Kapitel 40
Kautschuk und Waren
daraus
Allgemeines
Begriffsbestimmung
von Kautschuk
Der Ausdruck Kautschuk
ist in der Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert. Dieser Ausdruck gilt in
diesem Kapitel, wie übrigens in den andern Kapiteln der Nomenklatur, wenn nichts
anderes bestimmt ist, für die folgenden Produkte:
1) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,
Guayulekautschuk, Chicle-Gummi und ähnliche natürliche Kautschukarten (d.h. dem
Kautschuk ähnlich) (siehe die Erläuterungen zu Nr. 4001).
2) Synthetischer Kautschuk, wie dieser in der
Anmerkung 4 zu diesem Kapitel definiert ist. Zur Durchführung der in Anmerkung
4 beschriebenen Untersuchung muss ein Muster aus ungesättigten synthetischen
Stoffen, von der in Anmerkung 4c) bezeichneten Art (im rohen, nicht vulkanisierten
Zustand), mit Schwefel vulkanisiert und danach den Dehnungs- und
Reversibilitätsprüfungen unterworfen werden (siehe hierzu die Erläuterungen zu
Nr. 4002). Wenn ein Muster nicht erlaubte Zusätze im Sinne der Anmerkung 4
enthält (z.B. Mineralöl), muss die Untersuchung mit einem Muster vorgenommen
werden, das keine solchen Zusätze enthält oder die aus diesem entfernt wurden.
Bei der Beurteilung von vulkanisierten Kautschukwaren, die in diesem Zustand
nicht untersucht werden können, ist zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen
eine Warenprobe des als Rohstoff dienenden unvulkanisierten Ausgangsmaterials
erforderlich. Für die dem Begriff der synthetischen Kautschuke gleichgestellten
Thioplaste sind jedoch keine Untersuchungen erforderlich.
3) Faktis (Ölkautschukabkömmling) (siehe hierzu
die Erläuterungen der Nr. 4002).
4) Kautschukregenerate (siehe hierzu die
Erläuterungen der Nr. 4003).
Die Bezeichnung
Kautschuk umfasst die obgenannten unvulkanisierten, vulkanisierten oder
gehärteten Erzeugnisse.
Der Ausdruck
"vulkanisiert" bezeichnet allgemein Kautschuk (einschliesslich
synthetischer Kautschuk), der mit Schwefel oder mit jedem anderen der
Vulkanisation dienenden Stoff (wie Schwefelchlorid, bestimmten mehrwertigen
Metalloxiden, Selen, Tellur, Thiuramdisulfiden und -tetrasulfiden, bestimmten
organischen Peroxiden und gewissen synthetischen Harzen), mit oder ohne Einsatz
von Wärme oder Druck, oder mittels energieintensiver Bestrahlung, von einem
vorwiegend plastischen in einen vorwiegend elastischen Zustand umgewandelt
wird. Zu betonen ist, dass sich die auf die Schwefelvulkanisation beziehenden
Kriterien lediglich zur Bestimmung von synthetischem Kautschuk im Sinne der
Anmerkung 4 anwendbar sind. Wenn ein Stoff als synthetischer Kautschuk bestimmt
worden ist, sind die daraus hergestellten Waren als Waren aus vulkanisiertem
Kautschuk der Nrn. 4007 bis 4017 zu betrachten, ungeachtet ob diese mit
Schwefel oder mit einem anderen Vulkanisationsstoff vulkanisiert wurden.
Zur Vulkanisation
werden ebenfalls, unabhängig von Vulkanisationsmitteln, bestimmte andere Stoffe
hinzugefügt wie: Beschleuniger, Aktivatoren, Vulkanisationsverzögerer,
Weichmacher, Verdünner, inerte oder aktive Füllstoffe sowie alle übrigen in der
Anmerkung 5 B) zum Kapitel genannten Additive. Gewisse vulkanisierbare
Mischungen gelten als Kautschuk-Mischungen, die je nach Form zu den Nrn. 4005
oder 4006 gehören.
Hartkautschuk (z.B.
Ebonit) wird durch Vulkanisation von Kautschuk mit einem erheblichen Anteil
Schwefel gewonnen, bis dieser praktisch unplastisch und unelastisch wird.
Geltungsbereich
Dieses Kapitel umfasst Kautschuk, wie vorstehend definiert, im
Rohzustand oder als Halbfabrikate, auch vulkanisiert oder gehärtet, sowie
vollständig aus Kautschuk bestehende Waren, oder Waren, denen der wesentliche
Charakter durch den Kautschuk verliehen wird, sofern diese nicht durch die
Anmerkung 2 dieses Kapitels ausgeschlossen sind.
Allgemeiner Aufbau der
Nummern:
a) Unter Vorbehalt der Bestimmungen der
Anmerkung 5 umfassen die Nrn. 4001 und 4002 im Wesentlichen Rohkautschuk in
Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen.
b) Die Nrn. 4003 und 4004 umfassen
regenerierten Kautschuk in Primärformen oder in Form von Platten, Blättern oder
Streifen sowie Abfälle, Altwaren und Schnitzel aus Weichkautschuk und daraus gewonnene
Pulver und Granulate.
c) Die Nr. 4005 umfasst nicht vulkanisierte
Kautschukmischungen in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen.
d) Die Nr. 4006 umfasst die anderen Formen
sowie Waren aus nicht vulkanisiertem, auch gemischtem Kautschuk.
e) Die Nrn. 4007 bis 4016 umfassen
Halbfabrikate oder fertige Waren aus vulkanisiertem Kautschuk, jedoch andere
als aus Hartkautschuk.
f) Die Nr. 4017 umfasst Hartkautschuk in allen
Formen, einschliesslich Abfälle und Altwaren sowie Waren aus Hartkautschuk.
Primärformen (Nrn.
4001 bis 4003 und 4005)
Der Begriff
Primärformen wird durch die Anmerkung 3 dieses Kapitels definiert. Dabei ist zu
betonen, dass vorvulkanisierter Latex gemäss Definition der Primärformen
ausdrücklich als nicht vulkanisiert zu betrachten ist. Davon ausgehend, dass
die Nrn. 4001 und 4002 Kautschuk oder Kautschukgemische mit Zusatz eines
organischen Lösungsmittels (siehe hierzu Anmerkung 5) nicht einschliessen, ist
die Bezeichnung "andere Dispersionen und Lösungen" der Anmerkung 3
nur auf die Nr. 4005 anwendbar.
Platten, Blätter
und Bänder (Nrn. 4001, 4002, 4003, 4005 und 4008)
Diese Begriffe sind
durch die Anmerkung 9 definiert und schliessen in ihrem Geltungsbereich Blöcke
von regelmässiger geometrischer Form ein. Platten, Blätter und Bänder können
auf der Oberfläche bearbeitet (z.B. bedruckt, gemustert, gestreift, geriffelt,
gerippt) oder lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (auch wenn
dieser Vorgang ihnen den Charakter einer unmittelbar gebrauchsfertigen Waren
verleiht), jedoch nicht anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten
oder andersartig bearbeitet sein.
Zellkautschuk
Zellkautschuk ist ein
Kautschuk, der in der ganzen Masse verteilt, eine Vielzahl von Zellen (offene
geschlossene oder beide zusammen) aufweist. Er umfasst Schwammkautschuk,
expandierten Kautschuk, Mikrozellen- sowie Mikroschwamm-Kautschuk. Er kann
weich oder fest sein (wie z.B. poröser Ebonit).
Anmerkung 5 zum
Kapitel
Die Anmerkung 5
enthält Kriterien zur Unterscheidung von Kautschuk oder Kautschukmischungen in
Primärformen, in Form von Platten, Bändern oder Streifen, denen keine in dieser
Anmerkung genannten Stoffe hinzugefügt worden sind (Nr. 4001 und 4002) von jenen
mit Zusätzen (Nr. 4005). Diese Anmerkung beruht nicht auf der Unterscheidung,
ob dieser Zusatz vor oder nach der Koagulation beigefügt wurde. Immerhin wird
das Vorhandensein gewisser Stoffe im Kautschuk oder in den Kautschukmischungen
der Nrn. 4001 und 4002 gestattet, sofern diese den wesentlichen Charakter einer
Rohware aus Kautschuk oder Kautschukmischungen nicht verändern. Diese Stoffe
sind insbesondere Mineralöl, Emulgatoren, Mittel gegen das Klebrigwerden,
geringe Mengen (in der Regel nicht über 5 %) von Abbauprodukten von Emulgatoren
und sehr geringe Mengen (in der Regel unter 2 %) Spezialadditive.
Einreihung von
Kautschuk in Verbindung mit Spinnstoffen
Die Tarifeinreihung von
Kautschuk in Verbindung mit Spinnstoffen wird hauptsächlich durch die Anmerkung
1 ij) zum Abschnitt XI, die Anmerkung 3 zum Kapitel 56 und die Anmerkung 4 zum
Kapitel 59 sowie für Förderbänder und Treibriemen durch die Anmerkung 8 zum
Kapitel 40 und die Anmerkung 6b) zum Kapitel 59 bestimmt. Zu diesem Kapitel gehören
die folgenden Erzeugnisse:
a) Mit Kautschuk imprägnierte, bestrichene oder
überzogene sowie damit geschichtete Filze, mit einem Spinnstoffanteil von 50 %
oder weniger, sowie vollständig im Kautschuk eingebettete Filze.
b) Vliese, die vollständig im Kautschuk
eingebettet sind, sowie die von blossem Auge sichtbar mit Kautschuk bestrichenen
oder überzogenen, ohne Berücksichtigung der dadurch hervorgerufenen Farbveränderungen.
c) Gewebe, wie in der Anmerkung 1 zum Kapitel
59 definiert, mit Kautschuk imprägniert, bestrichen oder überzogen oder damit
geschichtet, mit einem Quadratmetergewicht von über 1500 g und mit einem
Spinnstoffanteil von 50 % oder weniger.
d) Platten, Blätter und Bänder aus
Zellkautschuk in Verbindung mit Gewebe (wie in der Anmerkung 1 zum Kapitel 59
definiert), Filz oder Vlies, bei denen der Spinnstoff lediglich zur Verstärkung
dient.
