zum Mürbemachen von Fleisch, die
nebeneinander angeordnete Kämme mit Nadeln oder Messer zum Zerschneiden der
Sehnen besitzen.
6) Fleischhackmaschinen.
7) Darmreinigungsmaschinen.
8) Wurstfüllmaschinen, mit Zylinder und Kolben,
zum Herstellen von Wurstwaren.
9) Aufschnittschneidemaschinen.
10) Formpressen für Fleisch oder Fett.
11) Maschinen und Apparate zum Töten, Rupfen oder
Ausnehmen von Geflügel (elektrische Betäubungs- und Stechmesser, Rupfmaschinen
mit grosser Leistung, Apparate zum Ausnehmen, zum Leeren des Magens oder zum
Herausziehen der Lunge).
12) Fleischpökelmaschinen. Sie besitzen entweder
handbetätigte Injektionsspritzen für Salzlake, die mittels Schlauchleitungen an
eine Pumpe angeschlossen sind, oder sind mit einer vollautomatischen
Fördervorrichtung ausgestattet, die das Fleisch einem Nadelgatter mit
Injektionsnadeln zum Einspritzen der Salzlake zuführt.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht Abbrühkessel, Autoklaven zum Einschmelzen von Talg, Kochschränke
zum Kochen von Schinken, Pasteten usw. und andere Apparate der Nr. 8419.
VIII. Maschinen
und Apparate zum Aufbereiten, Be- oder
Verarbeiten von Früchten oder Gemüse
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
A) Schälmaschinen, wie:
1) Kartoffelschälmaschinen. Sie bestehen meist
aus einer rotierenden, innen mit Schleifmitteln ausgekleideten Trommel.
2) Schälmaschinen für Äpfel, Birnen usw. Sie
schälen das Obst mit verstellbaren Messern spiralförmig und entfernen manchmal
auch noch das Kerngehäuse und die Kerne.
3) Zitrusfruchtschälmaschinen, welche die
Schale meistens in Vierteln entfernen oder das Fruchtfleisch aus den vorher
halbierten Zitrusfrüchten entnehmen.
4) Apparate zum Schälen auf chemischem Wege.
Sie besitzen einen Bandförderer, der die Früchte oder das Gemüse durch ein
Gefäss führt, in dem sie mit heissem Wasser und heisser Lauge abgespritzt oder
in diese Flüssigkeiten eingetaucht werden. Die Früchte oder das Gemüse werden
anschliessend in einem Bottich kräftig geschüttelt, um die Schalen zu
entfernen. Diese Apparate gehören auch dann hierher, wenn sie einen Bottich mit
Vorrichtung zum Erwärmen der Lauge besitzen.
B) Maschinen zum Enthülsen von Erbsen oder
ähnlichem Gemüse. Sie bestehen aus einer rotierenden gelochten Trommel, deren
Achse mit Schlägern versehen ist. Die Schläger bringen die Schoten zum
Aufplatzen, worauf die Erbsen durch die Öffnungen der Trommel rollen.
C) Bohnenspitzmaschinen zum Abschneiden der
Enden von grünen Bohnen.
D) Pflaumen-, Kirschen- usw. -Entstielmaschinen
und Abbeermaschinen zum Entrappen von Beerenfrüchten (rote und schwarze
Johannisbeeren, Weintrauben usw.).
E) Maschinen zum Entsteinen oder Entkernen von
Früchten.
F) Maschinen zum Schälen oder Entkernen von
Nüssen (Walnüsse, Haselnüsse usw.)
G) Maschinen zum Schneiden oder Raspeln von
frischen oder getrockneten Früchten, Gemüse, Maniokwurzeln usw.
H) Sauerkrautschneidemaschinen oder
Sauerkrauteinsalzmaschinen.
I) Apparate zu Passieren von Früchten oder
Gemüse für die Herstellung von Konfitüren, Saucen, Tomatenmark usw., mit
Ausnahme der Fruchtsaftpressen (für Pfirsiche, Aprikosen, Tomaten usw.) der Nr.
8435.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Mit Strahlungswärme arbeitende Schälapparate
für Früchte oder Gemüse (Nr. 8417).
b) Früchte- oder Gemüseblanchierapparate,
Kartoffelflockenmühlen mit beheizten Walzen und andere Apparate der Nr. 8419.
c) Früchte- oder Gemüsesortiermaschinen (Nr.
8433).
IX. Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Be- oder Verarbeiten
von Fischen, Krebstieren, Muscheln usw.
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
1) Maschinen zum Abschuppen, Abhäuten, Köpfen,
Entfernen der Schwänze, Entgräten oder Ausnehmen von Fischen.
2) Maschinen zum Aufschlitzen oder Zerteilen
von Fischen oder zum Herstellen von Filets.
3) Maschinen zum Zerteilen oder Entschalen von
Krebstieren.
4) Mühlen zum Herstellen von Fischmehl aus
getrockneten Fischabfällen.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht Kochapparate, Bratapparate und Räucherkammern zum Konservieren
von Fischen, Krebstieren, Muscheln usw. und andere derartige Apparate der Nr.
8419.
X. Andere Maschinen und Apparate zum industriellen Aufbereiten oder
Herstellen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder Getränken
Von den zu dieser Gruppe gehörenden Maschinen und Apparaten können
genannt werden:
1) Apparate (Fässer) für die
Essiggärung (Essigbildner), mit mechanischen Vorrichtungen.
2) Kaffeebohnenenthüls- und -schälmaschinen
(mit Walzen, Scheiben oder Messern).
3) Maschinen mit Stachelwalzen, zum Gewinnen
von ätherischem Öl aus Orangen.
4) Maschinen zum Schneiden und Rollen von
Teeblättern.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen oder Apparate dieser Nummer hierher (z.B. Brotbackformen, die in
automatischen Brotherstellungsmaschinen verwendet werden, Formen für
Süsswarenformmaschinen und Formen für Schokoladeformmaschinen, Pressformen
[Lochscheiben] aus Bronze oder Messing für Teigwaren- Strangpressen).
8439. Maschinen und Apparate zum
Herstellen von Halbstoff aus zellulosehaltigen Faserstoffen oder zum Herstellen
oder Fertigstellen von Papier oder Pappe
Hierher gehören
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus zellulosehaltigen
Faserstoffen, ausgehend von verschiedenen zellulosereichen Stoffen (Holz,
Stroh, Bagasse, Papierabfälle usw.), ohne Rücksicht darauf, ob der Halbstoff
zur Papier- oder Pappeherstellung oder zu anderen Zwecken, z.B. zum Herstellen
von künstlichen Spinnstoffen, Sprengstoffen, Bauplatten aus Pflanzenfasern usw.
bestimmt ist. Hierher gehören auch Maschinen und Apparate zum Herstellen von
Papier oder Pappe entweder aus schon aufgeschlossenem Halbstoff (z.B.
Holzschliff oder Holzzellstoff) oder unmittelbar aus bestimmten Rohstoffen
(Holz, Stroh, Bagasse, Papierabfälle usw.) sowie Maschinen, die Papier oder
Pappe für ihre verschiedenen Verwendungszwecke fertigstellen oder zurichten,
jedoch mit Ausnahme der Druckmaschinen der Nr. 8443.
I. Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff
aus zellulosehaltigen Faserstoffen
Von den hierher gehörenden Maschinen und Apparaten können genannt
werden:
A) Maschinen und Apparate zum Aufbereiten der
Rohstoffe für die Herstellung von Halbstoff, z.B.:
1) Aufbereitungsmaschinen (Zerfaserer) für
Altpapiere oder Altpappe.
2) Öffner oder Zerfaserer für Stroh oder
ähnliche Stoffe, auch mit Entstaubungsvorrichtung.
3) Bambusbrecher mit Walzen und
Spezialstrohschneidemaschinen für die Papierherstellung.
4) Hackmaschinen zum Herstellen von
Holzschnitzeln und Sortiersiebe (Schüttelsiebe) zum Auslesen der Holzschnitzel.
5) Holzschleifer zum Herstellen von Holzschliff
mit Hilfe von Schleifsteinen.
6) "Masonite"-Maschinen zum Zerfasern
der Holzschnitzel durch auf hohen Druck folgenden plötzlichen Druckabfall.
B) Stoffsortierer und -reiniger, in denen der
stark verdünnte Faserbrei nach Fasergrösse sortiert und durch Siebe geleitet
wird. Die Siebe halten die groben Faserteile, Äste, Knoten, Klumpen oder
anderen Verunreinigungen zurück. Nicht hierher gehören mit Zentrifugalkraft
arbeitende Stoffreiniger (Nr. 8421).
C) Entwässerungsmaschinen, in denen der auf
mechanischem Wege (Holzschliff) oder chemischem Wege (Holzzellstoff) gewonnene
Faserbrei zusammengepresst und zu Bogen geformt wird.
D) Raffineure (Refiner, Kegelaufschläger). Sie
bestehen in der Regel aus einem feststehenden, kegelförmigen, innen mit
stumpfen Messern ausgestatteten Behälter und einem in dem Behälter rotierenden
Kegel, der ebenfalls mit Messern besetzt ist. Der durch den Apparat fliessende
verdünnte Stoffbrei wird zwischen den Messern aufgeschlagen, wodurch die
Klümpchen aufreissen und der Stoffbrei eine gleichmässige Konsistenz erhält.
E) Brech- und Mahlmaschinen zur Behandlung
eines vorher hergestellten Papierhalbstoffes im Hinblick auf die Erzeugung
eines speziellen Zellulosebreies für einen bestimmten Zweck (z.B. zur
Herstellung von Nitrozellulose).
II. Maschinen und Apparate zum Herstellen von Papier oder Pappe
Von dieser Gruppe können genannt werden:
A) Langsieb-Papiermaschinen (System Fourdrinier), die
den Stoffbrei in eine endlose Papier- oder Pappebahn überführen. Diese sehr
grossen und komplizierten Maschinen besitzen insbesondere folgende Teile: einen Stoffeinlaufkasten
(Stoffauflauf), der den Papierstoff in gleichmässig starker Schicht auf ein endloses, über Walzen laufendes
Band (Langsieb), das gewöhnlich aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen
besteht, aufträgt; einen Schüttelmechanismus (Schüttelbock), der die Verfilzung
der Fasern erleichtert; Saugkästen, die in
Abständen unter dem Sieb angebracht sind; Egoutteure (Vordruckwalzen), die mit einem Metallsieb bezogen sind; mit Filz bezogene
Presswalzen (Nasspressen); beheizte
Zylinder,
welche die Papierbahn nach und nach trocknen und verfestigen (Trockenpresse); ferner in der Regel Kalanderwalzen, Schneide- und
Aufrollvorrichtungen usw.
B) Rundsiebpapiermaschinen. Sie arbeiten nach
dem gleichen Prinzip wie Langsiebpapiermaschinen, das Langsieb ist jedoch durch
einen grossen, mit einem Metallsieb bespannten Zylinder (Rundsieb oder
Siebzylinder) ersetzt, der sich im Papierstofftrog (Zylinderkasten) dreht und
dabei Papierstoff aufnimmt. Die Papierstoffschicht wird anschliessend vom
Rundsieb abgenommen und durch ein Filzband unter - manchmal als Saugwalzen
ausgebildete - Entwässerungswalzen (Vor- bzw. Nasspressen genannt) und dann unter
eine Anzahl von Trockenzylindern (Trockenpartie) geführt. Das so hergestellte Papier
oder die so hergestellte Pappe kann entweder als fortlaufende Bahn oder in
einzelnen Bogen abgenommen werden. Bei einer einfacheren Ausführung dieser Maschine,
der sogenannten Wickelpappemaschine, werden Pappebogen dadurch hergestellt,
dass die Papierstoffbahn in mehreren Lagen auf eine Walze gewickelt wird. Ist
die gewünschte Pappestärke erreicht, wird der Bogen in Richtung der
Zylinderachse von Hand oder maschinell abgeschnitten.
C) Maschinen für die Herstellung von mehrlagigen
Papieren und Pappen. Das sind Maschinen mit mehreren übereinander laufenden
Langsieben oder auch mit mehreren Rundsieben bzw. Kombinationen von Lang- und
Rundsiebmaschinen. Die verschiedenen, gleichzeitig erzeugten Papierstofflagen
werden im Allgemeinen noch im nassen Zustand in der Maschine ohne Klebemittel
miteinander vereinigt (gegautscht).
D) Kleine Apparate zur Herstellung von
Papierproben für Prüfzwecke. Derartige Apparate werden bisweilen
"Blattbildner" genannt und dienen der Fabrikationskontrolle.
III. Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
A) Umrollapparate zum Spannen
und Glätten des Papiers nach seiner Herstellung, auch mit Vorrichtung zum
Ableiten der im Papier im Verlauf seiner Herstellung angesammelten statischen
Elektrizität.
B) Maschinen (ausgenommen Kalander) zum Leimen der
Papierbahn (Oberflächenleimung) und so genannte "Überziehmaschinen"
(Streich- und Auftragsmaschine) zur Oberflächenveredlung, z.B. zum Überziehen
(mit organischen oder anorganischen Pigmenten), Gummieren, Paraffinieren,
Silikonisieren, Beschichten von Kohlepapier, fotografischen Papieren usw. sowie
zum Auftragen von Scherstaub, Korkmehl, Glimmerstaub usw. bei der
Tapetenpapierherstellung.
C) Maschinen zum Imprägnieren von Papier oder
Pappe mit Öl, Kunststoffen usw. und Maschinen zum Herstellen von bitumierten,
geteerten oder asphaltierten Papieren oder Pappen (Dachpappe).
D) Liniermaschinen zum Linieren von
Schulpapier, Registrierpapier usw., die mit einer Reihe nebeneinander
angeordneter, von einem Farbbehälter gespeister, kleiner Scheiben oder
Stahlfedern arbeiten, jedoch mit Ausnahme der Druckmaschinen der Nr. 8443.E) Kreppmaschinen, die das Papier mit einem
Kreppschaber auf einem beheizten Zylinder zusammenstauchen (kreppen, fälteln).
Papier wird aber gewöhnlich auf der Papiermaschine gekreppt.
F) Maschinen zum Befeuchten des Papiers (auch
Papier-Konditioniermaschinen genannt), in denen das Papier oder die Pappe auf
der ganzen Oberfläche feuchter Luft ausgesetzt wird.
G) Maschinen zum Körnen, Gaufrieren oder Prägen
von Papier. Kalander, die für die gleichen Zwecke verwendet werden, gehören
jedoch zu Nr. 8420.
H) Maschinen zum Herstellen von Wellpapier oder
Wellpappe, die mit einer Kaschiervorrichtung ausgestattet sein können.
Einige der vorstehend
genannten Maschinen, z.B. Liniermaschinen, Kaschiermaschinen oder
Auftragsmaschinen, können auch zum Bearbeiten von Kunststoffen oder von Metallfolien
verwendet werden. Sie verbleiben jedoch in dieser Nummer, wenn sie
hauptsächlich zum Bearbeiten von Papier oder Pappe dienen.
In manche
komplizierteren Maschinen dieser Nummer sind Maschinen oder Apparate eingebaut,
die zu anderen Nummern gehören, wenn sie separat zur Abfertigung gestellt werden,
z.B. Filter zum Rückgewinnen von Fasern oder Füllstoffen aus Abwässern
(Nr. 8421), Kalander aller Art, zum Glätten, zur Erzielung eines hohen
Glanzes, zum Prägen usw. (Nr. 8420) sowie Papier- und Pappeschneidemaschinen
aller Art (Nr. 8441).
Hierher gehören
ebenfalls nicht:
a) Autoklaven und andere Kocher für Lumpen,
Autoklaven zum Behandeln von Holzschnitzeln (Zellstoffkocher), Kochkessel für
Strohstoff und ähnliche Kocher sowie Papiertrockner mit beheizten Zylindern und
andere Trockner (Nr. 8419).
b) Wasserstrahl-Holzentrindungsmaschinen (Nr.
8424) oder mechanische Holzentrindungsmaschinen (Nrn. 8465 oder 8479).
c) Druckmaschinen zum Bedrucken von Papier (Nr.
8443).
d) Lumpenwölfe (Klopfwölfe, Reisswölfe) und
Garnett-Maschinen, für die Textilindustrie (Nr. 8445).
e) Maschinen zum Herstellen von Vulkanfiber
(Nr. 8477).
f) Maschinen zum Auftragen von Schleifmitteln
auf Papier, Gewebe, Holz usw. (Nr. 8479).
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen und Apparate dieser Nummer hierher, wie:
Messerwalzen und
Grundwerke für Holländer, Walzen, Trockenzylinder und Saugkästen für
Langsieb-Papiermaschinen, Siebzylinder (Rundsiebe) aus Metall für
Rundsieb-Papiermaschinen usw.
Als zu dieser Nummer gehörende Teile gelten dagegen nicht:
a) Endlose Bänder aus
Spinnstoffen für Langsieb- oder Doppelsieb-Papiermaschinen und Walzenbezüge
(Manchons) aus Filz für Papiermaschinen (Nr. 5911).
b) Mühlsteine (Läufersteine oder andere),
Grundwerke, Gegensteine, Kröpfe und andere feststehende Teile aus Basalt, Lava
oder Naturstein (Nrn. 6804 oder 6815).
c) Endlose Bänder (Siebe) aus Kupfer- oder
Bronzedrahtgewebe für Langsiebpapiermaschinen (Nr. 7419).
d) Messer und Schneidklingen, für Maschinen
(Nr. 8208).
e) Kalanderwalzen (Nr. 8420).
8440. Buchbindereimaschinen und -apparate,
einschliesslich Fadenheftmaschinen
Hierher gehören die in Buchbindereien zum Herstellen von Büchern,
Broschüren, Zeitschriften, Schreibheften usw. verwendeten Maschinen und
Apparate.
Von diesen Maschinen
und Apparaten können genannt werden:
1) Bogenfalzmaschinen für die Buchbinderei, die
grosse Papierbogen mehrmals falzen, bis sie das gewünschte Format haben. Diese
Maschinen verbleiben hier, obwohl sie auch für andere Falzarbeiten verwendet
werden können.
2) Drahtheftmaschinen und Klammerheftmaschinen,
auch wenn sie zum Herstellen von Kartonagen und ähnlichen Waren verwendet
werden können.
3) Sammelheftmaschinen, in denen die von Hand
auf verschiedene Stellen einer Förderkette gelegten einzelnen Bogen geordnet,
zusammengetragen und unter den Heftkopf geführt werden.
4) Buchbinderpressen, die durch Walzen oder
Schlagen das Falzen des Buchblocks vor dem Heften oder Einbinden vollenden.
5) Maschinen zum Einschneiden, die dazu dienen,
im Buchrücken Einschnitte oder Rillen zum Aufnehmen der Heftfäden anzubringen.
6) Fadenheftmaschinen für die Buchbinderei.
Dies sind entweder einfache Maschinen, die nur heften, oder kompliziertere
Maschinen mit automatischem Anleger. Der Anleger schiebt die Blätter oder Bogen
unter den Heftkopf, der sie entweder nur durch die Nähnaht oder - meistens -
unter Verwendung eines Verstärkungsbandes zusammenheftet.
7) Maschinen zum Ebnen oder Runden der
Buchrücken vor dem Anbringen der Einbanddeckel.
8) Maschinen zum Ankleben des Falzes am Rande
von Bucheinlagen (Tafeln mit Bildern, Landkarten usw.), um das Einfügen
derselben in den Einband zu ermöglichen.
9) Maschinen zum Einbinden von billigen
Büchern, Broschüren usw. mit Papiereinbanddeckeln.
10) Maschinen zum Herstellen von Bucheinbanddeckeln.
Sie besitzen gewöhnlich eine Vorrichtung zum Zuführen der Papier- oder
Pappebogen, der Buchbinderleinwand usw., eine Leimvorrichtung, eine Presse und
manchmal auch noch eine Heiz- oder Trockenvorrichtung.
11) Maschinen zum Ebnen der fertigen Buchdeckel,
bestehend aus einem Walzensystem und Tischen.
12) Maschinen, welche die gehefteten Buchblöcke
usw. am fertigen Einbanddeckel durch Leimen und Pressen befestigen. Manche
dieser Maschinen sind mit einer Einsteckvorrichtung ausgerüstet, die lose Bilder,
Zeichnungen, Karten usw. in die Bücher einlegt.
13) Maschinen zum Vergolden oder Färben der
Buchschnitte.
14) Maschinen zum Vergolden oder Prägen (Vergolde-
oder Prägepressen). Sie pressen Buchstaben, Verzierungen, Linien usw. in
Buchrücken oder Buchdeckel und nebenbei auch in gewisse Lederwaren
(Lesezeichen, Schreibunterlagen usw.) ein. Nicht hierher gehören jedoch
allgemein verwendbare Pressen (Nr. 8479) und Druckmaschinen, die
auswechselbare, zu Druckformen zusammengesetzte Buchdrucklettern verwenden (Nr.
8443).
15) Paginier- und Foliermaschinen zum Nummerieren
der Seiten von Notizbüchern, Registern, Kontobüchern usw.
16) Maschinen zum Zusammenheften von Blättern zu
Ringbüchern mit Hilfe einer Spirale oder mittels Ringen aus Metall oder
Kunststoff, welche in die am Rande der Blätter angebrachte Perforationslinie
eingeführt werden. Diese Maschinen bestehen gewöhnlich aus einer
Perforiervorrichtung und einem Mechanismus zum Formen und Einführen der
Spiralen oder Ringe.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher.
Hierher gehören nicht:
a) Heftladen. Sie sind gewöhnlich aus Holz und
bestehen aus einer Schraubvorrichtung zum Spannen der Heftfäden beim manuellen
Heften von Büchern (Nr. 4421).
b) Messer und Schneidklingen, für
Schneidemaschinen (Nr. 8208).
c) Papier- oder Pappefalzmaschinen (andere als
Bogenfalzmaschinen für die Buchbinderei), Schneidemaschinen und Nutmaschinen,
für Papier oder Pappe, Bogenschüttel- oder -glattstossmaschinen, Maschinen zum
Beschneiden von Broschüren- oder Buchblöcken, Maschinen zum Abrunden der Buch-,
Register-, Notizbuchecken usw., Schneidemaschinen und Heftmaschinen, die nur
für die Kartonageherstellung geeignet sind (Nr. 8441).
d) Hilfsapparate für Druckmaschinen, z.B.
Bogenanlegeapparate, Falzapparate und Seitennummeriermaschinen (Nr. 8443).
e) Schneidemaschinen für Spinnstoffwaren (Nr.
8451).
f) Nähmaschinennadeln (Nr. 8452).
g) Maschinen zum Bearbeiten von Leder für die
Buchbinderei (Nr. 8453).
h) Heftmaschinen der Art, wie sie in Büros zum
Zusammenheften von Schriftstücken verwendet werden (Nr. 8472).
8441. Andere Maschinen und Apparate zum
Bearbeiten oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe,
einschliesslich Schneidemaschinen aller Art
Hierher gehören
sämtliche Maschinen und Apparate zum Schneiden von Papier oder Pappe und - mit
Ausnahmen der Buchbindereimaschinen oder -apparate - alle Maschinen und Apparate
zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe nach der Herstellung,
angefangen von den Maschinen, die Papier oder Pappe lediglich in Streifen von
gewünschter Breite oder zu Bogen von handelsüblichem Format schneiden, bis zu
den Maschinen und Apparaten zum Herstellen der verschiedenen Waren.
Von den hierher gehörenden Maschinen und Apparaten können genannt
werden:
1) Beschneidemaschinen und
Schneidemaschinen (auch Mehrmesser-Schneidemaschinen) zum Ausschneiden von
Bogen, einschliesslich Längs- oder Querschneider für Papiermaschinen,
Beschneidemaschinen für Broschüren- oder Buchblöcke und
Registerschneidemaschinen. Ferner Apparate zum Beschneiden von fotografischen
Abzügen auf Papier oder von Pappen für fotografische Zwecke, jedoch mit Ausnahme
der Filmschneidemaschinen und -apparate, der Art, wie sie in fotografischen
oder kinematografischen Laboratorien verwendet werden (Nr. 9010).
2) Maschinen zum Ausstanzen von Konfetti,
Etiketten, Papierspitzen, Karteikarten, Fensterbriefumschlägen, Schachtelzuschnitten
usw.
3) Schneide-, Rill-, Ritz- oder Nutmaschinen
für Kartons, Faltschachteln, Aktendeckel usw.
4) Maschinen zum Herstellen von Papiertüten,
-beuteln oder -säcken.
5) Maschinen zum Herstellen von Briefumschlägen
(durch Schneiden, Falzen, Füttern usw.).
6) Maschinen zum Herstellen von Faltschachteln.
7) Spezialheftmaschinen für Schachteln oder
ähnliche Waren (Kartonagenheftmaschinen), mit Ausnahme der in gleichem Masse
sowohl zum Broschieren oder Einbinden als auch zur Kartonagenherstellung
verwendeten Drahtheftmaschinen und Klammerheftmaschinen (Nr. 8440).
8) Andere Maschinen zum Herstellen von
Schachteln und Kartons.
9) Wickelmaschinen zum Herstellen von Spulen,
Hülsen oder Röhrchen für die Textilindustrie oder zum Herstellen von Patronenhülsen,
Isolierrohren usw.
10) Maschinen zum Herstellen (Formen) von Bechern,
Töpfen, Flaschen usw. aus paraffiniertem Papier oder paraffinierter Pappe.
Diese Maschinen sind gewöhnlich auch mit einer Vorrichtung zum Einfassen und
Kleben ausgestattet.
11) Maschinen zum Formpressen von Waren aus
Papierhalbstoff, Papier oder Pappe (Eierkartons, Platten oder Teller für
Süsswaren oder zum Gebrauch beim Camping, Spielzeug usw.), auch mit
Heizvorrichtung.12) Schneide- und
Rollenwickelmaschinen, die Papier in Streifen von gewünschter Breite schneiden
und dann auf Rollen aufwickeln.
13) Bogenschüttel- oder -glattstossmaschinen, die
Bogen, Karten usw. zu regelmässigen Stapeln, Blöcken usw. ausrichten.
14) Perforiermaschinen, einschliesslich der
Maschinen zum Perforieren von Abreisslinien (Nadelperforation,
Strichperforation usw.) für Briefmarken, Toilettenpapier usw.
15) Falzmaschinen,
andere als Buchbinderei-Bogenfalzmaschinen der Nr. 8440.
16) Maschinen, die Zigarettenpapier schneiden,
falzen, ineinanderschieben, in Heftchen verpacken oder daraus Zigarettenhülsen
herstellen.
Einfache, mechanische
(auch hydraulische) Pressen, die oft für den gleichen Zweck verwendet werden,
gehören jedoch zu Nr. 8479.
Gewisse Maschinen und
Apparate dieser Nummer, insbesondere Maschinen zum Herstellen von Papiersäcken
oder Faltschachteln können mit einer Druckvorrichtung ausgestattet sein. Solche
Maschinen bleiben gemäss Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI in dieser Nummer, wenn es
sich um eine einfache, nur hilfsweise oder zusätzlich angebrachte Druckvorrichtung
handelt und somit das Drucken nicht die Haupttätigkeit der Maschine darstellt.
Manche der vorstehend
aufgeführten Maschinen, z.B. Schneidemaschinen, Falzmaschinen und Papiertüten-
oder Papiersackherstellungsmaschinen, bleiben auch dann in dieser Nummer, wenn
sie zum Verarbeiten von bestimmten Kunststoffen oder von Metallfolien verwendet
werden können, vorausgesetzt jedoch, dass sie gewöhnlich zum Verarbeiten von
Papier oder Pappe verwendet werden.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen und Apparate dieser Nummer hierher.
Hierher gehören auch nicht:
a) Trockenapparate für
Kartonagen (Nr. 8419).
b) Verpackungsmaschinen (z.B. für Schokolade),
die auch zum Herstellen und Bedrucken der Umschliessungen aus Pappe
(Pappkartons usw.) dienen (Nr. 8422).
c) Maschinen zum Herstellen von Papiergarn aus
Papierstreifen (Nr. 8445).
d) Spezialnähmaschinen zum Herstellen von Papiersäcken
(Nr. 8452).
e) Lochapparate zum Lochen von Papieren oder
Schriftstücken sowie Büromaschinen zum Vernichten vertraulicher Akten (Nr.
8472).
f) Ösensetzmaschinen sowie
Maschinen zum Paraffinieren von
Bechern, Töpfen usw. im Tauchverfahren (Nr. 8479).
8442. Maschinen, Apparate und Geräte
(andere als Werkzeugmaschinen der Nrn. 8456 bis 8465) zum Zurichten oder
Herstellen von Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen
Druckformen; Klischees, Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen;
Lithografiesteine, Platten und Zylinder, zu grafischen Zwecken zugerichtet
(z.B. geschliffen, gekörnt, poliert)
Diese Nummer umfasst:
1. Druckformen: Klischees, Druckplatten,
Druckformzylinder und andere Druckformen, mit denen Texte oder Illustrationen
(Bilder) von Hand oder mit Druckmaschinen der Nr. 8443 gedruckt werden können.
Hierher gehören auch zugerichtete, d.h. für die Aufnahme des Druckbilds
geeignete Lithografiesteine, Zylinder und Platten.
2. Maschinen, Apparate und Geräte, die zum
Herstellen der vorstehend erwähnten Druckformen oder für deren Zusammenstellung
zu einem Drucksatz dienen, gleichgültig, ob diese Arbeiten von Hand oder
maschinell verrichtet werden.
Hierher gehören
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Druckformen für den Druck von
Texten, Illustrationen, Dekormotiven usw. auf Papier, Textilien, Linoleum,
Leder oder auf andere Stoffe mit Hilfe von Druckverfahren, und zwar durch:
I. Hochdruck (Buchdruck): Mit Hilfe von
Stereos, Galvanos oder mit auf photomechanischem Weg hergestellten Klischees
für den Hochdruck. Bei diesen Druckverfahren werden die erhabenen Stellen der
Druckform eingefärbt.
II. Flachdruck: Lithografie (Steindruck),
Lichtdruck oder Offsetdruck. Bei diesen Druckverfahren wird die Druckfarbe nur
auf gewisse, besonders behandelte Stellen der ebenen Druckformoberfläche
aufgetragen. Hierher gehören auch der sogenannte Schablonendruck und der
Siebdruck.
III. Tiefdruck: mit Hilfe von Heliogravüren in
Form von Zylindern, mit durch Stichel, Ätzen usw. hergestellten Gravüren oder
mit Hilfe aller übrigen Druckverfahren, bei denen die Druckfarbe nur von den
vertieften Stellen der Druckform aufgenommen wird.
A. Maschinen, Apparate und Geräte (andere als Werkzeugmaschinen
der Nrn. 8456 bis 8465) zum Zurichten oder zum Herstellen
von Klischees, Druckplatten, Druckformzylindern
oder anderen Druckformen
Zu dieser Nummer
gehören:
1) Maschinen zum Herstellen von Klischees
direkt ab Druckvorlage. Bei diesen Maschinen tastet eine Fotozelle die
Druckvorlage ab. Eine elektronisch arbeitende Vorrichtung überträgt die von der
Fotozelle ausgehenden Impulse. Die Impulse setzen ein Werkzeug in Tätigkeit, welches
das Klischeematerial, eine Kunststoffplatte, graviert.
2) Ätzmaschinen zum Ätzen von Druckplatten oder
Druckformzylindern. Sie bestehen aus mit Rührwerken ausgestatteten
Spezialbehältern.
3) Beschichtungsmaschinen zum Aufbringen der
lichtempfindlichen Schicht auf Offset-Zinkplatten (Plattenschleudern). Sie sind
in der Regel mit einer elektrischen Heizvorrichtung ausgerüstet.
Hierher gehören nur
Setzmaschinen oder Maschinen zum Herstellen von Klischees, welche die
Schriftzeichen tatsächlich setzten, auch wenn diese nach dem Setzen
fotografiert werden. Nicht hierher gehören hingegen fotografische
Aufnahmeapparate, fotografische Vergrösserungs- oder Verkleinerungsapparate,
fotografische Kopierrahmen und ähnliche fotografische Apparate mit denen in
Setz- oder Klischeeanstalten in einem fotografischen Verfahren verschiedene
Klischees oder Druckzylinder hergestellt werden (Kapitel 90), wie Apparate zur
Reproduktion von Zeichnungen, Text usw. durch ein fotografisches Verfahren.
Dies ist z.B. der Fall bei:
a) Vertikal- und
Horizontal-Reproduktionskameras;
b) Vergrösserungsapparaten oder
Reproduktionsapparaten;
c) Belichtungstischen für die Text- und
Bildgestaltung einer Seite oder Kopierrahmen.
Manche dieser Apparate
verwenden feine Glas- oder Kunststoffraster für die Autotypie, Farbfilter für
die Fotochromie oder Rasterrahmen oder Filterhalter.
B. Drucktypen, Klischees, Druckplatten, Druckzylinder und
andere Druckformen; Lithografiesteine, Platten und
Zylinder, zu grafischen Zwecken zugerichtet
(z.B. geschliffen, gekörnt, poliert)
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Gravierte oder geätzte Hoch- und
Tiefdruckplatten aus Holz, Linoleum, Kupfer, Stahl usw., die entweder mit der
Hand (mit Stichel, Ätzwasser usw.) oder aber mechanisch (durch Heliogravüre
usw.) hergestellt worden sind.
2) Lithografiesteine mit Zeichnungen, die von
Hand aufgetragen oder fotografisch übertragen und mit Säure in den Stein
eingeätzt wurden.
3) Mit Druckbild versehene metallene
Druckplatten für den Flachdruck, gewöhnlich aus Zink oder Aluminium,
einschliesslich der biegsamen Metallfolien für den Offsetdruck.
4) Mit Druckbild versehene (gravierte, geätzte
usw.) Zylinder.
5) Gravierte Stempel, Metallplatten, Matrizen
und Gegenmatrizen, für den Prägedruck ohne und mit Farbe. Sie werden zum Farb-
oder Blinddruck von Briefköpfen, Rechnungsköpfen, Visitenkarten usw. verwendet.
Zu dieser Gruppe
gehören auch die nicht mit dem Druckbild versehenen (nicht gravierten, nicht
geätzten usw.) Lithografiesteine, Platten und Zylinder, sofern sie so
bearbeitet sind, dass sie mit dem Druckbild versehen werden können. Solches ist
der Fall bei:
6) Lithografiesteine mit vollständig
geglätteter oder gekörnter Druckfläche.
7) Metallplatten, für die Gravur hergerichtet,
d.h. geschliffen, gekörnt oder poliert.
8) Metallzylinder mit gekörnter oder vollkommen
polierter Oberfläche. Diese meist aus Gusseisen bestehenden Zylinder haben in
der Regel einen auf elektrolytischem Wege hergestellten Kupferüberzug oder
einen aus nebeneinander angeordneten, abnehmbaren Hülsen bestehenden Kupfermantel.
9) Metall- oder Kunststofffolien oder -platten
für Offsetdruckmaschinen der in Büros verwendeten Bauart. Diese Folien oder
Platten sind gewöhnlich an ihrem oberen Rand so hergerichtet, dass sie auf dem
Zylinder der Druckmaschine befestigt werden können.
Lichtempfindliche
Folien und Platten (z.B. für fotografische Zwecke mit einer lichtempfindlichen
Emulsion beschichtete Metall- oder Kunststofffolien sowie lichtempfindliche
Kunststofffolien, auch aufgeleimt auf einer Unterlage aus Metall oder anderem
Material), gehören zu Nr. 3701.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen, Apparaten oder
Geräte dieser Nummer hierher.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Ausgestanzte Schablonen aus Metall,
Kunststoffen, Pappe usw. zum Gebrauch in Schablonendruckmaschinen (Tarifierung
nach Material und Beschaffenheit).
b) Vervielfältigungspapiere und Umdruckpapiere
mit Text oder Zeichnungen zum Vervielfältigen (Nr. 4816).
c) Auf Rahmen gespannte Seidengewebe für den
Siebdruck (Sieb- oder Filmdruckschablonen), mit oder ohne Druckbild (Nr. 5911)
sowie auf Rahmen gespannte Metalldrahtgewebe für den Siebdruck (Sieb- oder
Filmdruckschablonen), mit oder ohne Druckbild (Tarifierung nach Material und
Beschaffenheit).
d) Eiserne Prägeformen (Zierlinien) für Vergoldemaschinen
(Nr. 8440).
e) Maschinen zum Bearbeiten von Metall,
Steinen, Holz usw., wie Maschinen zum Geraderichten und Fertigbearbeiten von
Matrizen, Maschinen zum Schneiden oder Hobeln von Linien, Stein- und
Metallplattenkörnmaschinen (mit Scheiben, Kugeln usw.), Graviermaschinen zum
Gravieren von Metallplatten oder Metallzylindern, Maschinen zum Fräsen, Hobeln
oder Schaben von Klischees, Sägen zum Beschneiden von Klischees sowie Maschinen
zum Ebnen oder Körnen von Lithografiesteinen (Nrn. 8456 bis 8465, je nach
Beschaffenheit).
f) Schrifttypen und andere Druckorgane für
Schreibmaschinen, Rechenmaschinen oder andere Maschinen der Nrn. 8469 bis 8472
(Nr. 8473).
g) Giessformen (Nr. 8480).
h) Laser-Fotoplotter zum Herstellen eines
unsichtbaren Bildes mittels Laserstrahl auf einem lichtempfindlichen Film,
üblicherweise von digitalen Formaten ausgehend (Nr. 9006).
i) Mess- oder Prüfinstrumente (Typometer)
(Nrn. 9017 oder 9031).
Schweizerische
Erläuterungen
8442.5010, 5090
Zu Nr. 8442.5010 gehören Buchdrucklettern sowie
Ziffern, Zeichen, Verzierungen (Vignetten), Linien, Einfassungen u. dgl.
Dagegen ist das nichtdruckende sog. Blindmaterial, das in den Satz eingefügt
wird, um die Zwischenräume zu füllen (Regletten, Stege, Spatien, Quadrate
usw.), in die Nr. 8442.5090 einzureihen.
8443. Maschinen und Apparate zum Drucken
mittels Druckplatten, Druckformzylindern und anderen Druckformen der Nr. 8442;
andere Drucker, Kopierer und Fernkopierer, auch untereinander kombiniert; Teile
und Zubehör für diese Maschinen und Apparate
Hierher gehören alle
Druckmaschinen, die zum Drucken mittels der in der Nr. 8442 erfassten
Druckformen dienen sowie andere Drucker, Kopierer und Fernkopierer, auch
untereinander kombiniert.
Diese Nummer umfasst
auch Maschinen zum Bedrucken von Spinnstoffwaren, Filz, Tapeten- oder
Packpapier, Kunststoffen, Linoleum, Leder, Kautschuk usw., die zum Drucken von
sich ständig wiederholenden Dessins oder Motiven hergerichtet sind.
I. Maschinen und
Apparate zum Drucken mittels Druckplatten,
Druckformzylindern und anderen Druckformen der Nr. 8442
Die am häufigsten verwendeten Maschinen dieser Art sind die
Rotationsdruckmaschinen. In der
einfachsten Ausführung bestehen sie im Allgemeinen aus einem Druckformzylinder,
der zwei halbzylindrische Druckplatten trägt (Hochdruckmaschinen), oder aus
einem gravierten (Tiefdruck) oder mit Druckbild für den Offsetdruck versehenen
Druckformzylinder. Rotationsdruckmaschinen für Farbdrucke besitzen mehrere
Druckformzylinder mit den dazu gehörenden, daneben angeordneten Farbwalzen. Da
alle druckenden, anpressenden und einfärbenden Organe rotieren, können diese
Druckmaschinen sowohl für den Fortlauf- als auch für den Bogendruck (ein- oder
mehrfarbig, ein- oder zweiseitig) verwendet werden. Rotationsdruckmaschinen
können in zwei Gruppen eingeteilt werden:
1) Rotationsmaschinen, wie bestimmte
Rotationsdruckmaschinen, die mehrere Druckeinheiten in einem gemeinsamen
Grundgestell vereinigen und von beträchtlichen Ausmassen sind, können in einem
Arbeitsgang sämtliche Seiten einer Zeitung oder Zeitschrift drucken und sie -
durch in die Maschine eingebaute oder mit der Maschine gekoppelte
Hilfsmaschinen - geschnitten, gefaltet, zusammengetragen, geheftet und
gestapelt am Maschinenende ausgeben.
2) Bogendruckmaschinen, in welchen die Bogen
mittels Zangengreifern durch sämtliche Druckeinheiten geführt werden.
Bogendruckmaschinen sind mit einer Bogenanlegevorrichtung, einer oder mehreren
Druckeinheiten und einer Bogenentnahmevorrichtung ausgerüstet. In der
Bogenanlegevorrichtung werden die Bogen dem Stapel entnommen, ausgerichtet und
der ersten Druckeinheit zugeführt. In der Bogenentnahmevorrichtung werden die
bedruckten Bogen wieder gestapelt.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Druckpressen, die mittels einer beweglichen Druckplatte (oder Drucktiegel)
funktionieren sowie Zylinderdruckmaschinen (Schnellpressen).
Die vorstehend
angeführten Druckmaschinen - insbesondere die mittleren und kleinen Rotationsdruckmaschinen
- können mit Vorrichtungen zur weiteren Verarbeitung der Druckerzeugnisse ausgerüstet
sein, die neben den Druckwerken angebracht sind. Mit auf diese Weise
ausgerüsteten Maschinen können zum Beispiel ab Rolle in einem einzigen fortgesetzten
Arbeitsgang Schachtelzuschnitte, Verpackungen, Etiketten sowie Eisenbahn- oder
Strassenbahnfahrkarten hergestellt werden.
Nebst den in
Druckereien und im grafischen Gewerbe verwendeten eigentlichen Druckmaschinen
gehören zu dieser Nummer auch Spezialdruckmaschinen besonderer Art, wie:
1) Maschinen zum Bedrucken von Weissblech (Konservendosen,
Tuben, Etuis usw.).
2) Maschinen zum Bedrucken von
Uhren-Zifferblättern.
3) Maschinen zum Bedrucken von Korken, Kerzen
und anderen Waren.
4) Maschinen zum Kennzeichnen von Geweben,
Wäschestücken usw.
5) Maschinen zum Anbringen der Signatur bei
Broschüren und Büchern (sogenannte Signaturdruckmaschinen).
6) Nummeriermaschinen, Datiermaschinen und alle
ähnlichen Maschinen und Apparate (andere Apparate als solche zum Handgebrauch
der Nr. 9611), die mit eingefärbten oder nicht eingefärbten Stempeln, Lettern-
oder Zahlenwalzen usw. arbeiten.
7) Gewisse kleine Bürodruckmaschinen, die mit
Drucktypen oder im Offsetverfahren drucken; sie werden wegen ihrer Ähnlichkeit
mit Vervielfältigungsmaschinen im Aussehen, in der Arbeitsweise und in der
Verwendung häufig unzutreffend als Vervielfältigungsmaschinen bezeichnet.
Hierher gehören auch
Schablonen-Farbdruckmaschinen, die zum nachträglichen Kolorieren von
schwarzweiss gedruckten Kunstdrucken, Spielkarten, Kinderbildern usw. verwendet
werden und mit Hilfe von entsprechend ausgeschnittenen Zinkschablonen arbeiten.
Die Farbe wird dabei mit Bürsten, Walzen oder durch Aufsprühen aufgetragen. Die
auf ähnlich Weise arbeitenden Siebdruckmaschinen gehören ebenfalls hierher.
Die zu dieser Nummer
gehörenden Maschinen zum Bedrucken von Spinnstoffwaren, Tapetenpapier,
Packpapier, Linoleum, Leder usw. lassen sich insbesondere einteilen in:
1) Plattendruckmaschinen.
Bei ihnen werden Druckplatten mit meist erhaben eingravierten Mustern
wiederholt auf Gewebe, Tapetenpapier usw. gepresst, das so durch die Maschine
läuft, dass auf ihm ein fortlaufendes Muster entsteht. Diese Maschinen werden
auch dazu verwendet, einzelne Muster auf kleine Gegenstände (Schals, Taschentücher
usw.) zu drucken.
2) Walzendruckmaschinen.
Sie bestehen gewöhnlich aus einem grossen, zentral angeordneten Druckzylinder,
um den konzentrisch eine Reihe gravierter Druckwalzen (und zwar je Farbe eine
Walze) angeordnet ist. Die Druckwalzen dienen zum Drucken von verschiedenfarbigen
Motiven. Jede Druckwalze ist mit einer Wanne für die Farbe und einer Rakel ausgestattet.
3) Schablonendruckmaschinen.
Das zu bedruckende Gewebe oder der zu bedruckende Papierbogen läuft
gleichzeitig mit Schablonen, die verschiedene Muster aufweisen und auf einem
Band angebracht sind, durch die Maschine. Durch die Öffnungen der Schablonen
wird die Farbe aufgetragen.
4) Maschinen
zum Bedrucken von Kettfäden die - vor dem Weben - auf die vom Kettbaum
abgewickelten Kettfäden ein Muster drucken.
5) Garndruckmaschinen, die auf Garnen, manchmal
auch auf Vorgarnen, bevor diese zu Garnen versponnen werden, Farbeffekte
erzeugen.
II. Andere Drucker,
Kopierer und Fernkopierer,
auch untereinander kombiniert
Zu dieser Gruppe
gehören:
A) Drucker.
Hierher gehören
Apparate zum Drucken von Text, Zeichen oder Bildern auf Druckmedien, andere als
die im vorstehenden Teil I. beschriebenen Geräte.
Diese Apparate
empfangen Daten von verschiedenen Quellen (z.B. automatischen
Datenverarbeitungsmaschinen, Flachbettscannern, Netzwerken). Die meisten dieser
Geräte verfügen über einen internen Speicher um diese Daten zu speichern.
Geräte dieser Nummer
erzeugen die Zeichen oder Bilder mittels Laser, Tintenstrahl, Punktmatrix oder
durch ein thermisches Druckverfahren. Die zwei am häufigsten verbreiteten
Druckertypen sind:
1) Elektrostatische Drucker, deren
Funktionsweise auf einem Verfahren mittels elektrostatischer Ladung,
Farbstoffpulver (Toner) und Licht beruht. Eine Lichtquelle (z.B. Laser,
Leuchtdiode) neutralisiert an bestimmten Stellen die auf eine lichtleitende
Oberfläche (gewöhnlich eine Walze) angebrachte positive elektrische Ladung und
erzeugt so eine Kopie des Bildes. Der negativ geladene Toner wird durch die
elektrostatische Kraft von den positiv geladenen Stellen auf der lichtleitenden
Oberfläche angezogen und reproduziert so das originale Bild. Der Toner wird
elektrostatisch auf das Druckmedium übertragen, welches über eine stärkere
positive Ladung als die lichtleitende Oberfläche verfügt. Mit Hilfe von Druck
und Wärme wird das Bild auf dem Druckmedium fixiert.
2) Tintenstrahldrucker. Diese Geräte erzeugen
ein Bild mittels Tintentropfen, die auf das Druckmedium übertragen werden.
Diese Nummer umfasst
separat zur Abfertigung gestellte Drucker, die zum Einbau oder zum Anschliessen
an Waren anderer Nummern der Nomenklatur bestimmt sind (z.B. Belegdrucker für
Registrierkassen der Nr. 8470).
B) Kopierer.
Diese Gruppe umfasst
Apparate zum Erstellen von Kopien von Originaldokumenten. Davon sind zu nennen:
1) Digitale Kopierer. Das zu kopierende
Dokument wird eingescannt und eine lichtempfindliche Oberfläche (z.B. ein
ladungsgekoppeltes Speicherelement (CCD) oder eine Fläche von Fotodioden)
wandelt das optische Bild in elektrische, digitale Signale um, welche in einem
Speicher aufgezeichnet werden. Die druckende Einheit dieser Geräte funktioniert
nach dem gleichen Prinzip wie die im Teil II. A) der vorstehenden Erläuterungen
beschriebenen Drucker. Aus den gespeicherten Daten wird die gewünschte Anzahl
Kopien erstellt. Solange sich die digitalen Bilddaten im Speicher befinden,
können nach einmaligem Einscannen des zu kopierenden Dokuments beliebig viele
Kopien erstellt werden. Im nachstehend aufgeführten Teil D) sind derartige
Geräte beschrieben, welche an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder
ein Netzwerk angeschlossen werden können.
2) Fotokopierapparate, bei welchen das optische
Bild des zu kopierenden Dokuments für jede Kopie auf eine lichtempfindliche
Fläche projiziert werden muss. Die am häufigsten verbreiteten Geräte dieses
Typs sind:
a) Elektrostatische Fotokopierapparate. Deren
Funktion beruht entweder auf der direkten Reproduktion des Originalbildes auf
die Kopie (direktes Verfahren) oder auf der Reproduktion des Originalbildes auf
die Kopie mit Hilfe eines Zwischenträgers (indirektes Verfahren).
Beim direkten Verfahren
wird das optische Bild auf einen Träger (im Allgemeinen aus Papier), der z.B.
mit Zinkoxid oder Anthrazen beschichtet und elektrostatisch aufgeladen ist,
projiziert. Nachdem es mit Hilfe eines Farbstoffpulvers entwickelt worden ist,
erfolgt die Fixierung des Bildes durch Wärmeeinwirkung auf einen Träger.
Beim indirekten
Verfahren wird das optische Bild auf einen mit Selen oder einem anderen,
elektrostatisch aufgeladenen Halbleitermaterial beschichteten Zylinder (oder
einer Platte) projiziert. Nach dem Entwickeln des Bildes mit Hilfe eines
Farbstoffpulvers wird es unter Einwirkung eines elektrostatischen Feldes auf
gewöhnliches Papier übertragen und auf diesem durch eine Wärmebehandlung
fixiert.
b) Apparate, welche mit chemischen Emulsionen
arbeiten und bei denen die lichtempfindliche Schicht des Trägers aus einer
Emulsion besteht, die meist Silbersalze oder Diazoverbindungen enthält (im
letzteren Falle wird mit Licht mit hohem Ultraviolettanteil belichtet). Der
Entwicklungsvorgang und das Herstellen der Kopien sind nach Art der Emulsion
und Apparatetyp verschieden (Nass- oder Trockenentwickler, Wärmebehandlung,
Behandlung mit Ammoniakdampf, Übertragungstechnik usw.).
Zu dieser Gruppe
gehören auch die nach dem Kontaktverfahren arbeitenden Fotokopierapparate sowie
die Thermokopierapparate.
C) Fernkopierer.
Fernkopiergeräte (oder Faxgeräte) für die
Fernübermittlung von Texten und Bildern über das Telefonnetz und zum Drucken
einer Reproduktion des Originaltexts oder der Originalgrafik. Im nachstehenden
Teil D) werden derartige Geräte mit zusätzlicher Kopierfunktion beschrieben.
D) Kombinationen von Druckern, Kopieren oder
Fernkopierern.
Apparate, welche
mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Fernkopieren ausführen,
werden als Multifunktionsgeräte bezeichnet. Diese Geräte können an eine automatische
Datenverarbeitungsmaschine oder an ein Netzwerk angeschlossen werden.
Das Kriterium
"kann an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder an ein Netzwerk
angeschlossen werden" wird in der nachstehenden Unternummern-Erläuterung
definiert.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören auch Teile und Zubehör für Maschinen
oder Apparate dieser Nummer hierher.
Hierher gehören, auch
wenn sie separat zur Abfertigung gestellt werden, Hilfsapparate, die
ausschliesslich für das Zusammenwirken mit Druckmaschinen hergerichtet sind und
während oder nach dem Druckvorgang zum Anlegen, Transport oder zur Weiterbearbeitung
der Papierbogen oder Papierbahnen dienen. Von diesen Apparaten, die meist
keinen integrierenden Bestandteil von Druckmaschinen bilden, können genannt
werden:
1) Bogenstapelaufzüge, Behälter und Schubladen,
welche das unbedruckte Papier zum Drucken bereithalten.
2) Automatische Bogenanlegeapparate, die beim
Bogendruck verwendet werden. Ihre Aufgabe ist es, die gestapelten Bogen
nacheinander der Druckmaschine genau ausgerichtet zuzuführen.
3) Bogenauslegeapparate. Das sind Apparate, die
ähnlich wie Bogenanlegeapparate gebaut sind, aber den umgekehrten Vorgang
ausführen, nämlich die bedruckten Bogen abnehmen und stapeln.
4) Sortiervorrichtungen (Sorter), welche die
bedruckten Bogen stapeln und zu mehrseitigen Dokumenten zusammenfügen.
5) Falz-, Gummier-, Perforier- und
Heftapparate. Diese Apparate werden oft am Ende der Druckmaschine angebracht,
um die bedruckten Bogen (von Zeitungen, Prospekten, Zeitschriften usw.) zu
falzen und zu broschieren.
Maschinen dieser Art,
die nicht ausschliesslich für das Zusammenwirken mit einer Druckmaschine gebaut
sind, gehören entweder zu Nr. 8440 oder zu Nr. 8441, je nach Beschaffenheit.
6) Automatische
Nummerierwerke. Das sind kleine Zusatzapparate für Druckmaschinen. Sie bestehen
im Wesentlichen aus Ziffernwalzen, die auf einer Achse nebeneinander angeordnet
sind und wie ein Walzenzähler arbeiten.
