Nutzungsbedingungen der NE/BSMSH (Erläuterungen/Waren-Datenbank des Harmonisierten Systems) im Rahmen des Tares.
Sie anerkennen, dass:
die Weltzollorganisation (WZO, gegründet im Jahre 1952 unter dem Namen Weltzollrat) alleinige Eigentümerin am geistigen Eigentum der Waren- und Handelsbezeichnungen, den zugehörigen 6-stelligen Nummern des Harmonisierten Systems [HS]), den Erläuterungen zum HS, den Einreihungs-Avisen, den änderungen der Nomenklatur sowie den Konkordanzlisten zwischen der Version 1996 und 2002 des HS ist (nachstehend als" NE/BDMSH " bezeichnet) und Gegenstand dieser Seite bilden;
die Nutzung der NE/BDMSH auf eine persönliche Verwendung beschränkt ist und nicht weiter kommerzialisiert werden darf;
die NE/BDMSH nicht anderweitig verwendet, heruntergeladen, veröffentlicht, modifiziert, angepasst, übersetzt, verteilt, übermittelt, kopiert, übertragen, gedruckt oder in irgend einer anderen Form wiedergegeben oder verbreitet werden dürfen, selbst wenn Angaben über das geistigen Eigentum oder andere Hinweise angebracht würden;
es verboten ist, die in Tares enthaltenen NE/BDMSH unabhängig von Tares zu verwenden;
die NE/BDMSH " telles quelles " ohne Garantie geliefert werden. Obwohl die WZO sich bemüht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der NE/BDMSH zu gewährleisten und periodisch zu aktualisieren, können die WZO und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit in keinem Fall (individuell, gemeinsam oder solidarisch) für erlittene Schäden, die sich aus der Verwendung von Tares und der darin enthaltenen NE/BDMSH aus Unachtsamkeit oder anderer Gründe direkt oder indirekt ergeben, verantwortlich gemacht werden;
die Verwendung einer alten Version verboten ist, sobald eine neue Version der NE/BDMSH verbreitet wurde;
nur die in Papierform von der WZO veröffentlichten Dokumente als verbindlich betrachtet werden;
die WZO sich das Recht vorbehält, nach Ermessen in irgend einem Zeitpunkt die vorliegenden Bedingungen oder Teile davon zu ändern;
jeder Rechtsstreit, der sich aus der Ausführung oder der Interpretation der vorliegenden Bestimmungen ergibt, gemäss Teil I der Entscheidung XXXIII des Rates vom November 1954 beurteilt wird.
Ich habe die vorstehenden Bedingungen gelesen, ich akzeptiere und beachte sie.