Von diesem Kapitel
sind die in Anmerkung 2 genannten Waren ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse
sind in den Erläuterungen zu den einzelnen Nummern aufgeführt.
4001. Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,
Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in
Platten, Blättern oder Streifen
Hierher gehören:
A) Naturlatex (auch vorvulkanisiert)
Man versteht unter
Latex von Naturkautschuk eine Flüssigkeit, die von bestimmten Pflanzenarten,
sogenannten Kautschukpflanzen, und insbesondere von einer Heveaart, der Hevea
brasiliensis, abgeschieden wird. Diese Flüssigkeit ist eine wässrige Lösung von
Mineralstoffen und organischen Stoffen (Eiweissstoffe, Fettsäuren und ihre
Derivate; Salz, Zucker, Glykoside), die in Suspension den Kautschuk (d.h. das Polyisopren
mit hohem Molekulargewicht) mit einem Anteil von 30 bis 40 % enthält.
Zu diesem Abschnitt gehören:
1) Stabilisierter oder konzentrierter Latex von
Naturkautschuk. Da Latex einige Stunden nach dem Ausfliessen plötzlich
koaguliert, stabilisert man ihn, um die Gefahr des Verderbens oder des
Koagulierens auszuschliessen. Das Stabilisieren erfolgt meist durch einen
Zusatz von Ammoniak in einer Menge von 5 bis 7 g je Liter Latex; dies ergibt
ein als "full ammoniac" (FA-Typ) oder "ammoniaque plein" bezeichnetes
Erzeugnis. Eine zweite Stabilisierungsmethode ergibt ein als "low
ammoniac" (LA-Typ) oder "ammoniaque-bas" bezeichnetes Erzeugnis;
sie besteht aus einer Mischung, von ganz geringen Mengen (1 bis 2 g je Liter Latex)
schwach konzentriertem Ammoniak und anderen Stoffen wie Tetramethylthiuramdisulfid
und Zinkoxid.
Es gibt auch
kältebeständige Latices, die durch ganz geringe Zusätze, insbesondere von
Natriumsalicylat oder von Formaldehyd, stabilisiert und zur Verwendung in Ländern
mit kaltem Klima bestimmt sind.
Aus Transportgründen
wird Latex in der Regel durch verschiedene Verfahren konzentriert, wie
Zentrifugieren, Eindampfen oder Abrahmen.
Der Latex des Handels
enthält meist 60 bis 62 % feste Bestandteile. Es gibt auch konzentrierten Latex
mit einem höheren Gehalt an festen Bestandteilen. Dieser kann in einigen Fällen
über 70 % liegen.
2) Wärmeempfindlich gemachter Latex von
Naturkautschuk, der durch Zusatz wärmeempfindlicher Stoffe erhalten wird. Beim
Erwärmen gerinnt dieser Latex schneller als nicht wärmeempfindlich gemachter.
Er wird meist zum Herstellen von Tauch- oder Formartikeln und von
Schaumkautschuk verwendet.
3) Elektropositiver Latex von Naturkautschuk,
auch als Latex mit umgekehrter elektrischer Ladung bezeichnet, weil man ihn
durch Umkehren der elektrischen Ladung der Teilchen eines normalen
konzentrierten Latex gewinnt. Man erhält dieses Ergebnis in der Regel durch
Zusatz von kationaktiven grenzflächenaktiven Stoffen zum Latex.
Man verwendet diesen Latex,
um die Eigenschaft der meisten Textilfasern, den zum Imprägnieren benutzten
Kautschuk abzustossen, unwirksam zu machen. (Diese Eigenschaft erklärt sich aus
der Tatsache, dass die Fasern in alkalischem Medium eine negative
elektrostatische Ladung wie der normale Latex besitzen).
4) Vorvulkanisierter Latex von Naturkautschuk.
Man lässt das Vulkanisationsmittel während einer Wärmebehandlung bei einer
Temperatur von meist weniger als 100°C auf Latex einwirken.
Die im Latex
enthaltenen Kautschukteilchen werden durch Zusatz eines Überschusses an
gefälltem (oder kolloidem) Schwefel, von Zinkoxid und Beschleunigern des
Dithiocarbamattyps vulkanisiert. Durch Änderung der Temperatur, der
Vulkanisationszeit oder des Anteils der Zusatzstoffe kann man den Vulkanisationsgrad
des fertigen Erzeugnisses beliebig verändern. Die Vulkanisation soll
normalerweise nur den äusseren Teil der Kautschukteilchen erfassen. Um jedes
Übervulkanisieren zu vermeiden, wird der Latex nach der Vulkanisation durch
Zentrifugieren von den überflüssigen Zusatzstoffen befreit.
Vorvulkanisierter
Latex sieht wie normaler Latex aus. Der Gehalt an gebundenem Schwefel beträgt
meist etwa 1 %.
Die Verwendung von
vorvulkanisiertem Latex erlaubt es, alle Arbeitsgänge des Vermahlens zu Pulver
oder des Herstellens von Mischungen usw. einzusparen. Man benützt ihn zum
Herstellen von Tauch- und Formartikeln (z.B. von Gegenständen für
pharmazeutische oder chirurgische Zwecke) und in zunehmendem Masse in der Textilindustrie
und als Klebstoff. Er dient ferner zum Herstellen von bestimmten Papiersorten
und von Ledernachahmungen. Wegen seines geringen Gehaltes an löslichen Stoffen
und Eiweissen ergibt er gute elektrische Isolationen.
Latex von
Naturkautschuk wird entweder in Fässern mit etwa 200 l Inhalt, die innen mit
einem Spezialüberzug versehen sind, oder in Tanks versandt.
B) Anderer Naturkautschuk
Im Sinne dieser Nummer
bezeichnet das Wort Naturkautschuk den Heveakautschuk, wie er von den
Produktionsstellen versandt wird, d.h. nachdem er in der Regel auf den
Plantagen Bearbeitungen erfahren hat, die dem Transport oder seiner Erhaltung
dienen oder die ihm bestimmte Eigenschaften verleihen, die seine Verarbeitung
erleichtern oder die Qualität des Enderzeugnisses verbessern sollen. Diese
Bearbeitungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass der Charakter der
bearbeiteten Erzeugnisse als Rohstoff wesentlich verändert wird. Insbesondere
dürfen weder Russ, Kieselsäureanhydrid noch alle anderen durch die Anmerkung 5
A) ausgeschlossenen Stoffe zugesetzt sein.
Man koaguliert in
unterschiedlich geformten Behältern, die auch durch bewegliche Einsätze
unterteilt sein können. Um die Kautschukkügelchen vom wässrigen Serum zu
trennen, lässt man den Latex durch leichtes Ansäuern koagulieren, z.B. mit
1 %-iger Essigsäure oder 0,5 %-iger Ameisensäure. Anschliessend wird das
Koagulat entweder in Form von Platten oder als kontinuierliches Band
herausgenommen.
Die weitere
Bearbeitung richtet sich danach, ob man "smoked sheets", "pale
crepe", "brown crepe" oder reagglomerierte Granalien oder auch
nicht reagglomerierte Pulver oder Krumen (free flowing powders) erhalten will.
1) Sheetkautschuk und Crepe-Kautschuk
Zum Herstellen von
"sheets" wird das Kautschukband in ein Walzwerk gegeben, dessen
letzte Walzen dem Band charakteristische Muster einpressen. Diese Muster
erleichtern das Trocknen, weil sie die Oberfläche zum Verdunsten vergrössern.
Nach dem Verlassen des Walzwerks wird das Kautschukband (mit einer Dicke von 3
bis 4 mm) zu "sheets" geschnitten.
Diese werden dann
entweder in eine Trockenkammer oder in ein Räucherhaus gebracht. Das Räuchern
hat den Zweck, den Kautschuk zu trocknen und ihn gleichzeitig mit
Kreosotstoffen zu imprägnieren, die als Antioxidantien und Antiseptika wirken.
Zum Herstellen von
"pale crepe" wird das Kautschukkoagulat durch zusammenhängende
Kreppmaschinen geführt. Die ersten Maschinen haben geriffelte Walzen, die
letzten mit verschiedener Geschwindigkeit laufende glatte Walzen. Diese
Bearbeitung findet unter ständigem Besprühen mit Wasser statt, wodurch der Kautschuk
sehr gründlich gewaschen wird. Getrocknet wird bei normaler Temperatur oder
mittels Warmluft in belüfteten Trockenkammern. Zum Herstellen von Platten für
Sohlenkrepp kann man mehrere Lagen von "crepe" aufeinanderschichten.