7) Bronziermaschinen für Druckereien, zum
Auftragen von Metallpulver auf Bogen, die direkt von der Druckmaschine kommen,
auf der sie mit einer klebrigen Vordruck- oder Unterdruckfarbe (Haftstoff)
bedruckt worden sind.
Zu dieser Nummer
gehören auch Zylinder und Platten, welche in elektrostatischen Kopierapparaten
verwendet werden, Führungsrollen und Fixieröleinheiten.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Drucktücher und Walzenbezüge (Manchons) aus
kautschutierten oder nichtkautschutierten Geweben, Filz, Kautschuk usw.
(Tarifierung nach Material und Beschaffenheit).
b) Maschinen und Apparate zum Etikettieren von
Flaschen, Dosen, Säcken oder anderen Behältnissen sowie Maschinen und Apparate
zum Verpacken von Waren (Nr. 8422).
c) Maschinen, die zusätzlich (hilfsweise) mit
Druckwerken ausgestattet sind, z.B. gewisse Abfüllmaschinen,
Verpackungsmaschinen usw. (Nr. 8422) und gewisse Maschinen zum Be- oder
Verarbeiten von Papier oder Pappe (Nr. 8441); separat zur Abfertigung gestellte
Druckwerke verbleiben in dieser Nummer, sofern sie nach einem von
Druckmaschinen dieser Nummer angewandten Druckverfahren arbeiten.
d) Druckbestäuber (Nr. 8424).
e) Hektographen genannte Vervielfältiger sowie
Schablonenvervielfältiger und Adressiermaschinen (Nr. 8472).
f) Maschinen und Apparate zum Herstellen oder
Reparieren von Masken und Zwischenmasken (Nr. 8486).
g) Fotoapparate zum Kopieren und Aufzeichnen
von Dokumenten auf Mikrofilme, Mikrofichen und andere Mikroformate (Nr. 9006).
h) Kopierrahmen für die gewöhnliche Fotografie
(Nr. 9010).
i) Zeicheninstrumente (Nr. 9017).
k) Apparate zum Drucken von Etiketten zum
Handgebrauch (Nr. 9611).
8443.11, 12, 13
Zu diesen Unternummern gehören Maschinen und
Apparate, bei denen der Druck mit Hilfe einer ebenen Druckplatte erfolgt, d.h.
einer Druckform, die weder vertiefte noch erhabene Stellen aufweist (Flach-
oder Offsetdruckverfahren). Für den Abdruck des zuvor hergestellten Druckbildes
wird das Prinzip, nach dem sich Wasser und Fettstoffe wechselseitig abstossen,
nutzbar gemacht. Der Druckvorgang, der stets von Rotationsmaschinen ausgeführt
wird, erfolgt nicht durch direkte Einwirkung des Druckträgers auf den
Bedruckstoff, sondern mittels Zwischenabzug auf einer Gummiwalze mit
anschliessender Übertragung auf das zu bedruckende Material. Maschinen und
Apparate dieser Unternummern kennzeichnen sich dadurch, dass sie über eine
Gummiwalze und ein Feuchtwerk verfügen, das für eine ständige Benetzung der
nicht druckenden Teile des auf einem Metallzylinder befestigten Klischees
sorgen. Offsetdruckmaschinen können ab Rollen oder ab Bogen drucken.
8443.14, 15 Der Hochdruck (Buchdruck)
ist ein Druckverfahren, bei dem die Farbe von den erhabenen Teilen einer
reliefartigen Form unter Druck auf das zu bedruckende Material abgegeben wird.
Die Hochdruckform besteht aus gleichmässig erhabenen Buchstaben, Linien oder
Bildklischees.
Ausgeschlossen von
diesen Unternummern sind dagegen Flexodruckmaschinen und ‑apparate.
8443.16 Der Flexodruck ist ein
Hochdruckverfahren für einfachere Druckarbeiten (Aufdrucke auf
Verpackungsmittel, Formulare, Prospekte usw.), bei dem die aus Kautschuk oder
thermoplastischem Material bestehende Druckplatte auf den Druckzylinder geklebt
wird. Auf Flexodruckmaschinen, die leichter und einfacher gebaut sind als Maschinen
und Apparate für andere Druckverfahren, werden endlose Papierbahnen mit
Spiritusfarben oder Druckfarben auf Basis anderer flüchtiger Lösungsmittel ein-
oder mehrfarbig bedruckt.
8443.17 Der Tiefdruck ist ein
Druckverfahren, bei dem die Farbe, die in den eingravierten Vertiefungen
unterschiedlichen Volumens der Druckform haftet, unter Druck auf das zu bedruckende
Material gebracht wird. Die Tiefdruckform hat ihren Ursprung im Kupferstich,
einem Verfahren, bei dem durch Gravieren oder Ätzen geschliffener Metallplatten
mehr oder weniger tiefe Rillen geschaffen werden, welche die zum Abdruck der
Darstellung erforderliche Farbe aufnehmen, wobei die Plattenoberfläche frei von
Farbe bleibt.
Grundsätzlich ist die
moderne Tiefdruckform dem Kupferstich ähnlich. Der rotierende Zylinder ersetzt
die Platte. Die Übertragung der Bild- oder Schriftvorlage auf den galvanisch
verkupferten Formzylinder erfolgt auf mechanischem Weg oder durch ein fotochemisches
Verfahren.
8443.31, 32 Das
Kriterium "kann an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder an
ein Netzwerk angeschlossen werden" bedeutet, dass der Apparat mit allen
notwendigen Elementen versehen ist, die ein Anschliessen mittels einer
einfachen Kabelverbindung an ein Netzwerk oder an eine automatische
Datenverarbeitungsmaschine erlauben. Die mögliche Aufnahme einer zusätzlichen
Vorrichtung (z.B. eine "Karte"), die den Anschluss eines Kabels
erlauben würde, genügt nicht, um die Anforderungen an den Geltungsbereich
dieser Nummer zu erfüllen. Ist im umgekehrten Fall ein Kabelanschluss
vorhanden, mit dem aber noch keine Verbindung hergestellt werden kann (weil
z.B. zuerst entsprechende Schalter eingebaut werden müssen), so genügt dies
nicht, um Waren von dieser Nummer auszuschliessen.
8444. Düsenspinnmaschinen und Maschinen
zum Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen
Zu dieser Nummer
gehören Maschinen zum Herstellen von Garnen aus synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen, einschliesslich der Maschinen zum Zerschneiden dieser Garne.
Es sind dies:
1) Düsenspinnmaschinen zum Herstellen von
künstlichen oder synthetischen Spinnstoffen in Form von monofilen oder
multifilen Spinnfäden. Diese Maschinen bestehen aus einer langen Reihe
gleicher, nebeneinander angeordneter Spinnstellen. Jede Spinnstelle besteht im
Wesentlichen aus Spezialpumpe und Filter zum Speisen einer Spinndüse. Der oder
die aus der Spinndüse austretenden Spinnfäden gelangen entweder in ein Bad, das
ein chemisches Gerinnungsmittel enthält (Viskosekunstseide), oder in einen
luftdichten Raum mit Wasserzerstäubungsvorrichtung (Kupferoxidammoniakkunstseide)
bzw. Warmluftstrom (Acetatkunstseide) oder in einen Kühlraum. Die Spinndüse hat
entweder eine oder mehrere (manchmal auch mehrere tausend) Öffnungen, je
nachdem, ob ein monofiles Garn oder, wie es meist der Fall ist, ein multifiles
Garn hergestellt werden soll. Im letzteren Fall werden die Spinnfäden unmittelbar
nach ihrem Austritt aus der Spinndüse durch eine leichte Drehung, die von einer
Spezialvorrichtung ausgeführt wird, zu einem Garn vereinigt. Je nach ihrer
späteren Verwendung werden die von den einzelnen Spinnstellen hergestellten
Spinnfäden entweder einzeln oder in Form von Spinnkabeln aufgespult. Die
Spinnkabel, die aus mehreren hunderttausend Einzelspinnfäden bestehen können,
werden später in kurze Stapel zerschnitten (Stapelfasern).
2) Maschinen zum Verstrecken von Filamenten aus
synthetischen Spinnstoffen auf das Drei- oder Vierfache ihrer ursprünglichen
Länge, wobei die Moleküle in der Längsrichtung geordnet werden, um dadurch eine
Verbesserung von gewissen technischen Eigenschaften dieser Spinnfäden zu
erreichen.
3) Maschinen zum Texturieren von Garnen aus
synthetischen Spinnstoffen. Die meisten Texturierverfahren (diskontinuierliches
[klassisches] Verfahren, Falschdrahtverfahren, Kantenkräuselverfahren,
Thermofixierung, Blastexturierung durch Heissluft- oder Dampfstrahl,
Strick-Fixierverfahren) verändern die physikalischen Eigenschaften der Garne in
der Weise, dass daraus Kräuselgarne, elastische Moosgarne, Bauschgarne,
wellenförmig gekräuselte Garne usw. entstehen.
4) Maschinen zum Herstellen von Spinnfasern
(Stapelfasern) durch Zerschneiden - auf kurze Längen - von Spinnkabeln aus
Spinnfäden (Spinnkabelschneidemaschinen).
5) "Tow-to-top"-Maschinen, die
ebenfalls Spinnfasern herstellen, ohne jedoch dabei die Fasern des Spinnkabels
aus ihrer gleichgerichteten Lage zu bringen. Diese Maschinenart liefert daher
nicht wirr durcheinanderliegende Spinnfasern, wie die vorstehend erwähnte
Maschine, sondern eigentliche Spinnbänder (tops), die ohne Krempeln (Kardieren)
und Kämmen unmittelbar versponnen werden können. Solche Maschinen sind übrigens
manchmal in eine Spinnmaschine eingebaut (eine solche, Tow-to-yarn-Maschine
genannte Einheit ist in den Erläuterungen zu Nr. 8445 aufgeführt).
6) Maschinen zum Brechen von Spinnfäden für die
Herstellung von sogenannten gebrochenen Garnen. Diese Maschinen brechen mit
Differentialwalzen in bestimmten Abständen nur einen Teil der Spinnfäden eines
Spinnkabels. Obwohl noch eine gewisse Anzahl von ungebrochenen Spinnfäden
vorhanden ist, besitzt das daraus gewonnene Garn die Eigenschaft eines Garnes
aus Kurzfasern.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Maschinen dieser
Nummer zu Nr. 8448.
Hierher gehören nicht:
a) Maschinen und Apparate zum Aufbereiten von
Kunststoffen, die zum Herstellen von synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen bestimmt sind (in der Regel Nr. 8419 oder Nr. 8477).
b) Strecken der Nr. 8445.
c) Maschinen zum Herstellen von Glasfäden oder
Glasfasern (Nr. 8475).
8445. Maschinen zum Vorbereiten oder
Aufbereiten von Spinnstoffen; Maschinen zum Spinnen, Dublieren oder Zwirnen von
Spinnstoffen sowie andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von
Spinnstoffgarnen; Maschinen zum Spulen (einschliesslich Schussspulmaschinen)
oder Haspeln von Spinnstoffen und Maschinen zum Vorbereiten von
Spinnstoffgarnen für ihre Verwendung auf Maschinen der Nrn. 8446 oder 8447
Hierher gehören -
abgesehen von einigen nachstehend aufgeführten Ausnahmen - alle Apparate und
Maschinen, die in der Textilindustrie für folgende Arbeiten verwendet werden:
I. Aufbereiten und Vorbehandeln der
verschiedenen Spinnstoffe im Hinblick auf:
1. Ihre Verarbeitung zu Garnen oder Bindfäden.
2. Ihre Verarbeitung zu Filz, Watte oder
Polstermaterial.
II. Herstellen von Garnen aus den verschiedenen
natürlichen, künstlichen oder synthetischen Spinnstoffen durch Spinnen,
Dublieren oder Zwirnen, einschliesslich der Herstellung von Papiergarnen aus
Papierstreifen, aber mit Ausnahme der eigentlichen Seil-, Taue- oder
Kabelherstellungsmaschinen (Nr. 8479).
III. Spulen oder Haspeln von Faserbändern,
Vorgarnen, Garnen oder Bindfäden und Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für ihre
Verwendung auf Maschinen der Nrn. 8446 oder 8447.
A. Maschinen und Apparate zum Vorbereiten oder Aufbereiten
von
natürlichen Spinnstoffen oder synthetischen oder künstlichen
Kurzfasern (Stapelfasern) für den Spinnprozess sowie ähnliche
Maschinen zum Vorbereiten oder Aufbereiten von Stoffen, die
zu Polstermaterial, Watte oder Filz verarbeitet werden
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Blasmaschinen zum Sortieren von Tierhaaren
nach Länge. Diese Maschinen bestehen aus einem langen Gehäuse, das in halber
Höhe in Fächer abgeteilt ist und vom Luftstrom eines Ventilators durchströmt
wird. Die vom Luftstrom mitgerissenen Haare werden entsprechend ihrem Gewicht auf
die hintereinander angeordneten Fächer verteilt.
2) Baumwollentkörnungsmaschinen zum Trennen der
spinnbaren Baumwollfasern von den Samenkörnern sowie
Lintersentkörnungsmaschinen zum Trennen der Linters von den Samenkörnern.
3) Brechmaschinen, Schwingmaschinen,
Brech-Schwingmaschinen und andere Maschinen zum Entbasten der Stängel von
Spinnfaserpflanzen (Flachs, Hanf usw.) nach dem Rösten. Dadurch werden die
Fasern freigelegt.
4) Reisswölfe, Klopfwölfe,
Garnett-Reissmaschinen und ähnliche Maschinen zum Zerreissen und Zerfasern von
Lumpen, alten Seilerwaren usw., um diese in zum Krempeln geeignete Fasern
zurückzuführen. Nicht hierher gehören jedoch die einfachen Hadernschneider für
die Papierindustrie (Nr. 8439).
5) Ballenbrecher zum Zerteilen der gepressten
Baumwollballen in Klumpen.
6) Automatische Kastenspeiser für Öffner, mit
Verteilervorrichtung zum Regeln der Materialzufuhr.
7) Baumwollschlagmaschinen und
Baumwollschlag-Anlegemaschinen, die zum weiteren Reinigen des aus dem Öffner
kommenden Vlieses dienen und ein flockigeres Vlies liefern. Hierher gehören
auch Wollschlagmaschinen und Wollbandleger, die einfacher gebaut sind als die
Maschinen für Baumwolle, aber ähnlich arbeiten.
8) Wollentschweissmaschinen, die mechanische
Vorrichtungen zum Zuführen der Wolle oder Warmwasserpumpen besitzen sowie
Wollwaschmaschinen (Leviathans usw.), die mit Rührvorrichtungen (Gabeln, Rechen
usw.) ausgestattet sind und manchmal auch eine Trockenvorrichtung besitzen
können.
9) Maschinen zum Färben von Wolle in der
Flocke.
10) Maschinen zum Schmälzen. Sie dienen zum Fetten
von Wolle, Ramie usw. mit Ölen oder chemischen Erzeugnissen (Schmälzmitteln),
um die Fasern für das Krempeln oder Kämmen geschmeidig (gleitfähig) zu machen.
11) Wollkarbonisiermaschinen, die aus einem Bottich
für die Säurelösung, einer Trockenschleuder, einer Trockenkammer und einer
Entstaubungsvorrichtung zum Entfernen der karbonisierten Verunreinigungen
bestehen.
12) Krempeln (Karden, Kratzen) verschiedener Art
(Deckelkrempeln, Walzenkrempeln, Wanderdeckel-Krempeln usw.), die z.B. für
Baumwolle, Wolle, synthetische oder künstliche Kurzfasern und Werg aus
Bastfasern (Flachs, Hanf usw.) verwendet werden. Sie haben die Aufgabe, die von
den Öffnern und Schlagmaschinen begonnene Reinigung fortzusetzen und die Fasern
zu entwirren und gleichzurichten. Krempeln bestehen im Prinzip aus einer sich
drehenden grossen Trommel (Tambour), die mit Sägezahndraht aus Stahl oder mit
einem mit Metalldrahtnadeln oder -zähnen besetzten Kratzentuch (Kratzenband)
bezogen ist. Um die Trommel herum sind andere feststehende oder bewegliche
Kardiervorrichtungen (Deckel, Walzen usw.) angebracht, die ebenfalls mit
Kratzenbändern bezogen sind und deren Kratzennadeln sich mit den Kratzennadeln
der Trommel kreuzen. Eine Reinigungsvorrichtung säubert die Kardiervorrichtungen
von kurzen Fasern oder Verunreinigungen. Wollkrempeln besitzen ausserdem eine
Vorrichtung zum Entfernen der in den Wollvliesen zurückgebliebenen
Klettenreste. Je nach dem zu bearbeitenden Spinnstoff und dem Stand seiner Aufbereitung
verwendet man Reisskrempeln, Pelzkrempeln oder Vorspinnkrempeln, die
verschiedene Vorrichtungen besitzen, um das von der Krempeltrommel kommende
lockere Faserband zu verdichten und es in Form eines Vlieses, Faserbandes oder
einer Lunte, aufgerollt auf Wickelrollen oder Spulen oder eingelegt in
Drehtöpfe (Kannen), abzugeben.
Zu dieser Gruppe
gehören auch Krempeln zum Aufbereiten oder Vorbereiten von Stoffen, die zu Filz
oder Watte verarbeitet werden, oder Krempeln, die zum Behandeln von Polstermaterial
dienen, und zwar auch ganz einfache Vorrichtungen, die aus einem mit
Kratzennadeln besetzten Tisch und einem sich darüber hin- und herbewegenden,
ebenfalls mit einer Kratzennadelgarnitur überzogenen Walzensegment bestehen.
13) Strecken, deren Aufgabe im Egalisieren der
Faserbänder besteht. Durch das Übereinandergleiten lassen (Doppeln und
Verziehen) der Fasern entsteht ein gleichmässiges Band viel kleineren
Querschnitts. Strecken können im Verlaufe des Arbeitsvorganges auch mehrere
Faserbänder aus verschiedenem Material oder von verschiedener Qualität
zusammenlegen (doppeln). Von diesen Maschinen, die nach dem Krempeln oder
manchmal auch nach dem Kämmen von Wolle verwendet werden, können genannt
werden: Walzenstrecken für Baumwolle sowie Kammwalzenstrecken, Nadelwalzenstrecken
(Igelstrecken), Nadelstabstrecken und Doppelnadelstabstrecken (Gillboxen,
Intersecting) usw. für Wolle, Flachs, Jute usw.
14) Kämmmaschinen, welche die Spinnstoffe in Form
von Faserbändern, Lunten usw. mit Hilfe von verschiedenen, mit Nadeln besetzten
Kämmvorrichtungen bearbeiten und während der Bearbeitung mit Zangen halten.
Kämmmaschinen, die hauptsächlich zum Auskämmen von zu kurzen Fasern dienen,
können in verschiedenen Stadien des Herstellungsprozesses eingeschaltet werden,
entweder um das Rohmaterial zu behandeln (z.B. zum Hecheln von Flachs) oder um
die Arbeit der Krempeln oder Strecken zu vollenden. Die gebräuchlichsten
Kämmmaschinen sind die Hechelmaschinen für Flachs, Hanf oder ähnliche Fasern,
die intermittierend arbeitenden Kämmmaschinen für Baumwolle (Feingarne) oder
Wolle sowie die Rundkämmmaschinen für Wolle.
15) Anlegemaschinen für Flachs, Jute oder ähnliche
Fasern, welche die aus den Hechelmaschinen kommenden Risten (Zöpfe) zu einem
endlosen Band vereinigen. Sie sind zu diesem Zweck mit einer Nadelstabstrecke
ausgestattet.
16) Lisseusen (kombinierte Wasch- und
Plättmaschinen für Wolle), welche die Faserbänder nach dem Krempeln oder Kämmen
von Öl oder anderen Schmälzmitteln befreien. Sie bestehen aus zwei oder
mehreren, in einer Reihe aufgestellten Waschbottichen für warmes Seifenwasser,
in die das von einem Rollensystem bewegte Faserband eingetaucht wird, ferner
aus einer oder mehreren Quetschwalzen, geheizten Trockenzylindern und einer
Nadelstabstrecke.
17) Vorspinnmaschinen (Flyer, Spindelbänke) für
Baumwolle, Flachs, Hanf usw. Sie liefern das Fasergut - im Gegensatz zu den
vorstehend genannten Maschinen - nicht in Bandform, sondern in Form eines
Vorgarns, das durch eine der Spinnmaschinenspindel ähnliche Flügelspindel
leicht gedreht worden ist.
18) Drehtopfvorrichtungen (Kannenstöcke). Das sind
kleine Hilfsapparate für Strecken und Vorspinnmaschinen. Sie bestehen aus einer
Drehscheibe zum Drehen des auf ihr sitzenden zylindrischen, abnehmbaren Topfes
(Kanne), der die von den Strecken oder Vorspinnmaschinen gelieferten Bänder
oder Vorgarne aufnimmt. Über dem Topf ist meist eine Vorrichtung zum Verdrehen
und Ablegen des Faserbandes oder der Lunte angebracht.
B. Maschinen und
Apparate zum Aufbereiten der
Seide vor dem Verzwirnen (Moulinieren)
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Apparate zum Entfernen der Flockseide von
den Kokons und Kokonschlagmaschinen zum Entfernen der nicht abhaspelbaren Fäden
(Strusen oder Frisons).
2) Haspelbecken zum manuellen Abhaspeln der
Seide von den Kokons. Sie sind mit einem Fadenführer, der die Vereinigung von
mehreren Fäden durch eine leichte Drehung ermöglicht, und einer Haspel
ausgestattet. Die Haspel ist manchmal von Haspelbecken getrennt. Doch auch in
diesem Falle verbleiben beide Teile des Apparates in dieser Nummer,
vorausgesetzt, dass sie zusammen zur Abfertigung vorgelegt werden.
3) Putzer, die zum Entfernen von
Fadenverdickungen dienen und aus Haspel, Kalibriervorrichtung und
Aufspulapparat bestehen.
C. Maschinen und
Apparate zum Drehen (Verspinnen) von
Vorgarnen zu Garnen oder Maschinen und
Apparate zum Verzwirnen von Garnen
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Spinnmaschinen, welche die von den
Vorspinnkrempeln, Strecken oder Vorspinnmaschinen hergestellten Vorgarne aus
natürlichen oder künstlichen Spinnfasern durch erneutes Strecken und
nachfolgendes Drehen in Garne umwandeln (Feinspinnerei). Die Drehvorrichtung
(Spindelflügel, Spinnring, Ringläufer usw.) mitsamt der sich drehenden,
senkrechten oder geneigten Spindel bildet den Hauptteil der Spinnmaschine.
Spinnmaschinen besitzen eine grosse Anzahl solcher in einer Reihe nebeneinander
angeordneter Drehvorrichtungen. Zu den gebräuchlichsten Spinnmaschinenarten gehören
die Maschinen zum Trocken- oder Nassspinnen von Flachs, Hanf usw., die Absetz-
oder Wagenspinnmaschinen (Selfaktoren) und die Spinnmaschinen mit stetigem
Spinnprozess (Flügelspinnmaschinen, Ringspinnmaschinen usw.) für Baumwolle,
Wolle usw. Hierher gehören auch Handspinnräder.
2) Sogenannte "Tow-to-yarn"-Maschinen
zum Spinnen von synthetischen oder künstlichen Kurzfasern. Sie zerschneiden die
aus Spinnfäden bestehenden Spinnkabel (tows) zu Kurzfasern (Stapelfasern),
strecken die Spinnbänder zu Vorgarn und verspinnen diese zu Garnen.
3) Eindraht-Zwirnmaschinen für einfache Zwirne,
Dubliermaschinen und Doppeldraht-Zwirnmaschinen für mehrfache Zwirne, die dem
Garn eine zusätzliche Drehung geben oder die zwei oder mehrere ungezwirnte
Garne zu einmal oder mehrmals gezwirnten Garnen oder auch zu Bindfäden
verzwirnen. Hierher gehören jedoch nicht Spezialmaschinen zur Herstellung von
Seilen, Tauen oder Kabeln (Litzenschlagmaschinen, Kabelmaschinen,
Seildrehmaschinen usw.), die der Nr. 8479 zuzuweisen sind. Manche Maschinen
dieser Gruppe besitzen Spezialvorrichtungen zum Herstellen von Effektzwirnen
(Noppenzwirnen, Perlzwirnen usw.).
Zu dieser Gruppe
gehören auch Maschinen zum Verzwirnen (Moulinieren) von Seidengarnen, z.B.
Seidenmühlen oder Zwirnmaschinen zum Zwirnen von Rohseide, Doppelzwirnmaschinen
(Organsingarnmaschinen), die durch Drehen mehrere einmal gezwirnte Seidengarne
vereinigen, sowie ähnliche Maschinen für künstliche oder synthetische
Spinnfäden.
4) Maschinen zum Aneinanderknüpfen von
Rosshaar.
D. Maschinen zum Aufspulen oder Aufhaspeln von Garnen
oder Bindfäden auf Unterlagen aller Art
Die vorstehend genannten Maschinen gehören zu dieser Gruppe, ohne
Rücksicht darauf, ob sie die betreffenden Arbeiten im Rahmen der
Spinnstoffwarenherstellung oder - im Hinblick auf den Verkauf - zur Aufmachung
der Waren durchführen. Ausgenommen sind Zettelmaschinen bzw. Schärmaschinen
(siehe Teil E. hiernach). Von den Maschinen dieser Gruppe können genannt
werden: Haspeln, Spulmaschinen, Maschinen, die Garne in Knäuel, in Strangen,
auf Karten, auf Hülsen usw. wickeln, sowie Bindfadenspul- oder ‑aufwickelmaschinen.
Nicht hierher gehören jedoch Maschinen zum Aufrollen oder Aufwickeln von
Seilen, Tauen usw. (Nr. 8479).
Hierher gehören auch
Schussspulmaschinen, die dazu dienen, Schussgarne auf Schussspulen in der von
der Weberei benötigten Art aufzuspulen, sowie Maschinen, die fehlerhafte Wirk-
oder Strickwaren wieder auftrennen und das wiedergewonnene Garn aufspulen.
E. Maschinen zum
Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für ihre
Verwendung auf Maschinen der Nrn. 8446 oder 8447
Zu dieser Gruppe gehören
insbesondere:
1) Zettelmaschinen (Schärmaschinen) zum
Herstellen der Kette. In der Kette werden die Garne gleichmässig gespannt und
in der Reihenfolge, die dem herzustellenden Gewebe entspricht (Garne
verschiedener Farben und Titer), parallel angeordnet. Die Kette wird entweder
aus allen erforderlichen Garnen in ihrer Gesamtheit oder in Teilen (Band- oder
Sektionalschärmaschinen) hergestellt und je nach Bedarf entweder gleich auf den
Kettbaum, der dann in der Webmaschine verwendet wird, oder provisorisch auf den
Schär- oder Zettelbaum oder auf andere Garnträger (z.B. Bobinen) gewickelt.
Schär- und
Zettelmaschinen bestehen aus einem grossen Spulengestell (Schär- oder
Zettelgatter), das mit einer grossen Anzahl von Spindeln zum Aufstecken der
Spulen ausgestattet ist, aus einem mit Kämmen und Fadenführern versehenen
fahrbaren oder nichtfahrbaren Ständer (Geleseblatt) und aus einer Walze mit
kräftigem Aufrollmechanismus. Wegen ihrer verschiedenen Funktionen sind diese
drei Teile fast immer getrennt voneinander aufgestellt; sie gehören jedoch
trotzdem hierher, wenn sie gemeinsam zur Abfertigung gestellt werden.
2) Schlichtemaschinen, deren Aufgabe es ist,
die ganze Kette oder Kettensektionen mit einem klebenden Stoff (Schlichte oder
Leim) zu tränken, um die Reibung der Kettfäden in der Webmaschine zu vermindern
und um die Gleitfähigkeit der Kettfäden zu erhöhen. Schlichtemaschinen bestehen
im Allgemeinen aus einem Schlichtetrog, einem Leitrollensystem, einem
Heizzylinder oder Heisslufttrockner und einer Aufbäumvorrichtung sowie manchmal
noch aus einer Stückmarkierer genannten Vorrichtung, die in regelmässigen
Abständen Zeichen auf die Leistenfäden druckt.
Schlichtemaschinen zum
Schlichten von einzelnen Kett- oder Schussfäden oder von Fäden (Garnen) in
Strangen gehören zu Nr. 8451.
3) Webketteneinziehmaschinen und
Blattstechmaschinen. Sie dienen zum Einziehen der Kettfäden in die Litzen und
durch das Webeblatt der Webmaschine.
4) Webkettenanknüpfmaschinen. Sie dienen zum
Anknüpfen der Kettfäden einer abgelaufenen Kette an die Fäden einer neuen
Kette.
Nicht zu dieser Nummer
gehören automatische Fadenknüpfapparate, die zum Zusammenknüpfen von während
des Webvorgangs gerissenen Kettfäden dienen (Nr. 8448).
5) Maschinen mit denen die Kettfäden vom Schär-
oder Zettelbaum auf den Kettbaum umgewickelt werden.
6) Maschinen zum Verkreuzen von Garnen und zum
Versorgen von Webstühlen mit Garnen.
7) Einfädelapparate für Stickmaschinen.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Maschinen oder Apparate dieser Nummer zu Nr. 8448.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Heissluft-Dörröfen (Öfen mit Schubladen oder
Kästen, drehbare Öfen usw.) und mit Dampf oder Warmwasser geheizte Dörröfen,
zum Abtöten der in den Kokons enthaltenen Puppen des Seidenspinners (Nr. 8419).
b) Maschinen zum Trocknen von Spinnstoffen
(Nrn. 8419 oder 8451, je nach Beschaffenheit).
c) Trockenschleudern (Nr. 8421).
d) Maschinen der Nr. 8444.
e) Maschinen und Apparate zum Herstellen oder
Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen (Nr. 8449).
f) Maschinen zum Sengen, Polieren oder
Glänzendmachen von Garnen und andere Ausrüstungsmaschinen sowie Maschinen zum
Aufwickeln, Abwickeln oder Falten von Geweben (Nr. 8451).
g) Haarschneidemaschinen mit Schneckenklingen
zum Abschneiden der Haare von den Fellen (Nr. 8453).
h) Maschinen und Apparate zum Schärfen der
Zähne oder Nadeln von Kratzenkämmen (Nr. 8460).
i) Maschinen und Apparate zum Besetzen der Kratzenbänder,
sog. Kratzennadeln-Setzmaschinen (Nr. 8463).
k) Maschinen zum Aufziehen der Kratzenbänder
auf die Krempeltrommeln sog. Kratzenaufziehmaschinen (Nr. 8479).
8446. Webmaschinen und Webstühle
Zu dieser Nummer
gehören Webmaschinen und Webstühle, die dazu dienen, aus Spinnstoffen
(einschliesslich Torffasern) oder anderen Stoffen (Metall, Glas, Asbest usw.)
hergestellte Garne bzw. Fäden zu Geweben mit Kette und Schuss zu verarbeiten.
Webmaschinen haben die
Aufgabe, Kett- und Schussfäden im rechten Winkel miteinander so zu verkreuzen,
dass ein Gewebe gebildet wird.
Bei der einfachsten
Bindung, der Leinwandbindung, wird die vom Kettbaum kommende Kette
abwechslungsweise in zwei Gruppen geteilt. Die Fäden jeder Gruppe werden einzeln
in das gleiche, aus einem Webschaft (Weblitzenrahmen) bestehende, bewegliche
Webgeschirr und anschliessend in das Webeblatt eingezogen. Eine besondere
Vorrichtung hebt und senkt abwechslungsweise jeden Webschaft und stellt so
zwischen den beiden Gruppen der Kette einen Winkel (das Fach) her, in das der
Schussfaden (bei den herkömmlichen Webmaschinen mit Hilfe des Schiffchens) eingetragen
wird. Der eingetragene Schussfaden wird durch das Webeblatt sofort an den
zuletzt eingetragenen Schussfaden gedrückt und in das Fach eingeschlossen,
worauf sich in entgegengesetzter Richtung ein neues Fach bildet. Bei den
gewöhnlichen Webmaschinen ist diese Art der Kettfadenbewegung praktisch auf
acht Webschäfte beschränkt.
Es gibt aber viel
kompliziertere Webmaschinen. Diese besitzen entweder Steuervorrichtungen
(Schaftmaschinen, Jacquardvorrichtungen usw.), mit denen - zur Herstellung von
Geweben mit sehr kompliziert gemusterten Bindungen - noch mehr Kettfadengruppen
oder auch einzelne Kettfäden bewegt werden, oder Vorrichtungen zum Herstellen bestimmter
Spezialgewebe (Vorrichtungen zum Herstellen von Drehergeweben,
Schlingengeweben, broschierten Geweben usw.) oder ferner Vorrichtungen zum
Steuern der Schussfäden (entsprechend der zu verwendenden Fadenfarbe, Fadenart
oder Fadennummer) durch Wechseln der Webschützen oder der in den Webschützen
enthaltenen Schussspulen. Webmaschinen sind oft auch noch mit mechanischen oder
elektrischen Bedienungs- oder Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet, z.B. mit
Schussfadenfühlern zum Prüfen der Fadenreserve der Schussspule im Webschützen
und Veranlassen ihres Ersatzes sowie mit Schussfadenwächtern und
Kettenfadenwächtern zum Ausschalten der Webmaschine im Falle eines
Fadenbruches.
Die meisten dieser
Vorrichtungen bilden entweder einen integrierenden Bestandteil der Webmaschine
oder sind als demontierbare Zusatzvorrichtung in die Webmaschine eingebaut. Als
Zusatzvorrichtung gehören sie hierher, wenn sie zusammen mit der Webmaschine,
für die sie bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden. Separat zur
Abfertigung gestellt gehören sie in der Regel zu Nr. 8448.
Webmaschinen stellen
meist ein flaches Gewebe her. Es gibt aber auch Rundwebmaschinen, die
schlauchförmige Gewebe erzeugen. Bei ihnen werden die Schussfäden mit den
senkrecht in Kreisform angeordneten Kettfäden durch einen oder mehrere
umlaufende Webschützen verkreuzt, die mechanisch oder elektromagnetisch angetrieben
werden.
Die verschiedenen
Webmaschinenmodelle werden nach der Art ihres Mechanismus oder nach der auf
ihnen hergestellten Gewebeart bezeichnet, z.B. als Jacquardwebmaschinen,
Webeautomaten mit Webschützen- oder Schussspulenwechsler, schützenlose Webmaschinen,
bei denen der Schussfaden mit Hilfe von Druckluft, eines Wasserstrahls, einer
Nadel, einer Lanze oder mit Hilfe von Schleudervorrichtungen ohne Fadenreserve
eingetragen wird, Bandwebmaschinen (Stab-, Zürcher-, Trommelwebmaschinen usw.),
Kettsamtwebmaschinen oder Moquettewebmaschinen und Teppichwebmaschinen, insbesondere
Teppichknüpfmaschinen.
Hierher gehören auch:
1) Handwebstühle.
2) Webmaschinen zum Herstellen von Geweben aus
Metalldrähten, Metallgarnen oder metallisierten Garnen, sofern sie von der
gleichen Bauart sind wie Textilwebmaschinen, d.h. die gleichen mechanischen
Hauptteile besitzen, die für Textilwebmaschinen charakteristisch sind:
Kettbaum, Webschäfte zur Fachbildung, Mechanismus zum Eintragen des
Schussfadens in das Fach und zum Einschliessen des Schussfadens im rechten
Winkel im Fach sowie Warenbaum zum Vorwärtsbewegen und Aufwickeln des Gewebes.
Von dieser Nummer sind
dagegen Maschinen ausgenommen, die durch Verkreuzen von Metalldrähten nach
verschiedenen Verfahren Drahtgitter oder Drahtgeflechte herstellen (siehe die
Erläuterungen zu Nr. 8463).
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Hilfsapparate, Teile und Zubehör für
Webmaschinen und Webstühle dieser Nummer zu Nr. 8448.
8447. Wirk-, Strick-, Nähwirk-, Gimpen-,
Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamentier-, Flecht-, Netzknüpf- oder
Tuftingmaschinen
Zu dieser Nummer gehören alle Maschinen und Apparate, die dazu dienen,
aus Spinnstoffen (einschliesslich Torffasern) oder anderen Stoffen (Metall,
Glas, Asbest usw.) hergestellte Vorgarne oder Garne bzw. Fäden zu Wirk- oder
Strickwaren (einschliesslich Nähwirkwaren), Tüllen, Spitzen, Posamenten,
Flechtwaren, Netzen, oder Tuftingwaren zu verarbeiten oder aus beliebigem
Material bestehende Vorgarne oder Garne bzw. Fäden zu umspinnen oder
Stickereien auf beliebigem Grund auszuführen.
A. Wirk- oder Strickmaschinen
Sie gliedern sich in zwei Hauptgruppen:
1) Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Sie
stellen schlauchförmige Waren mit gleichbleibender Breite her oder erzeugen,
durch Verändern der Maschengrösse, geformte schlauchförmige Waren (z.B. Socken,
Strümpfe, Ärmel für Kleidungsstücke, Baskenmützen, Feze und ähnliche
Kopfbedeckungen).
2) Flachwirk- und Flachstrickmaschinen. Diese
stellen flache Wirk- oder Strickwaren her, und zwar entweder Meterwaren oder -
mit einer Vorrichtung, durch welche die Maschenzahl einer Reihe erhöht oder
vermindert werden kann - Waren, die eine bestimmte Form aufweisen, jedoch durch
Nähen konfektioniert werden müssen (Strümpfe, Socken usw.). Mit
Flachwirkmaschinen werden sowohl Kulierwaren (z.B. mit Cottonwirkmaschinen) als
auch Kettenwaren (z.B. mit Raschelmaschinen, Milanesemaschinen und
Locknitmaschinen) hergestellt. Hierher gehören alle Wirk- und Strickmaschinen,
angefangen von den ganz einfachen Maschinen bis zu den grossen Maschinen mit
mehreren Nadelbetten. Maschinen der letzteren Art können mit Jacquardvorrichtungen
oder ähnlichen Vorrichtungen zum Herstellen von Mustern verschiedener Art
ausgestattet sein.
Hierher gehören auch
die kleinen Wirk- und Strickmaschinen für den Haushalt und die kleinen Repassiermaschinen
zum Ausbessern von Strümpfen, die nur einige Maschen herstellen. Nicht hierher
gehören jedoch Kettelmaschinen, die lediglich dazu dienen, die Ränder zweier
gewirkter oder gestrickter Stücke Masche an Masche zusammenzunähen (Nr. 8452).
B. Nähwirkmaschinen
Diese Gruppe umfasst
Nähwirkmaschinen aller Art. Hierher gehören insbesondere:
1) Fadenlagen-Nähwirk-Maschinen, die einen
Nadelmechanismus besitzen, durch den die "Kett"-Fäden mit den
"Schuss"-Fäden mit Hilfe von Kettenstichen verbunden werden.
2) Malipol-Nähwirk-Maschinen, die
Fadenschlingen in ein Grundgewebe eintragen, das zuvor auf einer
konventionellen Webmaschine hergestellt worden ist. Die Fadenschlingen werden
am Grundgewebe mittels gewirkter Maschen befestigt.
3) Faservlies-Nähwirkmaschinen oder Maschinen,
die zuvor auf anderen Maschinen (z.B. Krempeln oder Schlagmaschinen)
hergestellte Faservliese mit einer Vielzahl von Nähten aus maschenförmigen
Fadenschlingen versehen und so ein verfestigtes, durchwirktes textiles
Flächengebilde herstellen, das als Filtermaterial, Teppichunterlage,
Isoliermaterial usw. dient.
C. Maschinen zum Herstellen von Netzknüpfstoffen, Tüllen,
Spitzen, Flechtwaren oder Posamenten, Gimpen,
Stickereien, Tuftingwaren usw.
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
1) Netzknüpfmaschinen, die unter
Verwendung eines oder zweier Fäden Netzstoffe mit geknüpften Maschen für alle
Verwendungszwecke, als Meterware oder als Fertigware (z.B. Fischernetze),
herstellen.
2) Maschinen zum Herstellen von ungemustertem
Tüll.
3) Maschinen zum Herstellen von gemustertem
Tüll.
4) Bobinet-Tüllmaschinen,
Bobinet-Gardinenmaschinen und Bobinet-Spitzenmaschinen, die Bobinet-Tüll bzw.
Bobinet-Tüllgardinen oder Bobinet-Tüllspitzen (Webspitzen) mit Kett- und
Schussfäden herstellen. Die Kettfäden werden aber nicht wie beim Weben mit den
Schussfäden im rechten Winkel verkreuzt, sondern von vielen, auf kleinen Spulen
(Bobinen) befindlichen und mit Schiffchen eingetragenen Schussfäden (Bobinenfäden)
in Vor- und Rückwärtsbewegungen umschlungen und gebunden.
5) Stickmaschinen, einschliesslich
Handstickmaschinen (Pantograf-Stickmaschinen). Sie stellen mit einem oder
mehreren in Nadeln eingezogenen Fäden Stickmuster verschiedener Art auf einem
Grund aus Gewebe oder beliebigem anderem Material her. Stickmaschinen können,
mit Ausnahme der Handstickmaschinen, wie Web-, Wirk- oder Strickmaschinen mit
Jacquardvorrichtungen oder ähnlichen Vorrichtungen ausgestattet sein. Hierher
gehören auch Hohlsaummaschinen zum Ausziehen der Fäden und zum Bündeln der
verbleibenden Fäden zu Hohlsäumen.
Hierher gehören jedoch
nicht Kurbelstickmaschinen, die dazu dienen, bestimmte Spinnstoffwaren mit
einfachen Kettenstichen einzusäumen und einfache Stickereien (Zierstiche)
herzustellen, sowie Nähmaschinen, die noch zusätzlich mit einer Kurbelstickvorrichtung
ausgestattet sind (Nr. 8452).
6) Gimpenmaschinen (Umspinnmaschinen), die
einen Zierfaden in dichten Windungen um eine meist dickere Seele wickeln. Die
Seele besteht z.B. aus einem oder mehreren Garnen oder Vorgarnen aus Spinnstoffen,
einem Metalldraht oder einem Faden aus Weichkautschuk. Gimpenmaschinen können
auch zum Umspinnen von dünnen Drähten für die Elektrotechnik verwendet werden.
7) Posamentiermaschinen, die dazu dienen,
Vorgarne oder Garne, auch Gimpen, aus verschiedenen Textilstoffen auf eine
komplizierte Weise miteinander zu verflechten (Häkelmaschinen, Tressen- oder
Litzenflechtmaschinen usw.).
Hierher gehören auch
Flechtmaschinen zum Umflechten von Schläuchen aus Kautschuk, Kunststoff usw.
mit Metalldraht oder zum Herstellen von geflochtenen Schläuchen aus
Metalldraht, sofern sie die gleichen mechanischen Hauptorgane besitzen, die für
die im vorstehenden Absatz erwähnten Textilflechtmaschinen charakteristisch
sind.
8) Maschinen zum Überziehen von Knöpfen,
Quasten usw. mit Garnen oder Fäden.
9) Tuftingmaschinen, die Schlingen oder Flor
bildende Garne in ein fertiges Grundgewebe einziehen und auf diese Weise
Teppiche, Läufer oder auch leichtere Waren (z.B. Bettdecken und Hausmäntel)
herstellen.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Hilfsapparate, Teile und Zubehör für
Maschinen dieser Nummer zu Nr. 8448.
8448. Hilfsmaschinen und -apparate für
Maschinen der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 (z.B. Schaftmaschinen,
Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter, Webschützenwechsler); Teile
und Zubehör, erkennbar als ausschliesslich oder überwiegend für Maschinen
dieser Nummer oder der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z.B. Spindeln,
Spindelflügel, Kratzengarnituren, Webblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen,
Webschützen, Litzen, Webschäfte, Nadeln, Platinen, Haken)
Diese Nummer umfasst:
I. Alle Hilfsmaschinen und -apparate, die eine
eigene Funktion haben und allein oder zusammen mit Maschinen der Nrn. 8444,
8445, 8446 oder 8447 (Spinnmaschinen, Webmaschinen, Wirkmaschinen,
Strickmaschinen, Stickmaschinen usw.) verwendet werden, um entweder deren
Verwendungsmöglichkeit zu erweitern (z.B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen)
oder um eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschine stehende
Sonderarbeit maschinell durchzuführen (z.B. Kettfadenwächter,
Schussfadenwächter, Kettfadenknüpfapparate).
II. Teile für Hilfsmaschinen oder -apparate
dieser Nummer sowie Teile für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8444, 8445, 8446
oder 8447, die - abweichend von den allgemeinen Bestimmungen über die
Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) -
nicht wie die Maschinen und Apparate tarifiert werden, für die sie bestimmt
sind.
III. Zubehör für Maschinen oder Apparate der Nrn.
8444, 8445, 8446 oder 8447 oder für Maschinen und -apparate dieser Nummer.
Unter "Zubehör" werden in der Regel auswechselbare
Ausrüstungsgegenstände verstanden, die keine integrierenden Bestandteile der
Maschinen oder Apparate darstellen und die, wegen ihrer raschen Abnutzung oder
weil sie ständig der jeweils durchzuführenden Arbeit anzupassen sind, oft ausgewechselt
werden müssen.
A. Hilfsmaschinen und
-apparate
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Hilfsmaschinen und -apparate für
Spinnmaschinen, wie Spulenwechselautomaten oder bewegliche Vorrichtungen zum
Aufstecken ganzer Reihen leerer Spulen.
2) Kettbaumständer, welche die Kettbäume
während des Schlichtens oder Aufbäumens der Kette oder in bestimmten Fällen
auch während des Webens tragen.
3) Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen, mit
denen Gewebe mit komplizierter Bindung hergestellt werden können, was durch
separates Heben einer grösseren Anzahl von Schäften oder auch von einzelnen
Kettfäden erreicht wird. Schaftmaschinen arbeiten mit einer drehbaren
Wählvorrichtung, die entweder aus einer endlosen Kartenkette mit beliebig
einsetzbaren Bolzen oder aus einer Anzahl entsprechend gelochter, Rand an Rand
beweglich zusammengebundener Musterkarten besteht. Die hervorstehenden Bolzen
oder die Lochungen in den Karten setzen ein Organ (Hebel, Nadel, Haken usw.) in
Bewegung, das den Schafthebemechanismus betätigt. Die Jacquardmaschine hat ein
ähnliches Lochkartensystem. Bei ihr wird jedoch als Besonderheit jeder
Kettfaden einzeln betätigt. Dies ist auch bei den mit Hilfe eines endlosen Lochstreifens
aus Papier arbeitenden Verdolmaschinen der Fall.
4) Kartenreduziervorrichtungen. Sie werden auf
Jacquardmaschinen angebracht, damit die gleiche Jacquardkarte mehrmals
nacheinander verwendet werden kann. Dadurch wird die Anzahl der Jacquardkarten
verringert und die Webgeschwindigkeit erhöht.
5) Kartenbindmaschinen zum Aneinanderbinden der
Karten nach dem Lochen.
6) Schussfadenwächter und Kettfadenwächter. Das
sind abnehmbare Vorrichtungen, die im Falle eines Fadenbruches die Webmaschine
sofort zum Stillstand bringen. Hierher gehören auch Schussfadenfühler, welche
die Fadenreserve auf der Schussspule ständig prüfen und das Auswechseln der Schussspule
veranlassen. Elektrische Vorrichtungen dieser Art gehören ebenfalls hierher.
7) Fadenknüpfapparate. Das sind kleine, über
der Kette auf den Webmaschinen angebrachte Apparate zum Zusammenknüpfen der
während des Webens gerissenen Kettfäden.
Nicht hierher gehören
Webkettenanknüpfmaschinen der Nr. 8445.
8) Vorrichtungen zum Herstellen von
Drehergeweben. Sie werden auf gewöhnlichen Webmaschinen angebracht und bewirken
eine Verkreuzung der Kettfäden in der Weise, dass diese eine Art Schlingen
bilden, in welche der Schussfaden eingetragen wird. Dadurch lassen sich
Drehergewebe herstellen.
9) Broschierladen. Das sind Vorrichtungen, mit
denen ein zusätzlicher fliegender Webschütze (Broschierschiffchen) zwischen
bestimmte Abschnitte der Kette eingetragen werden kann, um eine bestimmte
Musterung (Broschierung) zu erzielen.
10) Vorrichtungen zum Herstellen von
Schlingengeweben, mit deren Hilfe eine sich immer wieder ändernde
Webeblattbewegung auf einer oder beiden Seiten des Gewebes eine
Schlingenbildung erzielt wird (Frottiergewebe usw.).
11) Schnittleistenapparate. Sie werden auf breiten
Webmaschinen angebracht, wenn auf diesen gleichzeitig eine Anzahl schmaler
Gewebe hergestellt werden soll. Diese Apparate binden die Schussfäden in
Dreherbindung oder in einer Art überwendlicher Naht an den Stellen, an denen
nach dem Weben die Gewebe voneinander getrennt werden.
12) Fehlersuchgeräte mit Fotozellen, zum
Feststellen von Fehlern in Wirk- oder Strickwaren bei deren Herstellung, zum
Feststellen von Kettfadenfehlern in Webketten während diese von Schär- oder
Zettelmaschinen aufgebäumt werden usw. Haben die Fehlersuchgeräte einen Fehler
entdeckt, bringen sie die Maschine, mit der sie zusammenarbeiten, durch
Betätigung der Abschaltvorrichtung zum Stillstand.
13) Schussspulen-Wechselautomaten für
Webmaschinen.
14) Lamellen-Steckmaschinen zum Anbringen der
Lamellen für Kettfadenwächter.
15) Fadenwächter für Schärmaschinen,
Zettelmaschinen, Schlichtemaschinen, Wirkmaschinen oder Strickmaschinen.
16) Spulenhalter.
17) Roste und Schläger (Schlagflügel) für Öffner
und Schläger für Schlagmaschinen.
18) Walzen und Trommeln (Tamboure) für
Schlagmaschinen, Krempeln oder Kämmmaschinen.
19) Beweger, Trommeln (Tamboure) und Walzen für
Wollentschweissmaschinen oder Schmälzmaschinen.
20) Streckwerke für Strecken, Vorspinnmaschinen
oder Ringspinnmaschinen sowie Walzen (Zylinder) für diese Streckwerke.
21) Mechanische Fadenreiniger einfacher Bauart,
für Spulmaschinen, zum Befreien der Garne von Knoten und anderen
Unregelmässigkeiten.
Manche der vorstehend
genannten Vorrichtungen können auch so hergerichtet sein, dass sie einen
integrierenden Bestandteil für bestimmte Webmaschinen (Jacquardwebmaschinen,
Webautomaten usw.) darstellen. Separat zur Abfertigung gestellt, gehören sie
ebenfalls hierher, jedoch nicht als Hilfsmaschinen oder -apparate, sondern als
Teile für Maschinen der Nrn. 8444, 8445, 8446 oder 8447.
B. Teile und Zubehör
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Schär- oder Zettelgatter, die zum Tragen der
Kettfadenspulen während des Schärens oder Zettelns dienen.
2) Spindeln, Spindelflügel und Spinnringe, für
Spinnmaschinen.
3) Spinntöpfe (Tophamtöpfe). Sie bestehen oft
aus Kunststoff und dienen beim Spinnen von künstlichen oder synthetischen
Spinnstoffen zum Aufwickeln der Spinnfäden in Form eines Spinnkuchens.
4) Kämme und Nadelstäbe für Kämmmaschinen und
Nadelstäbe für Strecken (Gills).
5) Kratzenbänder und andere mit Kratzennadeln
oder Kratzenzähnen aus Metall besetzte Kratzengarnituren sowie Sägezahndraht
für Kratzen.
6) Ringläufer. Das sind kleine offene Ringe,
die auf den Spinnringen der Ringspinnmaschine angebracht werden, um dem Faden
die Drehung zu geben.
7) Spinndüsen zum Herstellen von künstlichen
oder synthetischen Spinnfäden, einschliesslich Spinndüsen aus Edelmetall,
jedoch ausgenommen solche aus keramischen Stoffen (Nr. 6909) oder aus Glas (Nr.
7020).
8) Fadenführer, ausgenommen Fadenführer aus
Porzellan oder gesinterter Tonerde (Nr. 6909), aus Glas (Nr. 7020) oder ganz
aus Achat oder anderen Steinen der Nr.7116.
9) Kettbäume. Das sind grosse Spezialspulen,
auf denen während des Webens die Kettfäden aufgewickelt sind.
10) Blätter für Webmaschinen (Webeblätter), auch
mit verstellbaren Blattstäben (Rieten). Webeblätter haben die Aufgabe, die
Kettfäden voneinander getrennt zu halten und die Schussfäden zur Herstellung
des Gewebes an die vorhergehenden Schussfäden anzudrücken.
11) Webschäfte (Weblitzenrahmen), die den Satz
Litzen tragen, der einem Kettenabschnitt entspricht.
12) Webschützen, ausgenommen Schussspulen.
13) Weblitzen aus Metall. Das sind Streifen oder
Abschnitte aus zwei gezwirnten Drähten mit einem in der Mitte angebrachten
Auge, durch das der Kettfaden gezogen wird. Hierher gehören auch aus
Metalldraht hergestellte Harnischschnüre und Platinenschnüre (Strupfen oder
Struppen), die den Webschaft mit seinem Bewegungsmechanismus verbinden.
Weblitzen,
Harnischschnüre und Platinenschnüre (Strupfen) aus Spinnstoffen gehören jedoch
zu Nr. 5911.
14) Anhangeisen (Spanngewichte). Sie dienen als
Gegengewichte zwischen den Webschäften und ihren Harnischen.
15) Strupfenbretter und Harnischbretter (Schnür-
oder Chorbretter). Sie sind meist aus Holz oder Vulkanfiber und haben
zahlreiche mit Ösen versehene Löcher zum Durchziehen der Harnischschnüre oder
Strupfen bei Jacquardmaschinen und ähnlichen Maschinen.
16) Strupfenhaken, kleine metallene
Spezialkarabinerhaken zum Verbinden der Harnischschnüre mit den Strupfen.
17) Nadeln für Wirk- und Strickmaschinen, z.B.
Hakennadeln, einschliesslich Deckernadeln und Repassiernadeln für
Repassiermaschinen, Zungennadeln (auch Scharnier- oder Löffelnadeln genannt),
mit einer oder mehreren Zungen, Schiebernadeln, die anstelle der Zunge einen
gleitenden Schieber aufweisen, Röhrchennadeln sowie Häkelnadeln für
Häkelmaschinen.
18) Schlitten, Wagen, Kämme, Schlitten- oder
Wagenführungsschienen usw., für Tüll-, Spitzen- oder Stickmaschinen.
19) Platinen, Nadelschieber und ähnliches Zubehör
für Wirk- oder Strickmaschinen.
20) Walzenbezüge (Manchons) aus Kunststoffen, für
Strecken.
21) Schiffchen für Webmaschinen (Webschützen),
Schiffchen für Stickmaschinen und Schiffchen für Netzknüpfmaschinen;
22) Platinen für Wirk- oder Strickmaschinen, z.B.
Kulierplatinen, Verteilplatinen, Abschlagplatinen, Einschliessplatinen,
Doppelrandplatinen, Fadenführerplatinen, Umhängeplatinen, Links-Links-Platinen,
Jacquardplatinen. Das sind aus Bandstahl gefertigte, etwa 0,1 mm bis 2 mm
starke Erzeugnisse mit den verschiedensten Profilen, die in Zusammenarbeit mit
den Nadeln (in der Regel Haken- oder Zungennadeln) die Maschenbildung herbeiführen.
23) Zubehör zur Maschenbildung, z.B. Schwingen,
Schwingenführungen, Musterschieber, Spreizer, Nadelschieber, Nadelstösser,
Stopper.
24) Zettelbäume, Teilkettbäume, Kettbaumscheiben,
Kettbaumbremsen sowie Kettbaumregulatoren für den automatischen Kettbaumablass.
25) Schaftreiter und Schaftaufhänger (Schafthaken)
für Webschäfte, Blattstäbe (Riete) für Webeblätter.
26) Breithalter für Webmaschinen.
27) Webschützenkästen.
28) Ruten für Rutenwebmaschinen, zum Formen der
Schlingen, auch mit Schneidmesser.
29) Greifer für schützenlose Greifer-Webmaschinen.
30) Nadelbarren für Wirkmaschinen, Schlitten,
Schlösser und Nadelplatten (Nadelbetten) für Flachstrickmaschinen, Schlösser
und Nadelzylinder für Rundstrickmaschinen.
31) Nadeln für Bobinet-Tüllmaschinen und Haken für
Netzknüpfmaschinen.
32) Nadeln und Stickrahmen für Stickmaschinen.
33) Klöppel für Flechtmaschinen und
Klöppelmaschinen.
34) Fadenbremsen (Fadenspanner) und Kämme für
Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Schlichtmaschinen.
35) Nadeln, Platinen, "Messer" und
Messerkästen für Schaftmaschinen oder Jacquardmaschinen.
36) Magazine (Steigkästen, Revolverkästen usw.)
für Webschützen-Wechselautomaten.
37) Magazine für Schussspulen-Wechselautomaten.
38) Lamellen für automatische Kettfadenwächter.
Hierher gehören
ausserdem nicht:
a) Spinnpumpen zum Speisen der Spinndüsen mit
synthetischer oder künstlicher Spinnmasse (Nr. 8413).
b) Filter für Spinnstellen zum Herstellen von
synthetischen oder künstlichen Spinnfäden (Nr. 8421).
c) Nadeln der Art, wie sie für Nähmaschinen
verwendet werden (Nr. 8452).
d) Träger mit Aufzeichnungen zur Steuerung von
Jacquardvorrichtungen oder ähnlichen Vorrichtungen (Nr. 8523).
e) Spinnkannen aus Stoffen aller Art
(Tarifierung nach Material und Beschaffenheit).
f) Kreuzstäbe (Teilstäbe), einfache Stäbe aus
Holz oder Metall, die zwischen die Abschnitte der Kette eingeschoben werden, um
die Öffnung des Faches zu begrenzen (nach Massgabe des charakterbestimmenden
Materials).
g) Spulen, Hülsen, Wickelrollen, Trommeln und
ähnliche Unterlagen aller Art und aus beliebigen Stoffen zum Aufspulen von
Garnen, Fäden oder Geweben (Tarifierung nach Material und Beschaffenheit).
8449. Maschinen und Apparate zum
Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen, am Stück oder geformt,
einschliesslich Maschinen und Apparate zum Herstellen von Filzhüten; Formen für
die Hutmacherei
Hierher gehören
Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz aller Art oder
von Vliesstoffen sowie Filzwaren oder Waren aus Vliesstoffen, mit Ausnahme von
verfilzten Geweben. Diese Nummer umfasst auch Formen für die Hutmacherei.
Maschinen zum
Aufbereiten der Fasern vor dem Verfilzen (Haarblasmaschinen, Wölfe,
Schlagmaschinen, Krempeln usw.) gehören jedoch zu Nr. 8445, da es sich um die
gleichen Maschinen handelt wie bei der Spinnfaseraufbereitung für das
Verspinnen.
A. Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten
von Filz oder Vliesstoffen im Allgemeinen
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
1) Filzmaschinen.
Plattenfilzmaschinen bestehen in der Regel aus zwei gerillten Metallplatten,
von denen die eine fest montiert ist und die andere in eine Rüttelbewegung
versetzt wird. Zwischen diesen Platten wird die erste Verfilzung des
Haarvlieses durch das Zusammenwirken von Reibung und Druck erzielt. Diese
Maschinen sind u.a. mit einer Vorrichtung zum Befeuchten des Vlieses und mit
einer Vorrichtung zum Beheizen der Platten ausgestattet.
Eine andere
Filzmaschinenart, die Walzenfilzmaschine, besitzt anstelle der Platten zwei
übereinander angeordnete Reihen Riffelwalzen, die gegenläufige Bewegungen
ausführen.
2) Maschinen zum Einseifen des von der
Filzmaschine kommenden Filzes.
3) Hammerwalkmaschinen. Sie vollenden die
Verfilzung der mit Seifenwasser angefeuchteten Fasern. Obwohl
Hammerwalkmaschinen auch zum Verfilzen von kleinen Waren aus Gewebe
(Baskenmützen usw.) verwendet werden können, verbleiben sie stets in dieser
Nummer. Zylinderwalkmaschinen, die hauptsächlich zum Verfilzen von Geweben
verwendet werden, gehören dagegen zu Nr. 8451.
4) Maschinen zum Herstellen von verstärktem
Filz (Verbindung einer Wollfilzschicht mit einer Gewebeunterlage). Besteht die
Unterlage aus einem Wollgewebe, so wird die Verbindung zwischen ihr und der
Wollfilzschicht mit Hilfe einer geheizten Walze durch Verfilzen der Fasern des
Wollgewebes mit den Fasern der Wollfilzschicht hergestellt. Besteht die
Unterlage aus einem anderen Gewebe, so erfolgt die Verbindung zwischen
Filzschicht und Unterlage mittels zahlreicher Hakennadeln, die - indem sie das
Ganze durchstossen - gewisse Fasern des Filzes in das Grundgewebe eindringen
lassen (Nadelmaschinen).
5) Maschinen zum Ausrüsten von Filz am Stück
(Schermaschinen, Bims- oder Schleifmaschinen, Lüstriermaschinen usw.).
6) Maschinen zum Herstellen von Vliesstoffen
(z.B. Maschinen, die nach dem aerodynamischen Verfahren oder nach dem
Schwemmverfahren arbeiten oder Maschinen, die das direkte Spinnverfahren
anwenden).
B. Maschinen und
Apparate zum Herstellen von Filzhüten
Zu dieser Gruppe
gehören:
1) Fachmaschinen für Haarfilze, mit denen die
Grundform des Hutes (das Hutfach) hergestellt wird. Sie besitzen ein
Walzensystem, das die Tierhaare rotierenden Metallbürsten zuführt. Diese
schleudern die Tierhaare auf einen sich in einem geschlossenen Raum um seine
Achse drehenden Kegel (Glocke) aus Drahtgewebe oder gelochtem Blech, in dem ein
durch einen Ventilator geschaffener Unterdruck herrscht. Die durch die
Saugwirkung des Ventilators angesaugten Haare verdichten sich an der Oberfläche
der Glocke zu einem Haarvlies (Haarhutfach).
2) Filzmaschinen für Hutfache. Sie bestehen aus
zwei, meist hölzernen, übereinander angeordneten Platten, die auf den einander
gegenüberliegenden Seiten gerillt sind und von denen die eine fest montiert
ist, während die andere hin- und herbewegt werden kann. Es gibt aber auch
Maschinen, bei denen beide Platten beweglich sind. Zwischen diese Platten
eingelegte Hutfache werden durch Druck und gleichzeitige Reibung nach und nach
verfilzt.
3) Walkmaschinen für Hutfache, die das
Verfilzen der Tierhaare vollenden. Sie bestehen aus übereinander angeordneten
Riffelwalzen, die sich während des Rotierens hin- und herbewegen.
4) Kopfstreckmaschinen (Kopfausstossmaschine),
die den Hutstumpen runden und dadurch den Hutkopf formen.
5) Randformmaschinen. Sie biegen den
Hutstumpenrand mit Hilfe von kegelförmigen Walzen (Streckkegeln) um und stellen
dadurch den Hutrand her.
6) Bimsmaschinen zum Entfernen der abstehenden
Haare der Hutstumpen mit Hilfe von Bimsstein oder Schleiftuch.
7) Sengmaschinen für Hutstumpen.
8) Appreturmaschinen zum Appretieren der
Hutstumpen mit Schellack oder Gelatine, um ihnen eine gewisse Steife zu geben.
Die appretierten Hutstumpen werden anschliessend zwischen Walzen gepresst.
9) Formmaschinen, welche durch völliges
Aufbiegen der Krempe über einer Form dem Hut die endgültige Form geben.
10) Sandsackpressen, bei denen in einem Gestell
aufgehängte Säcke mit heissem Sand durch eine mechanische Vorrichtung gegen die
Innenseite der in Formen eingelegten Hüte gepresst werden, um den Zusammenhalt
der Fasern zu erhöhen.
11) Bischoniermaschinen, die dem fertigen Hut den
Glanz geben.
Mit Ausnahme der
Fachmaschinen unterscheiden sich Maschinen zum Herstellen von Wollfilzhüten
nicht von den vorstehend beschriebenen Maschinen zum Herstellen von
Haarfilzhüten. Bei den ebenfalls hierher gehörenden Maschinen zum Herstellen
von Wollhutfachen wird das von der Krempel kommende Wollvliesband einer
Vorrichtung zugeführt, die aus einem massiven rotierenden Doppelkegel besteht,
auf dem sich das Wollvliesband aufwickelt.
C. Formen für die
Hutmacherei
Formen für die
Hutmacherei, aus Holz oder Metall (im Allgemeinen Aluminium) werden bei manchen
der vorstehend aufgeführten Maschinen verwendet.
Zu dieser Nummer
gehören auch die in Hutgeschäften zum Ausweiten der Hüte verwendeten
Formapparate. Nicht hierher gehören dagegen die Conformateure genannten
Apparate zum Feststellen der genauen Kopfform des Kunden durch Perforieren
eines Papierblattes (Nr. 9031).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher.
Hierher gehören nicht:
a) Kalander zum Verdichten des Faservlieses vor
dem Verfilzen (Nr. 8420).
b) Wirkmaschinen zum Herstellen von Baskenmützen,
Fezen oder ähnlichen Kopfbedeckungen (Nr. 8447).
8450. Maschinen zum Waschen von Wäsche,
auch mit Vorrichtung zum Trocknen
Hierher gehören
Haushaltwaschmaschinen und Waschmaschinen für Wäschereien (auch elektrische und
ohne Rücksicht auf ihr Gewicht). Sie besitzen im Allgemeinen Rührflügel oder
gelochte rotierende Trommeln zum stetigen Rühren oder Bewegen von Waschflüssigkeit
und Waschgut. Manchmal sind sie auch mit einer Vibrationsvorrichtung ausgestattet,
welche die Waschflüssigkeit in Schwingungen mit hoher Frequenz versetzt, welche
in der Regel im Haushalt, gewerblichen Wäschereien, Spitälern usw. zum Waschen
von Wäsche, Fertigwaren usw. verwendet werden.
Die vorerwähnten
Maschinen sind auch dann unter diese Nummer einzureihen, wenn sie mit einer Vorrichtung
zum Trocknen ausgestattet sind.
Maschinen für die
chemische Reinigung fallen jedoch unter die Nr. 8451.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen dieser Nummer
hierher.
8450.11 Zu dieser Unternummer
gehören Waschmaschinen, die nach der Programmwahl in der Lage sind, die
Arbeitsgänge Waschen, Spülen und Schleudern ohne jegliches Zutun des Benützers
ablaufen zu lassen.
8451. Maschinen und Apparate (andere als
Maschinen der Nr. 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln,
Pressen (einschliesslich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren,
Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren
und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, die zum
Herstellen von Fussbodenbelägen, wie Linoleum, verwendet werden; Maschinen zum
Aufwickeln, Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von Geweben
Hierher gehört eine Vielzahl
von Maschinen und Apparaten, die bestimmt sind:
I. Zum Waschen, Reinigen, Wringen, Bügeln,
Bleichen, Färben, Trocknen oder einer ähnlichen Behandlung von Garnen, Geweben
oder anderen Spinnstoffwaren, mit Ausnahme der Maschinen zum Waschen von Wäsche
(Nr. 8450).
II. Zum Appretieren oder Ausrüsten von Garnen
oder Geweben nach dem Spinnen oder Weben, um ihr Aussehen oder ihre
Eigenschaften zu verbessern (Scheren, Walken, Glänzendmachen usw.) oder um
ihnen neue Eigenschaften zu verleihen (durch Imprägnieren, Beschichten usw.),
mit Ausnahme der Maschinen und Apparate zum Appretieren oder Ausrüsten von Filz
(Nr. 8449).
III. Zum Aufwickeln, Abwickeln, Falten, Schneiden
oder Auszacken von Geweben.
Eine grosse Anzahl der
hierher gehörenden Maschinen und Apparate besteht nur aus einem Bottich, Tank
oder anderen Behälter, der mit einfachen mechanischen Vorrichtungen, z.B. mit
Walzen zum Fortbewegen oder Führen des Garns, Fadens oder Gewebes, mit
Quetschwalzen zum Auspressen der überschüssigen Flüssigkeit oder mit Rührwerken
ausgestattet ist. Derartige Maschinen und Apparate werden zum Ausführen von
verschiedenen Wasch-, Bleich-, Färb-, Reinigungs- usw. -arbeiten oder für
Veredlungsarbeiten (einschliesslich Behandeln mit Appreturmitteln oder
Imprägnieren mit Chemikalien) verwendet, um die Ware durch die Behandlung
wasserundurchlässig, knitterfrei, feuerbeständig, mottensicher oder
fäulnissicher zu machen. Maschinen und Apparate dieser Art verbleiben in dieser
Nummer, wenn sie mit den vorstehend aufgeführten mechanischen Vorrichtungen
ausgestattet und offensichtlich zum Behandeln von Spinnstoffwaren bestimmt
sind.
A. Waschmaschinen und
andere beim Waschen von Spinnstoffwaren
verwendete Maschinen (auch mit Heizvorrichtung)
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Industriewaschmaschinen für Garne, Gewebe
oder alle anderen Textilien, mit Ausnahme der Maschinen zum Waschen von Wäsche
(8450), z.B. Tunnelwaschmaschinen, durch welche die Garne in Strangen
durchgezogen und dabei wiederholt mit Waschflüssigkeit besprüht und
anschliessend getrocknet werden, Waschmaschinen zum Waschen von Geweben am
Stück (Meterware).
Diese Nummer umfasst
Industriewaschmaschinen, welche im Rahmen der Herstellung von Geweben und
Spinnstoffen zum Ausrüsten oder zum Entfernen der Appretur von den
hergestellten Waren dienen.
2) Walzen-Wringmaschinen und Mangeln.
3) Schüttelmaschinen, die in Wäschereien vor
dem Bügeln zum Entwirren und Entfalten der feuchten Wäschestücke verwendet
werden.
4) Bügelmaschinen und Bügelpressen, z.B. solche
mit Platten oder mit Walzen auf Tischen bzw. mit Walzen und Mulden,
einschliesslich der Pressen zum Bügeln von Kleidungsstücken und der
Fixierpressen. Nicht hierher gehören jedoch Bügelkalander, und zwar auch solche
der Art, wie sie im Haushalt verwendet werden (Nr. 8420).
B. Maschinen und Apparate zum Bleichen oder Färben
Zu dieser Gruppe gehören die sogenannten Bleichstiefel (J-Boxen) zum
Bleichen oder für andere nass auszuführende Ausrüstarbeiten. Sie bestehen im
Wesentlichen aus einem senkrechten, zweiarmigen Schacht in der Form eines
"J", der innen mit Dampfstrahlvorrichtungen und Walzen zum
Fortbewegen und Führen des Gewebes ausgestattet ist. Das Gewebe wird, nachdem
es mit einem Bleichmittel getränkt wurde, in den längeren Arm des Schachtes
gebracht, wo es während der für den Bleichvorgang erforderlichen Zeit verbleibt
und zum gegebenen Zeitpunkt den Schacht durch den kürzeren Arm verlässt.
Hierher gehören auch
noch andere Maschinen, insbesondere die vorstehend im letzten Absatz vor
Abschnitt A. erwähnten Maschinen in Behälterform, die zum Behandeln von
Spinnstoffwaren verschiedener Art, z.B. von Garnen in Strangen, in Knäueln oder
auf Spulen, von Geweben am Stück oder von konfektionierten Spinnstoffwaren,
eingerichtet sind. Als Maschinen dieser Gruppe können auch noch die sog.
Mouilleurs oder Foulards erwähnt werden, die Gewebe am Stück in der Breite
behandeln. Der Hauptteil dieser Maschinen besteht aus einem Satz Quetschwalzen
zum Auspressen der Flüssigkeit aus dem Gewebe.
C. Maschinen für die
chemische Reinigung
Bei diesen Maschinen
wird für die Reinigung nicht Wasser, sondern eine andere Flüssigkeit, z.B.
Benzin oder Tetrachlorkohlenstoff, verwendet. Es handelt sich hierbei meist um
umfangreiche, aus mehreren Einheiten bestehende Maschinen. Sie besitzen z.B.
Reinigungsbottiche, in denen die Flüssigkeit mit Hilfe eines Rührwerks durch
die zu reinigenden Stücke gedrückt wird, sowie Trockenschleudern, Filter oder
andere Klärvorrichtungen, Vorratstanks usw. Da die meisten der verwendeten
Flüssigkeiten leicht entzündlich sind, werden die Reinigungsbottiche und
Umwälzpumpen dieser Maschinen im Allgemeinen mit explosionssicheren Motoren
ausgestattet.
D. Trockenmaschinen und -apparate
Trockenmaschinen und -apparate gehören nur dann hierher, wenn sie
eindeutig erkennbar zum Trocknen von Garnen, Geweben oder anderen
Spinnstoffwaren bestimmt sind. Bei den hierher gehörenden Trocknern gibt es
zwei Haupttypen: Trockner, die im Wesentlichen aus einer geschlossenen Kammer
bestehen, in der die zu trocknenden Waren einem Warmluftstrom ausgesetzt
werden, und Trockner, bei denen die Waren über beheizte Walzen geführt werden.
Trockenmaschinen und
-apparate, die nicht speziell zur Behandlung von Spinnstoffen hergerichtet
sind, gehören zu Nr. 8419, Trockenschleudern zu Nr. 8421.
E. Appretier- oder Ausrüstmaschinen
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
1) Mercerisiermaschinen, in
denen Garne oder Gewebe mit Natronlauge behandelt und dabei gleichzeitig
gestreckt werden.
2) Beetlemaschinen (Stampfkalander), in denen
spiralförmig in Reihen auf einer Walze angebrachte Stampfer mit Köpfen aus Holz
oder Gussstahl das Gewebe schlagen und es, infolge des Stauchens der Fäden, in
gewissem Masse festigen und ihm einen Glanz verleihen.
3) Zylinderwalkmaschinen zum Walken von
Geweben. Sie verringern den Abstand zwischen den Kett- und Schussfäden und
führen ein teilweises Verfilzen der Gewebeoberfläche herbei.
Dagegen gehören die
hauptsächlich zur Filzherstellung verwendeten Hammer- oder Klopfwalkmaschinen
zu Nr. 8449.
4) Gewebeputzmaschinen, die zum Entfernen
allenfalls noch vorhandener Garnknoten oder Pflanzenresten in den Geweben
dienen.
5) Raumaschinen, die durch Kratzen (Aufrauen)
die Fasern der Gewebeoberfläche aufrichten. Sie bestehen im Wesentlichen aus
einer grossen Walze, die mit Kardendisteln oder Metalldrahtkratzen ausgestattet
ist.
6) Klopfmaschinen (Velourshebemaschinen), mit
denen die Rückseite von Veloursgeweben geschlagen wird, damit sich die Fasern
aufrichten.
7) Schermaschinen zum Glätten der Oberfläche
von aufgerauten Geweben durch Scheren. Die gleichen Maschinen dienen zur
Fertigbehandlung von Samt. Durch Verwendung von gezahnten Platten oder von
unterschiedlich schnell laufenden Scherzylindern mit gerillten Messern können
verschiedene Effekte oder Musterungen erzielt werden.
8) Ratiniermaschinen, die auf der Oberfläche
von aufgerauten Geweben durch Rollen oder Kräuseln der Faserbüschel eine
noppenartige Musterung hervorrufen. Sie besitzen eine mit Plüsch bezogene
Platte (Untertisch), über der eine andere, mit Weichkautschuk, Filz oder gelegentlich
auch mit Schmirgelpapier bezogene Platte (Obertisch) kreisförmig hin- und
herbewegt wird.
9) Bürstmaschinen. Sie besitzen rotierende,
zylindrische Bürsten, die das Gewebe nach dem Aufrauen und Scheren bürsten.
10) Sengmaschinen (Abbrennmaschinen), die Garne
oder Gewebe von abstehenden Fasern befreien. Das Gewebe wird bei diesen
Maschinen rasch über stark erhitzte Zylinder oder gebogene Platten oder auch
über Gasflammen geführt.
11) Bindfadenpoliermaschinen, Maschinen zum
Polieren von Seide in Strangen (Chevilliermaschinen) und Maschinen zum
Glänzendmachen von Seidengeweben.
12) Schmirgelmaschinen zum Egalisieren der
Gewebeoberfläche.
13) Glanzpressen, die durch Pressen auf einer
flachen Platte (Spanpresse) oder einer halbkreisförmigen Platte (Muldenpresse)
einen Oberflächenglanz erzeugen. Für den gleichen Zweck verwendet man auch
Kalander (Nr. 8420) und allgemein verwendbare hydraulische Pressen (Nr. 8479).
14) Dekatiermaschinen, in denen Gewebe zur
Wiedererlangung ihres Glanzes mit Dampf behandelt werden, wodurch auch bis zu
einem gewissen Grade dem Eingehen der Gewebe vorgebeugt wird. Hierher gehören
auch ähnliche Maschinen für die Dampfbehandlung von Garnen oder Geweben
(Dämpfmaschinen, Befeuchtungsmaschinen usw.).
15) Spannmaschinen, die dazu dienen, den beim
Walken, Färben usw. eingegangenen Geweben ihre ursprüngliche Breite
wiederzugeben.
16) Krumpfmaschinen (Maschinen zum
Krumpffreimachen, auch "Schrumpfmaschinen" genannt), die durch
mechanisches Zusammenziehen der Fäden das spätere Einlaufen der Gewebe
verhindern.
17) Appretiermaschinen und Maschinen zum
Überziehen und Imprägnieren von Garnen oder Geweben mit Leim, Stärke,
Kunststoffen, Weichkautschuk, Teer oder wasserdicht machenden Erzeugnissen,
einschliesslich sowohl der Maschinen zum Auftragen von Beschichtungsmassen auf
Unterlagen aus Geweben oder anderen Stoffen bei der Herstellung von Linoleum
und ähnlichen Fussbodenbelägen sowie auch der vorstehend unter Abschnitt B
beschriebenen sog. Mouilleurs oder Foulards.
18) Maschinen zum Herstellen von Effektgarnen
(Phantasiegarnen). Sie erzeugen auf dem Garn, nachdem es versponnen und
verzwirnt worden ist, besondere Effekte durch Ausstattung des Garnes mit
kleinen Gelatinetropfen, Wachstropfen usw. (Perlgarne).
F. Maschinen zum Aufwickeln, Abwickeln, Falten,
Schneiden oder Auszacken von Geweben
Diese Gruppe umfasst insbesondere:
1) Gewebefalt- und
-aufwickelmaschinen, die Gewebe der Länge oder Breite nach falten bzw.
aufwickeln. Hierher gehören auch Gewebedurchsehmaschinen mit Vorrichtungen zum Falten
oder Aufwickeln. Sie dienen zum Prüfen der Gewebe auf Fehler. Alle diese
Maschinen können mit Messapparaten ausgestattet sein.
2) Maschinen zum Schneiden oder Auszacken von
Geweben, einschliesslich der Maschinen zum Ausschneiden von Schnittmustern oder
zum Zuschneiden der Teile von Kleidungsstücken usw.
Unter diese Nummer werden ebenfalls eingereiht:
1) Dämpfer (Dämpfpuppen, dampfbeheizte
Bügelbüsten) für Oberbekleidung.
2) Legemaschinen und Apparate (Legetische usw.)
zum Falten von bereits gebügelter Wäsche (Oberhemden, Taschentüchern,
Bettwäsche, Tischtüchern usw.).
3) Kochmaschinen und Beuchapparate zum Kochen
und Entfetten von Wollgeweben vor dem Bleichen oder Färben.
4) Entschlichtmaschinen zum Entfernen der
Schlichte aus Baumwollgeweben vor dem Bleichen oder Färben.
5) Laugiermaschinen zum Behandeln von Geweben
mit Lauge (z.B. Natron- oder Kalilauge) vor dem Bleichen oder Färben.
6) Dämpfmaschinen zum Dämpfen von Garnen,
Geweben oder anderen Spinnstoffwaren.
7) Maschinen zum Formen und Formfestmachen
(Thermosettingmaschinen), einschliesslich der Form- und Vorformmaschinen für
Strümpfe oder Socken.
8) Maschinen zum Imprägnieren und Strecken des
Cordgewebes von Luftreifen.
9) Maschinen zum Tränken (Einfärben) von
Schreibmaschinenfarbbändern oder dergleichen.
10) Appreturbrechmaschinen zum Brechen der
Appretur in appretierten Baumwollgeweben.
11) Maschinen und Apparate zum Beflocken von
Geweben, z.B. elektrostatische Beflockungsmaschinen.
12) Plissiermaschinen zum Herstellen von Falten in
Geweben.
13) Apparate zum Reinigen von Teppichen und
Teppichböden an Ort, zum Besprühen des Teppichs mit
einer flüssigen Reinigungslösung, die anschliessend mittels Saugkraft wieder
ausgezogen wird, zur Verwendung ausserhalb des Haushaltes, d.h. zum
Einsatz in Hotels, Motels, Spitälern, Büros, Restaurants und Schulen.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher.
Hierher gehören nicht:
a) Autoklaven, Kessel, Wannen, Trockenapparate
und andere Apparate der Nr. 8419, bei denen nicht zu erkennen ist, dass sie für
die Wärmebehandlung von Spinnstoffwaren bestimmt sind.
b) Kalander zum Lüstrieren (Glänzendmachen),
Glätten, Polieren, Gaufrieren (Prägen), Moirieren usw. sowie Walzen für solche
Kalander (Nr. 8420).
c) Trockenschleudern und andere Zentrifugen der
Nr. 8421.
8452. Nähmaschinen, andere als
Fadenheftmaschinen der Nr. 8440; Möbel, Sockel und Deckel, für Nähmaschinen
besonders hergerichtet; Nähmaschinennadeln
A. Nähmaschinen
Hierher gehören alle
Maschinen und Maschinenköpfe (Oberteile), die mit Hilfe einer beweglichen Nadel
zwei oder mehr Teile aus Gewebe, Leder, Papier usw. durch Nähte verbinden
können, jedoch mit Ausnahme der mit Faden arbeitenden Buchbindereimaschinen
(Nr. 8440). Hierher gehören auch Maschinen, mit denen nicht nur genäht wird,
sondern auch noch Zierstiche, z.B. Stickarbeiten, ausgeführt werden können. Die
eigentlichen Stickmaschinen (einschliesslich der Hohlsaummaschinen), die nur
zum Sticken dienen, gehören jedoch zu Nr. 8447. Fadenheftmaschinen werden unter
die Nr. 8440 eingereiht; Faservlies-Nähwirkmaschinen sowie andere Nähwirkmaschinen
gehören zu Nr. 8447.
Ausser bei bestimmten,
mit Halbkettenstich ausgeführten Stickarbeiten führen Nähmaschinen in der Regel
Nähstiche mit zwei Fäden aus. Der eine Faden (Oberfaden) wird von der Nadel
durch das zu nähende Material (Gewebe, Papier usw.) geführt, während der andere,
unter dem Nähgut liegende Faden (Unterfaden) durch ein bewegliches Schiffchen
mit dem Oberfaden verbunden wird. Nähmaschinen haben meist nur eine Nadel und
ein Schiffchen (Nähmaschinen mit einem Nadelkopf). Manche Nähmaschinenmodelle,
die Mehrnadel-Nähmaschinen, besitzen jedoch mehrere Nadeln und mehrere
Schiffchen. Mit ihnen können in einem Arbeitsgang mehrere, z.B. doppelte oder
dreifache Nähte hergestellt werden.
Ebenfalls hierher
gehören die elektrischen Nähmaschinen, die durch einen im Nähmaschinenkopf
eingebauten Elektromotor angetrieben werden, und zwar auch solche der im
Haushalt verwendeten Art.
Neben den gewöhnlichen
Nähmaschinen, die sowohl für Arbeiten im Haushalt als auch von Schneidern,
Näherinnen usw. zum Herstellen von Kleidungsstücken verwendet werden, gehören
auch Industrienähmaschinen hierher, die ausschliesslich zum Verrichten gewisser
Spezialnäharbeiten hergerichtet sind. Zu den letzteren zählen z.B.:
1) Spezialnähmaschinen für die Leder
verarbeitende Industrie: Nähmaschinen zum Nähen von Schuhen (Maschinen zum
Nähen der Rahmen, Sohlen, Schäfte usw.), Handschuhen, Taschnerwaren usw.
2) Knopflochnähmaschinen, die manchmal mit
einer Vorrichtung zum Schneiden der Knopflöcher ausgestattet sind.
3) Nähmaschinen zum Annähen von Knöpfen.
4) Strohhutnähmaschinen.
5) Pelznähmaschinen.
6) Nähmaschinen zum Zunähen gefüllter Säcke
(Mehlsäcke, Zementsäcke usw.); es sind in der Regel hängend angebrachte
Maschinen ohne Schiffchen.
7) Maschinen zum Ausbessern zerrissener Säcke.
8) Sacknähmaschinen und Maschinen zum Säumen
von Decken, Teppichen usw.
9) Kurbelstickmaschinen und Festonnähmaschinen,
die mit Kettenstich oder anderen Sticharten Decken und dergleichen säumen und
Verzierungen (Festons) anbringen.
10) Kettelmaschinen, die zum Zusammennähen von
Wirk- und Strickwarenteilen, Rand an Rand und Masche an Masche, dienen.
Manche der hierher
gehörenden Maschinen können nebst dem Nähen auch noch andere, mit dem Nähen in
Zusammenhang stehende Arbeiten ausführen, wie Schneiden, Auszacken, Lochen oder
Plissieren von Geweben, Leder, Papier usw.
B. Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen
Hierher gehören, selbst wenn sie separat zur Abfertigung gestellt
werden, auch Möbel (Schränke, Tische usw.), die zum Ein- oder Aufbau von
Nähmaschinen speziell hergerichtet sind, auch wenn sie bei versenkter Maschine
als Möbel benutzt werden können. Ebenfalls hierher gehören Teile der genannten
Möbel, z.B. Schubladen, Verlängerungsplatten, Sockel, Deckel. Dagegen sind die
hauptsächlich zum Schutz oder Transport von Nähmaschinen dienenden
Nähmaschinenkoffer nach ihrer eigenen Beschaffenheit zu tarifieren, wenn sie
separat zur Abfertigung gestellt werden.
C. Nähmaschinennadeln
Hierher gehören auch Nadeln, und zwar nicht nur für Maschinen dieser
Nummer, sondern auch für Buchbindereimaschinen der Nr. 8440 und für bestimmte
Stickmaschinen der Nr. 8447, sofern diese Nadeln den Nähmaschinennadeln
gleichen. Die meisten Nähmaschinennadeln sind dadurch gekennzeichnet, dass sie
nahe der Spitze ein Öhr haben.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Nähmaschinen dieser Nummer
hierher, wie z.B. Gestelle und Schiffchen, nicht aber Spulen. Nähmaschinenspulen
sind nach Material und Beschaffenheit zu tarifieren.
Kindernähmaschinen
gehören zu Nr. 9503.
8452.10 Zu
Nr. 8452.10 gehören Nähmaschinen und Nähmaschinenköpfe der nachstehend beschriebenen
Art, die mindestens den Steppstich (Schiffchenstich) ausführen können:
a) hand- oder fussbetätigte Maschinen;
b) Maschinen mit eingebautem Elektromotor,
dessen Ausgangsleistung nicht mehr als 120 Watt beträgt;
c) motorbetriebene Maschinen, ohne Motor zur
Abfertigung gestellt, soweit deren Maschinenkopf nicht mehr als 16 kg wiegt.
Unter den
Geltungsbereich dieser Nummer fallen auch als "Overlocker" oder
"Serger" bezeichnete Nähmaschinen mit eingebautem, eine
Ausgangsleistung von nicht mehr als 120 Watt aufweisenden Elektromotor. Diese
Maschinen arbeiten mit drei, vier oder fünf Fadenführern und ihre
Maschinenköpfe, die in Aufbau und Leistungsvermögen den oben beschriebenen
ähnlich sind, führen andere Stiche als den Steppstich aus. Sie sind jedoch insofern
für den Hausgebrauch hergerichtet, als sie eine Nähgeschwindigkeit von 1500 Stichen
pro Minute im Allgemeinen nicht überschreiten können.
Diese Nummer umfasst
auch batteriebetriebene Handnähmaschinen, die mit Hilfe des Kettstichs unter
Verwendung eines einzigen Fadens arbeiten.
Zu dieser Unternummer
gehören jedoch nicht Nähmaschinen, die nur Spezialarbeiten ausführen, wie
Knopflochmaschinen und Nähmaschinen zum Zunähen gefüllter Säcke.
8453. Maschinen und Apparate zum
Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum
Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen
oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen
Mit Ausnahme der in
der Nr. 8452 erfassten Nähmaschinen gehören hierher einerseits Maschinen und
Apparate für die verschiedenen Stadien der Aufbereitung oder Bearbeitung von
Häuten, Fellen oder Leder (Zubereiten der Blösse, d.h. die sogenannte
Wässerung, das eigentliche Gerben und Pergamentieren, Zuricht- oder
Fertigstellungsarbeiten bei Leder und Häuten, Appretier- oder Lüstrierarbeiten
bei Pelzfellen) sowie andererseits Maschinen und Apparate zum Herstellen oder
Instandsetzen von Waren aus Leder, Häuten, Fellen oder allenfalls aus
Pelzfellen, z.B. Schuhe, Handschuhe, Taschnerwaren.
I. Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder
Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder
Gewisse Maschinen und Apparate dieser Gruppe werden in der Praxis in
verschiedenen Stadien der Bearbeitung von Häuten, Fellen oder Leder verwendet
(z.B. beim Weichen, Walken, Entkalken, Fetten, Färben usw.). Dies ist
insbesondere bei den Gerbfässern und bei bestimmten Arten von Bottichen oder
Trommeln der Fall, die mit Rührwerken, Umlaufvorrichtungen oder anderen
Vorrichtungen zum Bewegen der Häute ausgestattet sind.
Ausserdem gehören zu
dieser Gruppe vor allem:
1) Enthaarungsmaschinen. Sie dienen zum
Entfernen der Haare von den Rohfellen, nachdem die Haare vorher durch chemische
Bäder gelockert worden sind.
2) Entfleischungsmaschinen zum Entfernen der
fleischigen oder fetten Bindegewebe von der Fleischseite der enthaarten Haut.
3) Hammerwalken oder Walzenschlagmaschinen, die
insbesondere bei manchen Gerbprozessen (Weissgerbung, Sämischgerbung usw.)
verwendet werden.
4) Stoss- oder Ausreckmaschinen zum Öffnen der
Poren der gegerbten Häute und zum Beseitigen von Falten sowie etwaiger
Oberflächenfehler; Falzmaschinen zum Egalisieren der Häute durch Schaben der
Fleischseite; Stollmaschinen, welche die Häute mit Hilfe von Walzen, die mit
Kork oder Weichkautschuk bezogen sind, weich und geschmeidig machen.
5) Krispelmaschinen, welche die Oberfläche der
Haut reiben oder schlagen, um den Schmutz aus den Poren zu entfernen und den
natürlichen Narben wiederherzustellen.
6) Hammermaschinen (Klopfhämmer) zum
Verdichten, Härten und Glätten von Leder (Sohlenleder, Treibriemenleder usw.).
7) Spaltmaschinen, welche die Haut mit Messern
spalten, um sie zu egalisieren oder in Schichten zu zerlegen.
8) Schleifmaschinen, Dolliermaschinen und
Bimsmaschinen, welche die Hautoberfläche aufrauen, um der Haut ein samtartiges
Aussehen zu verleihen.
9) Bürstmaschinen zum Reinigen der Haut, z.B.
nach dem Schleifen, und zur Verstärkung des samtartigen Aussehens.
10) Glanzstossmaschinen zum Bearbeiten von Leder
mit Achatpoliersteinen oder kleinen Walzen aus Achat oder Glas.
11) Narbenpressen.
Hierher gehören auch
Maschinen zum Bearbeiten von Pelzfellen. In der Regel werden Pelzfelle auf den
gleichen oder ähnlichen Maschinen, wie sie vorstehend beschrieben sind,
vorgegerbt oder gegerbt. Diese Gruppe umfasst aber auch die zum Zurichten oder
Veredeln von Pelzfellen verwendeten Maschinen und Apparate, z.B. Schermaschinen
zum Egalisieren der Haarlänge, Rupfmaschinen zum Entfernen der langen Haare
(Grannen) von Pelzfellen sowie Maschinen zum Kämmen, Locken, Bürsten oder
Färben von Pelzfellen.
Zu dieser Gruppe
gehören nicht:
a) Trockenmaschinen (Nr. 8419).
b) Kalander zum Glätten, Glänzendmachen, Narben
usw. von Leder (Nr. 8420).
c) Trockenschleudern (Nr. 8421).
d) Spritzpistolen zum Pigmentieren, Lackieren,
Färben usw. (Nr. 8424).
e) Maschinen zum Enthaaren von Schweinen (Nr.
8438).
f) Allgemein verwendbare hydraulische oder
andere mechanische Pressen (Nr. 8479).
g) Leder-, Häute- und Fellmessmaschinen (Nr.
9031).
II. Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen von
Schuhen oder anderen Waren aus Leder, Häuten oder Fellen
Zu dieser Gruppe gehören die Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Instandsetzen
von Waren aus Leder, Häuten oder Fellen, z.B. von Schuhen, Handschuhen oder anderen
Kleidungsstücken, Taschnerwaren, Sattlerwaren, Buchhüllen oder Reiseartikeln.
Hiervon können
insbesondere genannt werden:
A) Schärfmaschinen zum Abschrägen der Kanten
oder bestimmter anderer Teile von Leder- oder Fellstücken, um das Zusammennähen
oder -kleben zu erleichtern.
B) Schneide- und Stanzmaschinen für Leder oder
Felle, zum Zuschneiden oder Ausstanzen bestimmter Formen (Schuhschäfte,
Handschuh-Zuschnitte, Riemen usw.). Die gebräuchlichsten dieser Maschinen sind
die Bandmessermaschinen und Spezialstanzmaschinen.
C) Perforiermaschinen zum Verzieren von
Handschuhrücken, Schuhhinter- und ‑vorderkappen usw.
D) Lederschuhherstellungsmaschinen, wie z.B.:
1) Sohlenrissmaschinen. Sie dienen zum
Anbringen eines entlang der Schuhsohlenkante verlaufenden schrägen Einschnitts
(Risses), in den die Nähte zu ihrem Schutz eingelegt werden. Hierher gehören
auch Maschinen zum Öffnen der Risse vor dem Nähen und zum Schliessen der Risse
nach dem Nähen.
2) Überhol- und Zwickmaschinen, die dazu
dienen, den Schaft mit Hilfe einer zangenartigen Vorrichtung über den Leisten
zu ziehen und dann an der Brandsohle mit Nägeln oder Klebstoff zu befestigen.
3) Anklopfmaschinen zum Anklopfen der
Schaftränder und der Brandsohle auf dem Leisten.
4) Maschinen zum Kleben der Laufsohle auf die mit
dem Schaft verbundene Brandsohle, z. B. Klebemaschinen, Sohlenmontagemaschinen.
5) Maschinen zum Befestigen des Absatzes auf
der Laufsohle.
6) Schnitt-, Fräs- oder Poliermaschinen, durch
die mit Hilfe von rotierenden Fräsern und dergleichen die Sohlenkanten oder
Absatzseitenflächen geformt und poliert werden.
7) Aufraumaschinen mit denen mittels
Drahtbürsten oder Schleif- oder Schmirgelbändern das Leder des Schaftes
aufgeraut wird, damit er besser an der Sohle klebt.
8) Ausputzmaschinen, die mit einer Anzahl von
Schleifscheiben, Bürsten und Polierscheiben zum Putzen der Schäfte,
Sohlenkanten und Sohlenaussenflächen ausgestattet sind. Auch ähnliche, von Schuhmachern
für die Schuhreparatur verwendete Maschinen gehören hierher.
9) Apparate zum Ausweiten von Schuhen.
Manche der hier
erwähnten Maschinen, z.B. Narbenpressen, Lederstanzmaschinen, Lederperforiermaschinen,
Vorstechmaschinen sowie bestimmte Schuhmaschinen können auch zum Bearbeiten von
anderen Materialien als Leder (z.B. Pappe, Kunstleder, Kunststoffen usw.)
verwendet werden. Derartige Maschinen bleiben in dieser Nummer, wenn sie
offensichtlich hauptsächlich zum Bearbeiten von Leder, Häuten oder Fellen
hergerichtet sind.
Zu dieser Gruppe gehören nicht:
a) Schuhleisten (Tarifierung
nach Material und Beschaffenheit, in der Regel nach Nr. 4417).
b) Maschinen zum Anfertigen von Holzschuhen,
Holzsohlen, Holzabsätzen usw. (Nr. 8465).
c) Schuhputzautomaten sowie Maschinen und
Apparate zum Anbringen von Ösen (Nr. 8479).
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen und Apparate dieser Nummer hierher sowie Matrizen und andere
auswechselbare Werkzeuge für diese Maschinen oder Apparate.
8454. Konverter, Giesspfannen, Giessformen
zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Giessmaschinen für
metallurgische Betriebe, Stahlwerke oder Metallgiessereien
A. Konverter
Konverter sind
metallurgische Apparate mit thermischer Reaktion, die jedoch nicht mit einer
Feuerung ausgerüstet sind. Sie bewirken nur mit Hilfe eines starken
Sauerstoffstroms die Verbrennung oder Oxidation von gewissen Elementen des
eingebrachten Materials, das zuvor schmelzflüssig gemacht oder auf hohe
Temperatur gebracht wurde. Konverter dienen dazu, den grössten Teil des
Kohlenstoffs und der aufgelösten Elemente (z. B. Mangan, Silizium und
Phosphor) zu oxidieren und in Form von Gas oder Schlacke zu beseitigen und das
Roheisen in Stahl umzuwandeln. Sie dienen auch zum Rösten von Kupfermatte,
Nickelmatte oder Bleiglanz. Durch die Oxidation erhöht sich die Temperatur des
Metalls.
Die am häufigsten
vorkommenden Konverter sind birnenfömige oder zylindrisch-konische Behälter aus
Stahl, die innen mit einem feuerfesten Futter unterschiedlicher (saurer oder
basischer) Zusammensetzung ausgekleidet sind. Der Sauerstoff wird von oben mit
einer Lanze (LD-Konverter [Linz-Donawitz]) oder durch Düsen am Konverterboden
(OBM-Konverter [Oxygen-Bodenblas-Maximilianhütte]) auf- oder durchgeblasen. Es
gibt auch Kombinationen dieser beiden Konvertertypen.
Es gibt jedoch Abarten
von diesen altbekannten Konvertertypen, und zwar Konverter mit seitlicher Gebläsewindzuführung,
zylindrische Konverter, die sich auf Rollen drehen, Konverter mit konischem
Schacht und Feuerrost (für Kupfermatte) und andere, die ebenfalls zu dieser
Nummer gehören, wenn sie der vorstehend im ersten Absatz enthaltenen Beschreibung
entsprechen.
B. Giesspfannen
Giesspfannen nehmen das aus den Öfen kommende schmelzflüssige Metall
auf, um es in Konverter oder in Kokillen bzw. andere Giessformen zu giessen.
Giesspfannen sind einfache offene Metallgefässe von kegelstumpfförmiger,
zylindrischer, halbkugelförmiger oder anderer Gestalt, die innen gewöhnlich mit
einem feuerfesten Futter ausgekleidet sind und die mit Zapfen oder anderen
Aufhänge-, Trag- oder Kippvorrichtungen versehen sind, um ihre Handhabung (z.B.
durch Krane) zu ermöglichen. Manchmal laufen sie auch auf Rädern. Hierher
gehören aber auch die kleinen, in Giessereien gebräuchlichen handbedienten
Giesspfannen, die an fest angebrachten Griffstangen getragen oder mit diesen
Stangen gehandhabt werden. Nicht hierher gehören jedoch die von Spenglern,
Goldschmieden usw. verwendeten einfachen Handgiesslöffel (Nrn. 7325 oder 7326).
C. Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln oder dergleichen
Es handelt sich um ein- oder zweiteilige Blockformen unterschiedlicher
Grösse, in welche die schmelzflüssigen Metalle gegossen werden, um ihnen z.B.
die Form von Ingots, Masseln oder Platten zu geben.
Giessformen, die dazu
dienen, den Metallen kompliziertere oder endgültige Formen zu geben, gehören in
der Regel zu Nr. 8480.
Zu dieser Gruppe
gehören nur Giessformen aus Metall, also in der Regel Giessformen aus Gusseisen
oder Stahl. Giessformen aus Grafit oder anderem Kohlenstoff oder aus feuerfesten
keramischen Stoffen gehören zu Nr. 6815 bzw. zu Nr. 6903.
D. Giessmaschinen zum
Giessen von schmelzflüssigen Metallen, für
metallurgische Betriebe, Stahlwerke oder Metallgiessereien
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Maschinen zum aufeinanderfolgenden Füllen,
Kühlen und Entleeren (Strippen) der Giessformen. Sie sind in der Regel mit
einem Ketten- oder Bandförderer ausgestattet und besitzen manchmal auch
Vorrichtungen zum Rütteln oder Stossen der Giessformen, um das gleichmässige
Verteilen des geschmolzenen Metalls zu erleichtern.
2) Druckgiessmaschinen, die im Wesentlichen aus
zwei verstellbaren Platten bestehen, auf denen je eine Hälfte der Giessform
angebracht ist. Die Giessform selbst besteht aus zwei sich ergänzenden Teilen,
deren gegeneinander gekehrte Flächen ähnlich wie ein Gesenk ausgehöhlt sind.
Das schmelzflüssige Metall wird gewöhnlich durch eine Leitung in die Giessform
gepresst, und zwar entweder durch Druckluft, die unmittelbar auf die Oberfläche
des im Speisebehälter enthaltenen geschmolzenen Metalls einwirkt, oder durch
hydraulischen Druck. Der hydraulische Druck wird durch einen Tauchkolben in
einer geschlossenen, mit geschmolzenem Metall gefüllten und mit der Giessform
verbundenen Kammer erzeugt. Druckgiessmaschinen können eine Kühlvorrichtung
besitzen, die dazu dient, die Erstarrung des Metalls zu beschleunigen. Oft
haben sie auch eine Vorrichtung zum Entfernen der Giesskerne. Druckgiessmaschinen
werden hauptsächlich zum Giessen von NE-Metallen oder NE-Metalllegierungen
verwendet, und zwar insbesondere zum Herstellen verhältnismässig kleiner
Gussteile.
Nicht hierher gehören
indessen Maschinen, mit denen Metallpulver vor dem Sintern unter Druck geformt
werden (Nr. 8462).
3) Schleudergiessmaschinen zum Herstellen von
metallenen (hauptsächlich gusseisernen) Rohren und Rohrverbindungsstücken. Bei
diesen Maschinen wird das schmelzflüssige Metall durch eine Spezialvorrichtung
gegen die Wandungen einer mit grosser Geschwindigkeit rotierenden zylindrischen
Giessform geschleudert. Durch die Wirkung der Zentrifugalkraft verteilt sich
das flüssige Metall in einer gleichmässigen Schicht über die ganze Innenfläche
der Giessform, auf der es erstarrt.
4) Stranggiessmaschinen. Bei diesen Maschinen
gelangt das schmelzflüssige Metall von der Giesspfanne in die Verteilerrinne,
welche das Schmelzgut den verschiedenen Gusssträngen zuführt. Zu einem
Gussstrang gehören:
a) eine Kokille ohne Boden mit Kühlvorrichtung;
b) eine ausserhalb der Kokille angebrachte
Vorrichtung zum Zerstäuben von Wasser, um den flüssigen Metallstrang
abzukühlen;
c) eine Anzahl Rollen mit Antrieb, die den
erstarrten Metallstrang mit gleichmässiger Geschwindigkeit nach unten ziehen;
d) eine Strangzerteilvorrichtung, an die sich
eine Ausgabevorrichtung anschliesst.
Giessformen für
Giessmaschinen dieser Gruppe gehören insbesondere zu Nrn. 6815, 6903 oder 8480.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen und Apparate dieser Nummer hierher.
8455. Metallwalzwerke und Walzen hierfür
I. Walzwerke und
Walzenstrassen, für Metalle
Metallwalzwerke sind
Maschinen, die metallurgische Erzeugnisse durch den Druck zweier umlaufender
Walzen formen. Beim Durchführen zwischen den Walzen wird die Dicke des
Walzgutes verringert und dementsprechend seine Länge gestreckt, wobei
gleichzeitig seine Struktur verbessert und evtl. noch eine besondere Formgebung
erzielt wird. Das Walzen kann auch zum Herstellen von plattierten oder
gedoppelten Erzeugnissen durch Zusammenwalzen von zwei oder mehr Metallplatten
verschiedener Qualität oder Art dienen, oder, bei Verwendung entsprechender
Walzen, zum Erzeugen bestimmter Muster oder Reliefs auf der Oberfläche des
Materials (Riffelbleche, Rippenstäbe usw.).
Ausgenommen sind
jedoch mit Walzen arbeitende Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen,
z.B. Richt-, Biege- oder Abkantmaschinen (Nr. 8462) und Kaschiermaschinen, die
mit Hilfe von Walzen Papier auf Metallfolien kleben (Nr. 8420), da alle diese Maschinen
keine Walzarbeit im vorstehend beschriebenen Sinne verrichten. Ebenfalls nicht
hierher gehören Kalander, die, obwohl sie eine eigentliche Walzarbeit leisten,
für die Bearbeitung anderer Stoffe als Metalle bestimmt sind (Nr. 8420).
Die verschiedenen Arten
von Metallwalzwerken können wie folgt eingeteilt werden in:
A) Walzwerke mit glatten Walzen, die manchmal
dazu verwendet werden, Rohblöcke (Ingots) in vorgewalzte Blöcke (Blooms),
Knüppel, Brammen, Platinen usw. umzuformen (Blockwalzwerke, Vorwalzwerke) oder
um Brammen und Platinen zu Blechen, Bändern usw. auszuwalzen.