"Sheets"
werden auch auf folgende Weise hergestellt: Nach dem Koagulieren des Latex in
zylindrischen Behältern wird das Koagulum durch Sägen in lange Streifen
zerteilt, die anschliessend zu "sheets" zerschnitten werden. Diese
werden meist ohne Räuchern getrocknet.
Einige Kautschuksorten,
insbesondere andere "crepes" als "pale crepe", werden nicht
unmittelbar durch Koagulieren des Latex hergestellt, sondern aus Koagulaten
erhalten, die beim Anzapfen der Bäume oder im Verlauf der Bearbeitung auf der
Faktorei anfallen. Diese Koagulate werden reagglomeriert und auf Kreppmaschinen
gewaschen. Die erhaltenen Felle sind verschieden dick und werden in gleicher
Weise wie "pale crepe" getrocknet.
Naturkautschuk, wie
oben beschrieben, wird meist entsprechend seinem Aussehen nach bestimmten Formen
und Qualitäten gehandelt, sowie den durch internationale Fachorgane
festgelegten Qualitätsnormen.
Die häufigsten
Handelssorten sind: "smoked sheets" und deren "cuttings";
"pale crepes" und deren "cuttings"; "brown
crepes" und gerippte (gewaffelte), an der Luft getrocknete
"sheets" (air dried sheets).
2) Technisch spezifizierte
Naturkautschuke (TSNR)
"TSNR" sind natürliche Rohkautschuke, die je nach
Prüfungsergebnis in die fünf folgenden Kategorien bzw. Qualitäten (5L, 5, 10,
20 und 50) gemäss folgender Aufstellung unterteilt sind:
Aufstellung: Kategorien oder Qualitäten von TSNR mit den
Grenzwerten der Parameter
KATEGORIEN (QUALITÄTEN) |
5L |
5 |
10 |
20 |
50 |
PARAMETER: |
|
|
|
|
|
Verunreinigungen die von der Siebnummer 325 zurück gehalten werden
(maximale Gewichtsprozente) |
0,05 |
0,05 |
0,10 |
0,20 |
0,50 |
Aschegehalt (maximale Gewichtsprozente) |
0,60 |
0,60 |
0,75 |
1,00 |
1,50 |
Stickstoffgehalt (maximale Gewichtsprozente) |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
0,70 |
flüchtige Stoffe (maximale Gewichtsprozente) |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
1,00 |
Wallace-Schnellplastizität, minimaler Initialwert (Po) |
30 |
30 |
30 |
30 |
30 |
Plastizitätsrentionsindex PRI (minimaler Prozentwert) |
60 |
60 |
50 |
40 |
30 |
Farbwert (Maximalwert
nach Lovibondskala) |
6.00 |
- |
- |
- |
- |
Die TSNR müssen von
einem im Produktionsland durch eine hierzu berechtigte Amtsstelle ausgestellten
Analysezertifikat begleitet sein, das über die Kategorie oder Qualität, die
Spezifikation und die Analysenresultate Auskunft gibt. Gewisse
Produktionsländer wenden Kategorien mit strengeren Kriterien an als sie in der
oben wiedergegebenen Aufstellung enthalten sind. Der TSNR ist in Polyethylenballen
zu 33,3 kg aufgemacht. Normalerweise werden je 30 bis 36 Ballen palettiert und
mit einer schrumpfbaren Folie aus Polyethylen eingepackt. Jeder Ballen oder
jede Palette ist mit den Bezeichnungen der Kategorie oder Qualität, dem
Gewicht, dem Herstellercode usw. beschriftet.
3) Reagglomeriertes Kautschukgranulat
Die für die Veredelung
des granulierten Kautschuks entwickelten industriellen Methoden liefern reinere
Erzeugnisse mit gleichbleibenden Eigenschaften und einem besseren Aussehen, als
es bei Sheet- oder Crepe-Kautschuk der Fall ist.
Der
Verarbeitungsprozess umfasst das Granulieren des Koagulums, eine besonders
gründliche Reinigung, das Trocknen und Pressen zu Ballen. Das Granulieren kann
mit den unterschiedlichsten Maschinen durchgeführt werden, z.B.
Schneidemaschinen mit rotierenden Messern, Kreuzhammermühlen, Pelletiermaschinen
und Kreppmaschinen. Die rein mechanische Wirkung dieser Maschinen kann durch
Zugabe von sehr geringen Mengen (0,2 bis 0,7 %) Rizinusöl, Zinkstearat oder
anderen Mitteln zum Zerkrümeln verstärkt werden. Diese Mittel werden dem Latex
vor der Koagulation zugesetzt. Sie beeinflussen weder die Weiterverarbeitung
noch verändern sie die Eigenschaften des Kautschuks.
Das Granulat wird in
halbkontinuierlich mit Förderwagen arbeitenden oder in kontinuierlich mit
Förderband arbeitenden Trocknern oder auch in Strangpresstrocknern getrocknet.
Das so getrocknete
Granulat wird anschliessend unter hohem Druck zu parallel-epipedförmigen Ballen
gepresst, deren Gewicht zwischen 32 und 36 kg schwankt. Das reagglomerierte
Kautschukgranulat wird meist mit garantierten technischen Eigenschaften
gehandelt.
4) Naturkautschuk in Pulver- oder Krumenform,
nicht reagglomeriert (free flowing powders).
Dieser wird wie im
vorstehenden Absatz 3 beschrieben hergestellt, jedoch ohne Pressvorgang.
Damit die Teilchen
nicht durch ihr eigenes Gewicht reagglomerieren, werden sie beim Herstellen mit
inerten pulverigen Stoffen gemischt, z.B. mit Talkum oder anderen Stoffen, die
das Zusammenkleben verhindern.
Kautschuk in
Pulverform kann man auch erhalten, indem man Latex mit einem inerten Stoff,
z.B. Kieselerde, gleichzeitig in eine Trockenkammer sprüht; dadurch wird das
Agglomerieren der Teilchen verhindert.
5) Besondere Naturkautschukarten
Verschiedene
Naturkautschuktypen können in den vorstehenden Teilen 1) bis 4) beschriebenen
Formen gewonnen werden. Die wichtigsten Typen sind:
a) CV-Kautschuk (constant viscosity) und LV-
Kautschuk (low viscosity)
CV-Kautschuk erhält man
durch Zusatz einer sehr geringen Menge (0,15 %) Hydroxylamin vor dem
Koagulieren, LV-Kautschuk durch Zusatz einer geringen Menge Mineralöl,
ebenfalls vor dem Koagulieren.
Das Hydroxylamin
verhindert das naturbedingte Ansteigen der Viskosität des Naturkautschuks während
der Lagerung. Die Verwendung dieser Kautschuksorten gestattet es den
Verarbeitern, die Zeitdauer des Mastizierens im voraus zu bestimmen.
b) Peptisierter Kautschuk
Dieses Erzeugnis erhält
man durch Zusatz von etwa 0,5 % eines Peptisiermittels zum Latex vor der
Koagulation. Dadurch wird die Viskosität des Kautschuks im Verlauf des
Trocknens herabgesetzt. Dementsprechend beansprucht dieser Kautschuk für das
Mastizieren weniger Zeit.
c) SP-Kautschuk (superior processing rubber,
Perfekt-Kautschuk)
Dieses Erzeugnis erhält
man entweder durch Koagulieren einer Mischung aus gewöhnlichem und
vorvulkanisiertem Latex oder durch Mischen des Koagulums von normalem Latex mit
dem Koagulum von vorvulkanisiertem Latex. Seine Verwendung erleichtert das
Spritzen und Kalandrieren.
d) Gereinigter Kautschuk
Dieses Erzeugnis wird
ohne Zusatz anderer Stoffe lediglich durch Abwandeln des normalen Verfahrens
der Kautschukgewinnung erhalten, z.B. durch Zentrifugieren des Latex.
Er dient zum Herstellen
von Chlorkautschuk sowie zu bestimmten Zwecken, bei denen die im Kautschuk
normalerweise enthaltenen Verunreinigungen die Eigenschaften der vulkanisierten
Artikel ungünstig beeinflussen würden (elektrische Kabel usw.).
e) Skim-Kautschuk
Dieses Erzeugnis wird
durch Koagulieren des beim Zentrifugieren von Latex anfallenden Nebenerzeugnisses
erhalten.
f) Nichtkristallisierender Kautschuk
(anticrystallising rubber)
Dieses Erzeugnis
erhält man durch Zusatz von Thiobenzoesäure zum Latex vor der Koagulation; es wird
dadurch kältebeständig.
C) Balata
Balata wird aus dem
Milchsaft bestimmter Sapotaceen gewonnen, insbesondere vom Balatabaum (Manilkara
bidentata), der in Brasilien vorkommt.
Balata hat eine
rötliche Farbe und wird meist in Form von Blöcken mit einem Gewicht bis zu 50
kg und gelegentlich in Form von Blättern mit einer Dicke von 3 bis 6 mm geliefert.
Sie dient
hauptsächlich zum Herstellen von Förderbändern oder Treibriemen. Gemischt mit
Guttapercha wird sie zum Herstellen von Unterseekabeln und Golfbällen
verwendet.
D) Guttapercha
Guttapercha wird aus
dem Latex bestimmter Pflanzenarten (z.B. von der Art des Palaquium und der
Payena) der Familie der Sapotaceen gewonnen, die im fernen Osten heimisch sind.