B) Walzwerke mit Kaliberwalzen, die manchmal
zum Herstellen von Knüppeln verwendet werden, gewöhnlich aber zum Verformen von
vorgewalzten Blöcken (Blooms), Knüppeln usw. in Stäbe, Profile usw. dienen.
C) Rohrwalzwerke.
D) Walzwerke für Wagenradreifen oder
Wagenradkörper.
Die gebräuchlichsten
Metallwalzwerke führen die unter A) und B) hiervor aufgeführten Arbeitsgänge
aus. Sie bestehen aus zwei, drei oder vier Walzen (Duo-, Trio-, Doppelduowalzwerke),
die waagrecht übereinander in einem robusten, senkrechten Gestell (Walzgerüst)
gelagert sind. Die für den Durchgang des Walzgutes zwischen den Walzen vorhandenen
Zwischenräume (Walzenöffnungen, Walzspalte) sind verstellbar. Bei den Trio- und
Doppelduowalzwerken wird das Metall (Walzgut) zuerst zwischen den unteren
Walzen und dann anschliessend zwischen den oberen Walzen bearbeitet. Manche
Duo-Walzgerüste besitzen zusätzlich noch Stützwalzen (Walzen mit stärkerem
Durchmesser), die auf beiden Seiten der Arbeitswalzen angebracht sind. Diese
Walzen unterstützen lediglich die Arbeitswalzen, damit diese sich nicht
durchbiegen und damit sie nicht vibrieren.
Walzenstrassen für
Metalle bestehen aus mehreren Walzgerüsten, die entweder Seite an Seite, auch
leicht versetzt, oder in einer Reihe hintereinander aufgestellt sind. Die
Formen, Umlaufgeschwindigkeiten und Abstände (Öffnungen) der Walzen sind so
berechnet, dass ein stufenweises Walzen des Materials möglich ist.
Manche Walzwerke haben
neben den normalen Walzen noch senkrecht oder in anderer Lage angeordnete
Arbeitswalzen zum Formen der Seitenflächen des Walzgutes (Universalwalzwerke) oder
zum Herstellen von Spezialerzeugnissen (Doppel-T-Trägern usw.).
Zum Walzen von
Flacherzeugnissen (Brammen, Platinen, Blechen usw.) werden glatte Walzen
verwendet, die mit ihrer gesamten Mantelfläche arbeiten. Beim Herstellen von bestimmten
Knüppeln, von Stäben, Profilen usw. wird dagegen das Walzen nur mit der Innenfläche
des Kalibers durchgeführt, das von den sich ergänzenden kreisrunden Einschnitten
(Kaliberhälften) in den beiden einander gegenüberliegenden Arbeitswalzen gebildet
wird. Da jeder Walzensatz Walzen mit einer Anzahl nebeneinander
eingeschnittener Kaliber von abgestufter Tiefe und abgestufter Querschnittsform
besitzt (Kaliberreihe), kann das Metall durch aufeinanderfolgende Durchgänge
(Stiche) in die gewünschte Form gebracht werden.
Die hierher gehörenden
Walzwerke sind von sehr unterschiedlicher Grösse. Hierzu gehören sowohl die
kleinen Walzwerke für Edelmetalle als auch die grossen Walzwerke für die
Eisenhüttenindustrie.
Die meisten der
vorstehend genannten Verformungen werden, von einigen Metallen abgesehen, durch
Warmwalzen erzielt. Gewisse Endbearbeitungen, insbesondere bei Blechen, werden
jedoch auf Kaltwalzwerken durchgeführt.
Von den vorstehend
unter C) und D) aufgeführten Walzwerken gibt es folgende Hauptbauarten:
1) Schrägwalzwerke (Typ Mannesmann) zum Lochen
von Knüppeln oder Stäben für die Herstellung nahtloser Rohre. Bei diesen
Maschinen wird der stark erhitzte Knüppel oder Stab von zwei kegelförmigen,
nicht achsenparallelen Arbeitswalzen erfasst, die sich beide in derselben
Richtung drehen. Dabei wird der Knüppel oder Stab gleichzeitig gegen einen
feststehenden Dorn gedrückt. Dieser dringt in die Aushöhlung ein, die sich in
dem schmiedbaren Metall von selbst bildet, wenn die Walzen das Walzgut spiralenförmig
weiterbewegen.
2) Walzwerke zum Herstellen von nahtlosen
Rohren über einem Dorn, aus vorgelochten Knüppeln oder Stäben. Das Walzen der
Knüppel- oder Stabwandungen längs des Dornes wird entweder von einem
Schrägwalzwerk, wie es vorstehend beschrieben ist, ausgeführt oder von einem
Walzwerk, dessen Walzen mit einem besonderen, exzenterförmig geschnittenen,
ansteigenden Kaliber versehen sind (Pilgerschrittwalzwerk), manchmal auch von
einem Walzwerk mit Walzen mit kreisrund geschnittenen Kalibern, das den im
folgenden Absatz genannten Fertigwalzwerken ziemlich ähnlich ist.
3) Fertigwalzwerke zum Fertigbearbeiten von
nahtlosen oder geschweissten Rohren über einem Dorn oder ohne Dorn, mit Walzen
mit mehreren gleichen Kalibern.
4) Fertigwalzwerke zum Fertigbearbeiten von
Gussstahlrohren grossen Durchmessers (z.B. Druckrohren), bei denen das Rohr in
Umdrehungen versetzt und dabei an verschiedenen Stellen seiner Wandung von
mehreren radial angeordneten Arbeitswalzenpaaren gewalzt wird (Radialwalzwerke).
5) Walzwerke für Waggonradreifen oder
Waggonradkörper. Sie besitzen eine mehr oder weniger grosse Anzahl
kombinierter, verschieden angeordneter, zylindrischer oder konischer Walzen, um
durch gleichzeitiges Walzen verschiedener Stellen der Reifen oder der Radrohlinge,
z.B. die Lauffläche, den Radkranz, die Flanschen, formen zu können. Auch
gewisse Schienen, Träger usw. werden auf derartigen Walzwerken hergestellt.
Für die Walzarbeiten
sind, insbesondere bei grossen Metallwalzwerken, viele Hilfsvorrichtungen erforderlich,
z.B. Leitvorrichtungen, Rollgänge, Handhabungsapparate, Aufwärme- oder
Glühöfen, Beizmaschinen, Bandhaspeln, Schneidevorrichtungen (Scheren oder Sägen),
Kühlbetten, Wiege- oder Markiervorrichtungen, Richtmaschinen, pneumatische oder
andere mechanische, elektrische (elektromagnetische oder elektronische) Mess-
oder Kontrollapparate.
II. Walzen und andere Teile für Metallwalzwerke
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Walzwerke dieser Nummer hierher, insbesondere Walzen für Walzwerke. Die
Länge und der Durchmesser dieser Walzen kann sehr verschieden sein (Walzen zum
Walzen von Stahl haben in der Regel eine Länge von 30-520 cm und einen
Durchmesser von 18-137 cm). Walzen für Metallwalzwerke bestehen meist aus Stahl
oder Gusseisen, haben in der Regel eine gehärtete Oberfläche und sind auf die
erforderlichen Dimensionen genau gearbeitet. Sie können glatt sein oder
Aussparungen bzw. Rillen (Kaliber) mit verschiedenartigen Querschnittsformen
aufweisen. An ihren beiden Enden weisen die Walzen Verjüngungen in Form von
Zapfen auf, die zur Lagerung der Walzen im Walzgerüst dienen. Abgesehen von den
Walzenzapfen sind die Walzen noch mit einem Kuppelzapfen (Kleeblatt) für die
Kraftübertragung ausgestattet.
8456. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von
Stoffen aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen
Photonenstrahlen, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen Verfahren, Elektronen-,
Ionen- oder Plasmastrahl beruht
Die Werkzeugmaschinen
dieser Nummer dienen zum Formen von Werkstücken aus Stoffen aller Art oder zur
Bearbeitung deren Oberfläche. Sie müssen drei wesentliche Bedingungen erfüllen:
1. ihre Arbeitsweise muss auf dem Stoffabtrag
beruhen;
2. sie müssen einen gleichartigen
Arbeitsvorgang ausführen, wie Werkzeugmaschinen, die mit einem herkömmlichen
Werkzeug ausgerüstet sind;
3. sie müssen eines der sieben folgenden
Verfahren anwenden: Laser-, Licht- oder andere Photonenstrahlen, Ultraschall,
Elektroerosion, elektrochemische Verfahren, Elektronen-, Ionen- oder
Plasmastrahl.
Nicht zu dieser Nummer gehören Werkzeugmaschinen der nachstehend
aufgeführten Art (Nr. 8486):
1) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, wie sie ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen von
Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen,
elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendet
werden.
2) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, wie sie ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen oder
Reparieren von Masken und Reticles verwendet werden.
3) Werkzeugmaschinen zum Trockenätzen von
Strukturen in Halbleitermaterialien.
Zu den vorerwähnten
Werkzeugmaschinen gehören insbesondere: 1) Werkzeugmaschinen, die mit
Laserstrahlen arbeiten, zum Durchbohren von Halbleiterkristallen, und 2)
Werkzeugmaschinen, die mit Ultraschall arbeiten, zum Zerschneiden von
Halbleiterscheiben oder zum Zerschneiden oder Durchbohren von keramischen Trägern
für integrierte Schaltungen.
A. Werkzeugmaschinen,
deren Arbeitsweise auf Laser-,
Licht- oder anderen Photonenstrahlen beruht
Die Bearbeitung durch
Laser (Photonenstrahl-Bearbeitung) besteht darin, dass ein Ziel durch
Photonenstrahlen beschossen wird. Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Bohrmaschinen
für Metalle, Rubine (Uhrensteine) usw., Schneidemaschinen für Metalle und
andere harte Stoffe sowie Maschinen zum Eingravieren von Ziffern, Buchstaben,
Linien usw. in hochwiderstandsfähige Stoffe verschiedener Art.
B. Werkzeugmaschinen,
deren Arbeitsweise auf Ultraschall beruht
Ultraschall-Werkzeugmaschinen
bestehen aus einem mit Ultraschallfrequenz schwingenden Werkzeug und einem in
einer Flüssigkeit suspendierten Schleifmittel. Sie können einen eingebauten Auffangtrog
zur Gewährleistung des Schleifmittelkreislaufs aufweisen.
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere Werkzeugmaschinen für folgende Einsatzgebiete:
1) zum Schleifen von Zieheisen aus Diamant oder
aus gesinterten Metallcarbiden;
2) zum Bohren oder Formen von mineralischen
Stoffen;
3) zum Gravieren von Glas;
4) zum Fräsen, Räumen, Honen.
C. Werkzeugmaschinen, deren Arbeitsweise auf Elektroerosion beruht
Das Prinzip dieser Bearbeitung besteht im Abtragen von Metall zwischen
zwei Metallelektroden (Werkstück und Werkzeug). Dies geschieht durch brüske
elektrische Entladung von sehr kurzer Dauer mit einer Kadenz von mehreren
hunderttausend Spannungsimpulsen pro Sekunde. Zu dieser Gruppe gehören z.B.
elektrische Funkenerosionsmaschinen, die unter Verwendung von Formelektroden Metalle
durch Bohren oder Schneiden bearbeiten.
D. Werkzeugmaschinen, deren Arbeitsweise auf
elektrochemischen Verfahren beruht
Bei dieser Bearbeitung wird Metall auf elektrolytischem Weg abgetragen.
Werkstück (Anode) und Werkzeug (Kathode) stellen elektrische Leiter dar. Beide
werden in eine Elektrolytlösung getaucht, deren Auswahl so erfolgt, dass eine
anodische Auflösung (Materialabtrag) ohne Kathodenabscheidung stattfindet.
Diese Gruppe umfasst
u.a.:
1) Elektrolytische Poliergeräte; sie werden in
der Metallurgie zum Polieren von Probestücken verwendet, die mikroskopisch
untersucht werden sollen.
2) Elektrolytische Schleifmaschinen zum
Schärfen von Schneidwerkzeugen, zum Feinschleifen von Spanbrechernuten, zum
Zuschneiden von Plättchen aus gesinterten Metallcarbiden. Diese Maschinen
arbeiten mit Hilfe einer Diamantschleifscheibe.
3) Maschinen, die durch anodische Auflösung
(Materialabtrag) Zahnräder unterschiedlicher Formen entgraten.
4) Maschinen zum Feinbearbeiten ebener Flächen
usw.
E. Werkzeugmaschinen,
deren Arbeitsweise
auf Elektronenstrahl beruht
Die
Elektronenstrahl-Bearbeitung erfolgt durch Beschuss einer kleinen Fläche des
Werkstückes mit Elektronen. Die Elektronen werden von einer Kathode emittiert,
durch ein elektrisches Hochspannungsfeld beschleunigt und mittels eines
magnetischen oder elektrostatischen Linsensystems fokussiert.
F. Werkzeugmaschinen,
deren Arbeitsweise auf Ionenstrahl beruht
Die Bearbeitung wird
durch eine kontinuierliche Strahlung und nicht durch Strahlungsimpulse wie beim
Laser ausgeführt.
G. Werkzeugmaschinen,
deren Arbeitsweise auf Plasmastrahl beruht
Die Bearbeitung mit
Plasmastrahl beruht auf der Hochionisierung eines Gases mit Hilfe eines
elektrischen Stromes, der von einem Magnetimpulsgenerator unter hoher Spannung
erzeugt wird. Der Plasmastrahl eignet sich zum sehr raschen Zerschneiden von
Platten, zum Vorschruppen bzw. zum Schruppen und zum Bearbeiten von
Gewinderohlingen.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Werkzeugmaschinen dieser Nummer zu Nr. 8466.
Hierher gehören
ausserdem nicht:
a) Ultraschallreinigungsgeräte (Nr. 8479).
b) Maschinen und Apparate zum Löten oder
Schweissen, auch wenn sie zum Schneiden geeignet sind (Nr. 8515).
c) Maschinen zum Prüfen (Nr. 9024)
8457. Bearbeitungszentren,
Mehrwegmaschinen und Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung
Zu dieser Nummer (vgl.
Anmerkung 4 zu Kap. 84) gehören nur Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
(andere als Drehmaschinen (einschliesslich der Drehzentren)), die am gleichen
Werkstück verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge ausführen können, und zwar
entweder:
a) durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem
Werkzeugmagazin entsprechend einem Bearbeitungsprogramm (Bearbeitungszentren),
oder
b) durch automatischen Einsatz verschiedener
Bearbeitungseinheiten, die gleichzeitig oder nacheinander ein feststehendes
Werkstück bearbeiten (Mehrwegmaschinen), oder
c) durch automatisches Zuführen des Werkstücks
zu verschiedenen Bearbeitungseinheiten (Transfermaschinen).
A. Bearbeitungszentren
Bearbeitungszentren stellen Einzelmaschinen dar; alle
Bearbeitungsvorgänge werden demnach auf der gleichen Maschine ausgeführt
(Mehrfunktionsmaschine). Als solche gelten Maschinen, welche die zwei folgenden
Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in der Lage sein, mehrere
Bearbeitungsvorgänge auszuführen und die Werkzeuge aus einem Werkzeugmagazin
entsprechend einem Bearbeitungsprogramm automatisch zu wechseln.
Diese Gruppe umfasst
somit Werkzeugmaschinen, die zwei oder mehr Bearbeitungsvorgänge durch
automatischen Werkzeugwechsel aus einem Werkzeugmagazin ausführen. Werkzeugmaschinen,
bei denen ein einziger Bearbeitungsvorgang mit Hilfe nur eines Werkzeugs oder
mit Hilfe mehrerer, gleichzeitig oder nacheinander arbeitender Werkzeuge
erfolgt (z.B. Mehrspindelbohrmaschinen, Mehrfachfräsmaschinen) gehören dagegen
zu Nrn. 8459 bis 8461.
Wegen des
erforderlichen automatischen Werkzeugwechsels sind Mehrfunktionsmaschinen (z.B.
Maschinen zum Bohren, Ausbohren, Innengwindeschneiden und Fräsen), bei denen
die verschiedenen Werkzeuge nicht automatisch ausgewechselt werden, von dieser
Nummer ausgeschlossen. Aufgrund der Bestimmungen der Anmerkung 3 zum Abschnitt
XVI oder allenfalls in Anwendung der Regel 3c) der Allgemeinen Vorschriften
über die Auslegung des Harmonisierten Systems gehören solche Maschinen zu
Nrn. 8459 bis 8461, es sei denn, es handle sich um Transfermaschinen, bei
denen das Werkstück automatisch zu den verschiedenen Bearbeitungseinheiten
geführt wird (siehe Abschnitt C hiernach).
Bearbeitungszentren
können Hilfsvorrichtungen, wie Palettenwechsler, Palettenmagazin-Systeme oder
Werkzeugmagazinwechsler, aufweisen.
B. Mehrwegmaschinen
Mehrwegmaschinen sind
Einzelmaschinen mit Mehrfachfunktion. Das Werkstück wird auf einem Träger in
einer bestimmten Lage festgehalten, währenddem sich die Bearbeitungseinheiten
zum Werkstück bewegen, um die Bearbeitung oder die Bearbeitungen vorzunehmen.
Die
Bearbeitungseinheiten stellen Teile der Maschinen dar, auf denen sie angebracht
sind. Sie dienen zum Einspannen, Führen sowie zur Betätigung des Werkzeugs
(durch Rotation, Vorschub, Rückzug) und gewährleisten dessen Auswechslung.
Zumeist sind die Rotationseinheiten mit einem Elektromotor und die geradlinig
arbeitenden Einheiten mit einer Gewindespindel ausgestattet. Diese beiden Einheiten
können zusammengebaut sein.
Diese Gruppe umfasst
Mehrwegmaschinen, die zwei oder mehr Bearbeitungsvorgänge mit Hilfe von zwei
oder mehr Bearbeitungseinheiten ausführen.
Hierher gehören
dagegen nicht Maschinen, die nur einen Bearbeitungsvorgang mit Hilfe mehrerer Bearbeitungseinheiten
oder Maschinen, die mehrere Bearbeitungsvorgänge mit einer einzigen Bearbeitungseinheit
ausführen.
C. Transfermaschinen
Für Maschinen dieser
Gruppe sind drei Voraussetzungen erforderlich: Sie müssen mehrere
Bearbeitungsvorgänge ausführen, das Werkstück durch automatisches Zuführen zum
Werkzeug bearbeiten und mit mehreren Bearbeitungseinheiten ausgestattet sein.
Gewöhnlich
unterscheidet man zwischen rotierenden und linearen Transfermaschinen. Bei den
ersteren sind die Bearbeitungseinheiten, welche die verschiedenen Bearbeitungen
ausführen, kreisförmig auf einem gemeinsamen Gestell angeordnet. Das Werkstück
wird in eine Kreisbewegung versetzt, wobei es bei jedem Aufenthalt (Station)
eine Bearbeitung durch die Werkzeuge jeder Bearbeitungseinheit erfährt (z.B.
durch Bohren, Ausbohren, Innengewindebohren). Im Falle der linearen
Transfermaschinen sind die Bearbeitungseinheiten in einer Reihe auf ein und
demselben Gestell angeordnet; sie bearbeiten fortschreitend das sich vor ihnen
in gerader Linie bewegende Werkstück.
Transferstrassen, die
aus verschiedenen Maschinen bestehen, welche untereinander durch eine
Fördervorrichtung zum Transport der Werkstücke verbunden sind, liegen ausserhalb
des Geltungsbereichs der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 84; sie gehören deshalb
nicht zu dieser Nummer.
Den Bestimmungen der
vorerwähnten Anmerkung zufolge sind "flexible Fertigungslinien" nicht
unter diese Nummer einzureihen. Es handelt sich dabei um mehrere, in der Regel
numerisch gesteuerte Maschinen oder um mehrere Maschinengruppen sowie um automatische
Handhabungssysteme, bestehend z.B. aus Hubportalen, unbemannten Förderwagen,
Manipulatoren, Industrierobotern, die zum Beschicken der Maschinen oder zum Abtransport
der bearbeiteten Werkstücke dienen. Die verschiedenen Maschinengruppen und die
Handhabungssysteme, die zusammen eine "bewegliche Werkstatt" bilden,
werden durch automatische Datenverarbeitungsmaschinen gesteuert.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Werkzeugmaschinen
dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des Kapitels 82 - zu Nr.
8466.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen,
Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen Verfahren, Elektronen-, Ionen-
oder Plasmastrahl beruht (Nr. 8456).
b) Drehmaschinen (einschliesslich der
Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung (Nr. 8458).
c) Bearbeitungseinheiten auf Schlitten (Nr.
8459).
d) Maschinen und Apparate zum Löten oder
Schweissen, der Nrn. 8468 oder 8515.
8458. Drehmaschinen (einschliesslich der
Drehzentren) für die spanabhebenden Metallbearbeitung
Die Drehmaschinen
(einschliesslich der Drehzentren) dieser Nummer dienen zum Formen von Metallteilen
oder zur Bearbeitung deren Oberfläche. Sie arbeiten durch Abtragen von Metall.
Diese Maschinen
unterscheiden sich von den von Hand zu führenden, mit Druckluft, Hydraulik oder
eingebautem Motor betriebenen Werkzeugen der Nr. 8467 dadurch, dass sie gewöhnlich
dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu ruhen oder auf dem Boden, auf
einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen Maschine angebracht zu
werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine Grundplatte oder eine andere
geeignete Vorrichtung.
Hierher gehören:
1) automatische oder nicht automatische
Drehmaschinen (Spitzendrehmaschinen, Plandrehmaschinen, Vertikaldrehmaschinen,
Revolverdrehmaschinen usw.), einschliesslich der Kopierdrehmaschinen.
Drückmaschinen, die durch Metallverformung arbeiten, sind jedoch unter Nr. 8463
einzureihen.
2) Zapfendrehmaschinen zum gleichzeitigen und
symmetrischen Drehen von Zapfen an Wellen oder an Achsen für grosse Räder usw.
3) Drehzentren für die spanabhebende
Metallbearbeitung.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Drehmaschinen dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ausserdem gehören nicht hierher:
a) Werkzeugmaschinen zum
Abtragen von Stoffen aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder
anderen Photonenstrahlen, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen
Verfahren, Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl beruht (Nr. 8456).
b) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
c) Trennmaschinen (Nr. 8461).
d) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
e) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr. 9024.
8458.11,91 Numerisch gesteuerte
Werkzeugmaschinen werden gewöhnlich mit den Abkürzungen CNC (computerized
numerical control - computergestützte numerische Steuerung) oder NC (numerical
control - numerische Steuerung) bezeichnet. Die Begriffe «computergestützte
numerische Steuerung» und «numerische Steuerung» können als gleichbedeutend
betrachtet werden. Um als numerisch gesteuerte Werkzeugmaschine zu gelten,
müssen die Funktionen und Bewegungen der beweglichen Maschinenteile der
genannten Maschine (Werkzeug und Werkstück) nach vorprogrammierten Befehlen
erfolgen. Die Programmierung erfolgt normalerweise in einer NC-spezifischen
Sprache, z. B. einem ISO-Code. Die Programme und anderen Daten werden so
aufgezeichnet, dass sie sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich
sind. Numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen weisen immer eine Steuereinheit
(separat oder eingebaut) mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine
oder einem Mikroprozessor auf, sowie ein Regelsystem, um die Maschinenteile,
Werkzeuge und Werkstücke in der gewünschten Weise zu bewegen. CNC-Maschinen,
CNC-Drehmaschinen, NC-Fräsmaschinen usw. sind Beispiele von numerisch
gesteuerten Werkzeugmaschinen.
Selbst wenn die Steuereinheit
nicht gleichzeitig mit der Werkzeugmaschine zur Abfertigung gestellt wird, ist
letztere als numerisch gesteuerte Maschine zu betrachten, sofern sie die
spezifischen Merkmale einer solchen Maschine aufweist.
8459. Werkzeugmaschinen (einschliesslich
Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen, Aussen-
oder Innengewindeschneiden, für die spanabhebende Metallbearbeitung, andere als
Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) der Nr. 8458
Diese Nummer umfasst
Maschinen zum Bohren, Ausbohren, Fräsen, Aussen- oder Innengewindeschneiden von
Metallen durch spanabhebende Bearbeitung, mit Ausnahme der Drehmaschinen (einschliesslich
der Drehzentren) der Nr. 8458.
Die meisten dieser
Maschinen werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der
Nr. 8205 sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467
dadurch, dass sie gewöhnlich dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu
ruhen oder auf dem Boden, auf einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen
Maschine angebracht zu werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine
Grundplatte oder eine andere geeignete Vorrichtung.
Hierher gehören:
1) Bearbeitungseinheiten
auf Schlitten (Gleitschienen). Diese Maschinen, die zur Ausführung der vorstehend beschriebenen Bearbeitungen hergerichtet
sind, verfügen über kein Gestell. Ihr Aufbau umfasst lediglich einen Motor
sowie eine Werkzeughalter-Vorrichtung und das Ganze ist unten mit Gleitschienen
versehen. Letztere ermöglichen eine Folge von Vor- und Rückwärtsbewegungen der
Bearbeitungseinheit, wenn diese auf einem geeigneten Sockel platziert ist. Das
Werkstück wird in einen von der Bearbeitungseinheit unabhängigen
Werkstückhalter eingespannt. Zur Ausführung von Bohrarbeiten, Ausbohrarbeiten
usw. bewegt sich die Schlitteneinheit in einer waagrechten Achse.
2) Bohrmaschinen, deren Arbeitsweise darin
besteht, mit Hilfe eines Bohrwerkzeugs in einem Werkstück zylindrische
Sacklöcher oder durchgehende Löcher herzustellen. Üblicherweise steht das
Werkstück während der Bearbeitung still, während das Werkzeug eine drehende
Bewegung (Schnittbewegung) und eine Eindringbewegung (Vorschub) ausführt.
Bei den Bohrmaschinen
unterschiedet man zwischen Einspindelbohrmaschinen - mit Ausleger
(Radialbohrmaschinen) oder ohne Ausleger - und Mehrspindelbohrmaschinen.
3) Ausbohrmaschinen, d.h. Maschinen, die
bereits vorhandene (vorgebohrte oder gegossene) Löcher durch Feinbohren in die
richtige Form und auf genaues Mass bringen. Das Ausbohren kann zylindrisch,
konisch oder sphärisch erfolgen. Ausbohrmaschinen werden z.B. dazu verwendet,
die Zylinder von Kolbenmotoren oder Kolbenpumpen auf genaue Masse zu bringen.
Das Ausbohren erfolgt
entweder ohne Führung mit Hilfe freistehender Werkzeuge mit festen Abmessungen
(Ausreiber, unverstellbare Reibahlen mit geraden Nuten oder Spiralnuten) oder
mit veränderlichen Abmessungen (verstellbare Reibahlen, Reibahlen mit
eingesetzten Messern, Bohrköpfe mit Mikrometereinstellung und verstellbaren
Meisseln, Plandrehköpfe mit eingesetzten Messern) oder mit in einer Bohrstange
geführten Werkzeugen (verstellbare, spreizbare oder nicht verstellbare
Bohrmesser, angebracht auf ein- oder mehrteiligen Muffen).
Hierher gehören
insbesondere Senkrecht-Ausbohrmaschinen, Waagrecht-Ausbohrmaschinen (mit
feststehendem oder mit beweglichem Ständer), Mehrspindel-Ausbohrmaschinen,
Ausbohrmaschinen für Hohlwellen sowie die gewöhnlich als Ausbohr-Fräswerke
bezeichneten Maschinen. Letztere sind mit einer kombinierten Spindel ausgestattet,
die aus zwei konzentrischen Teilen besteht, deren Antrieb unabhängig
voneinander sein kann; während die Innenspindel ein langes Futter zur Aufnahme
einer Bohrstange (Bohrspindel) besitzt, ist die Aussenspindel in der Regel fest
an einer Planscheibe befestigt und dient zur Aufnahme eines Fräsers
(Frässpindel).
In dieser Tarifnummer
verbleiben Maschinen, die hauptsächlich für Ausbohrarbeiten hergerichtet sind,
jedoch auch andere Arbeiten (z.B. Durchbohren, Plandrehen, Fräsen, Drehen von
Zapfen und bisweilen auch Schneiden von Gewinden) zusätzlich ausführen können.
Dagegen bleiben Drehmaschinen (einschliesslich der Drehzentren), die das
Ausbohren nebenbei oder zusätzlich verrichten, unter Nr. 8458 eingereiht.
4) Fräsmaschinen zum Bearbeiten von ebenen oder
profilierten Flächen mit Hilfe von rotierenden, Fräser genannten Werkzeugen,
deren kreisförmige Schnittbewegung mit einer Vorschubbewegung des auf dem Tisch
der Maschine befestigten Werkstücks zusammenwirkt. Von den verschiedenen
Fräsmaschinentypen können insbesondere erwähnt werden: Waagrecht-Fräsmaschinen,
Senkrecht-Fräsmaschinen, Waagrecht-Senkrecht-Fräsmaschinen; Fräsmaschinen mit
in mehreren Ebenen schwenkbarem Fräskopf; Langfräsmaschinen;
Universalfräsmaschinen, die über die normalen Fräsarbeiten hinaus mittels eines
aufgebauten Teilapparats Keilwellen oder kleine Stirnzahnräder und
Schraubenräder fräsen können; Kopierfräsmaschinen; Nutenfräsmaschinen oder
Kantenfräsmaschinen (Abfasmaschinen) oder Gravier-Fräsmaschinen.
5) Aussengewinde-Schneidmaschinen, d.h.
Maschinen zum Schneiden des Gewindegangs beim männlichen Stück
(Schraubengewinde) und Innengewinde-Schneidmaschinen, d.h. Maschinen zum
Herstellen des Gewindegangs bei der Mutter (weibliches Gegenstück). Zu bemerken
ist, dass Gewindefräsmaschinen als Fräsmaschinen gelten.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Maschinen dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ausserdem gehören nicht hierher:
a) Werkzeugmaschinen zum
Abtragen von Stoffen aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder
anderen Photonenstrahlen, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen
Verfahren, Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl beruht (Nr. 8456).
b) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
c) Drehmaschinen (einschliesslich der
Drehzentren) für die spanabhebende Metallbearbeitung (Nr. 8458).
d) Hobelmaschinen und andere Werkzeugmaschinen
für die spanabhebende Bearbeitung von Metallen (Nr. 8461).
e) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
f) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr.
9024.
8459.21,31,51,61
Die Erläuterungen
zu Nr. 8458.11 und 8458.91 gelten mutatis mutandis auch für diese Nummern.
8459.51, 59 Das kennzeichnende
Merkmal der Maschinen dieser Unternummern ist die Konsole (Knietisch). Letztere
besteht aus einem waagrechten Maschinenelement, das an einem Ständer senkrecht
verschiebbar auf Gleitschienen geführt wird. Dieser Ständer trägt den Arbeitstisch
mit dem Querschlitten. Im Allgemeinen sind die Antriebsorgane der Maschine in
der Konsole untergebracht.
8460. Werkzeugmaschinen zum Entgraten,
Schärfen, Schleifen, Honen, Polieren oder zu anderem Feinbearbeiten von
Metallen oder Cermets, mit Hilfe von Schleifscheiben oder Schleif- oder
Poliermitteln, andere als Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen
der Nr. 8461
Hierher gehören
bestimmte Werkzeugmaschinen zur Oberflächenfeinbearbeitung von Metallen oder
Cermets, mit Ausnahme der Werkzeugmaschinen zum Verzahnen oder zum
Fertigbearbeiten der Zähne (Nr. 8461). Diese Maschinen arbeiten durch Abtragen
der Stoffe mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleif- oder Poliermitteln. Als
Poliermittel im Sinne dieser Nummer gelten:
1) Polierscheiben aus Metallcarbiden, Stahl,
Weichmetallen, Holz, Filz, Gewebe oder Leder.
2) Drahtbürsten.
3) Polierbausche.
Die meisten dieser
Maschinen werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der
Nr. 8205 sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467
dadurch, dass sie gewöhnlich dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu
ruhen oder auf dem Boden, auf einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen
Maschine angebracht zu werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine
Grundplatte oder eine andere geeignete Vorrichtung.
Von den Maschinen dieser Art können erwähnt werden:
1) Maschinen, die mit Hilfe von Drahtbürsten
oder Schleifscheiben rohe Gussstücke oder ausgestanzte Rohteile durch Schruppen
entgraten.
2) Scharfschleifmaschinen für Werkzeuge oder
andere Schleifmaschinen (einschliesslich der Schleifmaschinen für Cermets und
für Werkzeugbeläge aus Hartmetall) sowie Kratzennadeln-Scharfschleifmaschinen.
3) Feinschleifmaschinen sehr unterschiedlicher
Art (z.B. Innenschleifmaschinen, Aussenschleifmaschinen, Planschleifmaschinen,
Gewindeschleifmaschinen, Ventilschleifmaschinen, Maschinenschlitten-Schleifmaschinen),
die von anderen Maschinen vorbearbeitete Werkstücke bis zum erforderlichen
Genauigkeitsgrad fertigbearbeiten.
4) Honmaschinen zur Fertigbearbeitung von Oberflächen,
die eine hohe Massgenauigkeit aufweisen müssen.
5) Poliermaschinen, deren Zweck in der
Feinstbearbeitung der Oberfläche vor behandelter Werkstücke liegt.
6) Graviermaschinen, andere als solche der Nrn.
8459 oder 8461.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Maschinen dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Handwerkzeuge, Schleifapparate für Hand-
oder Fussbetrieb (Nr. 8205).
b) Sandstrahlmaschinen (Nr. 8424).
c) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen,
Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen Verfahren, Elektronen-, Ionen-
oder Plasmastrahl beruht (Nr. 8456).
d) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
e) Von Hand zu führende, mit Druckluft, Hydraulik
oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene Werkzeuge
(Nr. 8467).
f) Drehtrommeln zum Entsanden, Entzundern oder
Polieren von Metallteilen (Nr. 8479).
g) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr. 9024.
8460.11, 21, 31
Die Erläuterungen
zu Nr. 8458.11 und 8458.91 gelten mutatis mutandis auch für diese Nummern.
8461. Werkzeugmaschinen zum Hobeln,
Waagerecht- oder Senkrechtstossen, Räumen, Verzahnen, Fertigbearbeiten der
Zähne, Sägen, Trennen und andere Werkzeugmaschinen für die spanabhebende
Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Hierher gehören
Werkzeugmaschinen für die spanabhebende Bearbeitung von Metallen oder Cermets,
die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Die meisten dieser Maschinen
werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder fussbetrieben
sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der Nr. 8205 sowie von den
von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467 dadurch, dass sie gewöhnlich dazu
hergerichtet sind, auf einem Fundament zu ruhen oder auf dem Boden, auf einer
Werkbank, an der Wand oder an einer anderen Maschine angebracht zu werden. Sie
verfügen zu diesem Zweck über eine Grundplatte oder eine andere geeignete
Vorrichtung.
Diese Nummer umfasst insbesondere:
1) Hobelmaschinen, welche dazu dienen, die
Aussenseite eines Werkstückes mit Hilfe von einschneidigen Werkzeugen mit
ebenen oder profilierten Flächen zu versehen. Hobelmaschinen sind
Werkzeugmaschinen, bei denen das Werkzeug feststeht und der Tisch mit dem
Werkstück eine hin- und hergehende waagrechte Bewegung ausführt. Gewisse
Hobelmaschinen mit grossen Abmessungen, wie Grubenhobelmaschinen,
Blechkantenhobelmaschinen, sind jedoch mit einem feststehenden Tisch versehen;
sie werden zur Bearbeitung sehr langer Werkstücke (z.B. Schienen) verwendet.
Manche Hobelmaschinen
mit beweglichem Tisch haben als Besonderheit eine zusätzliche Ausrüstung mit
einem oder zwei Frässchlitten anstelle einer entsprechenden Anzahl
Hobelschlitten. Diese Werkzeugmaschinen, die in der Regel als
Fräs-Hobelmaschinen bezeichnet werden, gelten als Hobelmaschinen, obgleich sie
durch Reduktion der Tischgeschwindigkeit zur Ausführung von Fräsarbeiten
verwendet werden können. Sie dürfen nicht mit Langfräsmaschinen der Nr. 8459 verwechselt
werden, die wie Hobelmaschinen aussehen, jedoch nur mit Frässchlitten
ausgerüstet sind.
Es gibt auch
Hobelmaschinen, die ausser den Hobelschlitten ein oder zwei Schleifköpfe
besitzen. Durch die zusätzliche Ausstattung mit Schleifköpfen können die Hobelmaschinen
als Planschleifmaschinen verwendet werden. Ferner gibt es Hobelmaschinen, die
mit Hobelschlitten, Frässchlitten und Schleifköpfen ausgestattet sind, sowie
Hobelmaschinen mit Vorrichtungen zum Senkrechtstossen.
2) Waagrechtstossmaschinen (Shapingmaschinen)
sind Werkzeugmaschinen, die nach dem Hobelverfahren arbeiten. Sie unterscheiden
sich von den Hobelmaschinen dadurch, dass das Werkstück während der Bearbeitung
stillsteht, das Werkzeug dagegen eine geradlinige, hin- und hergehende
waagrechte Bewegung ausführt. Da bei diesen Maschinen der Werkzeugträger frei
auskragt, ist der Hub des Werkzeugs begrenzt; aus diesem Grund ist die
Verwendung von Waagrechtstossmaschinen insbesondere auf die Bearbeitung kleiner
Werkstücke beschränkt.
3) Senkrechtstossmaschinen sind
Werkzeugmaschinen, die ähnlich wie Hobelmaschinen arbeiten und bei denen das
Werkstück während der Bearbeitung stillsteht, während das Werkzeug eine
geradlinige, hin- und hergehende Bewegung in senkrechter oder bisweilen
geneigter Richtung ausführt. Nach dem Verwendungszweck kann zwischen folgenden
Maschinen unterschieden werden: Werkzeugstossmaschinen, die sich durch einen
kurzen Stösselhub kennzeichnen; sogenannte Stoss- und Lochstanzmaschinen, mit
denen an Werkstücken grosser Dicke beträchtliche Werkstoffmengen schnell
abgetragen werden. Bei diesen Maschinen werden entweder Hobelwerkzeuge (mit
einer Schneide) oder Lochstanzwerkzeuge (mit vier Schneiden) verwendet;
Stossmaschinen mit Querbewegung des Stössels; sog. Nutenstoss- oder Nutenziehmaschinen,
die ähnlich wie Räummaschinen arbeiten, jedoch eine anderes Werkzeug verwenden.
4) Räummaschinen, deren hin- und hergehendes
Werkzeug (Räumnadel) über das Werkstück oder durch ein Loch im Werkstück
gezogen oder gestossen wird, um die Oberfläche des Werkstückes zu bearbeiten.
Von den verschiedenen Räummaschinentypen können erwähnt werden:
Waagrechträummaschinen oder Senkrechträummaschinen mit einem Räumnadelhalter;
sogenannte Duplexräummaschinen mit zwei Räumnadelhaltern, von denen jeder eine Räumnadel
führt, oder Räumpressen, d.h. Senkrechträummaschinen, bei denen die Räumnadel
durch das Werkstück gestossen wird.
5) Verzahnmaschinen zum Herstellen von
Zahnrädern oder Zahnstangen oder Maschinen zum Fertigbearbeiten der Zähne.
Unter Verzahnmaschinen
dieser Nummer sind Maschinen zu verstehen, die ausschliesslich dazu
hergerichtet sind, durch spanabhebende Metallbearbeitung aus zylindrischen oder
konischen bzw. stangenförmigen Grundkörpern Zahnräder oder Zahnstangen
herzustellen.
Verzahnmaschinen arbeiten hauptsächlich nach folgenden Verfahren:
- Verzahnen durch Fräsen nach dem Teilverfahren mittels
Scheibenfräser oder Fingerfräser (Modulfräser); dieses Verfahren wird
gewöhnlich zum Verzahnen von Stirnrädern mit geraden Zähnen zur Anwendung
gebracht;
- Verzahnen nach dem Kopier-Stossverfahren. Hierbei erfolgt das
Verzahnen mit Hilfe eines Stosswerkzeugs (gerader Stossstahl). Mit diesem
Verfahren können sowohl Kegelradverzahnungen als auch Stirnradverzahnungen
hergestellt werden;
- Verzahnen nach dem Abwälzverfahren, bei dem
ein Wälzfräser, ein zahnstangenförmiger Kammstahl oder ein Schneidrad (oder
Kreismesser) verwendet wird. Mit diesem Verfahren lassen sich zylindrische
Innen- oder Aussenverzahnungen mit geraden oder schrägen Zähnen sowie Kegelradverzahnungen
herstellen;
- Verzahnen nach dem Schleifverfahren.
6) Sägemaschinen. Je nach der Form des
verwendeten Werkzeugs unterscheidet man bei diesen Maschinen zwischen:
- Bügelsägen, bei denen das Werkzeug, ein gerades Sägeblatt, eine
geradlinige hin- und hergehende Bewegung ausführt;
- Kreissägemaschinen, bei denen ein kreisförmiges Werkzeug
verwendet wird, dessen Rand mit Sägezähnen versehen ist, und das mit grosser
Geschwindigkeit umläuft. Das Werkzeug wird in der Regel als Kreissägeblatt oder
Frässägeblatt bezeichnet;
- Bandsägemaschinen, bei denen ein Sägeblatt
grosser Länge verwendet wird, dessen eine Kante mit Zähnen versehen ist und
dessen beide Enden miteinander verschweisst sind.
7) Trennmaschinen. Sie unterscheiden sich von
den Sägemaschinen durch die Art des verwendeten Werkzeugs. Bei diesem handelt
es sich um einen Abstechstahl nach Art der Drehstähle, um eine Schleifscheibe
oder um ein Stahlblatt (Tellerscheibe).
- Trennmaschinen mit Abstechstahl
(Abstechmaschinen) können auf zwei verschiedene Weisen arbeiten.
Die einen arbeiten wie
Spitzendrehmaschinen. Sie unterscheiden sich jedoch von diesen dadurch, dass
ihr Werkzeugträger nicht wie der Schlitten von Spitzendrehmaschinen in Längsrichtung
verschoben werden kann.
Die anderen arbeiten
nach Art der Kurbelzapfendrehmaschinen (umlaufendes, nicht verschiebbares
Werkzeug / Vorschub des auf einem Schlitten befestigten Werkstückes). Sie
unterscheiden sich jedoch von diesen dadurch, dass das zu bearbeitende
Werkstück nur in einer Richtung bewegt werden kann.
In beiden Fällen können
die Trennmaschinen jedoch nur die Arbeit des Abstechens ausführen.
Maschinen, die wie
Spitzendrehmaschinen arbeiten, haben eine rotierende Hohlspindel grossen
Durchmessers zur Aufnahme und Mitnahme des Werkstückes. Ein sehr kurzes
Maschinenbett dient zur Aufnahme von einem oder zwei Werkzeughaltern, die eine
Querbewegung ausführen können. Bei den wie Kurbelzapfendrehmaschinen
arbeitenden Abstechmaschinen ist das Werkstück auf einem Schlitten befestigt,
der den Vorschub ausführt. Das Arbeitsorgan, das seine Stellung auf der
Maschine nicht verändert, besteht aus einem schnell rotierenden Messerkopf, auf
dem mehrere Schneidwerkzeuge ringförmig angeordnet sind;
- Trennschleifmaschinen sind ähnlich gebaut
wie Kreissägen, doch ist das Kreissägeblatt durch eine Schleifscheibe mit
beidseitig abgeschrägter Schneidekante ersetzt;
- Trennmaschinen mit Stahlblatt
(Tellerscheibe), auch als Schmelz- oder Reibsägen bezeichnet, kennzeichnen sich
dadurch, dass sie mit einer Scheibe aus weichem Stahl arbeiten, deren
Aussenrand keine Verzahnung aufweist. Diese Scheibe, die gerändelt sein kann,
wird in Drehung versetzt und erhält eine solche Rotationsgeschwindigkeit, dass
ein Metallstück sofort rotglühend wird und schmilzt, wenn es in die Nähe des
Scheibenaussenrandes gebracht wird, ohne in unmittelbare Berührung mit der
Scheibe zu kommen. Die Erscheinung beruht auf der Reib- und Oxidationswirkung
der von der Stahlscheibe gegen das Metallstück geschleuderten Luftschicht.
8) Feilmaschinen. Ihr Aufbau entspricht
demjenigen der Bügelsägen mit geradlinig hin- und hergehender Bewegung. Sie
verwenden jedoch eine Feile anstelle eines Sägeblattes.
9) Graviermaschinen, andere als solche der Nrn.
8459 oder 8460.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Werkzeugmaschinen
dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des Kapitels 82 - zu Nr.
8466.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Handwerkzeuge (Nr. 8205).
b) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen,
Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemischen Verfahren, Elektronen-, Ionen-
oder Plasmastrahl beruht (Nr. 8456).
c) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
d) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
e) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr. 9024.
8462. Werkzeugmaschinen (einschliesslich
Pressen) zum Freiformschmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen;
Werkzeugmaschinen (einschliesslich Pressen) zum Biegen, Abkanten, Richten,
Scheren, Lochstanzen oder Ausklinken von Metallen; Pressen zum Bearbeiten von
Metallen oder Metallcarbiden, andere als die hiervor genannten
Innerhalb des
abgesteckten Rahmens umfasst diese Nummer bestimmte Werkzeugmaschinen, deren
Arbeitsweise auf der Verformung von Metallen oder Metallcarbiden beruht.
Die meisten dieser
Maschinen werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der
Nr. 8205 sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467
dadurch, dass sie gewöhnlich dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu
ruhen oder auf dem Boden, auf einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen
Maschine angebracht zu werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine
Grundplatte oder eine andere geeignete Vorrichtung.
Hierher gehören:
1) Maschinen zum
Freiformschmieden oder zum Gesenkschmieden. Unter Freiformschmieden im
weitesten Sinne versteht man alle Verfahren der Warmverformung von Metallen
durch Schlag oder Druck zum Zwecke der Entfernung der Raffinationsschlacke
(Ausschweissen) oder zur Formgebung. Abgesehen vom Ausschweissen, bei dem die
Verarbeitung des Werkstoffes in Form von Luppen erfolgt, wird beim Schmieden
entweder von Halbzeug, wie Blöcken, Knüppeln, Platinen oder von Stangen, zumeist
Rundstangen, ausgegangen. Genauer definiert besteht das Freiformschmieden in
der Warmverformung von Werkstoffen, ohne Verwendung von Gesenken.
Unter Gesenkschmieden
versteht man einen Arbeitsvorgang, bei dem der Werkstoff durch Schlag oder Druck
gezwungen wird, die Hohlräume metallischer Formen (Gesenke) auszufüllen. Die
Verarbeitung erfolgt bei harten Werkstoffen (namentlich Stahl) im warmen
Zustand oder bei weichen Werkstoffen im kalten Zustand, und zwar vorwiegend auf
Pressen.
In der Regel ist beim
Gesenkschmieden das Werkstück vollständig im Gesenk eingeschlossen. In manchen
Fällen wird jedoch nur ein Teil des rohen Schmiedestückes an einer Seite mit
einem Formeisen bearbeitet; anstelle des Gesenks tritt eine Gesenkkluppe, und
der Arbeitsvorgang wird als Formschmieden bezeichnet.
Gesenkschmiedemaschinen
können die aus dem Gesenk beim Schmieden austretenden überschüssigen
Metallteile abtrennen; dieser Vorgang (Abgraten oder Entgraten) geschieht mit besonderen
Matrizen, die mit einer Abgratvorrichtung versehen sind. Schliesslich
bezeichnet man mit Genauschmieden einen Arbeitsvorgang, bei dem die vorher
entgrateten Werkstücke in Präzisionsgesenken fertiggeschmiedet werden; durch
Genauschmieden lassen sich die verlangten Masse genau einhalten.
Von den
Werkzeugmaschinen, die zur Durchführung der vorgenannten Arbeiten besonders hergerichtet
sind, können genannt werden:
- Federhämmer, Fallhämmer und andere Schmiedehämmer (pneumatische
oder hydraulische Hämmer, Dampfhämmer und andere mechanische Hämmer), die durch
wiederholte kurze, scharfe Schläge arbeiten.
- Pressen, die durch kontinuierlichen Druck
wirken. Hierher gehören jedoch nur die eigens für die Metallbearbeitung
gebauten Pressen. Allgemein verwendbare Pressen sind ausgenommen (Nr. 8479).
2) Rundbiegemaschinen. Hierbei sind die
Maschinen zum Bearbeiten flacher Erzeugnisse (Bleche, Bänder) zu nennen. Diese
Rundbiegemaschinen bewirken, dass dieses Material beim Durchgang durch drei
oder vier Walzen (bei Blech) oder Rollen (bei Bändern), eine zylindrische
Krümmung (Walzen parallel wie bei Rohrbiegemaschinen) oder eine konische
Krümmung (Walzen nicht parallel) erhält; Maschinen zum Bearbeiten nicht flacher
Erzeugnisse (Stangen, Profile und Röhren). Diese Rundbiegemaschinen arbeiten
entweder mit Biegerollen, als Biegepressen oder, wie besonders bei den Rohren
von Pipelines, durch Strecken der Rohrenden, wobei der Mittelteil durch eine
feste Walze niedergehalten wird.
3) Andere Biegemaschinen und Abkantmaschinen.
Davon können genannt werden:
a) Maschinen zum Bearbeiten flacher Erzeugnisse
(Abkantmaschinen). Das Abkanten von Flachmaterial besteht darin, einem Blech
oder einem Metallband eine bleibende Verformung von geringem Krümmungsradius
längs einer geraden Linie zu geben, ohne dass dabei der Werkstoff bricht.
Dieser Arbeitsvorgang wird entweder auf der Universal-Abkantmaschine oder auf
Abkantpressen durchgeführt;
b) Maschinen zum Bearbeiten nicht flacher
Erzeugnisse (andere Biegemaschinen). Das Biegen von Stangen, Rohren und
Profilen ähnelt dem Rundbiegen (siehe Ziff. 2 hiervor). Beim Biegen von
Draht erhält dieser eine Krümmung in einer Ebene. Drahtverarbeitungsmaschinen,
die komplizierte Operationen durchführen (z.B. Maschinen zum Herstellen von
Federn), sind keine einfachen Biegemaschinen und gehören zu Nr. 8463.
4) Richtmaschinen. Sie dienen zum Beseitigen
von Verformungen, die an nicht flachen Erzeugnissen, wie Metallstangen,
-profilen, -rohren und -drähten oder an flachen Erzeugnissen, wie Metallblechen
oder -bändern, beim Handhaben nach der Herstellung auftreten.
Von den Richtmaschinen
können genannt werden:
a) mit Walzen arbeitende Richtmaschinen, die
eine Anzahl parallel angeordneter Walzen (oder Zylinder) besitzen, und zwar
entweder 5 bis 11 starre und verhältnismässig grosse Walzen oder aber 15 bis 23
kleine und sehr biegsame Walzen, welche durch die gleiche Anzahl Gegenwalzen
gestützt werden;
b) Streckrichtmaschinen, bei denen die
Verformungen durch eine ständige leichte Streckung des Metalls beseitigt
werden.
5) Scheren (Schermaschinen). Beim Scheren wird
der Werkstoff meist senkrecht zu seiner Oberfläche mit Hilfe von zwei
Schneidwerkzeugen bearbeitet, deren Stirnflächen sich praktisch in der gleichen
Ebene befinden. Die Werkzeuge dringen in das Metall ein, das sich plastisch
verformt, wobei die Werkstofffasern einer ständig wachsenden Beanspruchung
ausgesetzt werden, bis sie schliesslich bei fortgesetztem Eindringen der
Werkzeugschneiden brechen.
Von den verschiedenen
Arten solcher Maschinen können erwähnt werden: Tafelscheren, Hebelscheren,
Rahmenblechscheren, bei denen Messer verwendet werden; Rollenscheren, bei denen
anstelle von Messern Scheiben oder kegelstumpfförmige Werkzeuge verwendet werden.
6) Lochstanzen. Beim Lochstanzen wird das
Metall durch zwei ineinandergleitende Werkzeuge gelocht, randgelocht oder
zerschnitten; das eigentliche Stanzwerkzeug heisst Stempel, das andere Werkzeug
wird Matrize genannt. Der Werkstoffbruch geschieht in derselben Weise wie beim
Scheren. Die Lochform entspricht der Form der Werkzeuge.
Zu diesen Maschinen
gehören z.B. Lochstanzen zum Herstellen von Zahnrädern.
7) Ausklinkmaschinen. Ausklinkmaschinen sind
kleine Maschinen, die für verschiedene Arbeiten an L-, T-, I- und U-Profilen
und Halbrundeisen verwendet werden, und zwar um diese entweder für den Zusammenbau
vorzubereiten (Herstellen von Nuten, Schlitzen, Zapfen, Schwalbenschwänzen
usw.) oder um sie nur zu schneiden oder zu durchbohren.
8) Fliess- oder Strangpressen für Stangen,
Profile, Drähte und Rohre. Diese Pressen sind so hergerichtet, dass sie mit
Hilfe eines Stempels eine Metallmasse durch eine Düse hindurchpressen können.
Je nach der Verformbarkeit des Metalls kann diese Bearbeitung im kalten oder
warmen Zustand vorgenommen werden.
9) Pressen zum Formen von Metallpulvern vor dem
Sintern.
10) Schrottpaketierpressen.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Werkzeuge dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ausserdem gehören nicht hierher:
a) Handwerkzeuge (Nr. 8205).
b) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
c) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
d) Adressenplättchenprägemaschinen (Nr. 8472).
e) Maschinen und Apparate zum Brechen von
Masseln und Spezialpochwerke zum Zerkleinern von Gussschrott (Nr. 8479).
f) Werkzeugmaschinen zum Biegen, Abkanten und
Richten von Kontaktstiften für Halbleiter (Nr. 8486).
g) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr. 9024.
8462.21,31, 41
Die Erläuterungen
zu Nr. 8458.11 und 8458.91 gelten mutatis mutandis auch für diese Nummern.
8463. Andere Werkzeugmaschinen zur
spanlosen Be- oder Verarbeitung von Metallen oder Cermets
Diese Nummer umfasst
alle durch Verformung (ohne Materialabtrag) von Metallen oder Cermets arbeitenden
Werkzeugmaschinen, mit Ausnahme derjenigen der Nr. 8462.
Die meisten dieser
Maschinen werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der
Nr. 8205 sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467
dadurch, dass sie gewöhnlich dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu
ruhen oder auf dem Boden, auf einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen
Maschine angebracht zu werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine
Grundplatte oder eine andere geeignete Vorrichtung.
Hierher gehören:
1) Ziehmaschinen (Ziehbänke) für Stäbe, Rohre,
Profile usw. sowie Drahtziehmaschinen.
2) Gewindewalz- und Gewinderollmaschinen, mit
welchen die Gewinde von Bolzen oder Schrauben nicht durch spanabhebende
Bearbeitung, sondern durch Rollen oder Walzen hergestellt werden.
3) Drahtbe- und -verarbeitungsmaschinen, z.B.
Maschinen zum Herstellen von Drahtwaren, wie Federn, Stacheldraht, Ketten,
Nadeln, Stifte, Nägel, Krampen usw. Hierzu gehören auch Maschinen, die eigens
zum Herstellen von Gittern und Geflechten aus Metalldraht gebaut sind und sich
sowohl durch ihre Arbeitweise als auch hinsichtlich ihrer Teile von normalen
Textilwebmaschinen unterscheiden. Nicht hierzu gehören dagegen Maschinen, die
vorgeformte Drähte zu Drahtwaren verarbeiten (z.B. Nr. 8479).
Maschinen zum
Herstellen von Seilen aus Metalldrähten und/oder aus Spinnstoffen oder Maschinen
zum Herstellen von Kabeln aus Metalldrähten gehören zu Nr. 8479.
4) Maschinen zum Wendeln von Glühdrähten für
elektrische Lampen.
5) Nietmaschinen, mit Ausnahme der Pressen der
Nr. 8462.
6) Reduziermaschinen zum Verringern des
Durchmessers von Rohren oder Stäben durch rotierende Matrizen.
7) Drückbänke. Diese Maschinen unterscheiden
sich dadurch von den Drehmaschinen (einschliesslich der Drehzentren) der Nr.
8458, dass sie durch Metallverformung arbeiten.
8) Maschinen zum Herstellen von
Spiralband-Metallschläuchen.
9) Maschinen zur elektromagnetischen
Metallverformung (Magnetform-Maschinen), welche die Kraft magnetischer Felder
ausnützen, um mit Hilfe einer Matrize aus Metall bestehende, im Allgemeinen
röhrenförmige Werkstücke spanlos zu verformen.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Werkzeugmaschinen dieser Nummer - jedoch mit Ausnahme der Werkzeuge
des Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Handwerkzeuge (Nr. 8205).
b) Maschinen zum Anlegen von Reifen oder
Bändern an Ballen, Kisten usw. sowie solche zum Befestigen von Deckeln auf
gefüllten Dosen (Nr. 8422).
c) Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und
Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung (Nr. 8457).
d) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
e) Prüfmaschinen und Prüfapparate der Nr. 9024.
8464. Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von
Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen
Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas
Die meisten Maschinen
dieser Nummer werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der Nr. 8205
sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467 dadurch, dass sie
gewöhnlich dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu ruhen oder auf dem
Boden, auf einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen Maschine angebracht
zu werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine Grundplatte oder eine andere
geeignete Vorrichtung.
I. Werkzeugmaschinen
zum Bearbeiten von Steinen,
keramischen Waren, Beton, Asbestzement
oder ähnlichen mineralischen Stoffen
Hierher gehören nicht
nur Maschinen zum Bearbeiten von Natursteinen, sondern auch Maschinen zum
Bearbeiten von ähnlichen harten Stoffen, z.B. keramischen Stoffen, Beton,
Kunststeinen, Asbestzement. Obwohl sich die meisten von ihnen durch eine
besonders hohe Bearbeitungsgenauigkeit auszeichnen, gehören zu dieser Nummer
auch Maschinen zum Bearbeiten von Edelsteinen und Schmucksteinen; sie werden
ebenfalls zum Bearbeiten von synthetischen Steinen verwendet.
Von diesen zahlreichen
und verschiedenen Maschinen können genannt werden:
A) Sägemaschinen oder Trennmaschinen, wie:
1) Sägemaschinen im eigentlichen Sinne (Kreis-,
Band- oder Bügelsägemaschinen, mit gezähnten oder ungezähnten Sägeblättern).
2) Trennmaschinen mit Schleifscheiben, die
entweder zum Schneiden von Platten oder Tafeln oder zum Schneiden von Rillen
oder falschen Fugen in Stein- oder Betonflächen oder -wänden dienen.
3) Seilsägemaschinen, die mit einem endlosen,
aus mehreren spiralförmig gedrehten Litzen bestehenden Stahlseil arbeiten. Das
in einem Seilrollensystem geführte Seil schneidet den Stein durch Reibung.
Durch Berieseln des Steines und Seiles mit in Wasser aufgeschwemmtem
Sandsteinpulver wird die Schneidwirkung erhöht.
B) Spalt- und Teilmaschinen.
C) Schleifmaschinen, Poliermaschinen,
Bimsmaschinen, Körnmaschinen usw.
D) Bohrmaschinen und Fräsmaschinen.
E) Werkbänke und Maschinen zum Kehlen,
Gravieren, Herstellen von Bildhauerarbeiten usw.
F) Maschinen zum Schneiden oder Abrichten von
Schleifscheiben.
G) Maschinen zum Bearbeiten (Bohren, Schneiden,
Fräsen, Polieren usw.) von keramisch gebrannten Waren. Maschinen zum Bearbeiten
von keramischen Massen (Formgebungsmaschinen, Töpferscheiben usw.) gehören
nicht hierher. Sie sind der Nr. 8474 zuzuweisen.
II. Maschinen zum Kaltbearbeiten von Glas
Unter Kaltbearbeiten
von Glas im Sinne dieser Nummer versteht man das Bearbeiten von Glas in hartem
Zustand, wobei das Glas zur Erleichterung der Bearbeitung auch leicht erwärmt
sein kann. Im Gegensatz dazu steht das Warmbearbeiten von Glas im Sinne der Nr.
8475, bei dem das Glas infolge längerer Erhitzung flüssig oder plastisch ist.
Viele der hierher
gehörenden Maschinen verrichten ähnliche Arbeiten wie die im vorstehenden Abschnitt
I angeführten Maschinen zum Bearbeiten von Steinen usw.
Andere Maschinen führen
dagegen spezielle Arbeiten aus, z.B. das Verzieren oder Bearbeiten von Glas für
gewisse besondere Verwendungszwecke (Optik, Uhrenindustrie usw.). Zu dieser
letzteren Kategorie gehören insbesondere:
1) Glasschneidemaschinen mit Schneidrädchen,
Diamanten usw.
2) Feinschleifmaschinen zum Anbringen von
Schliffen (Facettenschliff, Eckenschliff, verschiedene Zierschliffe usw.) an
Hohlglaswaren oder anderen Glaswaren.
3) Abschleifmaschinen, die insbesondere zum
Schleifen der Ränder, Entgraten von Glaswaren aus Pressglas oder zum Schleifen
der Böden verwendet werden.
4) Flachglasschleif- oder -poliermaschinen
(einschliesslich solcher Maschinen zum Herstellen von Spiegelglas). Auf das
Polieren folgt manchmal noch eine weitere Feinbearbeitung des Glases, die
Glätten genannt wird. Sie wird von Maschinen mit Filzplatten durchgeführt, die
ebenfalls hierher gehören.
5) Maschinen zum Gravieren von Glas mit
Diamanten, Schleifscheiben oder Rädchen, mit Ausnahme der Maschinen zur
Glasbearbeitung mit Sandstrahlgebläse (Nr. 8424).
6) Maschinen zum Polieren oder für andere
Fertigbearbeitungen von optischen Brillengläsern oder Uhrengläsern, wie
Maschinen zum Schleifen oder Polieren der Oberfläche von optischen Gläsern,
z.B. von Linsen, Prismen, sphärischen, torischen, zylindrischen oder multifokalen
Brillengläsern, sowie Rundschneidemaschinen, die insbesondere zum Ausschneiden
von Brillengläsern dienen.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und
Zubehör für Werkzeugmaschinen dieser Nummer - mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 - jedoch zu Nr. 8466.
Hierher gehören nicht:
a) Handwerkzeuge sowie Schleifapparate mit
Gestell für Hand- oder Fussbetrieb (Nr. 8205).
b) Maschinen der in den Nrn. 8445 oder 8446
erfassten Arten, zum Spinnen oder Weben von Glasfasern.
c) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen,
deren Arbeitsweise auf Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahlen,
Ultraschall oder Plasmastrahl beruht und andere Werkzeugmaschinen der Nr. 8456.
d) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
e) Maschinen zum Mahlen, Zerkleinern, Mischen,
Formen, Pressen, Giessen, Brikettieren usw., der Nr. 8474.
f) Werkzeugmaschinen zum Sägen, Ritzen oder
Rillen von Halbleiterbarren oder Halbleiterscheiben (z.B. "wafer dicers")
und Werkzeugmaschinen zum Schleifen, Polieren oder Feinbearbeiten von
Halbleiterscheiben oder Flachbildschirmen (Nr. 8486).
8464.10 Zu dieser Unternummer
gehören Sägemaschinen oder Trennmaschinen, die insbesondere unter Ziff. I,
Buchstabe A) der Erläuterungen zu Nr. 8464 aufgeführt sind.
8465. Werkzeugmaschinen (einschliesslich
Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder anderweitigem Zusammenfügen) zum
Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder
ähnlichen harten Stoffen
Hierher gehören
Werkzeugmaschinen, die zur Formgebung oder Oberflächenbearbeitung (auch zum
Zerschneiden, Verformen oder Zusammenfügen) von Holz, holzartigen Stoffen,
Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen
(z.B. Horn, Steinnuss, Perlmutter, Elfenbein) hergerichtet sind.
Nicht hierher gehören
Maschinen für die Bearbeitung von Stoffen, die, wenngleich sie im Wortlaut zu
dieser Nummer erwähnt sind, im Zeitpunkt ihrer Be- oder Verarbeitung nicht die
Eigenschaften harter Stoffe besitzen. Dies ist der Fall bei Schneidemaschinen
für weiche Kunststoffe und Weichkautschuk (Nr.8477). Von dieser Nummer
ausgenommen sind auch Maschinen zum Herstellen von Waren aus körnigem oder
pulverförmigem Material, wie Maschinen zum Formen von Kunststoffen (Nr. 8477),
Maschinen zum Agglomerieren oder Formen von Holzpartikeln oder -fasern oder
anderen holzartigen Stoffen (Nr. 8479) und andere ähnliche Maschinen.
Grundsätzlich nicht hierher gehören ferner Maschinen, die zwar zum Bearbeiten
der im Wortlaut zu dieser Nummer genannten Stoffe dienen, deren Tätigkeit aber
nicht in der Formgebung oder Oberflächenbearbeitung des Materials besteht, wie
Maschinen zum Trocknen von Holz oder zur Alterung von Holz durch Trocknung und
Maschinen zum Expandieren von Kork (Nr. 8419) oder Maschinen zum Verdichten
oder Imprägnieren von Holz (Nr. 8479).
Die meisten Maschinen
dieser Nummer werden mechanisch angetrieben. Aber selbst wenn sie hand- oder
fussbetrieben sind, unterscheiden sie sich von den Handwerkzeugen der Nr. 8205
sowie von den von Hand zu führenden Werkzeugen der Nr. 8467 dadurch, dass sie gewöhnlich
dazu hergerichtet sind, auf einem Fundament zu ruhen oder auf dem Boden, auf
einer Werkbank, an der Wand oder an einer anderen Maschine angebracht zu
werden. Sie verfügen zu diesem Zweck über eine Grundplatte oder eine andere
geeignet Vorrichtung.
A. Allgemein verwendbare Werkzeugmaschinen
Zu dieser Gruppe gehören:
1) Sägemaschinen aller Art.
Diese Maschinen arbeiten mit Hilfe von Blättern oder Ketten, die im Allgemeinen
mit Zähnen versehen sind. Dazu gehören:
a) Sägemaschinen mit hin- und hergehendem
Werkzeug, wie Fuchsschwanzsägemaschinen mit geraden, gezähnten Sägeblättern,
Dekupiersägemaschinen und Vertikal- oder Horizontalgatter-Sägemaschinen zum
Zerteilen von Baumstämmen in Bretter.
b) Sägemaschinen mit umlaufendem Werkzeug. Dazu
gehören die Kettensägemaschinen und die Bandsägemaschinen, wie horizontale oder
vertikale Bandsägemaschinen, Bandsägemaschinen für Mittel- oder Trennschnitt,
Bandsägemaschinen mit Wagenvorschub oder Tischbandsägemaschinen und
verschiedene Spezialsägemaschinen, wie Mehrblattbandsägemaschinen zur
Herstellung von Stäben, Friesen, Brettern usw., für Holzfussböden und
Bandsägemaschinen für die Papierindustrie (Schleifereisägen).
c) Sägemaschinen mit rotierendem
Werkzeug. Diese sehr umfangreiche Gruppe umfasst alle Maschinen, deren
Hauptfunktion darin besteht, mit einem oder mehreren gezähnten und rotierenden
Sägeblättern zu sägen. Dazu gehören z.B. Pendelsägemaschinen,
Abkürzsägemaschinen mit geradliniger Vorschubbewegung des Werkzeugs,
Auslegersägemaschinen, Hubsägemaschinen für Längsschnitt,
Blockkreissägemaschinen, Besäumkreissägemaschinen, Tischkreissägemaschinen,
Sägemaschinen mit Schiebetisch, Plattenformatkreissägemaschinen.
2) Abrichthobelmaschinen oder andere
Hobelmaschinen. Sie bearbeiten die Oberfläche eines Werkstücks durch Spanabtrag
mit Hilfe von Messerschneiden. Zu erwähnen sind die Abrichthobelmaschinen für
ein- oder zweiseitige Bearbeitung und die Hobelmaschinen für ein-, zwei-, drei-
oder vierseitige Bearbeitung.
3) Fräsmaschinen oder Kehlmaschinen. Damit
lassen sich durch Abtrag von Spänen mit profilierten, rotierenden Werkzeugen
Profile an Werkstücken anbringen. Diese Gruppe umfasst z.B. Tischfräsmaschinen,
einspindlige Zapfenschneidmaschinen, Zinkenfräsmaschinen, Modell- und Kernkastenfräsmaschinen,
Kopierfräsmaschinen (andere als Drehmaschinen), Fräsmaschinen (Kehlmaschinen)
für ein-, zwei-, drei- oder vierseitige Bearbeitung, Rundstabfräsmaschinen,
Fassonfräsmaschinen mit rotierendem Werkstück, Nut- und Federmaschinen,
Profilzerspannungsmaschinen. Zu dieser Gruppe gehören auch numerisch gesteuerte
Fräsmaschinen (CNC-Fräsmaschinen).
4) CNC-Bearbeitungszentren (numerisch
gesteuerte Bearbeitungszentren). Diese Maschinen können mehrere
Bearbeitungsvorgänge durch automatischen Werkzeugwechsel aus einem
Werkzeugmagazin oder einer ähnlichen Vorrichtung entsprechend einem
vorherbestimmten Bearbeitungsprogramm ausführen. Diese Gruppe umfasst somit
Werkzeugmaschinen, die dank automatischem Werkzeugwechsel aus einem
Werkzeugmagazin oder einer ähnlichen Vorrichtung mehrere Bearbeitungsvorgänge
ausführen. Hingegen verbleiben Werkzeugmaschinen, die nur einen einzigen Bearbeitungsvorgang
mit Hilfe eines Werkzeugs oder mit Hilfe mehrerer, gleichzeitig oder
nacheinander arbeitender Werkzeuge ausführen (z. B. Mehrspindel-Bohr- und ‑Fräsmaschinen)
als Bohrmaschine und als Fräs- oder Kehlmaschine in ihren entsprechenden
Unternummern.
5) Schleifmaschinen oder Poliermaschinen. Die
mit Schleifscheiben arbeitenden Schleifmaschinen werden hauptsächlich für harte
Stoffe, wie Steinnuss, Hartkautschuk, Horn oder Elfenbein, verwendet.
Schleifmaschinen
verbessern die Oberflächengüte und bisweilen auch die Formgenauigkeit eines
Werkstücks mit Hilfe von Schleifmitteln. Von den Maschinen dieser Art können
erwähnt werden: Schleifmaschinen mit oszillierendem Werkzeug, Bandschleifmaschinen,
Scheibenschleifmaschinen, Zylinderschleifmaschinen. Zu dieser Gruppe gehören
auch gewisse Schleifmaschinen, die als Körnmaschinen bezeichnet werden.
Poliermaschinen dienen
dazu, mit Bändern, weichen Walzen oder Zylindern die Oberfläche eines zuvor
beschichteten Werkstücks zu glätten.
6) Maschinen zum Biegen. Sie bewirken die
mechanische Verformung eines Erzeugnisses durch Umlagerung seiner
Stoffteilchen.
7) Maschinen zum Zusammenfügen.
Von diesen können
erwähnt werden:
a) Maschinen zum Zusammenfügen mittels
Bindemitteln, Klebstoffen oder Klebepapier, wodurch zwei oder mehr Teile
miteinander vereinigt werden können. Zu erwähnen sind
Furnierzusammensetzmaschinen, Bretterverleimmaschinen, Plattenverleimmaschinen,
Rahmenpressen, Korpuspressen, Sperrholzpressen, Lagenholzpressen,
Furnierpressen. Diese Maschinen können mit Klebevorrichtungen ausgestattet
sein, die für das Verteilen des Leims auf der Holzoberfläche sorgen.
b) Maschinen zum Zusammenfügen unter Verwendung
von Nägeln, Klammern, Draht usw.
c) Maschinen zum Zusammenfügen ohne Bindemittel
und ohne Verbindungsstücke, wie Montagepressen.
8) Bohrmaschinen. Sie dienen ausschliesslich
zur Herstellung von zylindrischen Hohlräumen mit Hilfe eines rotierenden
Werkzeugs (Bohrer). Die Werkzeugmitte und das Zentrum des zu bohrenden Loches
befinden sich auf einer gemeinsamen Achse. Der Vorschub des Werkzeugs bzw. des
Werkstücks erfolgt ebenfalls in dieser Achse. Zu dieser Gruppe gehören z.B.
Einspindelbohrmaschinen oder Mehrspindelbohrmaschinen, Astlochbohrmaschinen und
Dübellochbohrmaschinen. Numerisch gesteuerte Bohrmaschinen (CNC-Bohrmaschinen)
gehören ebenfalls in diese Gruppe.
9) Stemmmaschinen. Sie können mit Meisseln,
Ketten oder Schaftfräsern nichtzylindrische Hohlräume herstellen. Dazu gehören
Stemmmaschinen mit Schwingmeisselwerkzeug, Kettenstemmmaschinen, Stemmmaschinen
mit rotierendem Werkzeug (Meisselstemmmaschinen oder Langlochfräsmaschinen).
10) Spaltmaschinen, Stanzmaschinen,
Zerkleinerungsmaschinen, Messermaschinen und Rundschälmaschinen. Alle diese
Maschinen bewirken die Formänderung eines Werkstücks auf mechanischem Weg ohne
Spanabtrag.
Als solche können genannt werden:
a) Spaltmaschinen, die den Faserverband des
Werkstücks durch Keilwirkung auflösen. Zu nennen sind die
Rundholzspaltmaschinen, die Brennholzspaltmaschinen, die
Wurzelstockspaltmaschinen, die Weidenruten- oder Peddigrohrspaltmaschinen.
b) Stanzmaschinen. Sie zerschneiden ein
Holzstück durch drückende Schneiden. Von dieser Gruppe können die
Furnierstanzmaschinen erwähnt werden.
c) Holzzerkleinerungsmaschinen, die kleine
Stücke von ähnlicher Form und Grösse erzeugen. Zu erwähnen sind die
Hackmaschinen, die Spanschneidemaschinen, die Holzwolleschneidemaschinen oder
die Holzmühlen mit Werkzeugen, die durch kurzen, kräftigen Einsatz wirken.
Ausgeschlossen von
dieser Nummer sind jedoch Holzzerfaserungsmaschinen zur Herstellung von
Papierhalbstoff; sie gehören zu Nr. 8439.
d) Messermaschinen oder Rundschälmaschinen. Sie
dienen dazu, ein Holzstück mit einer geradlinig arbeitenden Schneidklinge in
dünne Blätter zu zerlegen. Dies geschieht entweder durch Messern
(Brettchenschneidemaschinen) oder durch Schälen (Schneidemaschinen für die
Erzeugung von Furnieren oder von Blättern für Sperrholzplatten).
Diese Gruppe umfasst
ebenfalls Furnierschermaschinen, mit denen Furnierblätter durch geradlinig
arbeitende Messer geschnitten werden. Hierher gehören auch
Gehrungsschneidemaschinen und Maschinen zum Schneiden von Fenstersprossen.
11) Drehmaschinen. Sie bewirken die Formänderung
eines um die eigene Achse rotierenden Werkstücks, wobei das Werkzeug nicht
mitdreht. Hierher gehören Drehmaschinen aller Art, einschliesslich der Kopierdrehmaschinen.
12) Baumentastmaschinen oder
Stammzerteilmaschinen.
13) Holzentrindungsmaschinen (Maschinen zum
Entrinden von Baumstämmen, Pfahlschälmaschinen usw.), mit Ausnahme der
Wasserstrahlentrinder, die zu Nr. 8424 gehören, oder der Trommelentrinder der
Nr. 8479.
14) Astlochausbohrmaschinen zum Ausbohren der
Äste, mit welchen die Stämme und Rundhölzer für die Weiterverarbeitung,
insbesondere im Hinblick auf die Erzeugung von Papiermasse, vorbereit werden.
Zu dieser Nummer
gehören auch Maschinen, die ohne Werkzeugwechsel verschiedenartige Bearbeitungsvorgänge
ausführen können.
Davon können erwähnt werden:
1) Kombinierte Schreinereimaschinen, bei denen
im gleichen Maschinenkörper zwei oder mehr Maschinen mit unterschiedlicher
Funktion untergebracht sind, deren Verwendung unabhängig voneinander erfolgt.
Solche Maschinen erfordern eine manuelle Handhabung des Werkstücks zwischen
jedem Bearbeitungsvorgang. Zu erwähnen sind die Abrichtdickenhobelmaschinen,
auch wenn sie noch eine oder mehrere weitere Bearbeitungen ausführen können,
und die Kreissäge-, Fräs- und Langlochfräs(bohr)maschinen.
2) Mehrstufige Maschinen. Bei diesen werden die
vorgesehenen Bearbeitungsstufen am Werkstück ausgeführt, ohne dass letzteres
nach seiner Zuführung in die Maschine einer manuellen Handhabung bedarf. Als
derartige Maschinen können u.a. erwähnt werden: Maschinen zum Bearbeiten von
Rundholz, einseitige Zapfenmaschinen mit zwei oder mehr Spindeln, zweiseitige
Zapfenmaschinen, Beschlägeeinlassmaschinen oder Dübellochmaschinen, Maschinen
zum Zusammenfügen mit Hilfe von Klebstoffen und zum Fertigbearbeiten (wie
solche, die zum Erzeugen von Bändern aus Furnieren oder zum Herstellen von
Platten aus Brettern dienen).
B. Spezialmaschinen,
die für bestimmte Industriezweige
hergerichtet sind
Zu dieser Gruppe
gehören vor allem:
1) Küfereimaschinen, wie Daubenhobelmaschinen,
Daubenbiegemaschinen, Daubenfügemaschinen, Daubenkimmungsschneidmaschinen,
Fasskrösemaschinen, Fasszusammensetzmaschinen und Fassreifenauftreibmaschinen.
Ausgenommen von dieser Nummer sind jedoch Daubendämpfapparate oder
Fassdämpfapparate (Nr. 8419).
2) Maschinen zum Herstellen von Bleistiften
oder Bleistiftbrettchen.
3) Spezialmaschinen zum Behauen oder Bohren von
Eisenbahnschwellen.
4) Holzschnitzmaschinen oder Holzmodelliermaschinen,
einschliesslich der Kopiermaschinen.
5) Holzmehlmühlen, jedoch mit Ausnahme der bei
der Papierstoffherstellung verwendeten Zerfaserer (Nr. 8439).
6) Maschinen zum Nageln, Heften, Verleimen oder
anderweitigen Zusammenfügen von Schachteln, Kisten, Fässern usw.
7) Maschinen zum Herstellen von Holzknöpfen.
8) Maschinen zum Herstellen von Holzschuhen,
Holzsohlen, Holzabsätzen oder Schuhleisten aus Holz.
9) Maschinen zum Bearbeiten (Schälen, Spalten,
Runden usw.) von Weidenruten, Binsen, Rohr (Rotang) usw., mit Ausnahme der
Maschinen zum Herstellen von Korbwaren oder Flechtwaren (Nr. 8479).
Werkzeugmaschinen zum
Bearbeiten von Kork (insbesondere Maschinen zum Sägen, Schneiden, Ausstanzen
oder Schleifen von Kork) sowie Maschinen zum Bearbeiten von Bein,
Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten Stoffen sind in der
Regel ähnlich wie Holzbearbeitungsmaschinen gebaut.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Werkzeugmaschinen
dieser Nummer - mit Ausnahme der Werkzeuge des Kapitels 82 - zu Nr. 8466.
Ebenfalls gehören nicht hierher:
a) Bei der Herstellung von Papierhalbstoff
verwendete Bambusbrecher, Hackmaschinen zum Herstellen von Holzschnitzeln und
Holzschleifer zum Herstellen von Holzschliff (Nr. 8439).
b) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen
aller Art, deren Arbeitsweise auf Laser- oder anderen Photonenstrahlen,
Ultraschall oder Plasmastrahl beruht und andere Werkzeugmaschinen der Nr. 8456.
c) Von Hand zu führende, mit Druckluft,
Hydraulik oder eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch) betriebene
Werkzeuge (Nr. 8467).
d) Maschinen zum Abgraten, die für die
Reinigung der Metall-Anschlussstifte von Halbleitergehäusen verwendet werden
(Nr. 8486).
8466. Teile und Zubehör, erkennbar als
ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen der Nrn. 8456 bis 8465
bestimmt, einschliesslich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende
Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für
Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) und mit Ausnahme
der Werkzeuge des Kapitels 82, gehören zu dieser Nummer:
A) Teile für Werkzeugmaschinen der vorstehenden
Nrn. 8456 bis 8465.
B) Zubehör für diese Maschinen, d.h.
auswechselbare Ausrüstungsgegenstände, welche die genannten Maschinen der auszuführenden
Arbeit anpassen, Vorrichtungen, die den Maschinen zusätzliche
Bearbeitungsmöglichkeiten oder eine höhere Präzision verleihen, und
Vorrichtungen, die es ermöglichen, eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion
der Maschinen stehende Sonderarbeit auszuführen.
C) Werkzeughalter für von Hand
zu führende Werkzeuge aller Art:
Von den hierher gehörenden Teilen und Zubehör können genannt werden:
1) Werkzeughalter, die zum
Halten, Führen und Betätigen des Werkzeugs dienen und ein Auswechseln desselben
ermöglichen. Sie zeichnen sich durch eine sehr breite Modellvielfalt aus.
Hierher gehören u.a.:
Spannfutter,
Spannzangen und Hülsen für Bohrer oder Gewindebohrer usw., Werkzeughalter für
Drehmaschinen, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Schleifscheibenhalter (Schleifspindeln),
Reibahlenhalter sowie Revolverköpfe für Revolverdrehmaschinen.
Hierher gehören auch
Werkzeughalter für Handwerkzeuge aller Art (insbesondere für Werkzeuge der Nrn.
8205 oder 8467), einschließlich der Werkzeughalter für Geräte mit biegsamer
Welle (siehe hierzu auch die Erläuterungen zu den Nrn. 8467 und 8501).
2) Werkstückhalter, die dazu dienen, das zu
bearbeitende Werkstück zu halten und gegebenenfalls so zu bewegen, wie es die
durchzuführende Bearbeitung erfordert. Zu diesen zählen z.B.:
Drehbankspitzen,
mechanische oder pneumatische Drehbankfutter und deren Spannzangen oder
Spannbacken, Planscheiben und schwenkbare oder nichtschwenkbare Aufspanntische,
mit oder ohne Mikrometer-Einstellvorrichtung, Spanneisen und Aufspannwinkel,
Spannkeile und Spannkloben, feste, drehbare und schwenkbare Maschinenschraubstöcke
sowie Lünetten. Lünetten (Setzstöcke) sind ringförmige Vorrichtungen, die dazu
dienen, lange Werkstücke während des Abdrehens abzustützen, um ein Durchbiegen
oder Vibrieren infolge des Werkzeugdruckes zu verhindern.
3) Zusatzvorrichtungen zum Drehen von Kugeln
und Apparate zum Hinterdrehen, Einstechen usw.
4) Kopiervorrichtungen (auch elektrisch oder
elektronisch arbeitende) zum automatischen Herstellen von Teilen nach einer
Schablone oder einem Musterstück.
5) Schleifvorrichtungen für Hobelmaschinen oder
Waagerechtstossmaschinen.
6) Mechanische oder pneumatische Vorrichtungen
zum automatischen Regeln des Werkstück- oder Werkzeugvorschubs während der
Bearbeitung.
7) Andere Spezialvorrichtungen, die dazu
bestimmt sind, die Bearbeitungsgenauigkeit der Werkzeugmaschinen zu erhöhen,
ohne direkt in den Bearbeitungsvorgang einzugreifen, z.B.
Zentriervorrichtungen, Ankörnapparate, Teilapparate (Teilköpfe), Mikrometervorrichtungen
zum Einstellen oder Begrenzen des Weges von Drehmaschinenschlitten, usw. Diese
Vorrichtungen gehören auch dann hierher, wenn sie eine optische
Ablesevorrichtung besitzen (wie z.B. die sogenannten optischen Teilköpfe).
Ausgenommen sind jedoch Vorrichtungen, die zwar auch an Werkzeugmaschinen angebracht
werden, jedoch eindeutig optische Instrumente sind. Dies gilt insbesondere für
Zentriermikroskope (Nr. 9011), Mikrometer-Ablesegeräte, Fluchtfernrohre und Profilprojektoren
(Nr. 9031).
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Schleifscheiben und ähnliche
Schleifwerkzeuge der Nr. 6804.
b) Magnetische oder elektromagnetische Ölfilter
zum Reinigen von Schneidölen (Nr. 8421).
c) Hilfsvorrichtungen (Zubehör) zum Heben oder
Fördern, z.B. Hubwinden, die manchmal auch dazu benutzt werden, um schwere oder
sperrige Werkstücke auf den Maschinen während der Bearbeitung in der richtigen
Lage zu halten und dort festzuspannen (z.B. Nr. 8425).
d) Getriebe, Kupplungen und andere
Kraftübertragungsvorrichtungen der Nr. 8483.
e) Teile und Zubehör, einschliesslich
Werkstück- und Werkzeughalter und andere Spezialvorrichtungen für
Werkzeugmaschinen, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Maschinen
und Apparate der Nr. 8486 bestimmt (Nr. 8486).
f) Elektrische (auch elektronische) Teile und
elektrisches (auch elektronisches) Zubehör, wie z.B. elektromagnetische
Spannfutter und Spannplatten sowie numerische Steuerungen (Tafeln, Schränke und
Pulte) (Kapitel 85).
g) Mess-, Prüf- oder Kontrollgeräte (Nr. 9031).
h) Touren- und Produktionszähler (Nr. 9029).
i) Maschinenbürsten (Nr. 9603).
8467. Von Hand zu führende, pneumatisch,
hydraulisch oder mit eingebautem Motor (elektrisch oder nichtelektrisch)
betriebene Werkzeuge
Hierher gehören
Werkzeuge, in die ein Druckluftmotor (oder ein durch Druckluft bewegter
Kolben), ein Kolbenmotor mit Funkenzündung oder ein anderer Motor (elektrisch oder
nichtelektrisch) (z.B. eine kleine Wasserturbine) eingebaut ist. Der
Druckluftmotor wird in der Regel von einer externen Druckluftquelle gespeist.
Beim Antrieb durch einen Kolbenmotor mit Funkenzündung ist die Zündbatterie
manchmal vom Aggregat getrennt. Bei Druckluftwerkzeugen wird die Wirkung der
Druckluft manchmal noch durch eine hydraulische Vorrichtung (einen
Druckumsetzer) unterstützt (hydro- oder ölpneumatische Werkzeuge).
Derartige Geräte und
Maschinen gehören jedoch nur dann hierher, wenn sie von Hand geführt werden
können. Als "von Hand geführt" gelten Werkzeuge, die dazu
hergerichtet sind während ihrer Verwendung in der Hand gehalten zu werden oder
die, wenn es sich um schwerere Geräte (z.B. Erdstampfer) handelt, wenigstens
tragbar sind, d.h. durch den Verwender, insbesondere im Verlaufe der Arbeit,
von Hand angehoben und auf einen anderen Platz gesetzt werden können und die
ausserdem dazu hergerichtet sind, während ihrer Verwendung mit der Hand
betätigt und gelenkt zu werden. Zur Erleichterung ihrer Bedienung werden
derartige Maschinen und Geräte manchmal mit zusätzlichen Haltevorrichtungen
(Dreibeinen, pneumatischen Stützen, Seilaufhängevorrichtungen usw.) verwendet.
Jedoch führt der
Umstand, dass manche Werkzeuge zuweilen Klemmen oder Backen besitzen, womit sie
zeitweilig an einem kleinen Ständer befestigt werden können, nicht zu ihrem Ausschluss
aus dieser Nummer. Sie bleiben einschliesslich des gleichzeitig mit ihnen zur
Abfertigung gestellten Ständers hier eingereiht, sofern ihr wesentliches
Merkmal darin besteht, in der vorstehend angegebenen Weise von Hand geführt zu
werden.
Manchmal sind von Hand
zu führende Werkzeuge mit einer Hilfsvorrichtung (z.B. mit einer
Absaugvorrichtung mit Sack zum Sammeln des Staubes während der Arbeit) ausgestattet.
Auch derartig ausgestattete elektromechanische Werkzeuge gehören hierher.
Zu dieser Nummer
gehören daher nicht Geräte und Maschinen, die, insbesondere wegen ihres
Gewichtes oder ihrer Grösse, offensichtlich nicht im vorstehend beschriebenen
Sinne von Hand geführt werden können. Ausgenommen sind auch, selbst wenn sie
tragbar sind, Geräte und Maschinen, die mit einer Grundplatte oder einer
anderen Vorrichtung zum Befestigen auf einer Werkbank, auf dem Boden, an einer
Mauer oder einer Wand usw. ausgestattet sind oder die auf Schienen laufen
(z. B. Schwellenbehandlungsmaschinen und Schwellenbohrmaschinen, für den
Gleisbau) und Maschinen, die von einem hinter der Maschine gehenden Führer
gesteuert werden oder von Hand gesteuerte Maschinen auf Rollen, wie z. B.
Schleifmaschinen für Beton-, Marmor- oder Holzböden usw.
Zu dieser Nummer
gehören ebenfalls nicht Aggregate, die aus einem Werkzeughalter mit einem oder
mehreren Werkzeugen und einem Kolbenmotor mit Funkentzündung oder einem
Elektromotor bestehen, und bei denen Motor und Werkzeughalter lediglich durch
eine biegsame Welle verbunden sind. Der Werkzeughalter ist der Nr. 8466 und der
separate Motor und die biegsame Welle, mit der dieser ausgestattet ist, je nach
dessen Beschaffenheit den Nrn. 8407 oder 8501 zuzuweisen. Die Werkzeuge sind
für sich nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren.
Diese Werkzeuge werden
zum Bearbeiten von verschiedenen Werkstoffen in verschiedenen Industriezweigen
eingesetzt.
Vorbehältlich der
obigen Bestimmungen können folgende Werkzeuge als zu dieser Nummer gehörend
erwähnt werden:
1) Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und
Innengewindeschneidmaschinen.
2) Gesteinsbohrmaschinen.
3) Schraubenzieher, Schrauben- oder
Mutterneindrehmaschinen sowie Schrauben- oder Mutternausdrehmaschinen.
4) Hobelmaschinen, Nutenfräser usw.
5) Feilmaschinen, Schleifmaschinen,
Bimsmaschinen, Poliermaschinen und Oberflächenglättemaschinen.
6) Bürstmaschinen.
7) Sägen (Kreissägen, Kettensägen usw.) und
Trennmaschinen.
8) Entrostungshämmer, Meisselhämmer,
Kalfathämmer, Abbauhämmer, Betonbrecher, Niethämmer usw.
9) Nietpressen, Nietenentferner und
Meisselgeräte.
10) Blechscheren und Blechaushau-Scheren.
11) Sandstampfer, Kernausstosshämmer und
Vibratoren, für Giessereien.
12) Erdstampfer für den Strassenbau usw.
13) Spatenhämmer.
14) Vibratoren zum Homogenisieren und Verdichten
von Beton.
15) Heckenscheren.
16) Kesselstein-Abklopfhämmer mit Hydromotor, für
Kesselrohre.
17) Druckluftschmierpistolen für Garagen,
Tankstellen, Werkstätten usw.
18) Tragbare Motortrimmer, die z.B. zum Begradigen
von Rasenkanten, zur Unkraut- oder Wildwuchsbeseitigung (Unkrautschneider) in
Winkeln, entlang von Mauern, Bordüren oder unter Büschen, verwendet werden.
Diese Maschinen bestehen aus einem Motor, der in einen Leichmetallrahmen
eingebaut ist, und aus einem Schneidesystem in Form eines dünnen Nylonfadens.
19) Tragbare Gestrüppschneider mit eingebautem
Motor, eingebauter Transmissionswelle (biegsam oder nicht), und Werkzeughalter,
auch mit mehreren auswechselbaren Werkzeugen zum Befestigen auf dem
Werkzeughalter.
20) Tuchscheren für die Bekleidungsindustrie.
21) Werkzeuge zum Gravieren, Guillochieren usw.
22) Elektrische Handscheren mit je
einer feststehenden und einer mittels eines eingebauten Elektromotors
betätigten, beweglichen Schneidklinge, zur Verwendung in Schneider- oder
Hutateliers, im Haushalt usw.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Werkzeuge dieser Nummer hierher.
Ausgenommen sind jedoch Werkzeughalter der Nr. 8466.
Hierher gehören ebenfalls nicht:
a) Schleif-, Polier-, sowie Trennscheiben und
dergleichen, aus Stein, aus agglomerierten Schleifstoffen oder aus keramischen
Stoffen (Nr. 6804).
b) Werkzeuge des Kapitels 82.
c) Luftkompressoren (Nr. 8414).
d) Zerstäuber für Flüssigkeiten oder Pulver,
von Hand zu führende Spritzpistolen, Sandstrahlmaschinen und dergleichen (Nr.
8424).
e) Elektrische Rasenmäher (Nr. 8433).
f) Elektromechanische Haushaltgeräte (Nr.
8509).
g) Elektrische Rasierapparate, Haarschneide-
und Schermaschinen und Enthaarungsapparate (Nr. 8510).
h) Elektromechanische Instrumente für
chirurgische oder zahnärztliche Zwecke (Nr. 9018).
8468. Maschinen und Apparate zum Löten
oder Schweissen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, ausgenommen
solche der Nr. 8515; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten
Diese Nummer umfasst:
A) Maschinen und Apparate zum Löten oder
Schweissen, die auf autogenem Wege oder durch andere als die im Tariftext zu
Nr. 8515 erwähnten Verfahren arbeiten, auch wenn sie zum Brennschneiden
verwendet werden können. Ausschliesslich zum Brennschneiden bestimmte Maschinen
sind nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren.
B) Maschinen und Apparate zum autogenen
Oberflächenhärten.
I. Maschinen und Apparate zum autogenen
Bearbeiten von Metallen usw.
Die Apparate zum
Löten, Schweissen oder Oberflächenhärten, von denen hier die Rede ist, arbeiten
mit einer sehr heissen Flamme. Die Flamme entsteht durch die Verbrennung eines
Brenngases in einem Sauerstoff- oder Druckluftstrahl.
In der Regel können
diese Maschinen und Apparate nicht nur für die vorstehend genannten Zwecke verwendet
werden, sondern auch für andere Arbeiten, die ebenfalls eine sehr heisse Flamme
benötigen, z.B. zum Erhitzen von Werkstücken oder zum Auftragen von Metall auf
abgenutzte Metallteile. Es gibt jedoch auch Apparate, die besonders für die
letztgenannten Arbeiten hergerichtet sind und die ebenfalls hierher gehören,
wenn sie in der im ersten Absatz beschriebenen Weise arbeiten.
Alle diese Maschinen
und Apparate haben ein Mundstück mit zwei konzentrisch oder nebeneinander
angeordneten Zuleitungen, von denen die eine Brenngas (z.B. Azetylen, Butan,
Propan, Leuchtgas oder Wasserstoff) und die andere Sauerstoff oder Druckluft zuführt.
Diese Nummer umfasst
sowohl Handapparate als auch Maschinen.
A. Handapparate (Brenner)
Die Handapparate
werden als Hochdruckbrenner oder Niederdruckbrenner bezeichnet, je nachdem, ob
sie an eine Brenngasquelle mit hohem oder niedrigem Gasdruck angeschlossen
werden. Während bei Hochdruckbrennern allein durch den Leitungsdruck die zum
Erzeugen der Flamme erforderliche Gasmenge ausströmt, ist bei Niederdruckbrennern
hierfür ein Luftkompressor unerlässlich.
Abgesehen davon, sind
beide Brennertypen annähernd gleich gebaut. Sie bestehen, schematisch gesehen,
aus einem Griffstück, das die Zuleitungsrohre enthält und in der Regel auch die
Einstellventile aufweist, sowie aus einem Einsatz, an dessen Ende (Brennermundstück,
Brennerdüse) das Gemisch entzündet wird. Mit passenden Kupplungen ausgestattete
biegsame Schläuche stellen die Verbindung mit den Gasquellen her.
Um die Handapparate
für bestimmte Sonderzwecke (z.B. zum Abstechen von Hochöfen, zum Anwärmen, zum
Nietkopfschneiden oder zum Fugenhobeln) verwendbar zu machen, sind die Einsätze
und Mundstücke meist auswechselbar (Einsätze mit verstellbarem Düsenschlitz,
Mehrlochdüsen, Anwärmeinsätze mit Büschelbrenner, Mundstücke mit geteilter
Flamme usw.). Gewisse Brenner sind jedoch direkt für bestimmte Arbeiten
hergerichtet. Dies ist z.B. der Fall bei Hochleistungs-Schweissbrennern mit
Wasserkühlung.
B. Maschinen zum Löten oder Schweissen
Die hierher gehörenden
Maschinen arbeiten durchwegs nach dem gleichen Prinzip wie die Handapparate des
vorhergehenden Abschnitts. Sie bestehen im Wesentlichen aus Brennern, die mit
Vorrichtungen zum Regeln und Einstellen der Brennermundstücke sowie mit
verschiedenen Mechanismen zum Festhalten, Führen oder Vorschieben der
Werkstücke (z.B. mit Fahrgestellen, Zuführtischen, Backen, Gleitschienen oder
Gelenkarmen) ausgestattet sind.
C. Maschinen zum Oberflächenhärten
Ausser den
Schweissmaschinen gibt es noch Maschinen zum Oberflächenhärten. Diese sind mit
Brennern ausgestattet, welche der Form des zu behandelnden Werkstücks angepasst
sind und deren Flamme das Werkstück umhüllt. Die Werkstücke werden sehr rasch
erhitzt, um zu verhindern, dass die Hitze in den Kern des Metalls eindringt.
Sobald die Oberfläche der Werkstücke die Härtungstemperatur erreicht hat, wird
mit besonderen Vorrichtungen eine kühlende (abschreckende) Flüssigkeit auf die
Werkstücke gesprüht oder sie werden in eine solche Flüssigkeit getaucht.
II. Geräte zum autogenen Schweissen von thermoplastischen Stoffen.
Hierher gehören auch
Geräte zum Schweissen von thermoplastischen Stoffen oder von Waren aus diesen
Stoffen, welche die Hitze einer Flamme verwenden oder die mit einem
Heissluftstrahl oder mit einem Strahl heissen Stickstoffs oder heissen inerten
Gases arbeiten, der aus einer Schweissdüse strömt. Die Luft oder die anderen
Gase können beim Durchströmen eines gasbeheizten Rohres erhitzt werden.
III. Andere als auf autogenem Wege arbeitende Schweissapparate
Von den Maschinen dieser Gruppe können genannt werden:
1) Lötmaschinen und Lötapparate, die mit
gerillten Löträdchen oder mittels Lötkolben und Lötzinn oder dergleichen
Lötmitteln arbeiten, ausgenommen Handlötkolben (Nr. 8205) und elektrothermische
Lötapparate (Nr. 8515).
2) Maschinen zum Reibschweissen.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher.
Hierher gehören ferner
Zusatzvorrichtungen, wie Ständer mit Kugeln, Rollenböcke usw.
Hierher gehören nicht:
a) Schweissmaschinen und Schweissapparate,
deren Arbeitsweise nicht auf dem Brennerprinzip beruht, z.B. Lötlampen der Nr.
8205.
b) Metallspritzpistolen und andere Apparate zum
Zerstäuben von schmelzflüssigem Metall (Nr. 8424).
c) Apparate zum Zerteilen von Betonstücken oder
zum Durchbohren von Gesteinsschichten (thermisches Bohren), die ein Verfahren
anwenden, das die grosse Hitze ausnutzt, die entsteht, wenn Eisen oder Stahl in
einem Sauerstoffstrahl abgebrannt wird (Nr. 8479).
d) Maschinen und Apparate, die gleichzeitig
sowohl mit Gas als auch mit elektrischem Strom arbeiten (Nr. 8515).
8469. Schreibmaschinen, andere als Drucker
der Nr. 8443; Textverarbeitungsmaschinen
Schreibmaschinen sind
in der Regel an der Tastatur zu erkennen, durch deren Tasten die Typen so
bewegt werden, dass ihr Schriftbild auf dem Schreibpapier unmittelbar zum Abdruck
kommt. Die Typen sind erhaben auf den von Hebeln bewegten Typenarmen angebracht.
Sie können aber auch auf einer Kugel, einem Typenzylinder, einem Typenrad oder
zylindrischen Elementen (Typenschiffchen) montiert sein, die sich so bewegen,
dass jeweils der gewünschte Buchstabe erscheint. Der Anschlag erfolgt Buchstabe
für Buchstabe oder ausnahmsweise in kleinen Buchstabengruppen, die Abkürzungen
oder Codebezeichnungen darstellen.
Die Tarifierung dieser
Maschinen hängt nicht von der Art der benutzten Schriftzeichen ab. Hierher
gehören neben den Schreibmaschinen mit normalen Schriftzeichen auch Stenografierschreibmaschinen,
Musiknotenschreibmaschinen, Blindenschriftschreibmaschinen usw. sowie - sofern
sie wie die vorstehend erwähnten Maschinen schreiben - Chiffrier- und
Dechiffriermaschinen (Geheimschriftmaschinen).
Diese Nummer umfasst
ausser gewöhnlichen Handschreibmaschinen auch durch Elektromotor,
elektromagnetische Relais oder - z.B. im Fall gewisser automatischer Schreibmaschinen
- durch ein elektronisches System betätigte Schreibmaschinen.
Ohne Einfluss auf die
Tarifierung ist auch, dass Schreibmaschinen zum Beschreiben von Wachsmatrizen
für Vervielfältigungsapparate oder zum Beschreiben von Kunststoff- oder
Metallfolien für kleine, ebenfalls Vervielfältigungsapparate genannte
Druckmaschinen benutzt werden können. Dagegen gehören Spezialmaschinen zum
Prägen der Adressplättchen für Adressiermaschinen (Adressenplättchenprägemaschinen)
und für Maschinen zum Beschriften von Umschliessungen zu Nr. 8472.
Hierher gehören auch:
1) Schreibautomaten (automatische Schreibmaschinen).
Als solche können genannt werden:
a) Schreibmaschinen, deren Schreibmechanismus
nicht durch die Tasten einer Tastatur betätigt, sondern mit Hilfe eines
Papierbandes, in das der zu schreibende Text vorher einperforiert wurde
(Lochstreifen), gesteuert wird. Perforiermaschinen zum Lochen der Papierbänder
(Lochstreifenlocher) gehören jedoch zu Nr. 8472.
b) Maschinen, die einen Speicher mit geringer
Kapazität aufweisen. Mit Hilfe von zusätzlichen Funktionstasten können solche
Maschinen Texte speichern, korrigieren und automatisch wieder ausdrucken.
c) Maschinen (Drucker) ohne Tastatur, welche
Zeichen für Zeichen mittels eines auswechselbaren Typenrades drucken. Diese
Maschinen sind hergerichtet, um durch eine entsprechende Anpasseinheit
(Interface) insbesondere mit anderen Schreibmaschinen, mit
Textverarbeitungsmaschinen oder mit automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
verbunden zu werden. Vorbehältlich der
Bestimmungen der Anmerkung 5 B) dieses Kapitels, sind Drucker, die die
Bedingungen der Anmerkung 5 D) Ziffer 1) zu diesem Kapitel erfüllen, als
Druckmaschinen im Sinne der Nr. 8443 zu betrachten.
2) Maschinen zum Kennzeichnen von elektrischen
Leitungsdrähten usw. durch Beschriftung ihrer Isolierung. Diese Maschinen
verwenden manchmal beheizte Typen.
3) Schreibmaschinen ohne Rechenwerk, die
speziell zum Beschreiben von Registern oder Buchhaltungsformularen, wie
Rechnungen, Kontoblättern, Karteikarten usw. hergerichtet sind.
4) Schreibmaschinen mit elektrischer oder
elektromechanischer Übertragungseinrichtung zum automatischen Weitergeben der
angeschlagenen Zahlen an eine selbständige Rechen- oder Buchungsmaschine.
5) Textverarbeitungsmaschinen weisen ausser
einer Schreibmaschinentastatur einen oder mehrere Speicher mit grosser
Speicherkapazität (z.B. Disketten, Minidisketten, Kassetten), einen Bildschirm
und einen Drucker auf. Diese Komponenten können zu einem gemeinsamen Block
zusammengebaut sein oder es kann sich um separat aufgestellte und durch Kabel
miteinander verbundene Einheiten handeln. Textverarbeitungsmaschinen können mit
Verbindungsstellen (Schnittstellen) versehen sein, um ihren Anschluss z.B. an
andere Textverarbeitungsmaschinen, eine Fotosetzmaschine, eine automatische
Datenverarbeitungsmaschine oder Fernübermittlungssysteme zu ermöglichen.
Gegenüber automatischen Schreibmaschinen eignen sich Textverarbeitungsmaschinen
besser zum Schreiben oder Korrigieren von Texten. Soweit Textverarbeitungsmaschinen
in der Lage sind, Rechenoperationen durchzuführen, ist diese Rechenfähigkeit
nicht mit derjenigen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen im Sinne der
Anmerkung 5 zu diesem Kapitel vergleichbar, und sie vermag ihnen den Charakter
von Textverarbeitungsmaschinen nicht zu nehmen. Ausserdem unterscheiden sich
letztere insbesondere dadurch von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen der
Nr. 8471, dass sie die Durchführung des Programms während des Programmablaufs
nicht durch logische Entscheide zu ändern vermögen (siehe Anmerkung 5 zu diesem
Kapitel).
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen
Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Maschinen dieser Nummer
zu Nr. 8473.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Buchungsmaschinen (Nr. 8470).
b) Automatische Datenverarbeitungsmaschinen
(Nr. 8471).
c) Maschinen zum Ausfüllen oder zum
Unterzeichnen von Schecks (Nr. 8472).
d) Fernschreiber (Nr. 8517).
e) Spielzeugschreibmaschinen (Nr. 9503).