Sie ist gelb oder
rötlich-gelb. Sie wird, je nach Ursprungsland, in Broten mit einem Gewicht von
0,5 bis 3 kg oder in Blöcken mit einem Gewicht von 25 bis 28 kg versandt.
Abgesehen von ihrer
Verwendung in Mischung mit Balata zum Herstellen von Unterseekabeln, Golfbällen
und Treibriemen dient Guttapercha zum Herstellen von Pumpen- und
Hahndichtungen, Flachsspinnrollen, Auskleidungen von Reservoirs, Flaschen für
Flusssäure, Klebstoffen usw.
E) Guayule, gewonnen aus dem Pflanzensaft von
Parthenium argentatum, einem in Mexico heimischen Strauch.
Guayule wird meist in
Broten oder in Blättern geliefert.
F) Chicle gum, gewonnen aus dem Latex der Rinde
bestimmter Bäume der Familie der Sapotaceen, die in tropischen Zonen Amerikas
angepflanzt werden.
Diese rötliche
Kautschukart wird meist in Broten mit unregelmässigen Abmessungen oder in
Blöcken mit einem Gewicht von etwa 10 kg geliefert.
Chicle gum wird
hauptsächlich zu Kaugummi verarbeitet, dient aber auch zum Herstellen
bestimmter chirurgischer Bänder und zahnärztlicher Artikel.
G) Ähnliche Naturgummiarten, wie Jelutong
Die Einreihung dieser
Gummiarten in diese Nummer setzt voraus, dass sie von der Art des Kautschuks
sind.
H) Mischungen der vorstehend genannten
Erzeugnisse untereinander gehören ebenfalls in diese Nummer.
Hierher gehören nicht:
a) Mischungen von Erzeugnissen dieser Nummer
mit Erzeugnissen der Nr. 4002.
b) Naturkautschuk, Balata, Guttapercha,
Guayule, Chicle-gum und ähnliche Naturgummiarten, denen vor oder nach der
Koagulation die in Anmerkung 5 A) dieses Kapitels untersagten Stoffe zugesetzt
worden sind (Nr. 4005 oder 4006).
4002. Synthetischer Kautschuk und Faktis
(Ölkautschuk), in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen;
Mischungen von Waren der Nr. 4001 mit Waren dieser Nummer, in Primärformen oder
in Platten, Blättern oder Streifen
Hierher gehören:
1) Synthetischer Kautschuk, wie
er in der Anmerkung 4 dieses Kapitels definiert wird (siehe unten). Dieser
Begriff gilt für Latex von synthetischem Kautschuk, auch vorvulkanisiert, sowie
für Kautschuk in anderen Primärformen, Platten, Blätter oder Streifen. Hierher
gehört auch Latex von synthetischem Kautschuk, der Bearbeitungen erfahren hat,
die dem Transport oder seiner Erhaltung dienen oder die ihm bestimmte Eigenschaften
verleihen, die seine Verarbeitung erleichtern oder die Qualität der Enderzeugnisse
verbessern sollen. Diese Bearbeitungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass
der wesentliche Charakter eines Rohstoffes verändert wird. Insbesondere dürfen
keine durch die Anmerkung 5 A) zu diesem Kapitel untersagte inerte Zusatzstoffe
beigefügt worden sein.
Unter den Erzeugnissen,
welche Zusätze anderer Stoffe enthalten, die nicht von der für diese Nummer
geltenden Anmerkung 5 zu diesem Kapitel ausgenommen sind, sind insbesondere der
ölgestreckte synthetische Kautschuk, der bis ungefähr 50 % dem Latex
hinzugefügtes Öl enthält, zu nennen.
2) Faktis für Ölkautschukderivate
Faktis erhält man durch
die Behandlung gewisser vegetabilischer Öle oder Fischöle (oxidiert oder nicht,
oder teilweise hydriert) mit Schwefel oder mit Schwefelchlorid.
Faktis ist wenig
widerstandsfähig und wird hauptsächlich in Mischung mit Naturkautschuk oder
synthetischem Kautschuk sowie zum Herstellen von Radiergummi verwendet.
3) Mischungen der obgenannten Erzeugnisse unter
sich.
4) Mischungen aller Erzeugnisse der Nr. 4001 mit
denen dieser Nummer.
Anmerkung 4
(Definition des synthetischen Kautschuks)
Diese Anmerkung ist
dreiteilig. Die von den Alinea a und c erfassten Stoffe müssen den
Vulkanisations-, Dehnungs- und Reversibilitäts-Bedingungen des Alinea a)
entsprechen, die von Alinea b) erfassten Thioplasten müssen diesen Bedingungen
nicht entsprechen. Es ist zu präzisieren, dass die Definition des synthetischen
Kautschuks nicht nur für Produkte der Nr. 4002 gilt, sondern auch für die in
Anmerkung 1 aufgeführten Erzeugnisse. Daraus folgt, dass bei der Verwendung des
Begriffes Kautschuk in der Nomenklatur darunter auch synthetischer Kautschuk,
wie dieser in der Anmerkung 4 definiert ist, zu verstehen ist.
Der Begriff
synthetischer Kautschuk gilt für:
a) ungesättigte synthetische Stoffe, die den
Vulkanisations-, Dehnungs- und Reversibilitätsbedingungen der Anmerkung 4 a)
entsprechen. Für die Durchführung dieser Prüfung dürfen Stoffe, die für die
Vernetzung erforderlich sind, wie Vulkanisationsbeschleuniger oder
-aktivatoren, beigefügt werden. Das Vorhandensein geringer Mengen von
Abbauprodukten von Emulgatoren (Anmerkung 5 B) Ziffer 2)) und sehr geringer
Mengen anderer Spezialadditive, wie diese in der Anmerkung 5 B) Ziffer 3) aufgeführt
sind, ist ebenfalls gestattet.
Dagegen ist das
Vorhandensein aller für die Vernetzung nicht erforderlichen Stoffe untersagt;
dies sind u.a. Pigmente (ausgenommen jene, die nur zum Kenntlichmachen dienen),
Weichmacher, Streckmittel, inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösungsmittel.
Es versteht sich von selbst, dass für diese Prüfung das Vorhandensein von
Mineralöl oder Dioctylphthalat nicht gestattet ist.
Daraus folgt, dass
Erzeugnisse, die in der Anmerkung 4 nicht erlaubte Stoffe enthalten (z.B.
Mineralöl), diese Prüfung mit Warenproben durchgeführt werden muss, die diese
Stoffe nicht enthalten oder denen diese Stoffe entzogen worden sind. Im Falle
vulkanisierter Waren, die in diesem Zustand nicht der Prüfung unterzogen werden
können, muss die Prüfung mit einer nicht vulkanisierten Warenprobe des zur
Herstellung verwendeten Ausgangsmaterials vorgenommen werden.
Derartige ungesättigte
Stoffe sind zum Beispiel: Styrol-Butadien- Kautschuk (SBR), carboxylierter
Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR), Butadien-Kautschuk (BR), Isobuten-Isopren-Kautschuk
(Butylkautschuk) (IIR), halogenierter Isobuten-Isopren-Kautschuk
(Chlorbutylkautschuk) (CIIR oder BIIR), Chloropren-Kautschuk (Chlorobutadien)
(CR), Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR), Isopren-Kautschuk (IR), unkonjugierter
Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk (EPDM), carboxylierter Acrylnitril-Butadien-Kautschuk
(SNBR), Acrylnitril-Isopren-Kautschuk (NIR). Damit alle diese Erzeugnisse als
synthetische Kautschuke eingereiht werden können, müssen die vorstehend
aufgeführten Bedingungen bezüglich Vulkanisation, Dehnungs- und Reversibilitätsvermögen
erfüllt sein.
b) Thioplaste (TM), gesättigte synthetische
Stoffe, die durch Einwirkung eines aliphatischen Dihalogenids auf ein
Natriumpolysulfid entstehen und meist mit den klassischen Vulkanisationsmitteln
vulkanisiert werden können. Die mechanischen Eigenschaften sind, insbesondere
bei bestimmten Thioplast-Typen, weniger gut als bei anderen synthetischen
Kautschuksorten; sie bieten jedoch wegen ihrer Widerstandsfähigkeit gegen
Lösungsmittel Vorteile. Sie sind dagegen nicht mit den Polysulfiden der Nr.
3911 (s.a. Erläuterungen hierzu) zu verwechseln.
c) Die nachstehend aufgeführten Erzeugnisse,
vorausgesetzt, dass sie den in Absatz a) festgelegten Bedingungen der
Vulkanisations-, Dehnungs- und Reversibilitätsfähigkeit entsprechen:
1) Modifizierter Naturkautschuk, durch Pfropfen
oder Mischen mit Kunststoffen erhalten.
Diese Erzeugnisse
werden in der Regel durch Fixation polymerisierbarer Monomere mit Hilfe eines Polymerisationskatalysators
an den Kautschuk oder auch durch Copräzipation eines Naturkautschuklatexes und
eines Kunstharzlatexes gewonnen.
Das wichtigste Merkmal
sind die selbstverstärkenden Eigenschaften, d.h. dass dieser Kautschuk insoweit
ähnliche Eigenschaften wie eine Mischung von Naturkautschuk mit Russ hat.
2) Depolymerisierter Naturkautschuk, erhalten
durch mechanisches Bearbeiten (Kneten) bei einer bestimmten Temperatur.