8470. Rechenmaschinen und Taschengeräte
mit Rechenfunktion, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von
Informationen; Buchungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder
Eintrittskartenausgabemaschinen und ähnliche Maschinen, mit Rechenwerk; Registrierkassen
Die Maschinen und
Apparate dieser Nummer, jedoch mit Ausnahme gewisser Registrierkassen, haben
als gemeinsames Merkmal ein Rechenwerk, das mindestens zwei mehrstellige Zahlen
addieren kann. Einfache Zählwerke, die Einheit für Einheit zählen oder
addieren, wie sie als Teile in bestimmte Frankiermaschinen, Tourenzähler, Produktionszähler
usw. eingebaut werden, gehören daher nicht hierher. Die hier erfassten
Maschinen können mit Handantrieb oder mit elektrischem Antrieb ausgestattet
sein. Die Rechenoperationen werden mit mechanischen, elektromagnetischen oder
elektronischen Vorrichtungen (Verarbeitungsmitteln) durchgeführt oder auch mit
Hilfe eines Systems, das ein flüssiges oder gasförmiges Medium verwendet.
A. Rechenmaschinen und Taschengeräte mit Rechenfunktion, zum
Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Informationen
Hierher gehören viele
Arten von Rechenmaschinen, angefangen von den einfachsten Modellen, die nur
addieren und subtrahieren können, bis zu den leistungsfähigsten Modellen,
welche die vier Grundrechenarten und verschiedene andere Rechenvorgänge (z.B.
Wurzelziehen, Potenzieren und trigonometrische Berechnungen) durchführen
können. Auch elektronische Taschenrechner und elektronische
Bürorechenmaschinen, programmierbar oder nicht, gehören hierher. Ausserdem
gehören Taschengeräte mit Rechenfunktion, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und
Anzeigen von Informationen (siehe Anmerkung 8 zu diesem Kapitel).
Programmierbare
elektronische Rechner unterscheiden sich von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
insbesondere dadurch, dass sie ohne menschlichen Eingriff nicht in der Lage
sind, ein Verarbeitungsprogramm durchzuführen, das sie während des Programmablaufs
durch logische Entscheidungen selbst ändern können. Sie weisen einen
Mikroprozessor auf, der spezifisch nur dazu hergerichtet ist, komplexe
Rechenoperationen durchzuführen.
Rechenmaschinen
besitzen folgende Hauptteile:
1) Eine Einrichtung zur manuellen Dateneingabe
(z.B. Schieber oder eine Tastatur). Rechenmaschinen können jedoch auch mit
zusätzlichen Einrichtungen zur automatischen Eingabe von Stammdaten oder Bestandsdaten
(z.B. mit Lochkartenlesern, Lochstreifenlesern oder Magnetbandlesern)
ausgestattet sein.
2) Ein Rechenwerk, das durch eine Anzahl von
Tasten bedient oder mit Hilfe eines festen oder veränderlichen Programms
gesteuert wird. Im letzteren Fall wird entweder die Programmsteuereinrichtung
ausgewechselt oder der Programminhalt geändert.
3) Eine Einrichtung zur Datenausgabe, welche
die Ergebnisse optisch anzeigt oder ausdruckt. Rechenmaschinen werden als
druckende oder nichtdruckende Rechenmaschinen bezeichnet, je nachdem, ob sie
ein Druckwerk zum Niederschreiben der Ergebnisse oder manchmal auch der
Ausgangsdaten besitzen oder nicht. Das Vorhandensein oder Fehlen eines solchen
Druckwerks beeinflusst die Einreihung der Rechenmaschinen nicht.
Druckende Rechenmaschinen
verwenden Zahlen und eine beschränkte Anzahl von Symbolen. Sie unterscheiden
sich aber dadurch von Buchungsmaschinen, dass sie nur in vertikaler Richtung
auf Papierrollen drucken. Manche Rechenmaschinen besitzen zusätzlich noch
Einrichtungen zum Aufzeichnen der erhaltenen Ergebnisse auf Datenträger in
codierter Form.
Bestimmte Teile dieser
Maschinen (insbesondere das Rechenwerk und die Zusatzeinrichtungen) können
sowohl in die Maschine eingebaut als auch getrennte Einheiten sein, die mit der
Rechenmaschine durch elektrische Kabel verbunden werden.
B. Buchungsmaschinen
Buchungsmaschinen sind
zum Führen von Kontenblättern, Kontenbüchern und für sonstige Buchhaltungsarbeiten
hergerichtet. Sie erfüllen gleichzeitig zwei Funktionen: einerseits die Rechenfunktion
durch Ermittlung von Zahlenergebnissen (z.B. durch Addieren von Zahlenreihen),
und andererseits die Funktion einer Schreibmaschine, indem sie ausser den
Zahlen auch Buchstaben und/oder sonstige zu den Buchungen erforderliche Zeichen
schreiben.
In ihrem Aufbau
gleichen Buchungsmaschinen im Wesentlichen den Rechenmaschinen.
Buchungsmaschinen können neben einer Einrichtung zur manuellen Eingabe von
variablen Daten (z.B. von Debit-Kredit-Bewegungen) auch noch, wie
Rechenmaschinen, Leser für Lochkarten, Lochstreifen, Magnetbänder, Magnetkarten
usw. zum Eingeben von Stammdaten (z.B. von Kontonummer, Name und Anschrift des
Kunden) oder von Bestandsdaten (z.B. des Kontostandes) besitzen.
Buchungsmaschinen sind
mit numerischen oder alphabetischen Druckwerken ausgestattet, die sowohl in
vertikaler als auch in horizontaler Gliederung drucken können. Das ist eines
der Merkmale zur Unterscheidung von Buchungsmaschinen von den Rechenmaschinen.
Für Buchungsmaschinen
werden in der Regel besondere Vordrucke, z.B. Gehaltsabrechnungsstreifen,
Rechnungsvordrucke, Loseblatt-Journale oder Kontokarten verwendet. Manche
Buchungsmaschinen können gleichzeitig verschiedene Dokumente, z.B. eine
Kontokarte und ein Journal, ausfüllen.
Oft besitzen
Buchungsmaschinen Einrichtungen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in
codierter Form. Manche dieser Maschinen schreiben auch Klartext auf Kontokarten
und zeichnen zugleich die Ergebnisse in codierter Form auf eine Magnetspur auf,
die am Rand der Kontokarte angebracht ist. Die so aufgezeichneten Ergebnisse
können bei späteren Buchungen als Stammdaten wieder in die Maschine eingegeben
werden.
Buchungsmaschinen
können, wie Rechenmaschinen, aus einer einzigen Einheit bestehen. Sie können
aber auch aus mehreren separaten Einheiten bestehen, die dazu bestimmt sind
durch elektrische Leitungen untereinander verbunden zu werden, um dadurch ein
Ganzes zu bilden.
C. Registrierkassen
Diese Gruppe umfasst
die Registrierkassen, auch wenn sie kein Rechenwerk enthalten.
Diese Apparate werden
insbesondere in Geschäften und Büros verwendet, um fortlaufend
Geschäftsvorgänge (Warenverkäufe, Dienstleistungen usw.); Geldbeträge und gegebenenfalls
auch andere diesbezügliche Angaben (Artikelnummern, verkaufte Menge, Uhrzeit
des Geschäftsvorgangs usw.) zu registrieren und zusammenzurechnen.
Die Daten können
entweder manuell mittels einer Tastatur und einer Druckkarte, eines Hebels oder
einer Kurbel, oder automatisch, z.B. mit Hilfe eines Strichcodelesers, eingegeben
werden. Gewisse Registrierkassen können ebenfalls, wie die Rechen- und Buchungsmaschinen,
zusätzlich mit Vorrichtungen wie Karten- oder Bandleser ausgestattet sein,
welche die automatische Eingabe von festen oder vorbestimmten Daten erlauben.
Gewöhnlich werden die
Resultate sichtbar angezeigt und gleichzeitig auf einen für den Kunden bestimmten
Kassenbon und auf einen Kontrollstreifen gedruckt, der periodisch entnommen
wird.
Die Registrierkassen
enthalten oft eine Schublade, die der Aufnahme des Geldes dient.
Sie können auch
eingebaute Vorrichtungen aufweisen oder in Verbindung mit derartigen
Vorrichtungen arbeiten, wie Multiplikatoren zum Erhöhen der Rechenkapazität,
Rückgeldrechner, automatische Münzgeber, Geber für Marken oder Prämien- oder
Treuebons, Kreditkartenleser oder Vorrichtungen zum Prüfen der Kassenvorgänge
und zum Aufzeichnen aller oder eines Teils dieser Vorgänge auf Datenträger in
codierter Form. Separat zur Abfertigung gestellt werden diese Vorrichtungen in
ihre entsprechenden Nummern eingereiht.
Hierher gehören auch
Registrierkassen, die direkt (online) oder indirekt (offline) in Verbindung mit
einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine arbeiten, sowie Registrierkassen,
die zum Beispiel den Speicher und den Mikroprozessor einer anderen Registrierkasse
verwenden, an die sie durch Kabel angeschlossen sind, um die gleichen
Funktionen sicherzustellen.
Diese Gruppe umfasst
auch elektronische Zahleinheiten (Terminals) für Kredit- oder Scheckkarten. Sie
sind via Telefonnetz mit dem Geldinstitut verbunden, was die Transaktionen
ermöglicht und die Bereinigung derselben sowie die Registrierung und Ausgabe
der Lastschrift- und Kreditierungsquittungen gewährleistet.
D. Andere Maschinen, mit Rechenwerk
Von dieser Gruppe können genannt werden:
1) Barfrankiermaschinen. Das
sind Maschinen, die Briefumschläge mit einem die Briefmarke ersetzenden
Frankaturstempel versehen und gleichzeitig die Beträge mit einem nicht
zurückdrehbaren Addierwerk zusammenzählen. Ausser der Frankatur drucken diese
Maschinen manchmal auch noch andere Angaben, z.B. Werbetexte, auf die
Briefumschläge.
2) Fahrkarten- oder
Eintrittskarten-Ausgabemaschinen. Es handelt sich hierbei um Maschinen, die
hauptsächlich von Verkehrsbetrieben und Theaterunternehmen verwendet werden.
Sie geben Fahrkarten (Fahrscheine) bzw. Eintrittskarten aus und registrieren
und addieren dabei gleichzeitig die eingenommenen Beträge. Einige Modelle
dieser Maschinenart drucken die Karten auch selbst unmittelbar vor der Ausgabe.
3) Totalisatoren (Maschinen für Wettbüros für
Pferderennen usw.), die Teilnahmescheine ausgeben, Einsätze zusammenzählen und
manchmal auch Quoten und Anteile ausrechnen.
Fahrkarten- oder
Eintrittskarten-Ausgabemaschinen, Marken- und Barfrankiermaschinen usw., die
nur die Anzahl der Fahr- oder Eintrittskarten bzw. der Briefmarken oder Frankaturstempel
registrieren, ohne die Beträge zusammenzuzählen, gehören zu Nr. 8472 oder,
wenn sie durch Einwurf von Münzen in Gang gesetzt werden, zu Nr. 8476.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Maschinen oder
Apparate dieser Nummer zu Nr. 8473.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471.
b) Waagen mit Rechenwerk zum Zusammenzählen der
Wiegeergebnisse (Nr. 8423 oder 9016).
c) Rechenschieber, Rechenscheiben und
Rechenwalzen sowie andere Recheninstrumente, deren Arbeitsweise auf dem Prinzip
der Rechenschieber oder auf einem anderen mathematischen Prinzip beruht, z.B.
Taschenrecheninstrumente, bei denen mit Zahlen bedruckte Zahnstangen von Hand
mit einem Stift verschoben werden und auf diese Weise addiert oder subtrahiert
werden kann (Nr. 9017).
d) Zähler, die Einheit für Einheit zählen oder
addieren, wie Tourenzähler, Produktionszähler usw., der Nr. 9029.
8471. Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische
Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines
Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten, anderweit weder genannt noch
inbegriffen
I. Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten
Die Datenverarbeitung
besteht im Verarbeiten von Daten aller Art in vorher festgelegten logischen
Schritten und für einen oder mehrere bestimmte Zwecke.
Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen sind Maschinen, die aufgrund von logisch miteinander
verknüpften und nach vorher festgelegten Befehlen (Programm) ausgeführten
Arbeitsgängen Daten liefern, die entweder direkt als solche verwendbar sind
oder die manchmal ihrerseits wieder als Daten für andere Datenverarbeitungsvorgänge
dienen.
Zu dieser Nummer
gehören Datenverarbeitungsmaschinen, bei denen die logischen Verarbeitungsschritte
von Aufgabe zu Aufgabe geändert werden können und deren Arbeitsvorgänge
automatisch, d.h. ohne manuellen Eingriff, ablaufen. Diese Maschinen benutzen
meistens elektronische Signale, können aber auch andere Technologien anwenden.
Es kann sich um kompakte Maschinen handeln, die in einem gemeinsamen Gehäuse
alle zur Datenverarbeitung erforderlichen Elemente in sich vereinigen, oder sie
können Systeme bilden, die aus einer veränderlichen Anzahl von besonderen
Einheiten bestehen.
Zu dieser Nummer
gehören auch die separat zur Abfertigung gestellten Einheiten der vorstehend beschriebenen
automatischen Datenverarbeitungssysteme.
Hierher gehören
hingegen nicht Maschinen, Instrumente und Apparate mit eigener Funktion, die
eine eingebaute automatische Datenverarbeitungsmaschine aufweisen, oder die in
Verbindung mit einer Datenverarbeitungsmaschine arbeiten. Derartige Maschinen,
Instrumente und Apparate sind in die ihrer Funktion entsprechende Nummer oder -
sofern keine solche vorhanden ist - in eine Sammelnummer einzureihen (siehe die
Erläuterungen zu diesem Kapitel, Allgemeines, Buchstabe E).
A. Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen
Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen gehören zu dieser Nummer, wenn sie gleichzeitig die
nachstehend erwähnten, in der Anmerkung 5 A) aufgezählten Voraussetzungen erfüllen:
1) sie müssen das Verarbeitungsprogramm oder die
Verarbeitungsprogramme und mindestens die zur Durchführung dieses Programms
oder dieser Programme unmittelbar notwendigen Daten zu speichern vermögen;
2) sie müssen entsprechend den Erfordernissen
des Benützers frei programmiert werden können;
3) sie müssen Rechenvorgänge nach den Eingaben
des Benützers durchführen können;
4) sie müssen ohne menschlichen Eingriff ein
Verarbeitungsprogramm durchzuführen vermögen, das sie während des
Programmablaufs durch logische Entscheidung selbst ändern können.
Ausgeschlossen von
dieser Nummer sind demnach Maschinen, die ausschliesslich gestützt auf ein
Standardprogramm, d.h. ein Programm, das vom Benützer nicht geändert werden
kann, arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn der Benützer die Möglichkeit hat,
unter verschiedenen Standardprogrammen auszuwählen.
Es handelt sich hier
um automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die Speicher besitzen und die
speicherprogrammierbar sind. Ihre Programme können deshalb von Aufgabe zu
Aufgabe geändert werden.
Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen verarbeiten Daten in codierter Form. Die
verwendeten Codes (z.B. der Binärcode und der Standard-6-Bit-ISO-Code) setzen
sich aus einer beschränkten Anzahl von Zeichen zusammen.
Die Daten werden in
der Regel automatisch mit Hilfe von Datenträgern, wie Magnetbändern, oder durch
direktes Lesen von Originalbelegen usw. eingegeben. Die Daten können auch
manuell mit Hilfe von Tastaturen eingegeben werden oder unmittelbar von
gewissen Instrumenten (z.B. Messinstrumenten) geliefert werden.
Die so eingegebenen
Daten werden von den Eingabeeinheiten in für die Maschine verwendbare Signale
umgewandelt und in den Speichern aufgezeichnet.
Ein Teil der Daten und
des oder der Programme kann vorübergehend in Hilfsspeichereinheiten wie in
Magnetplatten- oder Magnetbandspeichern usw., aufgezeichnet werden. Die automatischen
Datenverarbeitungsmaschinen müssen jedoch einen Hauptspeicher haben mit
direktem Zugriff für die Durchführung eines bestimmten Programms und mit einer
Kapazität, welche mindestens dazu ausreicht, die Teile des Verarbeitungs- und
Übersetzungsprogramms und die Daten aufzuzeichnen, die für die laufende
Verarbeitung unmittelbar benötigt werden.
Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen können in einem gemeinsamen Gehäuse die
Zentraleinheit, eine Eingabeeinheit (z. B. eine Tastatur oder einen Leser) und
eine Ausgabeeinheit (z. B. einen Bildschirm) enthalten, oder sie können aus
mehreren miteinander verbundenen Einheiten bestehen, die jeweils in einem
eigenen Gehäuse untergebracht sind. Im letzteren Fall stellen die Einheiten ein
System dar, sofern mindestens die Zentraleinheit, eine Eingabeeinheit und eine
Ausgabeeinheit vorhanden sind (siehe Unternummern-Anmerkung 1 zu diesem
Kapitel). Die einzelnen Einheiten können drahtgebunden (z.B. mit Kabel) oder
drahtlos miteinander verbunden sein.
Ein vollständiges
automatisches Datenverarbeitungssystem muss mindestens umfassen:
1) Eine Zentraleinheit, die in der Regel den
Hauptspeicher, die arithmetischen und logischen Elemente und die Steuer- und
Kontrollelemente enthält; in manchen Fällen sind jedoch diese Elemente in
mehreren separaten Einheiten untergebracht.
2) Eine Eingabeeinheit, welche die
einzugebenden Daten empfängt und sie in Signale umwandelt, die von der Maschine
verarbeitet werden können.
3) Eine Ausgabeeinheit, welche die von der
Maschine ausgegebenen Signale in eine verständliche Form (in geschriebene
Texte, in Grafiken, in eine Anzeige auf Bildschirm usw.) umwandelt oder
codierte Daten für andere Verwendungszwecke (z.B. für die Verarbeitung oder die
Steuerung) liefert.
Zwei solcher Einheiten
(z.B. die Eingabeeinheit und die Ausgabeeinheit) können zu einer einzigen Einheit
zusammengefasst sein.
Ein vollständiges
automatisches Datenverarbeitungssystem wird in dieser Nummer eingereiht, auch
wenn eine oder mehrere seiner Einheiten unter anderen Nummern einzureihen
wären, wenn sie für sich zur Abfertigung gestellt werden (siehe nachstehender
Teil B) betreffend für sich zur Abfertigung gestellte Einheiten).
Diese Systeme können
Ein- und Ausgabeeinheiten zur Datenferneingabe oder -ausgabe in Form von
Datenendgeräten besitzen.
Zu solchen Systemen
können neben Ein- und Ausgabeeinheiten auch periphere Einheiten gehören, die
zur Kapazitätserweiterung des Systems dienen, indem sie z.B. eine oder mehrere
Funktionen der Zentraleinheit (siehe nachstehender Teil B) erweitern. Solche
Einheiten werden zwischen den Ein- und Ausgabeeinheiten, die den Anfang und das
Ende des Systems bilden, eingefügt, mit Ausnahme der Anpasseinheiten
(Kanalverbindungseinheiten) und Umwandlungseinheiten (Signalumsetzer), die
manchmal auch vor der Eingabeeinheit bzw. nach der Ausgabeeinheit angeschlossen
werden.
Automatische
Datenverarbeitungsmaschinen und -systeme werden für zahlreiche Zwecke
eingesetzt, insbesondere in der Industrie, im Handel, zur wissenschaftlichen
Forschung oder in öffentlichen oder privaten Verwaltungen. (Siehe die
Erläuterungen zu diesem Kapitel, Allgemeines, Buchstabe E, betreffend die
Einreihung einer Maschine mit eigener Funktion, die eine eingebaute
automatische Datenverarbeitungsmaschine aufweist, oder die in Verbindung mit
einer Datenverarbeitungsmaschine arbeitet [Anmerkung 5 E) zu Kapitel 84]).
B. Für sich zur
Abfertigung gestellte Einheiten
Vorbehältlich der
Bestimmungen der Anmerkung 5 D) und E) zu diesem Kapitel gehören zu dieser
Nummer auch die verschiedenen für sich zur Abfertigung gestellten Einheiten von
automatischen Datenverarbeitungssystemen. Bei diesen kann es sich um Apparate
handeln, die in einem eigenen Gehäuse untergebracht sind oder um zum Einbau in
Geräte bestimmte Einheiten ohne Gehäuse (z.B. zum Einschub in die Hauptplatine
einer Zentraleinheit). Als Einheiten solcher Systeme sind diejenigen Einheiten
anzusehen, die im vorstehenden Abschnitt A. und in den folgenden Absätzen als
Teile vollständiger Systeme bezeichnet werden.
Ein Gerät kann nur als
Einheit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in diese Nummer eingereiht
werden, wenn es:
a) eine Datenverarbeitungsfunktion ausübt;
b) die nachstehenden Bedingungen der Anmerkung
5 C) zu diesem Kapitel erfüllt:
1) es muss seiner Beschaffenheit nach
ausschliesslich oder hauptsächlich in einem automatischen
Datenverarbeitungssystem Verwendung finden;
2) es muss unmittelbar oder über eine oder
mehrere Einheiten an die Zentraleinheit anschliessbar und
3) dazu geeignet sein, Daten in einer Form -
als Code oder als Signale - zu empfangen oder zu liefern, die vom System
verwendet werden können.
c) nicht durch die Bestimmungen der Anmerkung 5
D) und E) zu diesem Kapitel ausgeschlossen ist.
Gemäss Anmerkung 5,
Absatz C) zu diesem Kapitel sind Tastaturen, Eingabeeinheiten für X/Y-Koordinaten
und Magnetplattenspeichereinheiten, welche die Bedingungen gemäss Absatz b) 2)
und 3) hiervor erfüllen, stets als wesentliche Einheiten von Datenverarbeitungssystemen
zu betrachten.
Falls die Einheit eine
eigene Funktion, ausgenommen die der Datenverarbeitung, ausübt, ist sie in die
ihrer Funktion entsprechenden Nummer oder, falls keine solche vorhanden ist, in
eine Sammelnummer einzureihen (siehe Anmerkung 5 E) zu diesem Kapitel). Falls
ein Gerät die in der Anmerkung 5 C) aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt oder
wenn es keine Datenverarbeitungsfunktion ausübt, ist es in Anwendung der
Allgemeinen Auslegungsvorschrift 1 und gegebenenfalls der Allgemeinen
Auslegungsvorschrift 3 a nach eigener Beschaffenheit einzureihen.
Mess- und Prüfgeräte
und andere Geräte, die durch Hinzufügen von Anpassvorrichtungen (z.B.
Signalumsetzern) direkt an eine Datenverarbeitungsmaschine angeschlossen werden
können, sind nicht ihrer Beschaffenheit nach als ausschliesslich oder
hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen Verwendung findend zu
betrachten. Für sich zur Abfertigung gestellt sind solche Geräte nach eigener
Beschaffenheit einzureihen.
Nebst den
Zentraleinheiten und den Ein- oder Ausgabeeinheiten können als andere Einheiten
beispielsweise genannt werden:
1) Zusätzliche externe, d.h. nicht zur
Zentraleinheit gehörende und getrennt von ihr aufgestellte Speichereinheiten
(Magnetkartenspeicher, Magnetplattenspeicher, Speicher für optische Platten,
Tape-Autolader und Tape-Libraries sowie Libraries für optische Platten (auch
"optical disk jukebox" genannt) usw.). Zu dieser Gruppe gehören auch
zusätzliche Datenspeicher (Speichereinheiten mit spezifischem Format), die dazu
bestimmt sind, in eine automatische Datenverarbeitungsmaschine eingebaut oder
mit einer solchen verbunden zu werden. Diese Einheiten kommen in Form von Band-
oder Disketten-Laufwerken vor.
2) Einheiten zum Erhöhen der
Verarbeitungskapazität der Zentraleinheit (Gleitkomma-einheiten).
3) Steuer- oder Anpasseinheiten, z.B. solche
die dazu dienen, die Zentraleinheit mit den Ein- oder Ausgabeeinheiten zu
verbinden (z.B. USB Hubs). Hingegen sind
Steuer- oder Anpasseinheiten für den drahtgebundenen oder drahtlosen Datenaustausch
innerhalb eines Netzwerkes (z.B. ein lokales oder erweitertes Netzwerk) von
dieser Nummer ausgeschlossen (Nr. 8517).
4) Signalumsetzer, die von aussen kommende
Signale bei der Eingabe für die Datenverarbeitungsmaschine verständlich machen,
oder welche die von der Maschine verarbeiteten Signale bei der Ausgabe in
Signale umwandeln, die ausserhalb der Maschine verwendbar sind.
5) Eingabeeinheiten für X/Y-Koordinaten, mit
denen positionsbezogene Daten in automatische Datenverarbeitungsmaschinen eingegeben
werden können. Zu diesen Vorrichtungen gehören die sog. Mäuse,
Strichcode-Lesestifte, Joysticks, Trackballs und Tastbildschirme
(berührungsempfindliche Bildschirme, Touchscreen). Ihr gemeinsames Merkmal ist,
dass damit eingebbare Daten eine Information enthalten, durch die sie in der
Lage sind oder als dazu geeignet angesehen werden, eine bestimmte Position
verglichen mit einem Fixpunkt anzugeben. Sie werden im Allgemeinen für die
Steuerung des Cursors auf dem Bildschirm verwendet und ersetzen oder ergänzen
somit die Cursor-Tasten der Eingabetastatur.
Diese Gruppe umfasst
auch Grafiktabletts, die Eingabeeinheiten für X/Y-Koordinaten sind, mit denen
gleichzeitig Koordinaten erfasst und Kurven oder irgendwelche anderen
geometrischen Formen gezeichnet werden können. Diese Geräte bestehen im
Allgemeinen aus einem rechteckigen Brett mit berührungssensitiver Oberfläche, einem
Stift zum Zeichnen und einer Fadenkreuzlupe zum Eingeben von Daten.
Zu dieser Gruppe
gehören auch die Digitalisierer mit ähnlichen Funktionen wie die
Grafiktabletts. Diese Geräte unterscheiden sich allerdings von den
Grafiktabletts dadurch, dass sie im Allgemeinen nur zum Erfassen von auf Papier
vorliegenden Zeichnungen verwendet werden, währenddem die Grafiktabletts sowohl
zum Erstellen von Originalbildern oder Zeichnungen als auch zum Bearbeiten von
solchen Bildern oder Zeichnungen mit den in einer Menüleiste dargestellten
Programmfunktionen auf dem Bildschirm dienen. Das Eingabegerät des
Digitalisierers kann verschiedene Formen aufweisen; es muss jedoch klein genug
sein, um in der Hand gehalten und um auf dem berührungssensitiven Bereich
verschoben zu werden. Fadenkreuz-Cursor sind die am meisten verwendeten
Werkzeuge hierzu.
II. Magnetische oder optische Schriftleser,
Maschinen zum
Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in Form eines
Codes und Maschinen zum Verarbeiten dieser Daten,
anderweit weder genannt noch inbegriffen
Diese Gruppe umfasst
eine Anzahl von in der Regel sich ergänzenden Maschinen, die ‑ oft in
Form von Maschinengruppen - zum Aufstellen von Statistiken oder zum Durchführen
von Buchungen oder anderen Arbeiten dienen. Viele dieser Maschinen arbeiten
elektromagnetisch oder elektronisch. Hierher gehören magnetische oder optische
Schriftleser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter
Form sowie Maschinen, die diese Daten verarbeiten, die Ergebnisse entschlüsseln
(decodieren) und in Klartext wiedergeben.
Zu dieser Gruppe
gehören nur Maschinen, die nicht anderweit genannt oder inbegriffen sind.
Daher
sind vor allem ausgenommen:
a) Die vorstehend im Teil I beschriebenen
automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten, nicht jedoch
Strichcodeleser (Barcodeleser).
b) Automatische Schreibmaschinen und
Textverarbeitungsmaschinen (Nr. 8469).
c) Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen und
Registrierkassen, der Nr. 8470, von denen sich die hierher gehörenden Maschinen
dadurch unterscheiden, dass sie keine Einrichtung zur manuellen Dateneingabe
besitzen, da ihnen die Daten nur in codierter Form (durch Magnetbänder,
Platten, CD-ROM usw.) eingegeben werden.
A. Magnetische oder
optische Schriftleser
Magnetische oder
optische Schriftleser sind Maschinen, welche Schriftzeichen, die für diesen
Zweck meist besonders geformt sind, lesen und sie in elektrische Signale
umwandeln, die von Maschinen zum Aufzeichnen oder Verarbeiten von codierten
Daten direkt verwendet werden können.
1) Magnetische Schriftleser
(Magnetschriftleser). Bei dieser Maschinenart werden mit sogenannter
Magnettinte gedruckte Schriftzeichen magnetisiert und dann vom magnetischen
Lesekopf in elektrische Impulse umgewandelt. Die Schriftzeichen werden
anschliessend auf Gültigkeit geprüft, und zwar entweder durch Vergleich mit den
im Speicher der Maschine gespeicherten Daten oder mit Hilfe eines numerischen,
in der Regel binären Codes.
2) Optische Schriftleser. Schriftleser dieser
Art benötigen keine mit Magnetschrift gedruckte Schriftzeichen. Von ihnen
werden die Schriftzeichen durch eine Reihe von Fotozellen direkt gelesen und
mit Hilfe eines binären Codes übersetzt. Hierher gehören auch Strichcodeleser
(Barcodeleser). Diese Geräte arbeiten im Allgemeinen mit lichtempfindlichen
Halbleiterelementen (z.B. Laserdioden). Sie werden in Verbindung mit einer
automatischen Datenverarbeitungsmaschine als Eingabeeinheit eingesetzt oder
zusammen mit anderen Geräten wie z.B. Registrierkassen verwendet. Entsprechend
ihrer Herrichtung werden Strichcodeleser beim Einsatz von Hand geführt, auf
einen Tisch gestellt oder an einem anderen Gerät befestigt.
Die vorstehend
beschriebenen Schriftleser gehören jedoch nur dann hierher, wenn sie für sich
zur Abfertigung gestellt werden. Sollen sie in andere Maschinen, z.B. in
Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form oder in
Maschinen zum Verarbeiten von codierten Daten, eingebaut oder auf andere Weise
mit ihnen verbunden werden, sind sie wie diese Maschinen einzureihen, sofern
sie gemeinsam mit ihnen zur Abfertigung gestellt werden.
B. Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf
Datenträger in Form eines Codes
Zu dieser Gruppe gehören:
1) Maschinen zum Übertragen von
codierten Daten von einem Datenträger auf den anderen. Derartige Maschinen
dienen dazu, sowohl codierte Daten von einer Art Datenträger auf eine andere
Art Datenträger zu übertragen als auch auf einen anderen Datenträger der
gleichen Art. Zur letzten Kategorie gehören insbesondere die Kopiermaschinen,
die dazu verwendet werden, alle oder einen Teil der Daten von einem Master
Tape, einer Magnetplatte oder optischen Platten (z.B. DVD, CD-ROM) auf unbespielte
Bänder oder Platten zu übertragen.
2) Maschinen
zum Eingeben von festen Programmen in integrierte Schaltungen (Programmiergeräte).
Diese Maschinen haben zur Aufgabe, die in ihrem internen Speicher enthaltenen
Informationen in codierter Form in die zu programmierenden integrierten
Schaltungen zu übertragen. Die Programmiergeräte übertragen die Informationen
auf eine oder mehrere integrierte Schaltungen unter Anwendung verschiedener den
jeweils zu programmierenden integrierten Schaltungen angepassten Techniken
(z.B. durch Schmelzen).
Bestimmte
Programmiergeräte ermöglichen dem Anwender zusätzlich, das Resultat der
Programmierung durch Simulation zu überprüfen, bevor das Programm in der integrierten
Schaltung materiell aufgezeichnet wird.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt XVI, Allgemeines), gehören Teile und Zubehör für Maschinen dieser
Nummer zu Nr. 8473.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Stromversorgungseinheiten (Nr. 8504).
b) Modulatoren-Demodulatoren (Modems), die sich
dazu eignen, einerseits die von einer Datenverarbeitungsmaschine ausgegebenen
Daten in eine zur Einspeisung in das Telefonleitungsnetz geeignete Signalform
umzuwandeln und andererseits diese Form von Impulsen wieder in digitale Signale
zurückzuverwandeln (Nr. 8517).
c) Elektronische integrierte Schaltungen (Nr.
8542).
d) Flugsimulatoren (insbesondere Nr. 8805).
8471.30 Diese Unternummer
umfasst tragbare, automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht
von nicht mehr als 10 kg. Diese Maschinen sind mit einem Flachbildschirm
ausgestattet und manche können auch ohne externe Stromquelle betrieben werden.
Oft verfügen sie über ein Modem oder eine andere Vorrichtung, um den Anschluss
an ein Netzwerk zu ermöglichen.
8471.90 Diese Unternummer
umfasst insbesondere Ablagesysteme mit optischen Speicherplatten. Sie bestehen
üblicherweise aus Tastaturen, Anzeigeeinheiten, Laufwerken für optische
Speicherplatten, Abtasteinheiten (Scanner) und Druckern. Diese Systeme können
eine automatische Datenverarbeitungsmaschine als Steuerung enthalten oder durch
eine anschliessbare automatische Datenverarbeitungsmaschine gesteuert werden.
Diese Systeme haben in der Regel folgende Funktionen:
- Aufzeichnung des Bildes durch elektronische Abtastung
- Indexieren/ordnen
- Suchen durch Selektion
- Anzeigen
- Ausdrucken auf gewöhnlichem Papier.
8472. Andere Büromaschinen und -apparate
(z.B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische
Banknotenausgabegeräte, Geldsortier-, Geldzähl- oder Geldeinwickelmaschinen,
Bleistiftspitzmaschinen, Locher oder Heftmaschinen)
Hierher gehören alle Büromaschinen oder Büroapparate, die weder in den
Nrn. 8469 bis 8471 noch in einer anderen Nummer der Nomenklatur genauer erfasst
sind.
Die Bezeichnungen
Büromaschinen und Büroapparate sind sehr weit auszulegen. Abgesehen von den
nachstehend aufgeführten, von dieser Nummer ausgenommenen Vervielfältigungsapparaten
umfasst er nicht nur die in den Büros selbst verwendeten Maschinen und
Apparate, sondern auch solche, die in Geschäften, Fabriken, Werkstätten,
Schulen, Bahnhöfen, Hotels usw. zum Erledigen von Büroarbeiten, d.h. zu
Schreibarbeiten (Eintragen, Führen von Belegen, Schriftwechsel usw.), zum Ablegen,
zur Buchhaltung usw. verwendet werden.
Derartige Maschinen
und Apparate gehören jedoch nur hierher, wenn sie eine Grundplatte oder Füsse
zum Aufstellen, z.B. auf Tischen oder Schreibtischen, oder eine Befestigungsvorrichtung
aufweisen. Handapparate, wie Handwerkzeuge des Kapitels 82, gehören demnach
nicht hierher.
Die Einreihung von
Maschinen und Apparaten in diese Nummer erfolgt ohne Rücksicht auf die Art
ihres Antriebs, der je nach Maschinenart, manueller, mechanischer oder elektrischer
(auch elektromagnetischer oder elektronischer) Art sein kann.
Hierher gehören
insbesondere:
1) Hektografen genannte Vervielfältiger (z.B.
Gelatine-Vervielfältiger oder Spiritus-Umdrucker) sowie
Schablonenvervielfältiger. Auch die kleinen, für die Verwendung mit Hektografen
gebauten Kopierpressen gehören hierher.
Nicht hierher gehören
dagegen - auch wenn sie zur Verwendung in Büros bestimmt sind - kleine
Buchdruckmaschinen, Steindruckmaschinen oder mit Metall- oder Kunststoff-Folien
arbeitende Offsetdruckmaschinen sowie kombinierte Druck- und Vervielfältigungsmaschinen
und Photokopierapparate oder Thermokopierapparate (Nr. 8443). Ausgenommen
sind fotografische Apparate für die Aufnahme auf Mikrofilm oder Mikrofiche
(Kapitel 90).
2) Adressiermaschinen, die zum wiederholten Drucken
der gleichen Aufschriften auf zahlreiche Exemplare dienen und insbesondere für
den Druck von Adressen auf Rechnungen, Briefe, Briefumschläge usw. verwendet
werden. Adressiermaschinen arbeiten gewöhnlich mit kleinen gerahmten
Adresskarten oder mit Metallschablonen bzw. geprägten Metallplättchen. Hierher
gehören auch Spezialmaschinen zum Ausstanzen der Schablonen oder Prägen der
Adressenplättchen (Adressenplättchenprägmaschinen) sowie Maschinen zum
Auswählen der Schablonen oder Adressenplättchen.
3) Fahr- oder Eintrittskartenausgabemaschinen,
ausgenommen solche mit Rechenwerk (Nr. 8470) und solche, die durch Münzeinwurf
betätigt werden (Nr. 8476). Hierher gehören auch Apparate zum Aufdrucken des
Datums auf Fahr- oder Eintrittskarten und kleine, gewöhnlich am Gürtel zu
befestigende, tragbare Apparate zum Lochen oder Ausgeben von Billetten, wie sie
insbesondere von Angestellten der öffentlichen Verkehrsbetriebe benutzt werden.
Manchmal werden die Billette von diesen Handapparaten durch Bedrucken einer Papierrolle
auch selbst hergestellt.
4) Sortier-, Zähl- oder Abrechnungsmaschinen
für Münzen oder Banknoten. Derartige Maschinen gehören auch dann hierher, wenn
sie mit einer Vorrichtung ausgestattet sind, die Münzen oder Banknoten
verpackt, die verpackten Geldrollen oder Banknotenbündel versiegelt und
manchmal sogar noch Stückzahl und Wert der Münzen oder Banknoten auf die
Verpackung druckt.
Maschinen, die Münzen
durch Abwiegen zählen (Münzzählwaagen), gehören zu Nrn. 8423 oder 9016, je nach
Beschaffenheit.
5) Automatische Banknotenausgabegeräte, die mit
einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine zusammenarbeiten, gleichgültig,
ob sie an diese angeschlossen sind (Online-Betrieb) oder ob sie zeitweise von
ihr getrennt sind (Offline-Betrieb).
6) Automatische Bankschalter, die es
ermöglichen, ohne Mithilfe von Bankpersonal, Geld einzuzahlen, abzuheben oder
zu transferieren und den Kontostand zu überprüfen.
7) Bleistiftspitzmaschinen, einschliesslich der
von Hand zu bedienenden Maschinen.
Nichtmechanische Bleistiftspitzer
gehören dagegen zu Nr. 8214 oder, wenn sie Spielzeugcharakter haben, zu Kapitel
95.
8) Lochapparate zum Lochen von Papieren oder
Schriftstücken, damit diese in Ordner abgelegt oder in Ablageregister
eingereiht werden können.
Perforiermaschinen zum
Bearbeiten von Papier oder Pappe gehören zu Nr. 8441.
9) Lochmaschinen zum Lochen der Bänder für die
Steuerung von automatischen Schreibmaschinen.
10) Lochstreifenleser zum Steuern von gewöhnlichen
Schreibmaschinen, d.h. Geräte ohne Schreibmechanismus, die an gewöhnliche
Schreibmaschinen angebaut werden, um diese zu automatischen Schreibmaschinen zu
machen. Manche dieser Geräte können auch aus Lochstreifen die Textabschnitte
auswählen, welche geschrieben werden sollen.
11) Kleine Heft- und Entheftapparate. Sie dienen
zum Zusammenfügen von Schriftstücken mit Metallklammern oder zum Entfernen
solcher Klammern.
Nicht hierher gehören
jedoch:
a) Heftpistolen (Nr. 8205).
b) Drahtheftmaschinen, wie sie in der
Buchbinderei verwendet werden (Nr. 8440).
c) Drahtheftmaschinen, wie sie zur Herstellung
von Kartonschachteln verwendet werden (Nr. 8441).
12) Brieffaltmaschinen. Bei diesen Maschinen
bleiben allenfalls vorhandene Vorrichtungen zum Einstecken der Briefe in
Briefumschläge oder zum Versehen der Briefe mit Streifbändern ohne Einfluss auf
die Einreihung.
13) Maschinen zum Verschliessen, Versiegeln oder
Öffnen von Briefen.
14) Briefmarkenentwertungsmaschinen.
15) Briefsortiermaschinen, wie sie auf Postämtern
verwendet werden. Hierher gehören auch Briefsortiermaschinen, die im
Wesentlichen aus Gruppen von Codierpulten, Vor-, Zwischen- und
Endsortiersystemen bestehen. Das Ganze wird durch eine automatische
Datenverarbeitungsmaschine gesteuert und stellt eine funktionelle Einheit im
Sinne der Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI dar (siehe die Erläuterungen zum
Abschnitt XVI, Allgemeines).
16) Apparate, die Packpapier oder gummiertes
Papier ausgeben.
17) Apparate (auch in Form einer einfachen Rolle)
zum Befeuchten von gummiertem Papier oder von Briefmarken.
18) Büroapparate zum Vernichten vertraulicher
Akten.
19) Maschinen zum Ausfüllen von Schecks schreiben
entweder Buchstabe für Buchstabe oder ganze Worte oder Wortgruppen. Diese
Maschinen sind meistens so hergerichtet, dass sie die Umrisse der Buchstaben
oder der anderen aufgedruckten Zeichen fein perforieren oder guillochieren
(schraffieren).
20) Signiermaschinen, bei denen der Aufdruck der
Unterschrift in einem Arbeitsgang und meistens auf einem Grund mit nicht
nachahmbaren Zeichnungen erfolgt.
21) Automatische Geldrückgabemaschinen, die
zusammen mit einer Registrierkasse verwendet werden um dem Kunden das Rückgeld
automatisch auszuhändigen.
22) Eigenständige Maschinen der in Büros
verwendeten Art zum Sortieren und Zusammenstellen von Dokumenten und
Drucksachen.
Die unter Ziff. 19)
und 20) hiervor genannten Maschinen, die meistens nicht zu entfernende und tief
in das Papier eindringende Spezialtinten verwenden, können, um Fälschungen zu
vermeiden, auch hilfsweise zum Ausfüllen oder Signieren von anderen Dokumenten
benutzt werden.
Teile und Zubehör
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören Teile und Zubehör für Maschinen oder
Apparate dieser Nummer zu Nr. 8473.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Sortiervorrichtungen, die Teile oder Zubehör
zu Apparaten der Nr. 8443 sind.
b) Diktiergeräte und andere Tonaufnahme- oder
Tonwiedergabegeräte (Nr. 8519).
c) Röntgenapparate zum Prüfen von Banknoten,
Briefen oder anderen Schriftstücken (Nr. 9022).
d) Kontrollapparate mit Uhrwerk
(Registrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren, Stechuhren usw.) (Nr. 9106).
e) Petschafte, Nummernstempel,
Zusammensetzstempel, Datumstempel, einfache Stempel und ähnliche Handstempel
(Nr. 9611).
8473. Teile und Zubehör (ausgenommen
Koffer, Hüllen und dergleichen), erkennbar als ausschliesslich oder überwiegend
für Maschinen oder Apparate der Nrn. 8469 bis 8472 bestimmt
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören zu dieser Nummer Teile und Zubehör, die
erkennbar ausschliesslich oder überwiegend für Maschinen oder Apparate der Nrn.
8469 bis 8472 bestimmt sind.
Das Zubehör dieser
Nummer kann entweder aus auswechselbaren Ausrüstungen bestehen, welche die
Maschinen oder Apparate für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet
machen, oder aus Vorrichtungen, die Verwendungsmöglichkeit der Maschinen erweitern
oder mit deren Hilfe eine im Zusammenhang mit der Hauptfunktion der Maschinen
und Apparate stehende Sonderarbeit ausgeführt werden kann.
Hierher gehören
insbesondere:
1) Vorrichtungen für die kontinuierliche
Papierzuführung bei Schreibmaschinen, Buchungsmaschinen usw.
2) Zeilenschaltvorrichtungen für diese
Maschinen.
3) Vorrichtungen für Adressiermaschinen zum
listenmässigen Erfassen der von ihnen gedruckten Adressen.
4) Druckwerke für Tabelliermaschinen.
5) Konzepthalter (Manuskripthalter) zum
Befestigen an Schreibmaschinen.
6) Schablonen und ungeprägte Adressenplättchen
aus Metall, jedoch für Adressenprägemaschinen bestimmt erkennbar.
7) Rechenwerke zum Einbau in Schreibmaschinen,
Buchungsmaschinen, Rechenmaschinen usw.
8) Disketten zum Reinigen der
Diskettenlaufwerke in Geräten für die Datenverarbeitung.
9) Elektronische Speichermodule (z. B.
SIMMs [Single In-line Memory Module] und DIMMs [Dual In-line Memory Module]),
erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für automatische
Datenverarbeitungsmaschinen bestimmt, welche nicht aus diskreten Bauelementen
(Einzelbauelemente), wie in Anmerkung 8 b) 2) zu Kapitel 85 erforderlich,
bestehen, und die keine eigenständige Funktion aufweisen.
Hierher gehören jedoch
weder Koffer, Transportbehälter, Schutzhüllen, Filzunterlagen usw., die nach
eigener Beschaffenheit zu tarifieren sind, noch Tische oder ähnliche Möbel,
auch wenn sie ausschliesslich für Bürozwecke bestimmt sind (Nr. 9403). In
dieser Nummer verbleiben dagegen jene gestellartigen Möbel, die zur dauernden
Aufnahme einer Maschine oder eines Apparates der Nrn. 8469 bis 8472 hergerichtet
sind und nur mit dieser Maschine oder mit diesem Apparat verwendet werden können.
Hierher gehören ferner nicht:
a) Spulen und ähnliche Warenträger, für
Maschinen und Apparate der Nrn. 8469, 8470, 8471 oder 8472 (Tarifierung nach
Beschaffenheit, z.B. nach der Nr. 3923, Abschnitt XV usw.).
b) Schablonen für Vervielfältigungsapparate,
aus Papier (Nr. 4816) oder aus anderen Stoffen (Tarifierung nach
Beschaffenheit).
c) Bedruckte Karten, für Statistikmaschinen
(Nr. 4823).
d) Magnetplattenstapel (disc packs) und andere
zur magnetischen Aufzeichnung vorbereitete Träger (Nr. 8523).
e) Integrierte Schaltungen (Nr. 8542).
f) Anschlagzähler, die an Schreibmaschinen zum
Prüfen der Anschlaggeschwindigkeit angebracht werden (Nr. 9029).
g) Farbbänder für Schreibmaschinen und ähnliche
Farbbänder, auch auf Spulen oder in Kassetten (nach Material und Beschaffenheit
oder, sofern sie mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert sind, Nr. 9612).
8474. Maschinen und Apparate zum
Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten
von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen mineralischen Stoffen
(einschliesslich Pulver und Breie); Maschinen zum Pressen oder Formen von
festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen
pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von
Giessformen aus Sand
Hierher gehören:
I. Maschinen und Apparate, die - hauptsächlich
in den Industrien zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe - zum Aufbereiten
(Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen oder Mischen) fester
mineralischer, in der Regel im Abschnitt V des Tarifs erfasster Stoffe
verwendet werden, z.B. von Erden (einschliesslich Farberden), Ton, Steinen,
Erzen, mineralischen Brennstoffen, mineralischen Düngemitteln, Schlacken,
Zement, Beton.
II. Maschinen und Apparate zum Pressen oder
Formen (auch mit Bindemitteln oder Füllstoffen) von bestimmten, mehr oder
weniger körnigen, pulver- oder teigförmigen mineralischen Stoffen, z.B. von
festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Beton, Gips.
III. Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus
Sand.
Manche Maschinen und
Apparate dieser Nummer führen mehrere dieser Arbeiten aus, z.B. Sortieren und
Waschen, Mahlen und Sortieren, Mahlen und Mischen, Mischen und Formen.
Einige dieser
Maschinen und Apparate können ausser zu ihrem normalen Verwendungszweck auch
noch zusätzlich zum Verarbeiten fester nichtmineralischer Stoffe, wie Holz oder
Bein, benutzt werden. Diese Besonderheit ist aber ohne Einfluss auf ihre
Tarifierung. Nicht hierher gehören dagegen Maschinen und Apparate, die
hauptsächlich zum Verarbeiten nichtmineralischer Stoffe hergerichtet sind, z.B.
Maschinen zum Mahlen von Holz, zum Sortieren von Holzspänen, zum Mahlen oder
Mischen von Chemikalien oder organischen Farbstoffen, zum Mahlen von Knochen,
Elfenbein usw. oder zum Pressen oder Formen von Korkmehl.
I. Maschinen und Apparate zur Aufbereitung mineralischer Rohstoffe
Diese Maschinen und Apparate können wie folgt eingeteilt werden:
A) Maschinen und Apparate zum
Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen, die dazu dienen, das Material -
meistens nach Grösse, Stückgewicht oder Körnung - zu trennen oder bloss von
Verunreinigungen zu befreien. Hierzu gehören insbesondere:
1) Walzensiebmaschinen. Diese Maschinen
bestehen aus einer Anzahl parallel angeordneter, gerillter Walzen, die sich in
gleicher Richtung drehen. Die Rillen, die von einem Walzenpaar zum nächsten
immer grösser werden, lassen zwischen den Walzen immer grössere Zwischenräume,
wodurch das nach unten fallende Gut seiner Grösse nach sortiert wird und
getrennt in die unter dem Maschinenrahmen angebrachten Trichter gelangt.
2) Siebmaschinen mit Drahtsieben oder gelochten
Blechen. Bei diesen Maschinen rollt das Siebgut über eine geneigte Siebfläche,
deren Maschenweite oder Lochgrösse in Arbeitsrichtung der Maschine (von oben
nach unten) zunimmt. Von diesen Maschinen gibt es zwei Arten. Die eine Art (die
Trommelsiebmaschine) hat eine rotierende, geneigte Siebtrommel aus Maschendraht
oder gelochtem Blech von gewöhnlich zylindrischer oder prismatischer Form. Die
andere Art (die Schwing- oder Schüttelsiebmaschine) besitzt flache Siebe oder
Lochbleche, die in Rüttel- oder Schwingbewegung versetzt werden.
3) Rechensiebe und Rechenklassierer, bei denen
die Klassierung durch eine Reihe beweglicher Rechen mit mehr oder weniger weit
auseinanderstehenden Zähnen erfolgt.
4) Spezialmaschinen verschiedener Bauart zum
Ausscheiden des Gesteins aus der Kohle.
5) Hydraulische Maschinen oder Apparate zum
Waschen, Trennen oder Konzentrieren (Anreichern), z.B. Setzmaschinen,
Läuterschnecken und andere Waschapparate. Manche dieser Maschinen oder Apparate
dienen nur zum Waschen der Stoffe, während andere nicht nur zum Waschen
verwendet werden, sondern unter Ausnutzung der Schwerkraft die Teilchen nach
ihrer Dichte sortieren, wobei die leichteren Teilchen länger oben bleiben.
6) Flotationsapparate, die hauptsächlich zum
Anreichern von Erzen dienen. In ihnen wird das feingemahlene Erz mit Wasser,
dem gewisse grenzflächenaktive Stoffe (Öl oder verschiedene Chemikalien)
hinzugefügt wurden, vermischt. Bestimmte mineralische Teilchen werden von den
grenzflächenaktiven Stoffen filmartig überzogen und hierdurch an die Oberfläche
getragen, wo sie abgeschöpft werden. In manchen Fällen wird dieser Vorgang auch
dadurch beschleunigt, dass Luft in die Mischung eingeblasen wird.
Hierher gehören auch
Scheider und andere Sortiermaschinen, die mit magnetischen oder
elektrostatischen Vorrichtungen bzw. mit elektronischen oder fotoelektrischen
Kontrolleinrichtungen oder dergleichen ausgestattet sind (z.B. Apparate zum
Sortieren von Uran- oder Thoriumerzen entsprechend ihrer Radioaktivität).
Zu Nr. 8421 gehören
dagegen Sortierzentrifugen (Trennschleudern), in denen verschieden schwere
Materialteilchen durch die Fliehkraft je nach ihrem spezifischen Gewicht
verschieden weit geschleudert und dadurch sortiert werden. In der Nr. 8474 verbleiben
jedoch Maschinen, bei denen die Fliehkraft nur dazu benutzt wird, um das Material
gegen ein am Rand angeordnetes Sieb zu schleudern.
Förderbänder, die in
Verbindung mit Sortier- und Siebmaschinen benutzt werden, sind nach eigener
Beschaffenheit zu tarifieren, sofern sie nicht einen integrierenden Bestandteil
der Sortier- oder Siebmaschinen bilden oder selbst Sortier- oder Siebeinrichtungen
sind (z.B. weil sie für diese Zwecke gelocht sind).
B) Brecher und Mühlen. Hierher
gehören hauptsächlich:
1) Kegelbrecher (Kreisel- oder Rundbrecher).
Sie bestehen im Wesentlichen aus einem feststehenden, innen gerillten Gehäuse,
in dem sich ein gerillter Brechkegel dreht. Bei manchen Kegelbrechern wird der
Brechkegel von einem Exzenter angetrieben, wodurch er ausser der
Rotationsbewegung auch eine Schwingbewegung ausführt.