3) Mischungen ungesättigter synthetischer
Stoffe und gesättigter synthetischer Hochpolymere (z.B. Mischungen von
Polybutadien-Acrylnitril mit Poly(vinylchlorid)).
Hierher gehören nicht:
a) Elastomere, die den Bedingungen der
Anmerkung 4 zu diesem Kapitel nicht genügen (i.d.R. Kapitel 39).
b) Erzeugnisse dieser Nummer, denen vor oder
nach der Koagulation nicht erlaubte Stoffe der Anmerkung 5 A) hinzugefügt
werden (Nr. 4005 oder 4006).
4003. Regenerierter Kautschuk, in
Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
Regenerierter
Kautschuk stammt aus der Aufarbeitung von Altwaren (insbesondere alte Reifen)
und Abfällen oder Schnitzeln aus vulkanisiertem Kautschuk. Die Bearbeitung besteht
darin, den Altkautschuk zu erweichen und die darin enthaltenen unerwünschten
Stoffe, in der Regel durch verschiedene chemische und mechanische Verfahren, zu
beseitigen. Das so gewonnene Erzeugnis enthält noch gebundenen Schwefel und ist
von geringerer Qualität als Naturkautschuk. Er kann in mit Talkum gepuderten
oder durch Polyethylenfolien voneinander getrennten Platten vorkommen.
Hierher gehören auch
Platten, Blätter und Streifen aus regeneriertem Kautschuk in Mischung mit
Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk, auch mit Zusatz anderer Stoffe,
sofern sie im Wesentlichen den Charakter von regeneriertem Kautschuk haben.
4004. Abfälle, Altwaren und Schnitzel von
Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
Der Begriff Abfälle,
Altwaren und Schnitzel ist in der Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert.
Diese Nummer umfasst:
1) Abfälle, Altwaren und Schnitzel, die aus der
Herstellung oder Bearbeitung von nicht vulkanisiertem oder vulkanisiertem
Weichkautschuk stammen.
2) Waren aus Weichkautschuk, die als solche
endgültig unbrauchbar sind, sei dies weil sie zerschnitten oder abgenützt sind
oder aus anderen Gründen.
Diese Warengruppe
umfasst auch die für das Aufgummieren unbrauchbaren alten Reifen sowie die von
diesen alten Reifen stammenden Abfälle, die meist wie folgt bearbeitet sind:
a) durch Abschneiden der Wülste, bei denen der
Reifen mit einer Spezialmaschine möglichst dicht an den Drahteinlagen oder
Wülsten abgeschnitten wird;
b) durch Spalten zum Entfernen der Lauffläche;
c) durch Zerschneiden in Stücke.
Ausgenommen davon sind
für das Aufgummieren brauchbare Reifen (Nr. 4012).
3) Staub aus Kautschukabfällen oder Granulate
von den in Ziffer 1 und 2 genannten Waren hergestellt.
Kautschukpulver (auch
als Kautschukstaub, sog. "poudrette" bekannt) und Kautschukgranulate
stammen von zu Pulver verarbeiteten Abfällen von vulkanisierten
Weichkautschuken. Sie können als Füllstoff für Strassenbeläge oder andern
Mischungen auf der Grundlage von Kautschuk zugesetzt werden oder auch
unmittelbar zu Waren, die keine hohe Widerstandsfähigkeit erfordern, geformt
werden.
Abfälle, Altwaren,
Schnitzel, Pulver und Granulate von Hartkautschuk gehören zur Nr. 4017.
4005. Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert,
in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen
Diese Nummer umfasst
nicht vulkanisierte Kautschukmischungen in Primärformen oder in Platten, Bändern
oder Streifen.
In der Anwendung
dieser Nummer entspricht der Begriff "Kautschuk" dem Geltungsbereich
der Anmerkung 1 in diesem Kapitel. Zu dieser Nummer gehören Naturkautschuk,
Balata, Guttapercha, Guayulekautschuk, Chicle-Gummi und ähnliche natürliche
Kautschukarten, synthetischer Kautschuk, aus Ölen hergestelltes Faktis sowie
Regenerate aus den vorstehenden Produkten, sofern ihnen andere Stoffe beigefügt
wurden.
Gestützt auf die
Anmerkung 5 A) zu diesem Kapitel sind von den Nrn. 4001 und 4002 nicht erfasst:
Kautschuk oder Kautschukmischungen, denen vor oder nach der Koagulation Beschleuniger,
Vulkanisationsverzögerer oder -aktivatoren (davon ausgenommen sind jene für die
Zubereitung von vorvulkanisiertem Latex), Pigmente oder andere färbende Stoffe
(andere als jene, die lediglich zur Kenntlichmachung dienen), Weichmacher oder
Streckmittel (davon ausgenommen sind Mineralöle im Falle von ölgestreckten
Kautschukarten), inerte oder aktive Füllstoffe, organische Lösungsmittel oder
alle anderen Substanzen (ausgenommen jene die im Alinea B) der Anmerkung 5
zugelassen sind) zugefügt wurden.
Hierher gehören:
A) Kautschuk mit Zusatz von Russ oder
Kieselsäureanhydrid (mit oder ohne Mineralöl oder anderen Zusätzen). Zu dieser
Gruppe gehören insbesondere Masterbatches, die ungefähr 40 bis 70 Teile Russ
auf 100 Teile Trockensubstanz enthalten. Sie werden im Allgemeinen in Form von
Ballen gehandelt.
B) Kautschukgemische, die weder Russ noch
Kieselsäureanhydrid enthalten. Diese Kautschuke enthalten Stoffe wie organische
Lösungsmittel, Vulkanisationsstoffe, Vulkanisationsbeschleuniger, Weichmacher,
Streckmittel, Verdickungsmittel und Füllstoffe (andere als Russ und
Kieselsäureanhydrid). Einige von ihnen können roten Tiefseeton oder Proteine
enthalten.
Zu diesen zwei
Kategorien gehören folgende Arten von Erzeugnissen:
1) Latex von Kautschukgemischen (sowie auch
vorvulkanisierter Latex) unter der Bedingung, dass die hinzugefügten Stoffe ihm
nicht den Charakter einer von einer anderen Nummer der Nomenklatur genauer
erfassten Ware verleihen.
So sind namentlich
Lacke und Farben auf der Basis von Latex ausgeschlossen (Kap. 32).
2) Nichtvulkanisierte Kautschuklösungen und
-dispersionen in organischen Lösungsmitteln, die zur Herstellung von Tauchwaren
oder zum Überziehen oder Anstreichen gewisser Waren dienen.
3) Platten, Blätter und Streifen aus Geweben in
Verbindung mit Kautschukgemischen, deren Quadratmetergewicht mehr als 1500 g
und deren Anteil an Spinnstoffen 50 Gewichtsprozent oder weniger beträgt.
Diese Erzeugnisse
werden entweder durch Kalandrieren oder durch ein Streichverfahren oder durch
die Kombination beider Verfahren hergestellt. Sie dienen hauptsächlich zum
Herstellen von Laufdecken, Röhren, Schläuchen usw.
4) Alle anderen Platten, Blätter oder Streifen
aus Kautschukmischungen, die dazu verwendet werden können, Luftschläuche heiss
zu reparieren, zur Herstellung von Bandagen und Selbstklebestücken, Dichtungen
für hermetische Verschlüsse, Kautschukgranulate usw. zum Formen von
Schuhsohlen.
5) Vulkanisationsfertige Kautschukmischungen in
Form von Granulaten für die Verarbeitung (insbesondere in der Schuhindustrie).
Platten, Blätter oder
Streifen (einschliesslich Blöcke in regelmässiger Form) dieser Nummer können
eine Oberflächenbearbeitung haben (bedruckt, gemustert, gestreift, gerippt,
geriffelt usw.) oder einfach in quadratische oder rechteckige Form geschnitten,
jedoch nicht in eine andere als quadratische oder rechteckige Form
zugeschnitten oder weitergehend bearbeitet sein.
Hierher gehören
ebenfalls nicht:
a) Konzentrierte Farbstoffdispersionen
(einschliesslich Farblacke) in Kautschuk als Rohstoff zum Einfärben von
Kautschukmassen (Nrn. 3204, 3205 oder 3206).
b) Mehr oder weniger pastenförmige Erzeugnisse
auf der Grundlage von Latex oder anderem Kautschuk, als Kitt oder Überzugsmasse
verwendet (Nr. 3214).
c) Leime und andere zubereitete Klebstoffe auf
der Grundlage von Kautschuklösungen und -dispersionen mit Zusatz von inerten
Füllstoffen, Vulkanisationsstoffen und Harzen sowie Kautschuklösungen und
-dispersionen aufgemacht als Leim oder Klebstoff in Einzelverkaufspackungen,
die 1 kg Nettogewicht nicht überschreiten (Nr. 3506).
d) Mischungen von Erzeugnissen der Nr. 4001 und
Nr. 4002 unter sich (Nr. 4002).
e) Mischungen von regeneriertem Kautschuk mit
natürlichem Kautschuk oder mit Zusatz anderer Stoffe, den wesentlichen
Charakter von regeneriertem Kautschuk aufweisend (Nr. 4003).
f) Nicht vulkanisierte Platten, Blätter und
Streifen aus Kautschuk, die weitergehend als lediglich auf der Oberfläche
bearbeitet oder anders als rechteckig oder quadratisch zugeschnitten sind (Nr.
4006).
g) Platten, Blätter und Streifen aus parallel
liegenden Spinnstofffäden mit Hilfe von Kautschuk verklebt (Nr. 5906).
4006. Andere Formen (z.B. Stäbe, Rohre,
Profile) und Waren (z.B. Scheiben, Ringe) aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
Zu dieser Nummer
gehört nicht vulkanisierter, auch gemischter Kautschuk in allen anderen als
jenen in den verschiedenen Nummern zu diesem Kapitel genannten Formen, sowie
Waren aus nicht vulkanisiertem, auch gemischtem Kautschuk.
Zu dieser Nummer
gehören:
A) Profile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk,
insbesondere Platten und Streifen von anderer als quadratischer oder
rechteckiger Querschnittsform, die in der Regel mit der Strangpresse
hergestellt werden. Hierher gehören insbesondere Rohlaufstreifen mit
trapezförmiger Querschnittsform, die zum Erneuern der Lauffläche von Reifen
dienen.
B) Schläuche aus nichtvulkanisiertem Kautschuk,
die durch Strangpressen hergestellt sind, die insbesondere zur Innenauskleidung
von Schläuchen der Nr. 5909 eingesetzt werden.
C) Alle anderen Waren aus nicht vulkanisiertem
natürlichem oder synthetischem Kautschuk, wie:
1) Fäden, die spiralförmig aus Blättern von
nichtvulkanisiertem Kautschuk zugeschnitten oder durch Strangpressen aus
Mischungen auf der Basis von Latex, auch vorvulkanisiert, hergestellt sind.
2) Scheiben und Ringe aus nichtvulkanisiertem
Kautschuk, die hauptsächlich zum luftdichten Verschliessen bestimmter Behälter
dienen.
3) Platten, Bänder oder Streifen aus
nichtvulkanisiertem Kautschuk, anders als lediglich auf der Oberfläche
bearbeitet oder anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten.
Hierher gehören nicht:
a) Klebebänder, ohne Rücksicht auf die
Zusammensetzung des Trägerstoffes (Tarifeinreihung nach dem Träger: Nrn. 3919,
4008, 4823, 5603 oder 5906).
b) Scheiben, Ringe und Dichtungen aus
nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem
Kautschuk in Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen Behältnissen in
Zusammenstellung mit gleichartigen Waren verschiedenartiger Zusammensetzung
(Nr. 8484).
4007. Fäden und Kordeln, aus
vulkanisiertem Kautschuk
Kautschukfäden können
durch Schneiden aus vulkanisierten Kautschukfolien oder Platten oder durch
Vulkanisation gespritzter Fäden hergestellt werden.
Zu dieser Nummer gehören:
1) Einfache nackte Fäden,
vollständig aus vulkanisiertem Kautschuk, mit beliebiger Querschnittsform,
sofern ihre grösste Querschnittsdimension 5 mm nicht übersteigt. Übersteigt
ihre grösste Querschnittsdimension 5 mm, gehören sie nicht hierher (Nr. 4008).
2) Kordeln (mehrlitzig), ohne Rücksicht auf die
Dicke der Fäden, aus denen sie bestehen.
Nicht zu dieser Nummer
gehören Spinnstoffe in Verbindung mit Kautschukfäden (Abschnitt XI).
Beispielsweise gehören mit Spinnstoffen überzogene Kautschukfäden und -kordeln
zu der Nr. 5604.
Schweizerische
Erläuterungen
Für die Bestimmung der
grössten Querschnittsdimension gelten die schweizerischen Erläuterungen zum
Abschnitt XV, Punkt 6.2 b) sinngemäss.
4008. Platten, Blätter, Streifen, Stäbe
und Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk
Hierher gehören:
1) Platten, Blätter und Bänder (mit einer
grössten Querschnittsdimension von über 5 mm) nicht zugeschnitten (mit einer
beliebigen Länge) oder lediglich rechteckig oder quadratisch zugeschnitten.
2) Blöcke mit regelmässiger Form.
3) Stäbe und Profile (einschliesslich Fäden,
mit beliebiger Querschnittsform, mit einer grössten Querschnittsdimension von
über 5 mm). Profile werden in grossen Längen in einem Arbeitsgang (im
Allgemeinen durch Extrudieren) erhalten; sie haben eine gleichbleibende oder
sich wiederholende Querschnittsform. Sie bleiben in dieser Nummer eingereiht,
gleichgültig ob sie auf eine bestimmte Länge abgeschnitten sind oder nicht,
ausgenommen, wenn die Länge kleiner ist als die grösste Querschnittsdimension.
Die Erzeugnisse dieser
Nummer können eine Oberflächenbearbeitung aufweisen, d.h. bedruckt, gemustert,
gestreift, geriffelt, gerippt usw., in der Masse oder an der Oberfläche ein-
oder mehrfarbig sein. Profile mit einer Klebefläche, die zum Abdichten von
Fenstern eingesetzt werden, gehören zu dieser Nummer. Hierher gehören auch Fussbodenbeläge
am Stück oder in Platten, Teppiche sowie andere lediglich durch rechteckiges
oder quadratisches Zuschneiden hergestellte Waren aus Kautschukplatten oder
-blättern.
Die Tarifeinreihung
von Waren aus vulkanisiertem Kautschuk (anderer als Hartkautschuk), in
Verbindung (in der Masse oder auf der Oberfläche) mit Spinnstoffen, unterliegen
den Vorschriften der Anmerkung 3 zum Kapitel 56 und der Anmerkung 4 zum Kapitel
59. Die Verbindungen mit vulkanisiertem Kautschuk (anderer als Hartkautschuk) gehören
zu dieser Nummer, unter der Voraussetzung, dass diese den wesentlichen
Charakter von Kautschuk beibehalten.
Hierher gehören
überdies:
A) Platten, Blätter
oder Streifen aus Zellkautschuk in Verbindung mit Gewebe (im Sinne der
Anmerkung 1 zu Kapitel 59), Filz oder Vlies, bei denen der Spinnstoff nur als
einfache Unterlage dient.
Als einfache Unterlage
gelten ungemusterte, rohe, gebleichte oder einheitlich gefärbte
Spinnstoffwaren, wenn diese nur auf einer Seite der Platten, Blätter oder
Streifen aufgebracht sind. Dagegen gelten gemusterte, bedruckte oder weitergehend
bearbeitete Spinnstoffwaren sowie Spezialerzeugnisse wie Samt, Tüll und Spitzen
nicht mehr als einfache Unterlage.
Platten, Blätter und
Streifen aus Zellkautschuk, die beidseitig mit Spinnstoffwaren, gleich welcher
Art, versehen sind, sind von dieser Nummer ausgenommen (Nrn. 5602, 5603 oder
5906).
B) Mit vulkanisiertem Weichkautschuk
imprägnierte, bestrichene oder überzogene sowie damit geschichtete Filze mit
einem Spinnstoffanteil von 50 Gewichtsprozent oder weniger sowie vollständig im
Kautschuk eingebettete Filze.
C) Im Kautschuk vollständig eingebettete Vliese
oder beidseitig vollständig mit Kautschuk bestrichene oder überzogene Vliese,
sofern dieser Überzug oder diese Beschichtung von blossem Auge sichtbar ist.
Durch die Behandlungen hervorgerufene Farbveränderungen bleiben ohne Einfluss.
Insbesondere gehören
nicht hierher:
a) Förderbänder und Treibriemen aus
vulkanisiertem Kautschuk, auf Längen zugeschnitten oder in Bändern von
unbestimmter Länge (Nr. 4010).
b) Platten, Bänder und Streifen
(einschliesslich der durch Schneiden gewonnenen quadratischen oder rechteckigen
Waren), auch ohne Oberflächenbearbeitungen, mit abgeschrägten oder geformten
Kanten, mit abgerundeten Ecken, mit durchbrochenen Rändern, mit anderweitigen
Bearbeitungen oder anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (Nrn.
4014, 4015 oder 4016).
c) Gewebe in Verbindung mit Kautschukfäden
(Kapitel 50 bis 55 oder 58).
d) Waren der Nrn. 5602 oder 5603.
e) Teppiche aus Spinnstoffen, die eine
Unterlage aus geschäumtem Kautschuk aufweisen (Kapitel 57).
f) Reifencordgewebe für Reifen (Nr. 5902).
g) Kautschutierte Gewebe der Anmerkung 4 zum
Kapitel 59 (Nr. 5906).
h) Gewirke in Verbindung mit Kautschukfäden
(Kapitel 60).
Schweizerische
Erläuterungen
Für die Bestimmung der
grössten Querschnittsdimension gelten die schweizerischen Erläuterungen zum
Abschnitt XV, Punkt 6.2 b) sinngemäss.
4009. Rohre und Schläuche aus
vulkanisiertem Weichkautschuk, auch mit Zubehör ausgerüstet (z.B. Nippel,
Bogen, Verbindungsstücken)
Hierher gehören Rohre
und Schläuche, ganz aus Weichkautschuk oder mit einer Aussenwand aus Weichkautschuk,
im Innern z.B. verstärkt durch eine oder mehrere Gewebelagen oder durch eine
oder mehrere Lagen aus parallel liegenden Garnen oder durch Metalldrähte, die
in den Kautschuk eingebettet sind. Diese Rohre und Schläuche können ferner
aussen mit einem Überzug aus dünnem Gewebe versehen oder mit Spinnstoffen umwickelt
oder umsponnen sein. Sie können auch aussen oder innen eine Spirale aus Metalldraht
aufweisen.