2) Backenbrecher. Bei diesen Maschinen fällt
das Brechgut zwischen zwei gerillte Brechbacken, von denen eine feststehend und
die andere beweglich ist. Das Brechgut wird von der beweglichen Backe gegen die
feststehende gedrückt und dadurch zerkleinert.
3) Trommelbrecher, die aus einer senkrecht
angeordneten, rotierenden Trommel bestehen. Das Brechgut wird durch Flügel oder
Propeller in den oberen Teil der Trommel gebracht, von wo es auf den
Trommelboden fällt und in Stücke zerbricht.
4) Walzenbrecher und Walzenmühlen, in denen das
Mahlgut zwischen zwei parallel angeordneten Walzen, die sich in
entgegengesetzter Richtung drehen, gebrochen wird. Der Walzenabstand ist im
Allgemeinen regulierbar, so dass das Mahlgut bis auf die gewünschte Korngrösse
zerkleinert werden kann. Bei diesen Maschinen sind gewöhnlich mehrere
Walzenpaare hintereinander angeordnet.
5) Prallmühlen, in denen das Mahlgut, z.B.
durch schnell rotierenden Arme, heftig gegen die Prallflächen des feststehenden
Gehäuses geschleudert wird.
6) Hammerbrecher und Hammermühlen.
7) Kugel- und Stabmühlen. Diese Mühlen bestehen
aus einer rotierenden Trommel, die eine Anzahl von Kugeln aus Stahl, Stein,
Porzellan usw. (Kugelmühlen) oder eine Anzahl kurzer Stahlstäbe (Stabmühlen)
enthält. Das in die Trommel eingebrachte Mahlgut wird beim Rotieren der Trommel
durch das Schlagen und Reiben der Kugeln oder Stahlstäbe vermahlen.
8) Mühlen mit Mühlsteinen (Mahlgänge).
9) Pochwerke (Stampfmühlen). Sie besitzen
Pochstempel, die gewöhnlich reihenweise, manchmal auch stufenartig angeordnet
sind. Pochwerke werden hauptsächlich zum Zerkleinern von Erzen verwendet.
10) Tonschneide- und -zerkleinerungsmaschinen für
die keramische Industrie, zum Aufbereiten von Ton vor der Weiterverarbeitung zu
keramischen Massen.
C) Misch- oder Knetmaschinen und -apparate.
Hier handelt es sich um Maschinen und Apparate, die im Wesentlichen aus einem
Behälter bestehen, in dem die zu behandelnden Stoffe mit Schaufeln oder anderen
geeigneten Rührwerkzeugen so lange gerührt werden, bis sie innig miteinander
vermischt sind und die gewünschte Konsistenz aufweisen. An derartigen Maschinen
und Apparaten können genannt werden:
1) Beton- und Mörtelmischmaschinen, ausgenommen
solche, die dauernd auf einem Eisenbahnwagen oder einem Lastwagenfahrgestell
montiert sind und zu Nr. 8604 bzw. Nr. 8705 gehören.
2) Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe
(Schotter, Kies, Kalksteine usw.) mit Bitumen, zum Herstellen von bituminösen
Strassenbelägen. Bei diesen Maschinen können die einzelnen Bestandteile
(Dosiergerät, Trockner, Entstauber, Mischer, Förderer usw.) z.B. auf einem
gemeinsamen Gestell montiert sein oder es kann sich um funktionelle Einheiten
handeln, deren Bestandteile lediglich nebeneinander aufgestellt werden
(stationäre oder mobile Mischstationen).
3) Erzmischer.
4) Maschinen und Apparate zum Mischen von
Kohlenstaub mit Bindemitteln, für die Brikettherstellung.
5) Maschinen, wie sie vor allem in der
keramischen Industrie verwendet werden, z.B. zum Mischen von Ton mit
Farbstoffen oder zum Kneten von keramischen Massen.
6) Mischmaschinen zum Aufbereiten von
Giesserei-Formsand.
II. Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen
Diese Maschinen gehören in der Regel zu einer der folgenden drei
Gruppen:
1. Pressen mit Formen, in denen das
vorbehandelte Material agglomeriert und in die gewünschte Form gepresst wird.
2. Maschinen mit Walzen, deren Oberfläche mit
einer Anzahl von Vertiefungen oder Formen versehen ist, durch die das Material
in die gewünschte Form gepresst wird.
3. Strangpressen.
Derartige Maschinen
oder Apparate sind insbesondere:
A) Maschinen zum Brikettieren fester
mineralischer Brennstoffe (Kohlenstaub, Torffasern usw.) in Form von
Eierbriketts oder anderen Briketts.
B) Maschinen zum Agglomerieren oder Formen
keramischer Massen, wie z.B.:
1) Maschinen zum Herstellen von Backsteinen
(gewöhnliche Pressen und Strangpressen), einschliesslich Maschinen zum
Schneiden des ausgepressten Stranges zu Backsteinen.
2) Dachziegelherstellungsmaschinen,
einschliesslich der Randputzvorrichtungen.
3) Maschinen zum Formen oder Strangpressen von
Tonrohren.
4) Maschinen zum Herstellen von
Drahtziegelgeflechten (Metalldrahtgeflechte, deren Drähte an den
Kreuzungspunkten mit Ton überzogen sind) für Zimmerdecken, ‑böden, -wände
usw.
5) Töpferscheiben und ähnliche Vorrichtungen
zum Modellieren (Herstellen) von Waren aus keramischen Stoffen mit der Hand
oder mit Hilfe von Werkzeugen.
6) Maschinen und Apparate zum Herstellen von
künstlichen Zähnen aus Porzellan.
C) Maschinen zum Agglomerieren von
Schleifmitteln, zur Herstellung von Schleifscheiben.
D) Maschinen und Apparate zum Herstellen von
vorgefertigten Zement- oder Betonwaren (Bodenplatten, Pflastersteinen,
Geländern, Säulen usw.), einschliesslich Zentrifugalgiessmaschinen für Rohre.
E) Maschinen und Apparate zum Formen von Waren
aus Gips, Stuck oder Gipsfaserstoff, wie Spielzeug, Statuen, Dekorationsstücken
usw.
F) Maschinen und Apparate zum Formen von Waren
aus Asbestzement, z.B. Wannen, Tränkebecken, Kaminsteine usw., und Maschinen
zum Herstellen von Rohren oder Schläuchen aus Asbestzement durch Ausrollen über
einem Ziehdorn.
G) Maschinen und Apparate zum Formen von
Grafit-Elektroden.
H) Maschinen und Apparate zum Formen von
Bleistiftminen aus Grafit.
I) Maschinen und Apparate zum Formen von
Schreibkreide.
III. Maschinen zum Herstellen von Giessformen aus Sand
Hierher gehören auch Giesserei-Formmaschinen verschiedener Bauart zum
Formen von Sandkernen oder zum Herstellen von Sandformen durch Abformen der
Giessereimodelle in den Formkästen, jedoch mit Ausnahme derartiger Maschinen,
die mit Sandstrahlgebläse arbeiten (Nr. 8424).
Die meisten dieser
Maschinen arbeiten mit Druckluft, die je nach Art der Maschine entweder direkt
oder durch einen Kolben auf die Oberfläche des Sandes einwirkt. Zur besseren
Verdichtung des Sandes besitzen diese Maschinen oft noch eine Rüttelvorrichtung.
Kern- und Formtrockenöfen gehören zu Nr. 8419.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Einreihung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher. Kugeln und Stäbe für Kugel- bzw. Stabmühlen sind jedoch
nach Beschaffenheit einzureihen.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Kohlenstaubbrenner und mechanische
Rostbeschicker mit eingebauter Pulverisierungs- oder Mahleinrichtung (Nr.
8416).
b) Kalander- und Walzwerke der Nr. 8420.
c) Filterpressen (Nr. 8421).
d) Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen
oder anderen mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (Nr. 8464).
e) Betonvibratoren (Nrn. 8467 oder 8479, je
nach Beschaffenheit).
f) Maschinen zum Giessen oder Pressen von Glas
(Nr. 8475).
g) Maschinen zum Formen von Kunststoffen (Nr.
8477).
h) Pressen mit allgemeiner
Verwendungsmöglichkeit (Nr. 8479).
i) Maschinen
zum Verteilen von Beton (Nr. 8479 oder Kapitel 87).
k) Giessereiformkästen sowie Formen, die in
Maschinen oder Apparaten dieser Nummer benutzt werden (Nr. 8480).
8475. Maschinen zum Zusammenbauen von mit
einem Glaskolben ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder
Blitzlichtlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder
Glaswaren
Hierher gehören
Maschinen zum Zusammenbau von mit einem Glaskolben ausgestatteten elektrischen
Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlichtlampen. Ausserdem umfasst diese Nummer
Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren, mit
Ausnahme der Öfen, die unter die Nrn. 8417 oder 8514 einzureihen sind.
I. Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben
ausgestatteten elektrischen Lampen,
Elektronenröhren oder Blitzlichtlampen.
Zu dieser Gruppe gehören insbesondere:
A) Maschinen zum Evakuieren und
Schliessen der Kolben.
B) Rundlauf-Maschinen zum automatischen
Zusammenbauen von Glühlampen, Radioröhren usw.
Diese Maschinen sind
gewöhnlich mit Vorrichtungen zum Warmbearbeiten des Glases (z.B. Anwärmbrennern
oder Glaspress- und Glaszuschmelzvorrichtungen) ausgestattet. Maschinen ohne
derartige Vorrichtungen gehören jedoch auch hierher.
Ebenfalls unter diese
Nummer sind Maschinenkombinationen einzureihen, die zum automatischen
Zusammenbau von Glühlampen hergerichtet sind und bei denen die Verbindung der
Hauptelemente untereinander durch Fördervorrichtungen erfolgt. Diese Maschinen
weisen insbesondere Einrichtungen zum Warmbearbeiten von Glas, Pumpen und
Lampenprüfeinheiten auf (siehe Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI).
Nicht zu dieser Nummer
gehören hingegen Maschinen, die nur zum Bearbeiten von Metallteilen von Lampen
oder Röhren dienen, wie Maschinen zum Zuschneiden oder Ausstanzen von Gittern,
Anoden oder Trägern (Nr. 8462), Maschinen zum Wendeln von Glühfäden für elektrische
Lampen (Nr. 8463) und Maschinen zum Schweissen von Gittern oder Elektroden
(Nrn. 8468 oder 8515).
II. Maschinen zum
Herstellen oder Warmbearbeiten
von Glas oder Glaswaren
Unter Maschinen und
Apparaten zum Warmbearbeiten von Glas - der Begriff "Glas" umfasst
hier Quarz und andere Silikate in geschmolzenem Zustand - versteht man Maschinen,
die Glas in flüssigem oder plastischem Zustand bearbeiten. Ausgenommen sind daher
Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von Glas in festem Zustand, auch wenn dieses,
zur Erleichterung der Bearbeitung, leicht erhitzt wurde (Nr. 8464). Diese
Maschinen dienen vor allem zum Giessen, Ziehen, Walzen, Spinnen, Blasen,
Pressen und Formen oder gleichzeitig für mehrere dieser Verfahren.
A. Maschinen zum
Herstellen von Flachglas
Zu dieser Gruppe
gehören vor allem:
1) Maschinen zum Herstellen von Tafelglas durch
Ziehen eines Glasbandes. Bei diesen Maschinen wird das Glas mit Hilfe einer
Spezialvorrichtung (Fangstück) abgenommen. Dann wird es von einer Reihe Walzen
erfasst und in - je nach Bauart der Maschine - senkrechter oder waagrechter
Richtung durch einen Ziehschacht (Glaskühlofen) gezogen. Dabei entsteht ein
endloses Band, das am Ende des Ziehschachtes durch eine mechanische Vorrichtung
oder einen elektrischen Heizwiderstand in Tafeln geschnitten wird.
2) Maschinen zum Herstellen von Float-Glas. Bei
diesem Verfahren "schwimmt" das Glas horizontal auf einer Schmelze
und formt sich zu einem endlosen Band, das später in Stücke geschnitten wird.
B. Andere Maschinen zum Warmbearbeiten von Glas
Von dieser Gruppe können genannt werden:
1) Maschinen zum Herstellen von Flaschen,
Fläschchen usw. (Flaschenblasmaschinen). Die Reihe dieser Maschinen erstreckt
sich von den Saug- und Pressblas-Apparaten mit einfacher mechanischer Beschickung
und getrennten Formen bis zu den automatischen Maschinen mit kontinuierlicher
Beschickung durch Speiser. Diese letzteren Maschinen besitzen zwei runde
Drehtische, von denen der eine mit Vorformen und der andere mit Fertigformen
ausgestattet ist.
2) Spezialmaschinen und -pressen zum Formen von
verschiedenen Glaswaren, wie Glaspflastersteinen, Glasdachziegeln,
Glasisolatoren, Rohlingen aus optischem Glas und Hohlglaswaren, jedoch mit
Ausnahme der mechanischen und hydraulischen Pressen mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit
(Nr. 8479).
3) Maschinen zum Ziehen, Formen und Blasen von
Glasröhren sowie Spezialmaschinen zum Ziehen von Röhren aus geschmolzenem
Siliziumoxid.
4) Maschinen zum Herstellen von Glasperlen.
Hierher gehören insbesondere die beheizten rotierenden Trommeln, in denen
Glasröhrenabschnitte durch Hin- und Herbewegen (Rollen) abgerundet werden.
5) Maschinen zum Herstellen von Glasfasern. Sie
können in drei Hauptgruppen eingeteilt werden:
1. Maschinen zum Herstellen von endlosen
Glasfäden zum Verweben. Diese Maschinen bestehen aus einem kleinen, elektrisch
beheizten Ofen, der mit Glaskugeln beschickt wird und dessen Boden Hunderte von
kleinen, sehr feinen Düsenlöchern besitzt. Die Fasern werden, sobald sie aus
den Düsenlöchern austreten, eingefettet und durch eine Spezialvorrichtung zu
einem einzigen Faden vereint. Dieser Faden wird auf eine rotierende Trommel
aufgewickelt, wodurch ein kontinuierliches Verstrecken der Fasern erreicht
wird.
2. Maschinen zum Herstellen von Glasfasern zum
Verspinnen. Diese Maschinen bestehen wie die vorstehenden Maschinen aus einem
elektrischen Ofen mit Düsenlöchern. Der Ofen ist jedoch an beiden Seiten mit
einer Pressluft- oder Dampfstrahl-Vorrichtung versehen, von der die Glasfasern
zugleich ausgezogen und zerrissen werden. Die Stücke fallen durch einen
Schmälzeschleier (Schmälzzerstäubung) auf eine gelochte rotierende Trommel.
Durch eine im Trommelinnern angebrachte Saugvorrichtung werden die Fasern
angesaugt und zu einer Lunte vereint, die auf eine Spule aufgewickelt wird.
3. Spezialmaschinen zum Herstellen von
Glaswatte. Hierher gehören z.B. Maschinen, bei denen geschmolzenes Glas auf
eine geheizte rotierende Scheibe aus feuerfestem Material gegossen wird, das
sich an den Unebenheiten der Scheibe festsetzt und durch Einwirkung der
Zentrifugalkraft zu Fäden ausgezogen wird.
6) Maschinen zum Herstellen von Glaskolben für
Glühlampen oder zum Herstellen anderer Glasteile von elektrischen (auch
elektronischen) Lampen und Röhren, wie z.B. Sockel, Glühdrahtträger, Schäfte usw.
7) Maschinen zum Herstellen von optischen
Fasern und ihren Rohlingen.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Maschinen dieser Nummer hierher.
Ausserdem gehören nicht
hierher:
a) Glasbläserpfeifen, auch mit Pressluft
betrieben, sowie Mundblasrohre für Glasbläser (Nr. 8205).
b) Maschinen zum Herstellen von gehärtetem
Glas, in denen Tafeln aus gewöhnlichem Glas zwischen zwei Platten erhitzt und
dann schnell abgekühlt werden (Nr. 8419).
c) Formen für die handwerkliche oder
maschinelle Glaswarenherstellung (Nr. 8480).
8476. Warenverkaufsautomaten (z.B.
Briefmarken-, Zigaretten-, Lebensmittel-, Getränkeautomaten), einschliesslich
Geldwechselautomaten
Als
Warenverkaufsautomaten werden verschiedene Apparate bezeichnet, die eine Ware
ausgeben, sobald man eine oder mehrere Münzen bzw. eine oder mehrere Kennmarken
oder allenfalls eine Magnetkarte in den hierfür vorgesehenen Schlitz einwirft.
Derartige Apparate gehören hierher, wenn sie im Tarif anderweit nicht genauer
erfasst sind. Im Sinne dieser Nummer umfasst der Begriff «Verkauf» einen
Austausch von Geld (in irgendeiner Form) zwischen dem Kunden und der Maschine
um ein Produkt zu erwerben. Ausgeschlossen von dieser Nummer sind
Warenausgabeapparate, die keine Vorrichtung zum Bezahlen aufweisen.
Ausgeschlossen von
dieser Nummer sind Ausgabeautomaten für kalte oder warme Getränke ohne
Vorrichtung zum Bezahlen (Nr. 8419).
Hierher gehören nicht
nur Apparate, bei denen die Ausgabe automatisch erfolgt, sondern auch Apparate
mit Fächern, aus denen die gewünschten Waren mit der Hand entnommen werden,
nachdem eine Münze eingeworfen und ein Knopf zum Öffnen des Faches mit der
gewünschten Ware gedruckt wurde.
Ausgenommen sind
jedoch Schränke, Kästen und andere Behältnisse, die lediglich mit einem Schloss
ausgestattet sind, das sich nach Einwurf einer Münze oder Kennmarke automatisch
öffnet, z.B. Behältnisse, wie sie auf Bahnhöfen zur Gepäckaufbewahrung oder in
Theatern zum Ausgeben von Operngläsern verwendet werden. Sie gehören in der
Regel zu Abschnitt XV oder Kapitel 94.
Die Tatsache, dass die
hierher gehörenden Apparate, insbesondere die Lebensmittel-Verkaufsautomaten,
manchmal mit einer Vorrichtung zum Zubereiten der auszugebenden Waren (z.B. zum
Zubereiten von Fruchtsaft, Kaffee, Speiseeis usw.) oder mit Heiz- oder
Kühlvorrichtung ausgerüstet sind, berührt ihre Einreihung in diese Nummer
nicht, sofern der automatische Verkauf von Waren in der vorstehenden Weise
deren Haupttätigkeit darstellt.
Verkaufsautomaten
dieser Nummer sind z.B. Automaten zum Verkaufen von Briefmarken,
Eisenbahnbilletten, Schokolade, Süssigkeiten, Speiseeis, Zigarren, Zigaretten,
Getränken (Bier, Wein, Likör, Kaffee, Fruchtsaft usw.), Toilettenartikel (einschliesslich
der Automaten, die Parfüm durch einen Zerstäuber abgeben), Strümpfen, Filmen,
Zeitungen usw., sowie Automaten, die Metallbänder ausgeben, in die Adressen
oder andere Angaben eingeprägt sind.
Zu dieser Nummer
gehören auch Geldwechselautomaten.
Teile
Hierher gehören auch
automatische Verkaufsvorrichtungen, die zum Einbau in Schaufenster bestimmt
sind, sowie - vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung
von Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) - Teile für
Apparate dieser Nummer.
Nicht hierher gehören jedoch, auch wenn sie nach Einwurf einer Münze
oder Kennmarke automatisch funktionieren:
a) Schlösser, z.B. für Schränke oder WC-Türen
(Nr. 8301).
b) Ausgabepumpen für Treibstoffe oder Schmiermittel,
der bei Tankstellen oder in Autogaragen verwendeten Art (Nr. 8413).
c) Waagen (Nr. 8423).
d) Schreibmaschinen (Nr. 8469).
e) Schuhputzautomaten, die durch Münzeinwurf in
Betrieb gesetzt werden (Nr. 8479).
f) Elektrische Rasierapparate (Nr. 8510).
g) Apparate für die Telefonie (Nr. 8517).
h) Fernsehempfangsgeräte (Nr. 8528).
i) Fernrohre, Fotoapparate und
Filmvorführapparate (Kapitel 90).
k) Gas- und Elektrizitätszähler (Nr. 9028).
l) Geschicklichkeits- und Glückspielautomaten
(Nr. 9504) und andere Apparate des Kapitels 95.
8476.21, 29 Unter
Getränkeautomaten sind alle Automaten für den Verkauf von Getränken jeglicher
Art (Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, alkoholische Getränke usw.).zu verstehen. Diese
Geräte geben das trinkfertige Erzeugnis direkt in einem Becher oder irgendeinem
anderen Behältnis (Dose, Flasche, Tetrapackung usw.) heraus oder es erfolgt
eine separate aber gleichzeitige Ausgabe von Instant-Pulver und warmem oder
kaltem Wasser.
8477. Maschinen und Apparate zum
Bearbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Erzeugnissen
aus diesen Stoffen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
Der Geltungsbereich
dieser Nummer erstreckt sich auf Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von
Kautschuk oder Kunststoffen oder zum Herstellen von Erzeugnissen aus diesen
Stoffen, die im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Von den Maschinen und
Apparaten dieser Nummer können genannt werden:
1) Maschinen zum Formen von Fahrzeugreifen und
anderen Gegenständen aus Kautschuk, mit Ausnahme der eigentlichen Formen (sie
gehören insbesondere zu den Nrn. 6815, 6903 oder 8480).
2) Maschinen zum Durchstossen der Ventillöcher
bei Luftschläuchen.
3) Spezialmaschinen und -apparate zum Schneiden
von Kautschukfäden.
4) Spezialstrangpressen für Kautschuk oder
Kunststoffe.
5) Spezialpressen zum Formen von
thermoplastischen Pulvern.
6) Pressen zum Herstellen von Schallplatten.
7) Maschinen zum Herstellen von Vulkanfiber.
8) Extruder.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen und Apparate
dieser Nummer hierher.
Nicht zu dieser Nummer
gehören Maschinen zum Umhüllen (Verkapseln) von Halbleiterbauelementen (Nr. 8486).
8478. Maschinen und Apparate zum
Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in diesem Kapitel anderweit weder
genannt noch inbegriffen
Hierher gehören
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, soweit sie
in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Das Entrippen erfolgt
in Entripp- und Sichtmaschinen. In einer Anlage, zu der rotierende
Schlaghämmer, auswechselbare Metallsiebe verschiedener Grössen und ein
Luftstrom gehören werden die Tabakblätter zerkleinert und die Blattstücke von
den kleine und den schweren Rippenteilen befreit.
Diese Nummer umfasst
insbesondere:
1) Maschinen zum Entrippen oder Schneiden von
Tabakblättern.
2) Zigarren- oder
Zigarettenherstellungsmaschinen, auch mit Verpackungsvorrichtung.
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher.
8479. Maschinen und mechanische Apparate
mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch
inbegriffen
Zu dieser Nummer gehören nur Maschinen und mechanische Apparate mit
eigenständiger Funktion, die:
a) nicht durch irgendeine
Tarifanmerkung von Kapitel 84 ausgenommen sind, und
b) nicht in anderen Kapiteln genauer erfasst
sind, und
c) auch nicht anderen, spezifischeren Nummern
des Kapitels 84 zugewiesen werden können, weil:
1. sie weder nach ihrer Funktion noch nach
ihrer Bauart in einem bestimmten Industrie- oder Gewerbezweig eingesetzt
werden, und
2. sie auch nicht als spezifische Maschinen
eines in diesen Nummern genannten Industrie- oder Gewerbezweiges gelten, da ihr
Einsatzgebiet ausserhalb dieser Industrie- oder Gewerbezweige liegt, oder
3. sie im Gegenteil in zwei oder mehr der dort
erwähnten Industrien oder Gewerben Verwendung finden (universell verwendbare
Maschinen).
Die Maschinen oder
Apparate dieser Nummer unterscheiden sich von Maschinen- oder Apparateteilen,
die nach den allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen zu
tarifieren sind, dadurch, dass sie eine eigenständige Funktion besitzen.
Als Maschinen oder
Apparate mit eigenständiger Funktion sind zu betrachten:
A) Mechanische Vorrichtungen - auch mit Motoren
oder anderen Antriebsmaschinen - deren Funktion sich eindeutig von der Funktion
anderer Maschinen, Apparate oder mechanischer Geräte unterscheidet und
unabhängig von anderen Maschinen, Apparaten oder mechanischen Geräten ausgeübt
werden kann.
Beispiel:
Das Luftbefeuchten und
Luftentfeuchten sind eigenständige Funktionen, da sie von Apparaten ausgeübt
werden können, die unabhängig von anderen Maschinen oder Apparaten arbeiten.
Separat zur
Abfertigung gestellte Luftentfeuchtungsapparate sind daher, auch wenn sie für
den Anbau an Ozonerzeugungsapparate bestimmt sind, Apparate mit eigenständiger
Funktion und als solche der Nr. 8479 zuzuweisen.
B) Mechanische Vorrichtungen, die ihre Funktion
nur dann ausüben können, wenn sie an eine andere Maschine, einen anderen
Apparat oder ein anderes mechanisches Gerät angebaut oder in eine grössere
Einheit eingebaut sind, sofern ihre Funktion:
1. sich eindeutig von der Funktion der
Maschine, des Apparates, des mechanischen Gerätes oder der Einheit
unterscheidet, an die sie angebaut bzw. in die sie eingebaut werden soll, und
2. nicht eine integrierende und untrennbare
Rolle im Funktionsablauf einer solchen Maschine, eines solchen Apparates,
mechanischen Gerätes oder einer solchen Einheit spielt.
Beispiel:
Kettentrenner, die dazu
bestimmt sind, an Industrienähmaschinen angebaut zu werden, um automatisch den
Faden abzuschneiden, damit die Nähmaschine ohne Unterbrechung arbeiten kann,
sind Apparate mit eigenständiger Funktion. Diese Apparate beteiligen sich
nämlich nicht an der Näharbeit der Maschine und gehören daher - eine andere,
genauere Nummer ist für sie nicht vorgesehen - zu dieser Nummer.
Dagegen hat ein für
einen Motor mit Funkenzündung bestimmter Vergaser, obwohl sich seine Funktion
von derjenigen des Motors unterscheidet, keine eigenständige Funktion im Sinne
der vorstehenden Begriffsbestimmung, weil seine Arbeitsweise von jener des
Motors untrennbar ist. Separat zur Abfertigung gestellte Vergaser stellen
deshalb Motorenteile dar und sind als solche der Nr. 8409 zuzuweisen.
Ebenso sind
mechanische oder hydraulische Stossdämpfer als integrierende Teile jener
Maschinen oder Apparate zu betrachten, in die sie aufgrund ihrer Beschaffenheit
eingebaut werden sollen. Separat zur Abfertigung gestellt, sind solche
Stossdämpfer deshalb als Teile dieser Maschinen oder Apparate zu tarifieren.
Stossdämpfer für Automobile, Flugzeuge oder andere Fahrzeuge gehören zu
Abschnitt XVII.
Die zahlreichen,
technisch sehr verschiedenartigen Apparate und Maschinen dieser Nummer können
wie folgt eingeteilt werden:
I. Allgemein verwendbare Maschinen und Apparate
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Mit mechanischen Vorrichtungen (Rührwerken
usw.) ausgestattete Wannen und andere Behälter (z.B. Wannen und Bottiche für
die Elektrolyse, bei denen nicht erkennbar ist, dass sie hauptsächlich für
einen gewissen Industrie- oder Gewerbezweig bestimmt sind und die nicht der
Begriffsbestimmung für Wannen und andere Behälter der Nr. 8419 entsprechen. Nur
mit Hähnen, Standanzeigern, Manometern oder ähnlichen Apparaten ausgestattete
Wannen und andere Behälter sind nicht als Apparate oder mechanische Geräte zu
betrachten, sondern nach Beschaffenheit zu tarifieren.
2) Pressen, Mühlen, Brecher, Misch- oder
Knetmaschinen, ohne bestimmten Verwendungszweck.
3) Vorrichtungen zum Verteilen und
Mengendosierapparate für feste oder flüssige Stoffe, mechanische Verteiler für
Werkstücke in Fabriken usw., ohne bestimmten Verwendungszweck.
4) Maschinen und Apparate zum Anbringen von
Ösen oder Hohlnieten auf beliebigen Materialien, wie Textilien, Pappe,
Kunststoffen, Leder sowie Maschinen zum Anbringen von Treibriemenverbindern auf
Leder-, Balata-, Spinnstoff-, Kautschuk- usw. ‑treibriemen.
5) Elektrische Vibrationsmotoren
(Unwuchtmotoren). Sie bestehen aus einem Elektromotor, dessen Welle an beiden
Enden mit je einer exzentrisch angeordneten Scheibe (Unwucht) versehen ist.
Durch die Unwucht werden radiale Schwingungen erzeugt, die sich auf den Apparat
oder die Vorrichtung, an welcher der Motor befestigt ist (Mulde, Trichter,
Förderer, Bodenverdichter usw.) übertragen.
6) Elektromagnetische Vibratoren zum Anbau an
verschiedene Apparate (Materialverteiler, Siebapparate, Bodenverdichter usw.).
Sie bestehen aus einer Grundplatte, auf der ein Elektromagnet und zwei eine
Schwingmasse tragende Metallstäbe angebracht sind. Die Schwingmasse ist so an
Federn befestigt, dass sie in einem bestimmten Abstand vom Elektromagneten
gehalten wird. Sie wird abwechslungsweise vom Elektromagneten angezogen und
durch die Federn wieder zurückgestossen.
7) Mehrzweck-Industrieroboter. Industrieroboter
sind automatische Maschinen, die programmiert werden können, um wiederholt
irgendeinen Bewegungsablauf im Raum auszuführen (Grundverhalten). Dank ihren
Fühlern sind Roboter in der Lage, die Umgebung abzutasten, in der sie arbeiten.
Nach Auswertung der auf diese Weise erhaltenen Daten können sie ihr
Grundverhalten ändern, um sich Veränderungen im Wirkungskreis anzupassen.
Industrieroboter
können einen mit dem menschlichen Arm vergleichbaren Gelenkaufbau aufweisen,
der auf einem horizontalen oder vertikalen Sockel befestigt ist und an seinem
äussersten Ende eine bewegliche Befestigungsvorrichtung für den Werkzeughalter
aufweist (Vertikalroboter). Es gibt auch Industrieroboter mit geradlinigem Aufbau,
der sich in vertikaler Achse hin und her bewegt. Dabei befindet sich die Befestigungsvorrichtung
am Ende der Betätigungseinheit, deren Bewegungsablauf in einer horizontalen
Ebene verläuft (Horizontalroboter). Diese Roboter können auch auf einem Portal
platziert sein (Portalroboter).
Die verschiedenen
Teile des Aufbaus werden durch Elektromotoren oder mit Hilfe eines
hydraulischen oder pneumatischen Systems betätigt.
Industrieroboter
können vielfältig eingesetzt werden: zum Schweissen, Lackieren, Betätigen,
Laden, Entladen, Schneiden, Zusammenfügen, Entgraten usw. Sie ersetzen den
Menschen in zunehmendem Mass bei der Ausführung von Arbeiten in schädlicher
Raumluft (z.B. bei Giftstoffen, Staub) oder bei der Bewältigung von sehr
mühsamen Aufgaben (Verschieben von schweren Lasten, Wiederholung von Bewegungen
mit erhöhter Geschwindigkeit). Für diese verschiedenen Verwendungen sind die
Roboter mit einem Werkzeughalter und spezifischen, für die Erfüllung der
Aufgabe besonders hergerichteten Werkzeugen ausgestattet (z.B. Zangen, Haken,
Schweissköpfe und Schweisszangen).
Hierher gehören nur
Industrieroboter, die durch Verwendung von Ausrüstungen unterschiedlicher Art
mannigfaltige Funktionen erfüllen können. Lediglich für eine bestimmte
Verwendung hergerichtete Roboter sind dagegen von dieser Nummer ausgenommen;
sie sind der ihrer Funktion entsprechenden Nummer zuzuweisen (z.B. Nrn. 8424,
8428, 8486 oder 8515).
II. Maschinen und Apparate für bestimmte Industrien
Von dieser Gruppe können genannt werden:
A) Maschinen und Apparate für den Hoch- und
Tiefbau oder ähnliche Arbeiten, z.B.:
1) Maschinen zum Verteilen von Mörtel oder
Beton, mit Ausnahme der Mischmaschinen zum Herstellen von Beton oder Mörtel
(Nrn. 8474 oder 8705).
2) Betondecken-Rüttelfertiger für den
Strassenbau, die den Beton verdichten, den Fahrbahnbelag glätten und manchmal
auch den Beton verteilen.
Ausgenommen von dieser
Nummer sind jedoch Nivelliermaschinen der Nr. 8429.
3) Beschotterungsmaschinen, auch
selbstfahrende, zum Verteilen von Schotter auf dem Strassenbett oder ähnlichen
Stellen (auf Lastwagenchassis montierte Beschotterungsmaschinen gehören jedoch
zu Nr. 8705) sowie selbstfahrende Maschinen zum Verteilen und Verdichten von
bituminösen Strassenbelägen.
4) Maschinen und mechanische Geräte zum
Glätten, Riefeln, Einteilen in Quadrate usw. von frischen Betonbelägen, Asphaltbelägen
oder ähnlichen weichen Belägen.
Kocher und Schmelzöfen
für Bitumen gehören zu Nr. 8419.
5) Kleine Geräte mit Hilfsmotor und
Handlenkung, zum Strassenunterhalt, wie: Strassenkehrmaschinen, Geräte zum
Ziehen (Aufmalen) von Verkehrslinien auf Strassen, Plätzen usw.
Hierher gehören auch
als auswechselbare Ausrüstung von Traktoren der Nr. 8701 dienende und für
den Antrieb durch einen Traktor bestimmte Kehrmaschinen, bei denen eine
Kehrwalze und eventuell auch ein Kehrichtbehälter und eine Wassersprengvorrichtung
in ein Fahrgestell eingebaut sind. Diese Kehrmaschinen verbleiben auch dann in
dieser Nummer, wenn sie zusammen mit dem Traktor zur Abfertigung gestellt
werden.
6) Salz- und Sandstreuer zur Schneeräumung, für
die Montage auf einen Lastwagen bestimmt, bestehend aus einem
Salz-/Sand-Behälter mit einem sich mittels einer Schnecke drehenden
Rührwerk/Klumpenbrecher, einer Vorrichtung zum Brechen/Mahlen der Salzbrocken
und einem hydraulischen Verteilersystem mit einer Streuscheibe. Alle
Maschinenfunktionen sind von der Lastwagenkabine aus fernsteuerbar.
B) Maschinen und Apparate für die Öl-, Seifen-
oder Speisefettherstellung, z.B.:
1) Brecher, Quetschen, Mühlen und
Spezialpressen für Ölsaaten oder Ölfrüchte.
2) Behälter mit mechanischem Rührwerk, die
eigens für die Ölreinigung gebaut sind.
3) Apparate zum Waschen von Talg.
4) Rohtalgwalzmaschinen zum Zerreissen des
Zellgewebes vor dem Ausschmelzen.
5) Emulgiermaschinen und Knetmaschinen für
Margarine.
6) Seifenschneid- oder -formmaschinen.
C) Maschinen und Apparate zum Bearbeiten von
Holz oder ähnlichen Stoffen, z.B.:
1) Holzentrindungstrommeln, in denen die Stämme
durch gegenseitige Reibung entrindet werden.
2) Spezialpressen zum Agglomerieren von
Holzfasern, Holzspänen, Holzmehl oder Korkmehl.
3) Pressen zum Verdichten von Holz.
4) Maschinen zum Imprägnieren von Holz unter
Druck.
D) Maschinen, die Seile, Taue oder Kabel
(Litzenschlagmaschinen, Seildrehmaschinen, Kabelmaschinen) aus Textilfäden oder
Metalldrähten herstellen, einschliesslich Maschinen und Apparate zum Drillen
oder Verseilen (Verlitzen) von biegsamen elektrischen Leitern, andere als
Zwirnmaschinen von der Art, wie sie in Spinnereien verwendet werden (Nr. 8445).
Hierher gehören
nicht:
a) Spulmaschinen oder Wickelmaschinen für Garne
oder Bindfäden (Nr. 8445).
b) Poliermaschinen für Garne oder Bindfäden
(Nr. 8451).
E) Maschinen und Apparate zum Behandeln von
Metallen, einschliesslich Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke,
z.B.:
1) Schraubstockpressen mit Schmelztiegel für
das Thermitschweissen von Schienen, Maschinenteilen usw.
2) Maschinen zum Abbeizen (Dekapieren) oder
Entfetten von Metallen (mit Säure, Trichloräthylen usw.), einschliesslich der
Abbeizvorrichtungen für Blechwalzwerke, jedoch mit Ausnahme derartiger, mit
Sandstrahl oder Dampfstrahl arbeitender Maschinen und Apparate der Nr. 8424.
3) Drehtrommeln zum Entsanden, Entzundern oder
Polieren von Metallteilen (Muttern, Bolzen, Kugellagerkugeln usw.).
4) Maschinen zum Herstellen von Weissblech
durch Tauchen.
5) Maschinen und Apparate zum Brechen von
Masseln und Spezialpochwerke zum Zerkleinern von Gussschrott.
6) Spezialmaschinen zum Umspinnen oder
Überziehen von elektrischen Kabeln mit Textilfäden, imprägnierten
Papierbändern, Asbestbändern oder anderen isolierenden oder schützenden
Bändern, ausgenommen Umspinnmaschinen der in Nr. 8447 erfassten Art
(Gimpenmaschinen).
7) Spulenwickelmaschinen für elektrischen Draht
(z.B. zum Herstellen von Wicklungen für Elektromotoren, Transformatoren oder
Induktoren).
F) Maschinen und Apparate zum Herstellen von
Korbmacherwaren, Flechtwaren usw. durch Flechten und Winden von Weidenruten,
Binsen, Rohr, Stroh, Holzspan, Streifen aus plastischen Stoffen usw., z.B.:
1) Maschinen zum Herstellen von Körben aller
Art oder ähnlichen Waren.
2) Maschinen zum Umflechten von Korbflaschen
und anderen Flaschen usw.
3) Maschinen zum Herstellen von Flaschenhüllen
aus Stroh.
4) Maschinen zum Flechten von Hüten oder zum
Anfertigen von Tressen oder Litzen für die Hutfabrikation.
Maschinen zum Spalten
von Holz, Schälen von Weidenruten, Runden von spanischem Rohr usw. gehören zu
Nr. 8465.
G) Bürsten- und Pinselherstellungsmaschinen oder
-apparate, z.B.
1) Maschinen zum Herstellen von Pinselköpfen,
einschliesslich der Maschinen zum Runden oder Glattscheren der Pinselköpfe.
2) Bürsten- oder Pinselstopfmaschinen zum
Einsetzen der Fasern und Borsten in die Fassungen oder Griffe.
Hierher gehören nicht:
a) Maschinen zum Sterilisieren von Borsten oder
Fasern (Nr. 8419).
b) Maschinen zum Bearbeiten von
Bürstenfassungen oder -griffen aus Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk und
ähnlichen harten Stoffen (Nr. 8465).
III. Maschinen und Apparate verschiedener Art
Zu dieser Gruppe
gehören insbesondere:
1) Luftbe- und Luftentfeuchtungsapparate,
andere als solche der Nrn. 8415, 8424 oder 8509.
2) Hydraulische, mechanische, pneumatische oder
auf andere mechanische Weise betriebene Anlasser für Motoren und Apparate zum
Anwerfen der Flugzeugpropeller, mit Ausnahme der elektrischen Anlasser der Nr.
8511.
3) Hydraulische Akkumulatoren (hydraulische
Druckspeicher), die eine gewisse Menge Hydraulikflüssigkeit unter Druck in
Vorrat halten, um die Leistung oder den Versorgungsdruck von hydraulischen
Maschinen zu regeln. Hydraulische Akkumulatoren bestehen im Allgemeinen aus
einem senkrecht stehenden Zylinder. Der Zylinder wird von einer Pumpe gespeist.
Im Zylinder bewegt sich ein Kolben, der mit einem abgestimmten, schweren
Gewicht belastet ist.
4) Automatische, mit Pumpen ausgestattete
Schmiervorrichtungen für Maschinen.
5) Maschinen zum Eintauchen der Streichhölzer
(in die Zündmasse).
6) Maschinen und Apparate zum Teeren oder
Bestreichen von Fässern, ausgenommen Spritzapparate der Nr. 8424.
7) Maschinen zum Ummanteln von
Schweisselektroden.
8) Maschinen zum Reinigen oder Neuüberziehen
von Gelatine- Farbwalzen.
9) Maschinen zum Auftragen von
lichtempfindlichen Emulsionen (Fotolack) auf Schichtträger, andere als solche
der Nr. 8486.
10) Maschinen zum Mattieren von Glas mit Säure.
11) Schraubenein- und -ausdrehmaschinen und
-apparate sowie Splint- und Nabentreiber, mit Ausnahme der Werkzeuge des
Kapitels 82 und der kleinen pneumatischen, hydraulischen oder mit eingebautem
Motor (elektrisch oder nicht elektrisch) betriebenen Handapparate (Nr. 8467).
12) Maschinen zum Instandhalten von Pipelines oder
anderen Rohrleitungen (z.B. kleine selbstfahrende Maschinen, die, auf den
Rohrleitungen fahrend, die Rohre reinigen und mit Asphalt oder einer anderen
Schutzmasse überziehen; Maschinen zum Reinigen der Innenwände von Pipelines,
die durch den Flüssigkeitsstrom in der Rohrleitung vorwärtsbewegt werden).
13) Maschinen zum Aufziehen der Kardenbänder auf
die Kardentrommeln (Kardenaufziehmaschinen).
14) Maschinen zum Herstellen von Schuhsohlen aus
Schnüren.
15) Maschinen zum Waschen, Entfetten oder
Entstauben von Bettfedern.
16) Maschinen zum Füllen von Federbetten oder zum
Stopfen von Matratzen.
17) Maschinen zum Auftragen von Schleifmitteln auf
verschiedene Unterlagen (Gewebe, Papier usw.).
18) Aufwickelvorrichtungen zum Aufrollen von
Kabeln, biegsamen Rohren, Schläuchen oder Seilen (z.B. Kabeln oder Seilen aus
Textilfäden oder Metalldrähten, elektrischen Kabeln, Bleirohren usw.).
19) Vorrichtungen zum Abschneiden von
Wasserpflanzen. Sie bestehen aus einer um eine senkrechte Achse unter der
Wasseroberfläche rotierenden Sense und sind auf einem Gestell angebracht, womit
sie auf einem Wasserfahrzeug befestigt werden können. Diese Vorrichtungen
werden von Hand oder mittels Motor betrieben.
20) Taucherglocken und andere Tauchgeräte aus
Metall, mit mechanischen Vorrichtungen.
21) Gyroskope (Kreiseleinrichtungen) zum
Stabilisieren von Schiffen oder für ähnliche Zwecke, mit Ausnahme der
Kreiseleinrichtungen für Instrumente des Kapitels 90 (Kreiselkompasse usw.) und
der gyroskopischen Stabilisatoren der Nr. 9306 (z.B. für Torpedos).
22) Steuer- oder Steuerrudereinrichtungen für
Schiffe, mit Ausnahme der Steuerruder selbst, die in der Regel zu Nrn. 7325
oder 7326 gehören, und der automatischen Steuergeräte der Nr. 9014.
23) Elektrische, hydraulische, pneumatische oder
auf andere Weise betätigte Scheibenwischer für Landfahrzeuge aller Art,
Luftfahrzeuge oder Schiffe, mit Ausnahme der elektrischen Scheibenwischer für
Fahrräder oder Motorfahrzeuge der Nr. 8512. Hierher gehören auch Wischerarme
und montierte Wischerblätter, sofern sie erkennbar für Scheibenwischer der Nr.
8479 bestimmt sind. Wischerarme und montierte Wischerblätter für
Automobil-Scheibenwischer gehören hingegen zu Nr. 8512.
24) Ultraschallreinigungsgeräte zum Reinigen von
Metallteilen oder verschiedenen anderen Waren. Vollständige Geräte dieser Art
bestehen aus folgenden zusammengebauten oder getrennt angeordneten
Einzelelementen: einem Hochfrequenzgenerator, einem oder mehreren
Ultraschallschwingern (Ultraschallgebern) und einer Wanne zur Aufnahme der zu
reinigenden Waren. Die genannten Geräte gehören auch dann hierher, wenn sie
ohne Wanne zur Abfertigung gestellt werden. Ultraschallschwinger, die zum
Einbau in Ultraschallreinigungsgeräte bestimmt sind, gehören ebenfalls zu
Nr. 8479. Nicht zu dieser Nummer gehören Apparate und Ultraschallschwinger
die ausschliesslich oder hauptsächlich zum Reinigen von Halbleiterscheiben oder
Flachbildschirmen verwendet werden (Nr. 8486).
25) Unterwasserschneidbrenner, die gewöhnlich eine
Zündvorrichtung und eine Vorrichtung zur Abgabe eines zusätzlichen
Sauerstoffstrahls besitzen. Der Sauerstoffstrahl dient dazu, im Wasser einen
die Flamme schützenden Hohlraum zu schaffen.
26) Apparate zum Zerschneiden von Betonstücken
oder zum Durchbohren von Gesteinsschichten (thermisches Bohren), die ein
Verfahren anwenden, das die grosse Hitze ausnutzt, die entsteht, wenn Eisen
oder Stahl in einem Sauerstoffstrahl abgebrannt wird. Die hierzu verwendeten
Vorrichtungen sind meist sehr einfach. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem
gegen Hitze isolierten Griffstück mit Absperrventil. Das Griffstück ist an eine
Sauerstoffquelle angeschlossen und mit einer Spannvorrichtung ausgestattet, in
die ein beliebiges Eisen- oder Stahlrohr eingespannt wird. Der in das Rohr
einströmende Sauerstoff ruft in dem vorher zur Rotglut gebrachten Rohrende eine
lebhafte Verbrennung des Metalls hervor, wodurch das Rohr allmählich abbrennt.
Die grosse Hitze, die sich dabei entwickelt, bringt den Beton oder das Gestein
zum Schmelzen.
27) Schuhputzautomaten.
28) Maschinen zum Paraffinieren von Bechern,
Töpfen usw. im Tauchverfahren.
29) Industrie-Bohnergeräte.
30) Luftkühlgeräte, nach dem Verdunstungsprinzip
arbeitend.
31) Wasserstrahl-Schneidmaschinen und
Wasserschleifstrahl-Schneidmaschinen. Es handelt sich um Maschinen, die dazu
bestimmt sind, Materialien mit einem Wasser-
strahl oder einem mit feinen Schleifmitteln vermischten Wasserstrahl zu
zerschneiden. Gewöhnlich kann die Geschwindigkeit die zwei- bis dreifache
Schallgeschwindigkeit erreichen. Sie arbeiten mit einem Druck zwischen 3000 und
4000 Bar und können eine Vielzahl von Materialien genau zerschneiden.
Gewöhnlich werden Wasserstrahl-Schneidmaschinen zum Zerschneiden von weichen
Materialien verwendet (Schaum-
stoff, Weichkautschuk, Dichtungsmaterialien, Metallfolien usw.). Jene mit
Wasser-
schleifstrahl werden oftmals zum Zerschneiden von härteren Materialien
verwendet (Werkzeugstahl, Hartkautschuk, zusammengesetzte Materialien, Steine,
Glas, Aluminium, rostfreier Stahl usw.).
32) Passagierbrücken. Diese Brücken ermöglichen es
den Passagieren und dem Personal, sich zu Fuss vom Terminal in ein geparktes
Flugzeug, ein Kreuzfahrtschiff oder eine Fähre zu begeben, ohne dabei ins Freie
treten zu müssen. Die Brücken bestehen im Allgemeinen aus einer halbrunden
Konstruktion, zwei oder mehr rechteckigen, teleskopartigen Tunnels,
höhenverstellbaren Säulen mit Fahrwerk und einer auf der Frontseite
angebrachten Kabine. Sie verfügen über elektromechanische oder hydraulische
Vorrichtungen, um die Brücken horizontal, vertikal oder kreisförmig zu bewegen.
Die Brücken können so an den Türen des Flugzeugs, des Kreuzfahrtschiffes oder
der Fähre positioniert werden. Die Passagierbrücken von der Art wie sie in Seehäfen
verwendet werden, können auf der Vorderseite zusätzlich mit einer Vorrichtung
ausgestattet sein, die in das Schiff hineinragt. Mit diesen Brücken können
keine Waren gehoben, bewegt, geladen oder entladen werden.
Apparate zum Reinigen
von Teppichen und Teppichböden an Ort, zum Besprühen
des Teppichs mit einer flüssigen Reinigungslösung, die anschliessend mittels
Saugkraft wieder ausgezogen wird, zur Verwendung ausserhalb des
Haushaltes, d.h. zum Einsatz in Hotels, Motels, Spitälern, Büros, Restaurants
und Schulen, gehören zu Nr. 8451.
Ebenfalls nicht zu
dieser Nummer gehören Maschinen zum Umhüllen (Verkapseln) von Halbleiterbauelementen
(Nr. 8486).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Maschinen oder Apparate
dieser Nummer hierher, einschliesslich der Formen, soweit sie nicht anderweit
(insbesondere in der Nr. 8480) erfasst sind.
8480. Giesserei-Formkästen; Modellplatten;
Giessereimodelle; Formen für Metalle (andere als solche zum Giessen von Ingots,
Masseln oder dergleichen), für Metallcarbide, Glas, mineralische Stoffe,
Kautschuk oder Kunststoffe
Hierher gehören
Giesserei-Formkästen, Modellplatten, Giessereimodelle und - abgesehen von den
am Schluss der Erläuterungen zu dieser Nummer aufgeführten Ausnahmen - sämtliche
Formen (bewegliche oder starre, zerlegbare oder unzerlegbare), die von Hand
oder mit Hilfe von Pressen oder anderen Maschinen zum Formen oder Giessen von
Rohlingen oder Fertigwaren aus folgenden Materialien dienen:
I. Metall und Metallcarbide.
II. Glas (einschliesslich geschmolzenem Quarz
oder geschmolzenem Siliziumdioxid) oder mineralischen Stoffen, z.B. keramischen
Massen, Beton oder Gips.
III. Kautschuk oder Kunststoffen.
In der Regel haben die
Formen hauptsächlich die Aufgabe, das Material solange in einer bestimmten Form
zu halten, bis es erstarrt ist oder abgebunden hat. Die aktiven (beweglichen)
Formen üben ausserdem noch einen Druck auf das Material aus. Hierher gehören
jedoch nicht Stanzmatrizen der Nr. 8207, die durch Schlag oder Druck auf
Material in festem Zustand (z.B. auf lediglich zur Rotglut gebrachtes Metall)
einwirken.
A. Giesserei-Formkästen
Dies sind meist aus Stahl oder Gusseisen bestehende und im Allgemeinen
rechteckige oder kreisrunde Rahmen, die dazu dienen, den durch Stampfen um ein
Modell geformten Sand zusammenzuhalten.
B. Modellplatten
Diese Warenkategorie umfasst Platten, die als Unterseite von Giessformen
verwendet werden.
C. Giessereimodelle
Zu dieser Gruppe gehören Erzeugnisse (im Allgemeinen aus Holz), die zum
Herstellen der Formen im Formsand dienen, wie Modelle und Kerne für die
Giesserei, Kernkästen, Platten, die in Formmaschinen verwendet werden.
D.
Formen für Metalle (ausgenommen Giessformen für
Ingots,
Masseln oder dergleichen) und Formen für Metallcarbide.
Hierher gehören:
1) Kokillen. Sie haben die Form eines
metallenen Gehäuses, das aus zwei oder mehreren zusammenpassenden Teilen
besteht und im Hohlraum die Gestalt des zu formenden Gegenstandes wiedergibt.
2) Druckgiessformen, in die das schmelzflüssige
Metall unter Druck gepresst wird. Sie bestehen im Allgemeinen aus zwei
metallenen Kokillenhälften, deren einander zugekehrte Innenseiten Vertiefungen
in Form des zu giessenden Gegenstandes aufweisen. Aktive Formen sind den oben
beschriebenen sehr ähnlich; sie sind jedoch dazu hergerichtet, einen gewissen
Druck auf das geschmolzene Metall auszuüben.
3) Formen zum Sintern von Metallpulver. Das
sind beheizte Formen, die manchmal auch zum Sintern von Metallcarbidpulvern
sowie von keramischen Pulvern verwendet werden.
4) Zylindrische Formen für
Schleudergiessmaschinen (z.B. zum Giessen von gusseisernen Rohren oder
Kanonenrohren).
E. Formen für Glas
Hierher gehören:
1) Formen für Glaspflastersteine, Glasbausteine
oder Glasfliesen sowie Pressformen für Glasdachziegel.
2) Flaschenformen für die Hand- oder
Maschinenfertigung, einschliesslich Formen mit Fusshebel (Vorformen oder
Fertigformen, Ringformen usw.).
3) Formen für Hohlglaswaren, Isolatoren usw.
4) Formen für Glasmacher-Drehscheiben.
5) Stählerne oder gusseiserne Formen für
Rohlinge von optischen Gläsern, Brillengläsern usw.