Hierher gehören jedoch
nicht Rohre und Schläuche aus Spinnstoffen, sogenannte gewebte Schläuche, die
innen zur Abdichtung mit Kautschuklatex überzogen sind oder eine innere
Kautschukbeschichtung aufweisen. Diese Rohre und Schläuche gehören zu Nr. 5909.
Hierher gehören auch
Rohre und Schläuche die mit Zubehör ausgerüstet sind (z.B. Dichtungen, Bogen,
Verbindungsstücke), sofern sie noch den Charakter von Röhren oder Schläuchen
beibehalten haben.
Diese Position umfasst
auch auf Längen zugeschnittene und vulkanisierte Kautschukschläuche (z.B.
Schlauchabschnitte zum Herstellen von Luftschläuchen), ausgenommen solche,
deren Länge kleiner ist als die grösste Querschnittsdimension.
4010. Förderbänder und Treibriemen, aus
vulkanisiertem Kautschuk
Hierher gehören
Treibriemen und Transportbänder vollständig aus vulkanisiertem Kautschuk, aus
mit Kautschuk getränktem, bestrichenem, überzogenem oder geschichtetem Gewebe
sowie aus mit Kautschuk getränkten, bestrichenen, überzogenen oder umhüllten
Garnen oder Bindfäden (siehe Anmerkung 8 zu diesem Kapitel). Hierher gehören
auch Treibriemen aus mit Glasfasergewebe oder Glasfasern sowie auch
Metallgewebe verstärktem vulkanisiertem Kautschuk.
Treibriemen, andere
als jene, die vollständig aus vulkanisiertem Kautschuk sind, bestehen meist aus
einem Körper aus mehreren Lagen von kautschutiertem oder nicht kautschutiertem
Gewebe (Gewebe aus Kette und Schuss, Gewirke, parallel liegenden Spinnstoffgarnen
usw.) oder aus Stahlkabeln oder -bändern. Dieser Körper ist vollständig von
vulkanisiertem Kautschuk umhüllt.
Hierher gehören sowohl
Treibriemen als Meterware zum Ablängen bestimmt, als auch auf Längen
zugeschnitten, bei denen die Enden mit Klammern oder anderen Verbindungsstücken
verbunden sein können, als auch Endlostreibriemen.
Der Querschnitt der
Treibriemen kann rechteckig, quadratisch, trapezförmig, rund usw. sein.
Die trapezförmigen
Treibriemen weisen im Querschnitt ein oder mehrere trapezförmige Profile auf.
Mit den trapezförmigen Profilen soll über die Vertiefungen der Rollen eine gute
Führung der Keilriemen erreicht und ein seitliches Rutschen vermieden werden. Diese
Nummer umfasst Riemen mit folgendem Querschnitt:
A) Einfaches trapezförmiges Profil |
|
B) Je ein trapezförmiges auf der Aussen- und
Innenseite |
|
C) Mindestens zwei trapezförmige Profile auf
der gleichen Seite (gerillte Treibriemen) |
|
Ein gerillter Treibriemen ist ein endloser
Riemen mit in der Längsrichtung gerillter Antriebsfläche, der durch Friktion
eine entsprechend geformte Riemenscheibe antreibt. Die gerillten Treibriemen
sind eine Art von trapezförmigen Treibriemen.
Rillen oder Nuten (geformt oder
ausgeschnitten) auf trapezförmigen Treibriemen verringern die Biegespannung und
fördern das Ableiten der beim schnellen Biegen entstehenden Wärme; das ist
besonders wichtig bei Antrieben, bei denen die Riemen mit hoher Geschwindigkeit
über kleine Riemenscheiben laufen. Anders ausgerichtete Rillen als Längsrillen
haben keinen Einfluss auf die Einreihung von Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt.
Die Zahnriemen (siehe Abbildung) sind derart konstruiert, dass die Antriebskraft konstant von einer Rolle auf die andere übertragen wird. Die Erzeugnisse werden oft gesamthaft auch als Synchron- oder Positivriemen bezeichnet. Die Kerben, die sich im Allgemeinen auf der Innenseite der Riemen befinden, sind auf die Rillen der Riemenscheiben angepasst. Die Synchronriemen weisen keinen trapezförmigen Querschnitt auf.
|
Synchrontreibriemen |
Treibriemen können als
Rohr vorliegen, von denen die Fertigprodukte abgeschnitten werden. Diese
Aufmachung hat keinen Einfluss auf die Tarifeinreihung.
Förderbänder und
Treibriemen, die mit den Maschinen oder Apparaten eingehen, für die sie
bestimmt sind, werden mit diesen Maschinen oder Apparaten (insbesondere
Abschnitt XVI) tarifiert, auch wenn sie nicht montiert sind.
4011. Neue Luftreifen, aus Kautschuk
Alle diese Reifen
können für Räder von Fahrzeugen, Luftfahrzeugen, Spielzeugräder und -rädchen,
Maschinen, Artilleriewaffen usw. bestimmt sein. Sie können mit Luftschläuchen
ausgerüstet sein oder nicht.
4011.61/69 Mit
Stollen-, Winkel- oder ähnlichen Profilen. Nachstehend Abbildungen gewisser
Reifen dieser Unternummer: |
|
4011.62, 63, 93, 94 Im Sinne
dieser Unternummern gelten die Begriffe "Hoch- und Tiefbau und Güterumschlag"
auch für Maschinen, die im Bergbau verwendet werden.
4012. Runderneuerte oder gebrauchte
Luftreifen, aus Kautschuk; Vollreifen, Laufbänder für Luftreifen und Felgenbänder,
aus Kautschuk
Zu dieser Nummer
gehören sowohl die aufgummierten wie auch die gebrauchten Reifen, die sich für
die Weiterverwendung eignen oder die aufgummiert werden können.
Vollreifen (oder
Hohlkammerreifen) sind z.B. zum Ausrüsten von Rädern und Rädchen von
Spielzeugen, Möbelrollen usw. bestimmt. Hohlkammerreifen sind Vollreifen mit
einer abgedichteten Luftkammer und werden für Schubkarren, Wägelchen und
dergleichen verwendet. Laufbänder dienen zum Überziehen der Aussenseite von
Luftreifenkarkassen und sind in der Regel mit einem Profil versehen. Sie dienen
zum Aufgummieren von Luftreifen. Zu dieser Nummer gehören ebenfalls
auswechselbare Laufbänder in Form von Ringen, die auf besonders hiefür
ausgestatte Karkassen aufgezogen werden. Felgenbänder (Flaps) schützen den
Luftschlauch vor der Berührung mit der Felge oder den Speichenenden.
Hierher gehören nicht
Voll- oder Hohlkammerreifen aus Kunststoffen des Kapitels 39, z.B. Polyurethan
(im Allgemeinen Abschnitt XVII) sowie alte, für die Aufgummierung unbrauchbare
Reifen (Nr. 4004).
4012.11, 12, 13, 19, 20 Im Sinne der Nrn. 4012.11, 4012.12, 4012.13 und
4012.19 fallen unter den Begriff "runderneuerte Luftreifen"
Luftreifen bei denen die abgenützten Laufbänder von der Karakasse entfernt
wurden und dann durch eine der zwei folgenden Techniken ersetzt wurden: 1)
Formung von nicht vulkanisiertem Kautschuk direkt auf der Karkasse zu einem
Laufband oder 2) Fixation eines vulkanisierten Laufbandes auf die Karkasse
eines Luftreifens mittels eines vulkanisierbaren Kautschukbandes. Hierher
gehören Luftreifen welche auf der Lauffläche oder auf der Lauffläche und
teilweise an der Seitenwand (wobei das Neumaterial sowohl die Lauffläche und
einen Teil der Seiten bedeckt) erneuert wurden, sowie vollständig rundeneuerte
Luftreifen (Ersetzen der Lauffläche, der Seitenwände inkl. aller Teile dieser
Seitenwände).
Die gebrauchten
Luftreifen der Nr. 4012.20 dürfen nachgeschnitten oder nachgekerbt sein, um die
Tiefe der abgenutzten (aber sichtbaren) Rillen der Lauffläche zu erhöhen. Die Bearbeitung
der Nachkerbung wird im Allgemeinen bei Luftreifen von schweren Motorwagen
(z.B. Autobus, LKW) vorgenommen. Gebrauchte, nachgeschnittene oder nachgekerbte
Luftreifen gehören nicht zu den Nrn. 4012.11, 4012.12, 4012.13 und 4012.19.
Die Luftreifen der
Nrn. 4012.11, 4012.12, 4012.13, 4012.19 und 4012.20 können einem zusätzlichen
Nachschneiden unterworfen werden, bei welchem den transversalen oder diagonalen
Rillen weitere Rillen im Profil der Laufflächen zugefügt werden. Dieses weitergehende
Nachschneiden vermag die Einreihung als runderneuerte Luftreifen der Nr.
4012.11, 4012.12, 4012.13, 4012.19 oder als gebrauchte Luftreifen der Nr.
4012.20 nicht zu beeinflussen.
Neue Luftreifen, die
zusätzlich nachgeschnitten oder nachgekerbt wurden, verbleiben in den
entsprechenden Unternummern der Nr. 4011 eingereiht.
4013. Luftschläuche, aus Kautschuk
Luftschläuche werden
zum Beispiel zur Ausrüstung von Reifen für Motorfahrzeuge, Anhänger oder
Fahrräder verwendet.
4014. Waren zu hygienischen oder
medizinischen Zwecken (einschliesslich Sauger), aus vulkanisiertem Weichkautschuk,
auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen
Hierher gehören Waren
aus vulkanisiertem Weichkautschuk mit oder ohne Ausstattungen von Hartkautschuk
oder anderen Stoffen, für hygienische oder prophylaktische Zwecke wie z.B.
Präservative, Kanülen, Birnen für Injektions- oder andere Zwecke (für
Tropfenzähler, Zerstäuber usw.), Sauger, Saugfläschchen, Eisbeutel,
Wärmeflaschen, Sauerstoffbeutel, Fingerlinge, aufblasbare Krankenkissen.
Bekleidung und
Bekleidungszubehör (einschliesslich der Handschuhe und der Schutzanzüge gegen
Röntgenstrahlen) gehören zu Nr. 4015.
4015. Bekleidung und Bekleidungszubehör
(einschliesslich Handschuhe, Halbhandschuhe und Fausthandschuhe) für alle
Zwecke, aus vulkanisiertem Weichkautschuk
Hierher gehören
Bekleidungen und Bekleidungszubehör (einschliesslich Handschuhe, Halbhandschuhe
und Fausthandschuhe) und Schutzbekleidungen, Handschuhe, Schürzen usw. für
Chirurgen und Radiologen; Anzüge für Taucher usw.:
1) Vollständig aus Kautschuk.
2) Aus mit Kautschuk getränktem, beschichtetem,
überzogenem oder geschichtetem Gewebe, Gewirk, Filz und Vliesfolie, andere als
jene des Abschnittes XI (siehe Anmerkung 3 zum Kapitel 56 und Anmerkung 4 zum
Kapitel 59).
3) Aus Kautschuk in Verbindung mit
Spinnstoffteilen, sofern diese im Wesentlichen den Charakter von Kautschukwaren
aufweisen.
Zu den vorstehenden
drei Gruppen gehören insbesondere: Regenumhänge, Schürzen, Armblätter,
Kinderlätzchen, Gürtel, Hüftgürtel usw.
Hierher gehören nicht:
a) Kleider und Bekleidungszubehör aus
Spinnstoffen in Verbindung mit Kautschukfäden (Kapitel 61 oder 62).
b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64.
c) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels
65, einschliesslich der Badekappen.
4015.11 Als Handschuhe für die
Chirurgie gelten im Tauchverfahren hergestellt, dünne Artikel von der Art wie
sie von Chirurgen benützt werden. Sie weisen eine grosse Reissfestigkeit auf
und werden im Allgemeinen steril verpackt.
4016. Andere Waren aus vulkanisiertem
Weichkautschuk
Hierher gehören alle
Weichkautschukwaren, die weder in den vorhergehenden Nummern dieses Kapitels
noch in anderen Kapiteln genannt oder inbegriffen sind.
Zu dieser Nummer
gehören:
1) Waren aus Zellkautschuk.
2) Bodenbeläge und Teppiche (einschliesslich
Badezimmerteppiche); andere als lediglich durch rechteckiges oder quadratisches
Zuschneiden von Kautschuk-Platten oder -Blättern erhalten, ohne weitergehende
als eine einfache Oberflächenbearbeitung (s.a. Erläuterungen zu Nr. 4008).
3) Radiergummis.
4) Dichtungen.
5) Stossdämpfer, auch aufblasbare, zum Anlegen
von Schiffen.
6) Aufblasbare Matratzen, Kissen und andere
Waren (andere als die der Nr. 4014 und 6306); Wassermatratzen.
7) Elastische Armbänder und Kautschukbänder,
Tabakbeutel, Buchstaben, Ziffern und dergleichen für Stempel.
8) Gummistopfen und Ringe zum Verschliessen der
Einmachgläser.
9) Pumpenrotoren und Formen, Zitzengummi bzw. Manschetten für Melkmaschinen, Zubehör
für Armaturen, sowie andere Waren
zu technischen Zwecken (einschliesslich der Teile und Zubehöre für Maschinen
und Apparate des Abschnittes XVI und für Instrumente und Geräte des Kapitels
90).
10) Stossdämpfer aus Kautschuk, Schmutzfänger und
Pedalüberzüge für Motorfahrzeuge, Bremsklötze, Schmutzfänger und Pedalblöcke
für Fahrräder sowie andere Teile und Zubehöre für Transporteinrichtungen des
Abschnittes XVII.
11) Platten, Blätter und Bänder, anders als
rechteckig oder quadratisch zugeschnitten und von der Nr. 4008 ausgenommene
Erzeugnisse, weil diese durch Fräsen, Drehen, Zusammenfügen durch Kleben oder
Nähen oder anderweitig bearbeitet worden sind.
12) Pflaster von quadratischer oder rechteckiger
Form mit abgeschrägten Rändern sowie Pflaster in anderen Formen, zur Reparatur
von Luftschläuchen, die durch Formen, Zuschneiden oder Abschleifen hergestellt
sind und meist aus einer Schicht aus selbstvulkanisierendem Kautschuk auf einer
Unterlage aus vulkanisiertem Kautschuk oder - vorbehältlich der Vorschrift der
Anmerkung 4 zum Kapitel 59 - aus mehreren Gewebelagen und Kautschuk bestehen.
13) Hämmer aus Kautschuk.
14) Kleine Saughaken, Telleruntersetzer, Sauger
zum Reinigen von Spülbecken, Türstopper, Puffer für Türen und Möbelgleiter aus
Kautschuk.
Hierher gehören
ebenfalls nicht:
a) Waren aus Geweben, Gewirken, Filzen und
Vliesstoffen, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder geschichtet
sind, gehören zum Abschnitt XI (siehe Anmerkung 3 zum Kapitel 56 und Anmerkung
4 zum Kapitel 59), desgleichen Waren aus Spinnstoffen in Verbindung mit
Kautschukfäden (Abschnitt XI).
b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64.
c) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels
65, einschliesslich Badekappen.
d) Saugheber, bestehend aus Grundplatte, Griff
und Unterdruckhebel aus unedlem Metall und Kautschukscheiben (Abschnitt XV).
e) Boote und Flosse aus Kautschuk (Kapitel 89).
f) Teile und Zubehör von Musikinstrumenten
(Kapitel 92).
g) Matratzen, Kopfkissen und andere Kissen aus
Zellkautschuk, auch überzogen, einschliesslich der elektrischen Heizkissen, die
innen mit Zellkautschuk ausgestattet sind (Nr. 9404).
h) Spiele, Spielzeuge und Scherzartikel, Sportartikel
sowie deren Teile des Kapitels 95.
i) Petschafte, Nummernstempel,
Zusammensetzstempel, Datumstempel, Handstempel etc. und andere Waren des
Kapitels 96.
Schweizerische
Erläuterungen
Ringe zum
Verschliessen von Einmachgläsern gehören zur Tarif-Nr. 4016.9300.
4017. Hartkautschuk (z.B. Ebonit), in
allen Formen, einschliesslich Abfälle und Altwaren; Waren aus Hartkautschuk
Hartkautschuk (z.B.
Ebonit) wird durch die Vulkanisation von Kautschuk mit einem hohen
Schwefelgehalt (über 15 Teile zu 100 Teilen Kautschuk) hergestellt.
Hartkautschuk kann auch Pigmente und hohe Füllstoffanteile enthalten, z.B.
Russ, Ton und Kieselerde. Hartkautschuk, ohne Pigmente, Füllstoffe oder
Zellstruktur, ist ein harter, schwarz-bräunlicher (manchmal roter) Stoff, der
praktisch unbiegsam und unelastisch ist, und geformt, gesägt, gebohrt, gedreht,
poliert usw. werden kann. Oftmals erhält polierter Hartkautschuk ein ausgeprägt
glänzendes Aussehen.
Hierher gehört
Hartkautschuk, einschliesslich die zellförmigen oder porösen Variationen, in
allen Formen wie auch Abfälle und Altwaren.
Hierher gehören ferner
alle in anderen Kapiteln weder genannten noch inbegriffenen Waren aus Hartkautschuk;
insbesondere: Wannen, Schalen, Besteckgriffe, Handgriffe, Schaltknöpfe, Griffe
für alle Verwendungszwecke, Rohrformteile, hygienische Artikel usw.
Insbesondere gehören nicht hierher:
a) Teile und Zubehör für
mechanische oder elektrische Maschinen und Apparate sowie auch alle Gegenstände
oder Teile davon aus Hartkautschuk zur Anwendung in der Elektrotechnik des
Abschnittes XVI.
b) Teile und Zubehör aus Hartkautschuk für
Fahrzeuge, etc., die in den Kapiteln 86 bis 88 eingereiht sind.
c) Instrumente und Apparate für medizinische,
chirurgische, zahntechnische oder veterinärmedizinische Zwecke sowie die
anderen Instrumente und Apparate des Kapitels 90.
d) Musikinstrumente und Teile und Zubehör davon
(Kapitel 92).
e) Waffenteile, insbesondere Griffschalen
(Kapitel 93).
f) Möbel, Lampen und Lampenteile sowie andere
Waren des Kapitels 94.
g) Spielzeuge, Spiele, Scherzartikel oder
Sportartikel (Kapitel 95).
h) Bürstenbinderwaren und andere Waren des
Kapitels 96.