F. Formen für mineralische Stoffe
Hierher gehören:
1) Formen für keramische Massen,
z.B. für Backsteine, Dachziegel, Rohre oder andere keramische Waren, sowie
Formen für künstliche Zähne.
2) Formen für Beton, Zement oder Asbestzement
zum Formen von Rohren, Wannen, Wandplatten, Bodenplatten, Kaminsteinen,
Geländern, architektonischen Ornamenten, Mauern, Decken usw. oder zum Formen
von Fertigbauteilen aus Stahlbeton oder Spannbeton (Fenstereinrahmungen,
Gewölbeteile, Träger, Eisenbahnschwellen usw.).
3) Formen zum Agglomerieren von Schleifmitteln
zu Schleifscheiben usw.
4) Formen zum Herstellen von Waren aus Gips,
Stuck oder Gipsfaserstoffen (Statuen, Spielzeug, Dekorationsstücke usw.).
G. Formen für Kautschuk oder Kunststoffe
Hierher gehören:
1) Formen mit Heizschlauch zum
Vulkanisieren von Luftreifen. Sie bestehen aus zwei mit Dampf oder elektrischem
Strom beheizten Metallformhälften, zwischen denen eine Art ringförmiger, mit
Luft (air-bag) oder heissem Wasser (water-bag) prall gefüllter Sack
(Heizschlauch) angebracht ist. Der Heizschlauch hat die Aufgabe, den Luftreifen
gegen die Wände der Form zu pressen.
2) Formen zum Herstellen oder Vulkanisieren
verschiedener Kautschukwaren.
3) Elektrisch oder nichtelektrisch beheizte
Formen zum Herstellen von Waren aus Kunststoffen (Schwerkraft-Formen,
Spritzformen und Pressformen).
Hierher gehören auch
Vorformen zum Tablettieren, die das zu formende Pulver auf kaltem Wege zu
Tabletten oder Plättchen pressen, welche dosiert die Materialmenge enthalten,
die zur Herstellung der gewünschten Waren erforderlich ist.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Formen zum Herstellen von Kautschuk-,
Kunststoff- usw. -waren (Handschuhen usw.) durch Tauchen (Tarifierung nach
Material).
b) Formen aus Grafit oder anderem Kohlenstoff
(Nr. 6815).
c) Giesspfannen und Formen aller Art, aus
feuerfesten oder nichtfeuerfesten keramischen Stoffen (Nr. 6903 oder 6909, je
nach Beschaffenheit).
d) Formen aus Glas (Nr. 7020).
e) Giessformen zum Giessen von Ingots, Masseln
oder dergleichen (Nr. 8454).
f) Formen für die Herstellung von
Halbleiterbauelementen (Nr. 8486).
g) Matrizen und galvanische Formen zum
Herstellen von Schallplatten der Nr. 8523.
h) Formen für Pressen und andere Maschinen -
unter Vorbehalt der obigen Ausnahmen - zum Formen von anderen Stoffen als
solchen, die im Wortlaut der Nr. 8460 genannt sind (Tarifierung als Teile für
Maschinen, zu denen sie bestimmt sind).
8481. Armaturen und ähnliche Apparate für
Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche
Behälter, einschliesslich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte
Ventile
Armaturen und ähnliche
Apparate sind Organe, die an Rohr- oder Schlauchleitungen oder Behältern
angebracht werden, um den Durch-, Zu- oder Abfluss von strömenden Medien
(Flüssigkeiten, Gasen, Dämpfen, dickflüssigen Stoffen) zu regeln. Manchmal,
jedoch seltener, werden sie auch für den Durchfluss von festen pulverförmigen
Stoffen, wie z.B. Sand, verwendet.
Diese Organe regulieren
den Durch-, Zu- oder Abfluss mit Hilfe eines Verschlusses (Drehküken, Kegel,
Klappe, Kugel, Nadel, Schieber, Membran usw.), der je nach seiner Stellung
einen Durchgang öffnet oder verschliesst. In der Regel werden sie entweder von
Hand bedient, z.B. mit Hilfe eines Schlüssels, Handrades, Hebels, Druckknopfes
usw., oder durch einen Motor, eine elektromagnetische Vorrichtung (Solenoid-
oder Magnetventile), ein Uhrwerk oder eine ähnliche Vorrichtung, oder auch
durch eine automatische Auslösevorrichtung wie Feder, Gegengewicht, Schwimmer,
wärmeempfindliches Element (thermostatisch gesteuerte Ventile), Druckdose usw.
betätigt.
Armaturen und ähnliche
Apparate, in die derartige Vorrichtungen eingebaut sind, bleiben in dieser
Nummer. Dies gilt z.B. für Ventile, die mit einem wärmeempfindlichen Element (Bimetallelement,
Kapsel, Bourdonrohr usw.) ausgestattet sind. Hier verbleiben auch Armaturen und
ähnliche Apparate, die z.B. durch ein Kapillarrohr mit einem ausserhalb angeordneten
wärmeempfindlichen Element verbunden sind.
Kombinationen,
bestehend aus einer Armatur (oder einem armaturähnlichen Apparat) und aus einem
Thermostat, Druckregler oder anderen Instrument oder Gerät der Nrn. 9026 oder
9032 zum Messen, Überwachen oder Regeln, verbleiben in dieser Nummer, sofern
dieses Instrument oder Gerät unmittelbar in die Armatur (oder den
armaturähnlichen Apparat) eingebaut bzw. daran angebaut oder dazu bestimmt ist,
dort ein- oder angebaut zu werden, und sofern das Ganze den Charakter einer
Armatur aufweist. Trifft das letztere nicht zu, gehören solchen Kombinationen
zu Nr. 9026 (z.B. Flüssigkeitsmanometer, ausgestattet mit Ablasshahn) oder zu
Nr. 9032).
Bei Vorrichtungen zur
Fernregelung oder Fernsteuerung gehört nur die Armatur selbst hierher.
Hierher gehören,
sofern sie die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, Armaturen und ähnliche
Apparate aus Stoffen aller Art, ausser solchen aus Weichkautschuk, keramischen
Stoffen oder Glas.
Der Umstand, dass
Armaturen und ähnliche Apparate mit doppelten Wandungen zum Heizen, Kühlen oder
Isolieren ausgestattet sind, ist ohne Einfluss auf ihre Tarifierung. Ebenso
wird das Vorhandensein von einfachem an- oder eingebautem Zubehör, z.B. von
kurzen Rohrstücken, von Schläuchen mit Brausekopf, von kleinen Becken, von
Trinkgefässen sowie von Verriegelungsvorrichtungen bei der Tarifeinreihung
nicht berücksichtigt.
Armaturen und ähnliche
Apparate verbleiben in dieser Nummer ohne Rücksicht darauf, für welche
Maschinen, Apparate oder Beförderungsmittel sie bestimmt sind. Jedoch sind mechanische
Teile, die zwar eine ähnliche Funktion wie Armaturen haben, aber keine Armaturen
im eigentlichen Sinne darstellen, als Maschinenteile zu tarifieren. Dies gilt
insbesondere für Ein- und Auslassventile für Motoren mit Funkenzündung (Nr.
8409), Steuerschieber für Dampfkraftmaschinen (Nr. 8412), Ansaug- oder
Druckventile für Kompressoren, für Luft oder andere Gase (Nr. 8414), Pulsatoren
für Melkmaschinen (Nr. 8434), nichtautomatische Schmiernippel mit
Kugelverschluss (Nr. 8487).
Von den hierher
gehörenden Waren können genannt werden:
1) Druckminderventile zum Reduzieren des Drucks
von Gasen und zum Aufrechterhalten des reduzierten Drucks auf einer konstanten
Höhe mit Hilfe eines Verschlusses, der in der Regel durch ein
druckempfindliches Element (Membrane, Balg, Druckdose usw.) betätigt wird,
welches durch eine Feder mit einstellbarer Spannung belastet, d.h. auf einen
bestimmten Wert eingestellt wird. Diese Apparate regeln den Druck der Gase, die
sie durchströmen, unmittelbar und werden an Druckgasflaschen oder anderen
Druckbehältern, an Versorgungsleitungen für Geräte usw. angebracht.
Hierher gehören auch
Druckminderventile für Druckluft, Dampf, Wasser, Kohlenwasserstoffe oder andere
Flüssigkeiten, die manchmal auch Druckregler, Druckminderer oder
Regler-Druckminderer genannt und ebenfalls an der Austrittsöffnung von Druckbehältern
und Kesseln oder an Leitungen oder in der Nähe von mit Druckluft zu versorgenden
Geräten angebracht werden.
Mit Druckminderventilen
kombinierte Manometer gehören hierher oder zu Nr. 9026, je nachdem, ob die
Apparatekombination Armaturencharakter hat oder nicht (siehe vorstehenden
Absatz 4 der Erläuterungen zu dieser Nummer).
2) Ventile für ölhydraulische oder pneumatische
Energieübertragungen. Diese Ventile, die in irgendeiner Art vorliegen können
(Druckminderventile, Druckregler, Absperrventile usw.), werden speziell für die
Energieübertragung in einem hydraulischen oder pneumatischen System verwendet,
in dem die Energiequelle eine unter Druck stehende Flüssigkeit oder ein unter
Druck stehendes Gas ist.
3) Rückschlagklappen und -ventile.
4) Überströmventile und Sicherheitsventile,
auch mit Warnpfeifen.
Platzmembranen
(Berstscheiben), d.h. dünne Scheiben aus Kunststoff oder Metall, die in manchen
Fällen als Sicherheitsvorrichtungen anstelle von Ventilen verwendet werden,
sind nach Beschaffenheit zu tarifieren (z.B. nach Nrn. 3926, 7115, 7326, 7419,
7508, 7616 usw.). Sie werden in einer Fassung (Halter) an unter Druck stehenden
Rohrleitungen oder Behältern angebracht und platzen, wenn der Druck eine bestimmte
Höhe überschreitet.
5) Mehrwegventile, z.B. Eruptionskreuze (sog.
Christbäume) für Pipelines.
6) Hähne für Standanzeigerrohre (Einlasshähne,
Putzhähne usw.).
7) Entleerungshähne für Radiatoren.
8) Ventile für Luftschläuche.
9) Schwimmerventile.
10) Kondenswasserableiter (mit Schwimmer, Membran
usw.) zum Entfernen des Kondenswassers aus Dampfrohrleitungen, einschliesslich
der Kondenstöpfe selbst, sofern diese Vorrichtungen ein einheitliches Ganzes
bilden. Hierher gehören auch Kondenswasserableiter, deren Verschluss durch ein
thermostatisches Element (Bimetallelement oder Kapsel) betätigt wird, das in
den Kondenswasserableiter eingebaut ist (thermostatische gesteuerte
Kondenswasserableiter).
11) Hydranten und Standrohre für Feuerlöschzwecke,
Hähne für Feuerlöschhydranten sowie mit Strahlregler ausgestattete Stahlrohre
für Feuerlösch- oder Bewässerungszwecke.
Mechanische Sprühköpfe
zum Feuerlöschen und mechanische Beregnungsapparate für Gärten gehören jedoch
zu Nr. 8424.
12) Mischbatterien, d.h. Hähne oder Ventile mit
zwei oder mehr Zuflüssen, die in eine Mischkammer münden. Hierher gehören auch
thermostatisch gesteuerte Mischventile, in die ein wärmeempfindliches Element
mit einstellbarer Gegendruckfeder eingebaut ist. Dieses Element betätigt die
Verschlüsse, die den Zugang zur Mischkammer von strömenden Medien mit
unterschiedlichen Temperaturen regeln.
13) Abflussklappen und -ventile für Abwässer (für
Badewannen, Waschbecken usw.), mit Ausnahme der einfachen Stopfen, die mit der
Hand eingesetzt werden und nach Beschaffenheit zu tarifieren sind.
14) Flutventile und andere Unterwasserventile, für
Schiffe.
15) Hähne mit Schlauch oder Teleskoprohr zum
Schmieren von Wellen oder anderen Kraftübertragungsorganen von Maschinen oder
Schiffen.
16) Siphonhähne für Sodawasserflaschen.
17) Ärosolventile mit Sprühkopf, für Sprühdosen
(Ärosoldosen). Solche Ventile besitzen einen Ventilteller aus Metall, in dem
der auf dem Ventilstöpsel sitzende Sprühkopf befestigt ist. Wird auf den
Sprühkopf gedrückt, bewegt sich der Ventilstöpsel, wodurch das Ventil und damit
auch die Spritzöffnung des Sprühkopfes geöffnet werden und das in der Dose
enthaltene flüssige oder gasförmige Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel
usw. ausströmt.
18) Hähne für Bottiche, Tonnen, Fässer usw.
19) Hähne für Flaschenabfüllmaschinen, die so
hergerichtet sind, dass sie sich bei gefüllter Flasche automatisch schliessen.
20) Bierzapfgeräte mit Kohlensäuredruckapparat,
für Schanktische, die im Wesentlichen aus einem oder mehreren handbetätigten
Hähnen bestehen und die durch den Druck des in die Bierfässer geleiteten
Kohlendioxids mit Bier versorgt werden.
Teile
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile
für Waren dieser Nummer hierher.
Hierher gehören ferner
nicht:
a) Armaturen aus vulkanisiertem Weichkautschuk
(Nr. 4016), aus keramischen Stoffen (Nrn. 6903 oder 6909) oder aus Glas (Nrn.
7017 oder 7020).
b) Geruchsverschlüsse für Spülbecken,
Waschbecken, Badezimmerwasserabläufe usw. sowie Spülkasten, mit oder ohne
mechanische Vorrichtung (Tarifierung nach Beschaffenheit; z.B. Nrn. 3922, 6910,
7324).
c) Fliehkraftregler für Dampfkraftmaschinen
(Nr. 8412).
d) Dampfkessel-Injektoren und andere
Strahlpumpen (Nr. 8413).
e) Spritzpistolen, Druckluftzerstäuber usw.
(Nr. 8424).
f) Druckluftschmierpistolen (Nr. 8467).
g) Autogenbrenner der Nr. 8468.
h) Dosierhähne zum Abzapfen von Speiseeis,
Alkohol, Milch usw. (Nr. 8479).
Schweizerische Erläuterungen
8481. Als rostfreier Stahl
gilt legierter Stahl im Sinne der Anmerkung 1 e) zu Kapitel 72.
8482. Wälzlager (Kugellager, Rollenlager
oder Nadellager)
Wälzlager werden zur
Verminderung des durch Reibung entstehenden Energieverlustes an Stelle von
Lagerschalen (Gleitlagern) verwendet. Sie werden gewöhnlich zwischen Lagergehäuse
und Welle oder Achse eingebaut, um entweder den radialen Druck (Querdruck)
aufzunehmen (Radiallager) oder um den axialen Druck (Längsdruck) abzufangen
(Axiallager oder Drucklager). Gewisse Wälzlagerarten können sowohl radiale als
auch axiale Belastungen auffangen.
Wälzlager bestehen in
der Regel aus zwei konzentrischen Ringen (Laufringen), zwischen denen die
Wälzkörper laufen. Die Wälzkörper werden von einer besonderen, Käfig genannten
Vorrichtung in ihrer Lage und in gleichem Abstand gehalten.
Man unterscheidet
insbesondere zwischen:
A) Kugellagern (mit einer oder zwei Reihen
Kugeln). Zu dieser Gruppe gehören auch mit Kugeln ausgestattete Kugelführungen,
z.B.
1) Kugelführungen, die aus einem Stahlring
bestehen, in dem innen ein Messingring befestigt ist, der sechs ellipsenförmige
Längsnuten aufweist, in denen sich kleine Stahlkugeln hin- und herbewegen.
2) Kugelführungen aus Stahl, für begrenzte
Schiebewege. Sie bestehen aus einem gerillten Zylinder, einem Käfig für die
Kugeln und einem äusseren Gehäuse.
3) Kugelführungen aus Stahl, für unbegrenzte
Schiebewege. Sie bestehen aus einem Segment, einem Gehäuse mit den Kugeln und
Führungsschienen mit V-förmiger Nut.
B) Rollenlagern (mit einer oder zwei Reihen
zylindrischer, kegelförmiger, tonnenförmiger oder anders geformter Rollen).
C) Nadellagern. Nadellager unterscheiden sich
von gewöhnlichen Rollenlagern dadurch, dass sie zylindrische Rollen (Nadeln)
mit einem Durchmesser von nicht mehr als 5 mm aufweisen, deren Länge mindestens
dreimal der Abmessung des Durchmessers entspricht. Diese Nadeln können im Übrigen
an den Enden abgerundet sein (siehe die Unternummern-Anmerkung 2 zu diesem
Kapitel). Nadellager haben oft keinen Käfig.
Wegen des starken
Druckes, dem die berührten Oberflächen ausgesetzt sind, bestehen die Lager im
Allgemeinen aus sehr hartem Stahl (insbesondere Chromstahl). Für besondere
Verwendungszwecke werden jedoch auch Lager aus Bronze, Kupfer oder sogar aus
Kunststoffen hergestellt.
Teile
Hierher gehören auch Teile für Wälzlager, wie:
1) Kalibrierte Stahlkugeln, und
zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie für Kugellager bestimmt sind oder nicht.
Gemäss Anmerkung 6 zu diesem Kapitel sind kalibrierte Stahlkugeln polierte
Kugeln, deren grösster oder kleinster Durchmesser nicht mehr als 1% vom
angegebenen Durchmesser (Nennmass) abweicht, vorausgesetzt, dass dieser
Unterschied (Toleranz) nicht mehr als 0,05 mm beträgt; Stahlkugeln, die dieser
Begriffsbestimmung nicht entsprechen, sind in die Nr. 7326 einzureihen.
2) Kugellager-Kugeln aus Kupfer, Bronze,
Kunststoffen usw.
3) Rollen und Nadeln für Wälzlager.
4) Ringe, Käfige, Scheiben, Spannhülsen und
alle anderen als solche erkennbaren Wälzlagerteile.
Nicht hierher gehören
Maschinenteile oder andere Vorrichtungen, in die Wälzlager eingebaut sind,
gleichgültig, ob die Wälzlager herausnehmbar sind oder nicht. Solche Maschinenteile
oder mechanische Vorrichtungen sind nach eigener Beschaffenheit zu tarifieren;
dies gilt insbesondere für:
a) Lagergehäuse, Lagerträger u. dgl. (Nr.
8483).
b) Freilaufnaben für Fahrräder (Nr. 8714).
8483. Transmissionswellen (einschliesslich
Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen;
Zahnradgetriebe und Friktionsräder; Umlaufspindeln mit Kugeln oder Rollen;
Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe, einschliesslich
Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich
Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen,
einschliesslich Gelenkverbindungen
Hierher gehören
hauptsächlich mechanische Vorrichtungen, die zur Kraftübertragung dienen, und
zwar
1. entweder von einer Antriebsmaschine auf eine
oder mehrere Arbeitsmaschinen oder
2. von einem beweglichen Teil auf einen anderen
beweglichen Teil innerhalb derselben Maschine.
A. Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen
und Kurbelwellen) und Kurbeln
Die Vorrichtungen dieser Gruppe übertragen in der Regel die
Antriebskraft in Form einer Drehbewegung. Nach ihrer Arbeitsweise und ihrem
besonderen Aussehen unterscheidet man:
1) Antriebswellen oder Lagerwellen, die
unmittelbar vom Motor angetrieben werden.
2) Sekundäre Transmissionswellen, auf die über
ein Zahnradgetriebe, eine Riemenscheibe mit Treibriemen oder auf eine andere
Weise die Bewegung der Antriebswelle übertragen und von dieser auf Maschinen
oder andere sekundäre Wellen weitergegeben wird.
3) Gelenkwellen. Sie bestehen aus zwei oder
mehr Wellenteilen, die durch Kugelgelenke, Kreuzgelenke usw. miteinander
verbunden sind.
4) Biegsame Wellen zur Übertragung der Bewegung
von einem Antriebsorgan z.B. auf Handwerkzeuge oder auf Messgeräte
(Tourenzähler, Geschwindigkeitsmesser usw.).
5) Sog. gekröpfte Wellen, Kurbelwellen, Kurbeln
oder Gegenkurbeln, die entweder aus einem Stück bestehen oder aus mehreren
Stücken zusammengesetzt sind. In Verbindung mit einer Schubstange dienen sie
dazu, eine hin- und hergehende Bewegung in eine Drehbewegung umzuwandeln oder
umgekehrt.
6) Exzenterwellen und Nockenwellen.
Hierher gehören nicht
gewöhnliche Achsen, Lagerzapfen und andere Achsen, die die umlaufenden Organe
nur tragen, ohne ihnen eine Bewegung zu vermitteln.
Hierher gehören ebenfalls nicht:
a) Stabeisen oder Stabstahl mit
gleichbleibendem Querschnitt, und zwar auch dann, wenn diese zu Wellen
verarbeitet werden sollen (Nrn. 7214 oder 7215).
b) Kabel in abgepassten Längen, für biegsame
Wellen, die an ihren Enden noch nicht mit Anschlussstücken versehen sind (Nr.
7312).
c) Mähschwingen, die dazu dienen, die
Antriebsbewegung auf den Mähbalken von Grasmähmaschinen zu übertragen (Nr.
8433).
B. Lagergehäuse und Lagerschalen
Lagergehäuse dienen zur Aufnahme der Lagerschalen oder Wälzlager, in
denen sich die Wellen drehen. Lagergehäuse bestehen gewöhnlich aus zwei Teilen,
die zusammen einen Hohlzylinder bilden. Oft sind sie auch mit
Schmiervorrichtungen ausgestattet. Speziallager, die an horizontalen Wellen
angebracht sind, um die Axialkräfte aufzufangen, werden Festlager genannt.
Lager, welche die Aufgabe haben, vertikale, auf Zapfen laufende Wellen zu
tragen und sie gegen seitliche Bewegung zu sichern, heissen Axialdrucklager
oder Führungslager.
Lagerträger
(Sohlplatten, Lagerstühle, Konsolen, Hängelager usw.) gehören nur dann hierher,
wenn sie mit einem Lagergehäuse ausgerüstet oder unmittelbar zur Aufnahme von
Lagerschalen oder Wälzlagern bestimmt sind. Andernfalls sind sie nach Beschaffenheit
zu tarifieren (also in der Regel den Nrn. 7325 oder 7326 zuzuweisen).
In Lagergehäuse
eingebaute Wälzlager (Kugellager, Nadellager usw.) gehören mit den Lagergehäusen
hierher. Separat zur Abfertigung gestellt, sind sie dagegen der Nr. 8482
zuzuweisen.
Lagerschalen gehören
jedoch auch dann hierher, wenn sie ohne ihre Lagergehäuse zur Abfertigung
gestellt werden. Lagerschalen bestehen aus zylindrischen Gleitflächen (glatten
Hohlkörpern aus einem Stück oder aus mehreren miteinander verbundenen
Segmenten), in denen sich die Welle oder Achse dreht. Sie bestehen im
Allgemeinen aus Metall-Legierungen oder Sintermetallen mit guten
Gleiteigenschaften. Man stellt sie aber auch aus gewissen anderen Stoffen, z.B.
Kunststoffen, her.
Hierher gehören jedoch
nicht Lagerschalen aus Grafit oder anderem Kohlenstoff (Nr. 6815).
C. Zahnradgetriebe
und Friktionsräder
Zahnradgetriebe
bewirken die Übertragung der Bewegung mittels gezahnter Organe: Zahnräder,
Ritzel, Zahnstangen oder Schnecken. Je nach dem Verhältnis, das sich aus der
Zähnezahl der miteinander in Eingriff stehenden Organe ergibt, wird die Bewegung
mit gleicher, erhöhter oder verminderter Geschwindigkeit übertragen. Ausserdem
kann der Richtung der Kraftübertragung z.B. durch Verwendung von Kegelrädern
und durch Einstellung des Winkels, in dem die Zähne miteinander in Eingriff
stehen, verändert werden. Es kann auch eine Drehbewegung in eine Längsbewegung
umgewandelt werden oder umgekehrt, z.B. durch Verwendung eines Ritzels und einer
Zahnstange.
Hierher gehören alle
Arten von Zahnradgetrieben (Stirnradgetriebe, Kegelradgetriebe,
Schneckengetriebe, Getriebe aus Zahnrädern mit Gerad-, Schräg- oder
Pfeilverzahnung, usw.) sowie Zahnradgetriebeteile (z.B. Zahnräder, Räder für
Kettengetriebe) und aus Getrieben zusammengesetzte Aggregate.
Friktionsräder oder
Reibräder übertragen die Bewegung durch Reibung der Aussenflächen zweier
zylindrischer oder konischer Reibräder, von denen eines auf der Antriebswelle
und das andere auf der Übertragungswelle angebracht ist. Reibräder bestehen
gewöhnlich aus Gusseisen und sind oft mit Leder, Holz, getränkten Fasern oder
einem andern Stoff überzogen, welcher die Reibung erhöht.
D. Umlaufspindeln mit Kugeln oder Rollen
Umlaufspindeln mit Kugeln (auch unter dem Begriff Kugelrollspindeln
bekannt) oder Rollen bestehen aus einer mit Gewinde versehenen Spindel und
einer Mutter mit Kugeln oder Rollen, die auf der Innenseite der Mutter im
Gewindegang angeordnet sind; Umlaufspindeln mit Kugeln oder Rollen dienen zum
Umwandeln der Drehbewegung in eine Längsbewegung oder umgekehrt.
E. Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechselgetriebe,
einschliesslich Drehmomentwandler
Hierunter versteht man von Hand oder automatisch schaltbare
Vorrichtungen, mit denen es möglich ist, die Geschwindigkeit der angetriebenen
Maschine bei gleichbleibender Geschwindigkeit der Antriebsmaschine nach Bedarf
zu ändern. Dazu gehören insbesondere:
1) Zahnradschaltgetriebe. Sie bestehen aus mehreren
Zahnrädern, die in der Regel in einem Gehäuse untergebracht sind. Die
Antriebsräder der Getriebe können mit den angetriebenen Rädern in mehreren
Schaltkombinationen so zusammengeschaltet werden, dass das Übersetzungsverhältnis
verändert wird.
2) Schaltgetriebe mit Friktionsrädern oder
Friktionskonen und Schaltgetriebe mit Ketten oder Riemen, in denen eine
Scheibe, ein Konus, eine Kette oder ein Riemen mit einer Friktionsscheibe in
Berührung steht. Durch die jeweilige Stellung der bis zum Mittelpunkt des
zylindrischen Reibrades bzw. bis zur Kegelspitze des konischen Reibrades
verstellbaren Reibscheibe wird das Übersetzungsverhältnis zwischen Antriebs-
und Übertragungswelle bestimmt.
3) Hydraulische Wechselgetriebe,
einschliesslich hydraulische Drehmomentwandler. Die Änderung der
Geschwindigkeit wird durch das Drehen der Schaufeln des Antriebselements in
einer Flüssigkeit (im Allgemeinen in einem Ölbad) und durch die sich daraus
ergebende Reaktion auf die feststehenden oder beweglichen Schaufeln des Übertragungsorgans
erreicht. Die Kraftübertragung kann entweder durch Druck (hydrostatisches
Wechselgetriebe) oder durch Strömung (hydrodynamische Wechselgetriebe oder
Drehmomentwandler) erfolgen.
Untersetzungsgetriebe
und Wechselgetriebe, die zusammen mit einem Motor einen Block bilden (z.B.
Untersetzungsgetriebe-Motoren), sind nach Massgabe des Motors zu tarifieren.
F. Schwungräder
Schwungräder haben
mitunter grosse Abmessungen und ein verhältnismässig hohes Gewicht. Es sind
Räder, die so gebaut sind, dass ihre Masse hauptsächlich im Radkranz
konzentriert ist, um kinetische Energie zu speichern. Da sich ihre Trägheit
Geschwindigkeitsänderungen widersetzt, wirken Schwungräder als Regler für die
Bewegung. Mitunter dienen sie gleichzeitig auch zur Kraftübertragung mit Hilfe
von Riemen oder Seilen (Schwungrad-, Riemenscheiben oder -Seilscheiben),
Pleuelstangen (Kurbelwellenschwungräder) oder Stirnverzahnungen
(Zahnkranzschwungräder).
G. Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich
Rollenblöcke für Flaschenzüge
Riemen- und Seilscheiben sind Organe zum Übertragen von Drehbewegungen
mit Riemen oder Seilen durch Reibung. Es gibt Antriebs- und
Kraftübertragungsscheiben. Die gewöhnlichen Scheiben haben die Form von Rädern,
deren Radkranz, je nach Bedarf glatt (flach oder gewölbt) oder gerillt ist. Es
gibt aber auch besondere Arten, z.B. Trommelscheiben (sie haben die Form von
mehr langen als breiten Kegelstümpfen oder von Zylindern) und Stufenscheiben,
die aus mehreren, im Durchmesser abgestuften gewöhnlichen Scheiben zusammengesetzt
sind.
Hierher gehören nicht
nur Riemen- und Seilscheiben zur unmittelbaren Kraftübertragung, sondern auch
solche, die nur zum Führen oder Spannen der Treibriemen oder Seile dienen, wie
z.B. Spannscheiben und Spannrollen für Treibriemen, Rollenblöcke für Flaschenzüge
(bestehend aus zwei oder mehr losen Rollen, die in einer Gabel gelagert sind)
usw.
Rollenböcke, die zu
kompletten Flaschenzügen zusammengebaut sind, gehören jedoch zu Nr. 8425.
H. Schaltkupplungen
Schaltkupplungen sind Vorrichtungen, die zwischen Antriebs- und
Übertragungswelle eingefügt werden, um diese je nach Bedarf miteinander zu
verbinden oder voneinander zu trennen. Dazu gehören insbesondere:
Reibungskupplungen mit
rotierenden Scheiben, Kegeln oder Ringen, die je nach Bedarf miteinander in
Berührung gebracht oder voneinander entfernt werden; Klauenkupplungen, deren
zusammengehörige Teile Vorsprünge oder Klauen bzw. entsprechende Ausschnitte
oder Lücken aufweisen, mit denen die Kupplungselemente miteinander in Eingriff
gebracht werden können; selbsttätige Fliehkraftkupplungen mit sich drehenden
Fliehgewichten, die das Ein- oder Ausrücken allein durch Fliehkraft bewirken,
pneumatische Kupplungen; hydraulische Kupplungen (Flüssigkeitskupplungen); usw.
Elektromagnetische
Schaltkupplungen gehören zu Nr. 8505.
I. Wellenkupplungen,
einschliesslich Gelenkverbindungen
Zu den
Wellenkupplungen zählen die starren Muffen- oder Flanschenkupplungen, die elastischen
Kupplungen und die hydraulischen Kupplungen. Gelenkverbindungen stellen
hauptsächlich permanente Verbindungselemente zwischen Wellen dar (Kreuz- oder
Kardangelenke, sog. Oldhamgelenke u. dgl.).
Teile
Vorbehältlich der
allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von Teilen (siehe die Erläuterungen
zum Abschnitt, Allgemeines) gehören auch Teile für Waren dieser Nummer hierher.
Hierher gehören
ausserdem nicht:
a) Massive Erzeugnisse, nur durch Schmieden
oder Hämmern grob vorbearbeitet der
Nr. 7207.
b) Kraftübertragungsvorrichtungen der
vorstehend beschriebenen Art (Schaltgetriebe, Wellen, Schaltkupplungen,
Ausgleichsgetriebe usw.), bei denen erkennbar ist, dass sie ausschliesslich
oder hauptsächlich für Land- oder Luftfahrzeuge bestimmt sind (Abschnitt XVII);
Kraftübertragungsvorrichtungen, die Teile von Motoren für Land- oder
Luftfahrzeuge darstellen, verbleiben jedoch in der Nr. 8483.
So verbleiben
Kurbelwellen oder Nockenwellen auch dann in der Nr. 8483, wenn sie speziell für
Automobilmotoren hergerichtet sind; dagegen gehören für Automobile bestimmte
Kraftübertragungswellen, Schaltgetriebe und Ausgleichgetriebe zu Nr. 8708.
Kraftübertragungsvorrichtungen
der in der Nr. 8483 beschriebenen Art verbleiben jedoch auch dann hier, wenn
sie speziell für Schiffe hergerichtet sind.
c) Uhrenteile (Nr. 9114).
8484. Metalloplastische Dichtungen; Sätze
oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedenartiger Zusammensetzung in
Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen Umschliessungen; mechanische Dichtungen
A. Metalloplastische Dichtungen
Metalloplastische Dichtungen bestehen:
1. entweder aus einer Lage von Asbest (oder
auch von Filz, Pappe oder anderem nichtmetallischen Material), die zwischen
zwei Lagen von Metall (Folien oder Blechen) eingebettet ist
2. oder aus einer Lage von Asbest oder von
anderem, durch Ausstanzen geformten nichtmetallischen Material, deren
Aussenrand und gegebenenfalls deren im Material angebrachte Löcher oder
Durchgänge (Aussparungen) mit Metallstreifen eingefasst sind,
3. oder aus einem Stapel von Metallfolien aus
demselben Metall oder aus verschiedenen Metallen.
Metalloplastische
Dichtungen werden hauptsächlich zum Abdichten bestimmter Teile von Motoren
(z.B. von Zylinderköpfen), Pumpen usw. oder von gewissen Rohrleitungen verwendet.
Nicht als
metalloplastische Dichtungen zu betrachten sind Asbestdichtungen, die lediglich
mit Metallfäden oder Metallgewebe verstärkt sind (Nr. 6812). Diese Dichtungen
gehören nur unter den im nachstehenden Abschnitt B. aufgeführten Voraussetzungen
hierher.
B. Sätze oder
Zusammenstellungen von Dichtungen
Hierher gehören in
Beuteln, Umschlägen, Pappkartons oder ähnlichen Umschliessungen verpackte Sätze
und Zusammenstellungen (Sortimente) von Dichtungen (Scheiben, Ringen usw.)
aller Art und aus jeglichem Material (Presskork, Leder, Kautschuk, Gewebe,
Pappe, Asbest usw.), vorausgesetzt, dass nicht alle Dichtungen aus dem gleichen
Material bestehen.
Um hier eingereiht
werden zu können, müssen Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen
mindestens zwei Dichtungen aus unterschiedlichem Material enthalten. Nicht in
diese Nummer einzureihen ist somit ein Beutel, ein Umschlag, eine Schachtel
usw. mit z.B. fünf Dichtungen aus Pappe; diese gehören zu Nr. 4823. Wenn dieser
Dichtungssatz jedoch noch eine Dichtung aus Kautschuk enthält, gehört er zu
dieser Nummer.
C. Mechanische
Dichtungen
Mechanische Dichtungen
(z.B. Gleitringdichtungen und Federringdichtungen) stellen mechanische
Einheiten dar, welche eine dichte Verbindung zwischen zwei flachen, sich drehenden
Flächen gewährleisten. Sie verhindern das Auslaufen von unter Hochdruck stehenden
Flüssigkeiten in den Maschinen und Apparaten, in denen sie eingebaut sind, und
dies trotz der Drücke und Beanspruchungen, die auf sie seitens der beweglichen
Organe, durch Vibrationen usw. einwirken können.
Diese Dichtungen weisen
im Allgemeinen einen ziemlich komplexen Aufbau auf. Sie bestehen:
1) aus starren Teilen, die nach dem Anbringen
der Dichtung eine feste Verbindung mit der Maschine oder dem Apparat bilden,
und
2) aus beweglichen Teilen wie rotierenden
Elementen, Federelementen usw.
Gerade wegen des
Vorhandenseins dieser beweglichen Teile bezeichnet man sie als mechanische
Dichtungen.
Diese Dichtungen
dienen als Vorrichtungen zum Vermindern von Vibrationen, als Lager, als
eigentliche Dichtungen und manchmal als Verbindungselemente. Unter den zahlreichen
Anwendungsmöglichkeiten kann insbesondere der Einsatz in Pumpen, Kompressoren,
Mischvorrichtungen, Rührwerken und Turbinen erwähnt werden. Sie werden aus zahlreichen
Materialien und in verschiedensten Formen hergestellt.
Hierher gehören nicht:
a) Andere Dichtungen als mechanische
oder metalloplastische Dichtungen, auf welche die im vorstehenden Abschnitt B.
enthaltenen Bestimmungen nicht zutreffen, wenn sie zur Abfertigung gestellt
werden (in der Regel Einreihung nach Beschaffenheit).
b) Dichtungsschnüre (z.B. aus Asbest: Nr.
6812).
c) Ölfangringe der Nr. 8487.
8486. Maschinen
und Apparate, ausschliesslich oder hauptsächlich zum Herstellen von
Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen,
elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen; in Anmerkung 9
C) zu diesem Kapitel genannte Maschinen und Apparate; Teile und Zubehör
Zu dieser Nummer
gehören Maschinen und Apparate von der Art, wie sie ausschliesslich oder
hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder
Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder
Flachbildschirmen verwendet werden. Ausgeschlossen von dieser Nummer bleiben
jedoch Maschinen und Apparate zum Messen, Kontrollieren, Prüfen, für chemische
Untersuchungen usw. (Kapitel 90).
A. Maschinen und
Apparate zum Herstellen von
Halbleiterbarren oder Halbleiterscheiben
Zu dieser Gruppe
gehören Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbleiterbarren oder
Halbleiterscheiben, wie:
1) Zonen-Schmelzöfen für Siliziumstäbe,
Oxidationsöfen zum Anbringen einer dünnen Oxidschicht auf der Oberfläche der
Scheiben (Wafer) sowie Diffusionsöfen zum Dotieren der Scheiben (Wafer) mit
Ionen.
2) Kristallziehöfen für die Herstellung von
hochreinen, monokristallinen Halbleiterbarren (Silicium-Einkristallstäbe), die
zu Scheiben (Wafer) zerschnitten werden können.
3) Diamantfräsen zum Abdrehen der
Kristallbarren auf den für die Scheiben erforderlichen, exakten Durchmesser und
zum Einfräsen der Abflachungen in die Barren zur Kennzeichnung bezüglich
Leitfähigkeit und spezifischem Widerstand des Kristalls.
4) Wafersägen zum Zersägen der monokristallinen
Halbleiterbarren in Scheiben (Wafer).
5) Maschinen zum Schleifen, Läppen und
Polieren, welche die Halbleiterscheiben für den weiteren Verarbeitungsprozess
vorbereiten. Dazu gehört insbesondere, dass die Halbleiterscheiben die
erforderlichen Toleranzen bezüglich Dimensionen erfüllen. Dabei ist besonders
wichtig, dass die Oberfläche eben ist.
6) Chemisch-mechanische Poliermaschinen (CMP),
welche mittels einer Kombination aus chemischem Abtragen und mechanischem
Schleifen die Scheibenoberfläche ebnen und polieren.
B. Maschinen und
Apparate zum Herstellen von
Halbleiterbauelementen oder
elektronischen integrierten Schaltungen
Zu dieser Gruppe
gehören Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder
elektronischen integrierten Schaltungen, wie:
1) Vorrichtungen zum Erzeugen von dünnen
Schichten (Filmen), welche während des Herstellungsprozesses verschiedene
Schichten auf der Oberfläche der Halbleiterscheibe bilden oder auftragen. Diese
dünnen Schichten dienen als Leiter, Isolatoren und Halbleiter auf dem fertigen
Bauelement. Sie können Oxide und Nitride der Oberfläche der Grundschicht
(Substrat), der Metalle und der epitaxial aufgewachsenen dünnen Schichten
enthalten. Die nachstehend aufgeführten Verfahren und Ausrüstungen dienen nicht
unbedingt zum Erzeugen einer bestimmten Art von Film:
a) Oxidationsöfen, in welchen eine dünne
Oxidschicht auf der Oberfläche der Scheiben entsteht. Das Oxid wird durch die
chemische Reaktion zwischen der molekularen Schicht auf der Oberfläche der
Scheibe und dem heissen Sauerstoff oder Dampf gebildet.
b) Ausrüstungen für Beschichtungsverfahren
durch chemische Gasphasenabscheidung (CVD), zum Auftragen von verschiedenen
Arten von Schichten, welche durch eine Mischung von geeigneten Gasen bei
erhöhten Temperaturen in einer Reaktionskammer entstehen. Dabei findet eine
sog. thermo-chemische Gasphasenreaktion statt. Der Vorgang erfolgt entweder
unter atmosphärischem Druck (Normaldruck) oder unter reduziertem Druck (LPCVD).
Die chemische Reaktion kann auch durch die Energieeinkopplung aus einem Plasma
aktiviert werden (PECVD).
c) Ausrüstungen zum Beschichten durch
physikalische Gasphasenabscheidung (PVD), zum Auftragen von verschiedenen Arten
von Schichten durch Verdampfen von Feststoffen. Dazu gehören z.B.:
1) Ausrüstungen zum Verdampfen, bei welchen die
Schicht durch Erhitzen des Ausgangsmaterials abgeschieden wird.
2) Ausrüstungen zum Zerstäuben, bei welchen die
Schicht durch Ionenbeschuss des Ausgangsmaterials (Target) gebildet wird.
d) Ausrüstungen für die Molekularstrahlepitaxie
(MBE), zum Erzeugen von epitaxialen Schichten auf eine erhitzten,
monokristallinen Grundschicht unter Ultrahochvakuum mittels
Molekularstrahltechnik. Der Prozess ist ähnlich wie bei der Beschichtung nach
dem PVD-Verfahren.
2) Vorrichtungen zum Dotieren, welche
Dotierungssubstanzen (Fremdatome) in die Oberfläche der Scheiben einbringen, um
die Leitfähigkeit oder andere charakteristische Eigenschaften einer
Halbleiterschicht zu verändern, wie:
a) Ausrüstungen für die thermische Diffusion,
welche die Dotierungssubstanzen mittels hoch erhitzten Gasen in die Oberfläche
der Scheiben einbringen.
b) Ionenimplantationsanlagen, welche die Ionen
der Dotierungssubstanz in Form eines beschleunigten Strahls in die kristalline
Struktur der Oberfläche der Halbleiterscheibe einbringen.
c) Glühöfen, zum Reparieren der Schäden, die
nach der Ionenimplantation im Kristallgitter der Halbleiterscheiben entstanden
sind.
3) Ausrüstungen zum Ätzen und Abtragen, welche
für das Ätzen oder Reinigen der Oberfläche der Halbleiterscheiben, wie:
a) Ausrüstungen zum Nassätzen, wobei die
chemische Ätzlösung durch Besprühen oder Eintauchen aufgetragen wird.
Sprühätzung ergibt regelmässigere Resultate als Tauchätzung, weil jede einzelne
Halbleiterscheibe mit frischer Ätzlösung behandelt wird.
b) Apparate zum anisotropen Trockenätzen nach
dem Plasmaverfahren. Dabei befindet sich die Ätzlösung in gasförmigem Zustand
in einem energetischen Plasmafeld, wodurch ein anisotropes Ätzprofil erreicht
wird. Beim Trockenätzverfahren wird durch verschiedene Methoden gasförmiges
Plasma gebildet, wodurch dünne Schichten von den Halbleiterscheiben abgetragen
werden.
c) Ausrüstungen zum Ionenstrahlätzen, wobei die
Atome des ionisierten Prozessgases in Form eines Ionenstrahls auf die
Oberfläche der Halbleiterscheiben geschleudert werden. Dadurch wird auf
physikalischem Weg die äusserste Schicht der Oberfläche abgetragen.
d) Andere Vorrichtungen zum Abtragen oder Brennöfen,
welche nach ähnlichen Verfahren wie beim Ätzen funktionieren; diese Apparate
entfernen die Fotolackschicht, die als "Schablone" gedient hat. Mit
diesen Ausrüstungen können auch Nitride, Oxide und polykristallines Silizium
mit einem isotropen Ätzprofil abgetragen werden.
4) Lithografische Ausrüstungen, welche das
Schaltbild auf die mit Fotolack beschichtete Oberfläche der Halbleiterscheiben
übertragen, wie:
a) Vorrichtungen zum Beschichten der
Halbleiterscheiben mit Fotolack, einschliesslich der Vorrichtungen, welche den
flüssigen Fotolack mittels Schleuderbeschichtung homogen auf den
Halbleiterscheiben auftragen.
b) Ausrüstungen zum Belichten der mit Fotolack
beschichteten Halbleiterscheiben mit dem Schaltbild (oder einem Teil davon):
1) Die Fotolackschicht wird über eine Maske
oder eine Zwischenmaske Licht (in der Regel ultraviolettes Licht) oder, in
bestimmten Fällen Röntgenstrahlen, ausgesetzt. Dazu gehören:
a) Bei den Kontaktdruckern befindet sich die
Maske bzw. die Zwischenmaske während der Belichtung in direktem Kontakt mit der
Fotolackschicht auf der Halbleiterscheibe.
b) Bei den Abstandsbelichtern befindet sich im
Unterschied zur Kontaktbelichtung die Maske bzw. die Zwischenmaske während der
Belichtung nicht in direktem Kontakt mit der Fotolackschicht auf der
Halbleiterscheibe.
c) Bei den Abtastbelichtern findet die
Belichtung mittels Projektionstechnik durch einen kontinuierlich über die Maske
und Halbleiterscheibe bewegten Spalt statt.
d) Bei den Step- und Repeat-Belichtern wird die
Halbleiterscheibe mittels Projektionstechnik schrittweise belichtet. Die
Belichtung auf der Halbleiterscheibe kann dabei durch Verkleinerung der Maske
oder im Verhältnis 1:1 stattfinden. Dazu werden auch Excimer-Laser verwendet.
2) Apparate, welche ohne Masken oder
Zwischenmasken direkt auf die Halbleiterscheiben schreiben. Ein durch eine
automatische Datenverarbeitungsmaschine gesteuerter "Schreibstrahl"
(Elektronenstrahl, Ionenstrahl oder Laserstrahl) zeichnet dabei das Schaltbild
direkt auf die mit Fotolack beschichtete Halbleiterscheibe.
5) Vorrichtungen zum Entwickeln der belichteten
Halbleiterscheiben, einschliesslich der chemischen Bäder, ähnlich denjenigen
welche in fotografischen Laboratorien verwendet werden.
Hierher gehören
ebenfalls:
1) Zentrifugen zum Beschichten von
Halbleiterscheiben und isolierten Grundschichten (Substrate) mit Fotolack.
2) Siebdruckmaschinen zum Bedrucken der
isolierten Grundschichten (Substrate) mit ätzresistenter Farbe.
3) Lasersägen zum Zersägen der
Halbleiterscheiben in Mikro-Chips.
4) Wafersägen, zum Zersägen der Kristallstäbe
in Scheiben.
C. Maschinen und
Apparate zum Herstellen von Flachbildschirmen
Zu dieser Gruppe
gehören Maschinen und Apparate zum Herstellen von Substraten, welche in
Flachbildschirmen verwendet werden. Nicht hierher gehören Maschinen und Apparate
für die Herstellung von Glas oder das Zusammensetzen von gedruckten, bestückten
Schaltungen oder anderen elektronischen Bestandteilen auf dem Flachbildschirm.
Hierher gehören
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Flachbildschirmen, wie:
1) Apparate zum Ätzen, Entwickeln, Abtragen
oder Reinigen.
2) Apparate zum Projizieren, Zeichnen oder
Anbringen von Strukturen von Schaltungen.
3) Trockenschleuder-Zentrifugen und andere
Apparate zum Trocknen.
4) Schleuder-Beschichtungsmaschinen zum
Anbringen von Fotolack.
5) Ionenimplantationsanlagen zum Dotieren.
6) Öfen und andere Apparate für die Diffusion,
Oxidation, zum Ausglühen oder zum schnellen Erhitzen.
7) Maschinen und Apparate für die chemische und
physikalische Gasphasenabscheidung.
8) Maschinen zum Schleifen und Polieren.
9) Maschinen zum Sägen, Ritzen oder Rillen.
D. Maschinen und
Apparate gemäss Anmerkung 9 C)
zu diesem Kapitel
Zu dieser Gruppe
gehören Maschinen und Apparate, die ausschliesslich oder hauptsächlich verwendet
werden zum:
1) Herstellen oder Reparieren von Masken oder
Zwischenmasken (z.B. Apparate (Fotodrucker) zum fotografischen Herstellen von
Masken und Ionenstrahlfräsen zum Reparieren von Masken und Zwischenmasken).
2) Zusammenbauen von Halbleiterbauelementen
oder elektronischen integrierten Schaltungen, wie:
a) Maschinen zum Beschriften der
Kunststoffgehäuse von monolithischen integrierten Schaltungen oder diskreten
Halbleiterbauelementen mittels Laserstrahl.
b) Maschinen zum Umhüllen (Verkapselung) wie
z.B. Pressen, welche aus Kunststoff ein Gehäuse um die integrierten Schaltungen
(Chips) bilden.
c) Apparate zum Erstellen von Drahtverbindungen
(Bonding), welche Golddrähte mittels Ultraschall- oder
Elektrokompressionsverfahren an die Kontaktstellen der monolithischen
integrierten Schaltungen schweissen.
d) Vorrichtungen, welche die Drahtverbindungen
auf der Halbleiterscheibe (Wafer) noch vor dem Zertrennen in Chips erstellen
(Bumping).
3) Heben, Fördern, Laden und Entladen von
Halbleiterbarren, Halbleiterscheiben oder Halbleiterbauelementen,
elektronischen integrierten Schaltungen und Flachbildschirmen (z.B.
automatisierte Vorrichtungen zum Transportieren, Fördern und Lagern von
Halbleiterscheiben, Kassetten und Boxen mit Halbleiterscheiben und anderen Materialien
für Halbleiterbauelemente).
E. Teile und Zubehör
Vorbehältlich der allgemeinen Bestimmungen über die Tarifierung von
Teilen (siehe die Erläuterungen zum Abschnitt XVI, Allgemeines) gehören auch
Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate dieser Nummer hierher. Als Teile
und Zubehör im Sinne dieser Nummer gelten insbesondere Werkstück- und
Werkzeughalter und andere Spezialvorrichtungen, erkennbar als ausschliesslich
oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Nummer bestimmt.
8487. Teile
von Maschinen oder Apparaten, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch
inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischen Anschlussstücken, elektrischen
Isolierungen, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen
elektrotechnischer Waren
Hierher gehören alle
nichtelektrischen Teile von Maschinen, Apparaten oder mechanischen Geräten, mit
Ausnahme jener Teile, die:
a) nur zur ausschliesslichen oder
hauptsächlichen Verwendung für eine bestimmte Maschine, einen bestimmten
Apparat oder ein bestimmtes Gerät (auch der Nrn. 8479 oder 8543 oder allenfalls
des Abschnitts XVII, des Kapitels 90 usw.) speziell hergerichtet sind; diese
Teile sind wie die betreffende Maschine (Apparat oder Gerät) einzureihen oder,
falls für Teile eine besondere Nummer vorgesehen ist, dieser Nummer zuzuweisen;
b) zu den Nrn. 8481 bis 8484 gehören;
c) in anderen Nummern der Nomenklatur genauer
erfasst oder durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI oder Anmerkung 1 zu Kapitel 84
von diesem Kapitel ausgenommen sind, wie z.B. Förderbänder und Treibriemen aus
Kunststoff (Kapitel 39), Förderbänder und Treibriemen aus vulkanisiertem
Kautschuk (Nr. 4010) sowie andere Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk für
technische Zwecke (Nr. 4016); Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder rekonstruiertem
Leder (Nr. 4205); Förderbänder und Treibriemen aus Spinnstoffen (Nr. 5910) und
andere Spinnstoffwaren zu technischen Zwecken (Nr. 5911); Teile aus Keramik
oder Glas (Kapitel 69 oder 70); Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder
rekonstruierte Steine (Kapitel 71); Schrauben, Ketten, Federn und andere Teile
und anderes Zubehör mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der
Anmerkung 2 zu Abschnitt XV sowie Bürsten (Nr. 9603).
Hierher gehören daher
- unter Vorbehalt, dass sie als Teile von Maschinen, nicht aber als Teile einer
bestimmten Maschine erkennbar sind - Waren, wie nichtautomatische Schmiervorrichtungen
(Schmiernippel, Dochtöler usw.), Handräder, Steuerhebel und Steuergriffe,
Schutzgehäuse, Schutzplatten und andere Schutzvorrichtungen für Maschinen,
Maschinengestelle, Maschinensockel (Grundplatten) und Ölfangringe
(Wellendichtringe). Diese Ringe, im Allgemeinen von rundem Querschnitt, sind
von eher einfacher Struktur (z.B. Ring aus elastischem Kautschuk mit
Verstärkung aus Metall, durch Vulkanisation vereinigt), gekennzeichnet durch
das Fehlen von beweglichen Teilen. Sie werden in zahlreichen Maschinen oder
Apparate eingesetzt, um durch Abdichten der anliegenden Flächen das Austreten
von Öl oder Gas oder das Eindringen von Staub usw. zu verhindern.
Hierher gehören auch
Schiffsschrauben und Schiffsschaufelräder.
Schweizerische Erläuterungen
8487. Als "unfertig, roh
oder roh vorgearbeitet" gelten Maschinenteile aus Gusseisen, Eisen oder
Stahl, die der Umschreibung "roh" gemäss schweizerischer Anmerkung 1a
zum Abschnitt XV entsprechen und in diesem Zustand nicht gebrauchsfertig, d.h.
nicht ohne weitere Bearbeitung tale quale verwendbar sind.